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Sachgebiet: Immobilien

5129 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 1383
ImmobilienImmobilien
Abstandsflächen bei Veränderung der Geländeoberfläche

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.2006 - 3 S 60/06

Veränderungen der Geländeoberfläche sind bei der Bemessung der Wandhöhe nach § 6 Abs. 1 LBO nur dann beachtlich, wenn es für ihre Vornahme einen rechtfertigenden Grund gibt. Aufschüttungen, die nicht aus baulichen Gründen, sondern nur deshalb zur Genehmigung gestellt worden sind, um einen sonst gegebenen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften zu beseitigen, sind nicht zu berücksichtigen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.2.2004 - 8 S 336/04 -, vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 97, 92 und vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108 sowie Urteil vom 14.7.2004 - 3 S 315/04 - ; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, BRS 56, Nr. 113).*)

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IBRRS 2006, 1381
ImmobilienImmobilien
Amtshaftung bei falscher Flächenermittlung durch das Vermessungsamt

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.05.2006 - 9 U 98/05

Bei der Teilung eines Grundstückes obliegen dem Vermessungsamt Amtspflichten gegenüber dem späteren Erwerber einer Teilfläche. Ein Veränderungsnachweis mit falschen Flächengrößen kann Amtshaftungsansprüche auslösen.

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IBRRS 2006, 1377
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Geschlossene Immobilienfonds: Widerruf des Beitritts

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04

1. Wenn der nach § 1 Abs. 1 HWiG widerrufene Darlehensvertrag und der finanzierte Fondsbeitritt ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG bilden, erfordert der Zweck der gesetzlichen Widerrufsregelung, dass dem Darlehensgeber nach Widerruf kein Zahlungsanspruch gegen den Darlehensnehmer zusteht. Die Rückabwicklung hat in diesem Falle unmittelbar zwischen dem Kreditgeber und dem Partner des finanzierten Geschäfts zu erfolgen (Bestätigung von BGHZ 133, 254 ff.).*)

2. Eine wirtschaftliche Einheit im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG wird unwiderleglich vermutet, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus die Bank um Finanzierung seines Anlagegeschäfts ersucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers dem Interessenten zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Anlagevertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (Bestätigung von BGHZ 156, 46 ff. und Senatsurteil vom 23. September 2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232 f.).*)

3. Auch bei notarieller Beurkundung des finanzierten Geschäfts kann aufgrund der Verbundenheit der beiden Verträge eine Befreiung des Kreditnehmers von der Pflicht zur Darlehensrückzahlung nach § 3 HWiG geboten sein.*)

4. Der Kreditnehmer kann nur die von ihm selbst auf das Darlehen gezahlten Beträge vom Kreditgeber zurückverlangen, nicht aber die ihm zugeflossenen Fondsausschüttungen.*)

5. Ein wegen fehlender Gesamtbetragsangabe nichtiger Darlehensvertrag wird gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG gültig, wenn dem Kreditnehmer die Darlehensvaluta nicht direkt zugeflossen, sondern vertragsgemäß unmittelbar an einen Treuhänder zwecks Erwerbs eines Fondsanteils ausgezahlt worden ist. Das gilt auch dann, wenn Darlehensvertrag und Fondsbeitritt ein verbundenes Geschäft gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG darstellen (Abweichung von BGHZ 159, 294 ff., BGH, Urteile vom 14. Juni 2004 - II ZR 407/02, WM 2004, 1536 ff. und vom 21. März 2005 - II ZR 411/02, WM 2005, 843 ff.).*)




IBRRS 2006, 1340
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Kosten: Kaufvertrag u. Belastung des Kaufgegenstands ein Gegenstand

BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - V ZB 152/05

1. Die auf Abschluss des Kaufvertrags und die auf Ermächtigung des Käufers, den Kaufgegenstand vor Erwerb des Eigentums zu belasten, gerichteten Erklärungen haben im Sinne von § 44 Abs. 1 KostO denselben Gegenstand. Auf Zweck und Umfang der Ermächtigung kommt es nicht an.*)

2. Der höhere Betrag der Belastungsermächtigung bleibt bei der Berechnung des Geschäftswerts des Kaufvertrags außer Betracht.*)

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IBRRS 2006, 1334
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Abberufung eines Notars

KG, Beschluss vom 16.02.2006 - 8 W 4/06

Einigen sich die Parteien im notariellen Vermittlungsverfahren nach dem Sacherechtsbereinigungsgesetz auf einen bestimmten Notar, gibt grundsätzlich weder § 89 Abs.2 SachenRBerG, noch § 15 BNotO noch § 88 Abs.2 SachenRBerG einen Anspruch auf spätere Abberufung dieses Notars und Zuordnung eines neuen Notars.*)

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IBRRS 2006, 1313
ImmobilienImmobilien
Wiederbegründung einer Dienstbarkeit

BGH, Urteil vom 24.02.2006 - V ZR 255/04

Ein nachbarrechtlicher Anspruch auf Wiederbegründung einer Dienstbarkeit, die durch die Überführung des dienenden Grundstücks in Volkseigentum erloschen ist, besteht nicht. Die früher bestehende Dienstbarkeit ist für einen Anspruch auf Neubegründung einer Dienstbarkeit aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG ohne Bedeutung. § 8 SachenRBerG schränkt die Ansprüche aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG nicht ein.*)

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IBRRS 2006, 1294
ImmobilienImmobilien
Was ist Neubau?

BFH, Urteil vom 09.06.2005 - IX R 30/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 1289
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Abriss eines denkmalgeschützten Hauses

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 1 A 10178/05

Zur Wirtschaftlichkeitsberechnung im Rahmen der Beurteilung, ob dem Eigentümer die Erhaltung des Denkmals zumutbar ist.*)

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IBRRS 2006, 1284
ImmobilienImmobilien
Ermittlung des sanierungsunbeeinflussten Verkehrswertes

OVG Sachsen, Urteil vom 09.03.2006 - 1 B 345/03

Zur Ermittlung des sanierungsunbeeinflussten Verkehrswertes kann auf vergleichbare Verkaufsfälle im Gemeindegebiet zurückgegriffen werden. Gegenüber dem sich ergebenden Durchschnittswert sind besondere wertmindernde oder werterhöhende Umstände zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2006, 1279
ImmobilienImmobilien
Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum

VGH Bayern, Urteil vom 05.12.2005 - 1 B 03.2608

Zu den Anforderungen an die Untersagung einer genehmigungspflichtigen Nutzung von Wohnraum, der für die Bewohner den alleinigen Mittelpunkt ihrer privaten Existenz bildet.*)

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IBRRS 2006, 1277
ImmobilienImmobilien
Nutzungsuntersagung gegenüber Vermieter von Wohnraum

VGH Bayern, Urteil vom 05.12.2005 - 1 B 03.2567

Zu den Anforderungen an die vorbeugende Untersagung einer genehmigungspflichtigen Nutzung von Wohnraum gegenüber dem Vermieter.*)

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IBRRS 2006, 1275
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auslegung eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses

OLG Naumburg, Urteil vom 08.11.2005 - 3 U 41/05

1. Ist im Grundstückskaufvertrag vereinbart, die in einem neuen Baugebiet gelegene Liegenschaft werde erschlossen verkauft, so schuldet der Verkäufer das vollständig erschlossene Grundstück spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Er kann sich im Verhältnis zu den Käufern nicht auf öffentlich-rechtliche Vorschriften oder Verträge stützen, wonach das Grundstück trotz ausstehender Fertigstellung der Erschließungsanlagen als erschlossen gilt bzw. die Erschließung erst nach vollständiger Bebauung abzuschließen ist, wenn der erreichte Erschließungszustand hinter der privatrechtlichen Abrede im Grundstückskaufvertrag zurück bleibt. Vielmehr sieht sich der Verkäufer Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt, die zu einer Minderung des Kaufpreises führen können.*)

2. Dem Käufer mag in einem solchen Fall mit Blick auf die Gefahr der Beschädigung von Erschließungsanlagen in der Bebauungsphase des Gebiets nach § 242 BGB die Hinnahme unfertiger Anlagen für einen Übergangszeitraum zuzumuten sein. Mehr als 8 Jahre, ohne Aussicht auf Fertigstellung sind aber bei weitem zu lang.*)

3. Zur Auslegung eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses.*)

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IBRRS 2006, 1274
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beschränkung des Nutzungsziehungsrechts des Nießbrauchers

BGH, Urteil vom 27.01.2006 - V ZR 243/04

1. Die fehlende Unterschrift eines Richters, der bei der Entscheidung mitgewirkt hat, kann nicht mehr nachgeholt werden, wenn die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten nach der Verkündung des Urteils abgelaufen ist.*)

2. Die Beschränkung des Nutzungsziehungsrechts des Nießbrauchers auf einzelne Teile des Gebäudes (z.B. Mietwohnungen) ist bei dem Nießbrauch an einem bebauten Grundstück unzulässig.*)

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IBRRS 2006, 1273
ImmobilienImmobilien
Duldung der Mitbenutzung

BGH, Urteil vom 10.03.2006 - V ZR 48/05

Beruhte die Mitbenutzung eines Grundstücks durch den Nachbarn zu DDR-Zeiten auf einer vor dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs am 1. Januar 1976 getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarung und war der Grundstückseigentümer daraus auch während der Geltungsdauer des Zivilgesetzbuchs zur Duldung der Mitbenutzung verpflichtet, ist für einen Bereinigungsanspruch nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG kein Raum. In diesem Fall fehlt es an einer Bereinigungslage, weil die Mitbenutzung zivilrechtlich abgesichert war.*)

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IBRRS 2006, 1272
ImmobilienImmobilien
Bestimmung der Restnutzungsdauer des Gebäudes

BGH, Urteil vom 24.03.2006 - V ZR 19/05

1. Für die Bestimmung der Restnutzungsdauer des Gebäudes bei der Wertermittlung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 2 SachenRBerG ist auf den maßgeblichen Wertermittlungsstichtag, nicht auf den Zeitpunkt der Besichtigung des Gebäudes durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen abzustellen.*)

2. Bei der Ermittlung des Restwerts früherer Investitionen nach § 12 Abs. 2 Satz 3 SachenRBerG ist der Neuherstellungswert, nicht der um die Altersabschreibung geminderte Sachwert des Gebäudes zugrunde zu legen.*)

3. Für die Berechnung der sog. Investitionspauschale nach § 12 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG ist für alle anrechenbare Jahre der Sachwert des Gebäudes bei Abschluss des Überlassungsvertrags zugrunde zu legen.*)

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IBRRS 2006, 1258
ImmobilienImmobilien
Aufschiebend bedingter Rechtsübergang und Insolvenzeröffnung

BGH, Urteil vom 17.11.2005 - IX ZR 162/04

1. Eine aufschiebend bedingte Verfügung über eine künftige Sache oder ein künftiges Recht ist insolvenzfest, wenn der fragliche Gegenstand bis zur Insolvenzeröffnung entstanden ist und danach die Bedingung eintritt.*)

2. Wenn insolvenzfest vereinbart wird, die Ausübung eines Kündigungsrechts sei die aufschiebende Bedingung für einen Rechtsübergang, scheitert dieser nicht daran, dass er vom Willen des Berechtigten abhängt.*)

3. Hat vor Insolvenzeröffnung - wenngleich aufschiebend bedingt - ein dinglicher Rechtsübergang stattgefunden, kann der Insolvenzverwalter diesen nicht mehr dadurch verhindern, dass er die Nichterfüllung des zugrunde liegenden Vertrages wählt.*)

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IBRRS 2006, 1253
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Folgen nichtiger Erschließungs- und Ablösungsverträge

OLG Naumburg, Urteil vom 18.10.2005 - 3 U 38/05

1. Gemeinden haften aus c.i.c., wenn sie bei der Anbahnung öffentlich-rechtlicher Verträge Pflichten verletzen und damit berechtigtes Vertrauen enttäuschen.

2. Eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, führt wegen falscher Vorstellungen des Geschädigten von seiner rechtlichen Situation zu einem Hinausschieben des Verjährungsbeginns.

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IBRRS 2006, 1242
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine unerhebliche Pflichtverletzung bei arglistiger Täuschung!

BGH, Urteil vom 24.03.2006 - V ZR 173/05

Eine den Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung ist beim Kaufvertrag in der Regel zu verneinen, wenn der Verkäufer über das Vorhandensein eines Mangels arglistig getäuscht hat.*)

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IBRRS 2006, 1207
ImmobilienImmobilien
Unrichtigkeitsnachweis der Eintragung einer Fremdbriefgrundschuld

OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2005 - 15 W 179/05

1. Der Nachweis der Unrichtigkeit der Eintragung einer Fremdbriefgrundschuld kann durch den Eigentümer des belasteten Grundstücks nicht allein durch Vorlage des Grundschuldbriefes geführt werden.*)

2. § 1117 Abs. 3 BGB lässt nicht im Umkehrschluss die Vermutung zu, die Grundschuld stehe dem Grundstückseigentümer zu.*)

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IBRRS 2006, 1205
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwaltung - Erstatttungsfähigkeit von Zwangsverwalterkosten

AG Bremen, Urteil vom 07.03.2006 - 10 C 536/05

Ausgaben des Zwangsverwalters, die nicht durch die Masse gedeckt sind, sind vom betreibenden Gläubiger dann nicht zu erstatten, wenn der Zwangsverwalter seine Anzeigepflicht gegenüber dem Vollstreckungsgericht (§ 9 Abs. 2 Zwangsverwalterverordnung alter Fassung; § 10 Abs. 1 Ziff. 3 Zwangsverwalterverordnung neuer Fassung) nicht erfüllt und der Zwangsverwalter trotz Kenntnis der Vermögenslosigkeit des Schuldners des betreibenden Gläubigers Kosten eines (Räumungs-)Rechtstreits verursacht, die trotz des Obsiegens des Zwangsverwalters beim Schuldner des die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers erkennbar nicht vollstreckt werden können.

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IBRRS 2006, 1198
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rückabwicklung des Kaufvertrages: Wert der Eigennutzung

BGH, Urteil vom 31.03.2006 - V ZR 51/05

1. Der Wert der Eigennutzung eines Grundstücks ist in der Regel nach dem üblichen Miet- oder Pachtzins zu bemessen.*)

2. Bei der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen Schadensersatzes ist die Nutzung des Grundstücks durch den Käufer im Rahmen des Vorteilsausgleichs nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mit dem geltend gemachten Schaden in einem qualifizierten Zusammenhang steht.

a) Verlangt der Käufer auch Ersatz seiner Finanzierungskosten bzw. der Kosten für die Unterhaltung des Grundstücks, muss er sich hierauf den nach dem üblichen Miet- oder Pachtzins zu berechnenden Wert der Eigennutzung anrechnen lassen.

b) Beschränkt der Käufer sich darauf, den Leistungsaustausch rückgängig zu machen und Ersatz der Vertragskosten zu verlangen, ist als Nutzungsvorteil nur die abnutzungsbedingte, zeitanteilig linear zu berechnende, Wertminderung der Immobilie anzurechnen.*)

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IBRRS 2006, 1169
BauträgerBauträger
Erwerb einer noch zu errichtenden Ferien-Immobilie

OLG München, Urteil vom 11.04.2006 - 9 U 4531/03

Zur Auswirkung des spanischen "Gesetzes über Vorauszahlungen beim Bau und Verkauf von Wohnraum" Nr. 57/68 vom 27. Juli 1968 auf zivilrechtliche Erwerbsverträge.

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IBRRS 2006, 1163
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Denkmalschutz: Plastikfenster statt Holzfenster?

VGH Hessen, Urteil vom 02.03.2006 - 4 UE 2636/04

1. Es kann im Einklang mit denkmalschutzrechtlichen Grundsätzen stehen, wenn die Denkmalschutzbehörde für ihre Beurteilung, ob eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 des Hess. Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmäler (HDSchG) vorliegt, nicht auf die Verhältnisse der Gesamtanlage insgesamt abstellt. Besteht eine Gesamtanlage i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG aus einer Vielzahl von Straßenzügen und ist aus denkmalfachlichen Gründen zwischen unterschiedlichen historischen Erscheinungsbildern zu differenzieren, so ist es zulässig, wenn nicht gar geboten, einen Bereich der Gesamtanlage zu fokussieren ("Abschnittsbildung"), um die jeweils das historische Erscheinungsbild prägenden Merkmale der Gesamtanlage herauszuarbeiten.*)

2. Einzelfall, in dem nur optisch den historischen Holzfenstern angenäherte Kunststofffenster die feine Struktur der Fassade des Gebäudes und wegen dessen Bedeutung für den maßgeblichen Bereich der Gesamtanlage auch deren schützenswertes historisches Erscheinungsbild nicht nur unerheblich beeinträchtigen.*)

3. Zur Frage der Zumutbarkeit der Mehrkosten für eine denkmalgerechte Ersetzung von historischen Holzfenstern.*)

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IBRRS 2006, 1162
ImmobilienImmobilien
Anliegergebrauch

VGH Bayern, Urteil vom 15.03.2006 - 8 B 05.1356

1. Im Bayerischen Straßen- und Wegerecht existiert auch weiterhin das Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs als eine Form eines gesteigerten Gemeingebrauchs (Abgrenzung zu BVerwG vom 11.5.1999 NVwZ 1999, 1341).*)

2. Der Anliegergebrauch ist ein Rechtsinstitut des einfachen Rechts, das in der Rechtsordnung als bestehend vorausgesetzt wird.*)

3. Vor Einschränkungen oder Erschwernissen der Zufahrtsmöglichkeiten für ein innerörtliches Grundstück schützt der Anliegergebrauch regelmäßig nicht.*)

4. Zu einem Anspruch auf Gehsteigabsenkung vor einer Grundstückszufahrt, wenn die Zufahrten von Nachbargrundstücken ebenfalls abgesenkt sind (Selbstbindung der Verwaltung).*)

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IBRRS 2006, 1161
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Streitwertbemessung in einer Baulandsache

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.03.2006 - 21 U 1/05 Baul

Im Regelfall ist der Streitwert eines gegen den Umlegungsplan gerichteten Antrags auf gerichtliche Entscheidung des Grundstückseigentümers mit 20 % des Wertes der eingeworfenen Fläche zu bewerten (BGHZ 49, 317; BGHZ 51, 341). Wird aber mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Zuteilung weiteren Grundbesitzes erstrebt, so ist das für den Streitwert maßgebliche Rechtsschutzinteresse mindestens mit dem objektiven Wert des zusätzlich begehrten Grundbesitzes zu bewerten.*)

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IBRRS 2006, 1160
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anschluss- und Benutzungszwang wegen Klimaschutz?

BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 - 8 C 13.05

Landesrecht, das es dem Satzungsgeber gestattet, einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung aus Gründen des Klimaschutzes anzuordnen, verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht oder Europarecht.*)

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IBRRS 2006, 1149
ImmobilienImmobilien

BGH, Beschluss vom 17.11.2005 - V ZR 68/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 1128
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 21.10.2005 - V ZR 63/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 1101
ImmobilienImmobilien
Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Enteignungsentschädigung

BVerwG, Beschluss vom 06.03.2006 - 10 B 80.05

1. Ein höchstrichterlicher Klärungsbedarf i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kann auch dann zu verneinen sein, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage (hier: Bewertung einer Straßentrassenfläche im Rahmen der Flurbereinigung) durch die Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts geklärt ist, das sich aufgrund seiner originären Zuständigkeit mit dieser oder mit einer gleich gelagerten Rechtsfrage bereits befasst hat (hier: Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Enteignungsentschädigung).*)

2. Auch im Rahmen der Wertermittlung im Flurbereinigungsrecht gilt, dass einem bislang landwirtschaftlich genutzten Grundstück, das nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans zukünftig als Straßenverkehrsfläche vorgesehen ist, kein höherer Verkehrswert beizumessen ist, als ihm nach den Grundsätzen der Vorwirkung der Enteignung bislang zukam.*)

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IBRRS 2006, 1098
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Vornahme einer Grundbucheintragung: Erledigung der Hauptsache

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.01.2006 - 20 W 382/05

1. Bei Vornahme einer Grundbucheintragung auf Grund einer geänderten Teilungserklärung tritt die Erledigung der Hauptsache durch verfahrensrechtliche Überholung ein, soweit ein Beschwerdeverfahren noch den Vollzug der ursprünglichen Teilungserklärung betrifft.*)

2. Eine zulässig eingelegte weitere Beschwerde kann auf den Kostenpunkt beschränkt werden, es ist dann über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden.*)

3. Soweit Gerichtskosten entstanden sind durch die Zurückweisung der Erstbeschwerde, verbleibt es dabei, wenn die weitere Beschwerde ohne die Erledigung offensichtlich unbegründet gewesen wäre. Dies ist nicht der Fall, wenn es auf die Auslegung der Eintragungsbewilligung ankommt.*)

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IBRRS 2006, 1047
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erste BGH-Entscheidung zu § 839a BGB: Haftung in ZVG-Sachen!

BGH, Urteil vom 09.03.2006 - III ZR 143/05

Zur Sachverständigenhaftung des Wertgutachters gegenüber dem Ersteigerer im Zwangsversteigerungsverfahren.*)

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IBRRS 2006, 1005
ImmobilienImmobilien
Abbruchgenehmigung für denkmalgeschütztes Haus?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2006 - 10 B 2119/05

1. Das Vorliegen einer bestandskräftigen Abbruchgenehmigung (§§ 63 Abs. 1, 75 BauO NRW) steht einer denkmalrechtlichen vorläufigen Unterschutzstellung (§ 4 DSchG NRW) des von der Abbruchgenehmigung erfassten mutmaßlichen Denkmals nicht grundsätzlich entgegen.*)

2. Die Voraussetzungen für eine Anordnung, dass das mutmaßliche Denkmal vorläufig als eingetragen gilt (§ 4 Abs. 1 DSchG NRW), sind im Interesse einer effektiven Sicherung gefährdeter Denkmäler großzügig zu handhaben.*)

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IBRRS 2006, 1003
ImmobilienImmobilien
Was ist ein Fernwärmeversorgungsunternehmen?

BGH, Urteil vom 15.02.2006 - VIII ZR 138/05

1. Fernwärmeversorgungsunternehmen im Sinne von § 1 Abs. 1 AVBFernwärmeV sind auch Unternehmen, die Fernwärme nicht selbst herstellen, aber andere mit Fernwärme versorgen, die sie von Dritten beziehen.*)

2. § 30 Nr. 1 AVBFernwärmeV findet keine Anwendung auf den Einwand des Abnehmers, die von dem Versorgungsunternehmen geforderte Fernwärmevergütung entspreche nicht den für gleichartige Versorgungsverhältnisse geltenden, wegen Fehlens einer ausdrücklichen Preisvereinbarung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 AVBFernwärmeV maßgeblichen Preisen.*)

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IBRRS 2006, 1002
ImmobilienImmobilien
Entstehung einer Dienstbarkeit kraft Gesetzes

BGH, Urteil vom 24.02.2006 - V ZR 145/05

§ 9 Abs. 2 GBBerG steht dem Entstehen einer Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG schon dann entgegen, wenn die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) am Stichtag des 25. Dezember 1993 einschlägig war.*)

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IBRRS 2006, 0989
ImmobilienImmobilien
Gutachten zur Wertermittlung eines Grundstücks: Entschädigung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2006 - 10 W 101/05

1. Innerhalb des vorgesehenen Entschädigungsrahmens sind für die Bemessung der Entschädigung im Einzelfall der Grad der erforderlichen Fachkenntnisse, die Schwierigkeit der Leistung, besondere Umstände, unter denen das Gutachten zu erarbeiten war und ein nicht anderweitig abzugeltender Aufwand für die notwendige Benutzung technischer Vorrichtungen bestimmend.

2. Der Höchstsatz von EUR 52,- hat Ausnahmecharakter und kann nur in Ausnahmefällen bei Spitzenleistungen mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten zugestanden werden.

3. Zur Bemessung der Sachverständigenentschädigung nach § 3 Abs. 2 ZSEG für ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes eines Hausgrundstücks.

4. Pauschalentschädigungen für Telefonauslagen sind im ZSEG nicht vorgesehen.

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IBRRS 2006, 0974
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fehlerhafte Schlussabnahme durch Bauordnungsbehörde

LG Bonn, Urteil vom 15.03.2006 - 1 O 552/04

1. Die Amtspflichten zur Durchführung der Bauzustandsbesichtigungen gem. § 82 BauO-NW sind drittschützend im Sinne des § 839 BGB.*)

2. Im Hinblick auf § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB kommt bei einer nur fahrlässigen Verletzung dieser Amtspflicht eine Haftung der Körperschaft, deren Beamten die Bauaufsicht obliegt, nur in Betracht, wenn dem Verletzten andere Schuldner (Bauherr, Architekten, ausführende Unternehmen, Eigentümer) nicht mehr zur Verfügung stehen.*)

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IBRRS 2006, 0959
ImmobilienImmobilien
Erschließungsbeitrag

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.12.2005 - 3 A 3028/01

1. Ein Grundstück, für das der maßgebliche qualifizierte Bebauungsplan keine überbaubaren Grundstücksflächen festsetzt, ist nicht deshalb Bauland im Sinne von § 133 Abs. 1 BauGB, weil auf ihm gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO die Errichtung untergeordneter Nebenanlagen i.S.v. § 14 Abs. 1 BauNVO zugelassen werden kann; denn eine Grundstücksnutzung, auf deren Realisierung kein Rechtsanspruch besteht, rechtfertigt es nicht, den Eigentümer dieses Grundstücks zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen.*)

2. Die Bebauung eines Grundstücks aufgrund einer rechtswidrigen Baugenehmigung (hier: Genehmigung eines „Gartenhauses“ und eines „Gartenpavillons“, als „Nebeneinrichtungen“ i.S.v. § 14 Abs. 1 BauNVO, denen die hierfür erforderliche „räumlich-gegenständliche“ Unterordnung fehlt) rechtfertigt nicht den Schluss auf dessen Baulandeigenschaft i.S.v. § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB.*)

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IBRRS 2006, 0944
ImmobilienImmobilien
Komplexer Siedlungsbau im Sinne des VermG

BVerwG, Beschluss vom 28.02.2006 - 8 B 89.05

Allein die einheitliche Planung und Errichtung einer "kompletten" Siedlung stellt keinen komplexen Siedlungsbau im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG dar. Können die einzelnen Grundstücke individuell veräußert werden, so wird die städtebauliche Einheit nicht durch die Rückgabe des Grundstücks an den früheren Eigentümer gefährdet (Bestätigung und Fortführung des Urteils vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 16).*)

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IBRRS 2006, 0937
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Treuhänderische Pflichten des Notars

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2005 - 4 U 168/04

1. Auslegung der Treuhandauflage "Sicherstellung der Eigentumsumschreibung" der finanzierenden Bank als Übernahme der kaufvertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen*)

2. Zu den Folgen der Unwirksamkeit einer Auszahlungsregelung im Grundstückskaufvertrag wegen Verstoßes gegen § 3 II MaBV auf die Auszahlungsanweisung der finanzierenden Bank an den Notar im Rahmen eines erteilten Treuhandauftrages*)

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IBRRS 2006, 0923
ImmobilienImmobilien
Hinterliegergrundstück zu Straßenausbaubeiträgen verpflichtet?

VGH Hessen, Beschluss vom 09.11.2004 - 5 TG 2850/04

Ein sogenanntes Hinterliegergrundstück ist zu Straßenausbaubeiträgen gemäß § 11 Abs. 1, 3 KAG heranzuziehen, wenn eine Inanspruchnahmemöglichkeit der Straße für das Grundstück besteht. Werden Hinterlieger- und Anliegergrundstück bei Eigentümeridentität als einheitliches Firmengelände genutzt, sind diese Voraussetzungen erfüllt.*)

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IBRRS 2006, 0920
ImmobilienImmobilien
Sachverständiger übersieht wertmindernde Grundstücksbelastung

BFH, Urteil vom 17.11.2005 - III R 44/04

Hat ein vom Steuerpflichtigen beauftragter, unabhängiger Sachverständiger bei der Wertermittlung eines Grundstücks eine den Wert mindernde Grundstücksbelastung übersehen, muss sich der Steuerpflichtige ein grobes Verschulden des Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden dieser Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 nicht als eigenes grobes Verschulden zurechnen lassen.*)

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IBRRS 2006, 0902
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gebäude-/Haftpflichtversicherer: Ausgleich Wasserschaden

OLG Jena, Urteil vom 22.03.2006 - 4 U 800/04

1. Bei durch einen Mieter verursachten Schäden am Gebäude (der Mietwohnung) steht dem den Schaden regulierenden Gebäudeversicherer kein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters zu. Ein Anspruch kommt allenfalls aus § 67 Abs. 1 VVG in Betracht, wenn seitens des Gebäudeversicherers auch ein Anspruch gegen den den Schaden verursacht habenden Mieter selbst besteht. Scheidet ein solcher aber wegen eines konkludenten Regressverzichts aus, entfällt auch ein Anspruch aus § 67 Abs. 1 VVG gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters.*)

2. Ein solcher konkludenter Regressverzicht ergibt sich aus ergänzender Vertragsauslegung des Gebäudeversicherungsvertrags für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden an dem Gebäude (nur) durch einfache Fahrlässigkeit verursacht. Diese allgemeine ergänzende Vertragsauslegung hängt nicht davon ab, ob der Mieter im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat; d. h. der Regressverzicht besteht unabhängig vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung.*)

3. Allein aus dieser Regressbeschränkung ergibt sich noch kein zureichender Anhaltspunkt für eine Einbeziehung des Sachersatzinteresses des Mieters in die Gebäudeversicherung (des Vermieters), also keine versicherungsmäßige Deckung des Haftpflichtrisikos (des Mieters), so dass auch aus dem Gesichtspunkt der Doppelversicherung ein auszugleichender Anspruch des Gebäudeversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer – aus § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG – ausscheidet. Daher liegt weder Neben- noch Doppelversicherung zwischen der Sachversicherung des Eigentümers und der Haftpflichtversicherung des Schädigers vor, wenn nicht hinreichend konkrete Anhaltspunkte – z.B durch Sondervereinbarungen – wenigstens im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ergeben, dass in eine reine Sachversicherung (Gebäudeversicherung) auch ein Sachersatzinteresse des Mieters miteinbezogen worden ist.*)

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IBRRS 2006, 0899
ImmobilienImmobilien
Abruchskosten als Werbungskosten

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.03.2004 - 9 K 121/98

Zur Frage, ob Abbruchkosten und Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können.

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IBRRS 2006, 0897
ImmobilienImmobilien
Vermieten einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit?

BFH, Urteil vom 15.02.2005 - IX R 53/03

1. Das Vermieten einer Ferienwohnung ist als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen, wenn sie einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar mit nicht üblichen Sonderleistungen des Vermieters angeboten wird.

2. Bei in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen ist ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen.

3. Auch beim ausschließlichen Vermieten von Ferienwohnungen - in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten - ist die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 - IX R 97/00 zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind - erheblich, d. h. mindestens um 25 v.H., unterschreitet.

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IBRRS 2006, 0895
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verstoß gegen Grenzabstände im Außenbereich

OLG Koblenz, Urteil vom 06.03.2006 - 12 U 97/05

Der Anspruch auf Beseitigung einer unter Verstoß gegen § 34 Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz zu nahe an die Grenze gebauten Terrasse steht auch dem Nachbarn zu, dessen Grundstück im Außenbereich liegt.*)




IBRRS 2006, 0891
ImmobilienImmobilien
Arglistige Täuschung bei Hauskauf

OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2005 - 10 U 37/04

1. Spiegelt der Verkäufer vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages dem Käufer arglistig vor, im Nebenhaus befinde sich eine funktionierende Fußbodenheizung, obwohl es eine solche, wie ihm bekannt war, nicht gab, kann der Käufer gemäß § 463 Satz 2 BGB a.F. insbesondere Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz von Folgekosten Zug-um-Zug gegen Rückübertragung des Grundstücks unter Abzug einer monatlichen Nutzungsentschädigung verlangen.

2. Dem Verkäufer obliegt der Nachweis, dass die fehlende Fußbodenheizung dem Käufer bekannt oder die arglistige Vorspiegelung für den Kaufentschluss ohne jede Bedeutung war.

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IBRRS 2006, 0889
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grunddienstbarkeit: Instandsetzungspflicht bei Wegerecht

BGH, Urteil vom 17.02.2006 - V ZR 49/05

Auch ein unbefestigter, aus zwei Fahrspuren bestehender Weg, der ständig mit Kraftfahrzeugen befahren wird, ist eine Anlage im Sinne von § 1020 Satz 2 BGB.*)

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IBRRS 2006, 0887
ImmobilienImmobilien
Entgelt für vorzeitige Besitzüberlassung: Notarielle Beurkundung?

OLG Oldenburg, Urteil vom 19.08.2004 - 1 U 8/04

1. Die bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrags vorhandene Vereinbarung der Kaufvertragsparteien über die Zahlung eines Entgelts/Ausgleichs für die Besitzüberlassung des Grundstücks an den Käufer in der Zeit bis zur Zahlung der vereinbarten ersten Kaufpreisrate kommt als Teil eines nach den Vorstellungen und dem Willen der Parteien einheitlichen Kaufvertrags in Betracht.

Ist in einem solchen Fall die genannte Zahlungsvereinbarung nicht bei der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrags berücksichtigt und mithin nicht beurkundet worden, ist nach § 139 BGB im Zweifel von der Formnichtigkeit des gesamten Kaufvertrags auszugehen.*)

2. Bei Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags ist eine daran anknüpfende Haftung eines Vertragspartners gegenüber dem anderen Teil aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB n.F.) nur unter besonderen – im konkreten Fall zu verneinten – Voraussetzungen anzunehmen.*)

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IBRRS 2006, 0884
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bauland-Verkauf an Einheimische: Gemeinde handelt als Unternehmer

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.01.2006 - 3 U 150/05

1. Nach Umsetzung der Verbraucherrichtlinie RL 93/13/EG vom 05. April 1993 in inländisches Recht richtet sich die Inhaltskontrolle von zwischen Gemeinden und Privatleuten geschlossenen städtebaulichen Verträgen, die eine verbilligte Abgabe von Bauland an Einheimische beinhalten (sog. Einheimischenmodell), bei Mehrfachverwendung nicht mehr allein nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB, sondern auch nach den Vorschriften des AGB-Gesetzes, weil die Gemeinde beim Verkauf von Bauland als Unternehmer im Sinne des § 24 a AGBG (jetzt: § 310 Abs. 3 BGB) handelt (Anschluss an BGH NJW 2003, 888).*)

2. Die Vereinbarung einer Zahlpflicht in Höhe der Differenz zwischen dem verbilligten Verkaufspreis und dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Veräußerung durch die Gemeinde für den Fall der Weiterveräußerung vor Ablauf einer bestimmten Frist kann gegen §§ 9, 11 Nr. 5 lit. b AGB-Gesetz (jetzt: §§ 307, 309 Nr. 5 lit. b BGB) verstoßen, wenn das mögliche Fallen der Grundstückspreise und eine Weiterveräußerung an Einheimische nicht berücksichtigt sind sowie der Gemeinde im Vertrag zusätzlich noch ein Wiederkaufrecht eingeräumt ist.*)

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IBRRS 2006, 0858
ImmobilienImmobilien
Was umfassen Straßenreinigungsgebühren?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2006 - 7 A 11436/05

1. Der Begriff des „erschlossenen Grundstücks“ nach § 17 Abs. 3 Satz 2 LStrG, der die Straßenreinigungsgebührenpflicht auslöst, ist nicht mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff gleichzusetzen.*)

2. „Erschlossen“ im Sinne des Straßenreinigungsrechts ist ein Grundstück, wenn die Anlage rechtlich und tatsächlich einen Zugang eröffnet, der eine innerorts übliche wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks ermöglicht (im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, KStZ 1992, 232).*)

3. Für die straßenreinigungsrechtliche Erschließung ist nicht zugleich neben der so genannten Sekundärerschließung durch einen gewöhnlich für Kraftfahrzeuge nicht befahrbaren Wohnweg eine Primärerschließung durch eine mit Kraftfahrzeugen befahrbare Straße erforderlich.*)

4. Wohnwege sind selbständige Erschließungsanlagen im Sinne des Straßenreinigungsrechts, wenn sie aufgrund ihrer Länge oder des planungsrechtlichen Zusammenhangs mit einem Gesamtsystem der inneren Erschließung eines Wohngebiets ein gewisses selbständiges Gewicht haben.*)

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