Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5129 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 0857OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2006 - 7 A 11037/05
1. § 17 Abs. 3 Satz 2 LStrG Rheinland-Pfalz, wonach die Gemeinde die Eigentümer oder Besitzer der an die Straße angrenzenden sowie der durch die Straße erschlossenen Grundstücke zu den ihr durch die Straßenreinigung entstehenden Kosten heranziehen kann, gibt ihr das Wahlrecht, durch satzungsrechtliche Bestimmung den Kreis der Gebührenschuldner auf die angrenzenden Grundstücke zu beschränken und von der Heranziehung der so genannten Hinterlieger abzusehen.*)
2. Der Anteil des Einrichtungsträgers, den dieser gemäß § 17 Abs. 3 Satz 4 LStrG "für die Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr" zu übernehmen hat (so genannter Gemeindeanteil) ist selbst dann noch angemessen, wenn er auch für Straßen mit sehr starkem Durchgangsverkehr (hier Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße) auf 30 v.H. begrenzt ist.*)
3. Eine satzungsrechtliche Regelung, die eine Gebührenermäßigung für die Unterbrechung der Reinigungsleistung erst ab einem zusammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei Monaten vorsieht, ist noch mit dem gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzip vereinbar.*)
4. Einwendungen im Hinblick auf eine Minderleistung in Bezug auf die Wahrnehmung der Reinigungspflicht punktuell vor einem heranzuziehenden Grundstück (hier: unzureichende Unkrautentfernung in einer Ablaufrinne) sind unbehelflich, solange die Reinigung bezüglich des gesamten Straßenzugs im Großen und Ganzen ordnungsgemäß erfolgt.*)
VolltextIBRRS 2006, 0821
OLG Hamm, Urteil vom 11.08.2005 - 5 U 25/05
1. Keinesfalls prägen Waschunterschrank und Spiegel im Gäste-WC nach der Verkehrsanschauung den Charakter eines Hauses als solches derart, dass dieses ohne sie nicht als fertiggestellt betrachtet werden könnte. Allein der Umstand, dass beide Gegenstände möglicherweise "passend" zu einem bestimmten einzelnen Raum dieses Gebäudes ausgesucht wurden, ändert hieran nichts.
2. Trotz Vorliegens einer wirtschaftlichen Zweckbindung der fraglichen Sachen (Waschtischunterschrank, Spiegel) an das Gebäude als Hauptsache und eines entsprechenden räumlichen Verhältnisses ist danach ein Zubehörscharakter zu verneinen, wenn die betreffenden Sachen nicht mit dem Grundstück, auf dem sie sich befinden, mitverkauft zu werden pflegen.
3. Der Erwerb eines Grundstücks erstreckt sich gem. § 94 Abs. 2 BGB auf Waschbecken als wesentliche Bestandteile des Gebäudes.
VolltextIBRRS 2006, 0820
BGH, Urteil vom 17.02.2006 - V ZR 263/03
1. Der Erbe, der ein Grundstück aus der Bodenreform vor Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes am 22. Juli 1992 veräußert hat, braucht den hierfür erhaltenen Erlös auch insoweit nicht einem "Besserberechtigten" herauszugeben, als er dadurch Nachteile erlitten hat oder erleiden wird, dass er im Vertrauen auf den erhaltenen Erlös seinen Beruf aufgegeben hat und diesen nicht wieder aufnehmen kann.*)
2. Die Klage auf Herausgabe des Erlöses für ein Grundstück aus der Bodenreform gem. Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB unterbricht auch die Verjährung eines Anspruchs, der gem. § 281 Abs. 1 BGB a.F. funktionell an die Stelle des Herausgabeanspruchs getreten ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 0818
VGH Hessen, Beschluss vom 06.01.2006 - 6 TG 1392/04
1. Ein genereller Vorrang der Haftung des Verhaltensstörers vor derjenigen des Zustandsstörers lässt sich der Vorschrift des § 4 Abs. 3 BBodSchG nicht entnehmen.*)
2. Im Einzelfall kann aus Effizienzgründen eine Heranziehung des Zustandsstörers anstelle des Verhaltensstörers geboten sein.*)
VolltextIBRRS 2006, 0808
OLG Bremen, Urteil vom 02.03.2006 - 2 U 20/02
1. Der Verbraucher muss einen Kredit nicht zurückzahlen, wenn er den Vertrag im Rahmen eines Haustürgeschäftes abgeschlossen hat, ohne zuvor ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden zu sein.
2. Die Bank muss die Immobilie zurücknehmen. Der Verbraucher muss so gestellt werden, als habe er weder Darlehensvertrag noch Kaufvertrag abgeschlossen.
VolltextIBRRS 2006, 0801
BFH, Urteil vom 03.03.2005 - III R 54/03
Aufwendungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Auflösung eines Immobilienkredits sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig.
VolltextIBRRS 2006, 0790
OLG München, Beschluss vom 11.01.2006 - 34 Wx 150/05
1. Zum erforderlichen Baumabstand von der Grenze einer Sondernutzungsfläche und zur entsprechenden Anwendung von Art. 47 AGBGB.*)
2. Wird der Grenzabstand von Pflanzen gemäß Art. 47 AGBGB nicht eingehalten, ist damit, sofern die Teilungserklärung keine abweichende Regelung enthält, zugleich eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung des anderen Wohnungseigentümers indiziert.*)
VolltextIBRRS 2006, 0787
FG München, Urteil vom 29.12.2005 - 1 K 4060/02
1. Zum Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Darlehnszinsen und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.*)
2. Wer keinen Nachweis darüber führen kann, welche Darlehen er ganz oder zum Teil zur Finanzierung von Vermietungsobjekten eingesetzt hat und welche der Finanzierung der eigengenutzten Immobilie dienen, kann die Darlehenszinsen nicht von der Steuer absetzen.
VolltextIBRRS 2006, 0781
BGH, Beschluss vom 26.01.2006 - V ZB 143/05
Bei der Eintragung einer Grundschuld muss ein Höchstzinssatz nicht angegeben werden, wenn die Parteien die Vereinbarung der Verzinsung an § 288 Abs. 1 BGB ausgerichtet haben.*)
VolltextIBRRS 2006, 0776
OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2006 - 4 W 47/06
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann wegen fehlender Grundbuchfähigkeit nicht unter ihrem Namen als Berechtigte einer Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden (im Anschluss an BayObLG NJW 2003,70).*)
VolltextIBRRS 2006, 0767
BGH, Urteil vom 20.01.2006 - V ZR 122/05
1. Für die Einordnung als Verkehrsfläche nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VerkFlBerG einerseits oder als bebaute Fläche nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VerkFlBerG andererseits ist der Gesamtcharakter der Anlage, nicht aber maßgeblich, welche Teile der Anlage sich mehr oder weniger zufällig auf den einzelnen Grundstücken befinden.*)
2. Für die Abgrenzung einer öffentlichen Parkfläche oder Grünanlage nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 VerkFlBerG von einer sonstigen bebauten Fläche nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VerkFlBerG kommt es nicht auf die Kommerzialisierbarkeit oder das Bestehen von Gemeingebrauch, sondern darauf an, ob die Fläche im Schwerpunkt dem Schutz und der Entwicklung von Natur und Landschaft, der Erschließung gärtnerisch gestalteter Natur für die Erholung der Bevölkerung (Parkflächen und Grünanlagen) oder anderen Zwecken dient.*)
3. Eine im Wesentlichen als Kinderspielplatz genutzte Fläche ist keine öffentliche Parkfläche oder Grünanlage im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 5 VerkFlBerG.*)
VolltextIBRRS 2006, 0766
BGH, Urteil vom 20.01.2006 - V ZR 214/04
1. Für die Wirksamkeit der Einigung über den Eintritt der Rechtsänderung ist es nicht erforderlich, dass der Berechtigte als Rechtsinhaber in dem Grundbuch eingetragen ist.*)
2. Ist das Grundbuch im Hinblick auf die Eintragung eines Rechtsinhabers unrichtig, muss der wahre Berechtigte und nicht der Buchberechtigte die formelle Eintragungsbewilligung abgeben.*)
3. Der Grundsatz der Voreintragung des Betroffenen steht der Berechtigung des nicht in dem Grundbuch eingetragenen wahren Rechtsinhabers zu der Abgabe der für eine Rechtsänderung erforderlichen materiell- und formellrechtlichen Erklärungen nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0748
BGH, Beschluss vom 26.01.2006 - 5 StR 334/05
1. Maßstab für die Schadensbestimmung einer unrechtmäßig erlangten Subventionsleistung ist der Subventionszweck, wie er durch die hierfür einschlägigen Rechtsgrundlagen umschrieben ist. Wird der Zweck erreicht, dann führt ein sonstiger Verstoß gegen haushaltsrechtliche Grundsätze nicht ohne weiteres zu einem Vermögensschaden.
2. Die wahrheitswidrige Vorlage von Rechnungen erfüllt nicht schon deshalb den Betrugstatbestand, weil die Subventionsgeberin die Auszahlung hätte verweigern können, wenn sie die Scheinrechnungen als solche erkannt hätte. Der Beleg durch Rechnungen betrifft nämlich lediglich den verwaltungstechnischen Nachweis der zweckgerechten Erfüllung der Subvention.
3. Die wahrheitswidrige Vorlage von Rechnungen erfüllt nicht schon deshalb den Betrugstatbestand, weil die Subventionsgeberin die Auszahlung hätte verweigern können, wenn sie die Scheinrechnungen als solche erkannt hätte. Der Beleg durch Rechnungen betrifft nämlich lediglich den verwaltungstechnischen Nachweis der zweckgerechten Erfüllung der Subvention.
4. Eine Täuschung über Nachweise reicht für sich genommen für die Annahme eines Vermögensschadens im Sinne des § 263 StGB nicht aus.
VolltextIBRRS 2006, 0737
OLG Koblenz, Urteil vom 17.10.2005 - 12 U 1335/04
1. Das Straßenrecht sieht neben den öffentlichen Straßen auch Privatstraßen vor, deren Rechtsverhältnisse dem Zivilrecht unterliegen. Fehlt es an einer Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr, so handelt es sich um eine Privatstraße, auch soweit diese zur Grundstückserschließung genutzt werden soll.*)
2. Für Verträge über die Nutzung und Unterhaltung der Privatstraße besteht kein gesetzliches Schriftformerfordernis. Es kommt nur eine gewillkürte Schriftform in Betracht. Die Nichtigkeitsfolge bei einem Formmangel tritt aber auch dann nicht ein, wenn sie im Widerspruch zu Treu und Glauben steht.*)
3. Als Annahme eines Vertragsangebotes erforderlich ist ein als Willensbestätigung zu wertendes Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich der Annahmewille unzweideutig ergibt. Worin dies zu sehen sein soll, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. In der Vorteilhaftigkeit des Angebots liegt ein Indiz für den Annahmewillen.*)
4. Die gesetzliche Regelung über die Befristung der Bindung des Offerenten an sein Angebot ist unanwendbar, wenn der andere Teil auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet hat.*)
5. Eine abändernde Angebotsannahme gilt im Sinner einer Auslegungsregel als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. Die Erklärung kann stattdessen aber auch dahin gegehn, den ursprünglichen Antrag unverändert zu akzeptieren und daneben eine Änderung des soeben geschlossenen Vertrages anzubieten. Dann liegt eine Annahme der Erstofferte vor, sofern der Annehmende zwar Ergänzungen vorschlägt, aber klar zum Ausdruck bringt, dass er bei einem Bauherren des Antragenden auf dem ursprünglichen Angebot nicht auf seinen Änderungsvorschlägen beharrt.*)
VolltextIBRRS 2006, 0736
BGH, Urteil vom 16.12.2005 - V ZR 83/05
1. Die förmliche Zustellung eines Enteignungsbescheids auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 VerteidigungsG-DDR ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Enteignung.*)
2. § 9 DurchführungsVO zum Gesetz über die Staatsgrenze der DDR erfasste nicht solche Grundstücke, die im unmittelbaren Grenzbereich lagen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0728
BFH, Urteil vom 15.11.2005 - IX R 25/03
Schließt ein Dritter im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, so kann der Steuerpflichtige diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet.*)
VolltextIBRRS 2006, 0724
BGH, Beschluss vom 17.11.2005 - V ZR 74/05
Hat eine Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 2 TreuhG am 1. Juli 1990 das Eigentum an einem Grundstück erlangt, ist damit die Eigentumslage endgültig geklärt; für eine spätere Bereinigung der Rechtsverhältnisse nach § 3 VerkFlBerG und somit für einen Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den öffentlichen Nutzer auf Zahlung des Moratoriumszinses (Art. 233 § 2a Abs. 9 EGBGB) bzw. des vorläufigen Nutzungsentgelts (§ 9 Abs. 1 VerkFlBerG) ist kein Raum.*)
VolltextIBRRS 2006, 0712
BGH, Urteil vom 20.01.2006 - V ZR 124/05
Ein einmal begründetes Rücktrittsrecht nach § 323 Abs. 1 BGB geht nicht dadurch unter, dass der Gläubiger zunächst weiterhin Erfüllung verlangt.*)
VolltextIBRRS 2006, 0702
BGH, Urteil vom 19.01.2006 - IX ZR 232/04
1. Von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre betroffene Sicherungen eines Gläubigers sind gegenüber jedermann (schwebend) unwirksam.*)
2. Wird infolge der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre eine Zwangshypothek unwirksam, entsteht keine Eigentümergrundschuld.*)
3. Sicherungen eines Gläubigers, die infolge der Rückschlagsperre unwirksam geworden sind, können ohne Neueintragung mit entsprechend verändertem Rang wirksam werden, wenn sie als Buchposition erhalten sind und die Voraussetzungen für eine Neubegründung der Sicherung im Wege der Zwangsvollstreckung bestehen.*)
4. Gibt der Insolvenzverwalter ein Grundstück aus der Masse frei, welches buchmäßig mit einer durch die Rückschlagsperre unwirksam gewordenen Zwangshypothek belastet ist, kann die Zwangshypothek trotz des Verbots, während des Insolvenzverfahrens in massefreies Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, schon im Zeitpunkt der Freigabe wieder wirksam werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 0701
OLG Celle, Urteil vom 15.02.2006 - 3 U 192/05
1. Unterlässt der Notar eine an sich notwendige Beurkundung eines Vertrages und erleidet ein aus beurkundeten Vertrag nicht beteiligter Dritter dadurch einen Schaden, ist der Dritte im Regressprozess aktivlegitimiert.*)
2. Auch bei einem engen wirtschaftlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Bauvertrag ist für die Frage der Beurkundungspflichtigkeit des Bauvertrages ausschließlich auf die rechtliche Abhängigkeit der Verträge voneinander abzustellen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0700
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2006 - 8 S 638/05
1. Baurechtliche Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 51 Abs. 5 LBO sind gemäß § 212 a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbar.*)
2. Ein Nachbar, der selbst eine satzungsrechtliche Bestimmung missachtet hat, kann vom Bauherrn nicht deren vollständige Beachtung verlangen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0699
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.01.2006 - 5 S 2335/05
Eine Abstandsfläche kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO auch dann nicht erforderlich sein, wenn ein qualifizierter Bebauungsplan keine Festsetzungen enthält, die eine Grenzbebauung ausdrücklich zulassen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0696
BGH, Urteil vom 12.01.2006 - IX ZR 131/04
1. Die Pfändung des Nießbrauchs an einem Grundstück gibt dem Pfändungsgläubiger gegen den Nießbraucher keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks.*)
2. Ist mit der Pfändung des Nießbrauchs an einem Grundstück die Anordnung der Verwaltung verbunden worden, richtet sich das Verwaltungsverfahren grundsätzlich nach den Vorschriften der §§ 146 ff ZVG.*)
3. Der Schuldner, der nicht Eigentümer ist, kann sich dem Verwalter gegenüber nicht auf ein Wohnrecht berufen (Ergänzung von BGHZ 130, 314, 318f).*)
VolltextIBRRS 2006, 0680
BGH, Urteil vom 21.11.2005 - II ZR 367/03
1. Eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn dem kündigenden Gesellschafter nach der Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses nicht zumutbar ist.*)
2. Die Frage der Zumutbarkeit kann nicht ohne Berücksichtigung der beiderseitigen Verhaltensweisen der Gesellschafter beantwortet werden. Dies gilt bei wechselseitigen Kündigungen auch dann, wenn das vorangegangene Fehlverhalten des kündigenden Gesellschafters nicht so schwerwiegend ist, dass es die fristlose Kündigung seines Mitgesellschafters rechtfertigt.*)
3. Die unwirksame fristlose Kündigung eines Gesellschafters kann nicht als wichtiger Grund für die Kündigung des anderen Gesellschafters bewertet werden, ohne dessen vorangegangenes Fehlverhalten in die Gesamtabwägung einzubeziehen.*)
4. Veranlasst ein Gesellschafter die Bauaufsichtsbehörde, gegen seinen Mitgesellschafter einzuschreiten, der auf dem Gesellschaftsgrundstück das genehmigte Bauvorhaben ausführt, obgleich die Baugenehmigung wenige Wochen zuvor infolge Zeitablaufs erloschen war, ist sein Vorgehen nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil das von ihm initiierte Verwaltungshandeln rechtmäßig ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 0639
BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - V ZB 24/05
Besteht im Fall der Räumungsvollstreckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungsschuldners, darf ein Einstellungsantrag des Räumungsschuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstreckungsgericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen oder durch die Anordnung geeigneter konkreter Betreuungsmaßnahmen entgegenwirkt.*)
VolltextIBRRS 2006, 0638
BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - V ZB 98/05
1. Gebote in der Zwangsversteigerung, die unter der Hälfte des Grundstückswerts liegen, sind nicht allein aus diesem Grund unwirksam und zurückzuweisen; gibt ein an dem Erwerb des Grundstücks interessierter Bieter ein solches Gebot nur ab, um die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen, ist das weder rechtsmissbräuchlich noch ist das Gebot unwirksam oder ein Scheingebot.*)
2. Das Eigengebot eines Gläubigervertreters ist unwirksam und zurückzuweisen, wenn er von vornherein nicht an dem Erwerb des Grundstücks interessiert ist, sondern das Gebot nur abgibt, damit in einem weiteren Versteigerungstermin einem anderen der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 0635
OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2005 - 34 U 44/05
Umfang der Beurkundungspflicht von nichtigen Architektenbindungsvereinbarungen im Rahmen eines Grundstückserwerbsvertrages.
VolltextIBRRS 2006, 0630
OLG München, Urteil vom 22.09.2005 - 1 U 3013/05
1. Die Bewertung, ob ein Verwaltungsakt rechtswidrig oder nichtig ist, richtet sich nach den Auffassungen zum Zeitpunkt seines Erlasses.*)
2. Dass der zuständige Verwaltungsgerichtshof im selben Zeitraum in ständiger Rechtsprechung landesrechtlich die Ausweisung eines Hochwasserschutzgebietes in Form eines Verwaltungsakts für möglich gehalten hat, stellt ein starkes Indiz gegen die Offenkundigkeit des Fehlers dar, der darin liegt, dass statt einer Verordnung ein Verwaltungsakt ergangen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 0624
BGH, Urteil vom 02.12.2005 - V ZR 11/05
Die Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs erstreckt sich auch auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf.*)
VolltextIBRRS 2006, 0623
BGH, Urteil vom 14.12.2005 - IV ZR 45/05
Ein Gebäude kann nicht nur durch seine Gliederung, Einteilung, Eigenart oder Bauart, sondern auch aufgrund seiner Ausstattung mit betriebsdienlichen Maschinen und sonstigen Gerätschaften als für einen gewerblichen Betrieb dauernd eingerichtet angesehen werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 0614
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.11.2005 - 4 U 920/05
1. Bei der Zwangsversteigerung eines bebauten Grundstücks ist die konkrete Nutzungsart schlagwortartig in der Terminsbestimmung anzugeben, wenn die Nutzungsart baulich vorgegeben ist (hier: Hotelbetrieb).*)
2. Das Unterlassen eines Hinweises auf die Nutzungsart kann Amtshaftungsansprüche begründen, wenn der Zuschlagsbeschluss aus diesem Grunde aufgehoben wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 0613
OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.11.2005 - 5 U 1/05
1. Zum Ausschluss der Deckung für Streitigkeiten aus der Bestellung einer Grundschuld.*)
2. Zum Ausschluss der Deckung bei Falschbeurkundung eines Grundstückskaufpreises.*)
VolltextIBRRS 2006, 0609
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2005 - 20 W 462/04
1. Der Anspruch aus einer insolvenzfesten Auflassungsvormerkung ist wie die dagegen bestehenden Einwendungen im Zivilprozess geltend zu machen.*)
2. Die Verfügungsbefugnis eines Bewilligenden muss bis zum Vollzug der Eintragung vorliegen, was vom Grundbuchamt ungeachtet des formellen Konsensprinzips zu überprüfen ist.*)
3. Die Anordnung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO, dass die Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, hat die Wirkung eines allgemeinen Verfügungsverbotes.*)
4. Die Schutzwirkung des § 878 BGB setzt voraus, dass alle materiell-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Genehmigungen Dritter, vor Eintritt der Verfügungsbeschränkung bereits vorliegen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0603
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2006 - 8 A 11500/05
1. Das bauaufsichtsbehördliche Betreten einer Wohnung nach § 59 Abs. 4 Satz 2 LBauO stellt keine Durchsuchung im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG dar.*)
2. Die Verletzung der baurechtlichen Genehmigungspflicht reicht in aller Regel aus, um das Betreten einer Wohnung zum Zwecke der Bauzustandsbesichtigung zu rechtfertigen.*)
3. Einer übermäßigen Inanspruchnahme der Betroffenen ist durch die Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0583
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.09.2005 - 5 W 595/05
1. Langjährige Vertragsverhandlungen um den Kauf eines Grundstücks können einen notariell beglaubigten Kaufvertrag nicht ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Verkäufer den möglichen Käufer bewusst hingehalten und dieser auf dem Grundstück bereits erhebliche Investitionen vorgenommen hat.
2. Die gesetzlich vorgeschriebene notarielle Form ist nur dann ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn die fehlende Anerkennung des formungültigen Vertrages zu einem untragbaren Ergebnis führt.
VolltextIBRRS 2006, 0582
OLG München, Urteil vom 12.01.2006 - 6 U 2659/05
1. Wird in einem Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde auf Erwerberseite der Erlass des gesamten Kaufpreises für den Fall einer im Vertrag näher bestimmten rechtskräftigen Überplanung von Grundstücken des Veräußerers bis zu einem genau bestimmten Zeitpunkt vereinbart, so ist die Frage nach der Wirksamkeit dieser Vereinbarung unter dem Gesichtspunkt des Koppelungsverbots oder des Verbots der unangemessenen Leistung jedenfalls dann rechtlich unbeachtlich, wenn die Überplanung nicht bis zu dem im Vertrag bestimmten Zeitpunkt rechtskräftig erfolgt ist.*)
2. Wird der Kaufpreisanspruch jedoch erst nach 25 Jahren geltend gemacht, kann ihm der Einwand der Verwirkung entgegenstehen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0571
BGH, Urteil vom 20.10.2005 - IX ZR 276/02
1. Die Übertragung eines belasteten Grundstücks kann nur dann eine Benachteiligung der Gläubiger zur Folge haben, wenn der in der Zwangsversteigerung erzielbare Wert des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens übersteigt.*)
2. Den Anfechtungsgegner, der sich auf eine wertausschöpfende Belastung des ihm übertragenen Grundstücks beruft, trifft eine sekundäre Darlegungslast dazu, in welcher Höhe im Zeitpunkt seines Erwerbs Belastungen bestanden und valutierten.*)
3. Hat der Anfechtungskläger den Abschluss eines entgeltlichen Vertrages mit einer nahestehenden Person sowie die dadurch verursachte unmittelbare Benachteiligung der Gläubiger dargelegt und bewiesen, werden sowohl der Benachteiligungsvorsatz des Schuldners als auch die Kenntnis des Anfechtungsgegners davon gesetzlich vermutet.*)
VolltextIBRRS 2006, 0561
OLG Hamm, Urteil vom 04.07.2005 - 17 U 94/04
1. Kommt es als Folge von Rohrvortriebsarbeiten zu Schäden am Nachbargebäude, haben die Eigentümer dieses Gebäudes den zeitweiligen Nutzungsausfall des Kellers, der Terrasse, des Gartens sowie sonstige Beeinträchtigungen (Lärm und Dreck) entschädigungslos hinzunehmen.
2. Der merkantile Minderwert einer durch Tiefbauarbeiten auf dem Nachbargrundstück beschädigten Wohnung ist um 25% zu kürzen, wenn bereits rechtskräftig festgestellt ist, dass der Verursacher auch künftig eintretende Schäden zu ersetzen hat.
IBRRS 2006, 0547
BGH, Urteil vom 20.12.2005 - XI ZR 119/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 0528
VGH Bayern, Beschluss vom 30.01.2006 - 25 CS 05.2994
Vortretende Bauteile einer Dachfläche (z. B. Dachgauben) können bei Ermittlung der Abstandsfläche tendenziell umso weniger als untergeordnet außer Betracht bleiben, je mehr sich die übrige Dachfläche der 75-Grad-Grenze nähert.*)
VolltextIBRRS 2006, 0517
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2005 - 9 U 141/04
1. Zwar bedarf eine Aufhebungsvereinbarung, bei der der Käufer sich verpflichtet, sein durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung entstandenes Anwartschaftsrecht aufzugeben, grundsätzlich der notariellen Form. Die Formvorschrift des § 313 BGB a.F. findet jedoch dann keine Anwendung, wenn die Rückgängigmachung des Kaufvertrags Folge der Geltendmachung eines Gewährleistungsrechts ist.
2. Die Einigung über die Wandlung bzw. über den großen Schadensersatz, auf den § 465 BGB a.F. analog anzuwenden ist, hat keine dingliche Wirkung, sondern lediglich eine schuldrechtliche Wirkung dahingehend, dass ein gesetzlich geregeltes Rückgewährschuldverhältnis entsteht.
3. Es ist eine Frage der Auslegung, ob sich das vereinbarte Formerfordernis auch auf den Vorvertrag erstreckt oder auf den Hauptvertrag beschränkt sein soll.
VolltextIBRRS 2006, 0507
OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.12.2005 - 8 U 588/04
1. Die Absprache der Kaufvertragsparteien, "als was" die Sache veräußert werden solle, legt i. d. R. nur die Sollbeschaffenheit i. S. von § 459 BGB fest, drückt aber nicht ohne weiteres den Willen der Beteiligten aus, es solle der Verkäufer für diese Beschaffenheit auch garantieren.*)
2. Die Vermutung verwerflicher Gesinnung bei besonders grobem Äquivalenzmissverhältnis ist erschüttert, wenn der Leistungsbemessung gutachterliche Feststellungen zugrundeliegen.*)
VolltextIBRRS 2006, 0497
OLG Koblenz, Urteil vom 05.01.2006 - 5 U 1172/05
1. Die formale Eigentümerstellung macht den Immobilienverkäufer nicht zum Handlungs- oder Zustandsstörer, wenn die Beeinträchtigung vom Erwerber verursacht ist und nach den vertraglichen Absprachen keinerlei Einwirkungsmöglichkeit des derzeitigen Eigentümers mehr besteht.*)
2. Ob es sich bei einer Freifläche im Grenzbereich um eine Terrasse i.S.v. § 34 Abs. 4 NachbarG-RP handelt, hängt nicht von der konkreten Zweckbestimmung ab. Maßgeblich ist die Eignung zum Aufenthalt von Menschen.*)
3. Die Vorschrift zum Grenzabstand einer Terrasse ist jedoch nicht anzuwenden, wenn deren Nutzung keinen relevanten Blickkontakt zum Nachbargrundstück ermöglicht.*)
VolltextIBRRS 2006, 0487
BGH, Urteil vom 02.12.2005 - V ZR 35/05
Eine in einem Straßengrundstück verlegte Versorgungsleitung kann nach denselben Grundsätzen zum Scheinbestandteil bestimmt und auf den neuen Versorgungsträger übereignet werden, nach denen ein Scheinbestandteil nach § 95 Abs. 1 BGB wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks werden kann. Auch hier erfolgt die sachenrechtliche Umwandlung von einem ehemals wesentlichen Bestandteil zu einer selbständigen Sache durch eine Übereignung entsprechend § 929 Satz 2 BGB, ohne dass es dazu einer Trennung der Leitung vom Straßengrundstück bedarf (Fortführung von BGHZ 37, 353, 359).*)
VolltextIBRRS 2006, 0473
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.01.2006 - 1 A 10845/05
1. Für die Entscheidung, ob bei Windkraftanlagen gemäß § 8 Abs. 10 Satz 2 LBauO eine – geringere – Tiefe der Abstandsfläche bis zu 0,25 H zugelassen werden kann, kommt es auf eine von der geplanten Windkraftanlage eventuell ausgehende Eiswurfgefahr nicht an, weil die Abstandsflächenregelungen des § 8 LBauO nicht geeignet sind, einer derartigen Gefahr zu begegnen, und deshalb eine entsprechende – nachbarschützende – Zielsetzung nicht verfolgen.*)
2. Einer im konkreten Einzelfall anzunehmenden Gefährdung ist vielmehr durch Schutzeinrichtungen oder –maßnahmen regelnde Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 LBauO Rechnung zu tragen (vgl. VV des Ministeriums der Finanzen vom 15. Oktober 2004 „Einführung von technischen Regeln als Technische Baubestimmungen“, MinBl. 2004, 374 ff., 396).*)
VolltextIBRRS 2006, 0463
BFH, Urteil vom 03.08.2005 - I R 36/04
Für die Annahme nachträglicher Anschaffungskosten ist ein bloßer kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreichend. Vielmehr kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen (hier: Anliegerbeiträge für erschlossenes Betriebsgrundstück) an.*)
VolltextIBRRS 2006, 0457
BFH, Urteil vom 21.09.2005 - II R 49/04
1. Die durch die Annahme eines einheitlichen - sowohl den Verkauf eines bestimmten Grundstücks als auch die Errichtung eines bestimmten Gebäudes umfassenden - Angebots ausgelöste Indizwirkung für das Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Kauf- und Bauvertrag im Sinne der Grundsätze zum einheitlichen Leistungsgegenstand gilt auch dann, wenn auf der Veräußererseite mehrere Personen auftreten.*)
2. Ein einheitliches Angebot im vorbezeichneten Sinne kann auch dann gegeben sein, wenn die bis (annähernd) zur Baureife gediehene Vorplanung inhaltlich maßgebend von der Erwerberseite mit beeinflusst oder gar veranlasst worden ist (Änderung der Rechtsprechung).*)
VolltextIBRRS 2006, 0453
OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.2006 - 5 U 1111/05
1. Arglist i.S.v. § 444 BGB erfordert keine Betrugsabsicht des Verkäufers. Ausreichend ist ein von bedingtem Vorsatz getragenes Fürmöglichhalten und Inkaufnehmen.
2. Zu den tatsächlichen Voraussetzungen einer Arglisthaftung des Hausverkäufers für Kellerfeuchtigkeit.
VolltextIBRRS 2006, 0414
BGH, Urteil vom 29.09.2005 - III ZR 27/05
Erfordert die neue Trassenführung einer Straße im Beitrittsgebiet die Änderung von Versorgungsleitungen, die durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG dinglich gesichert sind, hat grundsätzlich der Träger der Straßenbaulast die Kosten zu tragen und nicht das Versorgungsunternehmen, dessen Berechtigung zur Nutzung der alten Trasse auf Sondernutzungsgenehmigungen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 StraßenVO-DDR beruht (Fortführung des Senatsurteils vom 14. März 2002 - III ZR 147/01 - WM 2002, 2113).*)
VolltextIBRRS 2006, 0396
BFH, Urteil vom 27.10.2005 - IX R 76/03
Wird bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zwischen Angehörigen zugleich die (Rück-)Schenkung des Kaufpreises vereinbart, kann eine missbräuchliche Gestaltung i.S. von § 42 AO 1977 zur Erlangung der Eigenheimzulage vorliegen.*)
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