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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 0330
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe

BFH, Urteil vom 12.10.2005 - VIII R 66/03

1. Wird ein Grundstück im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe veräußert und zu einem späteren Zeitpunkt der Kaufpreis aus Gründen, die im Kaufvertrag angelegt waren, gemindert, so ist nach ständiger Rechtsprechung nur der tatsächlich erzielte Veräußerungserlös in das Betriebsaufgabeergebnis einzustellen. Gleiches kann dann gelten, wenn der ursprüngliche Kaufvertrag aufgehoben und das Grundstück zu einem geringeren Preis an neue Erwerber veräußert wird.*)

2. Zur Selbständigkeit der einzelnen Regelungen eines Gewinnfeststellungsbescheids (hier: Betriebsaufgabetatbestand; Höhe des Betriebsaufgabegewinns) und deren Bindungswirkung.*)

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IBRRS 2006, 0306
ImmobilienImmobilien
Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

BGH, Urteil vom 16.11.2005 - IV ZR 307/04

1. Hat der Versicherungsnehmer nach den zwischen den Parteien des Versicherungsverhältnisses getroffenen Vereinbarungen (hier: § 20 Nr. 1d VGB 88) Auskunft erst auf Verlangen des Versicherers zu erteilen, bestimmt sich nach Art, Reichweite und Sinn der ihm gestellten Fragen, in welchem Umfang er Angaben zur Feststellung des Versicherungsfalles und zur Leistungspflicht des Versicherers zu machen hat.*)

2. Haben mehrere Versicherungsnehmer in der Sachversicherung (hier: Wohngebäude-Versicherung) ein einheitliches Risiko versichert, besteht ein einziger, unteilbarer Versicherungsanspruch zur gesamten Hand. Obliegenheitsverletzungen, die einer der Versicherungsnehmer begeht, muss sich daher auch der andere Versicherungsnehmer zurechnen lassen.*)

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IBRRS 2006, 0284
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Anrechnung der Gebrauchsvorteile beim großen Schadensersatz

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.12.2005 - 17 U 55/03

1. Der zum Ersatz des positiven Interesses verpflichtete Bauträger kann nicht verlangen, dass die dem Käufer einer Eigentumswohnung in Gestalt von Mieteinnahmen zugeflossenen Gebrauchsvorteile auf den Schadensersatz angerechnet werden.

2. Ein entsprechender Vorteilsausgleich steht nur im Rahmen des negativen Interesses und allgemein bei Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses in Rede, nicht beim Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

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IBRRS 2006, 0270
ImmobilienImmobilien
Erschließungsbeitrag für überplantes Gewerbegrundstück

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.01.2006 - 9 ME 69/05

Erschließungsbeitragspflicht für neu angelegte Planstraße besteht auch dann, wenn ein Grundstück schon vor Aufstellung des Bebauungsplans und Bau der Planstraße ausreichend erschlossen war und die frühere Erschließung entfällt.*)

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IBRRS 2006, 0269
ImmobilienImmobilien
Planfeststellung einer gemeindlichen Entlastungsstraße

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.01.2006 - 7 ME 288/04

1. Die Rüge der fehlerhaften Klassifizierung und der dadurch bedingten sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde unterliegt nicht dem Ausschluss nach § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG, wenn sie neben der geltend gemachten materiellen Betroffenheit nicht bereits in Einwendungsverfahren vorgebracht worden sind.*)

2. Der durch Rechtsänderung begründete nachträgliche Eintritt der Zuständigkeit der bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses noch sachlich unzuständigen Behörde lässt den Aufhebungsanspruch des von der Planung Betroffenen regelmäßig nicht entfallen.*)

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IBRRS 2006, 0268
ImmobilienImmobilien
Ausbaubeiträge für Straße im Außenbereich

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.01.2006 - 9 ME 245/05

1. Eine öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG endet bzw. beginnt immer dort, wo sie in den Außenbereich eintritt bzw. zur Innerortsstraße wird.*)

2. Der Ausbau einer Straße im Außenbereich vermittelt den zwischen dieser und einer Innerortsstraße gelegenen Grundstücken einen ausbaubeitragsrechtlich relevanten Vorteil regelmäßig nur für deren an die Außenbereichsstraße angrenzenden Außenbereichsflächen.*)

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IBRRS 2006, 0254
ImmobilienImmobilien
Kreditrecht - Verjährung der Nichtabnahmeentschädigung des Darlehensgebers

BGH, Urteil vom 20.12.2005 - XI ZR 66/05

1. Ein Grundurteil beschwert eine Partei, soweit es für sie negative Bindungswirkung hat. Der bloße Anschein einer Bindungswirkung, der von einem in unzulässiger Weise die Höhe des Schadens behandelnden Grundurteil ausgeht, rechtfertigt die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nicht.*)

2. Der Anspruch des Darlehensgebers auf Nichtabnahmeentschädigung unterlag der 30-jährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB a.F., nicht der vierjährigen Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB a.F.*)

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IBRRS 2006, 4843
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 27.01.2006 - V ZR 46/05

1. Auch unter Berücksichtigung von Art. 20a GG und § 16 I UmwHG ist bei der Beschädigung eines nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck angepflanzten Gehölzes nicht ein Minderwert des Gehölzes selbst, sondern nur eine durch seine Beschädigung bewirkte Wertminderung des Grundstücks ersatzfähig (Bestätigung von Senat, BGHZ 143, 1 [6] = NJW 2000, 512, und BGH, NJW 1975, 2061). (amtlicher Leitsatz)*)

2. Die beschädigungsbedingt geringere Restlebensdauer eines Gehölzes führt für sich genommen nicht zu einer Wertminderung des Grundstücks. Die Folgen seines vorzeitigen Absterbens stellen einen Zukunftsschaden dar, der erst nach seinem Eintritt ersatzfähig ist. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2006, 0216
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anspruch auf Beseitigung von Deponieablagerungen

BGH, Beschluss vom 01.12.2005 - V ZR 257/04

1. § 9 Abs. 2 VerkFlBerG ist unmittelbar anwendbar, wenn die Nutzung des Grundstücks der Klägerin für eine öffentliche Verwaltungsaufgabe bis zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Nachsorgepflicht aus § 36 KrW/AbfG noch fortdauert.

2. § 9 Abs. 2 VerkFlBerG schließt die Ansprüche auf Beseitigung der Ablagerungen bzw. auf Schadensersatz auch dann aus, wenn die öffentliche Nutzung als Deponiegelände bereits vor dem In-Kraft-Treten des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes am 1. Oktober 2001 aufgegeben wurde.

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IBRRS 2006, 0190
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
AGB: Automatische Verlängerungsklausel

BGH, Urteil vom 14.12.2005 - XII ZR 236/03

Zur Anwendung des § 5 AGBG, wenn unklar bleibt, ob eine automatische Ver­längerungsklausel erst nach Ausübung aller Verlängerungsoptionen des Mie­ters oder auch schon zuvor Anwendung findet.*)

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IBRRS 2006, 0153
ImmobilienImmobilien
Zivilrecht - Keine Duldungspflicht bei nachträglicher Beeinträchtigung

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.07.2005 - 14 U 139/04

Der Eigentümer eines Grundstücks, durch das Abwasserleitungen des Nachbargrundstücks geführt werden, kann von dem Nachbarn Beseitigung der Leitungen verlangen, wenn sie nachträglich zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen.*)

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IBRRS 2006, 0150
ImmobilienImmobilien
Haftung bei nichtiger Ablösungsvereinbarung

OLG Naumburg, Urteil vom 21.06.2005 - 11 U 40/05

1. Ein privatrechtlicher, auf Veräußerung/Erwerb eines Grundstücks gerichteter Vertrag mit der Gemeinde begründet keine Amtspflichten, selbst wenn er öffentlich-rechtliche Bestandteile enthält.*)

2. Ist eine im Grundstückskaufvertrag enthaltene Ablösungsvereinbarung i.S.v. § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB nach § 134 BGB nichtig, weil es an einer wirksamen Ablösungsbestimmung mangelt, haftet die Gemeinde dem Erwerber aufgrund eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.) auf Schadensersatz.*)

3. Dem Käufer sind unter diesem Gesichtspunkt Finanzierungszinsen auf den die Ablösung betreffenden Kaufpreisanteil zu erstatten.*)

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IBRRS 2006, 0128
ImmobilienImmobilien
Nachbewertung des Grundstücks bei fehlendem Grundstücksmarkt

BGH, Urteil vom 07.11.2001 - VIII ZR 104/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0108
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann sind geringere Tiefen der Abstandsflächen zulässig?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.12.2005 - 7 B 1411/05

1. Gemäß § 6 Abs. 16 BauO-NW können in bebauten Gebieten geringere Tiefen der Abstandflächen gestattet oder verlangt werden, wenn die Gestaltung des Straßenbildes oder besondere städtebauliche Verhältnisse dies unter Berücksichtigung nachbarlicher Belange rechtfertigen und wenn Gründe des Brandschutzes nicht entgegenstehen.

2. Besondere städtebauliche Gründe rechtfertigen geringere Tiefen der Abstandflächen nicht schon, wenn das Vorhaben sich im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB einfügt. § 6 Abs. 16 BauO-NW verlangt als Ausnahmetatbestand besondere städtebauliche Verhältnisse für eine Unterschreitung der Abstandfläche. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Gebäude, das die Abstandflächen einhält, störend aus dem Rahmen eines sonst durch im Wesentlichen einheitliche Bebauung geprägten Straßen- oder Umgebungsbildes fallen würde.

3. Liegt das Grundstück in "zweiter Reihe" etwa 20 m von der Straße entfernt, vermag es das Straßenbild nicht zu prägen und eine Unterschreitung der Abstandsfläche ist nicht gerechtfertigt.

4. Liegt keiner der ausdrücklich in § 6 BauO-NW geregelten "Abweichungsfälle" vor, kommt die Erteilung einer Abweichung auf der Grundlage des § 73 Abs. 1 Satz 1 BauO-NW nur dann in Betracht, wenn eine atypische Grundstücksituation vorliegt, die von dem Normalfall, der den gesetzlichen Regelungen in § 6 BauO-NW zu Grunde liegt, so deutlich abweicht, dass die strikte Anwendung des Gesetzes zu Ergebnissen führt, die der Zielrichtung der Norm nicht entsprechen.

5. Zwar kann es treuwidrig sein, wenn sich der Nachbar gegen die Baugenehmigung für ein Vorhaben wendet, das auf dem Nachbargrundstück unter Verstoß gegen die abstandflächenrechtlichen Vorschriften verwirklicht werden soll, obwohl ein Gebäude auf seinem eigenen Grundstück die Abstandflächenvorschriften nicht einhält. Der Nachbar muss jedoch nicht hinnehmen, dass die Nachbarbebauung stärker beeinträchtigend an sein Grundstück herantritt als er selbst mit seiner Bebauung an das andere Grundstück herangetreten ist; er muss sich auch nicht damit abfinden, dass die Beeinträchtigung durch das Bauwerk des anderen schwerwiegender auf die nachbarschaftliche Situation einwirkt als die eigene Unterschreitung des Grenzabstandes. Denn das nachbarliche Gleichgewicht kann im Rahmen der Wechselbezüglichkeit des aus § 6 BauO-NW folgenden Nachbarschutzes auch dann gestört sein, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandregelungen durch das Bauwerk des Nachbarn schwerer wiegt als die eigene rechtswidrige Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks durch eigenen baulichen Anlagen zuzuordnende Abstandflächen.

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IBRRS 2006, 0106
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verschuldensunabhängige Haftung für Wasserschäden

OLG Stuttgart, Urteil vom 27.10.2005 - 7 U 135/05

1. Die Grundsätze des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog) sind auch im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander anzuwenden.*)

2. Ein undichter Sanitäranschluss begründet im Schadensfall in der Regel eine Haftung des Wohnungseigentümers als Störer.*)

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IBRRS 2006, 0104
ImmobilienImmobilien
Höchstbetragshypothek als vorläufige Eigentümergrundschuld

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.06.2005 - 14 Wx 35/04

1. Solange die gesicherte Forderung noch nicht entstanden ist, steht die Höchstbetragshypothek dem Eigentümer als durch Valutierung auflösend bedingte und damit vorläufige Eigentümergrundschuld zu, die sich im Umfang des Entstehens der Forderung in eine Fremdhypothek umwandelt; diese wird im Umfang des Erlöschens der Forderung wieder zu einer durch Neuvalutierung auflösend bedingten Eigentümergrundschuld.*)

2. Die ursprüngliche bzw. die durch das Erlöschen der Forderung entstandene vorläufige Eigentümergrundschuld wird zur endgültigen erst dann, wenn und soweit feststeht, daß eine Valutierung nicht bzw. nicht mehr erfolgen wird.*)

3. Die Pfändung einer vorläufigen Eigentümergrundschuld darf nicht im Grundbuch eingetragen werden und kann daher auch nicht wirksam werden.*)

4. Der Nachweis der Umwandlung einer vorläufigen in eine endgültige Grundschuld kann gegenüber dem Grundbuchamt u.a. durch grundbuchmäßiger Form entsprechende Erklärung des Gläubigers mit dem Inhalt erfolgen, daß die Forderung nicht entstanden bzw. erloschen ist und auch nicht entstehen wird, oder daß er die Sicherungshypothek nicht in Anspruch nehmen werde.*)

5. Der Formulierung, es werde bestätigt, „daß die der Höchstbetragshypothek zugrunde liegende Zugewinnausgleichsforderung nicht bzw. nicht in voller Höhe entstehen wird, fehlt die für Grundbucherklärungen erforderliche Klarheit und Eindeutigkeit.*)

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IBRRS 2006, 0103
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beurkundungsbedürftigkeit einer Veräußerungsvollmacht?

BGH, Beschluss vom 08.12.2005 - IX ZR 296/01

Auch für Vereinbarungen über ein Grundstücksgeschäft, die wirtschaftlich einer Veräußerungspflicht gleichkommen, besteht nach dem Normzweck des § 313 BGB a.F. der Formzwang. Für eine unwiderruflich erteilte Veräußerungsvollmacht gilt nichts anderes.

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IBRRS 2006, 0089
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 21.09.2005 - VIII ZR 8/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0085
ImmobilienImmobilien
Untersuchungsgrundsatz im Bodenordnungsverfahren

BVerwG, Beschluss vom 16.08.2005 - 10 B 43.05

Die Vorschrift des § 57 LwAnpG stellt für das Bodenordnungsverfahren klar, dass der Untersuchungsgrundsatz keine weiteren Ermittlungen zur Eigentumsfrage erfordert, wenn sich der Antragsteller zum Nachweis der Antragsbefugnis nach § 64 LwAnpG auf eine Grundbucheintragung berufen kann.*)

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IBRRS 2006, 0083
ImmobilienImmobilien
Steinmetzbetrieb in allgemeinem Wohngebiet?

OVG Thüringen, Urteil vom 10.08.2005 - 1 KO 714/02

1. Ein Steinmetzbetrieb ist in einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich unzulässig.*)

2. Zum Vorliegen eines atypischen Falls (hier verneint).*)

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IBRRS 2006, 0052
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Offenbarungspflichten bei Altlasten

OLG Schleswig, Urteil vom 02.06.2005 - 7 U 199/01

1. Das Vorhandensein einer sog. "Altlast" auf einem gemeinsam mit einem Hausgrundstück verkauften, benachbarten Flurgrundstück stellt einen aufklärungsbedürftigen Mangel auch des Hausgrundstücks dar.*)

2. Für die Bemessung des Minderwerts des Hausgrundstückes kommt es allenfalls im Hinblick auf §§ 254, 242 BGB auf die Höhe der Beseitigungskosten der "Altlast" an.*)

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IBRRS 2006, 0051
ImmobilienImmobilien
Umfang der Hypothekenhaftung

BGH, Urteil vom 09.11.2005 - IV ZR 224/03

Anders als der Erfüllungsanspruch auf die Versicherungsleistung fällt ein an seine Stelle tretender Schadensersatzanspruch gegen den Gebäudeversicherer wegen eines Brandes aus Verschulden bei Vertragsschluss nicht unter die Hypothekenhaftung; er geht daher auch nicht gemäß §§ 90 Abs. 2, 55 Abs. 1, 20 Abs. 2 ZVG auf den Ersteher in der Zwangsversteigerung über.*)

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IBRRS 2006, 0043
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann ist eine AGB-Klausel "überraschend"?

BGH, Urteil vom 22.11.2005 - XI ZR 226/04

Zur Frage, ob eine die Abgabe eines persönlichen Schuldanerkenntnisses nebst Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen regelnde Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Rücksicht auf ihre formale und systematische Gestaltung überraschend im Sinne des § 3 AGBG ist.*)

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IBRRS 2006, 0040
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Abschreibung nachträglich errichteter Garagen eines Mietkomplexes

BFH, Urteil vom 22.09.2005 - IX R 26/04

Anders als Garagen von Ein- oder Zweifamilienhäusern sind Garagen, die auf dem Gelände eines großen Mietwohnungskomplexes nachträglich errichtet werden, jedenfalls dann als selbständige Wirtschaftsgüter gesondert abzuschreiben, wenn ihre Errichtung nicht Bestandteil der Baugenehmigung für das Mietwohngebäude war und kein enger Zusammenhang zwischen der Nutzung der Wohnungen und der Garagen besteht, weil die Zahl der Garagen hinter der Zahl der Wohnungen deutlich zurückbleibt und die Garagen zum Teil an Dritte vermietet sind.*)

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IBRRS 2006, 0004
ImmobilienImmobilien
Notarkosten: Geschäftswert bei Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung

BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - V ZB 103/05

1. Der Geschäftswert für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags bestimmt sich nach dem Gesamtwert der Leistungen des Käufers; ist der Verkehrswert des verkauften Grundstücks höher, ist dieser maßgebend.*)

2. Die Übernahme einer Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung in einem Grundstückskaufvertrag ist eine vermögensrechtliche Angelegenheit im Sinne von § 30 Abs. 1 KostO, auch wenn der Verkäufer kein wirtschaftliches, sondern ein ideelles Interesse an der Erfüllung der Verpflichtung hat.*)

3. Gewährt der Grundstücksverkäufer dem Käufer für die Übernahme einer Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung einen Preisnachlass, ist mangels anderer Anhaltspunkte die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Verkehrswert des Grundstücks als Wert der übernommenen Verpflichtung anzusetzen; entspricht der Kaufpreis dem Verkehrswert, ist der Wert der Verpflichtung grundsätzlich mit einem prozentualen Anteil des Kaufpreises unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.*)

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IBRRS 2006, 0002
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verkehrswertgutachten: Bestehen Nachforschungspflichten?

OLG Naumburg, Urteil vom 03.08.2005 - 11 U 100/04

Der mit der Ermittlung des Verkehrswertes beauftragte Sachverständige hat nur die von ihm äußerlich wahrnehmbaren, wertbeeinflussenden Faktoren zu berücksichtigen und in seine Bewertung einfließen zu lassen. Ihn trifft weder die Pflicht, Baumängel selbst oder durch Zuziehung weiterer Sonderfachleute zu ermitteln, noch hat er ohne Anhaltspunkte für bestimmte Mängel auf ihr allgemein mögliches Vorliegen hinzuweisen. Nur wenn der Verkehrswertsachverständige im Verlauf seiner Tätigkeit auf auf Baumängel hindeutende Indizien stößt, muss er seinen Auftraggeber hierauf aufmerksam machen.*)

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Online seit 2005

IBRRS 2005, 3651
ImmobilienImmobilien
Irrtümliche Falschbezeichnung des verkauften Grundstücks im Vertrag

OLG Naumburg, Urteil vom 23.08.2005 - 11 U 31/05

1. Sind sich die Parteien eines Grundstückskaufs darüber einig, dass eine bestimmte, durch Gebäude und Mauern umgrenzte Fläche verkauft werden soll, kommt es auf die mit dieser Vorstellung nicht übereinstimmende und dahinter zurückbleibende Bezeichnung des Kaufgegenstandes in der notariellen Urkunde nicht an (unschädliche Falschbezeichnung).*)

2. Kann der Verkäufer nur das aus der Urkunde hervorgehende, aber nicht das verkaufte Grundstück zu Eigentum verschaffen, haftet er dem Käufer auf den Aufwand des Deckungsgeschäfts unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes aufgrund Nichterfüllung.*)

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IBRRS 2005, 3635
ImmobilienImmobilien
Vorzeitige Besitzeinweisung bei geteilter Straßenbaulast

OLG Jena, Beschluss vom 28.11.2005 - Bl W 527/05

Treffen Straßenbaumaßnahmen im sich überschneidenden Zuständigkeitsbereich verschiedener Baulastträger in einem Vorhaben – formell verklammert durch ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren – zusammen, kann ein einzelner Baulastträger in den vorzeitigen Besitz auch baulastfremder Grundstücke eingewiesen werden, wenn ihm die Federführung für das Gesamtvorhaben obliegt und zwischen den Straßenbaumaßnahmen ein notwendiger – nicht nur akzidentieller – Folgezusammenhang besteht.*)

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IBRRS 2005, 3634
ImmobilienImmobilien
Gewerblicher Grundstückshandel durch Landwirt?

BFH, Urteil vom 08.09.2005 - IV R 38/03

1. Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke ist grundsätzlich Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und nicht Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Grundstückshandels. Dies gilt unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des Gewinns.*)

2. Die Grundstücksveräußerungen werden Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Grundstückshandels, wenn der Landwirt Aktivitäten entfaltet, die über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehen und die darauf gerichtet sind, den Grundbesitz zu einem Objekt anderer Marktgängigkeit zu machen.*)

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IBRRS 2005, 3633
ImmobilienImmobilien
Umfasst Lieferung von Wasser auch den Hausanschluss?

BFH, Beschluss vom 03.11.2005 - V R 61/03

Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Fällt die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Hausanschluss) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" i.S. der Richtlinie 77/388/EWG (Anhang D Nr. 2 und Anhang H Kategorie 2)?*)

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IBRRS 2005, 3628
ImmobilienImmobilien
Anschluss- und Benutzungszwang bei privatem Betreibermodell

BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - 8 CN 1.04

1. Die Anordnung eines kommunalrechtlichen Anschluss- und Benutzungszwanges für die Fernwärmeversorgung schließt es nicht aus, dass das Benutzungsverhältnis privatrechtlich ausgestaltet ist.*)

2. Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Einrichtung, die durch eine juristische Person des Privatrechts, an der die Kommune nicht beteiligt ist, betrieben wird, ist nur dann verhältnismäßig, wenn die Kommune über hinreichende Einflussmöglichkeiten verfügt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.*)

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IBRRS 2005, 3598
ImmobilienImmobilien
Kein Schuldnerverzug, wenn gebotenen Handlungen vorgenommen wurden

OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2000 - 22 U 64/00

1.*)

Der Verkäufer eines Grundstücks, der die Verschaffung lastenfreien Eigentums und damit auch die Löschung von in Abt. II des Grundbuchs eingetragenen Nacherbenvermerken schuldet, kommt nicht in Schuldnerverzug, wenn er dem mit einem umfassenden Vollzugsauftrag ausgestatteten Notar eine Liste der Nacherben überreicht und der Notar tätig wird, um Löschungsbewilligungen der Nacherben zu erlangen, die auch tatsächlich dem Grundbuchamt vorgelegt werden. Mit entsprechendem Sachvortrag genügt der Verkäufer seiner Darlegungspflicht gemäß § 285 BGB.*)

2.*)

Der Käufer muß in diesem Fall darlegen, welche weitergehenden Maßnahmen erforderlich waren und vom Verkäufer oder Notar unterlassen wurden.*)

3.*)

Im Rahmen des Vollzugs des Kaufvertrags ist der insoweit beauftragte Notar Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.*)

4.*)

Zur Fälligkeit des Eigentumsverschaffungsanspruchs.*)

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IBRRS 2005, 3591
ImmobilienImmobilien
Zur Haftung eines von der Bank beauftragten Gutachters

OLG Köln, Urteil vom 08.11.2000 - 19 U 23/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3588
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht - Rückauflassung bei Vertragsbruch des Erbbauberechtigten

BGH, Urteil vom 28.01.2000 - V ZR 252/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3586
ImmobilienImmobilien
Keine Maklerprovision wenn Firmen-Kontaktperson Objekt privat kauft

OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2000 - 18 U 148/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3548
ImmobilienImmobilien
Vorausleistung für Erschließungsbeiträge

VGH Hessen, Urteil vom 18.08.2005 - 5 UZ 1610/05

Die Regelung des § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wonach die auf Erschließungsbeiträge geleistete Vorausleistung mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen ist, auch wenn der Vorausleistende nicht beitragspflichtig ist, gilt auch, wenn das Grundstück des Vorausleistenden geteilt und ein Teil an einen Dritten übereignet wird. In einem solchen Fall ist die Vorausleistung mit den für die beiden Grundstücke entstehenden Beitragspflichten zu verrechnen, und zwar im Verhältnis der Verteilungswerte, die auf die beiden Grundstücke entfallen.*)

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IBRRS 2005, 3543
ImmobilienImmobilien
Tarifbegünstigung bei Grundstücksveräußerung

BFH, Urteil vom 05.07.2005 - VIII R 65/02

1. Die Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundstücks ist auch dann nicht nach den §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt, wenn sie mit der Betriebsaufgabe zusammentrifft und hiermit zugleich eine zunächst bestehende Bebauungsabsicht aufgegeben wird. Soweit der Senat im Urteil vom 21. November 1989 VIII R 19/85 (BFH/NV 1990, 625) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht mehr fest.*)

2. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch, wenn das Betriebsvermögen einer den gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft - mit Ausnahme der Grundstücke des Umlaufvermögens - auf ein Schwesterunternehmen ausgelagert wird und im Anschluss hieran der Mitunternehmer seinen Gesellschaftsanteil veräußert.*)

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IBRRS 2005, 3538
ImmobilienImmobilien
Straßenbau: Unzulässiger Eingriff in private Grundstücke

OLG Koblenz, Urteil vom 01.12.2005 - 5 U 816/05

1. Ein Bebauungsplan ist unwirksam, wenn eine Erschließungsanlage wegen hängigen Geländes die Herstellung einer Böschung erfordert, ohne dass die dafür erforderlichen Flächen schriftlich oder zeichnerisch festgesetzt sind.

2. Die Nutzung privater Grünflächen zu Zwecken des Gemeingebrauchs (ohne rechtfertigenden Bebauungsplan) ist ein rechtswidriger Eingriff in das Eigentum und löst, unabhängig von einem eventuellen Entschädigungsanspruch, einen Folgenbeseitigungsanspruch aus. Diese Beeinträchtigung brauchen die Eigentümer nicht hinzunehmen, sie können Wiederherstellung des ursprünglichen, natürlichen Geländezustandes verlangen.

3. Wer bewusst einen rechtswidrigen Zustand herbeiführt, dann einwendet, die Rückgängigmachung erfordere unzumutbare Kosten, ist nicht schutzwürdig.

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IBRRS 2005, 3536
ImmobilienImmobilien
Höchstzinssatz für Grundschuld erforderlich?

OLG Hamm, Beschluss vom 29.08.2005 - 15 W 217/05

Die zusätzliche Angabe eines Höchstzinssatzes ist nicht erforderlich, vielmehr genügt die Eintragung eines variablen Grundschuldzinses unter Bezugnahme auf den jeweiligen Basiszinssatz dem sachenrechtlichen Bestimmtheitserfordernis.

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IBRRS 2005, 3530
ImmobilienImmobilien
Belastungsvollmacht

OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2005 - 15 W 297/04

1. Eine in einem Grundstückskaufvertrag dem Käufer erteilte Vollmacht, das Grundstück bereits vor Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten zu belasten, ist mit dem Kaufvertrag auch dann im Sinne des § 44 Abs. 1 KostO gegenstandsgleich, wenn der äußere Umfang der Vollmacht den Betrag des Kaufpreises übersteigt.*)

2. Die Bewertung der Vollmacht richtet sich in diesem Fall allein nach § 41 Abs. 1 KostO. Maßgebend ist also ausschließlich der Umfang des Rechtsgeschäfts, für das die Vollmacht erteilt ist.*)

3. Wegen Abweichung von der Entscheidung des KG in DNotZ 1992, 117 wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.*)

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IBRRS 2005, 3529
ImmobilienImmobilien
Geschäftsfähigkeit des Veräußerers

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.10.2005 - 20 W 151/05

Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Eigentumsumschreibung die Geschäftsfähigkeit des Veräußerers im Beurkundungszeitpunkt selbständig zu überprüfen. Dabei ist von dem Grundsatz der Geschäftsfähigkeit auszugehen. Ergeben sich daran auf Tatsachen gegründete Zweifel, z. B. auf Grund eines Betreuungsgutachtens, können diese durch ein ärztliches Gutachten ausgeräumt werden, wobei der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit nicht geführt werden muss. Ein Zweitgutachten, das auf unzureichender Tatsachenfeststellung beruht und die juristischen Kriterien des § 104 Nr. 2 BGB nicht eindeutig beantwortet, reicht nicht aus zur Zweifelsausräumung.*)

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IBRRS 2005, 3528
ImmobilienImmobilien
Wann erlischt Rückübertragungsvormerkung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.10.2005 - 20 W 286/05

1. Das Landgericht ist grundsätzlich an seine Rechtsauffassung gebunden bei einer Beschwerdeentscheidung über einen Beschluss, durch den das Grundbuchamt einen Eintragungsantrag aus den Gründen einer Zwischenverfügung zurückgewiesen hat, die das Landgericht in einer ersten Beschwerdeentscheidung sachlich bestätigt hat. Diese Bindung gilt nicht für das Rechtsbeschwerdegericht, wenn die erste Beschwerdeentscheidung nicht angefochten werden konnte.*)

2. Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Auslegung einer Urkunde gebunden, die das Landgericht verfahrensfehlerfrei vorgenommen hat.*)

3. Eine Vormerkung kann nicht bestellt werden, um Ansprüche gegen den Einzelrechtsnachfolger des Grundstückseigentümers zu sichern. Eine Rückübertragungsvormerkung erlischt, wenn der gesicherte bedingte Anspruch nicht entstanden ist oder nicht mehr entstehen kann. Ist eine Übertragung auf einen Einzelrechtsnachfolger dem Grundstückseigentümer ohne Zustimmung des Vormerkungsberechtigten gestattet, erlischt ein Rückübertragungsanspruch und damit die zu seiner Sicherung eingetragene Vormerkung jedenfalls mit Eintragung.*)

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IBRRS 2005, 3527
ImmobilienImmobilien
Beweiskraft der Urkunde

OLG Celle, Beschluss vom 22.11.2005 - 4 W 179/05

1. Das Grundbuchamt ist zwar grundsätzlich auch zur Überprüfung der Identität des Erklärenden berufen, wenn es um die Eintragung einer Löschung im Grundbuch geht; diese grundsätzliche Prüfungskompetenz erlaubt ihm jedoch keine freie Beweiswürdigung im Sinne des § 286 ZPO.*)

2. Vielmehr muss auch das Grundbuchamt den Beweisregeln des Urkundsbeweises Rechnung tragen; hat es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die in einer öffentlichen Urkunde durch einen Notar erfolgte Identitätsfeststellung falsch ist, ist es an die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde gebunden.*)

3. § 10 BeurkG enthält lediglich eine Sollvorschrift, deren Verletzung die Beweiskraft der Urkunde grundsätzlich unberührt lässt.*)

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IBRRS 2005, 3526
ImmobilienImmobilien
Wann ist Beeinträchtigung "wesentlich"?

BGH, Urteil vom 21.10.2005 - V ZR 169/04

1. Sollen mit dem aus Besitz bzw. Eigentum abgeleiteten Unterlassungsanspruch wiederholte gleichartige Störungen abgewehrt werden, die zeitlich unterbrochen auftreten, löst jede neue Einwirkung einen neuen Anspruch aus; die im Rahmen des Einwands der Verwirkung für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist beginnt jeweils neu zu laufen.*)

2. Das Fehlen einer notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigung stellt für die Frage der Wesentlichkeit der Beeinträchtigung nur ein Kriterium von mehreren dar. Entscheidend ist eine Würdigung aller Umstände, ausgerichtet am Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen", insbesondere unter Berücksichtigung der nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB maßgeblichen Grenz- oder Richtwerte.*)

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IBRRS 2005, 3518
ImmobilienImmobilien
Gaszentralheizung muss nicht jährlich gereinigt werden

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2005 - 6 A 10105/05

1. Die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 a KÜO begründete Pflicht des Grundstückseigentümers, die senkrechte Abgasleitung seiner Gaszentralheizung einer jährlichen Reinigung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister unterziehen zu lassen, ist aus Gründen der Feuersicherheit nicht stets und unter allen Umständen, sondern nur aufgrund der Feststellung eines spezifischen Reinigungsbedarfs geboten.*)

2. Im Allgemeinen genügt es zur Gewährleistung der Betriebssicherheit, solche Anlagen einer regelmäßigen Kontrolle durch den Bezirksschornsteinfegermeister zu unterwerfen.*)

3. Zur Herstellung dieser Rechtslage bedarf es eines Tätigwerdens des Normgebers, weil die normierte Reinigungspflicht nicht im Weg der Auslegung in die an sich gebotene Pflichtenkombination (Anlagenüberwachung mit fakultativer Reinigung) umgedeutet werden kann.*)

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IBRRS 2005, 3513
ImmobilienImmobilien
InvZulG: Bauantrag als Beginn der Herstellung eines Gebäudes

BFH, Urteil vom 15.09.2005 - III R 28/03

1. Mit der Herstellung eines Gebäudes ist i.S. von § 2 Abs. 4 Satz 3 InvZulG 1999 i.d.F. des StBereinG 1999 vom 22. Dezember 1999 grundsätzlich in dem Zeitpunkt begonnen, in dem der Bauantrag gestellt wird.*)

2. Der Regelung in § 2 Abs. 4 Satz 5 InvZulG 1999 i.d.F. des InvZulÄndG vom 20. Dezember 2000, nach der als Beginn der Herstellung bei Gebäuden, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt gilt, in dem der Bauantrag gestellt wird, wirkt nicht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise zurück.*)

3. Die Beschränkung der Zulagenförderung auf nach dem 24. August 1997 begonnene Investitionen durch das StBereinG 1999 verletzt kein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen eines Investors, der seine Investition vor dem Stichtag begonnen hat, da die vorherige Regelung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Europäischen Kommission stand.*)

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IBRRS 2005, 3512
ImmobilienImmobilien
Zeitpunkt des Eigentumserwerbs am Grundstück

BFH, Urteil vom 29.09.2005 - II R 23/04

Tritt bei Umwandlungen kraft Gesetzes ein Eigentumsübergang an Grundstücken ein, liegt ein Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG vor, der mit der Eintragung der Umwandlung ins Handelsregister verwirklicht ist. Der Umwandlungsvertrag sowie die erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse ergeben weder einzeln noch zusammen einen früheren Zeitpunkt der Verwirklichung.*)

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IBRRS 2005, 3511
ImmobilienImmobilien
Entnahmeprivileg für Altenteilerwohnung

BFH, Urteil vom 13.10.2005 - IV R 33/04

Das Entnahmeprivileg für den zu einer neu errichteten Altenteilerwohnung gehörenden Grund und Boden gemäß § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG a.F. (jetzt § 13 Abs. 5 EStG) setzt voraus, dass diese Wohnung nach ihrer Fertigstellung auch tatsächlich von einem Altenteiler genutzt wird.*)

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IBRRS 2005, 3509
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Errichtung eines Einfamilienhauses durch Ehegattengemeinschaft

BFH, Urteil vom 06.10.2005 - V R 40/01

1. Ehegatten, die auf einem in ihrem Miteigentum stehenden Grundstück ein Wohngebäude errichten, sind als Empfänger der Bauleistungen anzusehen, wenn die Ehegattengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt und als solche keine unternehmerische Tätigkeit ausübt.*)

2. Ist bei einer solchen Ehegattengemeinschaft nur ein Ehegatte unternehmerisch tätig und verwendet dieser einen Teil des Gebäudes ausschließlich für seine unternehmerischen Zwecke (z.B. als Arbeitszimmer), so steht ihm das Vorsteuerabzugsrecht aus den bezogenen Bauleistungen anteilig zu, soweit der seinem Unternehmen zugeordnete Anteil am Gebäude seinen Miteigentumsanteil nicht übersteigt.*)

3. Nach den Vorschriften der § 15 Abs. 1 und § 14 UStG 1991/1993 reicht für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug des unternehmerisch tätigen Ehegatten eine an beide Ehegatten ausgestellte Rechnung aus, auch wenn sie keine Angaben zu den Anteilen der Ehegatten und keine entsprechenden Teilbeträge ausweist, wenn nach den Umständen des Falles keine Gefahr besteht, dass es zu Steuerhinterziehung oder Missbrauch kommt.*)

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IBRRS 2005, 3495
ImmobilienImmobilien
Wohnen neben Festplatz

OVG Niedersachsen, Urteil vom 17.11.2005 - 1 KN 127/04

1. Die Gemeinde darf ein Grundstück bei entsprechend starkem städtebaulichen Interesse auch dann in die Planungen für die Erschließung neuer Bauflächen einbeziehen, wenn dessen Eigentümer seine Bebauung jedenfalls derzeit nicht wünschen.*)

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen gemeindeeigene Flächen zu einer bestimmten Trassierung von Erschließungsanlagen führen.*)

3. Die Pflicht, für die neuen Bauflächen Erschließungsbeiträge zahlen zu müssen, begründet i. d. R. auch dann keinen Abwägungsmangel, wenn der Eigentümer eine Bebauung seines Grundstücks nicht wünscht.*)

4. Eine Gemeinde darf ein Mischgebiet nicht mit der Begründung neben einen Festplatz planen, die von seiner Nutzung, namentlich dem dreitägigen Schützenfest ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen riefen noch keine ernsthaften Gesundheitsschäden hervor.*)

5. Zum Nebeneinander von Wohn- und Festplatznutzung.*)

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