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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 3469
ImmobilienImmobilien
Zulässige Verwertung einer Grundschuld

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.09.2005 - 12 U 39/05

1. Eine Bank darf eine Grundschuld nur verwerten für die Forderungen, für die sie nach der Sicherungsabrede haftet. Dazu gehört nicht eine Forderung aus § 812 BGB, die die Bank durch Rücküberweisung des Betrages begründet hat, den der Kunde auf einen wegen Anfechtung nichtigen Darlehensvertrag gezahlt hat.*)

2. Auch Kreditverträge können nach allgemeinen Grundsätzen wegen Irrtums angefochten werden.*)

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IBRRS 2005, 3468
ImmobilienImmobilien
Immobilen - Wiederkaufsrecht nach 19 Jahren ausgeübt: Unangemessen?

BGH, Urteil vom 30.09.2005 - V ZR 37/05

1. Ein bei dem Verkauf einer Reichsheimstätte für die Dauer von 30 Jahren zugunsten der ausgebenden Stadt vereinbartes Wiederkaufsrecht ist wirksam, wenn es den nach dem Reichsheimstättengesetz bestehenden Rechten des Ausgebers nachgebildet ist.*)

2. Die Ausübung eines solchen Wiederkaufsrechts 19 Jahre nach Vertragsschluss ist trotz der Aufhebung des Reichsheimstättengesetzes nicht unangemessen, wenn der Käufer das Grundstück zu einem den Verkehrswert um mehr als 70 % unterschreitenden Preis erworben hat.*)

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IBRRS 2005, 3467
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Beachtung des Nutzungsvorteils bei Rückabwicklung d. Erwerbsvertrags

BGH, Urteil vom 06.10.2005 - VII ZR 325/03

1. Macht der Erwerber einer Eigentumswohnung Rückabwicklung des Vertrags im Wege des großen Schadensersatzes geltend, ist der ihm bei Selbstnutzung anzurechnende Nutzungsvorteil zeitanteilig linear aus dem Erwerbspreis zu ermitteln.*)

2. Ist die Wohnung mangelhaft, ist von dem so errechneten Nutzungsvorteil unter Berücksichtigung des Gewichts der Beeinträchtigungen ein Abschlag vorzunehmen, der gemäß § 287 ZPO geschätzt werden kann.*)

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IBRRS 2005, 3464
ImmobilienImmobilien
Räumungsverfügung wegen Kampfmitteln

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.11.2005 - 11 ME 146/05

1. Das Ausmaß dessen, was dem Eigentümer eines Grundstücks als Zustandsstörer zur Gefahrenabwehr abverlangt werden darf, ist nach der Rspr. des BVerfG (Besch. v. 16.2.2000, BVerfGE 102,1) durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt.*)

2. Ist die Kostenbelastung gegenüber einem Zustandsstörer als begrenzt anzusehen, muss die Verwaltung auch über die Begrenzung der Kostenbelastung des Grundstückseigentümers entscheiden.*)

3. Bei der Entscheidung, wer die Kosten einer Kampfmittelbeseitgung ganz oder anteilig zu tragen kann, kann z.B. berücksichtigt werden, welchen Verkehrswert das Grundstück nach der Räumung hat, von welchen Vorstellungen die Vertragsparteien bei Abschluß des Grundstückskaufvertrages ausgegangen sind, ob die von dem Grundstück ausgehenden Gefahren sich aus der Allgemeinheit zuzurechnenden Ursachen ergeben, ob die Bundesrepublik hinsichtlich der auf dem Grundstück befindlichen Kampfmittel (Munition / Waffen) als Handlungs- und/oder Zustandsstörer anzusehen ist.*)

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IBRRS 2005, 3457
ImmobilienImmobilien
Wegerecht als Dienstbarkeit: Verlegung bedarf Grundbucheintrags

BGH, Urteil vom 07.10.2005 - V ZR 140/04

Die Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit kann nicht durch bloße tatsächliche Ausübung verlegt werden, wenn die vorherige Ausübungsstelle durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Beteiligten als Inhalt der Dienstbarkeit festgelegt und diese Inhaltsbestimmung in das Grundbuch eingetragen worden war; in diesem Fall erfordert die Verlegung eine Änderung des Rechtsinhalts durch Vereinbarung und die Eintragung in das Grundbuch.*)

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IBRRS 2005, 3456
ImmobilienImmobilien
Duldung von Telekommunikationsleitungen: Bestimmung des Ausgleichs

BGH, Urteil vom 16.09.2005 - V ZR 242/04

Zur Bestimmung des Ausgleichs nach § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a. F. ist auf die üblichen Entgelte für Versorgungsleitungen nicht schon dann zurückzugreifen, wenn sich ein Marktpreis für die Einräumung von Nutzungsrechten zu Telekommunikationszwecken noch nicht gebildet hat, sondern erst, wenn die Verhältnisse des hier zu beurteilenden Marktes auch eine Schätzung nicht erlauben (Fortführung von Senat BGHZ 145, 16).*)

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IBRRS 2005, 3449
ImmobilienImmobilien
Grundstücksübertragung auf Dritte: Anspruch auf gezogene Nutzungen?

BGH, Urteil vom 28.10.2005 - V ZR 70/05

Die Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten durch Investitionsvorrangbescheid gemäß § 21b Abs. 1 InVorG schließt einen Anspruch des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Herausgabe der von diesem aus dem Grundstück seit dem 1. Juli 1994 durch Vermietung oder Verpachtung gezogenen Entgelte aus (Abgrenzung zu Senatsurt. v. 22. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88 ff).*)

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IBRRS 2005, 3439
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fluglärm: Keine Entschädigung, wenn Flugplatz vor Haus existierte

OLG Koblenz, Urteil vom 26.10.2005 - 1 U 98/01

1. Eine Entschädigung wegen Fluglärmbeeinträchtigungen ist zu verneinen, wenn das Grundstück erst Jahre nach Bestehen des Flughafens mit einem Haus bebaut worden ist.

2. Wer in Kenntnis des Betriebs eines Militärflughafens in dessen unmittelbarer Nähe auf seinem Grundstück ein Mehrfamilienwohnhaus errichtet, kann später bei Lärmverhältnissen, die dann die enteignend wirkende Grenze überschreiten, keine Entschädigung verlangen. Dieses "Hineinbauen in den vorhandenen Lärm" führt auch zum Anspruchsausschluss, wenn bei Errichtung des Gebäudes die Enteignungsschwelle (noch) nicht erreicht war.*)

3. Wird ein lärmbelastetes Grundstück im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge übereignet, geht der möglicherweise bestehende Entschädigungsanspruch auch ohne ausdrückliche Regelung auf den Erwerber über.*)

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IBRRS 2005, 3438
ImmobilienImmobilien
Baukostenzuschüsse für Versorgungsanschlüsse

BGH, Urteil vom 21.09.2005 - VIII ZR 7/05

Den Regelungen des § 9 AVBWasserV über Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer zur Abdeckung der Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen liegt das Prinzip einer möglichst verursachungsgerechten Kostenverteilung zugrunde. Sie haben bei einer privatrechtlichen Ausgestaltung der Wasserversorgung Vorrang vor der Beitragsbemessung nach dem Vorteilsprinzip des Kommunalabgabenrechts.*)

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IBRRS 2005, 3435
ImmobilienImmobilien
Amtswiderspruch gegen Eintragung einer Zwangssicherungshypothek?

OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2005 - 15 W 34/05

1. Auch gegen die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek kommt die Buchung eines Amtswiderspruchs nur in Betracht, wenn das Grundbuchamt gesetzliche Vorschriften auf den ihm unterbreiteten Sachverhalt unrichtig angewandt hat. Nicht ausreichend ist, dass die Eintragung aufgrund anderweitiger, für das Grundbuchamt nicht erkennbarer Umstände objektiv zu Unrecht erfolgt ist (a. A. OLG Celle, RPfleger 1990, 112).*)

2. Die nachträgliche Aufhebung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung führt zur Heilung des Mangels der während der Einstellung durchgeführten Vollstreckungsmaßnahme.

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IBRRS 2005, 3434
ImmobilienImmobilien
Grundbuchamt: Zweifel an 15 Jahre alter Vollmacht?

OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2005 - 15 W 61/05

1. Führt die Auslegung einer Vollmacht nach den Grundsätzen für die Auslegung von Grundbucherklärungen zu einem bestimmten Auslegungsergebnis, so kann dieses nicht durch die Einbeziehung von Umständen außerhalb der Urkunde in Zweifel gezogen werden, die im Rahmen der methodisch beschränkten Auslegung im Grundbuchverfahren nicht berücksichtigt werden können.*)

2. Das Grundbuchamt hat nur dann der Frage einer ausnahmsweise anzunehmenden Formbedürftigkeit einer erteilten Vollmacht nachzugehen, wenn die ihm vorgelegten Eintragungsunterlagen zu konkreten Zweifeln in diese richtung Anlass geben.*)

3. Allein der Ablauf eines Zeitraumes von 15 Jahren zwischen der Erteilung der Vollmacht und Vornahme des Rechtsgeschäfts durch den Bevollmächtigten gibt im Grundbuchverfahren keinen Anlass zu Zweifeln am Fortbestand der Vollmacht.*)

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IBRRS 2005, 3417
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Auszahlung einer gepfändeten Kaufpreisforderung

OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2005 - 1 W 25/05

Wenn der Notar aufgrund der notariell vereinbarten mehrseitigen Verwahrungsanweisung durch die Kaufvertragsparteien den bei ihm hinterlegten und gepfändeten Kaufpreisanteil an Dritte auszahlen möchte, weil der andere Beteiligte als Pfändungsgläubiger diese Anweisung gegen sich gelten lassen muss, so liegt keine Verletzung der Amtstätigkeit des Notars vor.

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IBRRS 2005, 3395
ImmobilienImmobilien
Umweltrecht - Verwaltungskosten bei Prüfung eines Gutachtens

VGH Hessen, Beschluss vom 10.08.2005 - 5 UZ 3645/04

Für die als "Maßnahme" der zuständigen Behörde in einem bodenschutzrechtlichen Verfahren nach § 9 Abs. 1 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) in Erscheinung tretende Prüfung eines vorgelegten Gutachtens können auf Grund der bundesrechtlichen Kostentragungsregelung in § 24 Abs. 1 BBodSchG Verwaltungskosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes nicht erhoben werden.*)

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IBRRS 2005, 3347
ImmobilienImmobilien
Wohnungsüberlassung: Geldwerter Vorteil?

BFH, Urteil vom 17.08.2005 - IX R 10/05

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des Mietspiegels der Gemeinde liegt, scheidet regelmäßig die Annahme eines geldwerten Vorteils durch verbilligte Wohnraumüberlassung aus.*)

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IBRRS 2005, 3331
ImmobilienImmobilien
Ermittlung des Einwurfswertes von Einwurfsgrundstücken

OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.2005 - 1 U 1440/04

1. Als Rechtsverletzung nach §§ 513, 546 ZPO kommt auch ein Verstoß gegen Denk-, Natur- und Erfahrungsgesetze in Betracht, der vom Berufungsgericht zu prüfen ist.

2. Ein solcher Verstoß liegt nicht vor, wenn die Verfahrensweise des Umlegungsausschusses zur Wertermittlung als ordnungsgemäß betrachtet wird, im Ergebnis gleichwohl dem abweichenden Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen gefolgt wird.

3. Eine Verpflichtung zur Einholung eines neuen Gutachtens besteht nur dann, wenn das eingeholte Gutachten auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht bzw. offensichtlich unrichtig und damit unbrauchbar ist. Dies ist bei einem Sachverständigengutachten anzunehmen, das die maßgebenden rechtlichen Vorgaben missachtet, erhebliche tatsächliche Umstände verkennt oder aber unlösbare Widersprüche aufweist.

4. Im Falle einer Erschließungsumlegung ist es sachgerecht, Einwurfsgrundstücke nicht als Bauerwartungsland, sondern als Rohbauland zu bewerten.

5. Die Ermittlung der Einwurfswerte ist nicht dadurch fehlerhaft, dass dem Vergleichswertverfahren nicht den Vorrang vor der deduktiven Methode der Wertermittlung eingeräumt wird, sondern beide im Verhältnis 40 zu 60 berücksichtigt werden.

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IBRRS 2005, 3259
ImmobilienImmobilien
Abschreibungsmethode

BFH, Urteil vom 15.02.2005 - IX R 32/03

Wird ein zunächst zu fremden Wohnzwecken genutztes und gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG mit 7 v.H. degressiv abgeschriebenes Gebäude nunmehr zu fremdbetrieblichen Zwecken genutzt, so muss der Steuerpflichtige nicht zur linearen AfA gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG übergehen, sondern kann weiterhin eine degressive AfA gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in Höhe von 5 v.H. beanspruchen (entgegen R 44 Abs. 8 Satz 2 2. Halbsatz EStR).*)

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IBRRS 2005, 3258
ImmobilienImmobilien
Entfallen der Steuer für eine Grundstücksschenkung

BFH, Urteil vom 27.04.2005 - II R 52/02

1. Die mit Beurkundung der Auflassung und Erteilung der Eintragungsbewilligung entstandene Steuer für eine Grundstücksschenkung entfällt rückwirkend, sobald die Schenkungsabrede vor Umschreibung des Eigentums im Grundbuch aufgehoben wird oder die Eintragungsbewilligung aus anderen Gründen nicht mehr zur Umschreibung führen kann.*)

2. Die Übertragung von Anteilen an einer GbR auf ein bisher daran nicht beteiligtes minderjähriges Kind durch die Eltern oder Großeltern bedarf der Zustimmung eines Ergänzungspflegers.*)

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IBRRS 2005, 3254
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

BGH, Urteil vom 17.06.2005 - V ZR 208/04

1. Im Sinne von Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB läßt sich auf eine Verhandlung in einem Verfahren nach § 64 LwAnpG auch ein, wer in diesem Verfahren eine Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Grund und Boden außerhalb des behördlichen Verfahrens erstrebt (Fortführung von Senatsurt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 212/01, VIZ 2002, 237, 239).*)

2. Wer im Verlaufe eines Verfahrens nach § 64 LwAnpG Eigentümer wird, genügt seiner Einlassungsobliegenheit regelmäßig, wenn sich sein Rechtsvorgänger in dem Verfahren auf eine Verhandlung eingelassen hat und er selbst an dem Verfahren weiterhin zielgerichtet mit- und ihm nicht entgegenwirkt.*)

3. Der Anspruch auf Entgelt nach Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB verjährte vor dem 1. Januar 2002 in der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F.*)

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IBRRS 2005, 3250
ImmobilienImmobilien
Anwendungsbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes

BGH, Urteil vom 04.02.2005 - V ZR 114/04

1. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz ist auf Nutzungsverträge zwischen Wirtschaftseinheiten auch dann nicht anwendbar, wenn sie eine Erholungsnutzung bezweckten und nach § 286 Abs. 4 ZGB neben dem Vertragsgesetz auch den §§ 312 bis 315 ZGB unterlagen. Das Gesetz ist auf solche Nutzungsverträge nur anwendbar, wenn sie eine Unterverpachtung des Grundstücks oder einzelner Teilflächen an Bürger zu Erholungs- und Freizeitzwecken bezweckten.*)

2. § 11 Abs. 1 SchuldRAnpG erfaßt auch Baulichkeiten, die im Eigentum Dritter stehen. Diese können nach § 11 Abs. 2 Satz 3 SchuldRAnpG von dem Nutzer Ausgleich aus seiner Entschädigung nach § 12 SchuldRAnpG beanspruchen.*)

3. Sind mehrere Sachen als Ganzes veräußert worden und fehlte die Verfügungsberechtigung nur für Teile hiervon, so steht dem früheren Eigentümer der hierauf entfallende Anteil an dem Erlös zu. Läßt sich der Gesamterlös nicht einzelnen Teilen zuordnen, so ist der aus der Gesamtverfügung erzielte Erlös grundsätzlich nach dem Verhältnis des Wertes der einzelnen Gegenstände zu dem Wert des veräußerten Ganzen zu verteilen.*)

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IBRRS 2005, 3246
ImmobilienImmobilien
Personenhandelsgesellschaft kann Erbbaurecht erwerben

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2005 - 20 W 63/04

1. Die nach § 5 Abs. 1 ErbbauVO als Inhalt des Erbbaurechts vereinbarte Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Übertragung eines Erbbaurechtes auf eine GmbH & Co. KG im Rahmen einer Neugründung kann nicht allein wegen der eingeschränkten Haftung der GmbH & Co. KG verweigert werden.*)

2. Eine Ersetzung der Zustimmung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 ErbbauVO ist möglich, wenn der Grundstückseigentümer dem Vortrag des Erbbauberechtigten zur Einhaltung der Zweckbestimmung des Erbbaurechts nur allgemeine Erwägungen zu einer Beeinträchtigung entgegensetzt.*)

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IBRRS 2005, 3245
ImmobilienImmobilien
Zur Vormerkungsfähigkeit eines Ankaufsrechtes

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.08.2005 - 20 W 304/03

1. Ein Ankaufsrecht auf Grund eines bindenden Verkaufsangebots ist als künftiger Anspruch nach § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB vormerkungsfähig.*)

2. Für den Bindungswillen des Verkäufers spricht die Vereinbarung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung im notariellen Vertrag.*)

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IBRRS 2005, 3235
ImmobilienImmobilien
Umweltrecht - Anspruchsgrundlage für Altlasten-Überprüfungsanordnung

VGH Hessen, Urteil vom 03.08.2005 - 6 UE 1672/04

1) Das Bundes-Bodenschutzgesetz stellt das rechtliche Instrumentarium zur Verfügung, um altlastverdächtige Flächen zu erfassen, zu untersuchen, zu bewerten und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.*)

2) Eine gesonderte Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt i. S. d. § 11 Abs. 1 HAltlastG ist seit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes nicht mehr zulässig.*)

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IBRRS 2005, 3229
ImmobilienImmobilien
Haftung bei Duldung eines "Trampelpfads"

OLG Jena, Urteil vom 12.10.2005 - 4 U 843/04

1. Auch die Zulassung oder Duldung eines öffentlichen Verkehrs auf einem Grundstück - hier eines "Trampelpfades" - verpflichtet den Eigentümer grundsätzlich zur Verkehrssicherung. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht kann aber in einem solchen Fall nicht strenger beurteilt werden als der für ersichtlich mit Willen des Grundstückseigentümers für berechtigte Grundstücksnutzer geschaffenen Wege.*)

2. Insoweit gilt, dass der Benutzer die gegebenen Verhältnisse so hinnehmen muss, wie sie sich ihm erkennbar darbieten; ein Tätigwerden des Verkehrssicherungspflichtigen ist nur dann geboten, wenn Gefahren bestehen, die auch für einen sorgfältigen Nutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag.*)

3. Verunfallt ein Nutzer auf einem erkennbar "behelfsmäßigen" unbefestigten Trampelpfad, weil sich damit eine erfahrungsgemäß beim Betreten eines abwärts führenden Trampelpfades von jedem Nutzer zu berücksichtigende Gefahr verwirklicht, so haftet der Nutzer allein, weil entweder schon eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Eigentümers des Grundstücks ganz ausscheidet oder jedenfalls das Eigenverschulden des Gestürzten so deutlich überwiegt, dass eine Mithaftung des Verkehrssicherungspflichtigen gänzlich zurücktritt.*)

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IBRRS 2005, 3213
ImmobilienImmobilien
Verletzung von Anzeigepflichten

BFH, Urteil vom 06.07.2005 - II R 9/04

1. Kommt ein nach § 18 GrEStG zu einer Anzeige Verpflichteter seiner Anzeigepflicht durch eine den Anforderungen des § 20 GrEStG entsprechende Anzeige an das zuständige FA nach, wird der Beginn der Festsetzungs-/Feststellungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 nicht dadurch weiter hinausgeschoben, dass für denselben Rechtsvorgang nach § 19 GrEStG Anzeigeverpflichtete ihre Anzeigepflicht nicht erfüllt haben.*)

2. Die Aussage im Urteil vom 16. Februar 1994 II R 125/90 (BFHE 174, 185, BStBl II 1994, 866), § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 stelle nur auf solche Anzeigen ab, zu deren Erstattung der Steuerpflichtige verpflichtet ist, nicht aber auch auf solche, die von vom Steuerpflichtigen unabhängigen Dritten abzugeben sind, ist auf Sachverhalte beschränkt, in denen eine alleinige Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare besteht.*)

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IBRRS 2005, 3205
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zu erstellende Eigentumswohnung: Zeitpunkt der Gewinnrealisierung

BFH, Urteil vom 08.09.2005 - IV R 40/04

Der Gewinn aus der Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen ist dann realisiert, wenn mehr als die Hälfte der Erwerber das im Wesentlichen fertig gestellte Gemeinschaftseigentum ausdrücklich oder durch mindestens drei Monate lange rügelose Ingebrauchnahme konkludent abgenommen haben. Die Gewinnrealisierung betrifft nur die von diesen Erwerbern geschuldeten Entgelte.*)

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IBRRS 2005, 3204
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Unfallversicherungsschutz bei Nachbarschaftshilfe?

BSG, Urteil vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

Für eine Versicherung als "Wie-Beschäftigter" nach § 2 Abs 2 S 1 SGB VII reicht es nicht aus, dass die unfallbringende Tätigkeit einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen objektiv nützlich war. Notwendig ist, dass der Handelnde auch subjektiv ein Geschäft des anderen besorgen, also fremdnützig tätig sein wollte.

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IBRRS 2005, 3181
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht: Mobilfunkstrahlung unwesentliche Beeinträchtigung

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.03.2005 - 1 U 54/04

Nach derzeitigem Forschungsstand ist davon auszugehen, dass Mobilfunk-Basisstationen, die die Grenzwerte der 26. BlmschV einhalten, die Nachbarn nur unwesentlich beeinträchtigen. Vorbeugende Unterlassungsklagen sind ohne Beweisaufnahme abzuweisen (Anschluss an BGH NJW 2004, 1317 ff.).*)

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IBRRS 2005, 3143
ImmobilienImmobilien
Räum- und Streupflicht von Gewerbetreibenden

OLG München, Urteil vom 23.06.2005 - 1 U 1915/05

1. Das Gericht muss die Parteien, wenn es von einer ihnen mitgeteilten Rechtsauffassung abweichen will, vor einer Entscheidung darüber unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.*)

2. Die zur Räum- und Streupflicht der öffentlichen Hand entwickelten Grundsätze sind nicht ohne weiteres eins zu eins auf die Verkehrssicherungspflicht eines Gewerbetreibenden gegenüber seinen Kunden übertragbar. Es gilt tendenziell gegenüber der Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Hand ein verschärfter Sorgfaltsmaßstab.*)

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IBRRS 2005, 3090
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Wertausgleich für Werterhöhungen des Restitutionsgrundstücks

BGH, Urteil vom 24.06.2005 - V ZR 96/04

1. Die Ausschlußfrist des § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG wird gewahrt, wenn der Verfügungsberechtigte dem Berechtigten das Schreiben, mit dem er seine Ansprüche geltend macht, innerhalb der Frist mittels Telekopie zuleitet.*)

2. Nach § 7 Abs. 2 VermG sind auch Werterhöhungen auszugleichen, die vor dem 8. Mai 1945 herbeigeführt worden sind. Das gilt auch in den Fällen des § 1 Abs. 6 VermG.*)

3. Der Anspruch auf Wertausgleich nach § 7 Abs. 2 VermG steht auch dem Erben des Verfügungsberechtigten zu, der die Werterhöhung selbst vorgenommen hat oder auf seine Kosten von Dritten hat vornehmen lassen.*)

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IBRRS 2005, 3089
ImmobilienImmobilien
Bemessung der Grunderwerbsteuer

BFH, Urteil vom 08.06.2005 - II R 26/03

Eine nicht zur Gegenleistung gehörende "auf dem Grundstück ruhende dauernde Last" (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GrEStG) ist nur gegeben, wenn die Belastung bereits im Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs auf dem Grundstück ruht und mit dinglicher Wirkung ohne besondere Abrede kraft Gesetzes auf den Erwerber übergeht. Daran fehlt es, solange eine privatrechtliche Belastung noch nicht in das Grundbuch eingetragen ist (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 19. November 1968 II R 16/68, BFHE 94, 160, BStBl II 1969, 90).*)

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IBRRS 2005, 3088
ImmobilienImmobilien
Löschung zu Unrecht eingetragener Rechte über § 894 BGB?

BGH, Urteil vom 17.06.2005 - V ZR 78/04

Macht der Anspruchsteller geltend, ihm stehe das im Grundbuch eingetragene Recht nicht zu, so kann er nicht nach § 894 BGB Grundbuchberichtigung verlangen. Beruht die Eintragung des Rechts auf einem Rechtsgeschäft, dessen Wirksamkeit er leugnet, so kann er die Unwirksamkeit im Wege der Feststellungsklage geltend machen.*)

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IBRRS 2005, 3087
ImmobilienImmobilien
Zinsloses Darlehen oder mittelbare Grundstücksschenkung?

BFH, Urteil vom 29.06.2005 - II R 52/03

Bei einem zinslosen Darlehen ist Gegenstand der Zuwendung die unentgeltliche Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital zu nutzen. Soll das Darlehen nach dem Willen des Darlehensgebers der Finanzierung eines Grundstückskaufs dienen, scheidet im Hinblick auf den eingeräumten Nutzungsvorteil eine mittelbare Grundstücksschenkung aus, weil dem Darlehensnehmer die Vorteile hieraus regelmäßig erst nach der Zahlung der Kaufpreise zufließen und diese deshalb nicht mehr mittelbarer Teil des bereits abgeschlossenen Grundstückserwerbs sein können.*)

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IBRRS 2005, 3085
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beseitigung von Bodenkontamination

BGH, Urteil vom 04.02.2005 - V ZR 142/04

Die Beseitigungspflicht des für eine Bodenkontamination auf dem Nachbargrundstück Verantwortlichen ist nicht auf das Abtragen und Entsorgen des verunreinigten Erdreichs beschränkt, sondern umfaßt auch die anschließende Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des beeinträchtigten Grundstücks.*)

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IBRRS 2005, 3084
ImmobilienImmobilien
Grundstücksrestitution: Anspruch auf Nutzungsherausgabe

BGH, Urteil vom 25.02.2005 - V ZR 105/04

1. Die Rückübertragung eines Grundstücks auf einen berechtigten Anmelder gemäß § 21b Abs. 1 InVorG führt in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG zu einem Anspruch auf Herausgabe der von dem Verfügungsberechtigten seit dem 1. Juli 1994 gezogenen Nutzungen des Grundstücks.*)

2. Der Anspruch entsteht mit der bestandskräftigen Feststellung der Berechtigung des Anmelders in dem Verfahren nach dem Vermögensgesetz.*)

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IBRRS 2005, 3059
ImmobilienImmobilien
Finanzierung: Verkäufer muss über besondere Risiken aufklären

OLG Oldenburg, Urteil vom 19.07.2005 - 12 U 127/04

1. Zur Eintrittspflicht des Verkäufers für ein Beratungsverschulden des für den Verkauf einer Gebrauchtimmobilie eingeschalteten Vermittlers.*)

2. Wird der Erwerb einer Gebrauchtimmobilie auf Initiative des Verkäufers mit einer bestimmten Art der Finanzierung verknüpft, ist der Verkäufer zur Aufklärung verpflichtet, wenn aus dieser Finanzierung aufgrund ihrer Konstruktion und insbesondere der langen Laufzeit besondere Risiken für den Käufer entstehen. Dies gilt auch für die Risiken, die sich aus einem vom Finanzierungsinstitut geforderten Beitritt zu einem Mietpool ergeben.*)

3. Zahlt der Verkäufer dem von ihm eingeschalteten Vermittler eine verdeckte Innenprovision von mehr als 15% des Kaufpreises, muss er den Käufer auch dann hierauf hinweisen, wenn er für den Verkauf in einem Beratungsgespräch und nicht nur mit einem Prospekt geworben hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn für den Käufer ein Beratungsbogen erstellt worden ist, in dem die mit dem Erwerb verbundenen Nebenkosten mit Ausnahme der Innenprovision aufgelistet sind (Abweichung von BGH NJW 2004, 1732 u. WM 2004, 2349).*)

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IBRRS 2005, 3048
ImmobilienImmobilien
Haftet Zwangsverwalter für verwahrloste Wohnung?

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - IX ZR 419/00

1. Der Zwangsverwalter muß die Gefahr für das seiner Obhut anvertraute Eigentum durch Feststellungen vor Ort aufklären, wenn er nach erhaltenen Hinweisen mit der Möglichkeit zu rechnen hat, daß ein Mieter durch seinen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung den Schuldner nicht unwesentlich schädigt.*)

2. Versäumt der Zwangsverwalter die für ein wirksames Eingreifen gegen eine Wohnungsverwahrlosung erforderlichen Feststellungen, trifft ihn die Beweislast, daß der bei Aufhebung der Zwangsverwaltung bestehende Verwahrlosungsschaden an der Mietwohnung nicht auf seinem Unterlassen beruht.*)

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IBRRS 2005, 3033
ImmobilienImmobilien
Notwegerecht auch bei ungenügendem Zugang zum Grundstück!

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2005 - 4 U 127/04

1. Die ein Notwegerecht begründende Zugangsnot besteht nicht nur dann, wenn das Grundstück überhaupt keine Verbindung mit einem öffentlichen Weg hat, sondern auch dann, wenn der vorhandene Zugang für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht oder nicht mehr genügt.

2. Ein Notwegerecht ist nicht gemäß § 918 Abs. 1 BGB deshalb ausgeschlossen, weil eine frühere Verbindung des Grundstücks mit dem öffentlichen Weg durch eine willkürliche Handlung des Grundstückseigentümers aufgehoben wurde.

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IBRRS 2005, 3032
ImmobilienImmobilien
Kündigungsrecht bei Fernwärmeversorgungsvertrag

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2005 - 7 U 189/04

Voraussetzung für Kündigung eines Versorgungsvertrages durch einen Wohnungsmieter ist allein, dass das Mietverhältnis über die mit der Wärme zu versorgenden Räume beendet ist: Das Kündigungsrecht erwächst dem Bezieher der Fernwärme aus Anlass der Beendigung.

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IBRRS 2005, 3025
ImmobilienImmobilien
Widerlegung der Wiederholungsgefahrvermutung

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.05.2005 - 4 U 205/04

1. § 1004 BGB erfasst alle von § 985 BGB nicht erfassten Einwirkungen auf Grundstücke, auch Geräuschimissionen.

2. Die Wiederholungsgefahr in § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB erfordert eine auf Tatsachen gegründete, ernstliche Besorgnis weiterer Störungen, die nach der ersten rechtswidrigen Eigentumsstörung vermutet wird und deren Widerlegung dem Störer obliegt.

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IBRRS 2005, 3014
ImmobilienImmobilien
Gewerberaummietvertrag: Schadenersatz bei Ausfall der Bürgschaft?

OLG Naumburg, Urteil vom 20.09.2005 - 9 U 58/05

Der Antrag auf Stellung einer Bürgschaft (hier: Sicherheitsleistung bei einem Gewerberaummietvertrag) kann nicht mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz für den Fall verbunden werden, dass die Sicherheit nicht fristgemäß erbracht wird.*)

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IBRRS 2005, 3011
ImmobilienImmobilien
Wiederwahl eines unredlichen Verwalters

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2005 - 3 Wx 123/05

Ein Eigentümerbeschluss über die Wiederwahl eines Verwalters widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung und ist daher auf Antrag für ungültig zu erklären, wenn der Verwalter - vom Rechtsbeschwerdegericht beanstandete - gravierende Defizite der Jahresabrechnung in der nachfolgenden Abrechnungsperiode nicht ausräumt und zudem die Gemeinschaft - ohne dass besondere Umstände dies rechtfertigen - mit den Kosten der erfolglosen Klage ihres Beiratsvorsitzenden gegen einen Wohnungseigentümer belastet.*)

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IBRRS 2005, 3008
ImmobilienImmobilien
Erbengemeinschaft: Kündigung wegen angeblichem Verwertungsverlust?

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2005 - 5 U 73/05

1. Das Interesse einer Erbengemeinschaft, sich aus pragmatischen Gründen auseinanderzusetzen und deshalb eine ererbte Eigentumswohnung zu veräußern, rechtfertigt für sich allein keine Kündigung i. S. von § 573 Abs. 2 S. 3 BGB.*)

2. Wird eine Eigentumswohnung im Wege des Erbgangs in vermietetem Zustand von den Erben erworben, so ist für die Bewertung der Frage, ob eine Kündigung zur Ermöglichung der Verwertung gerechtfertigt ist, weil ansonsten ein erheblicher Verwertungsverlust entsteht, auf den Wert der Wohnung in vermietetem Zustand abzustellen.*)

3. Wird gekündigt, weil mit einer Wohnung in vermietetem Zustand ein erheblich geringerer Erlös zu erzielen ist als bei einer Veräußerung in unvermietetem Zustand, so ist der Nachteil an Hand der Marktverhältnisse konkret nachzuweisen.*)

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IBRRS 2005, 2996
ImmobilienImmobilien
Zivilrecht - Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks

BGH, Urteil vom 14.12.2004 - X ZR 3/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2994
ImmobilienImmobilien
Reduzierung der Grundstücksfläche durch Umlegungsverfahren

BGH, Urteil vom 10.06.2005 - V ZR 225/04

Wenn die Parteien eines Grundstückskaufes, von dem Notar entsprechend unterrichtet, wissen, dass ein anstehendes Umlegungsverfahren zu einer Flächenreduzierung des Kaufgrundstücks führt, dann liegt es nicht fern, dass sie diesem Umstand den Kaufvertrag anpassen und die Übereignungsverpflichtung auf die Fläche beschränken, die das Grundstück nach Abschluss des Umlegungsverfahrens haben wird. Berücksichtigt dies das Berufungsgericht nicht, so verkennt es den gesamten Umfang des Auslegungsstoffes und verstößt somit gegen die Grundsätze der §§ 133, 157 BGB.

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IBRRS 2005, 2990
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Anspruch auf Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

BGH, Urteil vom 10.06.2005 - V ZR 251/04

1. Nach § 545 Abs. 1 ZPO kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung von Bundesrecht oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. Daran ändert sich nicht dadurch etwas, dass das Berufungsgericht die Revision wegen einer für die Auslegung des Landesnachbarrechts maßgeblichen Frage zugelassen hat.

2. Zum nachbarrechtlichen Anspruch auf Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern.

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IBRRS 2005, 2954
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Arglistiges Verschweigen von Feuchtigkeitsmängeln

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.02.2005 - 4 U 119/04

1. Der Verkäufer eines Wohngrundstücks verschweigt arglistig einen Mangel auch dann, wenn er den Mangel ernsthaft für möglich hält und dabei damit rechnet, dass der Käufer den Vertrag in Mangelkenntnis zumindest nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.

2. Dem Gebot umfassender Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO entspricht es, wenn das Gericht weitere Umstände wie die Anbringung von Vorsatzschalen oder die Neutapezierung der Küchenaußenwand vor der Übergabe als zusätzliche Indizien dafür wertet, dass dem Verkäufer die Mängel bekannt waren.

3. Ein Abzug "neu für alt", wie er bei Schadenersatzansprüchen denkbar ist, kommt bei der Minderung nicht in Betracht. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Minderung nach den Mängelbeseitigungskosten bemessen wird.

4. Der Begriff "Kernsanierung" umfasst eine wirksame Feuchtigkeitsvorsorge, so dass eine Kürzung der zur Herstellung erforderlichen Kosten den Käufer nicht zumutbar erscheint (BGHZ 30, 29, 34 ff.).

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IBRRS 2005, 2950
ImmobilienImmobilien
Nichtvalutierung von Grundschuld: Zusätzlich Löschungsanspruch?

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.06.2005 - 4 U 146/04

1. Besteht ein aus der Nichtvalutierung einer Sicherungsgrundschuld resultierendes Leistungsverweigerungsrecht des Sicherungsgebers, ist dieser hinreichend gegen eine Inanspruchnahme geschützt und bedarf keines weitergehenden Löschungsanspruchs nach den §§ 1192 Abs. 1, 1183, 875 BGB mehr.

2. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der Sicherungszweck endgültig weggefallen ist.

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IBRRS 2005, 2949
ImmobilienImmobilien
Unmöglichkeit bei zeitweiligem Erfüllungshindernis

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2005 - 5 U 43/03

1. Ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ist einem dauernden dann gleich zu achten ist, wenn die Erreichung des Vertragszwecks durch die teilweise Unmöglichkeit in Frage gestellt wird und deshalb dem Vertragsgegner nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

2. Ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, ist nach dem Zeitpunkt des Eintritts dieses Leistungshindernisses zu beurteilen.

3. Beim Unvermögen der Eigentumsverschaffung an einem Grundstück infolge einer nicht mehr bestehenden Eigentümerstellung, welche aus einer Enteignung durch die DDR zum Zeitpunkt der Teilung Deutschlands resultiert, liegt mangels der Absehbarkeit einer Änderung des Zustands, der Teilung Deutschlands, von Unmöglichkeit auszugehen.

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IBRRS 2005, 2947
ImmobilienImmobilien
Pflichtverletzung des Verkäufers durch Verschweigen?

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2005 - 5 U 237/99

1. Der Verkäufer einer Gewerbeeinheit ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ungefragt Angaben zu etwaigen negativen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters des Objekts zu machen.

2. Erklärt der Verkäufer jedoch explizit wahrheitswidrig, es bestünden zur Zeit keine Mietrückstände und es würden keine außergerichtlichen oder gerichtlichen Mietstreitigkeiten geführt, verletzt er seine diesbezüglich bestehende Aufklärungspflicht.

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IBRRS 2005, 2908
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstückskauf: Schikane durch Nachbarn als Fehler des Grundstücks

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.10.2004 - 4 U 84/01

Schikanöses Verhalten des Nachbarn gegenüber dem Käufer des Hausgrundstückes ist als Fehler des Grundstückes im Sinne des § 463 S. 2 BGB a.F. zu werten, sofern der Nachbar dieses Verhalten schon früher an den Tag gelegt hat.

Unterlässt es der Verkäufer des Hausgrundstückes während der Vertragsverhandlungen arglistig, den Käufer des Grundstückes über das schikanöse Verhalten des Nachbarn aufzuklären, so erwächst dem Käufer hieraus bereits ein Schadensersatzanspruch aus vorvertraglicher Pflichtverletzung des Verkäufers.

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