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Sachgebiet: Immobilien

5159 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 1186
ImmobilienImmobilien
Verzicht auf Beitragsanspruch aus Wasserversorungsbeitragsbescheid

OVG Sachsen, Beschluss vom 09.03.2005 - 5 BS 179/04

Zur Auslegung der Bestimmung eines Grundstückskaufvertrags, nach der sich die Gemeinde als Verkäuferin verpflichtet, den Wasserversorgungsbeitrag für die bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses endgültig hergestellten Versorgungsanlagen zu tragen.*)

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IBRRS 2005, 1181
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Umweltrecht - Bodenuntersuchung: Wann trägt die Behörde die Kosten?

BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04

Die Kosten einer ohne Untersuchungsanordnung vom Grundstückseigentümer durchgeführten Bodenuntersuchung, die den durch vorangegangene Erkundungsmaßnahmen begründeten und nicht vom Eigentümer zu vertretenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast nicht bestätigt hat, sind in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG erstattungsfähig, wenn die zuständige Behörde die Untersuchung veranlasst und das Untersuchungskonzept gebilligt hat.*)

Die im Zusammenhang mit einer Bodenuntersuchung aufgewendeten Rechtsanwaltskosten gehören nicht zu den Kosten, die in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG erstattungsfähig sind.*)

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IBRRS 2005, 1144
ImmobilienImmobilien
Eigenheimzulage bei bloßer Umverteilung innerhalb der Familie?

BFH, Beschluss vom 09.02.2005 - IX B 200/03

Wenn sich der bisherige Eigentümer bei der Veräußerung der Wohnung ein Nutzungsrecht vorbehält, liegt keine unentgeltliche Überlassung i.S.v. § 4 S. 2 EigZulG vor, so dass keine Eigenheimzulage gewährt werden kann.

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IBRRS 2005, 1133
ImmobilienImmobilien
Ablehnungsgesuch nicht begründet

LG Leipzig, Beschluss vom 12.11.2004 - 4 OH 3459/04

Zur Beweislage eines Sachverständigen-Ablehnungsgesuchs.

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IBRRS 2005, 1132
ImmobilienImmobilien
Immoblilienmakler - Bedingtes Rücktrittsrecht: Entsteht Maklerlohnanspruch?

LG Berlin, Urteil vom 30.09.2004 - 5 O 260/04

1. Soweit das vertraglich eingeräumte Rücktrittsrecht an den Eintritt einer Bedingung geknüpft ist, ist der Vertrag nach Beweggrund, Zweck und Inhalt der Rücktrittsklausel auszulegen und daraufhin zu untersuchen, ob der Hauptvertrag im Sinne einer anfänglichen Unvollkommenheit in der Schwebe bleiben soll.

2. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Unsicherheit vorliegt, deren Behebung außerhalb der Macht der Vertragspartner liegt.

3. Falls der Vertrag einer behördlichen Genehmigung bedarf, kann davon ausgegangen werden, dass er sich bis zu der Genehmigung noch in der Schwebe befindet und der Maklerlohnanspruch erst entsteht, wenn die behördliche Genehmigung erteilt wird.

4. Dies lässt sich auch auf diejenigen Situationen übertragen, in denen ein Rücktrittsrecht von der Bebauungsfähigkeit des Grundstücks abhängig gemacht wird.

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IBRRS 2005, 1125
ImmobilienImmobilien
Verträge mit Gemeinden unwirksam bei zu niedrigem Preis

OLG Jena, Urteil vom 02.03.2005 - 4 U 943/01

Die Vorschrift des § 67 Abs. 1 Satz 2 ThürKO - kein Gemeindevermögen zu verschenken (oder zu verschleudern) - ist Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB. Verträge, die gegen das Verschleuderungsverbot verstoßen, sind nichtig.*)

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IBRRS 2005, 1124
ImmobilienImmobilien
Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen

OLG Jena, Urteil vom 09.03.2005 - 4 U 646/04

Zum Umfang und den Voraussetzungen der Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen.*)

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IBRRS 2005, 1092
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Vermögenszuordnung nach Treuhandgesetz

KG, Urteil vom 29.11.2004 - 12 U 303/03

Steht ein Gebäude auf zwei Grundstücken und ist ein Rechtssubjekt Fondinhaber hinsichtlich des Gebäudes und Rechtsträger hinsichtlich nur eines der Grundstücke geworden, so gebieten Sinn und Zweck des Treuhandgesetzes eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 TreuhG mit der Folge, diesem Rechtssubjekt auch das Eigentum an dem anderen Grundstück zuzusprechen.*)

Ein Vermögenszuordnungsbescheid entfaltet nur Wirkungen im Verhältnis zwischen den Beteiligten des Vermögenszuordnungsverfahrens.*)

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IBRRS 2005, 1091
ImmobilienImmobilien
Ausführung einer Grundstücksschenkung im steuerrechtlichen Sinne

BFH, Urteil vom 02.02.2005 - II R 26/02

Eine Grundstücksschenkung ist i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG noch nicht ausgeführt, wenn der Beschenkte von der Eintragungsbewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt (hier: Tod der Schenkerin) Gebrauch machen darf. Dies gilt auch dann, wenn für den Beschenkten bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen worden ist.*)

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IBRRS 2005, 1088
ImmobilienImmobilien
Unentgeltliche Übertragung zwischen Körperschaften

BFH, Urteil vom 01.12.2004 - II R 46/02

Unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung sind regelmäßig keine freigebigen Zuwendungen i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.*)

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IBRRS 2005, 1083
ImmobilienImmobilien
Verkauf von Dauernutzungsrecht: Rangverteilung

OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.10.2004 - 4 U 35/04

1. Regelt eine notarielle Urkunde über den Verkauf eines Dauernutzungsrechts zum einen, dass dieses Recht den Rang vor verschiedenen anderen Belastungen, "mindestens jedoch vorerst nächst offene Rangstelle" erhalten soll und bestimmt sie zum anderen, dass der Kaufpreis erst mit der Eintragung an erster Stelle fällig wird, so liegt darin eine Risikoverteilung, nach der den Käufern das Dauernutzungsrecht als rangschlechteres Recht bereits vor Kaufpreisfälligkeit zustehen kann.*)

2. Zu den Voraussetzungen einer Korrektur dieser Risikoverteilung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.*)

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IBRRS 2005, 1081
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz wegen Verletzung von Grundpfandrecht

OLG Bamberg, Beschluss vom 16.11.2004 - 1 U 114/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 1072
ImmobilienImmobilien
Zur Erwerbsberechtigung ehemaliger Mauergrundstücksinhaber

KG, Urteil vom 11.02.2005 - 25 U 169/03

Die in § 2 MauerG vorgesehene Berechtigung des Erwerbs ehemaliger Mauer- und Grenzgrundstücke zu 25% des Verkehrswerts verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) noch gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Der Bundesgesetzgeber war trotz der Inanspruchnahme der Mauergrundstücke durch die DDR-Behörden für offenkundig rechtsstaatswidrige Zwecke verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, eine gesetzliche Grundlage für die kostenfreie Restitution dieser Grundstücke zu schaffen.*)

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IBRRS 2005, 1070
ImmobilienImmobilien
Urkundenauslegung bei Auseinandersetzung von Grundvermögen

OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.02.2005 - 4 U 19/04

Zur Auslegung einer notariellen Urkunde, mit der Ehegatten bei der Auseinandersetzung ihres Grundvermögens bestimmen, dass Steuern, öffentliche Lasten und Abgaben, sowie Erschließungs- und Anliegerbeiträge vom jeweiligen Eigentümer ab sofort für diejenigen Vermögenswerte getragen werden sollen, die er bei der Auseinandersetzung übernimmt.*)

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IBRRS 2005, 1063
ImmobilienImmobilien
Verfahrenspfleger bei Grundstückskauf durch Minderjährigen

BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004 - 3Z BR 125/04

1. Erlässt der Rechtspfleger einen Vorbescheid, mit dem er die Genehmigung eines von den Eltern für den Minderjährigen abgeschlossenen Grundstückskaufs ankündigt (vgl. BVerfGE 101, 397 ff.), ist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Minderjährigen ein Verfahrenspfleger zu bestellen.*)

2. Hat die Staatskasse Aufwendungsersatz oder Vergütung des Verfahrenspflegers gezahlt, kann sie bei dem Minderjährigen auch durch Kostenansatz Regress nehmen. In diesem Verfahren ist die Höhe des Aufwendungsersatzes oder der Vergütung eigenständig zu überprüfen.*)

3. Allein der Umstand, dass ein Rechtsanwalt zum berufsmäßigen Verfahrenspfleger bestellt wurde, berechtigt diesen nicht zur Abrechnung auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.*)

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IBRRS 2005, 1061
ImmobilienImmobilien
Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

BVerfG, Beschluss vom 12.01.2005 - 1 BvR 1092/04

Gerade auch in Zwangsversteigerungsverfahren ist eine Verletzung des Willkürverbots anzunehmen, wenn ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis aus Erwägungen nicht gegeben wurde, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind.

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IBRRS 2005, 1060
ImmobilienImmobilien
Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

BVerfG, Beschluss vom 12.01.2005 - 1 BvR 328/04

Gerade auch in Zwangsversteigerungsverfahren ist eine Verletzung des Willkürverbots anzunehmen, wenn ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis aus Erwägungen nicht gegeben wurde, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind.

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IBRRS 2005, 1058
ImmobilienImmobilien
Höhe der Entschädigung für Inhalts- und Schrankenbestimmung

BVerfG, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 BvR 290/01

Das marktübliche Entgelt, welches Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG als Ausgleich für die Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundeigentums fordert, hat sich am freien (Grundstücks-)Markt zu orientieren, an dem die Marktteilnehmer ohne Regulierung des Staates agieren und Angebot wie Nachfrage auf einer freien Entschließung ohne erzwungene Einflussnahme aufgebaut sind.

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IBRRS 2005, 1036
ImmobilienImmobilien
Zum Begriff des gewerblichen Grundstückshandels

BVerfG, Beschluss vom 04.02.2005 - 2 BvR 1572/01

1. Wird in einer Verfassungsbeschwerde die Verletzung rechtlichen Gehörs durch die Revisionsinstanz gerügt und wird vorgetragen, der Bundesfinanzhof sei entgegen § 118 Abs. 2 FGO von einem anderen Sachverhalt als das Finanzgericht ausgegangen und habe eine Überraschungsentscheidung getroffen, muss der die geltend gemachte Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt werden.

2. Die Auslegung des einfachen Gesetzesrechts einschließlich der Wahl der hierbei anzuwendenden Methode ist Sache der Fachgerichte und vom Bundesverfassungsgericht nicht auf ihre Richtigkeit zu untersuchen.

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IBRRS 2005, 1031
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Streitwert bei Wegfall d. Sicherungszwecks bei Grundpfandrecht

OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2005 - 16 W 11/04

Bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall des Sicherungszwecks ist der Streitwert auf 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (Anschluss an Beschl. d. 4. Zivilsenats d. OLG Celle v. 5. September 2000, NJWRR 2001, 712).*)

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IBRRS 2005, 1030
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Beantragung von Auflassungsvollzug nicht amtswidrig!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2005 - 3 W 10/05

Zur Frage der Amtspflichtwidrigkeit notarieller Tätigkeit bei der Beantragung des Vollzugs einer Grundstücksauflassung im Grundbuch.*)

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IBRRS 2005, 1010
ImmobilienImmobilien
Eigentumsbeeinträchtigung durch Überwuchs

OLG Celle, Urteil vom 02.02.2005 - 4 U 237/04

Der Beseitigungsanspruch einer Eigentumsbeeinträchtigung durch eingedrungenem Überwuchs gemäß § 1004 BGB entfällt nicht schon deswegen, weil der Berechtigte in der Vergangenheit die Beseitigung selbst vorgenommen hat. Die insoweit durchgeführte Selbsthilfe des § 910 BGB führt nicht zu einer gewohnheitsrechtlichen Duldung der Beeinträchtigung nach § 1004 BGB.

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IBRRS 2005, 1009
ImmobilienImmobilien
Eintragungsbewilligung für eine Restkaufgeldsicherungshypothek

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.09.2004 - 11 Wx 3/04

Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für eine Restkaufgeldsicherungshypothek (hier: Ermittlung des Gläubigers).*)

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IBRRS 2005, 1008
ImmobilienImmobilien
Weiterverkauf eines Grundstücks als Schein-Rückerwerb

FG Berlin, Urteil vom 20.12.2004 - 1 K 1090/02

Wirkt der Erstkäufer eines Grundstücks maßgeblich daran mit, dass der Kaufvertrag erst aufgehoben wird und dann ein neuer Kaufvertrag mit einem vom Erstkäufer benannten Zweitkäufer unter Bezugnahme auf den alten Vertrag geschlossen wird, so liegt darin kein die Grunderwerbssteuer ausschließender Rückerwerb der Verkäufer. Denn der Erstverkäufer hat seine Rechtsstellung nicht derart aufgegeben, dass die ursprünglichen Verkäufer wieder verfügungsbefugt wurden.

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IBRRS 2005, 1007
ImmobilienImmobilien
Strafrecht - Unzulässige Nutzungsänderung von Wohnraum: Verjährung

OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 Ss OWi 337/04

1. Zum Eintritt der Verfolgungsverjährung bei der Dauerordnungswidrigkeit der unzulässigen Nutzungsänderung von Wohnraum.*)

2. Für die Änderung der Nutzung von Wohnraum ist anerkannt, dass es sich insoweit um eine Dauerordnungswidrigkeit handelt. Dies hat zur Folge, dass erst mit einer längerdauernden Unterbrechung der illegalen Nutzung der betreffenden Wohnräume eine Zäsur mit der Folge eintritt, dass die Dauerordnungswidrigkeit beendet ist und die Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird.

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IBRRS 2005, 1001
ImmobilienImmobilien
Pflichten des Grundbuchamtes vor Eintragung einer Pfändung

BayObLG, Beschluss vom 15.12.2004 - 2Z BR 206/04

Eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften durch das Grundbuchamt ist nicht gegeben, wenn das Grundbuchamt bei der Eintragung einer Pfändung keine Ermittlungen anstellt, ob die an die Drittschuldner zugestellten Beschlussabschriften mit der vorgelegten Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses übereinstimmen.*)

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IBRRS 2005, 0991
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Eigentumsumschreibung durch Testamentsvollstrecker

BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004 - 2Z BR 215/04

1. Die weitere Beschwerde in Grundbuchsachen bedarf keiner Zulassung durch das Beschwerdegericht.*)

2. Die Testamentsvollstreckerstellung wird gegenüber dem Grundbuchamt durch das Testamentsvollstreckerzeugnis nachgewiesen. Hiervon kann das Grundbuchamt nur abweichen, wenn neue, dem Nachlassgericht noch nicht bekannte Tatsachen bekannt werden, die die Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses erwarten lassen. Hierfür genügt die Annahme einer Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers nicht, solange diese nicht zu seiner Entlassung geführt hat.*)

3. Das Grundbuchamt hat die Wirksamkeit der Auflassung zu prüfen, ist dabei aber auf die im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismittel beschränkt. Kann mit diesen Beweismitteln ein Missbrauch der Testamentsvollstreckerstellung nicht nachgewiesen werden, kann eine Zurückweisung des Eintragungsantrags nicht auf die Unwirksamkeit der Auflassung gestützt werden.*)

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IBRRS 2005, 0973
ImmobilienImmobilien
Vorrangige Auflassungsvormerkung zu Gunsten eines Landes

OLG Naumburg, Urteil vom 24.08.2004 - 11 U 8/04

1. Die vorrangige Auflassungsvormerkung ist ein Rechtsmangel.*)

2. Art. 233 § 13 EGBGB i. a. F. vom 21. September 1994 führt zu keinem gesetzlichen Vorrang der Auflassungsvormerkung zugunsten des widersprechenden Landes. Ein anders lautender Rangvermerk ist wirkungslos und führt zur Unrichtigkeit des Grundbuches.*)

3. Sieht der Grundstückskaufvertrag für den Fall der Ausübung gesetzlicher Grunderwerbsrechte ein Rücktrittsrecht vor, so kann der Käufer trotz rechtskräftiger Verurteilung des Verkäufers von Bodenreformland zur Auflassung an das berechtigte Land dann nicht vom Vertrag zurück treten, wenn sein Eigentumsverschaffungsanspruch durch eine vorrangige Vormerkung gesichert ist.*)

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IBRRS 2005, 0966
ImmobilienImmobilien
Instandsetzungsaufwendungen als Veräußerungskosten?

BFH, Urteil vom 14.12.2004 - IX R 34/03

Aufwendungen für die im Rahmen der Veräußerung eines Mietwohngrundstücks vom Verkäufer übernommene Instandsetzung sind auch dann nicht als Werbungskosten bei den bisherigen Vermietungseinkünften zu berücksichtigen, wenn die betreffenden Arbeiten noch während der Vermietungszeit durchgeführt werden.*)

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IBRRS 2005, 0946
ImmobilienImmobilien
Gewerblicher Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 09.12.1986 - VIII R 317/82

Wird ein Grundstück erworben, mit vier Eigentumswohnungen bebaut und werden drei dieser Eigentumswohnungen veräußert, so liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor.*)

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IBRRS 2005, 0923
ImmobilienImmobilien
Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.2005 - 15 A 548/03

1. Rechtliche Schranken, die dazu führen können, dass die räumliche Ausdehnung einer Anlage hinter dem Bauprogramm zurück bleibt, ergeben sich aus dem Vorteilsgedanken, insbesondere daraus, dass durch die Abgrenzung der Anlage alle Grundstücke erfasst werden müssen, denen durch die Ausbaumaßnahme annähernd gleiche wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Solche Schranken können durch die unterschiedliche Ausstattung der ausgebauten Straßenteile begründet werden.*)

2. Es ist möglich, dass der vom Bauprogramm bestimmte straßenbaubeitragsrechtliche Anlagenbegriff auch Erschließungseinheiten umfasst. Dies erfordert jedoch eine funktionelle Abhängigkeit der als Einheit zusammengefassten Straßen.*)

3. Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KAG NRW i.V.m. § 42 Abs. 1 AO liegt vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Abgabenminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist.*)

4. Führt eine Grundstücksteilung zur Entstehung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten, kann die Teilung im Regelfall nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden.*)

5. Es spricht viel dafür, dass ein - auch unbebautes - Hinterliegergrundstück beitragspflichtig ist, wenn es für seine Nutzung auf die ausgebaute Straße angewiesen ist und das Vorderliegergrundstück im Eigentum desselben Eigentümers wie das Hinterliegergrundstück steht.*)

6. Die bloße Eigentümeridentität zwischen einem bereits anderweitig voll erschlossenen Hinterliegergrundstück und einem Vorderliegergrundstück führt nicht zur Beitragspflicht.*)

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IBRRS 2005, 0920
ImmobilienImmobilien
Nichtigkeit notarieller Verträge bei Vollstreckungsvereitelung

KG, Urteil vom 21.02.2005 - 8 U 160/04

Zu den Voraussetzungen des § 288 StGB*)

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IBRRS 2005, 0914
ImmobilienImmobilien
Grundbuchberichtigung ist kein Veräußerungsgeschäft!

OLG Naumburg, Urteil vom 09.12.2004 - 2 U 101/04 (Lw)

Eine Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB stellt kein Veräußerungsgeschäft im Sinne der §§ 593 b, 566 BGB dar, durch das der Eigentümer anstelle des Bucheigentümers in ein von diesem abgeschlossenes Pachtverhältnis eintreten könnte.*)

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IBRRS 2005, 0913
ImmobilienImmobilien
Schenkung nur rechtlich vorteilhaft?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.11.2004 - 20 W 279/04

Die schenkweise Übertragung eines Grundstücks ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn das Grundstück verpachtet ist. Dies gilt auch dann, wenn der Schenker Verpächter ist und sich zugleich mit der Übertragungsverpflichtung einen Nießbrauch vorbehält (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Celle, Beschl. v. 16.02.2001 - 4 W 324/00, MDR 2001, 931).*)

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IBRRS 2005, 0912
ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2004 - 20 W 251/04

1. Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die vollstreckungsrechtlichen und die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbstständig zu überprüfen.*)

2. Hat ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Weg einer actio pro socio einen auf Zahlung lautenden Titel erstritten, ist er auch vollstreckungsbefugt für die Beantragung einer Zwangssicherungshypothek.*)

3. Ist als Inhalt eines Erbbaurechts vereinbart, dass der Erbbauberechtigte zur Belastung mit einem Grundpfandrecht der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf, ist die Zustimmung auch bei einem Eigentümererbbaurecht zur Eintragung einer Sicherungshypothek im Weg der Zwangsvollstreckung erforderlich.*)

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IBRRS 2005, 0902
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Auflassung

OLG Naumburg, Urteil vom 05.10.2004 - 11 U 48/04

Erwirbt der Käufer das Grundstück, das ihm der Verkäufer nicht verschaffen kann, von einem Dritten, so bleibt er selbst dann in der Lage, den hierauf entfallenden Kaufpreisanteil im Wege des Schadensersatzes ungekürzt zurück zu verlangen, wenn der mit dem Dritten geschlossene Kaufvertrag einen geringeren Kaufpreis vorsieht.*)

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IBRRS 2005, 0898
ImmobilienImmobilien
Bemessung der Abwasserbeiträge

VGH Hessen, Urteil vom 15.12.2004 - 5 UE 1297/03

Ein Verteilungsmaßstab, der in beplanten Gebieten auf die nach den Festlegungen des Bebauungsplans zulässige Geschossfläche abstellt und für den unbeplanten Innenbereich in der Beitragssatzung gebietsbezogene Geschossflächenzahlen festlegt, entspricht nur dann den Anforderungen der Abgabengerechtigkeit, wenn diese Geschossflächenzahlen die nach den örtlichen Verhältnissen nach § 34 BauGB zulässige bauliche Ausnutzung widerspiegeln.*)

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IBRRS 2005, 0882
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 12.12.1997 - V ZR 81/97

Der Anspruch aus § 988 BGB ist gemäß § 818 Abs. 3 BGB durch Aufwendungen beschränkt, die der Besitzer auf die Sache gemacht hat, solange er das Fehlen seiner Berechtigung zum Besitz nicht gekannt hat. Die Beschränkung hängt nicht davon ab, ob seine Aufwendungen Verwendungen im Sinne der §§ 994 ff BGB bedeuten.*)

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IBRRS 2005, 0877
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 19.12.1997 - V ZR 54/97

Das Moratorium des Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EGBGB steht auch einer Konsumgenossenschaft zu; es setzt nicht voraus, daß das Gebäude nach Gründung der DDR und mit Eigenmitteln der Genossenschaft errichtet wurde.*)

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IBRRS 2005, 0864
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 25.02.1998 - VIII ZR 276/96

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Stromversorgungsunternehmens in Lieferverträgen mit Sonderkunden verwendete Klausel:*)

"Für Schäden, die ein Kunde durch Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsbelieferung erleidet, haftet das Elektrizitätswerk aus Vertrag oder unerlaubter Handlung im Falle eines Vermögensschadens, es sei denn, daß dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit des Inhabers des Elektrizitätswerks oder eines vertretungsberechtigten Organs oder Gesellschafters des Elektrizitätswerks verursacht worden ist.*)

Bei grob fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung des Elektrizitätswerks gegenüber dem einzelnen Kunden auf jeweils 5.000 Deutsche Mark begrenzt."*)

hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG stand.*)

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IBRRS 2005, 0846
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 24.04.1998 - V ZR 197/97

Bei einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß nach § 156 Satz 1 BGB muß die dementsprechende notarielle Urkunde (auch) dem Auktionator selbst vorgelesen und von diesem genehmigt und unterschrieben werden.*)

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IBRRS 2005, 0838
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 15.05.1998 - V ZR 89/97

Ein Vorkaufsberechtigter kann nach Abschluß eines Kaufvertrages über ein landwirtschaftliches Grundstück die Ausübung seines Vorkaufsrechts schon vor der Erteilung der grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung mit Wirkung auf den Genehmigungszeitpunkt erklären.*)

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IBRRS 2005, 0823
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 03.07.1998 - V ZR 34/97

Der Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe eines von der früheren Wehrmacht oder der Deutschen Reichsbahn in Besitz genommenen, in den neuen Bundesländern gelegenen Grundstücks ist erloschen (§§ 1, 2 AKG); eine entsprechende Anwendung des in den alten Bundesländern geltenden § 19 AKG ("Aussonderungsrecht im Staatskonkurs") ist ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2005, 0808
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 06.10.1998 - XI ZR 36/98

a) Grundstücke in der ehemaligen DDR haften aus Grundpfandrechten, die von einem staatlichen Verwalter bestellt worden sind, in dem durch Bescheid des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen festgestellten Umfang einer noch bestehenden Bereicherung; eine Haftung für rückständige Zinsen, die während der staatlichen Verwaltung aufgelaufen sind, besteht nicht.*)

b) Funktionsnachfolger der Sparkassen der ehemaligen DDR als Teile der volkseigenen Wirtschaft sind in bezug auf das Verwaltungsvermögen nach Art. 21 des Einigungsvertrages die durch Ländergesetze bestimmten öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute.*)

c) Die Leistung eines Schuldners unter dem Vorbehalt einer Rückforderung ohne Änderung der den Gläubiger treffenden Beweislast ist keine Erfüllung.*)

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IBRRS 2005, 0804
ImmobilienImmobilien

BGH, Beschluss vom 23.10.1998 - BLw 16/98

a) Das abfindungsrelevante Eigenkapital ist nicht der betriebswirtschaftlich ermittelte "wahre Unternehmenswert", sondern das Eigenkapital, das sich bei einer an den Bilanzierungsvorschriften des DMBilG orientierten Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden unter Berücksichtigung etwaiger stiller Reserven und notwendiger Hinzurechnungen oder Kürzungen ergibt.*)

b) Ist der Erblasser vor dem 1. Januar 1976 gestorben und von einem LPG-Mitglied sowie Nichtmitgliedern beerbt worden, so gilt der Inventarbeitrag als von dem Mitgliedserben eingebracht, sofern jener mit der LPG nicht abgerechnet und über die landwirtschaftliche Nutzfläche ein Kreispachtvertrag nicht abgeschlossen wurde.*)

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IBRRS 2005, 0774
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 11.12.1998 - V ZR 377/97

a) § 497 Abs. 1 BGB findet auf das Wiederverkaufsrecht keine Anwendung, wenn die Parteien dieses nicht als Gestaltungsrecht des Käufers, sondern als eine Wiederkaufsverpflichtung des Verkäufers vereinbart haben.*)

b) Auf den Wiederverkauf eines Grundstücks ist weder § 498 Abs. 2 Satz 2 BGB noch § 498 Abs. 2 Satz 1 BGB entsprechend anwendbar.*)

c) Haben die Parteien das Wiederverkaufsrecht als schuldrechtliche Verpflichtung ausgestaltet, kann der Käufer den Abschluß des Rückkaufvertrages nur Zug um Zug gegen die Beseitigung zwischenzeitlich aufgetretener Mängel verlangen.*)

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IBRRS 2005, 0773
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 17.12.1998 - V ZR 200/97

a) Mit dem Tod eines Begünstigten aus der Bodenreform sind seine Erben Eigentümer der dem Begünstigten aus dem Bodenfonds zugewiesenen Grundstücke geworden (Abweichung von BGHZ 132, 71, 73).*)

b) Das kraft erbrechtlicher Nachfolge erworbene Eigentum an Bodenreformland war öffentlich-rechtlich überlagert. Die Überlagerung entfiel mit der Aufhebung der Besitzwechselverordnung durch das Gesetz über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990. Die hierdurch entstandene Regelungslücke wird durch Art. 233 §§ 11 ff EGBGB geschlossen.*)

Der Verschuldensmaßstab, der die Verantwortlichkeit des Schuldners für den Fall seines Unvermögens gegenüber dem Gläubiger bestimmt, gilt auch für die Frage, ob der Schuldner das Unvermögen zu vertreten hat, dem Gläubiger ein stellvertretendes commodum nicht erstatten zu können. Besteht dieses in Geld, findet § 279 BGB keine Anwendung.*)

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IBRRS 2005, 0764
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 14.01.1999 - IX ZR 208/97

a) Gegen Forderungen eines Schuldners, die bereits bei der Stellung eines zulässigen Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung begründet waren, kann mit später begründeten Forderungen eines Gläubigers nicht wirksam aufgerechnet werden.*)

b) Mit dem Freistellungsanspruch des Bürgen gegen den Hauptschuldner, dessen Vermögensverhältnisse sich wesentlich verschlechtert haben, kann gegen einen Zahlungsanspruch nicht aufgerechnet werden.*)

c) Hat die Treuhandanstalt eine Bürgschaft, die sie vor der Neufestsetzung der Kapitalverhältnisse der Hauptschuldnerin übernommen hatte, danach stehengelassen, so entfällt noch nicht deshalb die Privilegierung gemäß § 56e Abs. 1 Satz 1 DMBilG.*)

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IBRRS 2005, 0763
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 19.01.1999 - X ZR 42/97

Vermögensmindernde Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der Widerrufserklärung auf das infolge Widerrufs der Schenkung wegen groben Undanks herauszugebende Geschenk sind als Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen. Im übrigen kommt ein eigenständiger Verwendungsersatzanspruch des Beschenkten nach § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB unter dem Gesichtspunkt der Verwendungskondiktion in Betracht, soweit bei Rückgabe des Geschenks noch eine Wertsteigerung vorhanden ist, die auf den zu ersetzenden Verwendungen beruht.*)

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IBRRS 2005, 0750
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 04.03.1999 - IX ZR 63/98

a) Wendet der Gemeinschuldner dem Empfänger etwas durch Leistung an einen Dritten zu, ist für die Frage der Unentgeltlichkeit allein darauf abzustellen, ob der Empfänger eine den Vermögenserwerb ausgleichende Leistung schuldet.*)

b) Hat sich der Gemeinschuldner verpflichtet, die für die Forderung eines Dritten mithaftende Person von ihrer Ausgleichspflicht im Innenverhältnis schenkungshalber freizustellen, so nimmt der Gemeinschuldner mit der Leistung an den Dritten eine unentgeltliche Verfügung vor, obwohl er dadurch zugleich von einer eigenen Verbindlichkeit frei wird.*)

c) Hat der Gemeinschuldner ein Grundstück schenkweise übertragen und sich darüber hinaus verpflichtet, den Erwerber von den auf dem Grundstück ruhenden Lasten zu befreien, wird die Schenkung insoweit erst mit Befriedigung der dinglichen Gläubiger vollzogen.*)

d) Die von dem Gemeinschuldner zugunsten des Empfängers an einen Dritten erbrachte Leistung kann auch dann eine die Schenkungsanfechtung rechtfertigende unentgeltliche Verfügung darstellen, wenn sie erst nach Erlaß eines allgemeinen Veräußerungsverbots erfolgt ist.*)

e) Die nach Erlaß eines allgemeinen Veräußerungsverbots vorgenommene Leistung des Gemeinschuldners hat zu einer Gläubigerbenachteiligung geführt, wenn die Realisierung eines auf die Unwirksamkeit der Leistung gestützten Bereicherungsanspruchs zweifelhaft erscheint.*)

f) Wer als Anfechtungsgegner eine unentgeltliche Zuwendung zurückgewähren muß, die er nach Erlaß eines allgemeinen Veräußerungsverbots durch Leistung an einen Dritten erhalten hat, kann einredeweise geltend machen, der Verwalter schulde ihm Zug um Zug die Erklärung, daß er die Leistung an den Dritten als gegen die Masse wirksam gelten lasse.*)

BGH, Urt. v. 4. März 1999 - IX ZR 63/98 - OLG Köln LG Köln*)

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