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Sachgebiet: Immobilien

5129 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 3648
ImmobilienImmobilien
Bezeichnung als "Wohnung" sagt nichts über Bewohnbarkeit aus!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2004 - 16 U 109/00

Eine Zusicherung i.S.d. § 459 Abs. 2 BGB a.F. setzt voraus, dass der Verkäufer in vertragsgemäß bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und damit die Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaften einzustehen.

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IBRRS 2004, 3647
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Streitwert einer Auflassungsklage

OLG Köln, Beschluss vom 12.11.2004 - 19 U 214/02

Der Streitwert einer auf die Eigentumsverschaffung gerichteten Auflassungsklage ist gem. § 6 ZPO nach dem Verkehrswert des Grundstücks zu bemessen. Diese Vorschrift regelt zwar unmittelbar nur den Streit um den Besitz an einer Sache, geht es dem Kläger aber wie hier letztlich um das umfassendere Eigentum, so ist § 6 ZPO erst recht anzuwenden.

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IBRRS 2004, 3641
ImmobilienImmobilien
Anspruch auf Eigenheimzulage bei Bruchteilseigentum

BFH, Urteil vom 24.06.2004 - III R 69/03

1. Objekte, die sich im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft befinden, sind für die Eigenheimzulagenförderung den Gesellschaftern nach den für Bruchteilseigentum geltenden Regeln anteilig zuzurechnen, so dass die Gesellschafter, soweit es sich um natürliche Personen handelt, die Eigenheimzulage nach den für Miteigentümer geltenden Regeln beanspruchen können.*)

2. Sind mehrere Anspruchsberechtigte Miteigentümer einer Wohnung, steht einem Miteigentümer der Fördergrundbetrag nur anteilig zu, unabhängig davon, ob die anderen Miteigentümer die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Eigenheimzulage erfüllen. Dagegen hat er Anspruch auf den ungekürzten Fördergrundbetrag, wenn die anderen Miteigentümer nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und deshalb keine Anspruchsberechtigten i.S. des § 1 EigZulG sind.*)

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IBRRS 2004, 3640
ImmobilienImmobilien
Bewertung eines Erbbaurechts

BFH, Urteil vom 29.09.2004 - II R 57/02

Verstoßen die Belastungsfolgen einer schematisierenden Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts gemäß § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG gegen das Übermaßverbot, ist in verfassungskonformer Auslegung der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes durch den Steuerpflichtigen zuzulassen.*)

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IBRRS 2004, 3618
ImmobilienImmobilien
Gültigkeit einer Abgabensatzung

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 02.06.2004 - 4 K 38/02

1. Der Bürgerschaft (Gemeindevertretung) muss - neben der Beschlussvorlage über die Satzung - eine (Global-)Kalkulation bei der Beschlussfassung über die Abgabensatzung vorliegen. Wird dem Rechtssetzungsorgan vor oder bei seiner Beschlussfassung über den Abgabensatz eine solche Kalkulation nicht zur Billigung unterbreitet oder ist die unterbreitete Abgabenkalkulation in einem für die Abgabensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Abgabensatzes zur Folge. Weitergehende Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen sind aber nicht zu stellen.*)

2. Die gerichtliche Überprüfung einer Abgabenkalkulation bezieht sich nicht nur auf eine bloße rechnerische "Ergebniskontrolle"; es ist der so genannten Ergebnisrichtigkeitstheorie zu folgen.*)

3. Die Ungültigkeit einer Abgabensatzung ist dann anzunehmen, wenn erstens in erheblichem Umfang nicht beitragsfähiger Aufwand angesetzt und daher gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot verstoßen wird, oder zweitens, wenn erhebliche methodische Fehler die Feststellung unmöglich machen, ob das Aufwandsüberschreitungsverbot beachtet ist oder nicht.*)

4. Bei einer - in ihrer Methodik fehlerfreien - Kalkulation ist dem Ortsgesetzgeber ein Spielraum einzuräumen, innerhalb dessen Schreibfehler, die auch den Deckungsgrad beeinflussen, in gewissem Umfang noch als unbeachtlich angesehen werden können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Auswirkungen auf den Deckungsgrad nur "gering" sind und der beschlossene Beitrag noch weit von dem höchstzulässigen Beitrag entfernt ist.*)

5. An der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG M-V, wonach es für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht auf das In-Kraft-Treten der ersten wirksamen Satzung ankommt, ist festzuhalten.*)

6. Die Verwendung unterschiedlicher Beitragssätze für "altangeschlossene11 bzw. "neu anschließbare" Grundstücke ist im Grundsatz willkürlich und somit mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Es ist daher rechtlich geboten, so genannte altangeschlossene Grundstücke mit Herstellungsbeiträgen zu belasten.*)

7. Ein Beitragsmaßstab (Schmutzwasser), nach welchem in überplanten Gebieten auf die festgesetzte Geschossfläche abgestellt wird und im unbeplanten Innenbereich in einer Tabelle eine gebietsbezogene Geschossflächenzahl festgelegt wird, ist dem Grundsatz nach nicht zu beanstanden.*)

Die konkret im vorliegenden Fall gewählten Maßstabsregelungen für den Schmutzwasserkanalbaubeitrag verstoßen aber gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil - wird auf die durchschnittliche Bebauung abgestellt - die Auswertung der örtlichen Verhältnisse ergibt, dass die Grundstücke im unbeplanten Innenbereich durchschnittlich ohne sachlichen Grund stärker belastet werden als die in überplanten Gebieten.*)

8. Bei der technischen Ausgestaltung der öffentlichen Einrichtung (z.B. der Dimensionierung einer Kläranlage) besteht für den Betreiber ein weiter Ermessensspielraum.*)

9. Zur gerichtlichen Überprüfung von Prognoseentscheidungen des Satzungsgebers.*)

10. Ein Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO dient nicht nur dem subjektiven Rechtsschutz, sondern auch der objektiven Rechtskontrolle. Daher prüft der Senat im Wege der Amtsermittlung (§ 86 Abs. 1 VwGO) wichtige Eckpunkte der Beitragskalkulation, wenn sich ihm hierfür - ohne gezielte "Fehlersuche" - Anhaltspunkte bieten.*)

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IBRRS 2004, 3614
ImmobilienImmobilien
Verhinderung von Eisglätte durch bauliche Maßnahmen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.10.2004 - 7 U 143/03

1. Die Vermeidung von Gefahren, die sich aus Schnee- oder Eisglätte ergeben, ist dem Schutzbereich der Räum- und Streupflicht zuzuordnen. Der für öffentliche Wege und Plätze Unterhaltspflichtige ist in der Regel nicht verpflichtet, durch zusätzlich bauliche Maßnahmen zu verhindern, dass sich Eisglätte bilden kann.*)

2. Einigt sich der Geschädigte in einem Vergleich mit dem Schädiger endgültig über die ihm aufgrund der Verletzung der Räum- und Streupflicht zustehenden Ansprüche, kann er nach den Grundsätzen der gestörten Gesamtschuld auch von dem ihm wegen der Verletzung der Pflicht zur Überwachung des Schädigers grundsätzlich Haftenden keinen weitergehenden Schadensersatz fordern.*)

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IBRRS 2004, 3613
ImmobilienImmobilien
Wann wird Grundpfandrechtsgläubiger Inhaber der Forderung?

KG, Urteil vom 14.09.2004 - 7 U 304/03

Der Grundpfandrechtsgläubiger wird gemäß § 1123 Abs. 2 S. 1 BGB erst dann Inhaber der Forderung, wenn zu seinen Gunsten die Beschlagnahme erfolgt ist.*)

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IBRRS 2004, 3612
ImmobilienImmobilien
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht grundbuchfähig

BayObLG, Beschluss vom 08.09.2004 - 2 Z BR 139/04

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht grundbuchfähig; sie kann nicht unter ihrem Namen als Berechtigte eines beschränkten dinglichen Rechts in das Grundbuch eingetragen werden. Dies gilt auch dann, wenn der in einem Vollstreckungstitel ausgewiesene Vollstreckungsgläubiger eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist (Ergänzung zu BayObLGZ 2002, 330/334).*)

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IBRRS 2004, 3591
ImmobilienImmobilien
Inhaltlich unbestimmtes Grundstücksrecht: Vormerkungsfähig?

OLG Koblenz, Urteil vom 05.11.2004 - 5 U 926/04

Ein Kaufvertrag über eine Grundstücksteilfläche muss diese so bezeichnen, dass die Parzelle nach Größe und Lage eindeutig identifiziert werden kann. Ein inhaltlich unbestimmter Anspruch auf Erwerb des Eigentums ist nicht vormerkungsfähig.

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IBRRS 2004, 3583
ImmobilienImmobilien
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Grundstücksveräußerung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.2004 - 20 W 232/04

Die Erteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur Veräußerung eines Hausgrundstückes durch den Betreuer gegen den erklärten Willen des Betreuten ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Gebäude bereits so erhebliche Schäden aufweist, dass es nicht mehr bewohnbar ist, ein weiterer Verfall sowie Schadensersatz- und Instandsetzungsforderungen der unmittelbaren Nachbarn drohen und weder der Betreute noch ein Miteigentümer in der Lage sind, die hohen Kosten der Sanierung zu tragen.*)

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IBRRS 2004, 3581
ImmobilienImmobilien
Zum Geschäftswert eines Grundstücks bei Versteigerung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.07.2004 - 20 W 62/04

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass der Geschäftswert für die Grundbucheintragung des Erstehers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung sich grundsätzlich nach dem gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswert des Grundbesitzes bemisst und ein niedrigeres Meistgebot als solches keine Abweichung rechtfertigt.*)

2. Einwände des Erstehers gegen das der Wertfestsetzung im Zwangsversteigerungsverfahren zu Grunde liegende Sachverständigengutachten sind im Rechtsmittelverfahren gegen den Kostenansatz der Eintragungskosten wegen des Verbots einer förmlichen Beweiserhebung über den Wert von Grundbesitz nach § 19 Abs. 2 Satz 1 KostO unbeachtlich, soweit sie in einem förmlichen Beweisverfahren durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden müssen.*)

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IBRRS 2004, 3576
ImmobilienImmobilien
Beseitigung nicht schon bei Rechtswidrigkeit des Neubaus!

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.08.2004 - 4 U 26/04

1. Ein Beseitigungsanspruch des Nachbarn lässt sich nicht bereits aus einer formellen und materiellen Baurechtswidrigkeit eines Neubaus ableiten.

2. Vielmehr müssten hierfür die verletzten öffentlich-rechtlichen Bauordnungsvorschriften zusätzlich gerade dem Schutz der privaten Interessen des Nachbarn dienen.

3. Der Nachbar kann Beseitigung nur soweit verlangen, wie er in seinem Eigentum gestört wird. Er kann nur den Beseitigungserfolg beanspruchen, während die Wahl der Maßnahme grundsätzlich dem Störers selbst obliegt.

4. Muss der Eigentümer eines Nachbargrundstücks unter bestimmten Voraussetzungen dessen Überbauung mit einem Gebäude dulden, so hat er keine weitergehenden Rechte, wenn unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB gar nicht in sein Grundstück eingegriffen, sondern lediglich gegen eine den Bauabstand von der Grundstücksgrenze regelnde Vorschrift verstoßen wurde.

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IBRRS 2004, 3569
ImmobilienImmobilien
Mangelhaftigkeit einer Immobilie durch Sägewerkslärm!

LG Coburg, Urteil vom 09.12.2003 - 22 O 558/03

1. Die Mangelhaftigkeit einer Immobilie kann u.U. durch die Existenz einer in der Nähe einer Immobilie befindlichen Lärmquelle, von der Emissionen in einer Erheblichkeit ausgehen, dass das gesundheitliche Wohlbefinden und das Recht auf ungestörte Entfaltung in der Wohnung über das zumutbare und durch vorgegebene Lage und Beschaffenheit hinnehmbare Maß hinaus beeinträchtigt wird, begründet werden.

2. Eine Offenbarungsverpflichtung für der Immobilie anhaftende Mängel trifft den Verkäufer nur bei verborgenen, wesentlichen Mängeln oder bei nicht erkennbaren Umständen, die nach der Lebenserfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen.

3. Ein Käufer kann keine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind, erwarten, weil er sie bei der im eigenen Interesse geboten Sorgfalt selbst wahrnehmen kann.

4. Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Fehler zu erkennen, handelt er nur dann arglistig, wenn er sich bewusst hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, dass der Käufer, weil er die Prüfung unterlässt, einen Vertrag abschließt , den er bei Kenntnis des Mangels nicht abgeschlossen hätte.

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IBRRS 2004, 3522
ImmobilienImmobilien
Beschwerdeverfahren gegen Zwischenverfügung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.08.2004 - 20 W 162/04

1. Im Beschwerdeverfahren gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes ist Verfahrensgegenstand allein die Zwischenverfügung, nicht jedoch der Eintragungsantrag.*)

2. Eine Zwischenverfügung, die die Mittel zur Beseitigung des Eintragungshindernisses nicht konkret und vollständig angibt, ist auf die Beschwerde hin schon aus formellen Gründen aufzuheben.*)

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IBRRS 2004, 3517
ImmobilienImmobilien
Abriss von Doppelhaushälfte: Maßnahmen zum Schutz des Nachbarn

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2004 - 16 U 211/03

Der Eigentümer, der seine Doppelhaushälfte abreisst, muss diejenigen Maßnahmen treffen, die zur Verhinderung oder Beseitigung der Auswirkungen des Abrisses auf das Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind. Hierzu gehören auch Sicherungsmaßnahmen, wenn das verbleibende Haus durch den Abriss seine Stütze verliert.*)

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IBRRS 2004, 3513
ImmobilienImmobilien
Recht des Grundstückeigentümers auf Bahnübergänge?

OLG Oldenburg, Urteil vom 30.09.2004 - 8 U 152/04

Die Umwandlung von zwei unbeschrankten Bahnübergängen an Privatwegen in Bahnübergänge mit abschließbaren Hecktoren stellt grundsätzlich keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Landwirts, der diese Wege benutzen muss, dar.*)

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IBRRS 2004, 3509
ImmobilienImmobilien
Grenzziehung: Der momentane Besitzstand ist entscheidend!

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.10.2004 - 4 U 68/04

1. Bei strittigem Grenzverlauf und einer Unmöglichkeit, den Verlauf anhand des Grundbuchs oder Liegenschaftsbuchs zu ermitteln, liegt eine Grenzverwirrung im Sinne des § 920 BGB vor.

2. Lassen sich die richtigen Grenzen zwischen nicht ermitteln, so folgt daraus, dass die Angaben des Grundbuchs über die jeweiligen Grundstücksflächen, die der Liegenschaftskarte entnommen worden sind, keine Aussagekraft für die Grenzen oder auch nur für entsprechende Größen der im Eigentum der Parteien stehenden Flurstücke haben. Somit kann keine Vermutung im Sinne des § 891 BGB begründet werden.

3. Für die Abgrenzung wird der Besitzstand zum Urteilszeitpunkt herangezogen.

4. Wurde der momentane Besitzstand von einer Partei durch verbotene Eigenmacht erlangt, ist der frühere Besitzstand maßgeblich.

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IBRRS 2004, 3505
ImmobilienImmobilien
Heilung eines formunwirksamen Grundstückaufvertrages

BGH, Urteil vom 08.10.2004 - V ZR 178/03

Die Heilungswirkung des § 313 Satz 2 BGB a.F. (jetzt § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB) setzt voraus, daß Auflassung und Eintragung die Erfüllung des formunwirksam abgeschlossenen Verpflichtungsvertrages darstellen. Entsprechendes gilt für die Heilung eines formunwirksamen Vorvertrages durch formwirksamen Abschluß des Hauptvertrages. An einem solchen Erfüllungszusammenhang fehlt es, wenn der Verkäufer, ohne daß dazu eine Verpflichtung hatte begründet werden sollen, auf Vermittlung des Vertragspartners an einen Dritten verkauft und diesem das verkaufte Grundstück übereignet.*)

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IBRRS 2004, 3495
ImmobilienImmobilien
Vormerkung zur Sicherung eines Rückübereignungsanspruchs

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.10.2004 - 3 W 209/04

Eine Vormerkung, die den Rückübereignungsanspruch des Veräußerers eines Grundstückes für den Fall sichern soll, dass der Erwerber bis zur Bebauung des Grundstückes seiner Verkehrssicherungspflicht (Straßenreinigungs-, Mäh- und Streupflicht) nicht nachkommt, kann im Grundbuch eingetragen werden.*)

Der bei Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vorbehaltene Anspruch auf Rückübertragung für den Fall, dass der Erwerber das Grundstück bis zur Bebauung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand hält, ist mangels Bestimmbarkeit nicht vormerkungsfähig.*)

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IBRRS 2004, 3480
ImmobilienImmobilien
Zulässigkeitsvoraussetzungen für Grunddienstbarkeit

OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2004 - 4 W 190/04

Eine Dienstbarkeit zur Nutzung eines Grundstücks „nach Belieben unter Ausschluss des Eigentümers“ ist auch dann inhaltlich unzulässig, wenn sie sich auf einen Teil des Grundstücks beschränkt (Anschluss an BayObLG MDR 2003, 684).*)

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IBRRS 2004, 3477
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

BayObLG, Beschluss vom 10.05.2004 - 1 Z BR 23/04

Bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen darf der Notar die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Grundstückskaufvertrags mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel nur verweigern, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der titulierte Anspruch nicht besteht.*)

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IBRRS 2004, 3474
ImmobilienImmobilien
Haftung für Grenzbaum

BGH, Urteil vom 02.07.2004 - V ZR 33/04

a) Ein Baum ist ein Grenzbaum im Sinne von § 923 BGB, wenn sein Stamm dort, wo er aus dem Boden heraustritt, von der Grundstücksgrenze durchschnitten wird.*)

b) Jedem Grundstückseigentümer gehört der Teil des Grenzbaumes, der sich auf seinem Grundstück befindet (vertikal geteiltes Eigentum).*)

c) Jeder Grundstückseigentümer ist für den ihm gehörenden Teil eines Grenzbaumes in demselben Umfang verkehrssicherungspflichtig wie für einen vollständig auf seinem Grundstück stehenden Baum.*)

d) Verletzt jeder Eigentümer die ihm hinsichtlich des ihm gehörenden Teils eines Grenzbaumes obliegende Verkehrssicherungspflicht, ist für den ihnen daraus entstandenen Schaden eine Haftungsverteilung nach § 254 BGB vorzunehmen.*)




IBRRS 2004, 3468
ImmobilienImmobilien
Sickergrube: Brauchwassermenge nicht gleich Abwassermenge!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.06.2004 - 12 A 10507/04

1. Eine Satzungsregelung, nach der ebenso wie für an die Kanalisation angeschlossene Grundstücke auch für Grundstücke, deren Abwasser über eine Hauskläranlage mit Versickerung entsorgt wird, als Schmutzwassermenge die aus der Wasserversorgung bezogene Frisch- und Brauchwassermenge gilt, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG; wesentlich ungleiche Sachverhalte werden gleich behandelt.*)

2. Für die Gleichbehandlung besteht keine sachliche Rechtfertigung. Sie kann insbesondere nicht mit dem Grundsatz der Typengerechtigkeit sachlich gerechtfertigt werden. Bei den in Rede stehenden Sachverhalten handelt es sich wegen der grundsätzlichen Verschiedenheit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtung nicht mehr um Fallgruppen eines Sachbereichs, sondern um verschiedene Sachbereiche der Entsorgung.*)

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IBRRS 2004, 3462
ImmobilienImmobilien
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichtleistung von Wohngeld

OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.08.2004 - 4 U 55/04

Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag wegen Nichtleistung von Wohngeld.*)

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IBRRS 2004, 3461
ImmobilienImmobilien
Rückabwicklung eines finanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung

KG, Urteil vom 27.09.2004 - 26 U 8/04

Zu den Voraussetzungen eines wirksamen Widerrufs eines Darlehensvertrages nach § 1 HWiG. Keine Zurechnung der Haustürsituation an Erklärungsempfänger über § 123 II BGB erforderlich. Der gemeinsame Vertrieb des Darlehens- und Immobilienkaufvertrages durch einen Dritten rechtfertigt allein nicht die Annahme eines verbundenen Geschäfts.*)

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IBRRS 2004, 3460
ImmobilienImmobilien
Grundstückskaufvertragsabwicklung über Notaranderkonto

KG, Urteil vom 28.09.2004 - 14 U 347/02

Zur Wirkung einer Zahlung, die der Notar bei der Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages an den Verkäufer aus Mitteln erbringt, die die vom Käufer beauftragte Bank an den Notar überwiesen hatte, ohne ihm zugleich ihre eigenen Treuhandauflagen mitzuteilen. Zur Auswirkung einer Streitverkündung auf den Folgeprozess.*)

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IBRRS 2004, 3450
ImmobilienImmobilien
Heranziehung des Insolvenzverwalters zur Sanierung

BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 7 C 22.03

1. Der Insolvenzverwalter kann nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG als Inhaber der tatsächlichen Gewalt für die Sanierung von massezugehörigen Grundstücken herangezogen werden, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kontaminiert waren. Eine solche Verpflichtung ist eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Bestätigung von BVerwGE 108, 269).*)

2. Hat der Insolvenzverwalter die kontaminierten Grundstücke aus der Masse freigegeben, darf er nicht mehr nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG für deren Sanierung in Anspruch genommen werden; ebenso wenig ist § 4 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 BBodSchG entsprechend anwendbar.*)

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IBRRS 2004, 3430
ImmobilienImmobilien
Bedeutung einer Belastungsvollmacht

KG, Beschluss vom 13.01.2004 - 1 W 149/03

1. Eine in einem notariellen Kaufvertrag bestellte Belastungsvollmacht an den Käufer ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn der Kaufvertrag der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung bedarf (und diese später versagt wird).*)

2. Erteilt der Verkäufer die Belastungsvollmacht ausdrücklich bedingungslos, ist die Vollmacht in der Regel nicht gemäß § 139 BGB bis zur Erteilung der GVO-Genehmigung für den Kaufvertrag schwebend unwirksam.*)

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IBRRS 2004, 3405
ImmobilienImmobilien
Wie ist eine Bauverpflichtung kostenrechtlich zu bewerten?

OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2004 - 15 W 312/03

1) Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß eine Bauverpflichtung, die in Erwerber als Teil seiner Gegenleistung in einem mit einer Gemeinde geschlossenen Grundstückskaufvertrag zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung übernimmt, im Rahmen des § 20 Abs. 1 S. 1 Halbsatz 2 KostO regelmäßig mit dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO zu bewerten ist.*)

2) Davon unberührt bleibt, daß nach § 20 Abs. 1 S. 2 Halbsatz 1 KostO ein den vereinbarten Kaufpreis übersteigender Verkehrswert des Grundstücks berücksichtigt werden muß, wenn sich dieser aus konkreten Anhaltspunkten (hier dem Verkauf von Grundstücken durch einen Privatmann in demselben Baugebiet zu vergleichbaren Bedingungen) erschließt.*)

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IBRRS 2004, 3404
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Grundstücksübertragung: Reichweite der Vollmacht

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2004 - 20 W 179/03

1. Die dem Notar im Rahmen eines Grundstücksübertragungsvertrages von den Vertragsbeteiligten erteilte Vollmacht, alle Erklärungen abzugeben, die zum grundbuchlichen Vollzug dieses Vertrages etwa noch erforderlich sein sollten, deckt auch die Änderung der Bewilligung einer Rückauflassungsvormerkung hinsichtlich des zu sichernden Anspruchs. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der zu sichernde Anspruch als bedingter bzw. künftiger Anspruch in dem Grundstücksübertragungsvertrag bereits begründet worden ist.*)

2. Die von einem Notar auf Grund entsprechender Bevollmächtigung als Eigenurkunde unterschriebene und gesiegelte Änderung der bereits beurkundeten Bewilligungserklärung stellt eine öffentliche Urkunde im Sinn von § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO dar.*)

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IBRRS 2004, 3398
ImmobilienImmobilien
Einbeziehung eines Grundstücks in den Umgebungsplan: Streitwert?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.03.2004 - 4 W(Baul) 284/03-35

Bei der Anfechtung eines Umgebungsplans ist für die Bemessung des Streitwertes das wirtschaftliche Interesse maßgeblich. Wendet sich der Kläger gegen die Einbeziehung seines Grundstücks in den Umgebungsplan, dann ist der Verkehrswert maßgeblich, auch hier wird regelmäßig 20 % des Wertes als Streitwert veranschlagt.

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IBRRS 2004, 3397
ImmobilienImmobilien
Grenzen der Bindung einer Einteignungsbehörde

BGH, Beschluss vom 30.09.2004 - III ZR 81/04

Die Enteignungsbehörde ist an die Höhe einer im Verfahren nach § 112 Abs. 2 BauGB angeordneten Vorauszahlung im späteren Entschädigungsfeststellungsverfahren nicht gebunden.*)

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IBRRS 2004, 3391
ImmobilienImmobilien
Überschwemmungsgebiete auf bebaubaren Grundstücken?

BVerwG, Urteil vom 22.07.2004 - 7 CN 1.04

Ein Überschwemmungsgebiet nach § 32 WHG kann auch für Flächen festgesetzt werden, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen.*)

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IBRRS 2004, 3376
ImmobilienImmobilien
Lärmpegel: Kein Meßabschlag zu Gunsten des Störers

BGH, Urteil vom 08.10.2004 - V ZR 85/04

Beruft sich der Störer darauf, daß die in der TA-Lärm festgelegten Grenz- oder Richtwerte eingehalten seien, so daß nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB von einer nur unwesentlichen Beeinträchtigung auszugehen sei, so ist von dem ermittelten Lärmpegel kein Meßabschlag zu machen, wie er nach Nr. 6.9 der TA-Lärm für Überwachungsmessungen vorgesehen ist. Nur wenn ohne diesen Abschlag die Immissionen diesen Grenzwert einhalten, besteht eine gesicherte Grundlage dafür, daß dem Störer die sich aus § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ergebende Beweiserleichterung zugebilligt werden kann.*)

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IBRRS 2004, 3375
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ausgleich für unabwendbare Gefahrenlage

BGH, Urteil vom 17.09.2004 - V ZR 230/03

Hat der Grundstückseigentümer eine Gefahrenlage geschaffen, an deren Beseitigung er durch Rechtsvorschriften (hier: Naturschutz) gehindert ist, kann er, wenn sich die Gefahr in einem Schaden des Nachbarn verwirklicht, diesem zum Ausgleich entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB verpflichtet sein (Abgrenzung zu Senat BGHZ 120, 239).*)

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IBRRS 2004, 3355
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verstoß gegen das Kopplungsverbot?

LG München I, Urteil vom 19.05.2004 - 9 O 22055/02

1. Es liegt kein Verstoß gegen das Kopplungsverbot vor, wenn die Gemeinde die Ausweisung von Baugrund davon abhängig macht, dass an sie im Plangebiet gelegene Grundstücksflächen zu einem Bruchteil des Verkehrswerts abgetreten werden.

2. Die Verknüpfung von Grundstückserwerb und Baulandausweisung muss lediglich dem Angemessenheitsgebot genügen. Deshalb kann der Planungsgewinn einer Baulandausweisung des Restbesitzes des Eigentümers den nicht marktgerechter Preis für die verkaufte Fläche kompensiert.

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IBRRS 2004, 3353
ImmobilienImmobilien
Verkäufer muss Feuchtigkeitsschäden ungefragt offenbaren!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2003 - 7 U 126/03

1. Eine Verrsicherung des Verkäufers eines Hausanwesens, "dass ihm keine wesentlichen oder versteckten Mängel bekannt sind", stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar.

2. Der Verkäufer muss Feuchtigkeitsschäden, die an seinem Hausanwesen aufgetreten sind, ungefragt offenbaren, und zwar auch dann, wenn ein bereits erfolgter Sanierungsversuch zweifelhaft erscheint oder der Verkäufer zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat.

3. Durch die Einführung des neuen § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.7.2002 (BGBl. I S. 1887) ist das Berufungsgericht an die vom Erstgericht rechtsfehlerfrei festgestellten Tatsachen gebunden.

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IBRRS 2004, 3350
ImmobilienImmobilien
"Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 18/04

1. Zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung entsteht eine sogenannte "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald für die Erwerber eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren auf die Erwerber übergegangen sind.

2. Innerhalb der bestehenden "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" ergibt sich die Pflicht zur Lastentragung in entsprechender Anwendung des § 16 WEG.

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IBRRS 2004, 3349
ImmobilienImmobilien
"Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/04

1. Zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung entsteht eine sogenannte "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald für die Erwerber eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren auf die Erwerber übergegangen sind.

2. Innerhalb der bestehenden "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" ergibt sich die Pflicht zur Lastentragung in entsprechender Anwendung des § 16 WEG.

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IBRRS 2004, 3348
ImmobilienImmobilien
"Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 17/04

1. Zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung entsteht eine sogenannte "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald für die Erwerber eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren auf die Erwerber übergegangen sind.

2. Innerhalb der bestehenden "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" ergibt sich die Pflicht zur Lastentragung in entsprechender Anwendung des § 16 WEG.

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IBRRS 2004, 3347
ImmobilienImmobilien
Grundbucherklärungen sind rein objektiv auszulegen!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.04.2004 - 5 W 208/03

1. Grundbucherklärungen sind ausschließlich objektiv auszulegen, wobei es allein auf den Wortlaut und Sinn Eintragungsbewilligung ankommt.

2. Umstände außerhalb der Urkunde dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Grundstücksrechts nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.

3. Dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz ist Genüge getan, wenn die Fläche, für die ein Sondernutzungsrecht bestehen soll, auf einem Lageplan auftaucht, obwohl dieser nicht Teil des Aufteilungsplanes ist.

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IBRRS 2004, 3317
ImmobilienImmobilien
Grundschuld: Einstellung der Zwangsvollstreckung

OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2002 - 4 W 158/02

1. Die Beschwerde gegen die Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Prozessgericht ist grundsätzlich nicht statthaft.*)

2. Die Rechtsauffassung, dass der Sicherungszweck einer Grundschuld, die für einen durch Haustürgeschäft aufgenommenen Immobiliarkredit auch bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche erfasst, die der Bank nach dem Widerruf des Darlehens zustehen, ist nicht greifbar gesetzwidrig.*)

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IBRRS 2004, 3311
ImmobilienImmobilien
Nebenabreden können formlos sein!

OLG Celle, Urteil vom 25.09.2000 - 4 U 80/00

Nebenabreden anlässlich eines Grundstückskaufvertrages (hier: Übernahme von Zubehör durch den Käufer gegen zusätzliches Entgelt) sind jedenfalls auch in Fällen sog. einseitiger Abhängigkeit dann formlos wirksam, wenn nach dem Parteiwillen der Grundstückskaufvertrag auch ohne die Nebenabrede geschlossen worden wäre (Anschluss an BGH NJW 2000, 951).*)

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IBRRS 2004, 3300
ImmobilienImmobilien
Verantwortlichkeit für Reparatur eines Abwasserkanals

KG, Urteil vom 16.09.2004 - 16 U 28/04

Zur Verantwortlichkeit für die Reparatur eines Abwasserkanals eines wohnungsbaugenossenschaftlichen Grundstücks bei einer Schadstelle zwischen Außenkante/Gebäude und grundstücksgrenznahem Revisionsschacht.*)

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IBRRS 2004, 3277
ImmobilienImmobilien
Zur Beurteilung von Nachbewertungsklauseln

BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 491/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 3210
ImmobilienImmobilien
Wann sind Aufwendungen vorab entstandene Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 14.07.2004 - IX R 56/01

1. Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen entstanden sind, können dann als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.

2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

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IBRRS 2004, 3205
ImmobilienImmobilien
Wann ist der Unrichtigkeitsnachweis des Grundbuchs erbracht?

BayObLG, Beschluss vom 21.07.2004 - 2Z BR 134/04

1. Mit einer Zwischenverfügung kann nicht aufgegeben werden, zur beantragten Löschung einer Eigentumsvormerkung die Bewilligung des Vormerkungsberechtigten beizubringen.*)

2. An einen Unrichtigkeitsnachweis zur Berichtigung des Grundbuchs sind strenge Anforderungen zu stellen.*)

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IBRRS 2004, 3200
ImmobilienImmobilien
Klarstellungsvermerk: Nie sachliche Änderung oder Berichtigung!

BayObLG, Beschluss vom 11.09.2003 - 2 Z BR 138/03

Ein Klarstellungsvermerk kann im Grundbuch eingetragen werden, wenn der Grundbucheintrag Umfang und Inhalt eines eingetragenen Rechts nicht in einer Weise verlautbart, die Zweifel ausschließt; der Vermerk muss geeignet sein, eine Klarstellung herbeizuführen. Gegenstand eines Klarstellungsvermerks kann somit nie eine sachliche Änderung oder Berichtigung der Eintragung sein.*)

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IBRRS 2004, 3196
ImmobilienImmobilien
Amtswiderspruch gegen falsche Eintragung zulässig?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2004 - 8 Wx 28/04

1. Ist als Vertreter des übergebenden Grundstückseigentümers eine juristische Person des öffentlichen Rechts bestellt, greift die Vorschrift des § 7 GBBerG ein. Die Wirksamkeit des von einem solchen Vertreter geschlossenen Geschäfts ist von der Genehmigung abhängig, wobei diese nicht verwaltungsintern erteilt werden kann, sondern für die Erteilung das Vormundschaftsgericht zuständig ist. Dies folgt aus dem Gewaltenteilungsprinzip.

2. Die Vorschrift des § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO lässt Beschwerden mit dem Ziel eines Amtswiderspruchs gegen die Eintragung zu (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GBO).

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IBRRS 2004, 3195
ImmobilienImmobilien
Anhörung des Beeinträchtigten im Grundbuchberichtigungsverfahren?

BayObLG, Beschluss vom 11.08.2004 - 2Z BR 122/04

Im Antragsverfahren auf Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises gemäß § 22 GBO ist demjenigen rechtliches Gehör zu gewähren, dessen grundbuchmäßiges Recht durch die berichtigende Eintragung beeinträchtigt werden kann.*)

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