Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
5120 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2004, 3583![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.2004 - 20 W 232/04
Die Erteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur Veräußerung eines Hausgrundstückes durch den Betreuer gegen den erklärten Willen des Betreuten ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Gebäude bereits so erhebliche Schäden aufweist, dass es nicht mehr bewohnbar ist, ein weiterer Verfall sowie Schadensersatz- und Instandsetzungsforderungen der unmittelbaren Nachbarn drohen und weder der Betreute noch ein Miteigentümer in der Lage sind, die hohen Kosten der Sanierung zu tragen.*)
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IBRRS 2004, 3581
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OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.07.2004 - 20 W 62/04
1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass der Geschäftswert für die Grundbucheintragung des Erstehers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung sich grundsätzlich nach dem gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswert des Grundbesitzes bemisst und ein niedrigeres Meistgebot als solches keine Abweichung rechtfertigt.*)
2. Einwände des Erstehers gegen das der Wertfestsetzung im Zwangsversteigerungsverfahren zu Grunde liegende Sachverständigengutachten sind im Rechtsmittelverfahren gegen den Kostenansatz der Eintragungskosten wegen des Verbots einer förmlichen Beweiserhebung über den Wert von Grundbesitz nach § 19 Abs. 2 Satz 1 KostO unbeachtlich, soweit sie in einem förmlichen Beweisverfahren durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden müssen.*)
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IBRRS 2004, 3576
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OLG Brandenburg, Urteil vom 25.08.2004 - 4 U 26/04
1. Ein Beseitigungsanspruch des Nachbarn lässt sich nicht bereits aus einer formellen und materiellen Baurechtswidrigkeit eines Neubaus ableiten.
2. Vielmehr müssten hierfür die verletzten öffentlich-rechtlichen Bauordnungsvorschriften zusätzlich gerade dem Schutz der privaten Interessen des Nachbarn dienen.
3. Der Nachbar kann Beseitigung nur soweit verlangen, wie er in seinem Eigentum gestört wird. Er kann nur den Beseitigungserfolg beanspruchen, während die Wahl der Maßnahme grundsätzlich dem Störers selbst obliegt.
4. Muss der Eigentümer eines Nachbargrundstücks unter bestimmten Voraussetzungen dessen Überbauung mit einem Gebäude dulden, so hat er keine weitergehenden Rechte, wenn unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB gar nicht in sein Grundstück eingegriffen, sondern lediglich gegen eine den Bauabstand von der Grundstücksgrenze regelnde Vorschrift verstoßen wurde.
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IBRRS 2004, 3569
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LG Coburg, Urteil vom 09.12.2003 - 22 O 558/03
1. Die Mangelhaftigkeit einer Immobilie kann u.U. durch die Existenz einer in der Nähe einer Immobilie befindlichen Lärmquelle, von der Emissionen in einer Erheblichkeit ausgehen, dass das gesundheitliche Wohlbefinden und das Recht auf ungestörte Entfaltung in der Wohnung über das zumutbare und durch vorgegebene Lage und Beschaffenheit hinnehmbare Maß hinaus beeinträchtigt wird, begründet werden.
2. Eine Offenbarungsverpflichtung für der Immobilie anhaftende Mängel trifft den Verkäufer nur bei verborgenen, wesentlichen Mängeln oder bei nicht erkennbaren Umständen, die nach der Lebenserfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen.
3. Ein Käufer kann keine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind, erwarten, weil er sie bei der im eigenen Interesse geboten Sorgfalt selbst wahrnehmen kann.
4. Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Fehler zu erkennen, handelt er nur dann arglistig, wenn er sich bewusst hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, dass der Käufer, weil er die Prüfung unterlässt, einen Vertrag abschließt , den er bei Kenntnis des Mangels nicht abgeschlossen hätte.
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IBRRS 2004, 3522
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OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.08.2004 - 20 W 162/04
1. Im Beschwerdeverfahren gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes ist Verfahrensgegenstand allein die Zwischenverfügung, nicht jedoch der Eintragungsantrag.*)
2. Eine Zwischenverfügung, die die Mittel zur Beseitigung des Eintragungshindernisses nicht konkret und vollständig angibt, ist auf die Beschwerde hin schon aus formellen Gründen aufzuheben.*)
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IBRRS 2004, 3517
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OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2004 - 16 U 211/03
Der Eigentümer, der seine Doppelhaushälfte abreisst, muss diejenigen Maßnahmen treffen, die zur Verhinderung oder Beseitigung der Auswirkungen des Abrisses auf das Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind. Hierzu gehören auch Sicherungsmaßnahmen, wenn das verbleibende Haus durch den Abriss seine Stütze verliert.*)
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IBRRS 2004, 3513
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OLG Oldenburg, Urteil vom 30.09.2004 - 8 U 152/04
Die Umwandlung von zwei unbeschrankten Bahnübergängen an Privatwegen in Bahnübergänge mit abschließbaren Hecktoren stellt grundsätzlich keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Landwirts, der diese Wege benutzen muss, dar.*)
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IBRRS 2004, 3509
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OLG Brandenburg, Urteil vom 13.10.2004 - 4 U 68/04
1. Bei strittigem Grenzverlauf und einer Unmöglichkeit, den Verlauf anhand des Grundbuchs oder Liegenschaftsbuchs zu ermitteln, liegt eine Grenzverwirrung im Sinne des § 920 BGB vor.
2. Lassen sich die richtigen Grenzen zwischen nicht ermitteln, so folgt daraus, dass die Angaben des Grundbuchs über die jeweiligen Grundstücksflächen, die der Liegenschaftskarte entnommen worden sind, keine Aussagekraft für die Grenzen oder auch nur für entsprechende Größen der im Eigentum der Parteien stehenden Flurstücke haben. Somit kann keine Vermutung im Sinne des § 891 BGB begründet werden.
3. Für die Abgrenzung wird der Besitzstand zum Urteilszeitpunkt herangezogen.
4. Wurde der momentane Besitzstand von einer Partei durch verbotene Eigenmacht erlangt, ist der frühere Besitzstand maßgeblich.
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IBRRS 2004, 3505
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BGH, Urteil vom 08.10.2004 - V ZR 178/03
Die Heilungswirkung des § 313 Satz 2 BGB a.F. (jetzt § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB) setzt voraus, daß Auflassung und Eintragung die Erfüllung des formunwirksam abgeschlossenen Verpflichtungsvertrages darstellen. Entsprechendes gilt für die Heilung eines formunwirksamen Vorvertrages durch formwirksamen Abschluß des Hauptvertrages. An einem solchen Erfüllungszusammenhang fehlt es, wenn der Verkäufer, ohne daß dazu eine Verpflichtung hatte begründet werden sollen, auf Vermittlung des Vertragspartners an einen Dritten verkauft und diesem das verkaufte Grundstück übereignet.*)
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IBRRS 2004, 3495
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OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.10.2004 - 3 W 209/04
Eine Vormerkung, die den Rückübereignungsanspruch des Veräußerers eines Grundstückes für den Fall sichern soll, dass der Erwerber bis zur Bebauung des Grundstückes seiner Verkehrssicherungspflicht (Straßenreinigungs-, Mäh- und Streupflicht) nicht nachkommt, kann im Grundbuch eingetragen werden.*)
Der bei Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vorbehaltene Anspruch auf Rückübertragung für den Fall, dass der Erwerber das Grundstück bis zur Bebauung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand hält, ist mangels Bestimmbarkeit nicht vormerkungsfähig.*)
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IBRRS 2004, 3480
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OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2004 - 4 W 190/04
Eine Dienstbarkeit zur Nutzung eines Grundstücks „nach Belieben unter Ausschluss des Eigentümers“ ist auch dann inhaltlich unzulässig, wenn sie sich auf einen Teil des Grundstücks beschränkt (Anschluss an BayObLG MDR 2003, 684).*)
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IBRRS 2004, 3477
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BayObLG, Beschluss vom 10.05.2004 - 1 Z BR 23/04
Bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen darf der Notar die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Grundstückskaufvertrags mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel nur verweigern, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der titulierte Anspruch nicht besteht.*)
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IBRRS 2004, 3474
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BGH, Urteil vom 02.07.2004 - V ZR 33/04
a) Ein Baum ist ein Grenzbaum im Sinne von § 923 BGB, wenn sein Stamm dort, wo er aus dem Boden heraustritt, von der Grundstücksgrenze durchschnitten wird.*)
b) Jedem Grundstückseigentümer gehört der Teil des Grenzbaumes, der sich auf seinem Grundstück befindet (vertikal geteiltes Eigentum).*)
c) Jeder Grundstückseigentümer ist für den ihm gehörenden Teil eines Grenzbaumes in demselben Umfang verkehrssicherungspflichtig wie für einen vollständig auf seinem Grundstück stehenden Baum.*)
d) Verletzt jeder Eigentümer die ihm hinsichtlich des ihm gehörenden Teils eines Grenzbaumes obliegende Verkehrssicherungspflicht, ist für den ihnen daraus entstandenen Schaden eine Haftungsverteilung nach § 254 BGB vorzunehmen.*)
IBRRS 2004, 3468
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OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.06.2004 - 12 A 10507/04
1. Eine Satzungsregelung, nach der ebenso wie für an die Kanalisation angeschlossene Grundstücke auch für Grundstücke, deren Abwasser über eine Hauskläranlage mit Versickerung entsorgt wird, als Schmutzwassermenge die aus der Wasserversorgung bezogene Frisch- und Brauchwassermenge gilt, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG; wesentlich ungleiche Sachverhalte werden gleich behandelt.*)
2. Für die Gleichbehandlung besteht keine sachliche Rechtfertigung. Sie kann insbesondere nicht mit dem Grundsatz der Typengerechtigkeit sachlich gerechtfertigt werden. Bei den in Rede stehenden Sachverhalten handelt es sich wegen der grundsätzlichen Verschiedenheit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtung nicht mehr um Fallgruppen eines Sachbereichs, sondern um verschiedene Sachbereiche der Entsorgung.*)
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IBRRS 2004, 3462
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OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.08.2004 - 4 U 55/04
Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag wegen Nichtleistung von Wohngeld.*)
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IBRRS 2004, 3461
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KG, Urteil vom 27.09.2004 - 26 U 8/04
Zu den Voraussetzungen eines wirksamen Widerrufs eines Darlehensvertrages nach § 1 HWiG. Keine Zurechnung der Haustürsituation an Erklärungsempfänger über § 123 II BGB erforderlich. Der gemeinsame Vertrieb des Darlehens- und Immobilienkaufvertrages durch einen Dritten rechtfertigt allein nicht die Annahme eines verbundenen Geschäfts.*)
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IBRRS 2004, 3460
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KG, Urteil vom 28.09.2004 - 14 U 347/02
Zur Wirkung einer Zahlung, die der Notar bei der Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages an den Verkäufer aus Mitteln erbringt, die die vom Käufer beauftragte Bank an den Notar überwiesen hatte, ohne ihm zugleich ihre eigenen Treuhandauflagen mitzuteilen. Zur Auswirkung einer Streitverkündung auf den Folgeprozess.*)
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IBRRS 2004, 3450
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BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 7 C 22.03
1. Der Insolvenzverwalter kann nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG als Inhaber der tatsächlichen Gewalt für die Sanierung von massezugehörigen Grundstücken herangezogen werden, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kontaminiert waren. Eine solche Verpflichtung ist eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Bestätigung von BVerwGE 108, 269).*)
2. Hat der Insolvenzverwalter die kontaminierten Grundstücke aus der Masse freigegeben, darf er nicht mehr nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG für deren Sanierung in Anspruch genommen werden; ebenso wenig ist § 4 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 BBodSchG entsprechend anwendbar.*)
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IBRRS 2004, 3430
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KG, Beschluss vom 13.01.2004 - 1 W 149/03
1. Eine in einem notariellen Kaufvertrag bestellte Belastungsvollmacht an den Käufer ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn der Kaufvertrag der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung bedarf (und diese später versagt wird).*)
2. Erteilt der Verkäufer die Belastungsvollmacht ausdrücklich bedingungslos, ist die Vollmacht in der Regel nicht gemäß § 139 BGB bis zur Erteilung der GVO-Genehmigung für den Kaufvertrag schwebend unwirksam.*)
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IBRRS 2004, 3405
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OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2004 - 15 W 312/03
1) Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß eine Bauverpflichtung, die in Erwerber als Teil seiner Gegenleistung in einem mit einer Gemeinde geschlossenen Grundstückskaufvertrag zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung übernimmt, im Rahmen des § 20 Abs. 1 S. 1 Halbsatz 2 KostO regelmäßig mit dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO zu bewerten ist.*)
2) Davon unberührt bleibt, daß nach § 20 Abs. 1 S. 2 Halbsatz 1 KostO ein den vereinbarten Kaufpreis übersteigender Verkehrswert des Grundstücks berücksichtigt werden muß, wenn sich dieser aus konkreten Anhaltspunkten (hier dem Verkauf von Grundstücken durch einen Privatmann in demselben Baugebiet zu vergleichbaren Bedingungen) erschließt.*)
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IBRRS 2004, 3404
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OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2004 - 20 W 179/03
1. Die dem Notar im Rahmen eines Grundstücksübertragungsvertrages von den Vertragsbeteiligten erteilte Vollmacht, alle Erklärungen abzugeben, die zum grundbuchlichen Vollzug dieses Vertrages etwa noch erforderlich sein sollten, deckt auch die Änderung der Bewilligung einer Rückauflassungsvormerkung hinsichtlich des zu sichernden Anspruchs. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der zu sichernde Anspruch als bedingter bzw. künftiger Anspruch in dem Grundstücksübertragungsvertrag bereits begründet worden ist.*)
2. Die von einem Notar auf Grund entsprechender Bevollmächtigung als Eigenurkunde unterschriebene und gesiegelte Änderung der bereits beurkundeten Bewilligungserklärung stellt eine öffentliche Urkunde im Sinn von § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO dar.*)
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IBRRS 2004, 3398
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OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.03.2004 - 4 W(Baul) 284/03-35
Bei der Anfechtung eines Umgebungsplans ist für die Bemessung des Streitwertes das wirtschaftliche Interesse maßgeblich. Wendet sich der Kläger gegen die Einbeziehung seines Grundstücks in den Umgebungsplan, dann ist der Verkehrswert maßgeblich, auch hier wird regelmäßig 20 % des Wertes als Streitwert veranschlagt.
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IBRRS 2004, 3397
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BGH, Beschluss vom 30.09.2004 - III ZR 81/04
Die Enteignungsbehörde ist an die Höhe einer im Verfahren nach § 112 Abs. 2 BauGB angeordneten Vorauszahlung im späteren Entschädigungsfeststellungsverfahren nicht gebunden.*)
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IBRRS 2004, 3391
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BVerwG, Urteil vom 22.07.2004 - 7 CN 1.04
Ein Überschwemmungsgebiet nach § 32 WHG kann auch für Flächen festgesetzt werden, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen.*)
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IBRRS 2004, 3376
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BGH, Urteil vom 08.10.2004 - V ZR 85/04
Beruft sich der Störer darauf, daß die in der TA-Lärm festgelegten Grenz- oder Richtwerte eingehalten seien, so daß nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB von einer nur unwesentlichen Beeinträchtigung auszugehen sei, so ist von dem ermittelten Lärmpegel kein Meßabschlag zu machen, wie er nach Nr. 6.9 der TA-Lärm für Überwachungsmessungen vorgesehen ist. Nur wenn ohne diesen Abschlag die Immissionen diesen Grenzwert einhalten, besteht eine gesicherte Grundlage dafür, daß dem Störer die sich aus § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ergebende Beweiserleichterung zugebilligt werden kann.*)
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IBRRS 2004, 3375
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BGH, Urteil vom 17.09.2004 - V ZR 230/03
Hat der Grundstückseigentümer eine Gefahrenlage geschaffen, an deren Beseitigung er durch Rechtsvorschriften (hier: Naturschutz) gehindert ist, kann er, wenn sich die Gefahr in einem Schaden des Nachbarn verwirklicht, diesem zum Ausgleich entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB verpflichtet sein (Abgrenzung zu Senat BGHZ 120, 239).*)
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IBRRS 2004, 3355
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LG München I, Urteil vom 19.05.2004 - 9 O 22055/02
1. Es liegt kein Verstoß gegen das Kopplungsverbot vor, wenn die Gemeinde die Ausweisung von Baugrund davon abhängig macht, dass an sie im Plangebiet gelegene Grundstücksflächen zu einem Bruchteil des Verkehrswerts abgetreten werden.
2. Die Verknüpfung von Grundstückserwerb und Baulandausweisung muss lediglich dem Angemessenheitsgebot genügen. Deshalb kann der Planungsgewinn einer Baulandausweisung des Restbesitzes des Eigentümers den nicht marktgerechter Preis für die verkaufte Fläche kompensiert.
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IBRRS 2004, 3353
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OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2003 - 7 U 126/03
1. Eine Verrsicherung des Verkäufers eines Hausanwesens, "dass ihm keine wesentlichen oder versteckten Mängel bekannt sind", stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
2. Der Verkäufer muss Feuchtigkeitsschäden, die an seinem Hausanwesen aufgetreten sind, ungefragt offenbaren, und zwar auch dann, wenn ein bereits erfolgter Sanierungsversuch zweifelhaft erscheint oder der Verkäufer zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat.
3. Durch die Einführung des neuen § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.7.2002 (BGBl. I S. 1887) ist das Berufungsgericht an die vom Erstgericht rechtsfehlerfrei festgestellten Tatsachen gebunden.
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IBRRS 2004, 3350
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OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 18/04
1. Zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung entsteht eine sogenannte "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald für die Erwerber eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren auf die Erwerber übergegangen sind.
2. Innerhalb der bestehenden "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" ergibt sich die Pflicht zur Lastentragung in entsprechender Anwendung des § 16 WEG.
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IBRRS 2004, 3349
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OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/04
1. Zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung entsteht eine sogenannte "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald für die Erwerber eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren auf die Erwerber übergegangen sind.
2. Innerhalb der bestehenden "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" ergibt sich die Pflicht zur Lastentragung in entsprechender Anwendung des § 16 WEG.
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IBRRS 2004, 3348
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OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 17/04
1. Zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung entsteht eine sogenannte "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald für die Erwerber eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren auf die Erwerber übergegangen sind.
2. Innerhalb der bestehenden "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" ergibt sich die Pflicht zur Lastentragung in entsprechender Anwendung des § 16 WEG.
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IBRRS 2004, 3347
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OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.04.2004 - 5 W 208/03
1. Grundbucherklärungen sind ausschließlich objektiv auszulegen, wobei es allein auf den Wortlaut und Sinn Eintragungsbewilligung ankommt.
2. Umstände außerhalb der Urkunde dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Grundstücksrechts nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.
3. Dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz ist Genüge getan, wenn die Fläche, für die ein Sondernutzungsrecht bestehen soll, auf einem Lageplan auftaucht, obwohl dieser nicht Teil des Aufteilungsplanes ist.
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IBRRS 2004, 3317
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OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2002 - 4 W 158/02
1. Die Beschwerde gegen die Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Prozessgericht ist grundsätzlich nicht statthaft.*)
2. Die Rechtsauffassung, dass der Sicherungszweck einer Grundschuld, die für einen durch Haustürgeschäft aufgenommenen Immobiliarkredit auch bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche erfasst, die der Bank nach dem Widerruf des Darlehens zustehen, ist nicht greifbar gesetzwidrig.*)
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IBRRS 2004, 3311
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OLG Celle, Urteil vom 25.09.2000 - 4 U 80/00
Nebenabreden anlässlich eines Grundstückskaufvertrages (hier: Übernahme von Zubehör durch den Käufer gegen zusätzliches Entgelt) sind jedenfalls auch in Fällen sog. einseitiger Abhängigkeit dann formlos wirksam, wenn nach dem Parteiwillen der Grundstückskaufvertrag auch ohne die Nebenabrede geschlossen worden wäre (Anschluss an BGH NJW 2000, 951).*)
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IBRRS 2004, 3300
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KG, Urteil vom 16.09.2004 - 16 U 28/04
Zur Verantwortlichkeit für die Reparatur eines Abwasserkanals eines wohnungsbaugenossenschaftlichen Grundstücks bei einer Schadstelle zwischen Außenkante/Gebäude und grundstücksgrenznahem Revisionsschacht.*)
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IBRRS 2004, 3277
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BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 491/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2004, 3210
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BFH, Urteil vom 14.07.2004 - IX R 56/01
1. Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen entstanden sind, können dann als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.
2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.
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IBRRS 2004, 3205
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BayObLG, Beschluss vom 21.07.2004 - 2Z BR 134/04
1. Mit einer Zwischenverfügung kann nicht aufgegeben werden, zur beantragten Löschung einer Eigentumsvormerkung die Bewilligung des Vormerkungsberechtigten beizubringen.*)
2. An einen Unrichtigkeitsnachweis zur Berichtigung des Grundbuchs sind strenge Anforderungen zu stellen.*)
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IBRRS 2004, 3200
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BayObLG, Beschluss vom 11.09.2003 - 2 Z BR 138/03
Ein Klarstellungsvermerk kann im Grundbuch eingetragen werden, wenn der Grundbucheintrag Umfang und Inhalt eines eingetragenen Rechts nicht in einer Weise verlautbart, die Zweifel ausschließt; der Vermerk muss geeignet sein, eine Klarstellung herbeizuführen. Gegenstand eines Klarstellungsvermerks kann somit nie eine sachliche Änderung oder Berichtigung der Eintragung sein.*)
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IBRRS 2004, 3196
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OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2004 - 8 Wx 28/04
1. Ist als Vertreter des übergebenden Grundstückseigentümers eine juristische Person des öffentlichen Rechts bestellt, greift die Vorschrift des § 7 GBBerG ein. Die Wirksamkeit des von einem solchen Vertreter geschlossenen Geschäfts ist von der Genehmigung abhängig, wobei diese nicht verwaltungsintern erteilt werden kann, sondern für die Erteilung das Vormundschaftsgericht zuständig ist. Dies folgt aus dem Gewaltenteilungsprinzip.
2. Die Vorschrift des § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO lässt Beschwerden mit dem Ziel eines Amtswiderspruchs gegen die Eintragung zu (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GBO).
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IBRRS 2004, 3195
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BayObLG, Beschluss vom 11.08.2004 - 2Z BR 122/04
Im Antragsverfahren auf Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises gemäß § 22 GBO ist demjenigen rechtliches Gehör zu gewähren, dessen grundbuchmäßiges Recht durch die berichtigende Eintragung beeinträchtigt werden kann.*)
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IBRRS 2004, 3173
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BayObLG, Beschluss vom 09.09.2004 - 2 Z BR 107/04
Werden Pfandfreigaben vor Erstellung des Veränderungsnachweises eingeholt, muss sich aus der Freigabebewilligung ergeben, dass sie sich auch auf die aufgrund des Veränderungsnachweises ergebende Teilfläche bezieht; hinsichtlich der Beschreibung dieser Teilfläche genügt eine Bezugnahme auf den Kaufvertrag. Zulässig ist aber auch eine Freigabe der aufgrund des aufzustellenden Veränderungsnachweises sich ergebenden Teilfläche.
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IBRRS 2004, 3170
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OVG Saarland, Beschluss vom 09.07.2004 - 1 W 11/04
Die Festlegung des Standorts von Bushaltestellen ist Sache der Verkehrsbehörden. Dabei geht die Rechtsordnung davon aus, dass die Anwohner sich nicht gegen die mit dem Betrieb von Bushaltestellen zwangsläufig verbundenen Beeinträchtigungen zur Wehr setzen können.
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IBRRS 2004, 3168
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BFH, Urteil vom 24.06.2004 - III R 50/01
1. Ein auf die Lebenszeit des Nießbrauchers bestellter Nießbrauch an einem im Eigentum eines Dritten stehenden bebauten Grundstück führt regelmäßig nicht zu wirtschaftlichem Eigentum des Nießbrauchers an Grundstück und Gebäude.*)
2. Beteiligt sich der Nießbraucher an den Anschaffungskosten des Grundstücks und den Herstellungskosten des Gebäudes, kann er wirtschaftlicher Eigentümer nur in Höhe seiner Beteiligung an den auf das Gebäude entfallenden Gesamtaufwendungen sein. Bei mehreren Anspruchsberechtigten kann der Nießbraucher daher den Fördergrundbetrag der Eigenheimzulage nur entsprechend seinem wirtschaftlichen Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen.*)
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IBRRS 2004, 3167
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BFH, Urteil vom 15.07.2004 - III R 19/03
1. Ein nach dem EigZulG begünstigtes Objekt, das sich im Gesamthandsvermögen einer Erbengemeinschaft befindet, ist für die Förderung nach dem EigZulG den Miterben anteilig entsprechend ihrem jeweiligen Erbanteil zuzurechnen, so dass sie die Eigenheimzulage nach den für Miteigentümer geltenden Regeln beanspruchen können.*)
2. Der hinterbliebene Ehegatte, der vom verstorbenen Ehegatten einen Miteigentumsanteil an der eigengenutzten Wohnung unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge hinzu erwirbt, kann den darauf entfallenden Fördergrundbetrag nur dann nach § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG "weiter in der bisherigen Höhe in Anspruch nehmen", wenn der Anspruch auf Eigenheimzulage in der Person des Erblassers bereits entstanden war. Als Ausnahmeregelung ist § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG nicht über seinen Wortlaut hinaus anwendbar.*)
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IBRRS 2004, 3165
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BFH, Urteil vom 02.07.2004 - II R 9/02
1. Der Grundstückswert für Grundstücke, auf denen sich Gebäude auf fremdem Grund und Boden befinden, ist gemäß § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BewG zu ermitteln.*)
2. Verstößt der nach § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BewG ermittelte Wert solch eines Grundstücks, das mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden bebaut ist, im Einzelfall gegen das Übermaßverbot, ist er im Wege verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift auf den Verkehrswert des Grundstücks herabzusetzen.*)
3. Die Rechtsprechung, wonach die aus reinen Grundstücksvermächtnissen sich ergebenden Sachleistungsverpflichtungen der Erben und Sachleistungsansprüche der Vermächtnisnehmer ausnahmsweise mit den Steuerwerten der Grundstücke zu bewerten sind, bedarf unter der Geltung der §§ 138 ff. BewG einer Überprüfung.*)
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IBRRS 2004, 3164
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BFH, Urteil vom 18.08.2004 - II R 22/04
Werden zur gleichen Zeit Miteigentumsanteile an einem Grundstück auf mehrere Bedachte schenkweise übertragen, ist keine einheitliche gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für das ganze Grundstück mit anschließender Verteilung durchzuführen; vielmehr bilden die zugewendeten Miteigentumsanteile jeweils den Gegenstand einer lediglich gesonderten Feststellung nach § 138 Abs. 5 BewG.*)
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IBRRS 2004, 3163
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BFH, Urteil vom 14.01.2004 - X R 7/02
1. Die Vermietung einer Ferienwohnung erfolgt im Regelfall dann gewerbsmäßig, wenn sie in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnungsanlage liegt, für eine kurzfristige und spontane Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird sowie zudem ständig Personal in der Wohnanlage anwesend oder zumindest ohne großen Zeitaufwand erreichbar ist, um das Mietverhältnis mit nicht vorangemeldeten Interessenten zu schließen. Ein gewerblicher Charakter der Vermietung kann sich aber auch aus erbrachten Zusatzleistungen ergeben, die eine unternehmerische Organisation erfordern.
2. Eine erwerbsmäßige Vermietung einer Ferienwohnung ist nicht deshalb auszuschließen, weil die Rezeption der Wohnungsanlage nicht ständig besetzt ist.
3. Die Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers zur Vornahme der für die Vermietung erforderlichen Maßnahmen führt nicht zwangsläufig dazu, dass deshalb auch der Vermieter eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.
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IBRRS 2004, 3146
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OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 W 64/04
Eine Sicherungsabrede kann als solche formfrei abgeschlossen werden. Für den Inhalt des Sicherungsvertrages ist nicht mehr notwendig als die Bestimmung, dass die Grundschuld von einer bestimmten Forderung abhängig sein soll.
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IBRRS 2004, 3143
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BFH, Beschluss vom 28.11.2003 - II B 143/02
Zur Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 1 GrEStG ist nicht nur die zivilrechtlich wirksame Aufhebung der Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks erforderlich, sondern auch die tatsächliche Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs.
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