Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Immobilien

5129 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 3173
ImmobilienImmobilien
Pfandfreigabe vor Erstellung eines Veränderungsnachweises

BayObLG, Beschluss vom 09.09.2004 - 2 Z BR 107/04

Werden Pfandfreigaben vor Erstellung des Veränderungsnachweises eingeholt, muss sich aus der Freigabebewilligung ergeben, dass sie sich auch auf die aufgrund des Veränderungsnachweises ergebende Teilfläche bezieht; hinsichtlich der Beschreibung dieser Teilfläche genügt eine Bezugnahme auf den Kaufvertrag. Zulässig ist aber auch eine Freigabe der aufgrund des aufzustellenden Veränderungsnachweises sich ergebenden Teilfläche.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3170
ImmobilienImmobilien
Haltestelle-Einrichtung: Einstweiliger Rechtsschutz?

OVG Saarland, Beschluss vom 09.07.2004 - 1 W 11/04

Die Festlegung des Standorts von Bushaltestellen ist Sache der Verkehrsbehörden. Dabei geht die Rechtsordnung davon aus, dass die Anwohner sich nicht gegen die mit dem Betrieb von Bushaltestellen zwangsläufig verbundenen Beeinträchtigungen zur Wehr setzen können.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3168
ImmobilienImmobilien
Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage

BFH, Urteil vom 24.06.2004 - III R 50/01

1. Ein auf die Lebenszeit des Nießbrauchers bestellter Nießbrauch an einem im Eigentum eines Dritten stehenden bebauten Grundstück führt regelmäßig nicht zu wirtschaftlichem Eigentum des Nießbrauchers an Grundstück und Gebäude.*)

2. Beteiligt sich der Nießbraucher an den Anschaffungskosten des Grundstücks und den Herstellungskosten des Gebäudes, kann er wirtschaftlicher Eigentümer nur in Höhe seiner Beteiligung an den auf das Gebäude entfallenden Gesamtaufwendungen sein. Bei mehreren Anspruchsberechtigten kann der Nießbraucher daher den Fördergrundbetrag der Eigenheimzulage nur entsprechend seinem wirtschaftlichen Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3167
ImmobilienImmobilien
Eigenheimzulage auch für den Erben?

BFH, Urteil vom 15.07.2004 - III R 19/03

1. Ein nach dem EigZulG begünstigtes Objekt, das sich im Gesamthandsvermögen einer Erbengemeinschaft befindet, ist für die Förderung nach dem EigZulG den Miterben anteilig entsprechend ihrem jeweiligen Erbanteil zuzurechnen, so dass sie die Eigenheimzulage nach den für Miteigentümer geltenden Regeln beanspruchen können.*)

2. Der hinterbliebene Ehegatte, der vom verstorbenen Ehegatten einen Miteigentumsanteil an der eigengenutzten Wohnung unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge hinzu erwirbt, kann den darauf entfallenden Fördergrundbetrag nur dann nach § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG "weiter in der bisherigen Höhe in Anspruch nehmen", wenn der Anspruch auf Eigenheimzulage in der Person des Erblassers bereits entstanden war. Als Ausnahmeregelung ist § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG nicht über seinen Wortlaut hinaus anwendbar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3165
ImmobilienImmobilien
Fremdes Gebäude auf Grundstück: Bestimmung des Grundstückswert

BFH, Urteil vom 02.07.2004 - II R 9/02

1. Der Grundstückswert für Grundstücke, auf denen sich Gebäude auf fremdem Grund und Boden befinden, ist gemäß § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BewG zu ermitteln.*)

2. Verstößt der nach § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BewG ermittelte Wert solch eines Grundstücks, das mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden bebaut ist, im Einzelfall gegen das Übermaßverbot, ist er im Wege verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift auf den Verkehrswert des Grundstücks herabzusetzen.*)

3. Die Rechtsprechung, wonach die aus reinen Grundstücksvermächtnissen sich ergebenden Sachleistungsverpflichtungen der Erben und Sachleistungsansprüche der Vermächtnisnehmer ausnahmsweise mit den Steuerwerten der Grundstücke zu bewerten sind, bedarf unter der Geltung der §§ 138 ff. BewG einer Überprüfung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3164
ImmobilienImmobilien
Schenkung von Miteigentumsanteilen: Grundbesitzwert-Feststellung

BFH, Urteil vom 18.08.2004 - II R 22/04

Werden zur gleichen Zeit Miteigentumsanteile an einem Grundstück auf mehrere Bedachte schenkweise übertragen, ist keine einheitliche gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für das ganze Grundstück mit anschließender Verteilung durchzuführen; vielmehr bilden die zugewendeten Miteigentumsanteile jeweils den Gegenstand einer lediglich gesonderten Feststellung nach § 138 Abs. 5 BewG.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3163
ImmobilienImmobilien
Gewerbsmäßige Vermietung einer Ferienwohnung

BFH, Urteil vom 14.01.2004 - X R 7/02

1. Die Vermietung einer Ferienwohnung erfolgt im Regelfall dann gewerbsmäßig, wenn sie in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnungsanlage liegt, für eine kurzfristige und spontane Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird sowie zudem ständig Personal in der Wohnanlage anwesend oder zumindest ohne großen Zeitaufwand erreichbar ist, um das Mietverhältnis mit nicht vorangemeldeten Interessenten zu schließen. Ein gewerblicher Charakter der Vermietung kann sich aber auch aus erbrachten Zusatzleistungen ergeben, die eine unternehmerische Organisation erfordern.

2. Eine erwerbsmäßige Vermietung einer Ferienwohnung ist nicht deshalb auszuschließen, weil die Rezeption der Wohnungsanlage nicht ständig besetzt ist.

3. Die Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers zur Vornahme der für die Vermietung erforderlichen Maßnahmen führt nicht zwangsläufig dazu, dass deshalb auch der Vermieter eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3146
ImmobilienImmobilien
Grundschuld: Inhalt und Form des Sicherungsvertrages

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 W 64/04

Eine Sicherungsabrede kann als solche formfrei abgeschlossen werden. Für den Inhalt des Sicherungsvertrages ist nicht mehr notwendig als die Bestimmung, dass die Grundschuld von einer bestimmten Forderung abhängig sein soll.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3143
ImmobilienImmobilien
Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 1 GrEStG

BFH, Beschluss vom 28.11.2003 - II B 143/02

Zur Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 1 GrEStG ist nicht nur die zivilrechtlich wirksame Aufhebung der Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks erforderlich, sondern auch die tatsächliche Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3053
ImmobilienImmobilien
Instandsetzungspflicht für Denkmäler

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2003 - 8 A 3991/02

1. Eine denkmalrechtliche Instandsetzungs- und Erhaltungsanordnung nach § 7 Abs. 2 DSchG-NW muss nicht auf die Beseitigung derjenigen Schäden beschränkt werden, die erst nach der Unterschutzstellung des Denkmals entstanden sind. Die den Denkmaleigentümer treffende Instandsetzungs- und Obhutspflicht erstreckt sich im Rahmen des Zumutbaren auch auf die Beseitigung von Schäden, die bei Unterschutzstellung schon bestanden haben und eine fortdauernde Gefährdung des Denkmals zur Folge haben.*)

2. Eine Instandsetzungs- und Erhaltungsanordnung nach § 7 Abs. 2 DSchG setzt nicht voraus, dass die Denkmalbehörde im Rahmen ihrer Sachaufklärungspflicht den exakten Umfang der erforderlichen Reparaturen und die genaue Position jeder Schadensstelle einschließlich etwaiger verdeckter Schäden ermittelt. Vielmehr kann der Denkmaleigentümer jedenfalls dann, wenn das Vorhandensein substanzgefährdender Mängel offenkundig ist, dazu verpflichtet werden, im Zuge ihrer Beseitigung eine Überprüfung auf das Vorhandensein weiterer Mängel gleicher Art an den betroffenen Bau- oder Gebäudeteilen vorzunehmen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3043
ImmobilienImmobilien
Geschäftsbesorgungsvertrag wegen Missachtung des RBerG nichtig?

OLG Köln, Urteil vom 03.03.2004 - 13 U 18/03

Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträger- oder Bauherrenmodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag ist nach § 134 BGB unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3033
ImmobilienImmobilien
Besitz als die Veräußerung hinderndes Recht iSv § 771 Abs. 1 ZPO?

OLG Rostock, Urteil vom 06.05.2004 - 1 U 183/02

1. Der Besitz an beweglichen Sachen begründet nicht in jedem Fall ein die Veräußerung hinderndes Recht i.S.v. § 771 Abs. 1 ZPO. Hierzu bedarf es grundsätzlich noch eines Rechts zum Besitz.*)

2. Rein schuldrechtliche Ansprüche auf Verschaffung oder Belassung des Besitzes stellen ein die Veräußerung hinderndes Recht nur dar, wenn das obligatorische Recht geeignet ist, die Nichtzugehörigkeit der betreffenden Sache zum Vermögen des Schuldners zu begründen.*)

3. Daran fehlt es, wenn der Schuldner die von ihm betriebene Hotelanlage einem Dritten zwar auf der Grundlage eines "Pachtvertrages" überläßt, dieser Vertrag jedoch als sog. Management-Vertrag ausgestaltet ist, bei dem zur Bewahrung erhaltener öffentlicher Zuschüsse das volle unternehmerische Risiko bei dem Schuldner verbleibt.*)

4. Ein Sicherungsübereignungsvertrag mit einer Übersicherung von 500 % ist sittenwidrig und damit nichtig.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3020
ImmobilienImmobilien
Keine Änderung der gewählten Gebäudeabschreibung möglich!

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.02.2004 - 14 K 858/00

Keine Anfechtung der bestandskräftig gewählten linearen Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 EStG) wegen eines Willensmangels.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3013
ImmobilienImmobilien
Ausübungserklärung des Vorkaufsberechtigten

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.07.2004 - 26 U 78/03

Empfangsvollmacht des den Kaufvertrag beurkundenden Notar für die Ausübungserklärung des Vorkaufsberechtigten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3010
ImmobilienImmobilien
Eigenheimzulage für die Kinder?

FG Niedersachsen, Urteil vom 05.09.2003 - 13 K 288/99

Kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, wenn der Verkäufer einer Wohnung dem Käufer den gezahlten Kaufpreis als Darlehen zur Verfügung stellt, das Darlehen innerhalb der statistischen Lebenserwartung des Verkäufers nur anteilig getilgt wird und der Käufer gleichzeitig Erbe des Verkäufers ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2975
ImmobilienImmobilien
Rechtsmangel bei Nichtbestehen des Grundstücks im Grundbuch

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.07.2004 - 24 U 205/03

1. Bei einer falsa demonstratio gilt auch im Bereich beurkundungsbedürftiger Rechtsgeschäfte nicht das objektiv Erklärte, sondern das wirklich Gewollte, soweit das wirklich Gewollte im beurkundeten Vertrag wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck gekommen ist und der Kaufgegenstand nach dem Inhalt des beurkundeten Vertrages zuverlässig zu identifizieren ist.*)

2. Besteht das nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien verkaufte Grundstück grundbuchmäßig so nicht, so leidet der Kaufgegenstand unter einem Rechtsmangel.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2963
ImmobilienImmobilien
Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb im Umlegungsverfahren

FG Münster, Urteil vom 29.01.2004 - 12 K 484/01

Ein im Umlegungsverfahren erworbenes Grundstück ist dem gewerblichen Grundstückshandel zuzurechnen, soweit es mit dem Einwurfsgrundstück nicht identisch ist.

Im Umlegungsverfahren ist von einer Identität zwischen dem eingeworfenen und dem zugeteilten Grundstück insoweit auszugehen, als das Zuteilungsgrundstück mit dem Einwurfsgrundstück identisch, d.h. flächen- und deckungsgleich ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2956
ImmobilienImmobilien
Irrtum über die Vereinbarung der Umsatzsteuer?

BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 492/99

Der Tatrichter ist rechtlich nicht gehalten, daraus, daß die offengelegte Preiskalkulation die Umsatzsteuer nicht einbezieht, zu schließen, der Käufer habe die Vorstellung des Verkäufers geteilt, der Verkauf von Bergwerkseigentum sei steuerfrei (im Anschluß an Senatsurt. v. 14. Januar 2000, V ZR 416/97, WM 2000, 915).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2955
ImmobilienImmobilien
Rückschluß auf verwerfliche Gesinnung aus grobem Missverhältnis

BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99

1. Ist bei einem auf entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks gerichteten Rechtsgeschäft das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, so ist der Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten auch dann zulässig, wenn er keine Kenntnis von dem Wertverhältnis hat.*)

2. Die damit begründete tatsächliche Vermutung hat der Tatrichter bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen. Sie kann nur dann nicht zur Anwendung kommen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist.*)

3. Auch wenn für den Begünstigten die Voraussetzungen des § 819 Abs. 1 BGB nicht erfüllt sind, findet die Saldotheorie zum Nachteil der durch ein wucherähnliches und nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidriges Geschäft benachteiligten Partei keine Anwendung.*)

4. Wird auf Rechtsmittel einer Klage im Hauptantrag stattgegeben, so ist die in der Vorinstanz auf einen Hilfsantrag ergangene Verurteilung auch dann von Amts wegen aufzuheben, wenn diese mit einer unselbständigen Anschlußberufung angefochten wurde. Die unselbständige Anschlußberufung ist aber so zu verstehen, daß sie nur unter der Bedingung eingelegt ist, daß die gegen die Abweisung des Hauptantrages gerichtete Hauptberufung ohne Erfolg bleibt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2949
ImmobilienImmobilien
Muss Waldwegseigentümer Geländeausritte dulden?

BayObLG, Urteil vom 25.05.2004 - 1Z RR 2/03

1. Das jedermann zustehende Grundrecht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur ist nur gewährleistet, soweit es der Erholung dient; es erfasst nicht die gewerbliche Nutzung zur Vermittlung von Naturgenuss.*)

2. Der Eigentümer ungewidmeter Waldwege ist nicht verpflichtet, gewerblich angebotene, begleitete Geländeausritte einschränkungslos und unentgeltlich zu dulden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2929
ImmobilienImmobilien
Anw. des VermögensG auf DDR- Sicherheitsverwaltete Grundstücke?

BGH, Urteil vom 21.10.1999 - III ZR 319/98

1. Ein nach den Bewirtschaftungsvorschriften der ehemaligen DDR in die sog. Sicherungsverwaltung überführtes Privatgrundstück unterfiel nicht dem Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes (Bestätigung von BGHZ 128, 173).*)

2. Hat ein kommunales Wohnungsunternehmen ein solches Grundstück im "treuhänderischen Auftrag" der Kommune in der Annahme verwaltet, hierzu (auch) gegenüber dem Eigentümer nach den Bestimmungen des Vermögensgesetzes berechtigt und verpflichtet zu sein, so kommt ein Kostenerstattungsanspruch des Wohnungsunternehmens gegen den Eigentümer nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht.*)

3. Dieser Kostenerstattungsanspruch, der der kurzen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nrn. 1 und 7 BGB unterliegt, wurde sofort fällig.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2928
ImmobilienImmobilien
Schadensberechnung beim Grundstückskauf

BGH, Urteil vom 25.06.1999 - V ZR 190/98

Der Verkäufer eines Grundstücks kann seinen Schadensersatzanspruch nach § 326 BGB nicht in der Weise berechnen, daß er dem Käufer die Grundstücksübereignung anbietet, um als Mindestschaden den Kaufpreis zu liquidieren. Dies gilt auch, wenn im Kaufvertrag schon die Auflassung erklärt worden ist, der Käufer aber bisher (entspr. der Regelung im Vertrag) noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2926
ImmobilienImmobilien
Pachtvertrag - Erwerbsverbot für Lavaabbaugrundstücke: Sittenwidrig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.07.2004 - 10 U 845/03

Ein in einem Lavagrubenpachtvertrag enthaltenes und dem Pächter auferlegtes Verbot, für den Lavaabbau geeignete Grundstücke in einer Gemeinde zu erwerben, verstößt nicht gegen § 137 BGB. Dadurch wird weder die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt. Ein solches Erwerbsverbot ist jedenfalls dann nicht wegen Knebelungscharakters sittenwidrig, wenn der von der Gemeinde verlangte Pachtzins nicht überhöht ist, die Gemeinde mit dem Erwerbsverbot die Absicht verbindet, den Einfluss auf die gemeindliche Entwicklung zu erhalten und die Belange des Landschaftsschutzes, der Dorfentwicklung, des Tourismus und der Landwirtschaft zu wahren. Für die Frage der Sittenwidrigkeit des Vertrages ist es unerheblich, ob es aus kommunal- und öffentlichrechtlicher Sicht Aufgabe der Gemeinde ist, derartige öffentliche Belange mittels eines privatrechtlichen Pachtvertrages zu verfolgen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2909
ImmobilienImmobilien
Wann sind Schuldzinsen als Werbungskosten absetzbar?

BFH, Urteil vom 27.07.2004 - IX R 32/01

Schuldzinsen, die der Erwerber eines zum Vermieten bestimmten Grundstücks vereinbarungsgemäß für den Zeitraum nach dem Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren bis zur später eintretenden Fälligkeit des Kaufpreises an den Veräußerer erstattet, sind als Werbungskosten abziehbar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2906
ImmobilienImmobilien
Wann entsteht Beitragspflicht zur Wasserversorgung?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.09.2004 - 8 A 10380/04

Liegt ein Grundstück in einem Gebiet, für das ein Umlegungsbeschluss gefasst und bekannt gemacht worden ist, so entsteht auch bei Anschluss des Grundstücks an die Wasserversorgung eine Beitragspflicht grundsätzlich erst dann, wenn entweder der Umlegungsbeschluss unanfechtbar aufgehoben oder die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes bekannt gemacht wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2901
ImmobilienImmobilien
Können Abbruchkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden?

BFH, Urteil vom 04.02.2004 - X R 24/02

Wird ein bebautes Grundstück gekauft und das Gebäude innerhalb von drei Jahren abgerissen, um ein neues zu errichten, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass diese Absicht schon beim Kauf bestanden hat. Die Abbruchkosten können deshalb nicht sofort als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2891
ImmobilienImmobilien
Haftung für Gebäudebrand

OLG Oldenburg, Urteil vom 13.09.2004 - 15 U 36/04

Wird ein Gebäude unter nicht aufklärbaren Umständen von mehreren Kindern in Brand gesetzt, so kommt eine Haftung - auch unter dem Gesichtspunkt einer psychischen Beihilfe sowie nach § 830 BGB - jedenfalls desjenigen Kindes und seiner Eltern nicht in Betracht, von dem nicht mehr als seine bloße Anwesenheit bei der Brandlegung festgestellt werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2890
ImmobilienImmobilien
Verkehrssicherungspflicht innerhalb des Grundstückes

OLG Celle, Urteil vom 25.08.2004 - 9 U 95/04

1. Den Grundstückseigentümer trifft hinsichtlich seines befriedeten Besitztums eine Verkehrssicherungspflicht nur insofern, als er für dieses den Verkehr eröffnet hat. Davon ist regelmäßig der Innenbereich nicht erfasst, sofern das Grundstück durch einen zur Straße gelegenen Eingang zu betreten ist, Dritte - etwa Briefträger, Handwerker etc. - also den Hof generell nicht aufsuchen müssen.*)

2. Sofern andere Personen mit Zustimmung des Verkehrssicherungspflichtigen auch über den Hof in das Gebäudeinnere gelangen, ist es ausreichend, wenn dieser zum Überqueren gedachte Bereich gesichert ist - etwa bei Dunkelheit durch Bewegungsmelder ; für eine Außenkellertreppe, die nicht zum Betreten des Gebäudes vorgesehen ist und außerhalb des Grundstückteiles liegt, den Besucher auf ihrem Weg zum Haus betreten müssen, besteht keine Verkehrssicherungspflicht.´*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2884
ImmobilienImmobilien
Straßenbau: Enteigung möglich, wenn Umgehung zu teuer

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.09.2004 - 1 C 10264/04

1. Eigentümer von Grundflächen, die für die planfestgestellte Straßenausbaumaßnahme unmittelbar in Anspruch genommen werden, sind nicht darauf beschränkt, eine Verletzung eigener Rechte oder Belange durch den Planfeststellungsbeschluss zu rügen, sondern können grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der planerischen Abwägung in einem umfassenden Sinne zur gerichtlichen Überprüfung stellen.

2. Bei der Überprüfung von Variantenentscheidungen der Planfeststellungsbehörde haben die Gerichte zu beachten, dass es nicht ihre Aufgabe ist, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich dabei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen.

3. Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind vielmehr erst dann in einer vom Gericht zu beanstandenden Weise überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Linienführung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Lösung darstellt, so dass sie sich der Planfeststellungsbehörde hätte aufdrängen müssen.

4. Bei der planerischen Abwägung und bei der Entscheidung zwischen Planungsvarianten sind auch Kostengesichtspunkte als öffentlicher Belang zu berücksichtigen und können sogar den Ausschlag geben.

5. Da das private Eigentum in der planerischen Abwägung keinen absoluten Schutz genießt, ist die Planfeststellungsbehörde nicht gehindert, den für das Straßenbauvorhaben streitenden Gemeinwohlbelangen in der Abwägung den Vorrang vor dem Interesse des Eigentümers an der Erhaltung der Substanz seines Grundeigentums einzuräumen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2883
ImmobilienImmobilien
Straßenbau: Enteigung möglich, wenn Umgehung zu teuer

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.09.2004 - 1 C 10382/04

1. Eigentümer von Grundflächen, die für die planfestgestellte Straßenausbaumaßnahme unmittelbar in Anspruch genommen werden, sind nicht darauf beschränkt, eine Verletzung eigener Rechte oder Belange durch den Planfeststellungsbeschluss zu rügen, sondern können grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der planerischen Abwägung in einem umfassenden Sinne zur gerichtlichen Überprüfung stellen.

2. Bei der Überprüfung von Variantenentscheidungen der Planfeststellungsbehörde haben die Gerichte zu beachten, dass es nicht ihre Aufgabe ist, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich dabei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen.

3. Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind vielmehr erst dann in einer vom Gericht zu beanstandenden Weise überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Linienführung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Lösung darstellt, so dass sie sich der Planfeststellungsbehörde hätte aufdrängen müssen.

4. Bei der planerischen Abwägung und bei der Entscheidung zwischen Planungsvarianten sind auch Kostengesichtspunkte als öffentlicher Belang zu berücksichtigen und können sogar den Ausschlag geben.

5. Da das private Eigentum in der planerischen Abwägung keinen absoluten Schutz genießt, ist die Planfeststellungsbehörde nicht gehindert, den für das Straßenbauvorhaben streitenden Gemeinwohlbelangen in der Abwägung den Vorrang vor dem Interesse des Eigentümers an der Erhaltung der Substanz seines Grundeigentums einzuräumen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2870
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sicherheiten - Immobiliarsicherheiten zu Gunsten naher Angehöriger

OLG Celle, Beschluss vom 03.09.2004 - 4 W 123/04

1. Die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze sind auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar (im Anschluss an BGH NJW 2002, 2633).*)

2. Das gilt i. d. R. auch insoweit, als sich der Sicherungsgeber hinsichtlich der Haftung für den Grundschuldbetrag der Vollstreckung in sein persönliches Vermögen unterwirft.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2868
ImmobilienImmobilien
Grundstückskäufe nach dem Modrow-Gesetz sind wirksam

BGH, Urteil vom 17.09.2004 - V ZR 339/03

a) Sog. Komplettierungsverkäufe konnten auf Grund von § 8 VZOG abgeschlossen werden (Abgrenzung zu BVerwG VIZ 1999, 534).*)

b) Kaufverträge und Auflassungen auf Grund von § 8 VZOG unterliegen weder der Genehmigungspflicht nach § 90 SächsGO und den entsprechenden Vorschriften der anderen neuen Länder noch dem darin enthaltenen Gebot, kommunales Vermögen in der Regel nur zum vollem Wert zu veräußern (Fortführung von Senat BGHZ 141, 184).*)

c) Kaufverträge und Auflassungen auf Grund von § 8 VZOG sind nichtig, wenn der Preis einer Schenkung nahe kommt, die unter keinem Gesichtspunkt als durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gerechtfertigt angesehen werden kann (Anschluß an BGHZ 47, 30).*)

d) Die Bestimmung der legitimen öffentlichen Aufgabe ist bei Komplettierungsverkäufen im Beitrittsgebiet nicht an dem für die Kommune jeweils geltenden Landesrecht, sondern an den gemeinsamen Grundsätzen auszurichten, die den Landesrechten aller neuen Länder zugrunde liegen (Fortführung von BGHZ 47, 30).*)

e) Zur Orientierung an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit gehört auch ein demokratisch legitimiertes Verfahren, bei einer Kommune die Einbindung der kommunalen Vertretungskörperschaft (Fortführung von BGHZ 47, 30 und Senat, BGHZ 36, 395, 398).*)

f) Komplettierungskäufe im Beitrittsgebiet dienen einer legitimen öffentlichen Aufgabe, wenn der Erwerber einen Kaufantrag vor dem 30. Juni 1990 gestellt hat, Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts war und ein Verkauf vor dem 1. Oktober 1994 an vermögensrechtlichen Ansprüchen oder einer fehlenden Vermessung scheiterte. Dies gilt jedenfalls bis Ende 1996; ob und unter welchen Voraussetzungen dies für danach abgeschlossene Kaufverträge gilt, bleibt offen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2791
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Altlasten: Ausgleichspflicht zw. Grundstückseigentümer und Mieter

BGH, Urteil vom 28.07.2004 - XII ZR 163/03

Zum Ausschluß eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs gemäß § 24 Abs. 2 BBodSchG durch mietvertragliche Vereinbarungen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2720
ImmobilienImmobilien
Erfordernis einer neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.03.2004 - 2 Wx 2/03

Durch die rechtliche Vereinigung von bereits bestehenden Miteigentumsanteilen wird das mit dem Miteigentum verbundene Sondereigentum an bestimmten Räumen und die Beschränkung des Miteigentums durch die Einräumung der zu den anderen Anteilen gehörenden Sondereigentumsrechte sowie die Veränderung dieser Rechte im Inhalt nicht verändert oder berührt, so dass kein Anlass für die Beibringung einer neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung besteht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2644
ImmobilienImmobilien
Wann ist Bauantrag im Sinne des EigZulG gestellt?

BFH, Urteil vom 30.09.2003 - III R 52/00

Ein Bauantrag ist i.S. von § 19 Abs. 4 EigZulG i.d.F. vom 26. März 1997 (BStBl I 1997, 364) gestellt, wenn der Antrag auf Baugenehmigung bei der Gemeinde oder, wenn diese nicht Baugenehmigungsbehörde ist, bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2633
ImmobilienImmobilien
Grundstücksvermietung im Ausland

BFH, Urteil vom 06.05.2004 - V R 73/03

Bezieht ein Unternehmer im Inland Leistungen, die er im Ausland für eine Grundstücksvermietung verwendet, ist nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu prüfen, ob die Grundstücksvermietung steuerfrei (vorsteuerabzugschädlich) wäre, wenn sie im Inland ausgeführt würde. Dies bestimmt sich nach den Vorschriften des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG und des § 9 UStG. Die Grundstücksvermietung wäre im Inland nicht steuerfrei gewesen, wenn der Grundstücksvermieter die Grundstücksvermietung im Ausland tatsächlich als steuerpflichtig behandelt hat und die Voraussetzungen des § 9 UStG für den Verzicht auf die Steuerbefreiung einer Grundstücksvermietung vorlagen (entgegen Abschn. 205 Abs. 1 UStR).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2540
ImmobilienImmobilien
Provisionszahlungen Minderung der Anschaffungskosten

BFH, Urteil vom 16.03.2004 - IX R 46/03

Erhält der Grundstückserwerber vom Vermittler des Kaufvertrags eine Provision, die keine besonderen, über die Anschaffung hinausgehenden Leistungen abgelten soll, so mindert diese Zahlung die Anschaffungskosten der Immobilie i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2512
ImmobilienImmobilien
Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerk in das Grundbuch

BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - 2Z BR 111/04

1. Ein Rechtshängigkeitsvermerk kann in das Grundbuch auf Grund Bewilligung, einstweiliger Verfügung oder Unrichtigkeitsnachweises eingetragen werden.*)

2. Da das Anfechtungsrecht nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Rückgewähr erzeugt (§ 11 AnfG), ist der Gegenstand, in den durch die auf einen Duldungstitel gerichtete Anfechtungsklage die Zwangsvollstreckung ermöglicht werden soll, nicht streitbefangen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2511
ImmobilienImmobilien
GbR: Kostenprivilegierung bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.05.2004 - 3 W 80/04

Die Kostenprivilegierung des § 24 Abs. 3 KostO findet auch dann keine Anwendung auf die Eintragung einer Grunddienstbarkeit an einem im Eigentum einer (Außen-) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts stehenden Grundstück, wenn sämtliche Gesellschafter zu dem Begünstigten in verwandtschaftlicher Beziehung stehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2509
ImmobilienImmobilien
Erschließungsvertrag zw. Gemeinde u. Erschließungsträger

BayObLG, Urteil vom 25.05.2004 - 1Z RR 5/03

1. Der Erschließungsvertrag zwischen einer Gemeinde und dem Erschließungsträger ist auch dann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, wenn darin eine Sicherungsabrede für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages aufgenommen ist. Aus einer solchen Sicherungsabrede abgeleitete Ansprüche sind öffentlich-rechtlicher Natur.*)

2. Die dreijährige Erlöschensfrist des Art. 71 Abs. 1 Satz 1 BayAGBGB findet auf Zahlungsansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag keine Anwendung. Vielmehr gelten insoweit die Verjährungsvorschriften des BGB entsprechend.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2508
ImmobilienImmobilien
Solaranlage auf denkmalgeschützem Haus?

VG Gießen, Urteil vom 28.06.2004 - 1 E 5226/03

Zu der Frage, ob eine Genehmigung für eine Solaranlage auf dem Dach eines denkmalgeschützten Hauses erteilt werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2494
ImmobilienImmobilien
Wann muss Grundbuchamt die Vertretungsberechtigung überprüfen?

OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2004 - 15 W 163/04

Hat das Grundbuchamt - hier durch Beiziehung der Betreuungsakten - sichere Kenntnis davon, daß die Bevollmächtigung, die der von der Eintragung Betroffene erteilt hat, bereits zum Zeitpunkt der Abgabe der Eintragungsbewilligung erloschen war, kann und muß es einen weiteren Vertretungsnachweis auch dann verlangen, wenn die materiell-rechtlichen Erklärungen aufgrund des Rechtsscheintatbestandes des § 172 Abs. 1 und 2 BGB gegenüber dem Vertretenen bindend geworden sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2493
ImmobilienImmobilien
Zur Bestimmtheit von Baulasten

OVG Niedersachsen, Urteil vom 08.07.2004 - 1 LB 48/04

1. Erhebt der Eigentümer des belasteten Grundstücks gegen die Eintragung einer Baulast nicht rechtzeitig Widerspruch, hat er wegen der konstitutiven Wirkungen der Eintragung nur unter den Voraussetzungen des § 92 Abs. 3 NBauO oder im Falle ihrer Nichtigkeit einen Anspruch auf ihre Löschung.*)

2. Zur Bestimmtheit von Baulasten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2492
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrechtlicherer Ausgleichsanspruch bei rechtmäßigem Eingriff?

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.07.2004 - 24 U 15/96

1. Mit der abschließenden verwaltungsgerichtlichen Erkenntnis zur Rechtmäßigkeit eines genehmigten Bauvorhabens steht mit Bindungswirkung unter den Beteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auch für den Zivilprozess fest, dass die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Schutznormen nicht zu Lasten des Nachbarn verletzt wurden.*)

2. Die öffentlich-rechtlichen Grundsätze zum enteignenden Eingriff sind auf das zivilrechtliche Verhältnis unter Nachbarn nicht zu übertragen; aus rechtmäßigem Eingriff in die Belange des Nachbarn kann kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entstehen.*)




IBRRS 2004, 2490
ImmobilienImmobilien
Enteigung eines Teilgrundstücks durch Bebauungsplan

BVerwG, Urteil vom 07.07.2004 - 9 A 21.03

Wird durch einen Planfeststellungsbeschluss der unmittelbare Zugriff auf ein Teilgrundstück ermöglicht, so ist über eine Entschädigung für die Folgewirkungen dieses Zugriffs auf das Restgrundstück - anders als über den Ausgleich für mittelbare planungsbedingte Grundstücksbeeinträchtigungen - nicht im Planfeststellungs-, sondern im nachfolgenden Enteignungsverfahren zu entscheiden. Das gilt namentlich auch für die Frage, ob dem Enteignungsbetroffenen wegen derartiger Folgewirkungen ein Anspruch auf Übernahme des Restgrundstücks zusteht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2489
ImmobilienImmobilien
Kombination von Grenzabstandsausnahmeregelungen

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.08.2004 - 9 ME 206/04

Das Schmalseitenprivileg (§ 7a Abs. 1 Satz 1 NBauO) kann nicht mit anderen Grenzabstandsausnahmeregelungen (hier: § 13 Abs. 1 Nr. 6 NBauO) kombiniert werden.*)

Von einem 40,60 m hohen Mobilfunkmast, der am Mastfuß einen Durchmesser von 1,40 m und einen Mastkopf aus zwei miteinander verbundenen Plattformen mit einem Durchmesser von 3,40 m aufweist, gehen Wirkungen wie von Gebäuden aus (§ 12a Abs. 1 Satz 1 NBauO).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2487
ImmobilienImmobilien
Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand

BFH, Urteil vom 14.07.2004 - IX R 52/02

Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses stellen Erhaltungsaufwand dar (Anschluss an BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 98/00, BFHE 200, 231, BStBl II 2003, 604).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2467
ImmobilienImmobilien
Graffiti sind nicht unbedingt Sachbeschädigung!

OLG Dresden, Beschluss vom 27.05.2004 - 1 Ss 48/04

1. Zur Frage der Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung bei Graffiti an Bahnwaggon.*)

2. Von einer Sachbeschädigung in Sinne des Strafgesetzbuches durch Graffiti-Schmierereien kann nur ausgegangen werden, wenn die besprühte Oberfläche in ihrer Substanz beschädigt worden ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2392
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Aufklärungsplfichten beim Grundstücksverkauf

BGH, Urteil vom 06.05.2004 - III ZR 247/03

1. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG hat der Notar den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären und über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren.

2. Diese Belehrungspflicht umfasst bei Grundstücksgeschäften, insbesondere bei Grundstückskaufverträgen, die Unterrichtung über das Bestehen von Belastungen. Geht der Wille der Parteien auf Verschaffung lastenfreien Eigentums, gehört das Vorhandensein von Belastungen zur rechtlichen Tragweite; denn der Erfolg des Geschäfts ist ein anderer je nachdem, ob der Erwerber volles oder belastetes Eigentum erwirbt.

3. Ist im Kaufvertrag nirgends klargelegt, welche Grundpfandrechte in welcher Höhe an dem Grundstück bestanden, und kann ein in Fragen des Grundstücksrechts nicht geschulter Laie nicht erkennen, dass der Verkäufer eine erhebliche Grundschuld ablösen muss, um lastenfreies Eigentum verschaffen zu können, so liegt ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Notars vor.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 2372
ImmobilienImmobilien
Wann unterfällt Kaufvertrag der Richtlinie 93/13/EWG?

BGH, Beschluss vom 25.06.2004 - V ZR 282/03

Wer ein Grundstück zum Zwecke der Errichtung eines Pensionshauses kauft, erwirbt es zu einer gewerblichen Nutzung. Der Vertrag unterfällt somit nicht der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.

Dokument öffnen Volltext