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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 3053
ImmobilienImmobilien
Instandsetzungspflicht für Denkmäler

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2003 - 8 A 3991/02

1. Eine denkmalrechtliche Instandsetzungs- und Erhaltungsanordnung nach § 7 Abs. 2 DSchG-NW muss nicht auf die Beseitigung derjenigen Schäden beschränkt werden, die erst nach der Unterschutzstellung des Denkmals entstanden sind. Die den Denkmaleigentümer treffende Instandsetzungs- und Obhutspflicht erstreckt sich im Rahmen des Zumutbaren auch auf die Beseitigung von Schäden, die bei Unterschutzstellung schon bestanden haben und eine fortdauernde Gefährdung des Denkmals zur Folge haben.*)

2. Eine Instandsetzungs- und Erhaltungsanordnung nach § 7 Abs. 2 DSchG setzt nicht voraus, dass die Denkmalbehörde im Rahmen ihrer Sachaufklärungspflicht den exakten Umfang der erforderlichen Reparaturen und die genaue Position jeder Schadensstelle einschließlich etwaiger verdeckter Schäden ermittelt. Vielmehr kann der Denkmaleigentümer jedenfalls dann, wenn das Vorhandensein substanzgefährdender Mängel offenkundig ist, dazu verpflichtet werden, im Zuge ihrer Beseitigung eine Überprüfung auf das Vorhandensein weiterer Mängel gleicher Art an den betroffenen Bau- oder Gebäudeteilen vorzunehmen.*)

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IBRRS 2004, 3043
ImmobilienImmobilien
Geschäftsbesorgungsvertrag wegen Missachtung des RBerG nichtig?

OLG Köln, Urteil vom 03.03.2004 - 13 U 18/03

Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträger- oder Bauherrenmodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag ist nach § 134 BGB unwirksam.

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IBRRS 2004, 3033
ImmobilienImmobilien
Besitz als die Veräußerung hinderndes Recht iSv § 771 Abs. 1 ZPO?

OLG Rostock, Urteil vom 06.05.2004 - 1 U 183/02

1. Der Besitz an beweglichen Sachen begründet nicht in jedem Fall ein die Veräußerung hinderndes Recht i.S.v. § 771 Abs. 1 ZPO. Hierzu bedarf es grundsätzlich noch eines Rechts zum Besitz.*)

2. Rein schuldrechtliche Ansprüche auf Verschaffung oder Belassung des Besitzes stellen ein die Veräußerung hinderndes Recht nur dar, wenn das obligatorische Recht geeignet ist, die Nichtzugehörigkeit der betreffenden Sache zum Vermögen des Schuldners zu begründen.*)

3. Daran fehlt es, wenn der Schuldner die von ihm betriebene Hotelanlage einem Dritten zwar auf der Grundlage eines "Pachtvertrages" überläßt, dieser Vertrag jedoch als sog. Management-Vertrag ausgestaltet ist, bei dem zur Bewahrung erhaltener öffentlicher Zuschüsse das volle unternehmerische Risiko bei dem Schuldner verbleibt.*)

4. Ein Sicherungsübereignungsvertrag mit einer Übersicherung von 500 % ist sittenwidrig und damit nichtig.*)

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IBRRS 2004, 3020
ImmobilienImmobilien
Keine Änderung der gewählten Gebäudeabschreibung möglich!

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.02.2004 - 14 K 858/00

Keine Anfechtung der bestandskräftig gewählten linearen Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 EStG) wegen eines Willensmangels.*)

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IBRRS 2004, 3013
ImmobilienImmobilien
Ausübungserklärung des Vorkaufsberechtigten

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.07.2004 - 26 U 78/03

Empfangsvollmacht des den Kaufvertrag beurkundenden Notar für die Ausübungserklärung des Vorkaufsberechtigten.*)

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IBRRS 2004, 3010
ImmobilienImmobilien
Eigenheimzulage für die Kinder?

FG Niedersachsen, Urteil vom 05.09.2003 - 13 K 288/99

Kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, wenn der Verkäufer einer Wohnung dem Käufer den gezahlten Kaufpreis als Darlehen zur Verfügung stellt, das Darlehen innerhalb der statistischen Lebenserwartung des Verkäufers nur anteilig getilgt wird und der Käufer gleichzeitig Erbe des Verkäufers ist.*)

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IBRRS 2004, 2975
ImmobilienImmobilien
Rechtsmangel bei Nichtbestehen des Grundstücks im Grundbuch

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.07.2004 - 24 U 205/03

1. Bei einer falsa demonstratio gilt auch im Bereich beurkundungsbedürftiger Rechtsgeschäfte nicht das objektiv Erklärte, sondern das wirklich Gewollte, soweit das wirklich Gewollte im beurkundeten Vertrag wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck gekommen ist und der Kaufgegenstand nach dem Inhalt des beurkundeten Vertrages zuverlässig zu identifizieren ist.*)

2. Besteht das nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien verkaufte Grundstück grundbuchmäßig so nicht, so leidet der Kaufgegenstand unter einem Rechtsmangel.*)

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IBRRS 2004, 2963
ImmobilienImmobilien
Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb im Umlegungsverfahren

FG Münster, Urteil vom 29.01.2004 - 12 K 484/01

Ein im Umlegungsverfahren erworbenes Grundstück ist dem gewerblichen Grundstückshandel zuzurechnen, soweit es mit dem Einwurfsgrundstück nicht identisch ist.

Im Umlegungsverfahren ist von einer Identität zwischen dem eingeworfenen und dem zugeteilten Grundstück insoweit auszugehen, als das Zuteilungsgrundstück mit dem Einwurfsgrundstück identisch, d.h. flächen- und deckungsgleich ist.

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IBRRS 2004, 2956
ImmobilienImmobilien
Irrtum über die Vereinbarung der Umsatzsteuer?

BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 492/99

Der Tatrichter ist rechtlich nicht gehalten, daraus, daß die offengelegte Preiskalkulation die Umsatzsteuer nicht einbezieht, zu schließen, der Käufer habe die Vorstellung des Verkäufers geteilt, der Verkauf von Bergwerkseigentum sei steuerfrei (im Anschluß an Senatsurt. v. 14. Januar 2000, V ZR 416/97, WM 2000, 915).*)

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IBRRS 2004, 2955
ImmobilienImmobilien
Rückschluß auf verwerfliche Gesinnung aus grobem Missverhältnis

BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99

1. Ist bei einem auf entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks gerichteten Rechtsgeschäft das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, so ist der Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten auch dann zulässig, wenn er keine Kenntnis von dem Wertverhältnis hat.*)

2. Die damit begründete tatsächliche Vermutung hat der Tatrichter bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen. Sie kann nur dann nicht zur Anwendung kommen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist.*)

3. Auch wenn für den Begünstigten die Voraussetzungen des § 819 Abs. 1 BGB nicht erfüllt sind, findet die Saldotheorie zum Nachteil der durch ein wucherähnliches und nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidriges Geschäft benachteiligten Partei keine Anwendung.*)

4. Wird auf Rechtsmittel einer Klage im Hauptantrag stattgegeben, so ist die in der Vorinstanz auf einen Hilfsantrag ergangene Verurteilung auch dann von Amts wegen aufzuheben, wenn diese mit einer unselbständigen Anschlußberufung angefochten wurde. Die unselbständige Anschlußberufung ist aber so zu verstehen, daß sie nur unter der Bedingung eingelegt ist, daß die gegen die Abweisung des Hauptantrages gerichtete Hauptberufung ohne Erfolg bleibt.*)

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IBRRS 2004, 2949
ImmobilienImmobilien
Muss Waldwegseigentümer Geländeausritte dulden?

BayObLG, Urteil vom 25.05.2004 - 1Z RR 2/03

1. Das jedermann zustehende Grundrecht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur ist nur gewährleistet, soweit es der Erholung dient; es erfasst nicht die gewerbliche Nutzung zur Vermittlung von Naturgenuss.*)

2. Der Eigentümer ungewidmeter Waldwege ist nicht verpflichtet, gewerblich angebotene, begleitete Geländeausritte einschränkungslos und unentgeltlich zu dulden.*)

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IBRRS 2004, 2929
ImmobilienImmobilien
Anw. des VermögensG auf DDR- Sicherheitsverwaltete Grundstücke?

BGH, Urteil vom 21.10.1999 - III ZR 319/98

1. Ein nach den Bewirtschaftungsvorschriften der ehemaligen DDR in die sog. Sicherungsverwaltung überführtes Privatgrundstück unterfiel nicht dem Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes (Bestätigung von BGHZ 128, 173).*)

2. Hat ein kommunales Wohnungsunternehmen ein solches Grundstück im "treuhänderischen Auftrag" der Kommune in der Annahme verwaltet, hierzu (auch) gegenüber dem Eigentümer nach den Bestimmungen des Vermögensgesetzes berechtigt und verpflichtet zu sein, so kommt ein Kostenerstattungsanspruch des Wohnungsunternehmens gegen den Eigentümer nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht.*)

3. Dieser Kostenerstattungsanspruch, der der kurzen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nrn. 1 und 7 BGB unterliegt, wurde sofort fällig.*)

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IBRRS 2004, 2928
ImmobilienImmobilien
Schadensberechnung beim Grundstückskauf

BGH, Urteil vom 25.06.1999 - V ZR 190/98

Der Verkäufer eines Grundstücks kann seinen Schadensersatzanspruch nach § 326 BGB nicht in der Weise berechnen, daß er dem Käufer die Grundstücksübereignung anbietet, um als Mindestschaden den Kaufpreis zu liquidieren. Dies gilt auch, wenn im Kaufvertrag schon die Auflassung erklärt worden ist, der Käufer aber bisher (entspr. der Regelung im Vertrag) noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.*)

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IBRRS 2004, 2926
ImmobilienImmobilien
Pachtvertrag - Erwerbsverbot für Lavaabbaugrundstücke: Sittenwidrig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.07.2004 - 10 U 845/03

Ein in einem Lavagrubenpachtvertrag enthaltenes und dem Pächter auferlegtes Verbot, für den Lavaabbau geeignete Grundstücke in einer Gemeinde zu erwerben, verstößt nicht gegen § 137 BGB. Dadurch wird weder die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt. Ein solches Erwerbsverbot ist jedenfalls dann nicht wegen Knebelungscharakters sittenwidrig, wenn der von der Gemeinde verlangte Pachtzins nicht überhöht ist, die Gemeinde mit dem Erwerbsverbot die Absicht verbindet, den Einfluss auf die gemeindliche Entwicklung zu erhalten und die Belange des Landschaftsschutzes, der Dorfentwicklung, des Tourismus und der Landwirtschaft zu wahren. Für die Frage der Sittenwidrigkeit des Vertrages ist es unerheblich, ob es aus kommunal- und öffentlichrechtlicher Sicht Aufgabe der Gemeinde ist, derartige öffentliche Belange mittels eines privatrechtlichen Pachtvertrages zu verfolgen.*)

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IBRRS 2004, 2909
ImmobilienImmobilien
Wann sind Schuldzinsen als Werbungskosten absetzbar?

BFH, Urteil vom 27.07.2004 - IX R 32/01

Schuldzinsen, die der Erwerber eines zum Vermieten bestimmten Grundstücks vereinbarungsgemäß für den Zeitraum nach dem Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren bis zur später eintretenden Fälligkeit des Kaufpreises an den Veräußerer erstattet, sind als Werbungskosten abziehbar.*)

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IBRRS 2004, 2906
ImmobilienImmobilien
Wann entsteht Beitragspflicht zur Wasserversorgung?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.09.2004 - 8 A 10380/04

Liegt ein Grundstück in einem Gebiet, für das ein Umlegungsbeschluss gefasst und bekannt gemacht worden ist, so entsteht auch bei Anschluss des Grundstücks an die Wasserversorgung eine Beitragspflicht grundsätzlich erst dann, wenn entweder der Umlegungsbeschluss unanfechtbar aufgehoben oder die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes bekannt gemacht wird.*)

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IBRRS 2004, 2901
ImmobilienImmobilien
Können Abbruchkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden?

BFH, Urteil vom 04.02.2004 - X R 24/02

Wird ein bebautes Grundstück gekauft und das Gebäude innerhalb von drei Jahren abgerissen, um ein neues zu errichten, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass diese Absicht schon beim Kauf bestanden hat. Die Abbruchkosten können deshalb nicht sofort als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.

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IBRRS 2004, 2891
ImmobilienImmobilien
Haftung für Gebäudebrand

OLG Oldenburg, Urteil vom 13.09.2004 - 15 U 36/04

Wird ein Gebäude unter nicht aufklärbaren Umständen von mehreren Kindern in Brand gesetzt, so kommt eine Haftung - auch unter dem Gesichtspunkt einer psychischen Beihilfe sowie nach § 830 BGB - jedenfalls desjenigen Kindes und seiner Eltern nicht in Betracht, von dem nicht mehr als seine bloße Anwesenheit bei der Brandlegung festgestellt werden kann.*)

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IBRRS 2004, 2890
ImmobilienImmobilien
Verkehrssicherungspflicht innerhalb des Grundstückes

OLG Celle, Urteil vom 25.08.2004 - 9 U 95/04

1. Den Grundstückseigentümer trifft hinsichtlich seines befriedeten Besitztums eine Verkehrssicherungspflicht nur insofern, als er für dieses den Verkehr eröffnet hat. Davon ist regelmäßig der Innenbereich nicht erfasst, sofern das Grundstück durch einen zur Straße gelegenen Eingang zu betreten ist, Dritte - etwa Briefträger, Handwerker etc. - also den Hof generell nicht aufsuchen müssen.*)

2. Sofern andere Personen mit Zustimmung des Verkehrssicherungspflichtigen auch über den Hof in das Gebäudeinnere gelangen, ist es ausreichend, wenn dieser zum Überqueren gedachte Bereich gesichert ist - etwa bei Dunkelheit durch Bewegungsmelder ; für eine Außenkellertreppe, die nicht zum Betreten des Gebäudes vorgesehen ist und außerhalb des Grundstückteiles liegt, den Besucher auf ihrem Weg zum Haus betreten müssen, besteht keine Verkehrssicherungspflicht.´*)

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IBRRS 2004, 2884
ImmobilienImmobilien
Straßenbau: Enteigung möglich, wenn Umgehung zu teuer

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.09.2004 - 1 C 10264/04

1. Eigentümer von Grundflächen, die für die planfestgestellte Straßenausbaumaßnahme unmittelbar in Anspruch genommen werden, sind nicht darauf beschränkt, eine Verletzung eigener Rechte oder Belange durch den Planfeststellungsbeschluss zu rügen, sondern können grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der planerischen Abwägung in einem umfassenden Sinne zur gerichtlichen Überprüfung stellen.

2. Bei der Überprüfung von Variantenentscheidungen der Planfeststellungsbehörde haben die Gerichte zu beachten, dass es nicht ihre Aufgabe ist, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich dabei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen.

3. Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind vielmehr erst dann in einer vom Gericht zu beanstandenden Weise überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Linienführung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Lösung darstellt, so dass sie sich der Planfeststellungsbehörde hätte aufdrängen müssen.

4. Bei der planerischen Abwägung und bei der Entscheidung zwischen Planungsvarianten sind auch Kostengesichtspunkte als öffentlicher Belang zu berücksichtigen und können sogar den Ausschlag geben.

5. Da das private Eigentum in der planerischen Abwägung keinen absoluten Schutz genießt, ist die Planfeststellungsbehörde nicht gehindert, den für das Straßenbauvorhaben streitenden Gemeinwohlbelangen in der Abwägung den Vorrang vor dem Interesse des Eigentümers an der Erhaltung der Substanz seines Grundeigentums einzuräumen.

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IBRRS 2004, 2883
ImmobilienImmobilien
Straßenbau: Enteigung möglich, wenn Umgehung zu teuer

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.09.2004 - 1 C 10382/04

1. Eigentümer von Grundflächen, die für die planfestgestellte Straßenausbaumaßnahme unmittelbar in Anspruch genommen werden, sind nicht darauf beschränkt, eine Verletzung eigener Rechte oder Belange durch den Planfeststellungsbeschluss zu rügen, sondern können grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der planerischen Abwägung in einem umfassenden Sinne zur gerichtlichen Überprüfung stellen.

2. Bei der Überprüfung von Variantenentscheidungen der Planfeststellungsbehörde haben die Gerichte zu beachten, dass es nicht ihre Aufgabe ist, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich dabei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen.

3. Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind vielmehr erst dann in einer vom Gericht zu beanstandenden Weise überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Linienführung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Lösung darstellt, so dass sie sich der Planfeststellungsbehörde hätte aufdrängen müssen.

4. Bei der planerischen Abwägung und bei der Entscheidung zwischen Planungsvarianten sind auch Kostengesichtspunkte als öffentlicher Belang zu berücksichtigen und können sogar den Ausschlag geben.

5. Da das private Eigentum in der planerischen Abwägung keinen absoluten Schutz genießt, ist die Planfeststellungsbehörde nicht gehindert, den für das Straßenbauvorhaben streitenden Gemeinwohlbelangen in der Abwägung den Vorrang vor dem Interesse des Eigentümers an der Erhaltung der Substanz seines Grundeigentums einzuräumen.

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IBRRS 2004, 2870
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sicherheiten - Immobiliarsicherheiten zu Gunsten naher Angehöriger

OLG Celle, Beschluss vom 03.09.2004 - 4 W 123/04

1. Die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze sind auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar (im Anschluss an BGH NJW 2002, 2633).*)

2. Das gilt i. d. R. auch insoweit, als sich der Sicherungsgeber hinsichtlich der Haftung für den Grundschuldbetrag der Vollstreckung in sein persönliches Vermögen unterwirft.*)

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IBRRS 2004, 2868
ImmobilienImmobilien
Grundstückskäufe nach dem Modrow-Gesetz sind wirksam

BGH, Urteil vom 17.09.2004 - V ZR 339/03

a) Sog. Komplettierungsverkäufe konnten auf Grund von § 8 VZOG abgeschlossen werden (Abgrenzung zu BVerwG VIZ 1999, 534).*)

b) Kaufverträge und Auflassungen auf Grund von § 8 VZOG unterliegen weder der Genehmigungspflicht nach § 90 SächsGO und den entsprechenden Vorschriften der anderen neuen Länder noch dem darin enthaltenen Gebot, kommunales Vermögen in der Regel nur zum vollem Wert zu veräußern (Fortführung von Senat BGHZ 141, 184).*)

c) Kaufverträge und Auflassungen auf Grund von § 8 VZOG sind nichtig, wenn der Preis einer Schenkung nahe kommt, die unter keinem Gesichtspunkt als durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gerechtfertigt angesehen werden kann (Anschluß an BGHZ 47, 30).*)

d) Die Bestimmung der legitimen öffentlichen Aufgabe ist bei Komplettierungsverkäufen im Beitrittsgebiet nicht an dem für die Kommune jeweils geltenden Landesrecht, sondern an den gemeinsamen Grundsätzen auszurichten, die den Landesrechten aller neuen Länder zugrunde liegen (Fortführung von BGHZ 47, 30).*)

e) Zur Orientierung an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit gehört auch ein demokratisch legitimiertes Verfahren, bei einer Kommune die Einbindung der kommunalen Vertretungskörperschaft (Fortführung von BGHZ 47, 30 und Senat, BGHZ 36, 395, 398).*)

f) Komplettierungskäufe im Beitrittsgebiet dienen einer legitimen öffentlichen Aufgabe, wenn der Erwerber einen Kaufantrag vor dem 30. Juni 1990 gestellt hat, Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts war und ein Verkauf vor dem 1. Oktober 1994 an vermögensrechtlichen Ansprüchen oder einer fehlenden Vermessung scheiterte. Dies gilt jedenfalls bis Ende 1996; ob und unter welchen Voraussetzungen dies für danach abgeschlossene Kaufverträge gilt, bleibt offen.*)

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IBRRS 2004, 2791
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Altlasten: Ausgleichspflicht zw. Grundstückseigentümer und Mieter

BGH, Urteil vom 28.07.2004 - XII ZR 163/03

Zum Ausschluß eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs gemäß § 24 Abs. 2 BBodSchG durch mietvertragliche Vereinbarungen.*)

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IBRRS 2004, 2720
ImmobilienImmobilien
Erfordernis einer neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.03.2004 - 2 Wx 2/03

Durch die rechtliche Vereinigung von bereits bestehenden Miteigentumsanteilen wird das mit dem Miteigentum verbundene Sondereigentum an bestimmten Räumen und die Beschränkung des Miteigentums durch die Einräumung der zu den anderen Anteilen gehörenden Sondereigentumsrechte sowie die Veränderung dieser Rechte im Inhalt nicht verändert oder berührt, so dass kein Anlass für die Beibringung einer neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung besteht.

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IBRRS 2004, 2644
ImmobilienImmobilien
Wann ist Bauantrag im Sinne des EigZulG gestellt?

BFH, Urteil vom 30.09.2003 - III R 52/00

Ein Bauantrag ist i.S. von § 19 Abs. 4 EigZulG i.d.F. vom 26. März 1997 (BStBl I 1997, 364) gestellt, wenn der Antrag auf Baugenehmigung bei der Gemeinde oder, wenn diese nicht Baugenehmigungsbehörde ist, bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht wird.*)

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IBRRS 2004, 2633
ImmobilienImmobilien
Grundstücksvermietung im Ausland

BFH, Urteil vom 06.05.2004 - V R 73/03

Bezieht ein Unternehmer im Inland Leistungen, die er im Ausland für eine Grundstücksvermietung verwendet, ist nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu prüfen, ob die Grundstücksvermietung steuerfrei (vorsteuerabzugschädlich) wäre, wenn sie im Inland ausgeführt würde. Dies bestimmt sich nach den Vorschriften des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG und des § 9 UStG. Die Grundstücksvermietung wäre im Inland nicht steuerfrei gewesen, wenn der Grundstücksvermieter die Grundstücksvermietung im Ausland tatsächlich als steuerpflichtig behandelt hat und die Voraussetzungen des § 9 UStG für den Verzicht auf die Steuerbefreiung einer Grundstücksvermietung vorlagen (entgegen Abschn. 205 Abs. 1 UStR).*)

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IBRRS 2004, 2540
ImmobilienImmobilien
Provisionszahlungen Minderung der Anschaffungskosten

BFH, Urteil vom 16.03.2004 - IX R 46/03

Erhält der Grundstückserwerber vom Vermittler des Kaufvertrags eine Provision, die keine besonderen, über die Anschaffung hinausgehenden Leistungen abgelten soll, so mindert diese Zahlung die Anschaffungskosten der Immobilie i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.*)

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IBRRS 2004, 2512
ImmobilienImmobilien
Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerk in das Grundbuch

BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - 2Z BR 111/04

1. Ein Rechtshängigkeitsvermerk kann in das Grundbuch auf Grund Bewilligung, einstweiliger Verfügung oder Unrichtigkeitsnachweises eingetragen werden.*)

2. Da das Anfechtungsrecht nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Rückgewähr erzeugt (§ 11 AnfG), ist der Gegenstand, in den durch die auf einen Duldungstitel gerichtete Anfechtungsklage die Zwangsvollstreckung ermöglicht werden soll, nicht streitbefangen.*)

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IBRRS 2004, 2511
ImmobilienImmobilien
GbR: Kostenprivilegierung bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.05.2004 - 3 W 80/04

Die Kostenprivilegierung des § 24 Abs. 3 KostO findet auch dann keine Anwendung auf die Eintragung einer Grunddienstbarkeit an einem im Eigentum einer (Außen-) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts stehenden Grundstück, wenn sämtliche Gesellschafter zu dem Begünstigten in verwandtschaftlicher Beziehung stehen.*)

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IBRRS 2004, 2509
ImmobilienImmobilien
Erschließungsvertrag zw. Gemeinde u. Erschließungsträger

BayObLG, Urteil vom 25.05.2004 - 1Z RR 5/03

1. Der Erschließungsvertrag zwischen einer Gemeinde und dem Erschließungsträger ist auch dann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, wenn darin eine Sicherungsabrede für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages aufgenommen ist. Aus einer solchen Sicherungsabrede abgeleitete Ansprüche sind öffentlich-rechtlicher Natur.*)

2. Die dreijährige Erlöschensfrist des Art. 71 Abs. 1 Satz 1 BayAGBGB findet auf Zahlungsansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag keine Anwendung. Vielmehr gelten insoweit die Verjährungsvorschriften des BGB entsprechend.*)

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IBRRS 2004, 2508
ImmobilienImmobilien
Solaranlage auf denkmalgeschützem Haus?

VG Gießen, Urteil vom 28.06.2004 - 1 E 5226/03

Zu der Frage, ob eine Genehmigung für eine Solaranlage auf dem Dach eines denkmalgeschützten Hauses erteilt werden kann.

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IBRRS 2004, 2494
ImmobilienImmobilien
Wann muss Grundbuchamt die Vertretungsberechtigung überprüfen?

OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2004 - 15 W 163/04

Hat das Grundbuchamt - hier durch Beiziehung der Betreuungsakten - sichere Kenntnis davon, daß die Bevollmächtigung, die der von der Eintragung Betroffene erteilt hat, bereits zum Zeitpunkt der Abgabe der Eintragungsbewilligung erloschen war, kann und muß es einen weiteren Vertretungsnachweis auch dann verlangen, wenn die materiell-rechtlichen Erklärungen aufgrund des Rechtsscheintatbestandes des § 172 Abs. 1 und 2 BGB gegenüber dem Vertretenen bindend geworden sind.*)

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IBRRS 2004, 2493
ImmobilienImmobilien
Zur Bestimmtheit von Baulasten

OVG Niedersachsen, Urteil vom 08.07.2004 - 1 LB 48/04

1. Erhebt der Eigentümer des belasteten Grundstücks gegen die Eintragung einer Baulast nicht rechtzeitig Widerspruch, hat er wegen der konstitutiven Wirkungen der Eintragung nur unter den Voraussetzungen des § 92 Abs. 3 NBauO oder im Falle ihrer Nichtigkeit einen Anspruch auf ihre Löschung.*)

2. Zur Bestimmtheit von Baulasten.*)

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IBRRS 2004, 2492
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrechtlicherer Ausgleichsanspruch bei rechtmäßigem Eingriff?

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.07.2004 - 24 U 15/96

1. Mit der abschließenden verwaltungsgerichtlichen Erkenntnis zur Rechtmäßigkeit eines genehmigten Bauvorhabens steht mit Bindungswirkung unter den Beteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auch für den Zivilprozess fest, dass die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Schutznormen nicht zu Lasten des Nachbarn verletzt wurden.*)

2. Die öffentlich-rechtlichen Grundsätze zum enteignenden Eingriff sind auf das zivilrechtliche Verhältnis unter Nachbarn nicht zu übertragen; aus rechtmäßigem Eingriff in die Belange des Nachbarn kann kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entstehen.*)




IBRRS 2004, 2490
ImmobilienImmobilien
Enteigung eines Teilgrundstücks durch Bebauungsplan

BVerwG, Urteil vom 07.07.2004 - 9 A 21.03

Wird durch einen Planfeststellungsbeschluss der unmittelbare Zugriff auf ein Teilgrundstück ermöglicht, so ist über eine Entschädigung für die Folgewirkungen dieses Zugriffs auf das Restgrundstück - anders als über den Ausgleich für mittelbare planungsbedingte Grundstücksbeeinträchtigungen - nicht im Planfeststellungs-, sondern im nachfolgenden Enteignungsverfahren zu entscheiden. Das gilt namentlich auch für die Frage, ob dem Enteignungsbetroffenen wegen derartiger Folgewirkungen ein Anspruch auf Übernahme des Restgrundstücks zusteht.*)

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IBRRS 2004, 2489
ImmobilienImmobilien
Kombination von Grenzabstandsausnahmeregelungen

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.08.2004 - 9 ME 206/04

Das Schmalseitenprivileg (§ 7a Abs. 1 Satz 1 NBauO) kann nicht mit anderen Grenzabstandsausnahmeregelungen (hier: § 13 Abs. 1 Nr. 6 NBauO) kombiniert werden.*)

Von einem 40,60 m hohen Mobilfunkmast, der am Mastfuß einen Durchmesser von 1,40 m und einen Mastkopf aus zwei miteinander verbundenen Plattformen mit einem Durchmesser von 3,40 m aufweist, gehen Wirkungen wie von Gebäuden aus (§ 12a Abs. 1 Satz 1 NBauO).*)

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IBRRS 2004, 2487
ImmobilienImmobilien
Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand

BFH, Urteil vom 14.07.2004 - IX R 52/02

Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses stellen Erhaltungsaufwand dar (Anschluss an BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 98/00, BFHE 200, 231, BStBl II 2003, 604).*)

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IBRRS 2004, 2467
ImmobilienImmobilien
Graffiti sind nicht unbedingt Sachbeschädigung!

OLG Dresden, Beschluss vom 27.05.2004 - 1 Ss 48/04

1. Zur Frage der Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung bei Graffiti an Bahnwaggon.*)

2. Von einer Sachbeschädigung in Sinne des Strafgesetzbuches durch Graffiti-Schmierereien kann nur ausgegangen werden, wenn die besprühte Oberfläche in ihrer Substanz beschädigt worden ist.

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IBRRS 2004, 2392
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Aufklärungsplfichten beim Grundstücksverkauf

BGH, Urteil vom 06.05.2004 - III ZR 247/03

1. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG hat der Notar den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären und über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren.

2. Diese Belehrungspflicht umfasst bei Grundstücksgeschäften, insbesondere bei Grundstückskaufverträgen, die Unterrichtung über das Bestehen von Belastungen. Geht der Wille der Parteien auf Verschaffung lastenfreien Eigentums, gehört das Vorhandensein von Belastungen zur rechtlichen Tragweite; denn der Erfolg des Geschäfts ist ein anderer je nachdem, ob der Erwerber volles oder belastetes Eigentum erwirbt.

3. Ist im Kaufvertrag nirgends klargelegt, welche Grundpfandrechte in welcher Höhe an dem Grundstück bestanden, und kann ein in Fragen des Grundstücksrechts nicht geschulter Laie nicht erkennen, dass der Verkäufer eine erhebliche Grundschuld ablösen muss, um lastenfreies Eigentum verschaffen zu können, so liegt ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Notars vor.

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IBRRS 2004, 2372
ImmobilienImmobilien
Wann unterfällt Kaufvertrag der Richtlinie 93/13/EWG?

BGH, Beschluss vom 25.06.2004 - V ZR 282/03

Wer ein Grundstück zum Zwecke der Errichtung eines Pensionshauses kauft, erwirbt es zu einer gewerblichen Nutzung. Der Vertrag unterfällt somit nicht der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.

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IBRRS 2004, 2293
ImmobilienImmobilien
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Denkmalschutzanordnung

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03

1. Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten (§ 6 S. 1 DSchG). Für die Bestimmung der Zumutbarkeit einer denkmalschutzrechtlichen Sicherungsanordnung ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zugrundezulegen. Bei einem als Sachgesamtheit eingetragenen Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung (§ 12 Abs. 1 DSchG) darf nicht isoliert auf das Gebäude abgestellt werden, an dem Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen sind; vielmehr muss eine einheitliche wirtschaftliche Betrachtung der Sachgesamtheit vorgenommen werden. Bei der Ermittlung des zumutbaren Erhaltungsaufwands sind auch staatliche Zuschüsse sowie steuerliche Vergünstigungen zu berücksichtigen.*)

2. Eine denkmalschutzrechtliche Anordnung zur Sicherung des im Gemeinschaftseigentum stehenden Daches eines Kulturdenkmals kann an jeden Wohnungseigentümer unabhängig von der konkreten Lage seiner Wohnung innerhalb der Sachgesamtheit ergehen. Soweit die Eigentümer oder Besitzer durch zivilrechtliche Regelungen im Innenverhältnis von Instandsetzungsverpflichtungen befreit sind, kann eine derartige Vereinbarung die öffentlich-rechtliche Erhaltungspflicht nach § 6 Satz 1 DSchG grundsätzlich nicht aufheben.*)

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IBRRS 2004, 2286
ImmobilienImmobilien
Schadstoffbelastung eines Grundstückes

BFH, Urteil vom 19.11.2003 - I R 77/03

1. Hat die zuständige Behörde von einer Schadstoffbelastung und einer dadurch bedingten Sicherungs- und Sanierungsbedürftigkeit eines Grundstücks Kenntnis erlangt, muss der Zustands- oder Handlungsstörer im Regelfall ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme aus der ihn treffenden Sanierungsverpflichtung rechnen (Fortführung der BFH-Urteile in BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891; in BFH/NV 2002, 486).*)

2. Eine wegen der Schadstoffbelastung erfolgte Teilwertberichtigung eines Grundstücks hindert nicht die Bewertung einer bestehenden Sanierungsverpflichtung mit dem Erfüllungsbetrag. Dieser ist allerdings um den bei der Erfüllung der Verpflichtung anfallenden und als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivierenden Aufwand zu mindern (BFH-Urteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121).*)

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IBRRS 2004, 2284
ImmobilienImmobilien
Umwandlung einer Gesamthypothek in Eigentümergrundschuld

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2003 - I-3 Wx 167/03

1. Werden einzelne Bruchteile eines Grundstücks mit Zwangssicherungshypotheken belastet, so sind die eingetragenen Hypotheken Gesamthypotheken.*)

2. Eine für einen Insolvenzgläubiger nach Stellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetragene Zwangshypothek wird mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam und zur Eigentümergrundschuld.*)

3. Liegen bei einer Gesamthypothek im Fall von Bruchteilseigentum (oben Ziff. 1) die Voraussetzungen des § 88 InsO nur hinsichtlich eines Grundstückseigentümers vor, so tritt insoweit die Rechtsfolge des § 868 ZPO (Entstehen einer Eigentümergrundschuld) nicht ein.*)

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IBRRS 2004, 2280
ImmobilienImmobilien
Fehlerhafte Verkehrswertbestimmung durch Gutachten?

OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2003 - 11 U 68/00

1. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben sind die Mitglieder eines Gutachterausschusses verpflichtet, ihre Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben und dabei die allgemein anerkannten Regeln der Wertermittlungslehre und insbesondere die Vorschriften des Baugesetzbuches und der Wertermittlungsverordnung zu beachten. Sie müssen bei ihrer Tätigkeit die ihnen zugänglichen Erkenntnisquellen vollständig und sachgerecht auswerten und die Gründe für ihre Wertfestsetzung in nachvollziehbarer Weise darlegen.

2. Diese Pflicht besteht nicht nur gegenüber der Allgemeinheit, sondern auch gegenüber den Grundstückseigentümern und gegenüber denjenigen, denen das Gutachten nach seinem erkennbaren Zweck für Entscheidungen über Vermögensdispositionen vorgelegt werden soll.

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IBRRS 2004, 2276
ImmobilienImmobilien
Überschwemmung durch wiederaustretendes Niederschlagswasser

OLG Köln, Urteil vom 21.08.2003 - 7 U 39/03

Führt ein ganz ungewöhnlicher und seltener Starkregen zu einem Rückstau in der Abwasserkanalisation und zu einem Wiederaustritt des Niederschlagswassers, kann sich die Gemeinde gegenüber der Anlagenhaftung aus § 2 HPflG auf höhere Gewalt berufen.

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IBRRS 2004, 2251
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 251/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2232
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 259/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2231
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 257/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2230
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 256/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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