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Sachgebiet: Immobilien

5129 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 2293
ImmobilienImmobilien
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Denkmalschutzanordnung

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03

1. Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten (§ 6 S. 1 DSchG). Für die Bestimmung der Zumutbarkeit einer denkmalschutzrechtlichen Sicherungsanordnung ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zugrundezulegen. Bei einem als Sachgesamtheit eingetragenen Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung (§ 12 Abs. 1 DSchG) darf nicht isoliert auf das Gebäude abgestellt werden, an dem Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen sind; vielmehr muss eine einheitliche wirtschaftliche Betrachtung der Sachgesamtheit vorgenommen werden. Bei der Ermittlung des zumutbaren Erhaltungsaufwands sind auch staatliche Zuschüsse sowie steuerliche Vergünstigungen zu berücksichtigen.*)

2. Eine denkmalschutzrechtliche Anordnung zur Sicherung des im Gemeinschaftseigentum stehenden Daches eines Kulturdenkmals kann an jeden Wohnungseigentümer unabhängig von der konkreten Lage seiner Wohnung innerhalb der Sachgesamtheit ergehen. Soweit die Eigentümer oder Besitzer durch zivilrechtliche Regelungen im Innenverhältnis von Instandsetzungsverpflichtungen befreit sind, kann eine derartige Vereinbarung die öffentlich-rechtliche Erhaltungspflicht nach § 6 Satz 1 DSchG grundsätzlich nicht aufheben.*)

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IBRRS 2004, 2286
ImmobilienImmobilien
Schadstoffbelastung eines Grundstückes

BFH, Urteil vom 19.11.2003 - I R 77/03

1. Hat die zuständige Behörde von einer Schadstoffbelastung und einer dadurch bedingten Sicherungs- und Sanierungsbedürftigkeit eines Grundstücks Kenntnis erlangt, muss der Zustands- oder Handlungsstörer im Regelfall ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme aus der ihn treffenden Sanierungsverpflichtung rechnen (Fortführung der BFH-Urteile in BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891; in BFH/NV 2002, 486).*)

2. Eine wegen der Schadstoffbelastung erfolgte Teilwertberichtigung eines Grundstücks hindert nicht die Bewertung einer bestehenden Sanierungsverpflichtung mit dem Erfüllungsbetrag. Dieser ist allerdings um den bei der Erfüllung der Verpflichtung anfallenden und als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivierenden Aufwand zu mindern (BFH-Urteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121).*)

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IBRRS 2004, 2284
ImmobilienImmobilien
Umwandlung einer Gesamthypothek in Eigentümergrundschuld

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2003 - I-3 Wx 167/03

1. Werden einzelne Bruchteile eines Grundstücks mit Zwangssicherungshypotheken belastet, so sind die eingetragenen Hypotheken Gesamthypotheken.*)

2. Eine für einen Insolvenzgläubiger nach Stellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetragene Zwangshypothek wird mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam und zur Eigentümergrundschuld.*)

3. Liegen bei einer Gesamthypothek im Fall von Bruchteilseigentum (oben Ziff. 1) die Voraussetzungen des § 88 InsO nur hinsichtlich eines Grundstückseigentümers vor, so tritt insoweit die Rechtsfolge des § 868 ZPO (Entstehen einer Eigentümergrundschuld) nicht ein.*)

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IBRRS 2004, 2280
ImmobilienImmobilien
Fehlerhafte Verkehrswertbestimmung durch Gutachten?

OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2003 - 11 U 68/00

1. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben sind die Mitglieder eines Gutachterausschusses verpflichtet, ihre Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben und dabei die allgemein anerkannten Regeln der Wertermittlungslehre und insbesondere die Vorschriften des Baugesetzbuches und der Wertermittlungsverordnung zu beachten. Sie müssen bei ihrer Tätigkeit die ihnen zugänglichen Erkenntnisquellen vollständig und sachgerecht auswerten und die Gründe für ihre Wertfestsetzung in nachvollziehbarer Weise darlegen.

2. Diese Pflicht besteht nicht nur gegenüber der Allgemeinheit, sondern auch gegenüber den Grundstückseigentümern und gegenüber denjenigen, denen das Gutachten nach seinem erkennbaren Zweck für Entscheidungen über Vermögensdispositionen vorgelegt werden soll.

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IBRRS 2004, 2276
ImmobilienImmobilien
Überschwemmung durch wiederaustretendes Niederschlagswasser

OLG Köln, Urteil vom 21.08.2003 - 7 U 39/03

Führt ein ganz ungewöhnlicher und seltener Starkregen zu einem Rückstau in der Abwasserkanalisation und zu einem Wiederaustritt des Niederschlagswassers, kann sich die Gemeinde gegenüber der Anlagenhaftung aus § 2 HPflG auf höhere Gewalt berufen.

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IBRRS 2004, 2251
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 251/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2232
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 259/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2231
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 257/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2230
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 256/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2229
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 255/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2228
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 254/02

1. Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.*)

2. Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.*)

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IBRRS 2004, 2227
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 253/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2226
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 252/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2222
ImmobilienImmobilien
Aufrechnung nach Insolvenzeröffnung

BGH, Urteil vom 15.07.2004 - IX ZR 224/03

Wird dem konzernangehörigen Vertragspartner des Schuldners nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Befugnis eingeräumt, gegen die Hauptforderung des Schuldners mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften aufzurechnen, ist die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte Aufrechnung unwirksam.*)

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IBRRS 2004, 2220
ImmobilienImmobilien
Subjektiv-dingliche Löschungsanspruch

BGH, Urteil vom 22.07.2004 - IX ZR 131/03

Verzichtet der Gläubiger einer durch den Zuschlag erloschenen Grundschuld erst im Verteilungsverfahren für den nicht valutierten Teil seines Rechts auf den Erlös, so kann ein gleich- oder nachrangiger Hypothekar aus seinem Recht der Zuteilung dieses Erlöses an den Eigentümer nicht widersprechen.*)

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IBRRS 2004, 2196
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht: Teilungsversteigerung zulässig?

BGH, Beschluss vom 16.07.2004 - IXa ZB 330/03

Vereinigen sich die Bruchteile eines Erbbaurechts in der Hand eines Inhabers, ist die Teilungsversteigerung zulässig, wenn ein Bruchteil dem Inhaber als Vorerben zusteht.*)

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IBRRS 2004, 2187
ImmobilienImmobilien
Absicherung für bauliche Investition nicht bedacht: Nachzeichnung?

BGH, Urteil vom 16.07.2004 - V ZR 228/03

a) War nach dem Recht der DDR für eine bauliche Investition eine Absicherung im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 SachenRBerG vorgesehen, scheitert eine Bereinigung des Rechtsverhältnisses nach Satz 2 der Vorschrift (Nachzeichnung) nicht daran, daß die Beteiligten die Absicherung nicht bedacht oder nicht für erforderlich gehalten haben.*)

b) § 9 Abs. 2 Nr. 3 SachenRBerG erweitert die Tatbestände des § 7 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 und des § 7 Abs. 2 Nr. 2 SachenRBerG auf den Fall, daß der Gemeinschaft für eine Eigeninvestition kein Nutzungsrecht/keine Rechtsträgerschaft übertragen worden war, und sie das Gebäude auch nicht selbst erstellt, sondern dessen Erstellung einem Dritten (Hauptauftraggeber) überlassen hatte.*)

c) Hatte eine sozialistische Genossenschaft die Finanzierung eines ausschließlich für ihre Zwecke erstellten Bauwerkes übernommen, so wird vermutet, daß sie in der einen Investitionsauftraggeber kennzeichnenden Weise auf die Gebäudeerstellung durch einen Dritten (Hauptauftraggeber) Einfluß genommen hat.*)

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IBRRS 2004, 2186
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Dingliche Rechte: Ausschließliche internationale Zuständigkeit

BGH, Urteil vom 04.08.2004 - XII ZR 28/01

a) Die ausschließliche internationale Zuständigkeit für dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen nach Art. 16 Nr. 1 EuGVÜ (jetzt Art. 22 Nr. 1 EuGVVO) folgt nicht schon daraus, daß ein solches Recht von der Klage berührt wird oder daß die Klage in einem Zusammenhang mit einer unbeweglichen Sache steht. Die Klage muß vielmehr auf ein dingliches Recht und - unbeschadet der für Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen vorgesehenen Ausnahme - nicht auf ein persönliches Recht gestützt sein (im Anschluß an EuGH, Urteil vom 17. Mai 1994 - C-294/92 - Sammlung der Rechtsprechung des EuGH 1994, S. I-01717).*)

b) Ist die Klage auf Bewilligung der Löschung eines in Spanien eingetragenen Nießbrauchsrechts auf eine schuldhafte Verletzung der bei Einräumung des Nießbrauchs vereinbarten Vertragspflichten gestützt, richtet sich die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 EuGVÜ (jetzt Art. 2 Abs. 1 EuGVVO) nach dem Wohnsitz des Schuldners.*)

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IBRRS 2004, 2118
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zur Ermittlung einer Rohbausumme

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2004 - 9 A 201/02

1. Besteht ein Gebäude mit einem einheitlichen baurechtlichen Nutzungszweck aus ein- und mehrgeschossigen Teilen und sind für das betreffende Gebäude in der maßgeblichen Tabelle zu TS 2.1.2 AGT nach Geschossigkeit differenzierende unterschiedliche Rohbauwerte genannt, sind die Rohbausummen für die besagten Gebäudeteile getrennt zu ermitteln; ihre Zusammenrechnung ergibt sodann die - für die Berechnung der Baugenehmigungsgebühr maßgebliche - Gesamtrohbausumme des Gebäudes.*)

2. Die landesgesetzlichen und -verordnungsrechtlichen Bestimmungen zur Erhebung von Baugebühren begegnen unter den Aspekten einer hinreichenden Festlegung des Gebührenzwecks und des Verbots der mehrfachen Abschöpfung eines identischen Vorteils keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.*)

3. Mit der Zugrundelegung der pauschalierten Rohbausumme bei der Bemessung der Baugenehmigungsgebühr wird der Wert bzw. Vorteil der jeweiligen Genehmigung erfasst und konkretisiert; der Verwaltungsaufwand für die konkrete Amtshandlung wird durch die in TS 2.4.1 AGT bestimmten, nach der Art der baulichen Anlage differenzierenden Gebührensätze berücksichtigt.*)

4. Allein aus dem Umstand, dass in einem Einzelfall die nach den Beträgen der maßgeblichen Tabelle zu TS 2.1.2 AGT ermittelte pauschalierte Rohbausumme des Gebäudes dessen tatsächliche Rohbaukosten oder dessen Gesamtherstellungskosten überschreitet, folgt noch kein Verstoß gegen den Grundsatz der Typengerechtigkeit.*)

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IBRRS 2004, 2112
ImmobilienImmobilien
Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerung

OVG Sachsen, Urteil vom 17.06.2004 - 1 B 854/02

1. Bei der Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen steht der Behörde hinsichtlich der Ermittlung der wertbildenden Faktoren und hinsichtlich des angewandten Wertermittlungsverfahrens ein Einschätzungsspielraum zu.*)

2. Fehlen hinreichende Vergleichsdaten zur getrennten Ermittlung des Anfangs- und des Endwertes auf der Grundlage eines Verfahrens nach der Wertermittlungsverordnung, ist die Behörde verpflichtet, andere geeignete Wertermittlungsverfahren zur Berechnung des Ausgleichsbetrages heranzuziehen, die eine zuverlässige Ermittlung der Bodenwertsteigerungen gestatten.*)

3. Die Ermittlung des Ausgleichsbetrages durch Multiplikation eines aufgrund des sogenannten Zielbaumverfahrens (Multifaktorenanalyse) ermittelten Faktors mit dem Anfangswert begegnet keinen Bedenken.*)

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IBRRS 2004, 2111
ImmobilienImmobilien
Feuer- und rauchbeständige Türen erforderlich?

OVG Hamburg, Urteil vom 16.06.2004 - 2 Bf 182/02

1. Werden nach § 83 Abs. 3 HBO aus Anlass einer wesentlichen Änderung eines Gebäudes Anpassungen zur Verbesserung der Feuersicherheit in den von der Änderung nicht betroffenen Gebäudeteilen gefordert, die mit einem Aufwand von etwa 10 Prozent der Kosten des Änderungsvorhabens verbunden sind, verursacht dies noch keine unzumutbaren Mehrkosten.*)

2. § 83 Abs. 3 HBO ermöglicht Forderungen der Bauaufsichtsbehörde nur gegenüber der Bauherrin/dem Bauherrn des Änderungsvorhabens. Grundeigentümer oder andere über das Gebäude verfügungsberechtigte Personen (§ 83 Abs. 1 HBO), die nicht zugleich Bauherren sind, trifft eine Duldungspflicht.*)

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IBRRS 2004, 2104
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 250/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.*)

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.*)

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IBRRS 2004, 2042
ImmobilienImmobilien
Verzicht auf Nachbarrechte im Rahmen einer Grundstücksveräußerung

BFH, Urteil vom 18.05.2004 - IX R 63/02

Veräußert ein Steuerpflichtiger sein Grundstück an seinen Nachbarn, der mit dem Eigentumserwerb zugleich erreichen möchte, dass der Steuerpflichtige seine öffentlich-rechtlichen Abwehrrechte gegen dessen Bauvorhaben nicht (mehr) geltend macht, so ist das Entgelt dem nicht nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbaren Veräußerungsvorgang auch dann zuzuordnen, wenn sich der Steuerpflichtige im Kaufvertrag ausdrücklich zum Verzicht auf seine Nachbarrechte verpflichtet.*)

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IBRRS 2004, 2041
ImmobilienImmobilien
Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

BFH, Urteil vom 18.05.2004 - IX R 57/01

Wird ein unbebautes, besetztes Grundstück zwangsweise geräumt, um es anschließend teilweise bebauen und teilweise als Freifläche vermieten zu können, sind die Aufwendungen für die Zwangsräumung, soweit sie die zu bebauende Fläche betreffen, Herstellungskosten der später errichteten Gebäude, und soweit sie die Freifläche betreffen, Anschaffungskosten des Grund und Bodens.*)

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IBRRS 2004, 2040
ImmobilienImmobilien
Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

BFH, Urteil vom 15.04.2004 - IV R 54/02

1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein einziges schadstoffbelastetes Grundstück (wirtschaftliche Einheit), das er nach der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen veräußert, so ist die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb nicht überschritten, wenn nicht feststellbar ist, dass die Sanierungsmaßnahmen in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden sind.*)

2. Ist eine Wiederholungsabsicht nicht feststellbar, fehlt es an der Nachhaltigkeit in der Regel, wenn der Steuerpflichtige (auch) mehrere unbebaute Grundstücke durch einen Vertrag an einen Erwerber weiterveräußert.*)

3. Aus vor dem Verkauf vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen kann sich in einem solchen Fall Nachhaltigkeit nur ergeben, wenn die Maßnahmen mit dem Ziel einer Erhöhung des Kaufpreises vorgenommen wurden.*)

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IBRRS 2004, 2039
ImmobilienImmobilien
Investitionszulage für Wohnungen

BFH, Urteil vom 19.05.2004 - III R 12/03

Eine Wohnung, die in der Wohnform des "betreuten Wohnens" genutzt wird, dient regelmäßig Wohnzwecken und ist daher investitionszulagenbegünstigt.*)

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IBRRS 2004, 2038
ImmobilienImmobilien
Sachliche Unbilligkeit der Erhebung von Grunderwerbsteuer

BFH, Urteil vom 07.07.2004 - II R 3/02

1. Der durch die Umwandlung einer PGH in eine e.G. bewirkte Übergang eines Grundstücks ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG steuerbar.*)

2. Die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist jedoch sachlich unbillig, soweit der Umwandlungsbeschluss nach § 3 Abs. 3 PGH-VO nach dem 22. September 1990 erfolgt ist.*)

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IBRRS 2004, 2037
ImmobilienImmobilien
Eigenheimzulage: Beginn des Förderzeitraums

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.01.2004 - 12 K 376/00

1. Ist in einem notariellen Kaufvertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung für den Zeitpunkt des Besitzübergangs bzw. des Übergangs von Gefahr, Nutzen und Lasten kein genauer Termin vereinbart worden, ist von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im Zeitpunkt der Einräumung des unmittelbaren Besitzes an der Eigentumswohnung auszugehen.

2. Erst zu diesem Zeitpunkt ist die Anschaffung vollzogen mit der Folge, dass auch in diesem Jahr erst der achtjährige Begünstigungszeitraum gemäß § 10e Abs. 1 EStG zu laufen beginnt.

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IBRRS 2004, 2018
ImmobilienImmobilien
Verurteilung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung?

OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2000 - 22 U 75/99

1. Zur Einschränkung der Vorleistungspflicht aus § 242 BGB.*)

2. Zum Ausschluß von § 326 BGB bei Vertragsuntreue des Gläubigers.*)

3. Die vereinbarte unbeständige Vorleistungspflicht fällt weg, wenn die Gegenleistung fällig ist (im Anschluß an BGH NJW 1986, 1164).*)

4. Die Verflechtung des Maklers mit dem Käufer durch Verwandschaft rechtfertigt dann nicht eine Interessenkollision, wenn das Bestellen des Verwandtschaftsverhältnisses offengelegt wird.*)

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IBRRS 2004, 1962
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Grundstücksvertiefung kann zu hohen Kosten führen!

LG Passau, Urteil vom 03.06.2004 - 1 O 267/01

Lässt ein Bauherr ein Hanggrundstück zur besseren Bebau- und Erreichbarkeit durch Erdabtrag tiefer legen, dann muss er dafür Sorge tragen, dass das Nachbargrundstück durch entsprechende Stützung auf dem Baugrundstück weiterhin uneingeschränkt so benutzt werden kann, wie es vor der Abgrabung hätte benutzt werden können.

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IBRRS 2004, 1892
ImmobilienImmobilien
Verletzung gesetzlicher Formvorschriften: Wann Verwirkung?

BGH, Urteil vom 16.07.2004 - V ZR 222/03

Wird ein Vertrag trotz Verletzung gesetzlicher Formvorschriften über einen längeren Zeitraum hinweg als wirksam behandelt, so verstößt die Berufung auf den Formmangel nicht bereits dann gegen § 242 BGB, wenn die Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind.*)

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IBRRS 2004, 1805
ImmobilienImmobilien
Denkmalschutz: Erstattung der Grabungskosten

VGH Bayern, Urteil vom 04.06.2003 - 26 B 00.3684

Zu der Frage, ob einer Gemeinde ein Erstattungsanspruch gegen den Staat für aufgewendete Grabungskosten in Verbindung mit einem Bodendenkmal zustehen, wenn die Gemeinde die betreffenden Grundstücke „baureif“ machen wollte.

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IBRRS 2004, 1790
ImmobilienImmobilien
Grundstücksverkauf: Minderung des Spekulationsgewinns

BFH, Urteil vom 16.06.2004 - X R 22/00

Wird ein Gebäude, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollte, vor dem Selbstbezug und innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wieder veräußert, mindern nur solche Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung des Grundstückserwerbs und andere Grundstücksaufwendungen den Spekulationsgewinn, die auf die Zeit entfallen, in welcher der Steuerpflichtige bereits zum Verkauf des Objekts entschlossen war (Anschluss an das Senatsurteil vom 4. Oktober 1990 X R 150/88, BFH/NV 1991, 237).*)

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IBRRS 2004, 1770
ImmobilienImmobilien
Bedarfsbewertung: Nachweis des gemeinen Werts eines Grundstücks

BFH, Urteil vom 02.07.2004 - II R 55/01

Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines bebauten Grundstücks durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis ist auch dann möglich, wenn der Kauf nicht innerhalb eines Jahres vor oder nach dem maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt stattgefunden hat, aber die durch zeitlichen Abstand nachlassende Indizwirkung des Kaufpreises für den gemeinen Wert durch ein Gutachten des Gutachterausschusses, wonach der Bodenwert sich nicht geändert hat, und dadurch ausgeglichen wird, dass auch die für § 146 Abs. 2 BewG maßgebliche erzielte Jahresmiete gleich geblieben ist.*)

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IBRRS 2004, 1769
ImmobilienImmobilien
Mietwohngrundstücke im Beitrittsgebiet: Einheitswertfeststellung

BFH, Urteil vom 05.05.2004 - II R 63/00

Nach § 132 Abs. 2 BewG unterbleibt die gesonderte Feststellung eines Einheitswerts 1935 für Grundstücke im Beitrittsgebiet auch in den Fällen, in denen Mietwohngrundstücke i.S. des § 32 Abs. 1 Nr. 1 RBewDV (entspricht § 75 Abs. 2 BewG) neben steuerbefreiten Wohnungen (§ 43 GrStG) nicht Wohnzwecken dienende Räume aufweisen.*)

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IBRRS 2004, 1752
ImmobilienImmobilien
Straßenbaubeitragspflicht beim Bau einer Zufahrt

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2004 - 15 B 747/04

Bei einer tatsächlich hergestellten und zum Erreichen des Grundstücks notwendigen Zufahrt von der ausgebauten Straße zu einem bebauten Hinterliegergrundstück besteht regelmäßig eine die Straßenbaubeitragspflicht auslösende gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die dieser Annahme entgegenstehen.*)

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IBRRS 2004, 1747
ImmobilienImmobilien
Wirkung der Abbedingung von wohnungsbaurechtlichen Vorschriften

BayObLG, Beschluss vom 05.05.2004 - 2Z BR 269/03

1. Auch ein größerer Zeitraum (hier: über 22 Monate) zwischen mündlicher Verhandlung und Beschlussfassung im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren begründet für sich allein keinen Mangel der angefochtenen Entscheidung.*)

2. Sind die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über bauliche Veränderungen wirksam abbedungen, beurteilt sich ein Anspruch auf Beseitigung einer solchen nach den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.*)

3. Das Rechtsbeschwerdegericht selbst ist grundsätzlich an die rechtliche Beurteilung, die es in seinem zurückverweisenden Beschluss zugrunde gelegt hat, gebunden, falls die Sache nach erneuter Rechtsbeschwerde gegen die neue Beschwerdeentscheidung noch einmal dorthin gelangt.*)

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IBRRS 2004, 1737
ImmobilienImmobilien
Klage auf Löschungsbewilligung einer Hypothek

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.04.2004 - 13 U 242/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1736
ImmobilienImmobilien
Forderungsverzicht bei Herausgabe der Grundschuldurkunde?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.04.2004 - 7 U 671/03

Mit der Herausgabe einer Grundschuldbestellungsurkunde ist nicht zugleich ein Verzicht auf die der Grundschuldbestellung zugrundeliegende Forderung verbunden.*)

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IBRRS 2004, 1730
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks

BGH, Urteil vom 02.07.2004 - V ZR 213/03

a) Ist die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks im Wege des Vergleichswertverfahrens möglich, kann die Sittenwidrigkeit des Kaufs nicht daraus hergeleitet werden, daß ein anders ermittelter Wert in einem (auffälligen oder besonders groben) Mißverhältnis zum Kaufpreis stünde.*)

b) Bei der Ermittlung des Verkehrswerts einer zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnung ist das Gericht nicht auf eine bestimmte Methode (hier: Ertragswertmethode) festgelegt.*)

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IBRRS 2004, 1722
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwaltung - Grundbeträge nach § 24 Abs. 1 Satz 1 ZwVerwVO

BGH, Beschluss vom 25.06.2004 - IXa ZB 30/03

Die nach § 24 Abs. 1 Satz 1 ZwVerwVO in der Auslegung von BGHZ 152, 18 errechneten Grundbeträge sind für die Abrechnungszeiträume 2000 bis 2003 in der Regel um den Faktor 1,5 zu steigern, es sei denn, dies hätte wegen geringer Degression im Einzelfall ein Mißverhältnis zwischen der Tätigkeit des Verwalters und der so gesteigerten Vergütung zur Folge.*)

Die Hundertsätze für die einzelnen vermieteten oder verpachteten Teile eines Grundstücks sind auch innerhalb eines Abrechnungszeitraums nicht für jedes Miet- oder Pachtverhältnis, sondern nur für jedes Miet- oder Pachtobjekt besonders zu berechnen.*)

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IBRRS 2004, 1716
ImmobilienImmobilien
Anlagenhaftung aus § 2 HPflG greift bei Rückstauschäden nicht!

OLG Celle, Urteil vom 08.07.2004 - 14 U 3/04

1. Die Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 HPflG greift bei Rückstauschäden nicht ein.*)

2. Eine Haftung aus Amtspflichtverletzung besteht nicht, wenn eine ordnungsgemäße Rückstausicherung nicht vorhanden ist.*)

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IBRRS 2004, 1715
ImmobilienImmobilien
Grundschuld: Angabe eines Höchstzinssatzes erforderlich

OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2004 - 4 W 117/04

Bei der Grundbucheintragung einer Grundschuld ist die Angabe eines Höchstzinssatzes auch bei der Bezugnahme auf den jeweiligen Basiszinssatz erforderlich, um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen.*)

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IBRRS 2004, 1713
ImmobilienImmobilien
Abwasserbaubeiträge als nachträgliche Anschaffungskosten

BFH, Urteil vom 11.12.2003 - IV R 40/02

Wird ein zusammenhängendes Grundstück an die Kanalisation angeschlossen und werden dadurch bisher als Weideland genutzte Flächen bebaubar, handelt es sich bei den darauf entfallenden Abwasserbaubeiträgen auch dann um nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden, wenn ein im Übrigen aufstehendes Wohngebäude bereits über eine Sickergrube verfügte.*)

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IBRRS 2004, 1711
ImmobilienImmobilien
Zinsbeginn einer Sicherungshypothek

BayObLG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2 Z BR 79/04

Bei einer Sicherungshypothek kann als Zinsbeginn der Tag der Bestellung und Bewilligung eingetragen werden, wenn die Zinsen ab der Auszahlung des Darlehens geschuldet werden, die auf einen späteren Termin festgelegt ist, eine sofortige Auszahlung des Darlehensbetrags aber nicht ausgeschlossen ist.*)

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IBRRS 2004, 1699
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wer ist für Munitionsaltlasten verantwortlich?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.04.2004 - 7 LC 98/02

1. Kampfstoffe, die nicht mehr zu militärischen Zwecken nutzbar sind oder von denen keine kampfmittelspezifischen Gefahren mehr ausgehen, fallen nicht unter den Kampfmittelbegriff. Insbesondere kontaminierte Grundstücke, auf denen ehemals Munition hergestellt wurde, unterliegen, soweit die Kampfmittel bereits entfernt wurden, als Altlasten, damit dem BBodSchG.

2. Die BRD kann für ein kontaminiertes Grundstück, auf dem im Zweiten Weltkrieg Flugabwehrgranaten hergestellt wurden, zur Errichtung von Grundwassermessstellen und zu halbjährlichen Wasseruntersuchungen verpflichtet sowie zur Erstattung der Kosten bereits durchgeführter Erkundungsmaßnahmen herangezogen werden, da sie wegen ihrer Teilidentität mit dem Deutschen Reich für die Folgen der von diesem verursachten und ihm zuzurechnenden Altlasten verantwortlich ist.

3. Solche Maßnahmen fall nicht unter das Allgemeine Kriegsfolgengesetz vom 05.11.1957 (AKG) und sind damit auch nicht erloschen. Denn dieses Gesetz regelt lediglich das Schicksal von Ansprüchen gegen das Deutsche Reich. Bei den verfügten bodenschutzrechtlichen Maßnahmen handelt es sich aber nicht um Ansprüche des Landkreises gegen die Bundesrepublik in diesem Sinne, sondern um die Aktualisierung der dem Störer unmittelbar zuzurechnenden materiellen Polizeipflicht, die nicht gegenüber einem bestimmten Gläubiger, sondern kraft Gesetzes der Allgemeinheit gegenüber besteht.

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IBRRS 2004, 1696
ImmobilienImmobilien
Denkmalschutz: Verminderung des Abwasserbeitrags?

VGH Hessen, Urteil vom 16.06.2004 - 5 UE 1701/02

1. Knüpft eine satzungsmäßige Verteilungsregelung im Anschlussbeitragsrecht - ganz oder teilweise - an die zulässige Geschossfläche des beitragspflichtigen Grundstücks an, so sind im Rahmen der Bestimmung der beitragspflichtigen Geschossfläche öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen - hier aus Denkmalschutz -, die die Ausschöpfung des satzungsrechtlich vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung hindern, zu berücksichtigen. Satzungsrechtlich für den unbeplanten Innenbereich vorgesehene Höchstgeschossflächenzahlen stellen insofern eine im Einzelfall widerlegbare Vermutung über die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks dar.*)

2. Einzelfall der Anwendung des § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO im Anschlussbeitragsrecht.*)

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IBRRS 2004, 1695
ImmobilienImmobilien
Wer ist für Munitionsaltlasten verantwortlich?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.04.2004 - 7 LC 97/02

1. Kampfstoffe, die nicht mehr zu militärischen Zwecken nutzbar sind oder von denen keine kampfmittelspezifischen Gefahren mehr ausgehen, fallen nicht unter den Kampfmittelbegriff. Insbesondere kontaminierte Grundstücke, auf denen ehemals Munition hergestellt wurde, unterliegen, soweit die Kampfmittel bereits entfernt wurden, als Altlasten, damit dem BBodSchG.

2. Die BRD kann für ein kontaminiertes Grundstück, auf dem im Zweiten Weltkrieg Flugabwehrgranaten hergestellt wurden, zur Errichtung von Grundwassermessstellen und zu halbjährlichen Wasseruntersuchungen verpflichtet sowie zur Erstattung der Kosten bereits durchgeführter Erkundungsmaßnahmen herangezogen werden, da sie wegen ihrer Teilidentität mit dem Deutschen Reich für die Folgen der von diesem verursachten und ihm zuzurechnenden Altlasten verantwortlich ist.

3. Solche Maßnahmen fall nicht unter das Allgemeine Kriegsfolgengesetz vom 05.11.1957 (AKG) und sind damit auch nicht erloschen. Denn dieses Gesetz regelt lediglich das Schicksal von Ansprüchen gegen das Deutsche Reich. Bei den verfügten bodenschutzrechtlichen Maßnahmen handelt es sich aber nicht um Ansprüche des Landkreises gegen die Bundesrepublik in diesem Sinne, sondern um die Aktualisierung der dem Störer unmittelbar zuzurechnenden materiellen Polizeipflicht, die nicht gegenüber einem bestimmten Gläubiger, sondern kraft Gesetzes der Allgemeinheit gegenüber besteht.

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IBRRS 2004, 1676
ImmobilienImmobilien
Kann Landwirtschaftsbetrieb gerichtlich zugewiesen werden?

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.01.2004 - 2 Ww 78/03

§ 14 GrdstVG eröffnet nicht die Möglichkeit der gerichtlichen Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes, dessen Erträge ohne einen anderweitigen Haupterwerb zum Unterhalt einer bäuerlichen Familie nicht ausreichen.*)

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IBRRS 2004, 1579
ImmobilienImmobilien
Allein-Nutzung von Wohnung im Zweifamilienhaus: Fördergrundbetrag

BFH, Urteil vom 19.05.2004 - III R 29/03

1. Auch wenn der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses mit Einverständnis der übrigen Miteigentümer eine Wohnung allein bewohnt, steht ihm der Fördergrundbetrag nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu.*)

2. Die Anweisung in Rz. 66 des BMF-Schreibens vom 10. Februar 1998 (BStBl I 1998, 190), nach welcher der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses, der eine Wohnung allein zu eigenen Wohnzwecken nutzt, den Fördergrundbetrag in Anspruch nehmen kann, soweit der Wert der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung einschließlich des dazugehörenden Grund und Bodens den Wert des Miteigentumsanteils nicht übersteigt, widerspricht § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG.*)

3. Die Gewährung der Eigenheimzulage im Wege einer Billigkeitsregelung in gesetzlich nicht vorgesehenen Fällen ist der Verwaltung durch § 15 Abs. 1 Satz 2 EigZulG verwehrt.*)

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