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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 1473
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Leistungsfreiheit nach den §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG

BGH, Urteil vom 05.05.2004 - IV ZR 183/03

Für die Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers nach den §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG ist die Gefahrenlage bei Abschluß des Versicherungsvertrages mit derjenigen zu vergleichen, die nach einer Veränderung der für die versicherte Gefahr maßgeblichen Umstände eingetreten ist. Dabei ist die jeweilige Gefahrenlage aufgrund einer Gesamtabwägung aller gefahrrelevanten Umstände des Einzelfalles zu bestimmen. Wie die Versicherer bestimmte Umstände bewerten und wie sich diese Umstände auf die Prämiengestaltung auswirken, hat in diesem Zusammenhang zwar erhebliche Indizwirkung, ersetzt die vom Tatrichter geforderte eigene Gesamtabwägung aber nicht.*)

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IBRRS 2004, 1461
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beauftragung des Maklers auch mit Vertragsverhandlungen

BGH, Urteil vom 14.05.2004 - V ZR 120/03

a) Beauftragt der Verkäufer einen Makler mit den Vertragsverhandlungen, ist es ihm als eigenes Verschulden gegenüber dem Käufer anzurechnen, wenn er den Makler nicht über die Umstände informiert, die dem Käufer zu offenbaren sind.*)

b) Dem Verkäufer ist das Wissen seines Vertreters, der in seinem Namen den Makler mit den Kaufverhandlungen beauftragt, im Verhältnis zu dem Käufer nicht zuzurechnen; anderes gilt, wenn der Vertreter die Angelegenheiten des Verkäufers, sei es allgemein, sei es für den Verkaufsfall, in eigener Verantwortlichkeit zu erledigen und die dabei erlangten Informationen zur Kenntnis zu nehmen und weiterzugeben hat.*)

c) Dem Käufer, der die Einbuße aus einem Weiterverkauf als Schadensersatz statt der Leistung wegen Verschweigens eines Fehlers geltend macht, kann nicht entgegengehalten werden, der Fehler sei für den Weiterverkauf nicht ursächlich gewesen.*)

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IBRRS 2004, 1449
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fremdbefüllung eines Gasbehälters

BGH, Urteil vom 09.02.2004 - II ZR 131/03

Stellt ein Lieferant von Flüssiggas Kunden im Rahmen eines Gaslieferungsvertrages, der die Kunden verpflichtet, ihren Bedarf an Flüssiggas allein bei ihm zu decken, gegen Nutzungsentschädigung Gasbehälter zur Verfügung, die nach den vertraglichen Vereinbarungen Eigentum des Lieferanten sind und bleiben, so erfüllt eine auf Veranlassung eines Kunden durch einen anderen Gaslieferanten ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung des Gasbehälters den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 Abs. 1 BGB.

Der Eigentümer ist nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters ist.

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IBRRS 2004, 1447
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Energierecht - Haftungsbeschränkung eines Energieversorgungsunternehmens

BGH, Urteil vom 26.05.2004 - VIII ZR 311/03

Die in § 6 AVBEltV geregelte Beschränkung der Haftung eines Energieversorgungsunternehmens für Sach- und Vermögensschäden, die ein Kunde durch Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsbelieferung erleidet, erfaßt auch den Fall, daß nach einer Unterbrechung der Stromversorgung der 220-Volt-Anschluß des Kunden durch einen Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens bei der Wiederaufnahme der Stromlieferung versehentlich mit dem 400-Volt-Netz des Versorgungsunternehmens verbunden wird und dadurch Überspannungsschäden an elektrischen Geräten des Kunden entstehen.*)

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IBRRS 2004, 1444
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Ausschlussfrist des § 7 Abs. 8 VermG

BGH, Urteil vom 14.05.2004 - V ZR 164/03

Bei Rücknahme einer gegen den Restitutionsbescheid erhobenen Klage ist für den Beginn der in § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG geregelten Ausschlußfrist ungeachtet einer etwa rückwirkend eingetretenen Bestandskraft des Bescheides der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Klage wirksam zurückgenommen wurde.*)

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IBRRS 2004, 1441
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Verjährung der Ausgleichsansprüche

BGH, Urteil vom 28.04.2004 - IV ZR 85/03

Die Verjährung der auf Leistungen nach dem Vermögensgesetz bezogenen Ausgleichsansprüche entsprechend § 2313 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 BGB beginnt mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (Bestätigung von BGHZ 123, 76).*)

Unerheblich ist, wann Ansprüche nach dem Vermögensgesetz durch Verwaltungsbescheide festgestellt werden.*)

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IBRRS 2004, 1431
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Hecken-Wachstum wird nicht von LBO beschnitten

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2004 - 8 A 10464/04

Lebende Hecken sind keine Einfriedungen i.S. von § 8 Abs. 8 Satz 3 LBauO-RP. Ihre Höhenbegrenzung ergibt sich allein aus dem Landesnachbarrechtsgesetz.*)

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IBRRS 2004, 1424
ImmobilienImmobilien
Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks

BFH, Urteil vom 05.05.2004 - II R 45/01

Weist der Erwerber eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks nach, dass dessen gemäß § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG ermittelter Wert mehr als das Dreifache seines gemeinen Werts im unbebauten Zustand ausmacht, und hat er beim Heimfall des Erbbaurechts eine angemessene Entschädigung für die Gebäude zu zahlen, ist der Grundstückswert im Wege verfassungskonformer Auslegung entsprechend Satz 2 der Vorschrift i.V.m. § 146 Abs. 7 oder §§ 147, 145 Abs. 3 Satz 3 BewG auf den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert festzustellen.*)

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IBRRS 2004, 1421
ImmobilienImmobilien
Geltendmachung eines nicht erloschenes Recht

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 269/03

Macht der Besitzer eines Grundstücks, gegen den aus dem Zuschlagsbeschluß die Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe betrieben wird, ein durch den Zuschlag nicht erloschenes Recht (§ 93 Abs. 1 Satz 2 ZVG) geltend, hat er dem Vollstreckungsgericht zumindest Anhaltspunkte darzutun, die ein Besitzrecht zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nahe legen.*)

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IBRRS 2004, 1417
ImmobilienImmobilien
Umweltrecht - Entschädigungsanspruch nach Ausweisung eines Wasserschutzgebiets

OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.07.2003 - 6 U 8/02

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes Entschädigungsansprüche unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten auslöst.*)

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IBRRS 2004, 1407
ImmobilienImmobilien
Fernmeldeleitungen: Ausgleichsansprüche bei Duldungspflicht

BGH, Urteil vom 14.05.2004 - V ZR 292/03

a) § 57 TKG gilt auch für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf Bahngrundstücken.*)

b) Ob ein Grundstück durch die Benutzung für Telekommunikationszwecke nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG), ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB zu beantworten.*)

c) Muß der Eigentümer die Benutzung seines Grundstücks nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG dulden, kommen Ausgleichsansprüche nach § 57 Abs. 2 Satz 1 und 2 TKG in Betracht.*)

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IBRRS 2004, 1404
ImmobilienImmobilien
Grundstückskauf von Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Vertrag?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.05.2004 - 21 E 62/04

Zur Frage der Rechtsnatur eines zwischen einem Wohnungsbauunternehmen und einer Gemeinde geschlossenen Vertrags über den Kauf eines im gemeindlichen Eigentum stehenden, für die Umsetzung eines Bauvorhabens erforderlichen Grundstücks, wenn die Vertragsparteien später einen Durchführungsvertrag i.S.v. § 12 Abs. 1 BauGB vereinbart haben (hier: Verneinung des Verwaltungsrechtsweges für die Klage auf Erstattung eines Kaufpreisanteils).*)

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IBRRS 2004, 1397
ImmobilienImmobilien
Zur Duldungspflicht von Trafoanlagen auf Grundstücken

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.06.2003 - 5 U 27/02

In den neuen Bundesländern richtet sich die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers hinsichtlich Energiefortleitungsanlagen in erster Linie nach § 29 Abs. 1 EnVO.

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IBRRS 2004, 1368
ImmobilienImmobilien
Abschluss eines Darlehensvertrages

OLG Celle, Urteil vom 21.04.2004 - 3 U 14/04

1. Im Rahmen des Abschlusses eines Darlehensvertrages sind für eine Bank jedenfalls diejenigen Umstände „erkennbar“, die vor Abschluss eines solchen Vertrages üblicherweise erfragt werden. Gewährt die Bank einen Kredit, ohne sich um die beabsichtigte Verwendung des Darlehens zu kümmern, das zwei Ehegatten als „Darlehensnehmer“ abschließen, so ist sie darlegungs und beweispflichtig für ihren Vortrag, dass beide Ehegatten an der Verwendung der Darlehensvaluta ein eigenes persönliches und/oder wirtschaftliches Interesse haben und über die Verwendung als gleichberechtigte Partner bestimmen.*)

2. Das gilt auch dann, wenn die Darlehensvaluta zur Renovierung des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses verwendet werden soll. Es gibt keine Vermutung dafür, dass ein solches Haus im gemeinschaftlichen Eigentum steht.*)

3. Eine Bank kann eingehende Zahlungen nicht gemäß § 366 Abs. 2 Alt. 2 BGB auf eine Schuld verrechnen, deren Rückzahlung deshalb weniger sicher ist, weil die Erklärung über die Mithaft des Ehegatten wegen krasser finanzieller Überforderung sittenwidrig und damit nichtig ist.*)

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IBRRS 2004, 1365
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Belehrungspflicht über Vorwegbeleihungsklausel

OLG Celle, Beschluss vom 27.04.2004 - 8 W 145/04

1. Den einen Grundstückskauf beurkundenden Notar trifft gem. § 17 BeurkG eine Verpflichtung, den Grundstückskäufer auf die Möglichkeit der Aufnahme einer sog. Vorwegbeleihungsklausel in den Vertrag aufzuklären, wenn er weiß, dass der Käufer den Kaufpreis finanzieren muss, noch keine endgültige Finanzierungszusage vorliegt, eine Abwicklung der Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto nicht erfolgen soll und der Notar auch im übrigen nicht weiß, unter welchen Voraussetzungen die kreditgebende Bank zur Auszahlung des Darlehens bereit sein wird.*)

2. Eine sog. Notarbestätigung, mit der der Notar lediglich bescheinigt, dass der zur Kreditsicherung nach Eigentumsumschreibung auf den Käufer einzutragenden Grundschuld keine Voreintragungen in Abt. II und III des Grundbuchs vorgehen, genügt zur Absicherung der finanzierenden Bank in der Regel nicht, weil hier die Gefahr besteht, dass das durch eine Vormerkung gesicherte Anwartschaftsrecht des Grundstückserwerbers auf Eigentumserwerb von einem Dritten gepfändet wird und sodann mit Grundbucheintragung eine der Grundschuld vorgehende Sicherungshypothek entsteht.*)

3. Sind durch eine unrichtige Sachbehandlung nach den oben dargestellten Grundsätzen Mehrkosten entstanden, so sind diese gem. § 141 i. V. m. § 16 Abs. 1 S. 1 KostO nicht zu erheben.*)

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IBRRS 2004, 1364
ImmobilienImmobilien
Geschäftswert für die Löschung eines Erbbaurechts

OLG Celle, Beschluss vom 05.05.2004 - 8 W 119/04

1. Die Regelung des § 21 Abs. 1 KostO, wonach bei Bestellung eines Erbbaurechts der Wert achtzig vom Hundert des Werts des belasteten Grundstücks beträgt, ist auf den Fall der Aufhebung und Löschung eines Erbbaurechts nicht anwendbar.*)

2. Kauft der Erbbauberechtigte, der in Ausübung des Erbbaurechts ein Gebäude auf dem Grundstück errichtet hat, später das Grundstück ganz oder teilweise dazu und wird von ihm in dem notariellen Kaufvertrag zugleich die Löschung des Erbbaurechts bewilligt, so bemißt sich gem. § 19 Abs. 2 KostO der Geschäftswert für die Löschung des Erbbaurechts grundsätzlich allein nach dem Wert des errichteten Bauwerks. Der anteilige Wert des Grundstücks ist dagegen nicht zusätzlich zugrundezulegen, sondern wird ausschließlich für den Geschäftswert des Kaufvertrages über den Grundbesitz berücksichtigt.*)

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IBRRS 2004, 1361
ImmobilienImmobilien
Unverhältnismäßige Aufwendungen für Rückerwerb des Grundstücks?

OLG Celle, Urteil vom 26.05.2004 - 3 U 263/03

Besteht der als Naturalrestitution zu leistende Schadensersatz im Rückerwerb eines Grundstücks, sind die hierfür erforderlichen Aufwendungen auch dann nicht unverhältnismäßig im Sinne von § 251 Abs. 2 S.1 BGB, wenn sie den Verkehrswert des Grundstücks deutlich (hier: 26 %) übersteigen.*)

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IBRRS 2004, 1350
ImmobilienImmobilien
Sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzpflicht des Zweiterwerbers

OLG Schleswig, Urteil vom 22.04.2004 - 5 U 156/02

1. Es stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB dar, wenn ein Außenstehender vom Verpflichteten eines Veräußerungsvertrages (hier: Vertrag über die Einräumung eines Wohnungserbbaurechts) bei Kenntnis von dessen fehlgeschlagenem Vollzug den Veräußerungsgegenstand erwirbt und hierbei in Kauf nimmt, dass damit die Übereignungsansprüche des Erstkäufers vereitelt werden.*)

2. In einem derartigen Fall kann der Erstkäufer vom Zweitkäufer im Wege des Schadensersatzes unmittelbar Herausgabe und dinglichen Übertragung des Kaufgegenstandes verlangen.*)

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IBRRS 2004, 1348
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Belehrungspflicht bei ungesicherter Vorleistung

OLG Schleswig, Urteil vom 01.04.2004 - 11 U 184/02

1. Den Notar trifft eine doppelte Belehrungspflicht, falls ein Urkundsbeteiligter eine ungesicherte Vorleistung erbringen soll. Er hat diesen über die Folgen der Leistungsunfähigkeit des durch die Vorleistung Begünstigten und über mögliche Wege zur Vermeidung der hiermit verbundenen Risiken zu belehren.*)

2. Ein Notar, der mit der Durchführung eines Vertrages im Sinne eines selbständigen Vollzugsauftrages beauftragt ist, hat über den in §§ 18, 53 BeurKG erfassten Tätigkeitsumfang hinausgehende Verpflichtungen.*)

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IBRRS 2004, 1346
ImmobilienImmobilien
Bußgeld wegen Verstoßes gegen Denkmalschutzgesetz

OLG Hamm, Beschluss vom 13.05.2004 - 1 Ss OWi 262/04

1. Zur Bemessung der Geldbuße bei einem Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.*)

2. Besteht das ordnungswidrige Verhalten in einem Handeln (nur) ohne eine erforderliche Genehmigung, so wird die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit regelmäßig geringer sein, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung unbedenklich vorgelegen haben. Auch im Anwendungsbereich des Denkmalschutzgesetzes ist die bloße Verletzung formeller Pflichten ohne Schaden für das Denkmal unbedeutender als ein tatsächlich schädigender Eingriff.

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IBRRS 2004, 1345
ImmobilienImmobilien
Staat haftet für Bezirkskaminkehrermeister

OLG München, Urteil vom 29.01.2004 - 1 U 4881/03

Der Bezirkskaminkehrermeister haftet bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in Bayern nicht als Gebührenbeamter persönlich. Vielmehr tritt für ihn nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG der Freistaat Bayern ein.*)

Das preußische "Gesetz über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt" vom 01.08.1909 (PrBHaftG) und damit dessen § 1 Abs. 3 über die persönliche Haftung des Gebührenbeamten, auf den sich die Entscheidung BGHZ 62, 372 bezieht, gilt in Bayern nicht.*)

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IBRRS 2004, 1342
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Widerrufsrecht bei Ratenzahlung für schlüsselfertiges Haus

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.11.2003 - 8 W 754/03

1. Vereinbart ein Bauherr für den Bau eines schlüsselfertigen Hauses Ratenzahlungen, so steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von zwei Wochen zu.

2. Bei Teilzahlungsgeschäften handelt es sich um die Gewährung eines entgeltlichen Kredits, das heißt, dass dem Kreditgeber, der nur auf Teilzahlungsbasis leistet, der Einwand abgeschnitten wird, Barzahlungs- und Teilzahlungspreis seien identisch.

3. Bei einem Fertighausvertrag mit Errichtungsverpflichtung des Veräußerers liegt regelmäßig ein reiner Werkvertrag vor, da in einem solchen Fall wie bei einem Bauvertrag über ein konventionelles Haus die für den Werkvertrag typische Schöpfung eines Werkes für den Besteller im Mittelpunkt der vertraglichen Beziehungen steht.

4. Gerichtsgebühren fallen im zweiten Rechtszug des Prozesskostenhilfeverfahrens nur an, wenn die Prozesskostenhilfebeschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird.

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IBRRS 2004, 1341
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Belehrungspflicht über Rückübertragungsklausel?

OLG Bamberg, Urteil vom 02.02.2004 - 4 U 136/03

1. Gemäß § 17 Abs. 1 BeurkG soll der Notar den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben.

2. Die Pflicht zur Belehrung geht nur so weit, als es für die Errichtung einer formgültigen Urkunde erforderlich ist, die den wahren Willen der Beteiligten vollständig und unzweideutig in der für das beabsichtigte Rechtsgeschäft richtigen Form rechtswirksam enthält.

3. Wird der Notar mit der Beurkundung eines Vertrags, durch den eine Mutter ein Grundstück, das keinen wesentlichen Teil ihres Vermögens ausmacht, ihrem Sohne ohne Gegenleistung überlassen möchte, beauftragt, so ist der Notar nicht verpflichtet, die Mutter auf die Möglichkeit eines Rückübertragungsanspruchs hinzuweisen.

4. Eine Pflicht zu betreuender Belehrung (§ 14 BNotO) kommt nur in Betracht, wenn der Notar Anlass zur Vermutung haben muss, der Mutter drohe ein Schaden, weil sie sich wegen mangelnder Rechtskenntnis der Gefahren nicht bewusst ist.

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IBRRS 2004, 1300
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Eigene Aufnahme einer Klausel durch den Notar: Folgen

OLG Celle, Urteil vom 27.05.2004 - 6 U 112/03

Die Klausel in einem Notarvertrag über die Veräußerung eines Grundstücks mit fast fertigem Neubau, die Gewährleistungsfrist für das Bauwerk betrage zwei Jahre, ist nichtig, wenn der Notar die Klausel ohne Zutun der Urkundsbeteiligten gewählt und den Erwerber nicht eindringlich über die mit dieser Klausel verbundenen Nachteile und die in ihr liegende Abweichung von der gesetzlichen Regelung belehrt hat.*)

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IBRRS 2004, 1292
ImmobilienImmobilien
Auflassung von nicht vermessenen Teilflächen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2003 - 20 W 321/03

1. Ziel eines Beschwerdeverfahrens kann auch der Erlass einer Zwischenverfügung an Stelle einer Zurückweisung eines Eintragungsantrages sein. Mit einer Zwischenverfügung kann aber nicht aufgegeben werden, das einzutragende dingliche Recht durch Rechtsgeschäft abzuändern (Auflassung des Gesamtgrundstücks an Stelle einer noch zu vermessenden Teilfläche).*)

2. Die Auflassung von nicht vermessenen Teilflächen eines Grundstücks ist materiell-rechtlich wirksam, wenn der Auflassungsgegenstand ausreichend bestimmt beschrieben ist. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch setzt wegen § 28 Satz 1 GBO einen Veränderungsnachweis und eine Identitätserklärung voraus.*)

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IBRRS 2004, 1290
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Personenmehrheit als Wohnungs- bzw. Teileigentümer

OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2003 - 1 Bf 265/03

1. Steht das (einzelne) Wohnungs- bzw. Teileigentum mehreren Personen gemeinschaftlich zu, ist "einzelner" Wohnungs- bzw. Teileigentümer im Sinne des § 134 Abs. 1 Satz 4 2. Halbs. BauGB eine Personenmehrheit, deren Mitglieder zusammen beitragspflichtig sind und gemäß § 134 Abs. 1 Satz 4 1. Halbs. BauGB als Gesamtschuldner haften.*)

2. Das der Gemeinde bei der Auswahl der Gesamtschuldner zustehende Ermessen kann aus Gründen der offenbaren Unbilligkeit dahin eingeschränkt sein, dass die Gemeinde die einzelnen Mitglieder der Personenmehrheit nur entsprechend ihrem ideellen Anteil an dem Wohnungs- bzw. Teileigentum in Anspruch nehmen darf (hier bejaht für eine aus 67 Stellplätzen bestehende Garagenanlage und einen auf die Garagenanlage insgesamt entfallenden Erschließungsbeitrag von rund 10.000 EUR).*)

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IBRRS 2004, 1287
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrechtliche Voraussetzungen einer Zwangssicherungshypothek

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.01.2004 - 20 W 438/03

Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die vollstreckungsrechtlichen und die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbstständig zu überprüfen. Zu den grundbuchrechtlichen Voraussetzungen gehört auch bei großen Wohnungseigentümergemeinschaften die Angabe der Geburtsdaten sämtlicher als Vollstreckungsgläubiger auftretender Wohnungseigentümer.*)

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IBRRS 2004, 1284
ImmobilienImmobilien
Bemessung des Sielbaubeitrages

OVG Hamburg, Beschluss vom 14.01.2004 - 1 Bs 94/03

1. Der modifizierte Frontmetermaßstab zur Bemessung des Sielbaubeitrages ist mit höherrangigem Recht vereinbar (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).*)

2. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Höhe des Sielanschlussbeitrages nicht auf die unterschiedliche bauliche Ausnutzbarkeit der angeschlossenen Grundstücke Rücksicht nimmt.*)

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IBRRS 2004, 1283
ImmobilienImmobilien
Müssen Feuerwehr-Einsatzkosten bezahlt werden?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2004 - 1 S 2263/02

1. Für die Beurteilung, ob ein Schadenfeuer - und damit eine Pflichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 1 FwG - vorliegt, kommt es auf die im Recht der Gefahrenabwehr allgemein gebotene Ex-ante Sicht, also auf den Sach- und Kenntnisstand im Zeitpunkt des behördlichen Handelns an.*)

2. Der Kostenersatzanspruch nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG kommt auch in Fällen in Betracht, in denen der Kostenverursacher lediglich den Anschein eines Schadenfeuers hervorruft. Nur so wird die rechtlich gebotene Kongruenz der Anwendungsbereiche der Pflichtaufgaben nach § 2 Abs. 1 FwG und des Kostenersatzanspruchs nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG gewährleistet.*)

3. Zur "groben Fahrlässigkeit" im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot, nach Sonnenuntergang pflanzliche Abfälle zu verbrennen (§ 2 Abs. 2 Satz 6 der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 30.4.1975, GBl. S. 187; zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.2.1996, GBl. S. 116).*)

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IBRRS 2004, 1278
ImmobilienImmobilien
Gewerblicher Grundstückshandel: Auch Wohneinheiten zählen!

BFH, Urteil vom 17.12.2003 - XI R 83/00

Für die Ermittlung des Gewerbeertrags eines Steuerpflichtigen ist das FA an die gesonderte und einheitliche Feststellung der dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Einkünfte weder dem Grunde noch der Höhe nach gebunden.*)

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IBRRS 2004, 1255
ImmobilienImmobilien
Straßenausbaubeiträge bei fehlender Ausbaubeitragssatzung?

OVG Sachsen, Urteil vom 23.03.2004 - 5 B 6/03

1. Straßenausbaubeiträge dürfen auch dann erhoben werden, wenn zum Zeitpunkt des tatsächlichen Abschlusses einer Ausbaumaßnahme eine (wirksame) Ausbaubeitragssatzung noch nicht existierte. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die den Beitrag auslösende Ausbaumaßnahme nach dem In-Kraft-Treten des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes am 1.9.1993 begonnen und fertig gestellt wurde.*)

2. Zur Frage der Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung von Ausbaubeiträgen und zum Erlass einer Ausbaubeitragssatzung (hier offen gelassen).*)

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IBRRS 2004, 1253
ImmobilienImmobilien
Wann beginnt Kündigungsfrist des Erwerbers?

BGH, Urteil vom 28.04.2004 - IV ZR 62/03

a) Die Monatsfrist, innerhalb deren der Erwerber einer versicherten Sache die bestehenden Versicherungen kündigen kann (§ 70 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 VVG), beginnt grundsätzlich mit der Erfüllung des Eigentumserwerbstatbestandes, im Fall des Erwerbs eines Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung mit dem Zuschlagsbeschluß.*)

b) Soweit der Erwerber erst später Kenntnis von der Versicherung erlangt hat und die Kündigungsfrist erst von dieser Kenntnis an läuft (§ 70 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 VVG), genügt für den Fristbeginn die Kenntnis davon, daß bestimmte Risiken bei einem bestimmten Versicherer gedeckt sind.*)

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IBRRS 2004, 1233
ImmobilienImmobilien
Übergang des LPG-Vermögens auf einen anderen Rechtsträger

BGH, Beschluss vom 16.04.2004 - BLw 7/04

a) Eine Vereinbarung, die den Übergang des LPG-Vermögens auf einen anderen Rechtsträger entgegen den gesetzlichen Vorgaben als Einzelrechtsnachfolge im Wege einer teilweisen Vermögensübernahme regelt und daher unwirksam ist, kann nicht Grundlage für die Annahme eines Vertrages zugunsten Dritter sein, wonach ein ausscheidendes Mitglied berechtigt sein soll, Abfindungsansprüche gegen den neuen Rechtsträger zu richten.*)

b) In einem solchen Fall entspricht es in der Regel auch nicht der Interessenlage und kann daher nicht im Wege der Auslegung angenommen werden, daß unabhängig von der gescheiterten Vermögensübernahme ein Vertrag über die Regelung der Abfindungsansprüche zugunsten Dritter geschlossen worden ist.*)

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IBRRS 2004, 1231
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Amtshaftung wegen falscher Baulast

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.04.2004 - 1 U 172/03

1. Die rechtswidrige Eintragung einer Baulast kann Amtshaftungsansprüche des betroffenen Grundstückseigentümers auslösen.*)

2. Dies gilt grundsätzlich nicht für die unverbindliche Äußerung einer Rechtsansicht in einem gerichtlichen Verfahren oder im Zusammenhang mit einem solchen.*)

3. Für die Begründetheit einer Feststellungsklage reicht es aus, dass wahrscheinlich ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH NJW-RR 1997, 339, 340; NJW 1978, 544).*)

4. Zum Zurechnungszusammenhang zwischen der Eintragung einer Baulast und dem einstweiligen Verzicht des Grundstückseigentümers auf Verkaufsbemühungen sowie darauf beruhenden Schäden.*)

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IBRRS 2004, 1229
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Altlasten: Bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch auch bei Altfällen!

BGH, Urteil vom 02.04.2004 - V ZR 267/03

Mit der Sanierungsverpflichtung des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers ist zumindest dann keine unzulässige Rückwirkung des Gesetzes verbunden, wenn die Gesamtrechtsnachfolge nach Mitte der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts eingetreten ist.*)

a) Jedenfalls wenn die Sanierung auf Grund eines Bescheides der zuständigen Behörde gemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz erfolgt, kann ein bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch auch dann bestehen, wenn schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten schon bei Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 1999 vorhanden waren.*)

b) Mit der Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses ist nicht zwingend eine Vereinbarung über den Ausschluß des bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs verbunden.*)

c) Im Einzelfall kann sich auf Grund - auch ergänzender - Vertragsauslegung ergeben, daß ein vereinbarter Ausschluß der Gewährleistung auch den bodenrechtlichen Ausgleichsanspruch erfaßt.*)

d) Ein Grundstückseigentümer ist an der Geltendmachung des bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegen den Verursacher nicht schon dann gehindert, wenn er bei Abschluß des Kaufvertrages auf Grund von Fahrlässigkeit keine Kenntnis von den schädlichen Bodenveränderungen oder der Einordnung als Altlast erlangte.*)

e) Zum Nachweis der Verursachung sind für den Anspruchsteller Beweiserleichterungen insbesondere analog §§ 6, 7 UmweltHG eröffnet.*)

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IBRRS 2004, 1228
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag: Was bedeutet "massiv gebaut"?

OLG Celle, Urteil vom 13.05.2004 - 4 U 220/03

1. Macht der Kläger mit der Vollstreckungsabwehrklage ein Zurückbehaltungsrecht geltend, darf der Klage nur Zug um Zug gegen die zu bezeichnende Gegenleistung stattgegeben werden (Anschluss an BGH NJW-RR 1997, 1272).*)

2. Ist der Klage in erster Instanz gleichwohl uneingeschränkt stattgegeben worden, ist der Kläger im Verfahren über die Berufung des Beklagten nicht nach §§ 529, 531 ZPO gehindert, sich auf den erst nach Schluss der ersten Instanz erklärten Rücktritt vom Vertrag zu berufen.*)

3. Wird im Grundstückskaufvertrag ein Haus als "massiv gebaut" beschrieben, handelt es sich - entsprechend den zur Eigenschaftszusicherung alten Rechts entwickelten Grundsätzen - um eine garantierte Beschaffenheit i. S. v. §§ 434, 443, 276 BGB n. F., für deren Vorliegen der Verkäufer auch bei einem im Übrigen vereinbarten Ausschluss der Gewähr haftet.*)

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IBRRS 2004, 1226
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ImmobilienImmobilien
Umweltschutz - Vogelschutz vor Hausfassaden-Schutz!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.05.2004 - 8 ME 65/04

1. Auch an der Außenfassade eines Einkaufszentrums errichtete Mehlschwalbennester sind "Niststätten der Natur" i.S.v. § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.*)

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Eigentümer eines Einkaufszentrums nach vorhergehender Zerstörung von Mehlschwalbennestern die Anbringung von künstlichen Nisthilfen zu dulden hat.*)

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IBRRS 2004, 1225
ImmobilienImmobilien
Entschädigung für Entziehung durch komplexen Wohnungsbau (DDR)

OLG Jena, Beschluss vom 24.05.2004 - 9 U 264/01

1. Ob § 15 Abs. 6 BoSoG nach Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes verfassungskonform dahin auszulegen ist, dass mit der Enteignung zugleich auch über die Entschädigung zu entscheiden ist, bleibt offen. Jedenfalls muss ein Entschädigungsbescheid zeitnah nach dem Sonderungsbescheid ergehen. Geschieht das nicht, kann der Betroffene hiergegen trotz fehlender ausdrücklicher Regelung Untätigkeitsantrag im gerichtlichen Verfahren nach § 18 BoSoG stellen.*)

2. Der Entschädigungsanspruch des durch den Sonderungsbescheid enteigneten Grundstückseigentümers ist ab Bestandskraft der Enteignung mit dem verkehrsüblichen Zinssatz, der sich an den Prozess- und Verzugszinsen des BGB orientiert, zu verzinsen.*)

3. Für Grundstücke, die in der DDR für den komplexen Wohnungsbau in Anspruch genommen wurden, bemisst sich die Enteignungsentschädigung des § 15 Abs. 1 BoSoG unabhängig von der Art ihrer tatsächlichen Bebauung, also auch für Verkehrsflächen und gewerblich genutzte Grundstücke, nach dem durchschnittlichen Bodenrichtwert aller Grundstücke im Plangebiet. Hiervon ist bei gewerblich genutzten Grundstücken (hier Apotheke) ein Betrag zwischen 5,11 € und 12,78 € (§ 19 Abs. 2 S. 3, Abs. 3 S. 1 SachenRBerG), bei mit Wohnungen, Neben- und Infrastrukturanlagen sowie Versorgungseinrichtungen bebauten Grundstücken hingegen ein Drittel des Bodenwerts (§ 20 Abs. 2 S. 2 SachenRBerG) abzuziehen.*)

4. Der enteignete Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Aufnahme einer Nachzahlungsverpflichtung nach den §§ 71 ff. SachenRBerG in den Sonderungsbescheid.*)

5. Ehemalige Besitzer von Grundstücken, die in der DDR für Neubaugebiete enteignet wurden, müssen sich nicht mit pauschalen Entschädigungen abfinden. Die Zahlungen an die ehemaligen Eigentümer müssen sich am Bodenrichtwert für Bauland orientieren.

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IBRRS 2004, 1218
ImmobilienImmobilien
Höferecht - Löschung des Hofvermerks

BGH, Beschluss vom 16.04.2004 - BLw 27/03

Im Falle der Vor- und Nacherbschaft genügt es für einen Antrag auf Ersuchen um Löschung des Hofvermerks nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 HöfeVfO, wenn nur bestimmte Personen als Nacherben in Betracht kommen und diese alle, wie auch der Vorerbe, die Hofaufgabeerklärung abgegeben haben.*)

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IBRRS 2004, 1216
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BauvertragBauvertrag
Abtretung einer inkongruenten Sicherung

BGH, Urteil vom 11.03.2004 - IX ZR 160/02

Zieht der Gläubiger eine seinem Schuldner von einem Drittschuldner gewährte inkongruente Sicherheit an sich, indem er sich von dem Schuldner dessen gegen den Dritten gerichteten Anspruch nebst Sicherheit abtreten läßt, liegt auch in der Person des Gläubigers eine inkongruente Sicherung vor. Das gleiche gilt, wenn der Gläubiger sich von dem Schuldner den Anspruch abtreten und von dem Drittschuldner die Sicherheit gewähren läßt.*)

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IBRRS 2004, 1213
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ImmobilienImmobilien
Doppelförderung für Baudenkmäler?

BFH, Urteil vom 14.01.2004 - X R 19/02

1. § 10f Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 EStG schließt eine Doppelförderung derselben Aufwendungen aus. Die Vorschrift hindert jedoch nicht die gleichzeitige Inanspruchnahme unterschiedlicher steuerlicher Fördermöglichkeiten für dieselbe Baumaßnahme.*)

2. Der Grundlagenbescheid i.S. des § 7i Abs. 2 EStG ist nur insoweit bindend, als er den Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen des § 7i Abs. 1 EStG erbringt. Über das Vorliegen der übrigen steuerrechtlich bedeutsamen Tatbestandsmerkmale haben die Finanzbehörden in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Ihnen ist auch die Beurteilung, ob ein Gebäude ein Baudenkmal oder ein Neubau ist, vorbehalten (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 13. September 2001 IX R 62/98, BFHE 196, 550, BStBl II 2003, 912).*)




IBRRS 2004, 1202
ImmobilienImmobilien
Fällt Räumungs- und Herausgabeklage unter § 16 GKG?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.03.2004 - 9 W 1014/04

Unter § 16 Abs. 2 GKG fällt nicht die Räumungs- und Herausgabeklage des Grundstücksverkäufers gegen den Käufer.*)

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IBRRS 2004, 1180
ImmobilienImmobilien
Kaufpreiserhöhung aufgrund Investitionspflichtverletzung

OLG Naumburg, Urteil vom 10.02.2004 - 11 U 78/03

Ist in einem investiven Vertrag zur Absicherung der vom Käufer übernommenen Investitionszusage eine Vertragsstrafe vereinbart, die dann verwirkt ist, wenn die Investitionsverpflichtung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfüllt wird, so kann der Verkäufer hieraus keine Rechte herleiten, wenn die Investitionspflicht erst nach Ablauf der Frist entsteht, fällig wird oder in zumutbarer Weise getätigt werden kann. Die Vertragsstrafe entfällt ersatzlos; unberührt bleibt der Anspruch auf Erfüllung.*)

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IBRRS 2004, 1179
ImmobilienImmobilien
Nutzungsrecht mindert den Wert i. S. d. Bewertungsgesetzes nicht!

BFH, Urteil vom 08.10.2003 - II R 27/02

1. Hat ein unentgeltliches Nutzungsrecht, welches im Rahmen der Feststellung der Ertrags- und Mindestwerte nach den Absätzen 2 bis 6 des § 146 BewG unberücksichtigt bliebe, den vom Steuerpflichtigen nach § 146 Abs. 7 BewG nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert (wertmindernd) beeinflusst, kann der nachgewiesene Wert nicht zur Feststellung eines niedrigeren Grundstückswerts führen.*)

2. Bei einer Mehrheit von Erben, denen ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zuzurechnen ist, ist der Grundstückswert gegenüber allen Miterben nach § 138 Abs. 5 Satz 3 BewG i.V.m. § 179 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 gesondert und einheitlich festzustellen.*)

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IBRRS 2004, 1178
ImmobilienImmobilien
Sukzessivberechtigten: Anforderungen an Rückauflassungsvormerkung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2003 - 20 W 396/03

Behalten sich Eheleute bei Übertragung von Grundbesitz auf ihre Abkömmlinge für bestimmte Fälle einen Anspruch auf Rückübertragung vor, der zunächst ihnen gemeinsam und nach dem Tod des Erstversterbenden dem Überlebenden allein zustehen soll, so kann dieser Anspruch durch eine einzige Vormerkung gesichert werden. Zumindest zur Klarstellung ist im Grundbucheintrag selbst die Sukzessivberechtigung des längstlebenden Übergebers zu verlautbaren, die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung reicht insoweit nicht aus.*)

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IBRRS 2004, 1171
ImmobilienImmobilien
Grundlagenbescheid gegenüber mehreren Miteigentümern

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2004 - 8 A 11964/03

Stellt ein Grundlagenbescheid die Maßstabsdaten betreffend die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Oberflächenentwässerung von Grundstücken fest, die im Eigentum mehrerer Personen stehen, hat dies nach §§ 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG, 179 Abs. 2 Satz 2 AO gegenüber den Miteigentümern einheitlich zu erfolgen.*)

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IBRRS 2004, 1170
ImmobilienImmobilien
Berechnungsmaßstab für Straßenreinigungsgebühren

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.04.2004 - 12 A 11902/03

1. Im Straßenreinigungsgebührenrecht ist ein Gebührenmaßstab, der für Abrechnungsgebiete mit Hinterliegergrundstücken eine Kombination aus Frontmeterlängen- und Grundstücksflächenmaßstab vorsieht, vorteilsgerecht und zulässig.*)

2. Hingegen ist die Bildung einer Abrechnungseinheit aus mehreren Straßen mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage unzulässig.*)

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IBRRS 2004, 1159
ImmobilienImmobilien
Wann ist Zwangsvollstreckung in das Erbbaurecht zulässig?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.03.2004 - 9 W 27/04

Der Erbbauberechtigte gibt keine Veranlassung zu einer Klage des Grundstückseigentümers auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Erbbaurecht wegen des dinglichen Erbbauzinses, wenn dieser ihn nicht vergeblich zur Vollstreckungsunterwerfung in notarieller Urkunde aufgefordert hat. Die Einstellung der Zahlung des schuldrechtlichen Erbbauzinses begründet noch nicht die Annahme, ohne Klage den Anspruch aus der Erbbauzinsreallast nicht realisieren zu können.*)

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IBRRS 2004, 1148
ImmobilienImmobilien
Welches Recht gilt bei Kauf eines Grundstücks im Ausland?

OLG Köln, Urteil vom 12.09.2000 - 3 U 16/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1140
ImmobilienImmobilien
Schaden durch herabfallende Dachplatten ersatzfähig?

OLG Köln, Urteil vom 05.02.2004 - 12 U 112/03

1. Die Ablösung von Gebäudeteilen infolge von Witterungseinwirkung legt grundsätzlich die mangelhafte Errichtung oder Unterhaltung nahe.

2. Selbst wenn der Schaden auf ein Naturereignis zurückzuführen ist, mit dem nach der Erfahrung des Lebens zu rechnen war, muss das Gebäude so beschaffen sein, dass es diesen Windgeschwindigkeiten standhält.

3. Höhere Windstärken im Juli als die vom Deutschen Wetterdienst gemessenen 10 Beaufort sind auch für hiesige Verhältnisse nicht komplett auszuschließen. Dächer und Gebäude müssen daran angepasst sein.

4. Eine feste Regel, in welchen Abständen ein Dach zu überprüfen ist, existiert nicht. Eine einjährige Prüfungspflicht ist jedoch nicht zu beanstanden, da sie auch nicht aus dem üblichen Rahmen fällt.

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