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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 1136
ImmobilienImmobilien
Nutzung einer Laube zu Wohnzwecken

BGH, Urteil vom 22.04.2004 - III ZR 163/03

Das bestandsgeschützte Recht zur Nutzung einer Laube zu Wohnzwecken ist nicht an die Baulichkeit, sondern an die Nutzer gebunden, die aus dem am 1. April 1983 (§ 22 BKleingG) bestehenden Pachtvertrag berechtigt sind.*)

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IBRRS 2004, 1124
ImmobilienImmobilien
Gerichtsvollzieher darf keine Bauwerke entfernen lassen

BGH, Beschluss vom 19.03.2004 - IXa ZB 328/03

a) Bei der Vollstreckung eines Anspruchs auf Räumung und Herausgabe eines Grundstücks ist der Gerichtsvollzieher nicht berechtigt, Bauwerke und Anpflanzungen beseitigen zu lassen, selbst wenn der Schuldner nach dem Inhalt des Titels zur Beseitigung verpflichtet ist; der Beseitigungsanspruch ist nach § 887 ZPO zu vollstrecken.*)

b) Ist die Beseitigung im Rahmen der Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ohne die erforderliche Ermächtigung des Prozeßgerichts des ersten Rechtszuges erfolgt, können die Kosten der Ersatzvornahme nicht als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung festgesetzt werden.*)

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IBRRS 2004, 1107
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kommune haftet nicht für Wasserschäden durch Jahrhundertregen

BGH, Urteil vom 22.04.2004 - III ZR 108/03

Führt ein ganz ungewöhnlicher und seltener Starkregen (hier: Wiederkehrzeit von mehr als hundert Jahren) zu einem Rückstau in der Abwasserkanalisation und zu einem Wiederaustritt des Niederschlagswassers, kann sich die Gemeinde gegenüber der Anlagenhaftung aus § 2 HPflG auf höhere Gewalt berufen.*)

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IBRRS 2004, 1106
ImmobilienImmobilien
Erschließungskosten und Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 11.02.2004 - II R 31/02

Hat der Veräußerer eines noch nicht erschlossenen Grundstücks einen wirksamen Vertrag über die Ablöse künftig entstehender Erschließungskosten mit der Gebietskörperschaft nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB geschlossen und übernimmt der Erwerber die vom Veräußerer noch nicht erfüllte Verpflichtung aus dem Ablösevertrag, so ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs regelmäßig das unerschlossene Grundstück. Die Übernahme der Verbindlichkeit stellt keine Gegenleistung dar.*)

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IBRRS 2004, 1088
ImmobilienImmobilien
Anwendungsbereich des § 121 Abs. 6 SachenRBerG

BGH, Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 214/03

a) § 121 Abs. 6 SachenRBerG ist auf den Fall entsprechend anzuwenden, daß ein Kauf nach dem Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl. I S. 157) an einer Zuordnung nach der Vierten Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz scheiterte.*)

b) Im Sinne von § 121 Abs. 6 SachenRBerG hat eine Kommune den Kaufpreis erhalten, wenn und soweit sie ihn (im Rahmen der Kassenbestände) von dem örtlichen Rat übernommen hat. Ob diese Bestände der Kommune nach den Vorschriften des Zuordnungsrechts als Kommunalvermögen zuzuordnen gewesen waren, ist ohne Belang.*)

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IBRRS 2004, 1087
ImmobilienImmobilien
Aufforderung nach § 177 BGB: Wer muss mitwirken?

BGH, Urteil vom 02.04.2004 - V ZR 107/03

Sind bei einem durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen Vertrag mehrere Personen Vertragspartner des Vertretenen, so müssen sie, sofern sich aus ihrem Innenverhältnis nichts anderes ergibt, sämtlich an einer Aufforderung nach § 177 Abs. 2 Satz 1 BGB mitwirken.*)

Das Berufungsgericht darf auch nach einer Zurückverweisung der Sache neue Angriffs- und Verteidigungsmittel nur in den Grenzen des § 531 Abs. 2 ZPO zulassen. Ist von dem Berufungsgericht unter Verstoß gegen § 531 Abs. 2 ZPO zugelassener Tatsachenvortrag (Ausgangsvortrag) unschlüssig, muß das Berufungsgericht bei seiner erneuten Entscheidung ergänzendes, zur Schlüssigkeit des Ausgangsvortrags führendes Parteivorbringen auch dann unberücksichtigt lassen, wenn die Partei vor der Zurückverweisung keine Gelegenheit erhalten hatte, ihren Ausgangsvortrag zu ergänzen.*)

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IBRRS 2004, 1086
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwaltung bei umstrittenen Eigentumsverhältnissen?

BGH, Beschluss vom 19.03.2004 - IXa ZB 190/03

Der Anordnung der Zwangsverwaltung steht nicht entgegen, daß der Eigenbesitz des eingetragenen Eigentümers bestritten wird.*)

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IBRRS 2004, 1078
ImmobilienImmobilien
Voraussetzung für die Duldungspflicht gemäß § 917 BGB

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.03.2004 - 7 U 289/03

1. Voraussetzung für die Duldungspflicht gemäß § 917 BGB ist, dass eine Verbindung des Grundstücks der Kläger zu einem öffentlichen Weg fehlt und eine solche Verbindung zur ordnungsgemäßen Benutzung des Grundstücks notwendig ist. Rein persönliche Bedürfnisse des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten oder ein vorübergehender außergewöhnlicher Bedarf sind nicht maßgebend.

2. Ob eine Nutzung des Verbindungsgrundstücks notwendig ist, ist nach strengen Maßstäben zu beurteilen.

3. Grundsätzlich nicht notwendig ist eine Zufahrt für Kraftfahrzeuge auf ein Wohngrundstück, jedenfalls dann nicht, wenn das Kraftfahrzeug vor dem Grundstück oder in benachbarten Straßen geparkt werden kann.

4. Die Ausübung eines seit langer Zeit praktizierten Notwegrechtes kann nach Treu und Glauben nicht untersagt werden, wenn der Weg weiterhin nur in dem Umfang genutzt wird, der der früheren jahrzehntelangen Nutzung unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen Technisierung entspricht.

5. Ob eine "Wegegerechtigkeit" bzw. ein Geh- und Fahrrecht auch das Recht umfasst, mit einem Fahrzeug zu einem Haus zu gelangen, ist durch Auslegung der Dienstbarkeit zu ermitteln. Dabei kann eine längere Zeit geduldete Ausübung, auch wenn mit ihr erst einige Zeit nach Bestellung begonnen worden ist, einen Anhaltspunkt für die ursprüngliche Rechtslage bieten. Im Übrigen kann sich der Inhalt der Grunddienstbarkeit auch ändern, insbesondere wenn die Grunddienstbarkeit zeitlich unbegrenzt ist. Insoweit ist die Grunddienstbarkeit auch den veränderten technischen und wirtschaftlichen Änderungen (Veränderung der Benutzungsmittel) anzupassen, so dass nicht näher bestimmte altrechtliche Wegerechte auch für Kraftfahrzeuge gelten.

6. Eine unentgeltliche Zufahrtsgestattung begründet lediglich ein Leihverhältnis (§§ 598 ff BGB), das mangels entgegenstehender Vereinbarung gemäß § 604 Abs. 3 BGB jederzeit gekündigt werden kann, ohne dass es hierfür eines besonderen Grundes bedarf.

7. Eine konkludente Begründung einer Grunddienstbarkeit kann nur in einem Verhalten gefunden werden, das keine andere Deutung zulässt als die, dass dem Berechtigten gegenüber der Wille zur Belastung des Grundstücks mit einem dinglichen Recht erklärt wird.

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IBRRS 2004, 1075
ImmobilienImmobilien
Umfang der Aufklärungspflicht des Verkäufers

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.2003 - 17 U 183/02

Zum Umfang der Aufklärung des Verkäufers einer Eigentumswohnung, in deren Speicher in der Vergangenheit starker Taubenzeckenbefall festgestellt wurde.*)

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IBRRS 2004, 1073
ImmobilienImmobilien
Abwasserleitungs ist nicht nach VGB 88 mitversichert

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.08.2003 - 12 U 60/03

Der Umstand, dass über eine Abwasserleitung der Überlauf einer Warmwasser- oder Dampfheizung abgeführt wird, macht die Abwasserleitung nicht zu einem Rohr der Heizungsanlage im Sinne von § 7 Nr. 3 VGB 88.*)

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IBRRS 2004, 1056
ImmobilienImmobilien
Arglistiges Verschweigen von Schimmelbildung

LG München I, Urteil vom 20.11.2003 - 26 O 12901/02

Arglistig handelt, wer tatsächliche Behauptungen ohne jede sachliche Grundlage abgibt. Arglist liegt dann vor, wenn dem Erklärenden jegliche zur sachgemäßen Beantwortung einer Frage erforderliche Kenntnis fehlt, ihm dies auch bewusst ist, und er gleichwohl diesen Umstand, d.h. die fehlende Sachkunde, dem anderen Teil verschweigt.

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IBRRS 2004, 1042
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung - Sittenwidrigkeit einer Bieterabrede

OLG Naumburg, Urteil vom 26.02.2004 - 7 U 123/03

Zur Sittenwidrigkeit einer Bieterabrede.*)

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IBRRS 2004, 1029
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag der Gemeinde: Genehmigungspflicht bei Stundung?

BGH, Urteil vom 02.04.2004 - V ZR 105/03

Der Umstand allein, daß eine Gemeinde durch einen Vertrag eine Verpflichtung eingeht, die teilweise oder ganz erst in späteren Haushaltsjahren zu erfüllen ist, führt nicht zur Genehmigungsbedürftigkeit nach § 44 Abs. 6 DDR-KommVerf. Dasselbe gilt für eine Stundung, die dem Zweck dient, die Zug-um-Zug-Abwicklung der gegenseitigen Pflichten eines Grundstückskaufvertrages sicher zu stellen.*)

Eine Stundungsabrede liegt nicht vor, wenn die Vertragsparteien den Zahlungszeitpunkt so festlegen, daß eine Zug-um-Zug-Abwicklung der beiderseitigen Pflichten gewährleistet ist.*)

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IBRRS 2004, 1024
ImmobilienImmobilien
Konkludenter Vertragsschluss für Energielieferungen

BGH, Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 95/03

Ein konkludenter Vertragsschluß durch Entnahme von Energie kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten besteht, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht werden.*)

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IBRRS 2004, 1020
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verwirkung der Einrede der Formnichtigkeit des Kaufvertrages

BGH, Beschluss vom 18.03.2004 - V ZR 222/03

a) Konkrete Anhaltspunkte für eine Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr können sich auch daraus ergeben, daß das Berufungsgericht bei seiner Begründung erkennbar von einem - nicht formulierten - unrichtigen Obersatz ausgeht (Fortführung von Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754).*)

b) Ergibt sich die Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr auf diese Weise aus der rechtlichen Begründung des Berufungsgerichts oder aus offenkundigen Umständen (§ 291 ZPO), so sind entsprechende Darlegungen in der Beschwerdebegründung nicht erforderlich (Abgrenzung zu BGHZ 152, 182).*)

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IBRRS 2004, 1002
ImmobilienImmobilien
Beweislast beim Zustandekommen eines Maklervertrags

OLG Köln, Beschluss vom 07.10.2003 - 24 U 117/03

1. Die Beweislast für den Abschluss eines Maklervertrages trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Makler.

2. Erst wenn der Abschluss des Maklervertrages (Übertragung der Maklerleistung) feststeht, hat der Maklerkunde, sofern die dem Makler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten war, die Unentgeltlichkeit zu beweisen.

3. Tritt der Interessent von sich aus an einen gewerblichen Makler mit der Bitte heran, einen geeigneten Vertragsschluss nachzuweisen oder zu vermitteln, ohne dass der Makler von der Gegenseite beauftragt worden ist, so kann ein Maklervertrag selbst ohne ausdrückliches Provisionsverlangen zu Stande kommen.

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IBRRS 2004, 0982
ImmobilienImmobilien
Löschung einer Grunddienstbarkeit

OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.12.2003 - 4 U 36/03

Eine im Jahre 1920 bestellte Grunddienstbarkeit, deren alleiniger Zweck darin bestand, dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks die Vorteile der damals guten Wohnlage in einer "Villengegend" zu sichern, erlischt, wenn der Wohnvorteil mit den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs und dem anschließenden Wiederaufbau entfallen ist.*)

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IBRRS 2004, 0977
ImmobilienImmobilien
Widerruf eines unwiderruflichen Verkaufangebotes

BGH, Urteil vom 26.03.2004 - V ZR 90/03

Der Eigentümer eines Grundstücks kann sich in einem notariell beurkundeten unwiderruflichen Angebot zum Verkauf des Grundstücks vorbehalten, das Angebot mit der Folge zu widerrufen, daß das Angebot befristet ist, und einen erklärten Widerruf zurückzunehmen, solange das Angebot nicht erloschen ist. Die Erklärung, den Widerruf zurückzunehmen, bedarf in diesem Fall nicht der Beurkundung.*)

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IBRRS 2004, 0976
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Übergang nicht dinglich gesicherter Kreditverbindlichkeiten

BGH, Beschluss vom 01.04.2004 - III ZR 300/03

Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG gehen auf den Berechtigten auch nicht dinglich gesicherte Kreditverbindlichkeiten über, die der Finanzierung von Baumaßnahmen auf dem restituierten Grundstück dienen.*)

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IBRRS 2004, 0975
ImmobilienImmobilien
Bewilligung einer Baulast für einen Miteigentümer

BGH, Urteil vom 08.03.2004 - II ZR 5/02

Der Miteigentümer eines Grundstücks kann den/die anderen Miteigentümer auf Einräumung einer Baulast in Anspruch nehmen, wenn die Bewilligung der Baulast notwendig ist, um ihm eine bestimmungsgemäße Nutzung des gemeinschaftlichen Grundstücks zu ermöglichen, die Grenze des § 745 Abs. 3 BGB gewahrt bleibt und die angestrebte Regelung nach billigem Ermessen dem Interesse aller Teilhaber entspricht (Bestätigung des Sen.Urt. v. 3. Dezember 1990 - II ZR 107/90, WM 1991, 821, 822 und 823).*)

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IBRRS 2004, 0973
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Öffentlich-rechtliche Amtspflichten der Treuhandanstalt

BGH, Urteil vom 11.03.2004 - III ZR 90/03

Der Treuhandanstalt konnten bei ihrer Privatisierungstätigkeit (öffentlich-rechtliche) Amtspflichten gegenüber einer Gemeinde obliegen, sofern diese einen spezifizierten Kommunalisierungs- oder Restitutionsantrag gestellt hatte.*)

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IBRRS 2004, 0962
ImmobilienImmobilien
Umdeutung eines nichtigen Kaufvertrages

BGH, Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 224/03

Die Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts muß nicht daran scheitern, daß die Leistung, die Gegenstand des anderen Geschäfts ist, im Ungleichgewicht zu dem ursprünglich vorgesehenen Entgelt steht; je nach dem anzunehmenden Parteiwillen kann das Äquivalenzverhältnis verschoben oder durch Veränderung des Entgelts gewahrt sein (Umdeutung des Kaufs nicht existierenden Gebäudeeigentums in den Kauf der Rechte aus der Sachenrechtsbereinigung).*)

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IBRRS 2004, 0960
ImmobilienImmobilien
Anschluss- und Benutzungszwang aus Umweltschutzgründen?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2004 - 1 S 2261/02

1. Ein öffentliches Bedürfnis im Sinne des § 11 Abs. 2 GemO ist gegeben, wenn durch den Anschluss- und Benutzungszwang nach objektiven Maßstäben das Wohl der Gemeindeeinwohner gefördert wird (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).*)

2. Die die Annahme eines öffentlichen Bedürfnisses rechtfertigenden Gründe des öffentlichen Wohls müssen einen hinreichenden örtlichen Bezug aufweisen. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die Einrichtung der Fernwärmeversorgung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, die örtliche Umweltsituation zu verbessern.*)

3. Auch mit Blick auf die Staatszielbestimmungen des Art. 20a GG bzw. Art. 3a LV ist die sich allein überörtlich auswirkende Umweltverträglichkeit der Fernwärmeversorgung für sich genommen nicht geeignet, den gemeindlichen Anschluss- und Benutzungszwang zu rechtfertigen (a.A. OVG Schleswig, Urt. v. 21.8.2002, NordÖR 2003, 21, zu § 17 Abs. 2 GemOSH).*)

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IBRRS 2004, 0956
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung nach neuem Schuldrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 24.02.2004 - 11 U 94/03

1. Auch nach dem modernisierten Schuldrecht bedarf es für den Rücktritt vom Vertrag keiner Nacherfüllungsfrist, wenn dies von vornherein sinnlos erscheint, weil der Schuldner bereits zuvor fehlende Erfüllungsbereitschaft zum Ausdruck gebracht hat.*)

2. Sucht der Verkäufer ein offensichtlich mit mehreren Mängeln behaftetes Grundstück zu übergeben und stellt er auf die Rüge eines Mangels durch den Erwerber lediglich die Beteiligung an den Beseitigungskosten in Aussicht, kann der Käufer sogleich vom Vertrag zurücktreten.*)

3. § 464 BGB a.F., wonach der Käufer sich seine Rechte wegen eines Mangels bei der Annahme vorbehalten muss, ist ersatzlos entfallen. Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind jetzt nur noch dann ausgeschlossen, wenn er den Mangel bei Vertragsabschluss kannte (§ 442 Abs. 1 Satz 1 BGB), oder eingeschränkt, wenn ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt blieb (§ 442 Abs. 1 Satz 2 BGB).

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IBRRS 2004, 0949
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Privates Schwimmbad: Beseitungsanspruch aufgrund Bebauungsplans?

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.09.2003 - 6 U 144/02

Ein nachbarrechtlicher Anspruch wegen Verletzung von bauplanungsrechtlichen Vorschriften kommt nur dann in Betracht, wenn die Vorschriften des Planes Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind. Baurechtliche Normen sind nur dann nachbarschützend, wenn der Kreis der geschützten Personen von der jeweiligen Norm her bestimmt und abgrenzbar ist (etwa Bauwich-Vorschriften oder Bestimmungen über die Bepflanzung der seitlichen Grundstücksgrenzen).

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IBRRS 2004, 0933
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Risikoausschluss bei fehlerhafter Wohnfläche

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.02.2004 - 12 U 110/03

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen unzutreffend angegebener Wohnfläche aus einem Immobilienkaufvertrag mit Herstellungs- konkret Ausbauverpflichtung unterfällt dem Risikoausschluss des § 4 Abs. 1 k ARB 75 (Baurisikoklausel) auch dann, wenn die zugesagte Wohnfläche bautechnisch von Anfang an nicht erzielbar war.*)

Der Risikoausschluss bezieht sich auch auf Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (Betrug), sofern sich diese auf bewusste Falschangaben zu wesentlichen Planungswerten beziehen.*)

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IBRRS 2004, 0922
ImmobilienImmobilien
Fassadenrisse durch Kanalaushubarbeiten

OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.12.2003 - 4 U 89/02

1. Entstehen durch den Aushub eines Kanals Rissschäden an einem benachbarten Hausgrundstück, so besteht ein aus dem Rechtsgedanken des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB abgeleiteter nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch.*)

2. Der Inhalt des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs bestimmt sich grundsätzlich nach den Regeln über die Enteignungsentschädigung und ist auf Beseitigung der durch die unzumutbare Beeinträchtigung hervorgerufenen Vermögenseinbuße gerichtet. Soweit dabei Substanzveränderungen in Rede stehen, unterscheidet sich der Anspruch im Ergebnis allerdings nicht von einem Schadensersatzanspruch. Bei der Bemessung seiner Höhe kann berücksichtigt werden, dass neben den Kanalbaumaßnahmen auch Ursachen aus dem Bereich der natürlichen Bodenbeschaffenheit zum Schaden mit beigetragen haben.*)

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IBRRS 2004, 0913
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Mitwirkungsverbot bei Grundstücks-Kaufverträgen

OLG Celle, Beschluss vom 01.03.2004 - Not 3/04

1. Es stellt einen Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Nr. 3 BeurkG dar, wenn der Notar Grundstücks-Kaufverträge beurkundet, die von seinem Vater als Makler vermittelt worden sind. Bei der Beurkundung der Verträge wirkt der Notar in der „Angelegenheit“ einer Person mit, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, weil dessen Rechte oder Pflichten durch den Urkundsvorgang unmittelbar betroffen werden: Die Beurkundung des Kaufvertrages ist als der letzte Teil eines mehraktigen Tatbestandes anzusehen, der schließlich zu einem Zahlungsanspruch des Maklers gegenüber seinem Vertragspartner geführt hat. Erst die notarielle Beurkundung bewirkt im Rechtssinne - dann aber auch „unmittelbar“ -, dass die Forderung vom Vater des Notars gegenüber seinem Vertragspartner durchgesetzt werden kann, da dieser Umstand ohne weitere Zwischenschritte zur Provisionspflicht führt.*)

2. Ein solches Verständnis gebietet auch der Schutzzweck der Vorschrift, die die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars gewährleisten soll: Da den Notar vielfältige Belehrungspflichten treffen, aus denen sich erheblicher Erörterungsbedarf hinsichtlich der Ausgestaltung des konkreten zu beurkundenden Vertrages ergibt, besteht das Risiko, dass eine Vertragspartei - aufgrund der Verhandlungen während der Beurkundung - von einem Vertragsschluss Abstand nimmt. Damit besteht die Gefahr, dass der Notar in Widerstreit zu seiner Verpflichtung zur Unabhängigkeit kommt, da er einerseits ein gewisses Interesse am erfolgreichen Abschluss der Beurkundung hat, andererseits aber über Risiken des Abschlusses des zu beurkundenden Vertrages zu belehren hat.*)

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IBRRS 2004, 0892
ImmobilienImmobilien
Haftung für den Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens

BGH, Urteil vom 11.03.2004 - III ZR 274/03

Zur Haftung der Gemeinde für eine durch den Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens entstandene Überschwemmung.*)

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IBRRS 2004, 0884
ImmobilienImmobilien
Kleingartencharakter einer Anlage

BGH, Urteil vom 18.03.2004 - III ZR 180/03

Der Kleingartencharakter einer Anlage kann auch dann zu verneinen sein, wenn weniger als die Hälfte der Parzellen mit Eigenheimen oder ihnen nahekommenden Baulichkeiten bebaut ist (Fortführung des Senatsurteils vom 24. Juli 2003 - III ZR 203/02 - VIZ 2003, 538, für BGHZ vorgesehen).*)

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IBRRS 2004, 0876
ImmobilienImmobilien
Belehrungspflicht bei der Niederlegung des Vertragswillens

BGH, Urteil vom 23.10.2003 - IX ZR 324/01

Die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer rechts- und parteifähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts können im Prozeß nur einheitliche Anträge stellen.*)

Ein Kläger, der ausschließlich notarielle Pflichtverletzungen bei dem als selbständiges Betreuungsgeschäft übernommenen Urkundsvollzug geltend macht, unterstellt damit nicht zugleich Pflichtverletzungen bei der Beurkundung der Entscheidung des Gerichts.*)

Vereinbaren die Kaufvertragsparteien, daß der Käufer die auf den Nettokaufpreis zu zahlende Mehrwertsteuer auch durch Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs begleichen kann und der mit dem Vollzug beauftragte Notar erst "nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises" die Eigentumsumschreibung beantragen darf, ist der Antrag frühestens nach Vorliegen einer wirksamen Abtretung zu stellen. Durch eine verfrüht beantragte Umschreibung ist der Verkäufer spätestens dann geschädigt, wenn die Finanzbehörden zu erkennen geben, sie würden auf die Abtretung nicht in voller Höhe zahlen, sowie gegen den Verkäufer einen Haftungsbescheid wegen der danach noch offen stehenden Umsatzsteuer erlassen und wenn die Vollstreckung gegen den wegen des Differenzbetrages verurteilten Käufer aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit scheitert.*)

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IBRRS 2004, 0872
ImmobilienImmobilien
Verpflichtung des Eigentümers zur Prüfung der Umweltgefahr

VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.10.2003 - 3 E 220/02(1)

Zur Frage, wann eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Untersuchung der von seinem Grundstück ausgehenden Grundwasserabstromfahne rechtmäßig ist.

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IBRRS 2004, 0867
ImmobilienImmobilien
Inanspruchnahme durch Baumaßnahmen: Versteuerung der Entschädigung

BFH, Urteil vom 02.03.2004 - IX R 43/03

Erhält ein Eigentümer für die Inanspruchnahme seines Grundstücks im Zuge der Errichtung einer baulichen Anlage auf dem Nachbargrundstück ein Entgelt, so muss er dieses nach § 21 Abs. 1 EStG versteuern.*)

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IBRRS 2004, 0857
ImmobilienImmobilien
Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.2003 - 10 S 2619/00

1. Die Worte "zur Verhinderung von Beeinträchtigungen der Landeskultur und Landespflege" in § 26 LLG beinhalten eine normative Zielbestimmung und kein eine weitere Subsumtion erforderndes Tatbestandsmerkmal. Daher erfasst die Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht nach § 26 LLG landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke, ohne dass es noch einer Prüfung bedarf, ob ohne Bewirtschaftung und Pflege Landeskultur oder Landespflege im Einzelfall beeinträchtigt werden.*)

2. Für die Frage der Zumutbarkeit der Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht i. S. v. § 27 Abs. 1 LLG kommt es regelmäßig auf einen Kosten-Nutzen-Vergleich hinsichtlich des konkreten Buchgrundstücks an, nicht auf die gesamte wirtschaftliche Vermögenssituation des Eigentümers.*)

3. Umfasst ein Buchgrundstück sowohl land- wie auch forstwirtschaftlich nutzbare Flächen, so ist der Kosten-Nutzen-Vergleich für das gesamte Grundstück durchzuführen, d. h., den Kosten aus der Erfüllung der Pflicht nach § 26 LLG sind alle Erträge - einschließlich derjenigen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung - gegenüber zu stellen.*)

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IBRRS 2004, 0855
ImmobilienImmobilien
Bestimmtheit einer Reallast

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2004 - 3 Wx 262/03

1. Für die Eintragung einer Reallast genügt, dass die Höhe der Leistung bestimmbar ist.*)

2. Werden als Inhalt einer Reallast angegeben die Kosten des Betriebs, der Wartung und Unterhaltung/Instandhaltung einschließlich Schönheitsreparaturen eines Bauwerks, so lässt sich die höchstmögliche Belastung hinreichend deutlich daran messen, welche Kosten im "ungünstigsten" Fall im Lauf eines Jahres aufgewendet werden müssen.*)

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IBRRS 2004, 0853
ImmobilienImmobilien
Dienstbarkeit nach § 9 GBBerG

BGH, Urteil vom 06.02.2004 - V ZR 196/03

a) Eine Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG ist nicht deswegen erloschen, weil der Grundstückseigentümer nach dem 25. Dezember 1993 mit dem Versorgungsunternehmen einen Anschlußvertrag abgeschlossen hat.*)

b) Der nachträgliche Abschluß eines Anschlußvertrags nach der AVBEltV verpflichtet das Versorgungsunternehmen nicht, auf die Dienstbarkeit nach § 9 GBBerG zu verzichten.*)

c) Das Versorgungsunternehmen ist an der Berufung auf die fehlende Eintragung der Dienstbarkeit jedenfalls dann nicht analog § 162 BGB oder aus Treu und Glauben gehindert, wenn der Grundstückseigentümer die Eintragung durch Bewilligung der Grundbuchberichtigung herbeiführen kann.*)

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IBRRS 2004, 0851
ImmobilienImmobilien
Kreditrecht - Sicherheitenaustausch anstelle vorzeitiger Darlehensablösung

BGH, Urteil vom 03.02.2004 - XI ZR 398/02

a) Hat ein Darlehensnehmer gegen die realkreditgebende Bank einen Anspruch auf Einwilligung in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung, kann er, wenn die Veräußerung des belasteten Grundstücks eine Ablösung des Darlehens nicht erfordert, statt dessen auch die Zustimmung in einen bloßen Austausch der vereinbarten Sicherheiten bei sonst unverändert fortbestehendem Darlehensvertrag beanspruchen, wenn der Sicherheitenaustausch dem Kreditinstitut mangels eines schutzwürdigen Eigeninteresses zuzumuten ist.*)

b) Dies ist der Fall, wenn eine vom Darlehensnehmer als Ersatz angebotene Grundschuld das Risiko der realkreditgebenden Bank genauso gut abdeckt wie die der Bank vereinbarungsgemäß eingeräumte Grundschuld, der Darlehensnehmer bereit und in der Lage ist, alle mit dem Sicherheitenaustausch verbundenen Kosten zu tragen und das Kreditinstitut auch nicht befürchten muß, etwa bei der Verwaltung oder der Verwertung der Ersatzsicherheit irgendwelche Nachteile zu erleiden.*)

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IBRRS 2004, 0850
ImmobilienImmobilien
Ausschluss unbekannter Gläubiger von der Hypothek

BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 38/03

Der Ausschluß unbekannter Gläubiger nach § 1170 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich auf den Fall beschränkt, daß der Gläubiger von Person unbekannt ist. Ein unbekannter Aufenthalt genügt für sich genommen nicht.*)

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IBRRS 2004, 0846
ImmobilienImmobilien
Dauerschuldverhältnis: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung?

BGH, Urteil vom 02.03.2004 - XI ZR 288/02

Ein vertragswidriges Verhalten des Gegners berechtigt im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses grundsätzlich nicht zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung, es sei denn die Vertrauensgrundlage der Rechtsbeziehung ist derart erschüttert, daß sie auch durch die Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann.*)

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IBRRS 2004, 0830
ImmobilienImmobilien
Welche Bauleitpläne sind nicht "erforderlich"?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22.10.2003 - 1 MN 123/03

Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB sind nur solche Bauleitpläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren oder ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des BauGB nicht bestimmt sind.

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IBRRS 2004, 0828
ImmobilienImmobilien
Wann liegt eine Vorenthaltung der Mietsache vor?

KG, Urteil vom 19.02.2004 - 8 U 185/03

Eine Vorenthaltung der Mietsache ist nicht gegeben, wenn der Mieter die Mietsache zwar zurückgibt, aber seine weiteren Pflichten nicht erfüllt, die im Rahmen der Rückgabepflicht bestehen. Dies gilt insbesondere für unterbliebene Schönheitsreparaturen.

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IBRRS 2004, 0816
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung - Einstellen einer Grundschuld in fiktiven Verteilungsplan

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 135/03

Eine Grundschuld ist in den nach § 74a Abs. 1 Satz 1 ZVG aufzustellenden fiktiven Verteilungsplan mit ihrem Nominalbetrag (Kapital nebst Zinsen und anderen Nebenleistungen) einzustellen.*)

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IBRRS 2004, 0814
ImmobilienImmobilien
Familienrecht - Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen im Zugewinnausgleich

BGH, Urteil vom 28.01.2004 - XII ZR 221/01

a) Zur Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen im Zugewinnausgleich.*)

b) Zur Behandlung von vereinigungsbedingten Wertsteigerungen im Zugewinnausgleich.*)

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IBRRS 2004, 0787
ImmobilienImmobilien
Haftung trotz Gewährleistungsausschlusses bei Schädlingsbefall?

LG Coburg, Urteil vom 09.09.2003 - 22 O 509/03

1. Die "Versicherung", dem Verkäufer seien verborgene Mängel nicht bekannt, enthält keine Zusicherung der Mangelfreiheit, sondern beschreibt eine Grundlage für den Arglistvorwurf im Fall ihrer Unrichtigkeit.

2. Der Veräußerer eines Anwesens haftet für Holzschädlinge im Dachgebälk, wenn im Kaufvertrag für Mängelfreiheit keine Gewähr übernommen wurde, nur dann, wenn er die Holzeindringlinge dem Erwerber arglistig verschwiegen hat.

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IBRRS 2004, 0783
ImmobilienImmobilien
Verkehrswertermittlung eines Grundstücks

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2003 - 22 U 2/02 Baul

1. Die Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel unterliegt auch im Berufungsverfahren vor den Senaten für Baulandsachen Einschränkungen. § 531 ZPO ist hier jedenfalls dann anwendbar, wenn auch die Voraussetzungen für eine Zurückweisung im Verwaltungsprozess gem. § 128 a VwGO vorliegen würden.*)

2. Bei der Verkehrswertermittlung sind vorhandene Schadstoffbelastungen durch einen Abzug zu berücksichtigen, da deren Vorhandensein die Beschaffenheit und die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes (§ 5 Abs. 5 WertV) mit prägt. Die Wertermittlung erfolgt in diesen Fällen regelmäßig in der Weise, dass vom fiktiven Wert ohne Kontaminationen die Kosten der Erfassung, Gefährdungsabschätzung, Sanierung und Überwachung in Abzug gebracht werden.*)

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IBRRS 2004, 0776
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Nichteinhaltung von Grenzabständen bei Baumpflanzung

OLG Köln, Urteil vom 12.12.2003 - 19 U 63/03

Ein Beseitigungsanspruch für einen zu nahe an einer Grenze gepflanzten Baum ist unter den Voraussetzungen des § 47 NachbG-NW nur dann ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb von sechs Jahren nach der Anpflanzung rechtshängig gemacht worden ist.

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IBRRS 2004, 0771
ImmobilienImmobilien
Bedingte Kaufpreisverpflichtung mit Alternativkaufpreis

OLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2004 - 15 W 377/03

1) Die in einem mit einer Gemeinde geschlossenen Kaufvertrag über ein Baugrundstück von den Erwerbern übernommene Verpflichtung, einen erhöhten Kaufpreis für den Fall zu zahlen, dass das auf dem Grundstück zu errichtende Wohngebäude von ihnen nicht über eine bestimmte Frist selbst genutzt wird, ist als bedingte Kaufpreisverpflichtung unter Hinzurechnung zu dem anderweitig vereinbarten Kaufpreis zu bewerten.*)

2) Die Bewertung dieser Verpflichtung hat mit einem Bruchteil des Nominalbetrages des zusätzlichen Kaufpreises zu erfolgen, der den Grad der Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Bedingung berücksichtigt.*)

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IBRRS 2004, 0770
ImmobilienImmobilien
Wann liegt Kenntnis der Abtretung vor?

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2004 - 5 U 35/03

Für die Kenntnis der Abtretung genügt die Kenntnis der Tatsachen, die den Forderungsübergang bewirken.

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IBRRS 2004, 0751
ImmobilienImmobilien
Eigenheimzulage beim Erwerb vom Ehegatten?

BFH, Urteil vom 19.02.2004 - III R 54/01

Erwirbt ein Ehegatte die zur Konkursmasse des anderen Ehegatten gehörende Familienwohnung vom Konkursverwalter, liegt keine (nicht begünstigte) Anschaffung "vom" Ehegatten i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG vor. Unter den weiteren Voraussetzungen des EigZulG hat der erwerbende Ehegatte daher Anspruch auf eine Eigenheimzulage.*)

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IBRRS 2004, 0746
ImmobilienImmobilien
Vergütung des Zwangsverwalters von Grundstücken

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 37/03

a) Die nach dem Zeitaufwand bestimmte Vergütung des Zwangsverwalters von Grundstücken, die nicht durch Vermieten oder Verpachten genutzt werden, kann bei der Bemessung des Stundensatzes nicht an die Vergütung von Berufsbetreuern angelehnt werden.*)

b) Für in die Jahre 2000 bis 2003 fallende Abrechnungszeiträume kann die zeitbezogene Vergütung des Zwangsverwalters gemäß § 26 ZwVerwVO bereits nach dem Stundensatzrahmen bemessen werden, der nach § 19 Abs. 1, § 25 ZwVwV erst für Abrechnungszeiträume nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden ist.*)

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