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Sachgebiet: Immobilien

5120 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 0745
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kann Zweiterwerber Abtretung d. Gewährleistungsansprüche verlangen?

BGH, Urteil vom 13.02.2004 - V ZR 225/03

Beim Weiterverkauf eines Grundstücks unter Gewährleistungsausschluß ist für eine Verpflichtung zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erstverkäufer im Wege ergänzender Vertragsauslegung nur dann Raum, wenn besondere Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Gewährleistungsausschluß dem Zweitkäufer Ansprüche gegen den Erstverkäufer nicht vorenthalten sowie den Erstkäufer wegen etwaiger Mängel nicht abschließend entlasten und vor unvorhersehbaren Rückwirkungen einer Inanspruchnahme des Erstverkäufers schützen sollte (Abgrenzung zum Senatsurt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652).*)

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IBRRS 2004, 0744
ImmobilienImmobilien
Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

BGH, Urteil vom 04.03.2004 - III ZR 225/03

Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume (hier: Ursächlichkeit einer unterlassenen Baumüberprüfung für einen durch das Abbrechen eines Astes verursachten Verkehrsunfall).*)

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IBRRS 2004, 0732
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Sofortiges Anerkenntnis i.S. von § 93 ZPO

BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 21/03

a) Bei Anfechtungen von Kostenentscheidungen nach §§ 93, 99 Abs. 2 ZPO ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft.*)

b) Ist eine Klage (hier: auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld wegen fehlender Angaben zur Fälligkeit gemäß § 1193 BGB) zunächst nicht schlüssig, kann die beklagte Partei trotz angezeigter Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren nach entsprechend ergänztem Sachvortrag den Anspruch noch "sofort" i.S. von § 93 ZPO anerkennen.*)

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IBRRS 2004, 0682
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Zulässigkeit der Revision bei mehreren Rechtsfehlern

BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 72/02

Beruht eine falsche Entscheidung alternativ auf mehreren Rechtsfehlern, ist der Zugang zur Revision verschlossen, wenn sich darunter einer befindet, an dessen Bereinigung kein öffentliches Interesse im Sinne der Zulassungsgründe dargelegt wird.*)

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IBRRS 2004, 0671
ImmobilienImmobilien
Auslegung einer Vollmacht im Grundbuchverfahren

KG, Beschluss vom 29.04.2003 - 1 W 132/03

1. Im Grundbuchverfahren ist eine auf eine Eintragungsbewilligung bezogene Vollmacht durch das Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Auffassung des Landgerichts selbst auszulegen.*)

2. Eine Durchführungsvollmacht zur Änderung eines Grundstückskaufvertrages erfasst regelmäßig nicht die Erhöhung der Belastungsvollmacht, wenn die Durchführungsvollmacht unter der Einschränkung steht, dass die Änderungserklärungen "für die Durchführung des Kaufvertrages noch erforderlich und nützlich" sind.*)

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IBRRS 2004, 0669
ImmobilienImmobilien
Rechtsmittel gegen Festsetzung des Verkehrswertes

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 247/03

1. Die Vorschrift des § 182 ZPO a.F. stellt eine Zugangsfiktion dar, deren Eintritt allein von den darin genannten Voraussetzungen abhängig ist. Auf die Kenntniserlangung des Zustellungsadressaten oder die Möglichkeit dazu kommt es nicht an.

2. Haben ungewöhnliche Umstände dazu geführt, dass der Zustellungsempfänger von dem Zugang einer Nachricht unverschuldet keine Kenntnis erlangt hat und auf diese Weise die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels abgelaufen ist, sind seine Rechte dadurch gewahrt, dass er die Möglichkeit hat, gemäß §§ 233 ff ZPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erwirken.

3. Die formelle Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswertes steht einer Neubewertung dann nicht entgegen, wenn wesentliche neue Tatsachen, die nicht schon mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG hätten geltend gemacht werden können, eine Anpassung erfordern. In diesem Fall hat das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert gegebenenfalls von Amts wegen anzupassen.

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IBRRS 2004, 0667
ImmobilienImmobilien
Anwendungsbereich des § 8 VZOG

BGH, Urteil vom 23.01.2004 - V ZR 205/03

1. § 8 VZOG verleiht dem Verfügungsbefugten nicht die Rechtsmacht, wirksam über nicht entstandenes Volkseigentum zu verfügen. Nur wenn Volkseigentum besteht, ermächtigt die Vorschrift zu Verfügungen; anderenfalls verleiht sie dem Adressaten nur die Stellung eines Buchberechtigten, und Dritte können nur unter den Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten (§ 892 BGB) Eigentum erwerben.

2. Die Neufassung des § 8 VZOG begründet zudem eine Verfügungsmacht auch für den Fall, dass Volkseigentum zwar im Gundbuch eingetragen, aber nicht zur Enstehung gelangt ist.

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IBRRS 2004, 0666
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Zu den Voraussetzungen eines duldungspflichtigen Überbaus

OLG Bamberg, Urteil vom 03.02.2004 - 5 U 181/03

1. Gemäß Art. 7 Abs. 5 BayBO kann eine Verlagerung einer Abstandsfläche auf das Nachbargrundstück – dann auch mit Wirkung für den Rechtsnachfolger - nur durch eine im Baugenehmigungsverfahren schriftlich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegebene Zustimmungserklärung des Nachbarn gestattet werden, die sich nicht nur auf das Bauvorhaben als solches, sondern ausdrücklich auf die Zustimmung zu einer Abstandsfläche in bestimmter Breite und Tiefe auf dem eigenen Grundstück beziehen muss, die dann von Bebauung freizuhalten ist (qualifizierte Zustimmung).

2. Eine vom Rechtsvorgänger erteilte vertragliche Zustimmung zur Baumaßnahme hat nur schuldrechtlichen Charakter und wirkt nicht gegen den Einzelrechtsnachfolger (einfache Zustimmung).

3. Die bloße Kenntnisnahme von der Existenz des bereits im Rohbau hergestellten Überbaus durch die Käufer beim Grundstückserwerb beinhaltet noch nicht die konkludente Erklärung, eine entsprechende Duldungsverpflichtung begründen zu wollen.

4. Die gesetzlichen Überbauvorschriften sind analog auf andere, weniger gravierende Eigentumsbeeinträchtigungen, wie z.B. die rechtswidrige Nichteinhaltung der Abstandsfläche, anzuwenden.

5. In analoger Anwendung des § 912 BGB wird eine Duldungspflicht des Einzelrechtsnachfolgers im Eigentum des benachbarten Grundstücks dann begründet, wenn der Rechtsvorgänger dem Überbau (vertraglich) zugestimmt hat und der Überbau im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtsnachfolge bereits durchgeführt ist.

6. Denn wenn der Rechtsvorgänger (vertraglich) zugestimmt hat, trifft den Überbauenden bei Ausführung vor dem Eigentumswechsel hinsichtlich der Eigentumsbeeinträchtigung weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit, so dass der Überbau als entschuldigt gi1t. Ein Widerspruch des Einzelrechtsnachfolgers gegen den zunächst rechtmäßigen Überbau wäre im Sinne des § 912 Abs. 1 BGB verspätet.

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IBRRS 2004, 0662
ImmobilienImmobilien
Verpflichtung der Gemeinde zur Grundstücksveräußerun

OVG Sachsen, Urteil vom 27.01.2004 - 4 B 606/02V

1. Rechtsgeschäfte, in denen sich die Gemeinde verpflichtet, Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte zu veräußern, bedürfen nach § 90 Abs. 3 Nr. 1 SächsGemO der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

2. Eine Verpflichtung zur Veräußerung eines Grundstücks besteht, wenn der Nutzer eines Grundstücks die Annahme eines Angebots für einen Grundstückskaufvertrag verlangt, das den Bestimmungen der §§ 65 bis 74 SachenRBerG entspricht.

3. Nimmt eine Gemeinde ein hiervon abweichendes Kaufangebot an, erfüllt sie nicht eine Verpflichtung, sondern handelt in Wahrnehmung ihrer Berechtigung zur freien Vertragsvereinbarung.

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IBRRS 2004, 0660
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe trotz Miteigentum an Zweifamilienhaus?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.01.2004 - 9 WF 115/03

Das Miteigentum an einem Zweifamilienhaus steht der Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht entgegen, wenn eine der Wohnungen von dem anderen Miteigentümer genutzt wird und an dieser weiteren Wohnung ein Wohnungsrecht eines Dritten besteht.*)

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IBRRS 2004, 0649
ImmobilienImmobilien
Sind behindertengerechte Umbauten außergewöhnliche Belastungen?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2004 - 2 K 1430/03

1. Eine "Belastung" im Sinne des § 33 Abs. 1 EStG liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige Gegenstände anschafft oder herstellen lässt, die einen wirtschaftlich messbaren Gegenwert oder einen nicht nur vorübergehenden wirtschaftlichen Vorteil zu den aufgewandten Kosten.

2. Da letztlich nahezu jeder Aufwand zu einem Gegenwert im Form von Gütern oder Dienstleistungen führt, werden im Rahmen der sogenannten "Gegenwerttheorie" nur solche Vorteile berücksichtigt, die auch für andere Personen von Wert sein können und damit eine gewisse Markfähigkeit haben.

3. Mehraufwendungen wegen der behindertengerechten Gestaltung eines für den eigenen Wohnbedarf errichteten Hauses können nur dann außergewöhnliche Belastungen sein, wenn eine eindeutige und anhand objektiver Merkmale durchgeführte Unterscheidung zwischen den steuerlich irrelevanten Motiven für die Errichtung und Gestaltung eines Hauses und den ausschließlich durch eine Krankheit oder einen Unfall verursachten Aufwendungen möglich ist und wenn ausgeschlossen ist, dass die durch diese Aufwendungen geschaffenen Einrichtungen jeweils wertbildende Faktoren für das Haus darstellen können, wenn also eindeutig "verlorener Aufwand" vorliegt.

4. Die Ausstattung mit einem Fahrstuhl führt danach nicht zu außergewöhnlichen Belastungen.

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IBRRS 2004, 0644
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verbot einer Mobilfunkanlage wegen Gesundheitsgefährdung?

BGH, Urteil vom 13.02.2004 - V ZR 217/03

Der Einhaltung der in Gesetzen oder Rechtsverordnungen im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB festgelegten Grenz- oder Richtwerte kommt Indizwirkung dahin zu, daß eine nur unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Es ist dann Sache des Beeinträchtigten, Umstände darzulegen und zu beweisen, die diese Indizwirkung erschüttern.*)

Bei einer von einer Mobilfunksendeanlage ausgehenden Beeinträchtigung durch elektromagnetische Felder, die die Grenzwerte der 26. BImSchV einhalten, muß der Beeinträchtigte zur Erschütterung der Indizwirkung darlegen - und gegebenenfalls beweisen -, daß ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der festgelegten Grenzwerte und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung besteht.*)

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IBRRS 2004, 0642
ImmobilienImmobilien
Notarecht - Belehrungspflichten des Zentralnotars

BGH, Urteil vom 04.03.2004 - III ZR 72/03

Bei der sukzessiv erfolgenden Beurkundung von Vertragsangebot und -annahme kann dem sogenannten Zentralnotar, der nur die Vertragsannahme beurkundet, gegenüber dem Anbietenden eine betreuende Belehrungspflicht bezüglich zwischenzeitlich eingetragener Belastungen obliegen.*)

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IBRRS 2004, 0635
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wer hat Anspruch auf den Neuwertanteil?

BGH, Urteil vom 18.02.2004 - IV ZR 94/03

Der Anspruch auf den Neuwertanteil entsteht bis zum Eigentumsübergang in der Person des Grundstücksveräußerers, wenn bis dahin die Wiederherstellung sichergestellt ist.*)

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IBRRS 2004, 0626
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auflösung des Kaufvertrages bei Irrtum über Größe des Grundstücks

BGH, Urteil vom 30.01.2004 - V ZR 92/03

Ist bei dem Verkauf einer noch zu vermessenden Grundstücksfläche der Kaufgegenstand in der notariellen Urkunde sowohl durch eine bestimmte Grenzziehung in einem maßstabsgerechten Plan als auch durch eine als ungefähr bezeichnete Flächenmaßangabe bestimmt, kommt die Anpassung oder Auflösung des Vertrags nach den Grundsätzen vom Fehlen der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn die Parteien bei Vertragsschluß übereinstimmend davon ausgingen, daß die Größe der zeichnerisch dargestellten Fläche in etwa der bezifferten Flächengröße entspricht und das Ergebnis der Vermessung davon wesentlich abweicht (Ergänzung zu Senat, Urt. v. 13. Juni 1980, V ZR 119/79, WM 1980, 1013).*)

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IBRRS 2004, 0625
ImmobilienImmobilien
Inhalt eines dinglichen Nutzungsrechts

BGH, Urteil vom 30.01.2004 - V ZR 262/03

a) Zum Inhalt eines dinglichen Nutzungsrechts gehört auch seine Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit. Dafür sind neben den Bestimmungen über die Verleihung von Nutzungsrechten auch die Bestimmungen über die Nichterhebung von Nutzungsentgelten etwa nach der Eigenheimverordnung maßgeblich.*)

b) Auch nach 1970 waren dingliche Nutzungsrechte an volkseigenen Grundstücken in der Regel unentgeltlich. Deshalb kann ein Entgelt bei solchen Rechten nur verlangt werden, wenn der Nutzer ausnahmsweise nicht von einem Entgelt befreit war.*)

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IBRRS 2004, 0623
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung - Verbot der zwecklosen Pfändung gilt hier nicht

BGH, Beschluss vom 30.01.2004 - IXa ZB 233/03

Das Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) findet im Zwangsversteigerungsverfahren keine Anwendung (im Anschluß an BGHZ 151, 384).*)

Das Vollstreckungsgericht darf daher das Verfahren nicht mit der Begründung aufheben, ein Versteigerungserlös sei zugunsten des Gläubigers nicht zu erwarten.*)

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IBRRS 2004, 0612
ImmobilienImmobilien
Streupflicht bei Glatteis

OLG Celle, Urteil vom 27.02.2004 - 9 U 220/03

1. Bei Glatteisunfällen spricht ein Anschein dafür, dass die Unfallverletzungen bei Beachtung der Streupflicht vermieden worden wären, wenn der Unfall innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht stattgefunden hat. Dafür notwendig und ausreichend ist es, dass ein Glättezustand im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen nachgewiesen wird.*)

2. Zu der den Streupflichtigen entlastenden Zumutbarkeitsprüfung gehört die Erwägung, dass die Streupflicht nicht verletzt wäre, wenn erst kurz vor dem Unfall auf den gefrorenen Boden Regen niedergegangen wäre und der Streupflichtige auf eine sich dadurch bildende Glätte noch nicht mit Streuen reagiert haben müsste. Der Verletzte hat also das Vorliegen einer die Streupflicht begründenden Wetter und Straßenlage zu beweisen, während der Streupflichtige für das Vorliegen einer Ausnahmesituation, die das Streuen unzumutbar machte, beweispflichtig ist.*)

3. Die nur im Rahmen des Zumutbaren bestehende Pflicht, bei Schnee und Eisglätte die Gehwege abzustumpfen, entfällt, wenn es zwecklos ist, den Bürgersteig zu streuen, da sich Glätte alsbald wieder neu bilden würde. Der Streupflichtige braucht also nicht tätig zu werden, wenn angesichts der konkreten Wetterlage das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der dem Verkehr drohenden Gefahren führt, was insbesondere bei Glatteis durch anhaltenden Regen auf gefrorenen Boden gilt.*)

4. Sofern die die Glätte verursachenden Niederschläge enden, ist dem Streupflichtigen eine angemessene Beobachtungs und Vorbereitungszeit zuzubilligen, sodass es noch hinnehmbar sein kann, wenn der Streupflichtige erst nach Ablauf von etwa einer Stunde erneut streut; generell darf das Ende des (gefrierenden) Regens abgewartet werden, auch wenn hierdurch Glatteis entsteht. Dies gilt nur dann nicht, wenn den Sicherungspflichtigen aufgrund besonderer Umstände eine erhöhte Aufmerksamkeit und die Pflicht zu besonderer Vorsorge treffen.*)

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IBRRS 2004, 0606
ImmobilienImmobilien
Vorkaufsrecht des Mieters

BGH, Urteil vom 17.01.2003 - V ZR 137/02

a) Den Vermieter trifft bei Eintritt des Vorkaufsfalls zugunsten des Mieters die mietvertragliche Nebenpflicht, den Mieter über sein Vorkaufsrecht zu unterrichten und ihm den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Kaufvertrages mitzuteilen. Diese Pflicht ist verletzt, wenn dem Mieter der Vertragsinhalt unrichtig oder unvollständig zur Kenntnis gebracht wird.*)

b) Im Fall einer solchen Pflichtverletzung spricht eine Vermutung für "aufklärungsrichtiges" Verhalten des Mieters.*)

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IBRRS 2004, 0573
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bankenrecht - Finanzierung eines Steuersparmodells: Aufklärungspflichten

BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01

1. Der Gesichtspunkt des Wissensvorsprungs verpflichtet eine Bank nur, vorhandenes, von ihr als wesentlich erkanntes Wissen zu offenbaren, nicht aber, sich einen Wissensvorsprung erst zu verschaffen.

2. Ein Wissensvorsprung der Bank darüber, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, begründet grundsätzlich keine Aufklärungspflicht. Denn es gehört auch bei einem kreditfinanzierten Kauf zu den eigenen Aufgaben des Käufers, die Angemessenheit des Kaufpreises zu prüfen.

3. Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss. Das ist erst in Betracht zu ziehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung.

4. Eine Aufklärungspflicht wegen Überschreitung der Kreditgeberrolle setzt voraus, dass die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.

5. Um ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG handelt es sich auch dann, wenn der Wert der Wohnung niedriger sein sollte als der Betrag der bestellten Grundschuld.

6. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ist nur dann nicht anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des § 18 Satz 2 VerbrKrG vorliegen, etwa weil nur ein nicht wesentlicher Teil des Kredits grundpfandrechtlich abgesichert ist.

7. Für die Frage, ob ein grundpfandrechtlich abgesicherter Kredit zu den üblichen Bedingungen gewährt worden ist, kommt es entscheidend auf die Zinshöhe und die sonstigen Kreditkonditionen an.

8. Fremde, der Bank bekannte Vermittlerkosten sind zwar bei Konsumentenratenkrediten in der Regel dem Darlehensgeber als Teil der Kreditkosten zuzurechnen und deshalb von diesem im Kreditvertrag anzugeben. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Tätigkeit des Vermittlers nicht so sehr im Interesse der Bank, sondern des Kreditnehmers lag oder ihm besondere Vorteile gebracht hat.

9. Das ist bei der Finanzierungsvermittlung im Rahmen eines Steuersparmodells regelmäßig anzunehmen, weil die im Konzept des Steuersparmodells vorgesehene Einschaltung des Finanzierungsvermittlers mit der Folge der Entstehung der vom Darlehensnehmer zu zahlenden Finanzierungsvermittlungsgebühr der Erzielung der begehrten Steuervorteile dient.*)

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IBRRS 2004, 0572
ImmobilienImmobilien
Anwendungsbereich des § 571 BGB a.F.

BGH, Urteil vom 22.10.2003 - XII ZR 119/02

1. § 571 BGB a.F. ist grundsätzlich nur bei Identität zwischen Vermieter und veräußerndem Eigentümer anwendbar.

2. Ein Einverständnis des Eigentümers mit der Vermietung, das bei jeder erlaubten Untervermietung vorliegt, ist nicht der Identität zwischen Eigentümer und Vermieter gleichzusetzen.

3. Ebensowenig rechtfertigt der Umstand, dass der Eigentümer Alleingesellschafter des Vermieters ist, die analoge Anwendung des § 571 BGB a.F.. *)

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IBRRS 2004, 0501
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag über vermeintliches Bauerwartungsland

BGH, Urteil vom 16.01.2004 - V ZR 166/03

1. Zur Frage, wann ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und damit eine daran geknüpfte Vermutung der verwerflichen Gesinnung des Begünstigten vorliegen.

2. Der Kauf von Bauerwartungsland schließt typischerweise ein Element der Unsicherheit ein, weil in aller Regel gerade nicht feststeht, ob und gegebenenfalls wann das Grundstück bebaubar werden wird. Sind - wie normalerweise in einem solchen Fall - Störungen der Geschäftsgrundlage voraussehbar, ist es grundsätzlich Sache des betroffenen Vertragspartners, sich gegen die daraus drohenden Nachteile zu sichern; für eine Berücksichtigung der Geschäftsgrundlage ist bei einem solchen risikobehafteten Geschäft in der Regel kein Raum.

3. Der Einwand des Rechtsmißbrauchs kann im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO der Vollstreckung aus einem Titel entgegengehalten werden. Voraussetzung ist aber, dass der Rechtsmissbrauch den Bestand der zu vollstreckenden Forderung betrifft.

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IBRRS 2004, 0497
ImmobilienImmobilien
Emissionsgrenzwerte: Subjektives-öffentliches Recht?

BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02

Solange für potentiell gesundheitsgefährdende Stoffe keine Immissionswerte bestimmt sind, dienen zur Minimierung des Gesundheitsrisikos erlassene Emissionsgrenzwerte auch dem Schutz eines individualisierbaren Personenkreises im Einwirkungsbereich der Anlage.*)

Im Rahmen des Minimierungsgebots endet die Schutzpflicht regelmäßig dort, wo aufgrund sachverständiger Risikoabschätzung die Irrelevanz einer von der Anlage verursachten Immissionszusatzbelastung durch potentiell gesundheitsgefährdende Stoffe anzunehmen ist.*)

Eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache tritt nicht ein, wenn im Lauf des Prozesses ein Emissionsgrenzwert herabgesetzt und die Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung in der geänderten Gestalt fortgeführt wird.*)

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IBRRS 2004, 0495
ImmobilienImmobilien
Deichpflicht

BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 CN 2.02

Das Wasserverbandsgesetz enthält keine abschließende Regelung, die es den Ländern verwehrt, die Grenzen des durch Sperrwerke und Deiche geschützten Gebietes als Anknüpfungspunkt für die materielle Deichpflicht der betroffenen Eigentümer durch Verordnung zu bestimmen oder zu ändern.*)

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IBRRS 2004, 0473
ImmobilienImmobilien
Überbau aufgrund eines Mietvertrages: Folgen nach dessen Ende

BGH, Urteil vom 16.01.2004 - V ZR 243/03

a) War dem Eigentümer des Stammgrundstücks der Überbau aufgrund eines Mietvertrags über die überbaute Fläche gestattet, berührt der Ablauf des Vertrags sein Eigentum am Überbau nicht; er ist aber verpflichtet, dem Eigentümer des überbauten Grundstücks das Eigentum am Überbau zu verschaffen.*)

b) Dem Eigentümer des rechtmäßig überbauten Grundstücks kann das Eigentum am Überbau durch Bestellung einer Dienstbarkeit zu Lasten des Stammgrundstücks (Ausschluß der Ausübung des Überbaurechts) oder durch Aufhebung der Gestattung und Trennung des Überbaus vom übrigen Gebäude verschafft werden.*)

c) Der Erwerb des Stammgrundstücks berechtigt den Erwerber nicht, den aufgrund eines von seinem Rechtsvorgänger abgeschlossenen Mietvertrags errichteten Überbau auf dem fremden Grundstück zu unterhalten.*)

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IBRRS 2004, 0436
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Berichtigungspflicht bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urkunde

KG, Beschluss vom 01.04.2003 - 1 W 260/02

1. Lehnt der Notar die Berichtigung einer Urkunde allein aus verfahrensrechtlichen Gründen ab, ist die Beschwerde nach § 15 Abs. 1 S. 2 BNotO gegeben.*)

2. Der Notar muss unverzüglich nach § 44a Abs. 2 S. 1 BeurkG verfahren, wenn er eine offensichtliche Unrichtigkeit der Urkunde bejaht. Ist die Beurkundung durch die Unterschrift des Notars abgeschlossen, kann der Notar einen Randvermerk nach § 44a Abs.1 S. 1 BeurkG nicht nachträglich unterzeichnen; es kommt nur noch ein Nachtragsvermerk nach § 44a Abs.2 S. 1 und 2 BeurkG in Betracht.*)

3. Liegen die Voraussetzungen für einen Nachtragsvermerk nicht vor, kann der Notar die fehlerhaften Erklärungen nicht ohne Mitwirkung der Beteiligten selbständig richtig stellen. Auch wenn die Beteiligten einer Angestellten des Notars Vollmacht erteilt haben, muss er insoweit nicht ohne ein Ansuchen der Notariatsangestellten von sich aus tätig werden.*)

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IBRRS 2004, 0427
ImmobilienImmobilien
Vertretung der Gemeinde bei Grundstücksverkauf

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.2003 - 3 Wx 312/03

1. Ist eine Eintragungsbewilligung mit zwei Unterschriften und einem Siegel bzw. Stempel der Gemeinde versehen, so begründet dies für das Grundbuchamt die Vermutung, dass die Unterzeichner der Urkunde auch zur Vertretung der Gemeinde befugt sind.

2. Dies gilt nur dann nicht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die fehlende Vertretungsbefugnis der Unterzeichner bestehen.

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IBRRS 2004, 0425
ImmobilienImmobilien
Verbot einer Mobilfunkanlage wegen Gesundheitsgefährdung?

BGH, Urteil vom 13.02.2004 - V ZR 218/03

Der Einhaltung der in Gesetzen oder Rechtsverordnungen im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB festgelegten Grenz- oder Richtwerte kommt Indizwirkung dahin zu, daß eine nur unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Es ist dann Sache des Beeinträchtigten, Umstände darzulegen und zu beweisen, die diese Indizwirkung erschüttern.*)

Bei einer von einer Mobilfunksendeanlage ausgehenden Beeinträchtigung durch elektromagnetische Felder, die die Grenzwerte der 26. BImSchV einhalten, muß der Beeinträchtigte zur Erschütterung der Indizwirkung darlegen - und gegebenenfalls beweisen -, daß ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der festgelegten Grenzwerte und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung besteht.*)

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IBRRS 2004, 0359
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Störer: Wann Verurteilung zu konkreter Maßnahme möglich?

BGH, Urteil vom 12.12.2003 - V ZR 98/03

Ein Störer kann nicht nur dann zu einer konkreten Maßnahme verurteilt werden, wenn allein diese Maßnahme den Nichteintritt der drohenden Beeinträchtigung gewährleistet, sondern auch, wenn weitere Maßnahmen zwar möglich sind, vernünftigerweise aber nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden können.*)

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IBRRS 2004, 0333
ImmobilienImmobilien
Unwirksame Unterwerfungserklärung: Zwangsvollstreckung?

BGH, Urteil vom 02.12.2003 - XI ZR 429/02

a) Ein BGB-Gesellschafter, der sich im Darlehensvertrag der kreditsuchenden Gesellschaft wirksam verpflichtet hat, sich in Höhe der auf seine Beteiligung entfallenden Verbindlichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Privatvermögen zu unterwerfen, darf aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung keine Vorteile ziehen (§ 242 BGB).

b) Ist die Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung von einem vollmachtlosen Vertreter abgegeben worden, kann der Vertretene sich daher gegenüber der kreditgebenden Bank auf die Unwirksamkeit der Erklärung nicht berufen (hier: Abgabe der Unterwerfungserklärung durch Geschäftsbesorgerin aufgrund einer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß § 134 BGB nichtigen Vollmacht).

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IBRRS 2004, 0332
ImmobilienImmobilien
Unwirksame Unterwerfungserklärung: Zwangsvollstreckung?

BGH, Urteil vom 02.12.2003 - XI ZR 428/02

a) Ein BGB-Gesellschafter, der sich im Darlehensvertrag der kreditsuchenden Gesellschaft wirksam verpflichtet hat, sich in Höhe der auf seine Beteiligung entfallenden Verbindlichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Privatvermögen zu unterwerfen, darf aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung keine Vorteile ziehen (§ 242 BGB).

b) Ist die Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung von einem vollmachtlosen Vertreter abgegeben worden, kann der Vertretene sich daher gegenüber der kreditgebenden Bank auf die Unwirksamkeit der Erklärung nicht berufen (hier: Abgabe der Unterwerfungserklärung durch Geschäftsbesorgerin aufgrund einer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß § 134 BGB nichtigen Vollmacht).

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IBRRS 2004, 0328
ImmobilienImmobilien
Auch Zeltbesitzer haftet als Gebäudebesitzer gemäß §§ 836, 837 BGB

OLG Rostock, Urteil vom 15.09.2003 - 3 U 58/03

1. Werden Teile eines Messezeltes mit den Abmessungen 50 m x 20 m und einer Firsthöhe von 6 m durch eine Sturmböe der Stärke 11 erfasst und gegen ein benachbartes Gebäude geweht, so haftet der Zeltbesitzer als Gebäudebesitzer gem. §§ 836, 837 BGB dem Eigentümer des beschädigten Nachbargebäudes.*)

2. Ein Land kann als Schadensersatz nicht den Besoldungsschaden, d.h. die für die Zeit der Räumung eines Finanzamtsgebäudes geleisteten anteiligen Aufwendungen für Gehälter der Bediensteten geltend machen.*)

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IBRRS 2004, 0318
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Vortrag nach Schluss der mündlichen Verhandlung

OLG Celle, Urteil vom 08.01.2004 - 4 U 134/03

1. Vortrag nach Schluss der mündlichen Verhandlung ist auch dann nach § 296a ZPO ausgeschlossen, wenn darauf ein Teilurteil ergeht und der durch das Teilurteil beschiedene Streitgegenstand nicht Gegenstand der anschließenden Verhandlung ist.*)

2. Der Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB i.V.m. § 23 NdsNachbarG resultiert aus der rechtswidrigen Beeinträchtigung des Nachbareigentums durch eine in allzu großer Grenznähe angebrachte Einrichtung. Wenn nur ein Teil der Einrichtung einen zu geringen Grenzabstand aufweist, reicht es aus, diesen Teil zu beseitigen.

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IBRRS 2004, 0316
ImmobilienImmobilien
Verkehrssicherungspflichten - Pflicht zur Warnung vor Dachlawinen?

OLG Hamm, Urteil vom 23.07.2003 - 13 U 49/03

1. Für Hausbesitzer besteht keine grundsätzliche Pflicht, vor möglichen Dachlawinen zu warnen. Sie müssten nur dann Warnhinweise anbringen, wenn besondere Umstände Sicherungsmaßnahmen zum Schutze Dritter gebieten. Dazu zählten etwa die allgemeine Schneelage des Ortes, die Beschaffenheit und Lage des Gebäudes, die konkreten Schneeverhältnisse sowie Art und Umfang des gefährdeten Verkehrs.

2. Hausbesitzer müssten aber dann Vorkehrungen treffen und Warnhinweise am Haus anbringen, wenn in dem Gemeindegebiet eine entsprechende ordnungsbehördliche Vorschrift erlassen wurde

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IBRRS 2004, 0311
ImmobilienImmobilien
Auf welche Gutachten ist § 839a BGB zeitlich anwendbar?

LG Köln, Urteil vom 28.01.2004 - 28 O 330/03

1. § 839a BGB ist auf Gutachten, die vor dem 01.08.2002 erstattet worden sind, nicht anwendbar.

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendbarkeit des § 839a BGB im Sinne der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 8 EGBGB ist hinsichtlich des schädigenden Ereignisses nicht die Entscheidung des Gerichts, sondern die Erstellung und Abgabe des Gutachtens.

3. Der Begriff des "schädigenden Ereignisses" im Sinne von Art. 229 § 8 EGBGB muss für jede der geänderten Vorschriften konkret bestimmt werden.

4. Unter dem "schädigenden Ereignis" im Sinne von Art. 229 § 8 EGBGB ist nur die schädigende Handlung des verantwortlichen Sachverständigen in Form der Erstellung eines fehlerhaften Gutachtens zu sehen, die dann abgeschlossen ist, wenn der Sachverständige das Gutachten erstellt hat und aus seinen Händen gibt.

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IBRRS 2004, 0301
ImmobilienImmobilien
Bürgschaft - Auslegung einer individualvertraglichen Haftungsbegrenzung

BGH, Urteil vom 09.12.2003 - XI ZR 372/02

Zur Auslegung einer individualvertraglichen Haftungsbegrenzung.*)

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IBRRS 2004, 0296
ImmobilienImmobilien
Unwirksame Unterwerfungserklärung: Zwangsvollstreckung?

BGH, Urteil vom 02.12.2003 - XI ZR 421/02

a) Ein BGB-Gesellschafter, der sich im Darlehensvertrag der kreditsuchenden Gesellschaft wirksam verpflichtet hat, sich in Höhe der auf seine Beteiligung entfallenden Verbindlichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Privatvermögen zu unterwerfen, darf aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung keine Vorteile ziehen (§ 242 BGB).*)

b) Ist die Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung von einem vollmachtlosen Vertreter abgegeben worden, kann der Vertretene sich daher gegenüber der kreditgebenden Bank auf die Unwirksamkeit der Erklärung nicht berufen (hier: Abgabe der Unterwerfungserklärung durch Geschäftsbesorgerin aufgrund einer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß § 134 BGB nichtigen Vollmacht).*)

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IBRRS 2004, 0288
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sind Steuervorteile bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen?

BGH, Urteil vom 17.10.2003 - V ZR 84/02

1. Macht ein geschädigter Investor Schadensersatz geltend, muss er sich Steuervorteile anrechnen lassen, die er durch den zusätzlichen Finanzierungsaufwand erlangt hat.

2. Der Schädiger hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass anrechenbare Steuervorteile beim Geschädigten entstanden sind.

3. Die Anrechnung eines Steuervorteils kann in Höhe der Steuerbelastung ausgeglichen werden, die durch die Besteuerung des zugesprochenen Schadensersatzbetrages entsteht.

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IBRRS 2004, 0272
ImmobilienImmobilien
Erfordert ein Miteigentümerbeschluss Einstimmigkeit?

AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.02.2003 - 65 UR II 216/01

Die Frage, ob der Beschluss einer Miteigentümerversammlung als Mehrheitsbeschluss gefasst werden kann oder ob es sich um eine Einstimmigkeit erfordernde bauliche Veränderung handelt, ist eng mit der Frage verknüpft, ob die Sanierung erforderlich ist.

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IBRRS 2004, 0259
ImmobilienImmobilien
Einrede des nichterfüllten Vertrages

BGH, Urteil vom 05.12.2003 - V ZR 341/02

Der Einwand des Schuldners, die Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung sei nicht eindeutig genug bestimmt und daher unwirksam, ist kein materiellrechtlicher Einwand gegen den titulierten Anspruch und kann daher nicht nach § 767 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden.*)

Die Möglichkeit des Käufers eines Grundstücks, seinen Anspruch auf lastenfreie Übertragung (§ 434 BGB a.F.) im Falle einer vormerkungswidrigen Belastung mit Hilfe der Zustimmungsverpflichtung des begünstigten Dritten nach § 888 Abs. 1 BGB durchzusetzen, nimmt ihm nicht das Recht, dem Zahlungsanspruch die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) entgegenzuhalten.*)

Die Einrede des § 320 BGB entsteht mit Vertragsschluß und kann einem Zessionar unabhängig davon entgegengehalten werden, ob die Umstände, die die Einrede bedeutsam werden lassen, vor oder nach der Abtretung eingetreten sind.*)

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IBRRS 2004, 0257
ImmobilienImmobilien
Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Mieters

BGH, Urteil vom 12.12.2003 - V ZR 180/03

Beeinträchtigungen, die von einer Mietwohnung innerhalb desselben Grundstückseigentums auf eine andere Mietwohnung einwirken, berechtigen den Mieter der von den Beeinträchtigungen betroffenen Wohnung nicht zu einem verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB gegen den Mieter der anderen Wohnung.*)

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IBRRS 2004, 0241
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Duldungspflicht von Überwuchs und Wurzelwerk

OLG Köln, Beschluss vom 03.09.2003 - 19 U 120/03

1. Baumschutzsatzungen begründen eine Schutzwirkung zu Gunsten des Eigentümers nicht lediglich im Sinne einer Reflexwirkung. Die Regelungen wirken sich vielmehr auch auf das private Nachbarrechtsverhältnis aus.

2. So wird zu Lasten des betroffenen Nachbarn eine Duldungspflicht (§ 1004 Abs. 2 BGB) hinsichtlich des Überwuchses und des Wurzelwerks begründet, sein Selbsthilferecht gem. § 910 Abs. BGB ist insoweit ausgeschlossen, gegebenenfalls entfällt sogar sein Entschädigungsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.

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IBRRS 2004, 0240
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unzulässige Kopplung von Kauf- und Architektenvertrag?

KG, Urteil vom 24.10.2002 - 10 U 2166/99

1. Der Erwerb der Anteile an einer Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts ist kein Grundstückserwerb im Sinne von Art. 10 § 3 MRVG.

2. Die Erstattung der vom Verkäufer bereits bezahlten grundstücksbezogenen Architektenkosten verstößt nicht gegen Art. 10 § 3 MRVG.

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IBRRS 2004, 0221
ImmobilienImmobilien
Wer kann nach Eigentumswechsel Betriebskosten abrechnen?

BGH, Urteil vom 03.12.2003 - VIII ZR 168/03

Nach einem Eigentumswechsel ist nicht der Erwerber, sondern der Veräußerer gegenüber dem Mieter bezüglich der zum Zeitpunkt des Wechsels im Grundstückseigentum abgelaufenen Abrechnungsperiode zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet und zur Erhebung etwaiger Nachzahlungen berechtigt; es kommt nicht darauf an, wann der Zahlungsanspruch fällig geworden ist.*)

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IBRRS 2004, 0220
ImmobilienImmobilien
Verkäufer muss Stellplatzablösesumme nicht an Käufer herausgeben

BGH, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 346/02

Der Käufer, der als Rechtsnachfolger in die Rechte des Verkäufers aus einer Baugenehmigung eingetreten ist, kann die Stellplatzablösesumme, die diesem wegen Erlöschens der Baugenehmigung erstattet worden ist, nicht herausverlangen.*)

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IBRRS 2004, 0199
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Darf Bauträger Vermögenswerte vor Fertigstellung einfordern?

LG Berlin, Urteil vom 30.10.2003 - 5 O 92/03

1. Der Bauträger ist verpflichtet, Vermögenswerte der Auftraggeber nur entsprechend dem Bauablauf entgegenzunehmen oder sich zu deren Verwendung ermächtigen zu lassen.

2. Eine vertragliche Regelung, die die Fälligkeit des Kaufpreises davon abhängig macht, dass der Bauherr durch den Architekten oder Bauleiter schriftlich mitteilt, dass die Arbeiten erbracht wurden, verstößt gegen §§ 3, 12 der Makler- und Bauträgerverordnung und ist daher gemäß § 134 BGB nichtig. Aufgrund der Klausel könnte etwa im Wege des Urkundenprozesses auf die Vermögenswerte des Auftraggebers zugegriffen werden, ohne dass die in § 3 MaBV geregelten Fälligkeitsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen; denn an die Stelle des tatsächlichen Bautenstandes tritt die bloße Mitteilung über den Bautenstand.

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IBRRS 2004, 0187
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ist die kontoführende Bank Baugeldempfänger?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.10.2002 - 12 U 182/01

1. Soweit eine Bank sich auf ihre Tätigkeit als kontoführende Bank eines Bauträgers beschränkt, ist sie nicht Empfängerin des Baugeldes. Die kontoführende Bank ist nur Adressat, der nach dem Willen des Verkäufers das von den Käufern zur Verfügung gestellte Geld verwahren soll.

2. Die der Überweisung zugrundeliegenden Rechtsbeziehungen der Beteiligten hat die Bank grundsätzlich nicht zu prüfen. Sie hatte sich daher auch nicht für die Angaben über den Verwendungszweck auf den Überweisungsträgern zu interessieren.

3. Für das Zustandekommen eines Auskunftsvertrags ist maßgeblich, dass die Bank einem Kunden eine ggf. auch für einen Dritten bestimmte Auskunft in konkreter Form erteilt und der Bank oder Sparkasse hierbei bewusst ist, dass sie für den Empfänger von erheblicher Bedeutung sein kann und er sie unter Umständen zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen werde.

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IBRRS 2004, 0186
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftet der Architekt für Sonderfachleute?

OLG Rostock, Urteil vom 13.11.2003 - 7 U 75/02

Der planende Architekt kann dem Grundstücksnachbarn trotz Beauftragung von Sonderfachleuten für durch Gründungsarbeiten am Nachbarhaus entstandene Schäden wegen berufsspezifischer Sorgfaltspflichtverletzung haften.

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IBRRS 2004, 0133
ImmobilienImmobilien
Grundbucheintragung eines Veräußerungsverbots

BayObLG, Beschluss vom 04.09.2003 - 2 Z BR 171/03

1. Die Bestimmung des § 878 BGB ist auf die Vormerkung entsprechend anwendbar; sie verhilft zur Wirksamkeit der Vormerkung, wenn diese rechtzeitig im Sinn von § 878 BGB beantragt war und der Betroffene vor Eintragung in der Verfügung beschränkt worden ist.*)

2. Eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt eines Veräußerungsverbots wird, wenn dieses durch Beschluss angeordnet wird, mit der Zustellung des Beschlusses im Parteibetrieb gemäß § 922 Abs. 2 ZPO an den Antragsgegner wirksam; erst damit entsteht die Verfügungsbeschränkung.*)

3. Bei der Grundbucheintragung eines Veräußerungsverbots handelt es sich nicht um die Vollziehung der einstweiligen Verfügung im eigentlichen Sinn des § 929 Abs. 3 ZPO.*)

4. Bei der Eintragung eines Veräußerungsverbots kommt eine entsprechende Anwendung des § 929 Abs. 3 ZPO in Betracht; damit wird aber nur sichergestellt, dass die Zustellung, wenn die Grundbucheintragung ohne deren Nachweis vorgenommen wird und die Vollziehungsfrist wahrt, jedenfalls innerhalb bestimmter Fristen nachgeholt werden muss. Der Antrag auf Grundbucheintragung des Veräußerungsverbots ersetzt aber nicht die für dessen Wirksamwerden erforderliche Zustellung.*)

5. Statthaft ist die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch, aus dem sich ergibt, dass eine eingetragene Eigentumsvormerkung gegenüber einem eingetragenen Veräußerungsverbot wirksam ist.*)

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IBRRS 2004, 0132
ImmobilienImmobilien
Nachträgliche Bewilligung einer Auflassungsvormerkung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.02.2003 - 20 W 45/03

Die Auflassungserklärung enthält nicht schon die Bewilligung einer entsprechenden Auflassungsvormerkung. Als Ermächtigung zur nachträglichen Bewilligung einer Auflassungsvormerkung kann aber eine Vollmacht in der Kaufvertragsurkunde ausgelegt werden, die den Notar zu Bewilligungen und Stellung von Anträgen jeder Art ermächtigt. Dem steht nicht entgegen, dass die Urkundsbeteiligten trotz Belehrung bei Vertragsabschluss keine Anträge hinsichtlich einer Auflassungsvormerkung gestellt haben.*)

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