Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5215 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 0016
BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 320/01
Allein dadurch, daß der Verwalter eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete behördliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum als Zustellungsvertreter entgegen nimmt, wird dem einzelnen Wohnungseigentümer bei einem Verkauf des Wohnungseigentums noch nicht die Kenntnis von dem Inhalt vermittelt.*)

Online seit 2002
IBRRS 2002, 2304
BGH, Urteil vom 26.11.2002 - XI ZR 10/00
a) Die formularmäßige Vollmacht, die auch eine persönliche Haftungsübernahme und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Grundschuldbestellung umfaßt, verstößt nicht gegen § 3 AGBG.*)
b) Eine Grundschuld und eine persönliche Haftungsübernahme mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung sichern im Falle einer weiten Sicherungszweckerklärung des mit dem Schuldner identischen Grundschuldbestellers bei einem wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrages auch Ansprüche des Kreditgebers aus § 3 HWiG a.F.*)

IBRRS 2002, 2291

BGH, Urteil vom 12.11.2002 - XI ZR 25/00
1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet. Sie darf regelmäßig davon ausgehen, daß die Kunden entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben.
2. Kreditverträge, die "die Voraussetzungen eines Geschäfts nach dem Verbraucherkreditgesetz" erfüllen, sind insoweit nicht als Geschäfte im Sinne des § 5 Abs. 2 HWiG anzusehen, als das Verbraucherkreditgesetz kein gleich weit reichendes Widerrufsrecht wie das Haustürwiderrufsgesetz einräumt. Durch die Subsidiaritätsklausel des § 5 Abs. 2 HWiG werden die Widerrufsvorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes daher nur dann verdrängt, wenn auch das Verbraucherkreditgesetz dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gewährt (im Anschluss an das Senatsurteil vom 9. April 2002 - XI ZR 91/99).

IBRRS 2002, 2260

BGH, Urteil vom 12.11.2002 - XI ZR 3/01
a) Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen ist das finanzierende Kreditinstitut nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über eine im finanzierten Kaufpreis enthaltene "versteckte Innenprovision" aufzuklären. Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert beiträgt, daß die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muß.*)
b) Wann eine Haustürsituation im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG der kreditgebenden Bank zuzurechnen ist, bestimmt sich nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen.*)
c) Die einwöchige Widerrufsfrist des § 1 Abs. 1 HWiG wird auch in Fällen, in denen einem Darlehensnehmer mit Rücksicht auf die im Anschluß an das Senatsurteil vom 9. April 2002 (XI ZR 91/99, WM 2002, 1181 ff.) gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 5 Abs. 2 HWiG ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz zusteht, nur durch eine den Vorgaben des Haustürwiderrufsgesetzes entsprechende Widerrufsbelehrung in Gang gesetzt.*)

IBRRS 2002, 2203

BVerfG, Beschluss vom 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
1. Es kann weiterhin offenbleiben, ob einer Gemeinde - in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen - das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG zusteht kann.
2. Eine Gemeinde kann jedenfalls das Rückfallsrecht aus Art. 134 Abs. 3 GG nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, da dieses Recht nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterfällt.

IBRRS 2002, 2194

BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 218/01
Gehen Verkäufer und Käufer übereinstimmend und zutreffend davon aus, daß das verkaufte Grundstück derzeit und auf weiteres nicht bebaubar ist, und vereinbaren sie im Hinblick darauf einen relativ geringen Kaufpreis (hier: 9.000 DM), so kann die an ein objektives Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung (hier: rd. 30.000 DM) geknüpfte Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten erschüttert sein, wenn der absolute Wert der Kaufsache relativ gering und seine zutreffende Einschätzung schwierig ist.*)

IBRRS 2002, 2188

BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 396/01
Wurde bei der Ausgabe eines Erbbaurechts an einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Beitrittsgebiet der Erbbauzins nur vorläufig bestimmt, weil der Grundstückswert nicht feststellbar war, bedeutet die nach der Feststellbarkeit des Grundstückswerts vorgenommene Neufestsetzung des Erbbauzinses keine Anpassung des Erbbauzinses an eine Änderung der Wertverhältnisse im Sinne von § 9a Abs. 1 ErbbauVO.*)

IBRRS 2002, 2176

OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2002 - 5 U 172/01
1. Aus dem durch eine Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis ergibt sich im Regelfall ein Anspruch des Bauherrn gegen den Eigentümer des belasteten Grundstücks auf Übernahme einer inhaltsgleichen Baulast.
2. Dem Bauherrn darf die begehrte Baulast nicht allein mit der Begründung verweigert werden, es hätte bei sorgfältiger Vertragsgestaltung bereits bei Bestellung der Grunddienstbarkeit Anlass für die Baulastübernahme bestanden.
3. Der Anspruch des Bauherrn scheidet aber aus, wenn die Parteien bei der Bestellung der Grunddienstbarkeit bewusst von einer Baulastübernahme abgesehen haben.

IBRRS 2002, 2160

BVerfG, Beschluss vom 11.11.2002 - 1 BvR 218/99
Eine Planfeststellung zugunsten eines privatnützigen Flughafens gegenüber benachbarten Grundstückseigentümern ist weder nach dem Wortlaut noch nach dem Sinn der luftverkehrsgesetzlichen Vorschriften grundsätzlich ausgeschlossen. Vielmehr ist im konkreten Fall ein Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen zu finden.

IBRRS 2002, 2153

BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 262/01
Bauliche Maßnahmen an einem Eigenheim, die in der Erwartung der Enteignung des Grundstücks und der Verleihung eines Nutzungsrechts am Gebäude vorgenommen wurden, begründen nur dann einen Anspruch nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, wenn sie zu einer Rekonstruktion oder Änderung der Nutzungsart des Gebäudes geführt und nach Umfang und Aufwand einer Neuerrichtung entsprochen haben; baulichen Maßnahmen aufgrund eines Überlassungsvertrages stehen sie nicht gleich (im Anschluß an Urt. v. 16. Oktober 1998, V ZR 390/97, WM 1999, 94).*)

IBRRS 2002, 2152

BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 270/01
Auch die Vermietung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist eine Nutzung, die der Einrede aus § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG entgegensteht.*)
Die Einrede geringer Restnutzungsdauer (§ 31 Abs. 1 SachenRBerG) braucht nicht ausdrücklich erhoben zu werden. Es reicht vielmehr aus, daß der Wille des Grundstückseigentümers zum Ausdruck kommt, den Abschluß des verlangten Erbbaurechts- bzw. Kaufvertrages wegen der geringen Restnutzungsdauer des Gebäudes oder der baulichen Anlage zu verweigern.*)

IBRRS 2002, 2135

OLG Koblenz, Urteil vom 25.10.2002 - 8 U 895/01
Der Anwalt hat dem Mandanten diejenigen Schritte anzuraten, die zu dem erstrebten Ziel zu führen geeignet sind, und Nachteile für den Auftraggeber zu verhindern, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind. Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist.

IBRRS 2002, 2109

OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2001 - 11 W 41/01
Ein durch einen Produktfehler an dem Grundstück entstandener Substanzschaden kann nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 1 ProdHaftG nicht nur von dem Grundstückseigentümer ersetzt verlangt werden, sondern auch von dem Mieter und Besitzer des Grundstücks.

IBRRS 2002, 2066

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.2002 - 20 W 277/01
Der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit muss der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks sein, wobei auch Wohnungseigentümer eingetragen werden können. Zugunsten des Eigentümers eines realen Grundstücksteils kann eine Grunddienstbarkeit nur nach vorheriger Abschreibung und Buchung als selbständiges Grundstück eingetragen werden. Davon zu unterscheiden ist, dass der Vorteil für das herrschende Grundstück sich auf einen realen Teil beschränken kann (analog der Ausübungsstelle bei dem dienenden Grundstück).Da der Berechtigte der Grunddienstbarkeit im Eintragungsvermerk selbst enthalten sein muss, kann insoweit nicht auf die Eintragungsbewilligung bezug genommen werden, insbesondere nicht mit dinglicher Wirkung, wenn nur der jeweilige "Eigentümer" und /oder der Mieter bzw. Nutzer der Erdgeschosswohnung eines nicht in Wohnungseigentum aufgeteilten herrschenden Grundstücks Berechtigte der Grunddienstbarkeit sein sollen.*)

IBRRS 2002, 2056

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.02.2002 - 7 U 117/00
Auch wenn eine Gemeinde die Räum- und Streupflicht durch Satzung i. V. m. § 41 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg auf die Anlieger übertragen hat, kann sich ihre Haftung gem. §§ 839, 847 BGB, Art. 34 GG daraus ergeben, dass sie nicht durch die Überwachung der Anlieger dafür Sorge getragen hat, dass diese der Räum- und Streupflicht nachkommen.*)

IBRRS 2002, 2054

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 66/01
Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB a.F. (jetzt § 311b Abs. 1 S. 1 BGB n.F.) auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen. Dasselbe gilt für Verträge, die mit einem beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit in der Weise bilden, dass sie nach dem Willen der Vertragsparteien "miteinander stehen und fallen" sollen.

IBRRS 2002, 2051

OLG Stuttgart, Urteil vom 16.04.2002 - 10 U 38/01
Bezeichnet der Eigentümer einer Eigentumswohnung, unter dessen Leitung als freiem Architekten die Wohnanlage errichtet worden war, anlässlich von Verkaufsverhandlungen dem Kaufinteressenten bekannt gewordene Bedenken von Wohnungseigentümern bezüglich der Standfestigung einer hinter dem Haus befindlichen Hangbefestigung als "fixe Idee" eines Wohnungseigentümers, obwohl die Eigentümerversammlung bereits die Einholung eines Gutachtens zur Hangsanierung beschlossen hatte und dem Eigentümer die Standsicherheitsprobleme bekannt waren, handelt er auch dann arglistig, wenn er den Interessenten darauf hinweist, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sei.*)

IBRRS 2002, 2048

OLG Koblenz, Urteil vom 05.07.2002 - 10 U 251/02
Wird während des Orkans "Lothar" ein 1750 x 230 cm großes Leuchttransparent von einem Gebäude abgerissen und beschädigt mehrere Fahrzeuge, so spricht trotz des Orkans der Anscheinsbeweis für eine unzureichende Befestigung des Leuchttransparents, wenn bereits zwei Wochen vorher das Transparent infolge unzureichender Befestigung unter Windeinwirkung aus der Verankerung gerissen wurde.*)

IBRRS 2002, 2047

OLG Schleswig, Urteil vom 09.07.2002 - 3 U 131/01
Die Zufahrt zu einem Parkplatz auf einem Wohngrundstück, begründet kein Notwegerecht, wenn in der Nähe an anderer Stelle geparkt werden kann.*)

IBRRS 2002, 2043

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2002 - 20 W 384/2001
Für die Ermittlung des Gebäudewertes im vereinfachten Sachwertverfahren bleibt es bei der Senatsrechtsprechung, dass der Versicherungswert 1914 mit dem jeweils gültigen Baukostenindex zu multiplizieren ist. Der Prämienfaktor einzelner Versicherungsgesellschaften ist nicht an Stelle des Bauindex als Multiplikator zu verwenden. Hat ein Notar diesen Prämienfaktor seiner Geschäftswertermittlung zu Grunde gelegt, liegt ein Ermessensfehler vor, der zur beschränkten Überprüfung des Ermessens seiner Schätzung führt.*)

IBRRS 2002, 2042

BayObLG, Beschluss vom 14.08.2002 - 2 Z BR 66/02
Zugunsten der Eigentümer mehrerer selbständiger Grundstücke ist eine einheitliche Grunddienstbarkeit bestehend in einem Geh- und Fahrtrecht in Gesamtberechtigung der jeweiligen Eigentümer der herrschenden Grundstücke im Grundbuch einzutragen, und zwar auch dann, wenn sich die Grundstücke im Eigentum verschiedener Personen befinden. Rechtlich zulässig ist es aber auch, dass die Grunddienstbarkeit für jedes Grundstück als Einzelrecht bestellt wird.

IBRRS 2002, 2041

OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.08.2002 - 4 U 195/01
Hat der Stromlieferant bei der Herstellung einer Stromverteileranlage zur Elektrizitätsversorgung von Grundstücken im Außenbereich die dafür angefallenen Kosten in gesetzlich zulässiger Höhe auf die Eigentümer der seinerzeit begünstigten Grundstücke umgelegt, so kann ein später hinzutretender Eigentümer, der sein Grundstück ebenfalls an diese Anlage anschließt, zu keinem Baukostenzuschuss für die umlagefähigen Errichtungskosten mehr herangezogen werden. Eine entsprechende Neuaufteilung der umlagefähigen Kosten ist für Grundstücke im Außenbereich nicht vorgesehen.*)

IBRRS 2002, 2040

OLG Koblenz, Urteil vom 16.08.2002 - 10 U 1446/01
Ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung wegen Schlechterfüllung des anwaltlichen Beratungsvertrages besteht nicht, wenn der Rechtsanwalt auf konkrete Frage, welcher Auswirkungen eine Trennung oder Scheidung der Eheleute auf die steuerliche Förderung eines Eigenheims nach § 10 e EStG habe, darauf hinweist, dass diese nur maximal 8 Jahre erfolgen könne, er die Ehefrau aber nicht auf etwaige Umgehungstatbestände, wie Unterbrechung des Getrenntlebens durch einmal kalenderjährliche Versöhnungsversuche oder falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt hinweist und eine Gestaltungsberatung über höchstpersönliche Lebensentscheidungen (Bauzulage oder Trennung bzw. Scheidung) nicht verlangt war.*)

IBRRS 2002, 2032

OLG Naumburg, Urteil vom 30.04.2002 - 11 U 122/01
Zur Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages nach § 138 Abs. 1 BGB, der zu einem überhöhten Preis abgeschlossen wurde.*)

IBRRS 2002, 2031

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.07.2002 - 1 U 81/02
Ein Notwegeanspruch gegen den Nachbarn für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf dem eigenen Wohngrundstück kann jedenfalls dann nicht zugebilligt werden, wenn davon auszugehen ist, dass ein Abstellen vor dem Grundstück, in seiner nächsten Nähe oder in benachbarten Straßen möglich ist.

IBRRS 2002, 1989

BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - IX ZB 39/02
1. § 24 der Zwangsverwalterverordnung ist in der Weise anzuwenden, daß die Regelvergütung des Zwangsverwalters jedenfalls von dem als Jahresmiete oder -pacht eingezogenen Betrag
bis zu 1.500 € 9 v.H.
und von den Beträgen
über 1.500 € bis 3.000 € 8 v.H.,
über 3.000 € bis 4.500 € 7 v.H.,
über 4.500 € 6 v.H.
beträgt. Eine Erhöhung der Vomhundertsätze bleibt zu prüfen.*)
2. Die Mindestvergütung des Zwangsverwalters nach § 24 Abs. 2 ZwVerwVO beträgt 90 €, diejenige nach § 24 Abs. 4 ZwVerwVO 45 €.*)
3. § 25 ZwVerwVO greift nur ein, wenn individuelle, tätigkeitsbezogene Besonderheiten der Geschäftsführung im Einzelfall diese als entweder besonders schwierig oder aufwendig bzw. als ungewöhnlich leicht oder geringfügig erscheinen lassen und deshalb ein Mißverhältnis zur Regelvergütung des § 24 ZwVerwVO entstehen würde.*)

IBRRS 2002, 1954

BVerwG, Urteil vom 11.07.2002 - 4 C 9.00
1. Die Enteignung für Zwecke der öffentlichen Energieversorgung zu Gunsten privatrechtlich organisierter Energieversorgungsunternehmen nach § 11 EnWG 1935 und § 12 EnWG 1998 war und ist mit Art. 14 GG vereinbar (im Anschluss an BVerfGE 66, 248).*)
2. Die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG zwingt nicht dazu, Bau und Betrieb einer 110 kV-Stromfreileitung generell einem fachplanerischen Planfeststellungsverfahren mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung zu unterwerfen.*)
3. Nach § 11 Abs. 1 EnWG 1935 bzw. § 12 Abs. 1 und 2 EnWG 1998 stellt die Energieaufsichtsbehörde mit Bindungswirkung für die Enteignungsbehörde fest, dass das Wohl der Allgemeinheit den Entzug oder die Beschränkung von Grundeigentum für eine Stromfreileitung generell (dem Grunde nach) rechtfertigt. Diese Entscheidung schließt die Feststellung des energiewirtschaftlichen Bedarfs mit ein.*)
4. Im Übrigen hat die Enteignungsbehörde die Vorhabenplanung grundsätzlich uneingeschränkt zu überprüfen (wie BVerwGE 72, 365 <367>).*)

IBRRS 2002, 1938

BGH, Urteil vom 17.09.2002 - VI ZR 147/01
Zum Freistellungsanspruch des Grundstückeigentümers von der dinglichen Haftung für eine vom Schädiger bestellte Grundschuld.*)

IBRRS 2002, 1878

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2001 - 7 U 74/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2002, 1868

BayObLG, Beschluss vom 24.05.2002 - 1 Z AR 52/02
Zum Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Klage auf Rückgewähr der Kaufpreiszahlung nach Widerruf eines Time-Sharing-Vertrages.

IBRRS 2002, 1866

OLG Köln, Urteil vom 21.03.2001 - 13 U 124/00
Es gibt keine allgemeine Verpflichtung der Banken, sich über eine in die Kaufpreiskalkulation des Verkäufers eingeflossene Innenprovision und deren Höhe Gewissheit zu verschaffen.

IBRRS 2002, 1810

OLG Nürnberg, Urteil vom 18.07.2002 - 8 U 4359/01
1. Ein - auch stillschweigend - geschlossener Beratungsvertrag kommt grundsätzlich nicht mit dem handelnden Anlageberater persönlich zustande, sondern mit der Beratungsfirma, für die er handelt. Dies gilt auch dann, wenn der Berater nicht ausdrücklich für die Beratungsfirma auftritt.*)
2. Eine persönliche Haftung des Anlageberaters nach den Grundsätzen der "Sachwalterhaftung" setzt ein besonderes wirtschaftliches Interesse des Beraters am Zustandekommen des Vertrags voraus. Dafür reicht es nicht aus, dass der Berater an dem angebahnten Geschäft wegen seines Provisionsanspruchs interessiert ist.*)

IBRRS 2002, 1809

OLG Nürnberg, Urteil vom 27.06.2002 - 13 U 451/02
Zur Haftung wegen Verletzung der Pflichten aus einem stillschweigend zustandegekommenen, den Kauf einer gebrauchten Immobilie betreffenden Beratungsvertrag (Steuersparmodell).*)

IBRRS 2002, 1748

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.02.1999 - 9 U 172/97
1. Zur Geltung des AGBG bei Verwendung formularmäßiger Vertragsbedingungen in notariellen Verträgen.*)
2. Bei dem Erwerb einer neu hergestellten Eigentumswohnung kann das Recht zur Wandlung und zur Geltendmachung des großen Schadensersatzes nicht durch AGBG ausgeschlossen werden.*)
3. Zur Unwirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses bei grobem Verschulden.*)

IBRRS 2002, 1718

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2002 - 6 U 55/99
Die Verlängerung der Annahmefrist für das Veräußerungsangebot des Grundstücksverkäufers in einer notariell beurkundeten Verpflichtung zum "Abschluss von Kaufverträgen über ein Grundstück" bedarf der Form des § 313 BGB, so dass die Versäumung der Annahmefrist aufgrund einer mündlichen Fristverlängerungszusage des Verkäufers noch nicht zu dessen Schadensersatzverpflichtung führt.*)

IBRRS 2002, 1700

OLG München, Urteil vom 11.04.2002 - 24 U 428/01
I. Die bei Eintritt in Vertragsverhandlungen einer Partei obliegende Treue- und Fürsorgepflicht kann es aus dem nach Treu und Glauben abzuleitenden Grundsatz gegenseitiger Redlichkeit und Rücksichtnahme auch gebieten, gegenüber dem anderen Vertragspartner Zurückhaltung zu üben.*)
II. Wird den Käufern innerhalb weniger Stunden eine Eigentumswohnung durch Exposé vorgestellt, anschließend eine schriftliche Kaufbestätigung verlangt, sodann das Hausgrundstück nur von außen besichtigt und noch zur Abendstunde beim Notar ein 22 Seiten umfassendes "Kaufangebot" zur Unterzeichnung vorgelegt, kann dies gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme verstoßen und zur Rückabwicklung des später (nach Annahme durch die Verkäuferin) zustande gekommenen Kaufvertrags führen.*)

IBRRS 2002, 1696

OLG München, Urteil vom 21.06.2002 - 21 U 1833/02
1. Zur Frage der Haftung für Angaben in einem Exposé über eine fertig renovierte Eigentumswohnung, in welchem die Verkäuferin als "Bauherr/Verkäufer" bezeichnet wurde, der aber aufgrund seines Inhalts keine wesentliche Entscheidungsgrundlage bildete.*)
2. Angabe "Baujahr 1990/1991" in einem Exposé, welchem entnommen werden kann, dass damit nicht das Jahr der Errichtung des Bauwerks, sondern der Zeitraum der grundlegenden Umgestaltung und Erneuerung gemeint ist.*)

IBRRS 2002, 1662

BGH, Urteil vom 17.07.2002 - XII ZR 86/01
§ 571 BGB a.F. ist auf einen Vertrag, in dem der Grundstückseigentümer einem Unternehmen das ausschließliche Recht gewährt, auf dem Grundstück eine Breitbandkabelanlage zu errichten, zu unterhalten und mit den Wohnungsmietern Einzelanschlußverträge abzuschließen, nicht - und zwar auch nicht entsprechend - anwendbar.*)

IBRRS 2002, 1642

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2001 - 6 U 16/01
"Inhaber" einer Anlage im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG ist der "Herr der Gefahr".*)

IBRRS 2002, 1637

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.05.2002 - 11 U 10/01
1. Der Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds kann ein (widerrufliches) Haustürgeschäft sein.*)
2. Eine notarielle Beurkundung des Beitritts schließt einen Widerruf nicht aus, wenn die Bedingungen des Beitritts zuvor in einem vom Anleger zu unterzeichnenden "Eintrittsantrag" im einzelnen festgelegt worden waren und der anschließende Notartermin als bloße Formalität ("Durchlauftermin") angewickelt wird (teleologische Reduktion von § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG).*)
3. Ist der Fondsbeitritt wegen Widerrufs nach dem HWiG unwirksam, erstreckt sich diese Unwirksamkeit auch auf einen Darlehensvertrag, der mit dem Beitritt eine wirtschaftliche Einheit bildet.*)

IBRRS 2002, 1603

OLG Hamm, Urteil vom 30.09.1999 - 22 U 174/98
1. Zur Frage der Anwendbarkeit von §§ 134, 138 BGB bei Verträgen im Zusammenhang mit der Ausübung von Prostitution.*)
2. Erwirbt ein Käufer eine zu überdurchschnittlichem Mietzins vermietete Eigentumswohnung in der Erwartung, diesen nur durch die in der Wohnung betriebene Prostitution erzielbaren Mietzins auch nach Kaufabschluß zu erzielen, verläßt die Prostituierte aber in der Folgezeit wegen behördlichen Einschreitens die Wohnung, kann er nicht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage den nun für ihn ungünstigen Vertrag rückgängig machen.*)

IBRRS 2002, 1582

OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.1999 - 15 W 245/99
1. Die Befugnis eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, eine Bescheinigung mit der Qualität einer öffentlichen Urkunde auszustellen, beschränkt sich auf den ihm allgemein zugewiesenen Geschäftskreis.*)
2. Gegenstand vermessungstechnischer Ermittlungen kann es nicht sein auszuschließen, daß sich in dem abvermessenen Grundstücksteil Ver- oder Entsorgungsleitungen befinden, die der Nutzung des Gebäudes auf dem verbliebenen (Rest-)Grundstück dienen, in dem sich die dem Wohnrecht unterliegenden Räume befinden.*)

IBRRS 2002, 1574

OLG Hamm, Urteil vom 17.02.2000 - 22 U 87/99
Zur Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einer landwirtschaftlichen Fläche, die für 4,00 DM/m² verkauft wurde und die nach fast 6 Jahren aufgrund einer Änderung des Bebauungsplans einen Wert von 130,00 DM/m² hat.*)

IBRRS 2002, 1556

OLG Hamm, Urteil vom 08.06.2000 - 22 U 172/99
1. Das Exposé eines Maklers und seine Erklärungen zum Verkaufsgegenstand enthalten grundsätzlich keine Zusicherungen des Verkäufers und sind diesem grundsätzlich nicht zuzurechnen.*)
2. Gehen die Parteien eines Grundstückskaufvertrages bei Vertragsschluss von einer Errichtung des aufstehenden Hauses um die Jahrhundertwende aus und ist das Haus tatsächlich deutlich älter, so kann dieser Umstand einen Mangel i.S.d. § 459 BGB darstellen.*)
3. Eine Behauptung ohne tatsächliche Anhaltspunkte "ins Blaue hinein" (hier Altersangabe eines Hauses) begründet keine Arglist, wenn der Erklärende durch seine ungenaue Angabe (hier "Jahrhundertwende") und die Einschränkung "meines Wissens" deutlich macht, dass er eine verlässliche Angabe nicht machen kann bzw. will.*)

IBRRS 2002, 1531

BGH, Urteil vom 28.06.2002 - V ZR 438/00
Eine Nachbewertungsklausel bzgl. des Verkehrswertes eines Grundstücks in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam.

IBRRS 2002, 1484

OLG Jena, Beschluss vom 18.09.2000 - 6 W 547/00
1. Die in § 5 der Thür. Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften der Gemeinden und Landkreise vom 21. 1. 1997 (GVBl. S. 83) vorgesehene Erklärung des über ein Grundstück verfügenden Landkreises, bzw. der verfügenden Gemeinde, dass die Veräußerung nach §§ 67 Abs. 4 ThürKO iVm. § 1 der Verordnung vom 21. 1. 1997 genehmigungsfrei sei, muss ebenso wie das Zeugnis über die Nichtausübung des kommunalen Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3, 4 BauGB (Senatsbeschluss v. 28. 8. 1997, 6 W 407/97) dem GBA in der Form des § 29 Abs. 3 GBO vorliegen.*)
2. Die in die Notarurkunde aufgenommene Erklärung der veräußernden Gemeinde, dass die Voraussetzungen der Genehmigungsfreiheit vorliegen, wahrt nicht gem. § 67 BeurkG die von § 29 Abs. 3 GBO geforderte Form.*)
3. Der Geschäftsverteilungsplans des veräußernden Landkreises kann nicht anstelle der Genehmigungsfreiheitserklärung die in der Notarurkunde mitgeteilte Genehmigungsfreiheit beweisen.*)

IBRRS 2002, 1471

OLG Jena, Beschluss vom 17.04.2002 - 6 W 166/02
Eine neben der Vollzugsvollmacht von den Beteiligten dem Notar erteilte weitere Vollmacht ermächtigt diesen, die Löschung einer Auflassungsvormerkung bei nicht durchgeführtem Kaufvertrag zu bewilligen.*)

IBRRS 2002, 1446

OLG Schleswig, Urteil vom 04.05.2000 - 2 U 19/00
Nicht nur die unwiderrufliche Bevollmächtigung zum Grundstücksverkauf muß notariell beurkundet sein, sondern auch diejenige, die den Abschluß des formbedürftigen Grundstücksvertrages praktisch vorwegnimmt.*)

IBRRS 2002, 1422

OLG Schleswig, Urteil vom 10.05.2002 - 11 U 202/00
Zur Frage der Haftung einer Kommune für Überschwemmungsschäden, die auf eine mit einem zu geringen Gefälle verlegte Regenwasserkanalisation zurückgeht.*)

IBRRS 2002, 1418

BVerfG, Beschluss vom 26.08.2002 - 1 BvR 142/02
Zur Frage der Duldungspflicht der Verlegung von Leerrohren zu telekommunikativen Zwecken auf dem eigenen Grundstück.
