Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
545 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 4970OLG Koblenz, Urteil vom 18.12.1998 - 10 U 362/98
Zahlungen entgegen § 3 MaBV können nach § BGB § 817 S. 1 BGB (i.V. mit § 819 Absatz II, BGB § 989 BGB) zurückverlangt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4641
BGH, Urteil vom 01.07.1970 - IV ZR 1178/68
a) Der Maklervertrag, in dem sich der Auftraggeber verpflichtet, ein Grundstück zu festgelegten Bedingungen an jeden von dem Makler zugeführten Interessenten zu verkaufen, bedarf der notariellen Beurkundung. Ist diese Form nicht eingehalten, so ist auch das dem Makler gegebene Versprechen einer Vertragsstrafe für den Fall der Ablehnung des Verkaufs an den zugeführten Interessenten unwirksam.*)
b) Auch wenn dem Makler, der den Verkauf eines Grundstücks vermitteln soll, ein Alleinauftrag erteilt ist, kann eine von dem Auftraggeber zu entrichtende Vertragsstrafe nicht allein dafür vereinbart werden, daß der Auftraggeber den Vertrag während dessen Laufzeit kündigt, ohne das Verkaufsobjekt anderweitig zu veräußern.*)
VolltextIBRRS 2011, 4615
BGH, Urteil vom 25.04.1973 - IV ZR 80/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4562
BGH, Urteil vom 05.05.1976 - IV ZR 63/75
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4369
BGH, Urteil vom 13.03.1985 - IVa ZR 211/82
Ist die Höhe der Vergütung eines Immobilienmaklers nicht bestimmt, fehlt es an einer Taxe und läßt sich keine feste Übung für die Bemessung des Maklerlohnes, sondern nur feststellen, daß sich die Vergütung üblicherweise in einem bestimmten Rahmen bewegt (übliche Spanne), dann kann der Makler seine Vergütung im allgemeinen nicht selbst bestimmen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4363
BGH, Urteil vom 18.09.1985 - IVa ZR 139/83
Zur Anwendung des § 316 BGB auf Maklerverträge.*)
VolltextIBRRS 2011, 4259
BGH, Urteil vom 29.09.1988 - VII ZR 94/88
Für einen gewerbsmäßig (mit Erlaubnis nach § 34c GewO) als Generalunternehmer tätigen Architekten oder Ingenieur, der schlüsselfertige Bauten auf einem dem Erwerber vorweg zu übertragenden Grundstück errichtet, gilt das Koppelungsverbot des Art.10 § 3 MRVERBG grundsätzlich nicht.*)
VolltextIBRRS 2011, 3706
KG, Beschluss vom 17.08.2011 - 10 U 89/11
1. Zum Zustandekommen eines konkludenten Maklervertrags.
2. Zur persönlichen Identität zwischen dem Auftraggeber des Maklers und dem Erwerber des Objekts.
VolltextIBRRS 2011, 3699
LG Berlin, Urteil vom 07.04.2011 - 9 O 415/10
1. Zum Zustandekommen eines konkludenten Maklervertrags.
2. Zur persönlichen Identität zwischen dem Auftraggeber des Maklers und dem Erwerber des Objekts.
VolltextIBRRS 2011, 3445
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.04.2011 - 19 U 53/11
Ein Kaufangebot, das einen Verzicht des Maklers auf einen Teil seiner vereinbarten Maklerprovision beinhaltet, ist nicht annahmefähig. Ein Makler muss ein solches, nicht annehmbares Kaufangebot nicht an den Verkäufer weiterleiten.
VolltextIBRRS 2011, 3348
AG München, Urteil vom 29.04.2010 - 282 C 33538/09
Ist die Vermögensverwalterin des Wohnungseigentümers bei der Vermittlung der Wohnung für das Maklerbüro tätig, ist ein Anspruch auf Maklerprovision ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2011, 3300
LG Bonn, Urteil vom 14.04.2011 - 8 S 15/11
1. Der Makler haftet grundsätzlich nicht für die Richtigkeit der vom Verkäufer gemachten Angaben.
2. Beschränkt sich der Makler auf die bloße Weitergabe von Angaben des Verkäufers, so haftet er bei deren Unrichtigkeit, wenn ihm entweder die Unrichtigkeit der Angaben positiv bekannt ist oder ihn ausnahmsweise eine Erkundigungs- oder Nachprüfungspflicht trifft.
3. Eine derartige Erkundigungs- und Überprüfungspflicht trifft den Makler nur dann, wenn er sich zur Einholung entsprechender Auskünfte verpflichtet hat, durch sein Geschäftsgebaren den Eindruck einer eigenen Überprüfung vermittelt hat oder bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt die Unrichtigkeit der Angaben hätte erkennen können, weil konkrete Anhaltspunkte hierfür bestanden.
4. Hat der Makler eine Möglichkeit, sich die für die Überprüfung der Richtigkeit erforderlichen Grundlagen zu verschaffen, so ist er hierzu verpflichtet oder muss offenlegen, dass er sich die erforderlichen Grundlagen nicht verschafft hat. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt.
VolltextIBRRS 2011, 3143
OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2011 - 18 W 11/11
1. Ein Makler kann aufgrund einer Beratungspflichtverletzung haften, wenn er den Auftraggeber zu einem unvorteilhaften und überstürzten Vertragsabschluss verleitet. Das kann der Fall sein, wenn der Makler dem Auftraggeber in dem Entschluss zum Kauf einer neuen Immobilie bestärkt, die der Auftraggeber nur mit dem Verkauf einer anderen Immobilie finanzieren kann und der Makler den objektiv ungesicherten Verkauf der anderen Immobilie als problemlos realisierbar darstellt.*)
2. Dass der Käufer einer Immobilie im Verhältnis zum Verkäufer das Risiko einer der Finanzierung des Kaufpreises zu tragen hat, entlastet nicht einen den Käufer fehlerhaft beratenden Makler.*)
3. Bei schuldhafter Verletzung einer Beratungspflicht und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens, der im Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten besteht, kann der Geschädigte wählen, ob er an dem Vertrag festhalten und darüber hinaus zusätzliche Vermögenseinbußen ersetzt verlangen will oder ob er den "großen" Schadensersatz unter Übertragung der Vorteile aus dem Vertrag geltend machen will.*)
VolltextIBRRS 2011, 3060
BFH, Urteil vom 03.03.2011 - IV R 10/08
Für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ist die bedingte Veräußerungsabsicht in "Ein-Objekt-Fällen" nicht ausreichend; vielmehr muss eine unbedingte Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs oder des Bauauftrags vorliegen.
VolltextIBRRS 2011, 2849
OLG Köln, Urteil vom 21.12.2010 - 24 U 99/10
1. Wird die Maklerleistung erst nach dem Wirksamwerden der Kündigung eines Makleralleinauftrags erbracht, wäre ein eindeutiges Provisionsverlangen dem Maklerkunden gegenüber erforderlich gewesen, das Grundlage für den konkludenten Abschluss eines neuen Maklervertrags sein könnte. Fehlt ein ausdrückliches Provisionsverlangen des Maklers, folgt aus der Tatsache, dass eine Partei sich die Mitwirkung des Maklers nach Kündigung gefallen lässt, nicht notwendigerweise, dass sie mit dem Makler in Vertragsbeziehungen treten will.
2. Nach der Kündigung des Makleralleinauftrags besteht kein einfacher Maklervertrag fort, wenn die Kündigung nur als Wunsch zur uneingeschränkten Beendigung des Vertragsverhältnisses insgesamt verstanden werden kann.
VolltextIBRRS 2011, 2740
AG München, Urteil vom 02.07.2010 - 121 C 1836/10
1. Die Doppeltätigkeit eines Maklers ist grundsätzlich zulässig.
2. Der Makler muss die Doppeltätigkeit jedoch offenlegen.
3. Hierfür genügt es, wenn in einem Expose des Maklers und im notariellen Kaufvertrag darauf hingewiesen wird.
VolltextIBRRS 2011, 2732
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.05.2011 - 19 U 53/11
Ein Kaufangebot, das einen Verzicht des Maklers auf einen Teil seiner vereinbarten Maklerprovision beinhaltet, ist nicht annahmefähig. Ein Makler muss ein solches, nicht annehmbares Kaufangebot nicht an den Verkäufer weiterleiten.
VolltextIBRRS 2011, 2618
VG Koblenz, Urteil vom 11.10.2010 - 3 K 658/10
Hat ein Makler erhebliche Steuerschulden, kann sein Maklerbetrieb von der Behörde geschlossen werden.
VolltextIBRRS 2011, 2502
OLG Frankfurt, Urteil vom 06.05.2011 - 19 U 18/11
Eine anfechtbare unentgeltliche Leistung i. S. des § 134 InsO liegt nicht vor, wenn der Schuldner auf Grund einer Regelung im qualifizierten Makleralleinauftrag Zahlungen leistet, die eine Schadensersatzpflicht des Schuldners im Falle einer Eigenvermittlung des Objekts vorsieht.*)
VolltextIBRRS 2011, 2241
OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2011 - 28 U 159/10
1. Zur Abgrenzung zwischen Anwalts-und Maklervertrag.*)
2. Zur Erfüllungswirkung einer Vorschusszahlung.*)
VolltextIBRRS 2011, 2159
LG Chemnitz, Urteil vom 31.03.2011 - 6 S 231/10
1. Ein Maklerauftrag kann auch fernmündlich auf eine bestimmte Reichweite beschränkt werden und etwaige Folgeverträge ausschließen.
2. Die Beschränkung des Maklerauftrags wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn der Auftraggeber lediglich mit dem betroffenen Makler im Einzelfall geschäftlich in Kontakt gerät ("Sponti-Makler").
3. Gerade bei Beschränkungen des Maklerauftrags ist eine Abfassung in Schriftform zu empfehlen.
VolltextIBRRS 2011, 2075
OLG Celle, Urteil vom 03.03.2011 - Not 26/10
Ein Notar darf im Wege des automatisierten Abrufverfahrens das Grundbuch im Auftrag eines Maklers nicht einsehen, ohne sich eines dahinter stehenden rechtlichen Interesses eines Berechtigten zu versichern. Dies auch dann nicht, wenn der Makler ihm zuvor zugesagt hat, solche Anfragen nur bei Vorliegen eines konkreten (Makler-)Auftrags zu stellen, wenn der Grundbuchauszug der Vorbereitung einer in "absehbarer Zeit" anstehenden Beurkundung dienen soll.*)
VolltextIBRRS 2011, 2002
OLG Jena, Urteil vom 06.04.2011 - 2 U 862/10
1. Die inhaltliche Kongruenz kann nicht deshalb verneint werden, weil es zu Gunsten des Maklerkunden zu einer höheren Abweichung zwischen dem vom Vertragspartner ursprünglich geforderten und dem schließlich vereinbarten Kaufpreis gekommen ist.*)
2. Der Abschluss eines Maklervertrages, der dem Erwerb eines Hausgrundstücks dient, ist kein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs.*)
VolltextIBRRS 2011, 1891
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 U 335/10
Die Entstehung des Maklerhonoraranspruchs ist nicht davon abhängig, dass der Grundstückkaufvertrag auch vollständig vollzogen, insbesondere der Kaufpreis gezahlt wird. Der Makler nimmt nicht teil an denjenigen Risiken, die aus der Durchführung oder Erfüllung des Vertrages folgen. Eine nachträgliche Aufhebung des Kauf-vertrags lässt die Ansprüche aus dem Maklervertrag unberührt, sofern im Maklervertrag nichts anderes vereinbart wurde (in Anknüpfung an BGHZ 66, 270; BGH, WM 1974, 257, 259; BGH, NJW-RR 1993, 248; NJW-RR 2002, 50).*)
VolltextIBRRS 2011, 1878
OLG Oldenburg, Urteil vom 16.07.2009 - 1 U 34/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1519
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2011 - 19 U 217/10
Der stillschweigende Abschluss eines Maklervertrages erfordert auch dann ein ausdrückliches Provisionsverlangen, wenn dem Kunden das zwischenzeitlich hinsichtlich der Größe und der Eigentumsverhältnisse veränderte Grundstück Jahre zuvor provisionspflichtig angeboten wurde.*)
VolltextIBRRS 2011, 1438
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2011 - 19 U 268/10
An das Vorliegen eines Provisionsverlangens des Maklers sind für die Annahme eines durch Inanspruchnahme von Maklerleistungen schlüssig zustandegekommenen Maklervertrages besondere Anforderungen zu stellen. Ein Maklerrahmenvertrag kommt grundsätzlich nur dann zustande, wenn der Interessent dem Makler einen über dessen Objektbestand hinausgehenden Suchauftrag erteilt.*)
VolltextIBRRS 2011, 1375
OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.04.2009 - 3 U 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1085
OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2010 - 18 U 69/10
1. Der Abschluss eines Maklervertrages kann im Urkundenprozess mit einer Vertragsurkunde belegt werden, bei der urkundlich nicht erwähnte Vertragsbestandteile im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung weiterer unstreitiger Umstände bestimmt werden können.*)
2. Ein sog. Makleralleinauftrag verpflichtet den Makler nicht dazu, persönlich für den Auftraggeber tätig zu werden.*)
3. Bestreitet ein Auftraggeber nur die Höhe einer ihm in Rechnung gestellten Maklerprovision und zahlt er auf die Rechnung einen reduzierten Betrag, kann sich hieraus ein den Grund des Maklerprovisionsanspruch bestätigendes Anerkenntnis des Auftraggebers ergeben, das eine Beweiserleichterung für den Makler begründet.*)
VolltextIBRRS 2011, 0999
OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2011 - 18 U 94/10
1. Für die für den Provisionsanspruch notwendige Kausalität zwischen dem Nachweis des Maklers und dem Hauptvertragsschluss spricht eine Vermutung, wenn der Hauptvertragsschluss dem Nachweis in angemessener Zeit nachfolgt. Daher greift die Vermutung dann nicht, wenn ein Zeitraum von einem Jahr oder mehr zwischen dem Nachweis und dem Hauptvertragsschluss vergangen ist.
2. Jedoch ist weiterhin erforderlich, dass der Hauptvertrag sich zumindest auch als ein Ergebnis einer wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, dass die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Weg adäquat kausal geworden ist. Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin, sondern für einen Arbeitserfolg belohnt.
VolltextIBRRS 2011, 0731
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 122/09
Immobilienmakler sind nicht befugt, einen Gläubiger als Beteiligten im Sinne von § 9 ZVG in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren zu vertreten. Die Befugnis, Bieter zu vertreten, bleibt davon unberührt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0618
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 26.02.2010 - 716 C 2/09
Sofern der Makler nicht nur eine Negativauswahl treffen soll,sondern maßgeblich über die Wahl des Mieters mitbefindet, ist die Maklertätigkeit ausschlaggebend für den Abschluss des Mietvertrags.
VolltextIBRRS 2011, 0468
OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.01.2011 - 13 U 148/10
1. Beschränkt sich die Tätigkeit eines Grundstückmaklers auf das Anbieten reiner Maklerdienste ohne Einbindung in die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten des Verkaufsinteressenten, kommt eine Zurechnung seines Verhaltens nach § 278 BGB sowie seiner Kenntnis nach § 166 Abs. 1 BGB analog auch dann nicht in Betracht, wenn der Makler den Kaufinteressenten arglistig täuscht.*)
2. Ist dagegen einem Grundstücksmakler von dem späteren Verkäufer die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen worden, so ist er von ihm im Regelfall zur Erfüllung der vorvertraglichen Sorgfaltspflichten herangezogen worden; dies rechtfertigt die Zurechnung einer arglistigen Täuschung gemäß § 278 BGB, § 166 Abs. 1 BGB analog (vgl. BGH NJW 1996, 451).*)
3. Kenntnis und schuldhafte Unkenntnis des Käufers von einem Sachmangel finden auf Schadensersatzansprüche wegen Gewährleistung nur nach Maßgabe des § 442 Abs. 1 BGB Berücksichtigung; für eine Heranziehung des § 254 Abs. 1 BGB ist daneben kein Raum (vgl. BGH NJW 1978, 2240).*)
VolltextIBRRS 2011, 0419
OLG Naumburg, Beschluss vom 29.10.2010 - 10 U 14/10
Die Leistung eines Nachweismaklers, der die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages im Sinne des § 652 Abs. 1 BGB nachzuweisen hat, setzt voraus, dass der nachgewiesene Abschlussberechtigte zum Abschluss des beabsichtigten Vertrages bereit ist. Inhaltlich erfordert der Nachweis so konkrete Angaben - in der Regel Name und Anschrift - zu der Person, die zu substantiellen Verhandlungen über den Vertragsschluss berechtigt ist, dass der Auftraggeber ohne Weiteres konkrete Verhandlungen aufnehmen kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 0005
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - III ZB 28/10
1. Der gemäß §§ 2, 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzende Beschwerdewert für das Rechtsmittel der zur Auskunftserteilung verurteilten Partei bemisst sich nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten.
2. Der Wert einer Auskunft über die Höhe der Provision liegt unter 600 Euro.
3. Wenn der Makler lediglich einer ihm gerichtlich auferlegten Offenbarungspflicht nachkommt, liegt kein Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht vor.
VolltextOnline seit 2010
IBRRS 2010, 4527OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.2010 - 19 U 120/10
In einem Maklervertrag ist die Vereinbarung einer pauschalen Aufwandsvergütung von mehr als 40 % des Erfolgshonorars für den Fall, dass der Auftraggeber von seiner Verkaufsabsicht Abstand nimmt, beurkundungsbedürftig.*)
VolltextIBRRS 2010, 4270
VGH Hessen, Beschluss vom 17.09.2010 - 7 A 3082/09
Die zusätzliche gewerbliche Tätigkeit eines Architekten als Immobilienmakler steht mit der Berufsbezeichnung "freischaffend" nicht in Einklang. Daher ist in einem solchen Fall in das Berufsverzeichnis die Tätigkeitsart "selbstständig, gewerblich" einzutragen.*)
VolltextIBRRS 2010, 3964
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2010 - 6 U 64/10
Wirbt ein Immobilienmakler, der für seine Kundschaft ein Wohnungsmietobjekt sucht, in einer Anzeige mit der Formulierung "Mietvertrag kostenfrei", entnehmen die angesprochenen Verkehrskreise dieser Werbung lediglich, dass der Makler potentiellen Vermietern anbietet, ihnen ein Mietvertragsformular kostenlos zu überlassen und erforderlichenfalls beim Ausfüllen des Formulars behilflich zu sein. Darin liegt kein Verstoß gegen das RDG.*)
VolltextIBRRS 2010, 3942
BGH, Urteil vom 23.09.2010 - III ZR 21/10
Zur Wirksamkeit der in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Klausel, wonach der am Erwerb einer Immobilie interessierte Kunde ein "Tätigkeitsentgelt" für die Reservierung (Absehen von weiterem Anbieten) des Kaufobjekts an den mit dem Verkaufsinteressenten verflochtenen Verwender zu zahlen hat, das auch bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags dem Verwender verbleiben soll.*)
VolltextIBRRS 2010, 3815
OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.09.2010 - 8 W 412/10
Will der Grundstücksmakler den Kaufpreis einer angeblich von ihm vermittelten Immobilie erfahren, kann er sich auf ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme in die Grundakten nur dann berufen, wenn eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines Provisionsanspruches besteht (Anschluss an OLG Dresden, Beschluss vom 3. Dezember 2009, Az. 3 W 1228/09, IMR 2010, 249).*)
VolltextIBRRS 2010, 3811
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.12.2009 - 3 U 126/09
1. Konkludenter Abschluss eines Maklervertrages.*)
2. Die Maklervergütung bemisst sich, wenn die im Kaufpreis enthaltene Versicherungssumme, die dem Veräußerer wegen eines Brandes der Immobilie gegen die Versicherung zusteht, mitverkauft und an den Erwerber abgetreten wird, nur am Differenzbetrag zwischen dem Kaufpreis und der Versicherungsleistung.*)
VolltextIBRRS 2010, 3431
LG Duisburg, Urteil vom 06.07.2010 - 24 O 125/09
Eine für den Abschluss eines Kaufvertrages wesentliche Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit eines Maklers liegt nicht vor, wenn der Erwerb des Grundstückes erst Jahre später und nach Teilnahme und Erfolg einer Offenen Ausschreibung der öffentlichen Hand erfolgt.
VolltextIBRRS 2010, 3369
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2010 - 10 O 44/06
1. Ein Maklervertrag kommt nicht zu Stande, wenn der Mietinteressent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wird.
2. Die Beweislast für den Abschluss eines Maklervertrags trägt der Makler. Etwaige Unklarheiten gehen vollumfänglich zu seinen Lasten.
VolltextIBRRS 2010, 3073
OLG Jena, Urteil vom 03.02.2010 - 2 U 589/09
Kann der Verkäufer seine Behauptung, die von ihm übernommene Verpflichtung zur Courtagezahlung solle nur für den Fall gelten, dass sämtliche Eigentumswohnungen bis zu einem bestimmten Termin verkauft sind, nicht beweisen, so kann eine Auslegung dahin in Betracht kommen, es werde vom Verkäufer nur eine Courtage für die bis zu diesem Tag verkauften Wohnungen geschuldet.
VolltextIBRRS 2010, 3018
LG Duisburg, Beschluss vom 26.08.2009 - 7 S 91/09
Es besteht keine Pflicht des Maklers, die Wohnfläche eines Objekts anzugeben oder diese zu ermitteln, sofern dem Kunden die Grundfläche bekannt ist und er durch eigene Messungen vor Ort einen Eindruck von der Größe der Immobilie machen konnte.
VolltextIBRRS 2010, 2981
LG Hamburg, Urteil vom 22.01.2010 - 322 O 341/09
Sofern das Exposé des Immobilienmaklers eindeutig auf seine AGB-Regelungen verweist, kommt konkludent durch die Inanspruchnahme der Maklerdienste ein Maklervertrag zu Stande.
VolltextIBRRS 2010, 2829
OLG Schleswig, Urteil vom 11.09.2009 - 14 U 33/09
1. Die primäre Darlegungslast für das Zustandekommen eines wirksamen und bestandskräftigen Hauptvertrages trägt der Makler, der eine Provision geltend macht, auch für das Fehlen der Voraussetzungen eines vertraglichen Rücktrittsrechts, welches den Hauptvertrag zunächst in der Schwebe lässt. Allerdings trifft den Maklerkunden eine sekundäre Darlegungslast.*)
2. Haben die Parteien ein derartiges vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart, so ist der Provisionsanspruch erst entstanden, wenn feststeht, dass das Rücktrittsrecht nicht mehr ausgeübt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2010, 2770
OLG München, Urteil vom 04.02.2010 - 24 U 471/09
Ein Provisionsanspruch gem. § 652 Abs. 1 BGB steht dem Makler nur zu, wenn der ursprünglich ins Auge gefasste Vertrag im Wesentlichen tatsächlich so zu Stande kommt. Während übliche Reduzierungen des Kaufpreises infolge Vertragsverhandlungen unschädlich sind, ist die inhaltliche Kongruenz zu verneinen, wenn der tatsächliche Vertragsschluss hinsichtlich des Kaufpreises in ungewöhnlichem Umfang hinter dem nach dem Maklervertrag herbeizuführenden Vertrag zurückbleibt.
VolltextIBRRS 2010, 2595
OLG Oldenburg, Urteil vom 16.06.2010 - 5 U 138/09
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision von 15.000 € im Zusammenhang mit dem Kauf eines Einfamilienhauses zählt nicht zu den Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB.*)
VolltextIBRRS 2010, 2380
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.03.2010 - 2 U 1155/09
1. Zur Anwendung des englischen Rechts bei einer Teilabtretung bzw. einer Vollabtretung (absolute Assignment) nach dem Common Law (Statutory Assignment) und der Abtretung nach Billigkeitsrecht (Equitable Assignment).*)
2. Von einer stillschweigenden Anwendung deutschen Rechts ist auszugehen, wenn die Abtrittserklärung in deutscher Sprache verfasst ist, der abgetretene Provisionsanspruch aus Maklervertrag sich auf ein in Deutschland geschlossenes Geschäft bezieht, die Vermittlungsleistung in Deutschland zu erbringen war und zudem die Parteien nach Vertragsschluss die Anwendung deutschen Rechts vereinbart haben.*)
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