Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
556 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 0663
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2003 - 24 U 5/02
1. Die Immobilienmaklerin kann von einem Kunden Maklerlohn für den Nachweis eines Objekts nur dann verlangen, wenn ihre Tätigkeit für den späteren Abschluss eines Kaufvertrages über dieses Objekt ursächlich geworden ist.*)
2. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Nachweis und Kauf begründet die Vermutung der Ursächlichkeit.*)
3. Liegen zwischen dem Nachweis und dem Abschluss des Kaufvertrages 15 Monate, so ist ein enger zeitlicher Zusammenhang in diesem Sinne nicht gegeben. (BGB § 652)*)

IBRRS 2004, 0330

OLG Dresden, Urteil vom 08.12.1999 - 8 U 2284/99
Ein Maklervertrag mit einem Rechtsanwalt ist wegen Verstoßes gegen das in § 49b Abs. 1 BRAO normierte Verbot eines anwaltlichen Erfolgshonorars auch dann gemäß § 134 BGB unwirksam, wenn der Anwalt erst später, aber noch vor Abschluss des Hauptvertrages eine aus der Sicht des Auftraggebers auch anwaltliche Tätigkeit entfaltet. Einen tatsächlichen Einfluss auf die Willensbildung seines Auftraggebers muss der Anwalt dabei nicht ausgeübt haben.*)

IBRRS 2004, 0191

OLG Bamberg, Urteil vom 27.11.2003 - 1 U 116/03
1. Ein Maklervertrag kommt nicht schon dadurch zustande, dass die andere Partei sich die Mitwirkung des Maklers gefallen lässt. Von dem Abschluss eines Maklervertrages ist jedoch in der Regel auszugehen, wenn der Kaufinteressent in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens, das in der Zusendung eines Exposes mit unübersehbarem Hinweis auf die Maklergebühr gesehen werden kann, weiterhin die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt.
2. Die dem Nachweismakler obliegende Maklerleistung besteht in dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Damit ist die Mitteilung des Maklers an den Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten. Erforderlich hierfür ist grundsätzlich nicht nur die Kenntnis des konkreten Grundstückes, sondern auch des Namens und der Anschrift des Eigentümers.

Online seit 2003
IBRRS 2003, 3213
OLG Koblenz, Urteil vom 27.11.2003 - 5 U 547/03
1. Beim Maklervertrag handelt es sich in der Regel um ein unternehmensbezogenes Geschäft. Hält der Maklerkunde den Vertreter des Maklers irrtümlich für den Betriebsinhaber, ist das unschädlich.
2. Ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen der Nachweismaklertätigkeit und dem Abschluss des Hauptvertrages indiziert, dass die Vertragsleistung des Maklers ursächlich war. Eine die Kausalität ausschließende Vorkenntnis muss der Maklerkunde in einem derartigen Fall beweisen.
3. Durch einen niedrigeren als den ursprünglich verlangten Kaufpreis ist die Kongruenz zwischen nachgewiesenem und geschlossenem Vertrag nicht in Frage gestellt. Gleiches gilt, wenn statt des Maklerkunden dessen Ehepartner das nachgewiesen Objekt erwirbt.

IBRRS 2003, 3205

BGH, Beschluss vom 13.10.2003 - AnwZ (B) 79/02
Die Tätigkeit als Grundstücksmakler oder Vermittler von Finanzdienstleistungen ist mit dem Anwaltsberuf grundsätzlich unvereinbar (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 21. September 1987 - AnwZ (B) 25/87 und v. 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 97/98).*)

IBRRS 2003, 3197

OLG Koblenz, Urteil vom 18.09.2003 - 5 U 306/03
1. Dass der Kaufinteressent zum Besichtigungstermin einen Dritten mitbringt, der später das Objekt erwirbt, reicht für einen Maklervertrag auch mit dem Käufer nicht aus.
2. Ein provisionspflichtiger kongruenter Erwerb liegt in der Regel auch dann vor, wenn der Ehepartner des Maklerkunden das nachgewiesene Objekt kauft.
3. Bei alsbaldigem Kauf nach der Maklertätigkeit muss der Maklerkunde beweisen, dass sein Interesse zunächst erloschen und der Erwerb nicht mehr Folge der Vertragsleistung des Maklers war.
4. Hat ein Doppelmakler das mit dem Verkäufer vereinbarte Pauschalhonorar erhalten, besteht der aus § 242 BGB herzuleitende, für die Berechnung der Provision maßgebliche Auskunftsanspruch über die Höhe des vereinbarten Kaufpreises nur noch gegen den Käufer.
5. Zur Beweiserhebungspflicht und Beweiswürdigung, wenn der Maklervertrag bei einem Vieraugen - Gespräch zustande gekommen sein soll.

IBRRS 2003, 3047

BGH, Urteil vom 16.09.2003 - XI ZR 74/02
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2003, 2952

BGH, Urteil vom 14.10.2003 - XI ZR 134/02
a) Ein Kreditvertrag ist grundsätzlich nicht gemäß § 6 Abs. 1 VerbrKrG nichtig, wenn die nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 d VerbrKrG (in der bis zum 31. Juli 2001 geltenden Fassung) vorgeschriebenen Angaben über die Kosten des Kredits nicht fehlen, sondern lediglich unrichtig sind.*)
b) Wenn vom Verbraucher zu tragende Kosten des Kredits betragsmäßig zutreffend in dem Kreditvertrag angegeben sind, stellt es kein Fehlen von Angaben im Sinne des § 6 Abs. 1 VerbrKrG dar, wenn der als Bearbeitungskosten ausgewiesene Betrag nicht von dem Kreditinstitut vereinnahmt, sondern als Vermittlungsprovision an einen Finanzierungsvermittler ausgezahlt werden soll; die unzutreffende Bezeichnung des Bestimmungszwecks der im Kreditvertrag aufgeführten Kosten steht einem Fehlen einer Angabe im Sinne des § 6 Abs. 1 VerbrKrG nicht gleich.*)

IBRRS 2003, 2849

BGH, Urteil vom 23.10.2003 - III ZR 41/03
Der als Wohnungsvermittler tätigen juristischen Person steht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 WoVermittG ein Anspruch auf die Vermittlungsprovision nicht zu, wenn eine an ihr rechtlich oder wirtschaftlich beteiligte (natürliche oder juristische) Person Eigentümerin (im Rechtssinne) der vermittelten Wohnung ist; auf "wirtschaftliches Eigentum" kommt es nicht an.*)

IBRRS 2003, 2785

OLG Celle, Beschluss vom 01.08.2003 - 4 U 85/03
1. Eine Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO setzt nicht zwingend voraus, dass dem Berufungsbeklagten zuvor Gelegenheit zur Berufungserwiderung gegeben sein muss (a.A. OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ff.).*)
2. Der Käufer eines Grundstücks zum Zwecke der Wohnbebauung, der im Vertrag auf Bohr- und Schürfrechte an dem Grundstück hingewiesen worden ist, ist nicht in einer für den Vertragsschluss wesentlichen Weise getäuscht, wenn er aufgrund der Angaben in einem Maklerexposé davon ausgeht, dass eine Bauvoranfrage über eine Wohnbebauung vorliegt, im Baugenehmigungsverfahren die im Übrigen ohne Einschränkungen antragsgemäß erteilte Baugenehmigung für ein Wohnhaus aber mit einer Auflage (hier: Standsicherheitsnachweis wegen der Beschaffenheit des Baugrundes nach Bohrungen) versehen wird, mit der weder Käufer noch Verkäufer gerechnet haben. Das gilt auch dann, wenn tatsächlich eine Bauvoranfrage nicht gestellt war, denn das rechtlich geschützte Vertrauen auf die planungsrechtliche Bebaubarkeit rechtfertigt keinen Schutz des Vertrauens auf Freiheit einer späteren Baugenehmigung von Auflagen und Beschränkungen, die auch im Verfahren über eine Bauvoranfrage nicht geklärt worden wären.*)

IBRRS 2003, 2740

BGH, Urteil vom 02.10.2003 - III ZR 5/03
Der Wohnungsvermittler verliert den Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 WoVermittG in der Regel auch dann, wenn nicht er selbst, sondern sein Gehilfe die vermittelte Wohnung verwaltete.*)

IBRRS 2003, 2721

BFH, Urteil vom 20.02.2003 - III R 10/01
Das für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels erforderliche Merkmal "Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr" ist auch dann erfüllt, wenn der Eigentümer Wohnungen nur an bestimmte Personen auf deren Wunsch veräußert.*)
Eine bestimmte Zahl veräußerter Objekte und ein enger zeitlicher Abstand der maßgebenden Tätigkeiten zwingen im Regelfall zu dem Schluss, dass der Verkäufer die Objekte in mindestens bedingter Veräußerungsabsicht angeschafft oder errichtet hat. Bei der für die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel erforderlichen Gesamtwürdigung des Einzelfalls kann diese Vermutung durch gewichtige objektive Umstände widerlegt werden.*)
Die konkreten Anlässe und Beweggründe für die Veräußerungen (z.B. plötzliche Erkrankungen, Finanzierungsschwierigkeiten oder unvorhergesehene Notlagen) sind im Regelfall nicht geeignet, die aufgrund der Zahl der veräußerten Objekte und dem zeitlichen Abstand der maßgebenden Tätigkeiten vermutete (bedingte) Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt der Anschaffung oder Errichtung auszuschließen.*)

IBRRS 2003, 2371

OLG Köln, Urteil vom 11.03.2003 - 24 U 197/02
Zur Frage der Verwirkung des Provisionsanspruchs, wenn der Makler für beide Vertragsteile tätig geworden ist.

IBRRS 2003, 1885

OLG Dresden, Urteil vom 05.12.2001 - 8 U 1616/01
1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist bei einem Maklergemeinschaftsgeschäft ein Makler dem anderen gegenüber nicht verpflichtet, mit seinem Kunden eine Provision in bestimmter Höhe zu vereinbaren.*)
2. Inkassokosten sind nur dann als Schaden ersatzfähig, wenn sie der Gläubiger zur Beitreibung seiner Forderungen für erforderlich und angemessen halten darf. Daran fehlt es, wenn der Schuldner gegen einen Mahnbescheid insgesamt Widerspruch eingelegt und damit zu erkennen gegeben hat, dass er es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen muss.*)

IBRRS 2003, 1711

OLG Koblenz, Urteil vom 31.05.2002 - 10 U 646/01
Bei einem Makler-Alleinauftrag kann eine persönliche Haftung des Maklers als Vertreter bzw. Verhandlungsgehilfen einer Vertragspartei eintreten, wenn der Makler ein unmittelbar eigenes wirtschaftliches Interesse oder besonders persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat.*)
Dem Schädiger ist es nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben verwehrt, sich auf ein Mitverschulden des Geschädigten zu berufen, wenn dessen Verhalten wiederum vom Schädiger veranlasst worden ist und ihm nach den im Innenverhältnis bestehenden Rechtsbeziehungen billigerweise allein zugerechnet werden muss. Der Schädiger kann nicht nach § 254 BGB dem Geschädigten entgegenhalten, er habe auf die unrichtige Auskunft nicht vertrauen dürfen.*)

IBRRS 2003, 1644

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.01.2003 - 19 U 178/02
Der Provisionsanspruch des Maklers bleibt grundsätzlich von Umständen unberührt, die lediglich die Leistungspflichten aus dem vermittelten Vertrag wieder beseitigen (nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder einverständliche Vertragsaufhebung).*)

IBRRS 2003, 1605

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2003 - 19 U 196/02
Zu den Voraussetzungen eines institutionalisierten Interessenkonflikts als Fallgruppe einer unechten Verflechtung mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers.*)

IBRRS 2003, 1327

OLG Celle, Urteil vom 06.02.2003 - 11 U 170/02
Ein Makler verwirkt wegen schwerwiegender Verletzung der Treuepflicht seinen Provisionsanspruch, wenn er in sein Exposé die Angaben des Verkäufers eines Hauses aufnimmt, dass das Dach vor einem halben Jahr erneuert worden sei, obwohl das Haus nach eigenem Eindruck allenfalls ein repariertes Dach mit der Notwendigkeit weiterer Reparaturen aufweist.*)

IBRRS 2003, 1303

BGH, Beschluss vom 30.04.2003 - III ZR 318/02
Zur Zulässigkeit einer Doppeltätigkeit des Maklers bei Immobiliengeschäften.*)

IBRRS 2003, 1096

BGH, Urteil vom 14.03.2003 - V ZR 308/02
Bei Verkauf einer Immobilie ist der Verkäufer nicht ohne weiteres verpflichtet, den Käufer über die Zahlung einer "Innenprovision" an einen von ihm beauftragten Makler aufzuklären.*)
Muß der Verkäufer einer Immobilie damit rechnen, daß das von ihm beauftragte Vermittlungsunternehmen auch andere Makler als Untervermittler tätig werden läßt, so können auch diese bei Erstellung eines "persönlichen Berechnungsbeispiels" stillschweigend zum Abschluß des Beratungsvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bevollmächtigt sein (Fortführung von Senat, BGHZ 140, 111).*)

IBRRS 2003, 0874

BGH, Urteil vom 13.03.2003 - III ZR 299/02
Dem (gewöhnlichen) Verwalter nach §§ 20 ff WEG ist ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WoVermittG versagt; er ist nicht Verwalter von Wohnräumen im Sinne dieser Bestimmung.*)
IBRRS 2003, 0713

BGH, Urteil vom 20.02.2003 - III ZR 184/02
Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Vertriebsprovision von 30 v.H. im Verhältnis zu einer üblichen Maklerprovision von 3 bis 5 v.H. des Grundstücksverkaufspreises.*)

IBRRS 2003, 0611

BGH, Urteil vom 31.01.2003 - V ZR 389/01
1. Nur die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge sind als Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen. Ein Hinweis im Kaufvertrag, dass ein Mietverhältnis besteht, ohne Angabe konkreter Mieterträge genügt diesen Anforderungen nicht.
2. Der Verkäufer einer Gewerbeeinheit ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ungefragt Angaben zu etwaigen negativen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters des Objekts zu machen. Aus den konkreten Umständen des Einzelfalls kann sich jedoch auch etwas anderes ergeben.
3. Dies ist der Fall, wenn der Verkäufer zusichert, dass "zur Zeit keine Mietrückstände bestehen (und) keine Mietstreitigkeiten außergerichtlich oder gerichtlich geführt werden". Hier muss der Verkäufer alle ihm bekannten Umstände offenlegen, die Zweifel daran auflassen kommen können, dass der Mieter auch tatsächlich seinen Verpflichtungen nachkommen kann.
4. Der Makler muß den Auftraggeber nicht nur über das aufklären, was unerläßlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können; diese Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, daß sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln.
5. Macht der Käufer dem Makler gegenüber deutlich, dass es ihm darauf ankommt, dass das Kaufobjekt gut zu vermieten ist, dann darf der Makler sich nicht einfach mit der Weiterleitung eines abgeschlossenen Mietvertrags an den Käufer begnügen, sondern muss entweder prüfen, ob der Mietvertrag den vom Käufer gestellten Anforderungen entspricht oder aber darauf hinweisen, daß er diese Prüfung nicht vorgenommen hat.

IBRRS 2003, 0582

BGH, Urteil vom 06.02.2003 - III ZR 287/02
Auch bei enger wirtschaftlicher Verflechtung des Maklers mit dem Vertragsgegner seines Kunden (hier: des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage) kann ein von den Voraussetzungen des § 652 BGB unabhängiges Provisionsversprechen - auch als Vertrag zugunsten Dritter - vorliegen. Dafür genügt tatsächliche Kenntnis des Kunden von den die Verflechtung begründenden Umständen; Rechtskenntnis, daß der Makler keine echte Maklerleistung erbringen kann, ist nicht erforderlich.*)
IBRRS 2003, 0289

OLG Celle, Urteil vom 15.08.2002 - 11 U 104/02
Zur Aufklärungspflicht eines Immobilienmaklers über Einschränkungen bei der Grundstücksnutzung und rechtswidrige Bebauung.*)

IBRRS 2003, 0288

OLG Celle, Urteil vom 22.08.2002 - 11 U 254/01
Es besteht keine Pflicht des Maklers zur nachträglichen Bonitätsprüfung eines Mietinteressenten, wenn der Vermieter ohne Einholung einer Selbstauskunft den Mietvertrag bereits am Tag nach der ersten Besichtigung abschließt.*)

IBRRS 2003, 0086

OLG Celle, Urteil vom 29.08.2002 - 11 U 307/01
1. Ein Support-Vertrag zur Veräußerung von Gewerbegrundstücken hat Dienste höherer Art zum Gegenstand*)
2. Eine außerordentliche Kündigung eines solchen Vertrages kann nicht ohne Abmahnung erfolgen, wenn eine vermeintliche Pflichtverletzung neue geringe Auswirkungen hatte, die durch Klarstellungen beider Vertragspartner rückgängig gemacht werden konnten.*)

IBRRS 2003, 0082

OLG Celle, Urteil vom 28.11.2002 - 11 U 47/02
1. Überreicht der Erfüllungsgehilfe des Anbieters einer Wohnung an den Kaufinteressenten ein Exposé mit dem Inhalt: "Courtage: 5 % vom Kaufpreis zuzüglich der ges. MwSt, zu zahlen vom Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages", stellt dies das Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags dar. Soll nach dem Willen des Erfüllungsgehilfen des Anbieters lediglich die Übernahme der Provisionsschuld der Verkäuferseite in den notariellen Vertrag beabsichtigt sein, bedarf dies ergänzender Hinweise (Abgrenzung zu OLG Celle, Urteil vom 11. Dezember 1993, OLGR 1994, S. 97 ff).*)
2. Ein Makler, der ein Objekt im Exposé als 3-Zimmer-Wohnung anbietet, obwohl eines der Zimmer zu Wohnzwecken nicht geeignet und nicht genehmigt ist, begeht eine positive Vertragsverletzung.

IBRRS 2003, 0080

OLG Celle, Urteil vom 28.11.2002 - 4 U 121/02
Ansprüche aus Prospekthaftung, Verschulden bei Vertragsschluss oder positiver Vertragsverletzung bestehen i.d.R. wegen eines käuflich erworbenen vermeintlich zu schmalen Tiefgaragenplatzes nur gegen den Bauträger und nicht gegen den Makler und auch nicht gegen den Betreiber der Hotelanlage, zu der die erworbene Wohnung und der Garagenplatz gehören.*)

IBRRS 2003, 0026

OLG Celle, Urteil vom 31.10.2002 - 11 U 44/02
1. Ein bloßer Nachweismakler bedarf besonderer Sachkunde regelmäßig nicht. Dies gilt jedenfalls so lange, wie er nicht für sich in Anspruch nimmt, bestimmte Sachfragen hinsichtlich des zu erwerbenden Gebäudes beantworten zu können.*)
2. Ein Makler, der bereits in vertraglicher Beziehung zur Verkäuferseite steht, muss besonders hohen Anforderungen gerecht werden, wenn er auch die Käuferseite verpflichten will, ihm im Falle erfolgreicher Vermittlung eine Provision zu zahlen. Will die Käuferseite, die in einem solchen Falle die Provision gezahlt hat, jedoch geltend machen, zur Zahlung nicht verpflichtet gewesen zu sein, erfordert dies in jeder Hinsicht die Darlegung, dass für die erfolgte Zahlung ein Rechtsgrund nicht bestanden hat. Seitens der Kläger reicht im Streitfall hierfür nicht aus, dass sie meinen, die Provisionsforderung sei ihnen gegenüber nicht deutlich genug erhoben gewesen.*)

Online seit 2002
IBRRS 2002, 2125
OLG Koblenz, Urteil vom 16.05.2002 - 5 U 1974/01
1. Hat ein Makler sich auch verpflichtet, den Kaufvertragsentwurf auszuarbeiten, lässt der darin liegende Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz den Provisionsanspruch unberührt.*)
2. Bei Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts des Käufers bleibt der Provisionsanspruch des Maklers gegen den Verkäufer bestehen.*)
IBRRS 2002, 1865

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2002 - 3 U 31/02
1. Bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Käufer- und Verkäufermakler können sowohl die Erbringung der Nachweistätigkeit (Durchführung der Erstbesichtigung) als auch der zur Begründung eines Maklervertrags erforderliche ausdrückliche Provisionshinweis vom anderen Makler (Verkäufermakler) erbracht werden, wenn der eine Makler (Käufermakler) mit hinreichender Deutlichkeit auf das Vorliegen eines Gemeinschaftsgeschäfts hingewiesen hat.*)
2. Bei dieser Fallgestaltung liegt ein ausdrückliches und eindeutiges Provisions verlangen vor, wenn der Verkäufermakler die Auftraggeber des Käufermaklers klar auf ihre Provisionspflicht gegenüber dem Käufermakler hinweist und es sich jedenfalls aus den Umständen ergibt, dass es sich hierbei nicht um eine weitergeleitete Verkäuferprovision handelt.*)
3. Trotz Vorkenntnis von Objekt und Vertragsgelegenheit ist eine Maklerleistung (hier: Durchführung einer Erstbesichtigung mit Angaben zu Erwerbs- und Preismodalitäten) für den Abschluss des Kaufvertrags mitursächlich, wenn die Auftraggeber in unmittelbarem Anschluss an die vom Makler durchgeführte Erstbesichtigung Kontakt mit der Ihnen bereits vorher bekannten Verkäuferin aufgenommen haben.*)

IBRRS 2002, 1696

OLG München, Urteil vom 21.06.2002 - 21 U 1833/02
1. Zur Frage der Haftung für Angaben in einem Exposé über eine fertig renovierte Eigentumswohnung, in welchem die Verkäuferin als "Bauherr/Verkäufer" bezeichnet wurde, der aber aufgrund seines Inhalts keine wesentliche Entscheidungsgrundlage bildete.*)
2. Angabe "Baujahr 1990/1991" in einem Exposé, welchem entnommen werden kann, dass damit nicht das Jahr der Errichtung des Bauwerks, sondern der Zeitraum der grundlegenden Umgestaltung und Erneuerung gemeint ist.*)

IBRRS 2002, 1556

OLG Hamm, Urteil vom 08.06.2000 - 22 U 172/99
1. Das Exposé eines Maklers und seine Erklärungen zum Verkaufsgegenstand enthalten grundsätzlich keine Zusicherungen des Verkäufers und sind diesem grundsätzlich nicht zuzurechnen.*)
2. Gehen die Parteien eines Grundstückskaufvertrages bei Vertragsschluss von einer Errichtung des aufstehenden Hauses um die Jahrhundertwende aus und ist das Haus tatsächlich deutlich älter, so kann dieser Umstand einen Mangel i.S.d. § 459 BGB darstellen.*)
3. Eine Behauptung ohne tatsächliche Anhaltspunkte "ins Blaue hinein" (hier Altersangabe eines Hauses) begründet keine Arglist, wenn der Erklärende durch seine ungenaue Angabe (hier "Jahrhundertwende") und die Einschränkung "meines Wissens" deutlich macht, dass er eine verlässliche Angabe nicht machen kann bzw. will.*)

IBRRS 2002, 1497

OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2001 - 18 U 153/00
Der Käufermakler verwirkt den Courtageanspruch nicht, wenn er einen schon seit längerer Zeit ohne Gewerbeerlaubnis am Markt tätigen Bauträger, von dem der Käufer eine noch nicht fertiggestellte Immobilie erwerben will und gegen dessen Solvenz nach einer vom Makler eingeholten Bankauskunft keine Bedenken bestehen, gegenüber dem Käufer sinngemäß als zuverlässig bezeichnet und den Abschluß eines Kaufvertrags als unbedenklich hinstellt, ohne zuvor eine Auskunft über das Vorliegen einer Gewerbeerlaubnis eingeholt zu haben.*)

IBRRS 2002, 1441

OLG Schleswig, Urteil vom 16.06.2000 - 14 U 82/99
Zur Frage, unter welchen Vorausetzungen ein Verkäufermaklervertrag zustandekommt.*)

IBRRS 2002, 1337

OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2001 - 18 U 72/00
Fortfall der Provisionspflicht bei Nichtdurchführung des Hauptvertrages*)
Die Klausel in einem vom Maklerkunden gestellten Formularvertrag, nach der der Makler "für den Fall, daß der abgeschlossene Mietvertrag - aus welchem Grund auch immer - nicht realisiert werden wird", zur Rückzahlung der Provision verpflichtet wird, ist mit dem AGBG vereinbar.*)

IBRRS 2002, 1336

OLG Naumburg, Urteil vom 21.08.2001 - 9 U 84/01
Der Makler kann den Anspruch auf Provision verlieren, wenn er ein ihm bekanntes Gutachten, dass zahlreiche Mängel des Objekts dokumentiert, vorsätzlich nicht an seinen Vertragspartner weiterleitet.*)

IBRRS 2002, 1286

OLG Celle, Urteil vom 27.04.2000 - 11 U 92/99
Ein Maklervertrag kommt nicht schon durch die Entgegennahme eines Exposé durch den Interessenten zustande.*)

IBRRS 2002, 1149

OLG Koblenz, Urteil vom 21.06.2001 - 5 U 225/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2002, 1145

OLG Koblenz, Urteil vom 25.09.2000 - 13 U 250/00
Wird eine Immobilie einem Kaufinteressenten von einem Nachweismakler zu einem Kaufpreis von 675.000.- DM angeboten und erwirbt der Interessent das Objekt 2 1/2 Jahre später unmittelbar vom Eigentümer für 350.000.- DM, so liegt die für einen Anspruch aus § 652 BGB erforderliche Wesensgleichheit zwischen der angebotenen Gelegenheit und dem letztlich abgeschlossenen Vertrag nicht mehr vor.*)

IBRRS 2002, 1050

BGH, Urteil vom 25.07.2002 - III ZR 113/02
Bietet ein Wohnungsvermittler entgegen dem Verbot des § 6 Abs. 1 WoVermG Wohnräume an, ohne dazu einen Auftrag von dem Vermieter oder einem anderen Berechtigten zu haben, führt dies nicht zur Nichtigkeit des mit dem Wohnungssuchenden geschlossenen Maklervertrages.*)

IBRRS 2002, 0970

OLG Celle, Urteil vom 16.05.2002 - 11 U 240/01
Es gereicht einem Doppelmakler nicht zur Pflichtverletzung gegenüber dem Erwerber einer Immobilie, wenn er zuvor eine Grundstücksbewertung für die Verkäuferseite angefertigt hat, die fälschlich einen Bodenwert enthält, obwohl das Grundstück nur in Erbpacht überlassen ist, wenn er diese fehlerhafte Grundstücksbewertung nicht ungefragt an die Erwerber weiterleitet. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Erwerber vor dem Beurkundungstermin Kenntnis davon erhalten, dass es um ein Erbpachtgrundstück geht und die fehlerhafte Immobilienbewertung beim Erwerb nicht kannten.*)

IBRRS 2002, 0851

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.03.2001 - 15 U 9/01
Die als protestatio facto contraria zu bewertende Weigerung des Kunden einen vom Makler vorgelegten Vertrag zu unterzeichnen, entfällt nicht dadurch, dass der Kunde einen Tag später dem Makler gestattet, für einen Erwerbsinteressenten eine Wohnungsbesichtigung vorzunehmen. Die Annahme eines konkludenten Maklervertragsabschlusses zum Zeitpunkt der Vornahme der Besichtigung ist unter diesen Umständen nicht gerechtfertigt.*)

IBRRS 2002, 0472

BGH, Urteil vom 11.04.2002 - III ZR 37/01
Zwischen dem Verkäufermakler und dem Käufer kommt nach vorangegangener Ablehnung des Vertragsschlusses durch den Käufer ein Maklervertrag nur zustande, wenn der Makler, insbesondere durch ein ausdrückliches Provisionsverlangen gegenüber dem Käufer, eindeutig zum Ausdruck bringt, daß er auch Makler der anderen Seite sein will.*)

IBRRS 2002, 0310

OLG Naumburg, Urteil vom 05.09.2000 - 9 U 106/00
Beim sog. einfachen Makleralleinauftrag kann der Auftraggeber provisionsfrei Eigengeschäfte abschließen. Ein provisionsfreies Eigengeschäft kann auch bei Beteiligung eines anderen Maklers in Betracht kommen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zwischen dem anderen Makler und dem Auftraggeber kein Vertragsverhältnis besteht, der Makler unaufgefordert an den Auftraggeber herantritt und diesem einen konkreten Interessenten benennt. Kommt mit diesem Interesssenten der Kaufvertrag zustande, ist von einem "freien" Eigengeschäft auszugehen, weil der Makler in keiner Weise interessenwahrend für den Auftraggeber tätig geworden ist, nicht in "seinem Lager" steht.*)

IBRRS 2002, 0279

OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2002 - 5 U 1060/01
1. Grundsätzlich trifft den Makler nur eine eingeschränkte Beratungspflicht. Er ist im allgemeinen nur gehalten, seinen Auftraggeber über die ihm bekannten Tatsachen zu unterrichten, soweit er aufgrund entsprechender Fragen und Mitteilungen des Kunden, ein Informationsinteresse auf dessen Seite erkennen kann.*)
2. Rechtliche oder steuerliche Ratschläge werden vom Makler in der Regel nicht geschuldet. Werden sie gleichwohl erteilt, müssen sie jedoch zutreffend sein.*)
3. Über Auswirkungen künftiger Gesetze oder Gesetzesänderungen muss der Makler seinen Kunden nicht beraten.*)

IBRRS 2002, 0274

OLG Hamm, Urteil vom 11.06.2001 - 18 U 172/00
Die (provisionspflichtige) Doppeltätigkeit ist dem Immobilienmakler nach ganz herrschender Meinung grundsätzlich gestattet, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung vorliegt oder eine Interessenkollision gegeben ist.

IBRRS 2002, 0225

OLG Schleswig, Urteil vom 26.10.2001 - 14 U 31/01
1) Die schriftliche Maklerklausel in einem Kaufvertrag "Der Vertrag ist auf Nachweis ... (des Maklers) zustande gekommen. Der Käufer hält den Verkäufer von der Verpflichtung zur Zahlung der Maklercourtage frei und verpflichtet sich deshalb an den Makler eine Provision.... zu zahlen. Die Provision ist fällig und verdient mit Abschluss dieses Vertrages. Dem Makler entsteht ein selbständiger Anspruch aus dem Vertrag gegen den Käufer auf Provisionszahlung" begründet die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit (§ 416 ZPO) dafür, dass zwischen Käufer und Makler kein eigenständiger Maklervertrag i.S. v. § 652 BGB zustande gekommen ist. Nach dem Wortlaut der Klausel geht es darum, dass eine den Verkäufer treffende Provisionspflicht auf den Käufer abgewälzt werden und nur insoweit dem Makler ein selbständiger Anspruch gegen den Käufer zustehen sollte. Damit handelt es sich um die typische Konstellation eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB).
2) Steht dem Makler aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter zwischen Verkäufer und Käufer ein Vergütungsanspruch unabhängig von der Erbringung einer Maklertätigkeit gegenüber dem Käufer zu, so geht das hierdurch begründete selbständige Forderungsrecht grundsätzlich im Falle eines Rücktritts des Käufers von dem Hauptvertrag unter (§ 334 BGB). Im Zweifel ist nämlich allgemein davon auszugehen, dass sich die Parteien des Hauptvertrages nicht der Befugnis nach § 328 Abs. 2 BGB begeben wollten, ihre Vereinbarung zu Gunsten Dritter aufzuheben oder ändern zu können. Ob dem Makler ausnahmsweise ein eigener, unentziehbarer Anspruch den Käufer zusteht, ist nach dem Vertragszweck und den sonstigen Umständen zu beantworten (§ 328 Abs. 2 BGB). Maßgeblich dafür ist u.a., ob der Käufer die Maklerprovision in dem Kaufvertrag lediglich als eine Nebenleistung zum Kaufvertrag übernommen hat, um überhaupt von dem Verkäufer das Grundstück erwerben zu können.

IBRRS 2002, 0214

OLG Celle, Urteil vom 07.02.2002 - 11 U 137/01
Zu den Anforderungen an den konkludenten Abschluss eines Maklervertrages, wenn der Kunde als einzige Dienstleistung des Maklers in Kenntnis von dessen Provisionsverlangen eine (zweite) Besichtigung in Anspruch nimmt, von der Kaufgelegenheit im Übrigen aber zuvor anderweit erfahren hatte.
