Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
556 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1996
IBRRS 1996, 0632
BGH, Urteil vom 04.12.1996 - XII ZR 193/95
1. Eine Klausel in AGB, die nach ihrem Regelungsgehalt in den Anwendungsbereich der Klauselverbote fällt, mit den in Betracht kommenden Einzelverboten aber nicht kollidiert, kann aus besonderen, von der Verbotsnorm nicht erfaßten Gründen nach der Generalklausel des § 9 I AGBG unwirksam sein. Die Inhaltskontrolle nach dieser Norm darf jedoch nicht zu einer Umgehung der in den Klauselverboten zum Ausdruck kommenden Regelungsabsicht des Gesetzes führen (Fortführung von BGHZ 100, 373 (377ff.) = NJW 1987, 2012 = LM § 9 (Ba) AGBG Nr. 15).*)
2. Die von dem Betreiber eines Fitneß-Studios in seinen AGB benutzte Klausel:*)
"Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere sechs Monate, wenn er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird"*)
benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders nicht unangemessen und ist deshalb nicht nach § 9 I AGBG unwirksam.*)

Online seit 1995
IBRRS 1995, 0043
BGH, Urteil vom 04.10.1995 - IV ZR 163/94
ohne amtlichen Leitsatz

Online seit 1973
IBRRS 1973, 0109
BGH, Urteil vom 18.04.1973 - IV ZR 6/72
ohne amtlichen Leitsatz

Ältere Dokumente
IBRRS 2001, 0184
BGH, Urteil vom 27.09.2001 - III ZR 318/00
1. Zur Frage, wie sich die Nichterteilung der zum Betrieb einer Spielhalle erforderlichen Genehmigung nach § 33 i GewO auf den Lohnanspruch des Maklers auswirkt, der den Mietvertrag über die zum Spielhallenbetrieb vorgesehenen Räumlichkeiten vermittelt hat.*)
2. Zur Frage, ob der Maklerlohnanspruch für die Vermittlung eines Mietvertrags zwecks Betriebs einer Spielhalle entsteht, wenn der Mieter das von ihm unterschriebene Mietvertragsformular dem Vermieter mit dem Zusatz übersandt hat, das Angebot auf Abschluß des Mietvertrags gelte vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung des Spielhallenbetriebs, und diese Genehmigung (§ 33i GewO) nicht erteilt wird.*)

IBRRS 2001, 0051

BGH, Urteil vom 08.02.2001 - III ZR 49/00
Zur Frage, ob der Maklerlohnanspruch für die Vermittlung eines Mietvertrages über ein noch zu errichtendes Kinozentrum entsteht, wenn der Hauptvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der baurechtlichen Genehmigung abgeschlossen worden ist und die Baugenehmigung unter Bedingungen (u.a. der Sicherung der Erschließung) erteilt wird.

IBRRS 2001, 0050

BGH, Urteil vom 22.02.2001 - IX ZR 357/99
Rechtsanwälte, die sich mit einem Anwaltsnotar zu gemeinsamer Berufsausübung verbunden haben, dürfen keine Maklerverträge über Grundstücke schließen; verbotswidrig getroffene Vereinbarungen sind nichtig.
