Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
547 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2014, 0181OLG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2013 - 3 U 539/13
1. Die dem Nachweismakler obliegende Maklerleistung liegt in dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten. Da der Kunde derartige Verhandlungen nur einleiten kann, wenn er auch erfährt, an wen er sich wegen des angestrebten Vertrages wenden muss, wird der Immobilienmakler seinen am Kauf interessierten Kunden im allgemeinen nicht nur das konkrete Grundstück zur Kenntnis bringen, sondern auch den Namen und die Anschrift des möglichen Verkäufers nennen müssen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - IV a ZR 4/85 = WM 1987, 23 ; Urteil vom 14.01.1987 - IV a ZR 206/85 - NJW 1987, 1628 f.; OLG Koblenz, Hinweis gemäß § 522 ZPO vom 13.03.2009 - 2 U 1348/08 - NJOZ 2010, 614).*)
2. Hat sich der Käufer des später erworbenen Grundstücks ohne Mitwirkung des Maklers aufgrund eigener Recherchen im Internet mit dem Veräußerer in Verbindung gesetzt und wird von diesem an den Makler verwiesen, der eine Ortsbesichtigung im Einverständnis mit dem Veräußerer durchführt, so steht dem Makler gegen den Käufer kein Provisionsanspruch zu, da er weder als Nachweismakler noch als Vermittlungsmakler tätig geworden ist.*)
VolltextOnline seit 2013
IBRRS 2013, 4588LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.01.2013 - 2-25 O 322/12
1. Ein Makler schuldet entweder eine Nachweis- oder eine Vermittlungstätigkeit. Während die Nachweistätigkeit die Benennung von Gegenstand und Partei eines möglichen Hauptvertrages umfasst, beinhaltet die Vermittlungstätigkeit zudem die Förderung bzw. das Herbeiführen des Abschlusses des Hauptvertrags.
2. Liegt ein Fall der sog. echten Verflechtung vor, bei welcher bei wertender Betrachtung der Dritte mit dem Makler identisch oder zu einem erhöhten Grad eng verbunden ist, so ist das Erbingen einer Nachweistätigkeit ausgeschlossen, weil er mit Angabe der Kontaktdaten und der Bezeichnung des Objekts letztlich keinen Dritten, sondern vielmehr eine u.a. aus ihm bestehende Gesellschaft und damit quasi sich selbst benannt hat.
VolltextIBRRS 2013, 4510
BGH, Urteil vom 12.07.2013 - V ZR 4/12
1. Ein Beratungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer kommt zustande, wenn der Verkäufer im Zuge der Vertragsverhandlungen, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt oder wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, welches der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll. dabei kann die Beratung der Interessenten vom Verkäufer einem Vermittler überlassen werden.
2. Unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermittler und dem Kaufinteressenten hindern die Annahme eines kraft konkludent erteilter Vollmacht zustande gekommenen Beratungsvertrags mit dem Verkäufer nicht.
3. Wird einem Anlageinteressenten nach einer zunächst allgemein gehaltenen oder auf andere Produkte gerichteten Beratung eine konkrete Immobilie zum Erwerb vorgeschlagen und erläutert, kann der Vermittler hinsichtlich dieser Immobilie eine Beratungsleistung für den Verkäufer vornehmen.
4. Eine stillschweigende Bevollmächtigung des Vermittlers durch den Verkäufer liegt vor, wenn sich bei der Vermittlung des Kaufvertrages die Aufgabe einer Beratung des Kaufinteressenten stellt und diese von dem Verkäufer dem Vermittler überlassen worden ist. Das ist der Fall, wenn der Verkäufer den Vertrieb von Eigentumswohnungen einem Vermittler vollständig überlassen und ihm völlig freie Hand gelassen hat. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer seine Immobilien nicht ausschließlich durch den in Rede stehenden Vermittler vertreibt.
VolltextIBRRS 2013, 4035
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.06.2013 - 5 U 50/12
1. Wenn ein Verkäufer eine Grundstückseigenschaft durch einen Makler besonders herausstellen lässt, muss er sich hierfür eine gesicherte Erkenntnisgrundlage verschaffen.
2. Von einem einzelnen "Eulenschild" kann nicht zuverlässig auf den Grenzverlauf eines Naturschutzgebiets geschlossen werden.
3. Ein Verkäufer, der lediglich auf Grundlage eines einzelnen Schildes Angaben zur Lage des Grundstücks in Bezug auf das Naturschutzgebiet macht, gibt Erklärungen ins Blaue hinein ab, wenn er nicht offenlegt, sich insoweit nicht näher erkundigt zu haben.
VolltextIBRRS 2013, 3592
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2013 - 20 W 273/12
Ein Makler will grundsätzlich die einen Vertragsschluss vorbereitenden Tätigkeiten nicht im eigenen Namen veranlassen. Daher kann ein Notar, der weiß, dass der Makler den beabsichtigten Vertrag nur vermitteln soll, nicht erwarten, dass der Makler für die Notarkosten haften will.
VolltextIBRRS 2013, 3083
OLG München, Urteil vom 17.04.2013 - 3 U 5060/12
1. Der Makler verdient seine Provision bereits dann, wenn seine Nachweis- und/oder Vermittlungsleistung für den Hauptvertragsschluss mitursächlich ist.
2. Ausreichend ist somit, wenn der Makler für den Verkäufer ein Inserat schaltet, auf das sich der Makler des Erwerbers meldet und unter Beteiligung des Verkäufermaklers ein Besichtigungstermin mit Verkäufer und Erwerber stattfindet. Damit hat er den Kontakt zwischen Verkäufer und Erwerber hergestellt.
VolltextIBRRS 2013, 3008
BVerfG, Beschluss vom 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO a.F. kommt einer Sache zu, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Klärungsbedürftig sind Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind.
2. Die Frage der Anwendbarkeit des § 312b BGB auf Maklerverträge stellt eine klärungsfähige Rechtsfrage dar. Sie ist entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts auch klärungsbedürftig, denn sie ist höchstrichterlich nicht entschieden und in der Literatur umstritten.
VolltextIBRRS 2013, 2337
OLG Bamberg, Beschluss vom 10.01.2013 - 6 U 60/12
1. Ein Maklervertrag, in dem sich der Makler verpflichtet, einen Preisnachlass zu vereinbaren, ist nicht wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig, da das Verhandeln eines Preisnachlasses keine rechtliche Prüfung erfordert und vielmehr als Ergebnis des Verhandlungsgeschicks des Maklers anzusehen ist.
2. Die Vorbereitung eines Notartermins und die "Begleitung" von Verhandlungen mit Planungsbehörden und Fachfirmen sind keine Rechtsdienstleistungen.
VolltextIBRRS 2013, 2313
OLG Bamberg, Beschluss vom 07.02.2013 - 6 U 60/12
1. Ein Maklervertrag, in dem sich der Makler verpflichtet, einen Preisnachlass zu vereinbaren, ist nicht wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig, da das Verhandeln eines Preisnachlasses keine rechtliche Prüfung erfordert und vielmehr als Ergebnis des Verhandlungsgeschicks des Maklers anzusehen ist.
2. Die Vorbereitung eines Notartermins und die "Begleitung" von Verhandlungen mit Planungsbehörden und Fachfirmen sind keine Rechtsdienstleistungen.
VolltextIBRRS 2013, 2278
LG Coburg, Urteil vom 30.10.2012 - 23 O 261/12
1. Ein Maklervertrag, in dem sich der Makler verpflichtet, einen Preisnachlass zu vereinbaren, ist nicht wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig, da das Verhandeln eines Preisnachlasses keine rechtliche Prüfung erfordert und vielmehr als Ergebnis des Verhandlungsgeschicks des Maklers anzusehen ist.
2. Die Vorbereitung eines Notartermins und die "Begleitung" von Verhandlungen mit Planungsbehörden und Fachfirmen sind keine Rechtsdienstleistungen.
VolltextIBRRS 2013, 2250
LG Bochum, Urteil vom 09.03.2012 - 2 O 498/11
1. Das Einstellen des Exposés über die Internetplattform seitens des Maklers beinhaltet noch kein verbindliches Angebot i.S.d. § 145 BGB, sondern ist lediglich eine Aufforderung an den allgemeinen Verkehr, Angebote gegenüber der Klägerin abzugeben.
2. Mit einer anschließenden e-mail-Anfrage an den Makler, welche ausdrücklich auf das das Provisionsverlangen deutlich zum Ausdruck bringende Exposé Bezug nimmt, wird ein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrags abgegeben.
3. Mit der Antwort-E-Mail des Maklers, in der die Zusendung der Anschrift und sonstiger objektbezogener Daten erfolgt, kommt dann der Maklervertrag zu Stande.
4. Ein solcher Maklervertrag kann wirksam nach §§ 312d Abs. 1, 355 BGB widerrufen werden.
5. Der Wert der Maklerleistung, die in diesem Fall gemäß § 346 BGB zurückgegeben werden muss, kann vom Gericht frei geschätzt werden (hier: 20% der ursprünglichen Provision).
VolltextIBRRS 2013, 2163
LG Hamburg, Urteil vom 03.05.2012 - 307 O 42/12
1. Ein Maklervertrag unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des Fernabsatzgesetzes, wenn er über Internetkontakte (Immoscout etc.) zu Stande kommt.
2. Zumindest bedeutet ein erklärter Widerruf nur den Wegfall der Provisionspflicht für Maklerleistungen, die nach Zugang des Widerrufs erbracht wurden.
VolltextIBRRS 2013, 2001
OLG Koblenz, Beschluss vom 13.05.2013 - 3 U 412/13
1. Ein Maklervertrag kann ausdrücklich oder stillschweigend zustande kommen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 22.09.2005 - III ZR 393/04 - NJW 2005, 956; OLG Koblenz, Hinweisverfügung vom 13.03.2009 - 2 U 1348/08 - NJOZ 2010, 614).*)
2. Von einem konkludenten Zustandekommen eines Maklervertrages kann nicht ausgegangen werden, wenn der Vortrag des Maklers hinsichtlich der Art und Weise des vermeintlichen Zustandekommens wechselnd und widersprüchlich ist. Eine solche Situation liegt vor, wenn der Makler zunächst behauptet, der Interessent habe als vollmachtloser Vertreter im Namen eines Unternehmens gehandelt, dann vorträgt, seine eigene Maklercourtage sei davon abhängig, dass der Interessent selbst von dem anderen Unternehmen seine Maklercourtage bekomme, schließlich behauptet, das Versprechen der Maklercourtage sei ohne eine solche Bedingung erfolgt.*)
VolltextIBRRS 2013, 1519
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.08.2011 - 2 U 1025/10
Ist die von einem zunächst beauftragten Makler entfaltete Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit für den Abschluss des Hauptvertrages zwar nicht allein oder hauptsächlich, aber zumindest mit ursächlich geworden, so steht diesem ein Provisionsanspruch zu, auch wenn dem nachfolgenden Makler erst der Durchbruch zum Abschluss des Vertrages gelungen ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 1518
OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2011 - 2 U 1025/10
Ist die von einem zunächst beauftragten Makler entfaltete Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit für den Abschluss des Hauptvertrages zwar nicht allein oder hauptsächlich, aber zumindest mit ursächlich geworden, so steht diesem ein Provisionsanspruch zu, auch wenn dem nachfolgenden Makler erst der Durchbruch zum Abschluss des Vertrages gelungen ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 1443
OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2013 - 18 U 133/12
1. Bei einem für den Maklerkunden preisgünstigeren Erwerb liegt in der Regel eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit des nachgewiesenen mit dem zu Stande gekommenen Kaufvertrag vor.*)
2. Die Berufung des Maklerkunden in solchen Fällen auf eine fehlende Identität beider Verträge widerspricht regelmäßig dem Grundsatz von Treu und Glauben.*)
3. Die Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Maklerprovision in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2013, 1389
LG Koblenz, Urteil vom 17.09.2012 - 15 O 324/10
Macht ein Makler einen Anspruch auf Zahlung einer erfolgsunabhängigen Maklerprovision geltend, so kann dieser nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern ausschließlich im Rahmen eines Individualvertrags wirksam vereinbart werden.
VolltextIBRRS 2013, 1371
OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.2012 - 10 U 199/12
Täuscht ein Makler über Objekteigenschaften einer Immobilie, kommen sowohl Ansprüche gegen den Makler aus Deliktsrecht als auch aus einer Verletzung des geschlossenen Maklervertrags in Betracht. Beide Anspruchsgrundlagen sind jedoch nicht auf das positive Interesse, also Ersatz des Nichterfüllungsschadens gerichtet, sondern auf das negative Interesse.
VolltextIBRRS 2013, 1368
LG Mainz, Urteil vom 13.01.2012 - 2 O 144/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1027
LG Aachen, Urteil vom 13.12.2012 - 10 O 271/12
Erwirbt der Käufer nach der Inanspruchnahme von Maklerleistungen das Eigentum an der Immobilie nicht rechtsgeschäftlich, sondern im Wege der Zwangsversteigerung durch Hoheitsakt, schuldet er den vereinbarten Maklerlohn jedenfalls dann, wenn der geschlossene Maklervertrag auch für diesen Fall eine Provisionsabrede enthält.
VolltextIBRRS 2013, 0012
LG Wiesbaden, Beschluss vom 05.06.2012 - 4 OH 3/11
Aus der Sicht des verständig denkenden Notars, die nach den Rechtsgedanken der §§ 133, 164 Abs 1 Satz 2 BGB maßgeblich ist, wird ein Makler die Beurkundung eines Vertrages und damit die den Vertragsschluss vorbereitenden Tätigkeiten nicht im eigenen Namen veranlassen.*)
VolltextOnline seit 2012
IBRRS 2012, 4477LG Berlin, Urteil vom 30.05.2012 - 20 O 331/11
1. Auch im Falle einer Vorkenntnis kann die Lieferung zusätzlicher Informationen einen Maklerlohnanspruch auslösen; dies jedoch nur dann, wenn diese eine wesentliche Maklerleistung darstellt, welche für den Kunden den konkreten Anstoß bietet, sich um das ihm bereits bekannte Objekt zu kümmern.
2. Die Vorkenntnis eines Gesellschafters einer Immobilien-GbR ist auch den anderen Gesellschaftern zuzurechnen.
VolltextIBRRS 2012, 4430
OLG Hamm, Beschluss vom 21.08.2012 - 15 W 224/11
1. Im Fall der Ausübung eines Vorkaufsrechts wird der Erstkäufer von einer eigenen vertraglichen Provisionspflicht gegenüber dem Makler frei. Eine eigene Provisionspflicht des Verkäufers bleibt unberührt.*)
2. Eine von dem Urkundsnotar standardmäßig ohne besondere Belehrung in den Grundstückskaufvertrag aufgenommene Vereinbarung, durch die sich beide Vertragsparteien jeweils gesondert zur Zahlung einer Provision an den Makler verpflichten, kann nicht durch das Interesse der Vertragsparteien gerechtfertigt werden, im Fall der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nicht auf den Maklerkosten sitzen zu bleiben.*)
VolltextIBRRS 2012, 4354
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.09.2012 - 33 C 3082/12
Die alleinige Angabe der Wohnfläche in einer Zeitungsannonce genügt für die Geltendmachung einer Mietminderung nicht, wenn im Mietvertrag kein Hinweis auf die Wohnungsgröße enthalten ist.
VolltextIBRRS 2012, 4302
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2012 - 19 U 78/12
Für die konkludente Annahme eines Maklervertrags genügt die vollendete Inanspruchnahme von Nachweistätigkeiten des Maklers. Auf spätere "Fehler" bei der Abschlussmaklertätigkeit kommt es nicht an.
VolltextIBRRS 2012, 4295
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2012 - 19 U 78/12
Für die konkludente Annahme eines Maklervertrags genügt die vollendete Inanspruchnahme von Nachweistätigkeiten des Maklers. Auf spätere "Fehler" bei der Abschlussmaklertätigkeit kommt es nicht an.
VolltextIBRRS 2012, 3880
OLG München, Urteil vom 16.05.2012 - 20 U 245/12
1. Die dem Nachweismakler obliegende Maklerleistung besteht in dem "Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages". Damit eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten. Derartige Verhandlungen können nur eingeleitet werden, wenn der Maklerkunde erfährt, an wen er sich wegen des angestrebten Vertrages wenden muss. Grundsätzlich muss der Makler daher den Namen und die Anschrift des möglichen Vertragspartners nennen.
2. Ein ausreichender Nachweis kann auch vorliegen, wenn der Makler den Namen des Vertragspartners (noch) nicht mitgeteilt hat. Die Namhaftmachung des Interessenten ist entbehrlich, wenn bei der Mitteilung der Angaben über das Objekt keine weiteren Nachforschungen zur Feststellung des Interessenten erforderlich sind, etwa weil die Anschrift des Verkäufers mit der örtlichen Bezeichnung des Grundstücks übereinstimmt.
VolltextIBRRS 2012, 3863
OLG Naumburg, Urteil vom 15.06.2012 - 10 U 8/10
Haben sich die Erwerber eines Grundstücks den Verkäufern gegenüber zur Zahlung der Maklerprovision an den Makler verpflichtet, liegt insoweit ein Vertrag zugunsten eines Dritten vor. Diese vertragsähnliche Sonderverbindung begründet für die Erwerber einen Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung von Sorgfaltspflichten, wenn der Makler fahrlässig in seinem Kurzexposé unzutreffende Angaben zur Objektbeschreibung und Bauzeit gemacht hat. Der Schaden liegt dann in dem Betrag, um den die Erwerber das Grundstück im Vertrauen auf die Angaben im Exposé des Maklers überhöht gekauft haben. Hätten die Erwerber aus ihnen vor Vertragsschluss übergebenen Bauzeichnungen den Fehler erkennen können, begründet dies ein Mitverschulden.*)
VolltextIBRRS 2012, 3850
OLG Naumburg, Urteil vom 29.06.2012 - 10 U 7/12
1. Der Kaufinteressent einer Immobilie darf, soweit ihm Gegenteiliges nicht bekannt ist, davon ausgehen, dass der Makler das Objekt von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat und deshalb mit der angetragenen Weitergabe von Informationen eine Leistung für den Anbieter erbringen will. Ohne weiteres braucht er nicht damit zu rechnen, dass der Makler auch von ihm eine Provision erwartet.*)
2. Anders ist es, wenn der Makler eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er auch Makler des Kaufinteressenten sein will und deshalb ein ausdrückliches Provisionsverlangen stellt. Beansprucht der Kaufinteressent sodann weiter seine Dienste, nimmt er das Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages schlüssig an.*)
VolltextIBRRS 2012, 3675
LG Berlin, Urteil vom 09.12.2011 - 19 O 284/11
Die Innenbesichtigung eines Mietobjekts stellt grundsätzlich eine wesentliche Maklerleistung dar, die eine Mitursächlichkeit des Nachweises trotz einer Vorkenntnis des Kaufinteressenten vom Objekt begründet.
VolltextIBRRS 2012, 3072
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.07.2012 - 2 U 644/11
Steht dem Makler mangels Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages oder mangels Vermittlung kein (Primär-) Anspruch auf Maklerlohn zu, ist es ihm verwehrt, einen Sekundäranspruch auf Schadensersatz zu stützen, weil die Eigentümer des Anwesens trotz Stellung einer Kaufinteressentin nicht bereit waren, ihr Anwesen zu veräußern und dadurch dem Makler ein Anspruch auf Zahlung des Maklerhonorars entgangen ist. Der Auftraggeber ist durch Einschaltung eines Maklers nicht in seiner Entschließungs- oder Abschlussfreiheit beschränkt und bleibt Herr des Geschäfts. Es besteht keine Rücksichtnahmepflicht, dass der Makler nur beim Zustandekommen des Hauptvertrages bei Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder infolge der Vermittlung des Maklers seine Maklergebühr erhält Dabei ist unerheblich, ob der Makler mit einer Interessentin einen Reservierungsvertrag geschlossen und diese zum Kauf des Objekts bereit gewesen wäre. Für einen Schadensersatzanspruch Es fehlt es an einer Pflichtverletzung der Auftraggeber.*)
VolltextIBRRS 2012, 3071
OLG Koblenz, Urteil vom 23.05.2012 - 2 U 644/11
Steht dem Makler mangels Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages oder mangels Vermittlung kein (Primär-) Anspruch auf Maklerlohn zu, ist es ihm verwehrt, einen Sekundäranspruch auf Schadensersatz zu stützen, weil die Eigentümer des Anwesens trotz Stellung einer Kaufinteressentin nicht bereit waren, ihr Anwesen zu veräußern und dadurch dem Makler ein Anspruch auf Zahlung des Maklerhonorars entgangen ist. Der Auftraggeber ist durch Einschaltung eines Maklers nicht in seiner Entschließungs- oder Abschlussfreiheit beschränkt und bleibt Herr des Geschäfts. Es besteht keine Rücksichtnahmepflicht, dass der Makler nur beim Zustandekommen des Hauptvertrages bei Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder infolge der Vermittlung des Maklers seine Maklergebühr erhält Dabei ist unerheblich, ob der Makler mit einer Interessentin einen Reservierungsvertrag geschlossen und diese zum Kauf des Objekts bereit gewesen wäre. Für einen Schadensersatzanspruch Es fehlt es an einer Pflichtverletzung der Auftraggeber.*)
VolltextIBRRS 2012, 2979
OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2012 - 18 U 17/12
1. Zur Frage des eindeutigen Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers, der ein zum Verkauf stehendes Objekt mittels einer Internetanzeige (hier unter "Immobilienscout24") mit dem Hinweis "Provision 3,57 %" anbietet (im Anschluss an das Urteil des BGH vom 3. Mai 2012, III ZR 62/11, IMR 2012, 298).*)
2. Zur Bestätigung eines eventuell anfechtbaren Maklervertrages (§ 144 BGB) durch weitere Inanspruchnahme der Maklerdienste.*)
3. Auch nach Anfechtung eines Kaufvertrages kann dem Makler nach erfolgter Bestätigung des Hauptvertrages gemäß § 141 BGB ein Maklerlohnanspruch aufgrund seiner früheren Nachweistätigkeit zustehen.*)
VolltextIBRRS 2012, 2974
LG Köln, Urteil vom 10.01.2012 - 21 S 15/11
1. Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts wird zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Verpflichteten (Verkäufer) ein selbstständiger Kaufvertrag neu begründet zu den gleichen Bedingungen, wie er zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten (Erstkäufer) abgeschlossen worden ist. Danach hat der Vorkaufsberechtigte nicht nur den Kaufpreis zu zahlen, sondern schlechthin diejenigen Leistungen zu erbringen, die dem Erstkäufer nach dem Kaufvertrag oblegen hätten.
2. Dies gilt allerdings nicht für solche Leistungen, die wesensgemäß nicht zum Kaufvertrag gehören und sich darin als Fremkörper darstellen.
3. Bestimmungen im Kaufvertrag über die Verteilung der Maklerkosten können regelmäßig nicht als solche Fremdkörper angesehen werden.
4. Auch wenn der Makler als Vertreter des Verkäufers auftritt, liegt kein Fall der unechten Verflechtung vor, wenn er im Innenverhältnis strikten Beschränkungen, die einen Vertragsschluss aufgrund eigener Willensbildung ausschließen, unterliegt.
VolltextIBRRS 2012, 2321
OLG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2011 - 3 U 154/10
1. Keine Pflichtverletzung des mit der Vermittlung eines Gebäude zu Wohnzwecken beauftragten Maklers, wenn er eine Überprüfung, ob das vermittelte Objekt baurechtlich als Wohnhaus genehmigt ist (Bahnwärterhaus), unterlässt.*)
2. Der Makler ist auch nicht zur Information darüber verpflichtet, dass er Nachforschungen im Hinblick auf eine baurechtliche Genehmigung über die im Exposé und im Grundbuch enthaltenen Angaben hinaus nicht unternommen hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 2172
KG, Urteil vom 01.03.2012 - 10 U 144/11
§ 654 BGB enthält den allgemeinen Rechtsgedanken, dass ein Makler, der unter vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder in sonstiger Weise die Interessen seines Auftraggebers in erheblich verletzt, den Anspruch auf Zahlung der Provision verliert. Eine fahrlässige falsche Mietertragsangabe erfüllt diese Voraussetzungen nicht ohne Weiteres.
VolltextIBRRS 2012, 2105
BGH, Urteil vom 03.05.2012 - III ZR 62/11
Zur Frage des eindeutigen Provisionsverlangens eines gewerblichen Immobilienmaklers, der ein zum Verkauf stehendes Objekt mittels einer Internetanzeige (hier unter "Immobilienscout24") mit dem Hinweis "Provision 7,14 %" anbietet.*)
VolltextIBRRS 2012, 1996
OLG Nürnberg, Urteil vom 27.05.2011 - 2 U 1676/10
Hält der Makler einen Kaufinteressenten hin, um den Abschluss eines (neuen) Alleinmaklerauftrags abzuwarten, so verstößt er damit schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten.
VolltextIBRRS 2012, 1543
OLG Hamburg, Beschluss vom 27.10.2011 - 14 U 78/11
Eine unechte Verflechtung liegt vor, wenn der Makler zu einer Vertragspartei in einer Beziehung steht, aufgrund derer er sich, und zwar unabhängig vom Verhalten im Einzelfall, wegen eines institutionalisierten, d. h. durch Übernahme einer tendenziell dauerhaften Funktion verfestigten Interessenkonflikts im Streitfall bei regelmäßigem Verlauf auf die Seite dieser Vertragspartei stellen wird, insbesondere wenn er deren wirtschaftlichen Interessen verpflichtet ist. Jedoch ist die bloße wirtschaftliche Abhängigkeit kein hinreichend randscharfes und konkretisierbares Kriterium, das eine Intitutionalisierung in dem Sinne bewirkt, dass der Makler generell als nicht mehr geeignet erscheint, seine Pflichten dem gesetzlichen Leitbild entsprechend zu erfüllen.
VolltextIBRRS 2012, 1431
OLG Bamberg, Urteil vom 19.08.2011 - 6 U 9/11
1. Der vom Makler gelieferte Nachweis einer Kaufgelegenheit muss keineswegs die alleinige oder hauptsächliche Ursache des späteren Vertragsschlusses sein.
2. Der Schluss auf das Vorliegen des Ursachenzusammenhangs ergibt sich von selbst, wenn feststeht, dass der Makler die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachgewiesen hat und dieser Vertrag anschließend innerhalb eines angemessenen zeitlichen Abstands auch geschlossen wird.
3. Bei einem Vertragsschluss innerhalb von 8 Monaten ist dies zu bejahen.
4. Durch die spätere Tätigkeit eines zweiten Maklers und dessen Verlangen nach Maklerlohn geht der anspruch nicht unter. Der zweite Makler kann wegen der Vorkenntnis des Kunden von vorneherein keine eigene provisionspflichtige Nachweistätigkeit entfalten.
IBRRS 2012, 0943
LG Bonn, Urteil vom 28.06.2011 - 10 O 502/10
Zur Frage der Kausalität der Maklerleistung für den Abschluss des Hauptvertrages.*)
VolltextIBRRS 2012, 0929
AG München, Urteil vom 27.10.2011 - 222 C 5991/11
Ein Maklervertrag kommt erst zu Stande, wenn der Interessent nach Zugang eines ausdrücklichen Provisionsverlangens weitere Dienste des Maklers in Anspruch nimmt. Der Vermerk auf dem Expose "Kaufpreis plus Maklercourtage" erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
VolltextIBRRS 2012, 0551
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2011 - 7 U 104/10
1. Ein Maklervertrag ist kein Bargeschäft des täglichen Lebens. Die Grundsätze des Geschäfts für den, den es angeht, kommen daher nicht in Betracht.
2. Ein Maklervertrag kommt nur dann zustande, wenn der Wille der Beteiligten klar auf den Abschluß eines solchen Vertrages gerichtet ist. Allgemeine Äußerungen und Hinweise (Telefonate, Visitenkartenaustausch usw.) reichen nicht aus.
VolltextIBRRS 2012, 0475
AG Mannheim, Urteil vom 13.01.2012 - 3 C 273/11
1. Der Maklerlohn ist nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB verwirkt, wenn er seine Treuepflicht gegenüber dem Auftraggeber in mindestens einer dem Vorsatz nahekommenden, grob leichtfertigen Weise verletzt.*)
2. Um seinen Maklerlohn nicht zu gefährden, muss er alle Informationen an seinen Kunden weitergeben, die für diesen erkennbar für den Abschluss des Vertrages von Bedeutung sind. Informationen seines Auftraggebers darf er grundsätzlich ungeprüft weitergeben, es sei denn diese sind für ihn erkennbar unzutreffend.*)
3. Ist der Makler mit einer "Mutter" verbunden, sind ihm deren Wissen nach dem Gesichtspunkt der Pflicht zu ordnungsgemäßer Kommunikation zuzurechnen. Diese Wissenszurechnung soll sicherstellen, dass die am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation die Informationen weitergibt, wenn deren Relevanz für den konkret Wissenden für Geschäftspartner der Organisation von Relevanz ist. Diese Verpflichtung darf nicht dazu führen, dass der Vertragspartner im Ergebnis besser gestellt wird, als bei einem Vertragsabschluss mit einer natürlichen Person. Deshalb ist die Maklerabteilung einer Bank nicht gehalten bei der Kreditabteilung Rückfrage zu möglichen Immobiliarvollstreckungen zu halten, wenn in einer vergleichbaren Situation eine Einzelperson als Makler sich auf die Vollständig- und -richtigkeit der Angaben seines Auftraggebers verlassen darf.*)
VolltextIBRRS 2012, 0396
OLG Koblenz, Urteil vom 09.06.2010 - 1 U 1344/09
1. Ein das Entstehen des Maklerprovisionsanspruchs hindernder (unechter) Verflechtungstatbestand liegt nahe, wenn eine Bank nach Kündigung des Kreditengagements dem Verkäufer die freihändige Veräußerung des besicherten Grundstücks unter ihrer Obhut empfohlen hat und die Immobilientochtergesellschaft der Bank als Maklerin für den Käufer tätig wird.*)
2. Zur Auslegung der in einen notariellen Kaufvertrag aufgenommenen Maklerklausel. Die Entscheidung ist rechtskräftig.*)
VolltextIBRRS 2012, 0350
LG Marburg, Urteil vom 16.09.2011 - 1 O 174/10
Da der Makler für den Erfolg seiner Arbeit, nicht für den Erfolg schlechthin belohnt wird, genügt es nicht, dass die Maklertätigkeit auf irgendeinem Wege adäquat-kausal für den Abschluss ist; dieser muss sich außerdem bei wertender Beurteilung zumindestens auch als Ergebnis einer dafür wesentlichen Maklerleistung darstellen.
IBRRS 2012, 0307
LG Hamburg, Urteil vom 29.06.2011 - 316 O 7/11
1. Eine stillschweigende Annahme des in dem Provisionsverlangen liegenden Angebots auf Abschluss eines Maklervertrages scheidet dann aus, wenn der Kaufinteressent auf das Provisionsverlangen des Maklers hin zum Ausdruck bringt, dass er eine Provisionspflicht nicht übernehmen will. Mithin muss der Kaufinteressent die Zahlung der verlangten Maklerprovision ablehnen.
2. Nimmt der Kaufinteressent hingegen weitere Maklertätigkeiten in Kenntnis des Provisionsverlangens in Anspruch, so ist darin ein konkludenter Abschluss eines Maklervertrages zu sehen.
VolltextIBRRS 2012, 0301
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2011 - 7 U 160/10
1. Hat der Makler in seinem Zeitungsinserat seine Provisionserwartung nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, darf der Kaufinteressent davon ausgehen, der Makler sei bereits von dem Verkäufer mit Maklerdiensten betraut und werde von diesem für seine Tätigkeit entlohnt.
2. Ein Kaufangebot per Inserat, in dem die Position "Maklerhonorar" bei den mit dem Ankauf des Objekts verbundenen Kosten erscheint, der Zusatz "Käuferprovision" aber fehlt, stellt kein hinreichend deutliches Provisionslangen dar.
VolltextIBRRS 2012, 0175
FG Münster, Urteil vom 25.02.2011 - 12 K 656/08 F
1. Aufwendungen aus der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft sind Betriebsausgaben, wenn die Bürgschaft der Absicherung einer wesentlichen Geschäftsbeziehung zu einer Kapitalgesellschaft dient, deren Anteile dem notwendigen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind.*)
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen Anteile an einer GmbH, die im Bereich des Bauträgergeschäfts tätig ist, zum notwendigen Betriebsvermögen einer einzelunternehmerischen Maklertätigkeit rechnen. *)
VolltextIBRRS 2012, 0073
KG, Urteil vom 15.08.2011 - 10 U 47/11
1. Eine Verwirkung des Anspruchs auf Maklerlohn tritt über den Wortlaut des § 654 BGB hinaus auch dann ein, wenn der Makler durch vorsätzliche oder grob leichtfertige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in erheblicher Weise zuwider handelt.
2. Darf eine im Exposé als Dachterrasse ausgewiesene Fläche gar nicht genutzt werden und weiß dies der Makler, muss er den Interessenten darauf hinweisen.
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