Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
556 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 0929
AG München, Urteil vom 27.10.2011 - 222 C 5991/11
Ein Maklervertrag kommt erst zu Stande, wenn der Interessent nach Zugang eines ausdrücklichen Provisionsverlangens weitere Dienste des Maklers in Anspruch nimmt. Der Vermerk auf dem Expose "Kaufpreis plus Maklercourtage" erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

IBRRS 2012, 0551

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2011 - 7 U 104/10
1. Ein Maklervertrag ist kein Bargeschäft des täglichen Lebens. Die Grundsätze des Geschäfts für den, den es angeht, kommen daher nicht in Betracht.
2. Ein Maklervertrag kommt nur dann zustande, wenn der Wille der Beteiligten klar auf den Abschluß eines solchen Vertrages gerichtet ist. Allgemeine Äußerungen und Hinweise (Telefonate, Visitenkartenaustausch usw.) reichen nicht aus.

IBRRS 2012, 0475

AG Mannheim, Urteil vom 13.01.2012 - 3 C 273/11
1. Der Maklerlohn ist nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB verwirkt, wenn er seine Treuepflicht gegenüber dem Auftraggeber in mindestens einer dem Vorsatz nahekommenden, grob leichtfertigen Weise verletzt.*)
2. Um seinen Maklerlohn nicht zu gefährden, muss er alle Informationen an seinen Kunden weitergeben, die für diesen erkennbar für den Abschluss des Vertrages von Bedeutung sind. Informationen seines Auftraggebers darf er grundsätzlich ungeprüft weitergeben, es sei denn diese sind für ihn erkennbar unzutreffend.*)
3. Ist der Makler mit einer "Mutter" verbunden, sind ihm deren Wissen nach dem Gesichtspunkt der Pflicht zu ordnungsgemäßer Kommunikation zuzurechnen. Diese Wissenszurechnung soll sicherstellen, dass die am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation die Informationen weitergibt, wenn deren Relevanz für den konkret Wissenden für Geschäftspartner der Organisation von Relevanz ist. Diese Verpflichtung darf nicht dazu führen, dass der Vertragspartner im Ergebnis besser gestellt wird, als bei einem Vertragsabschluss mit einer natürlichen Person. Deshalb ist die Maklerabteilung einer Bank nicht gehalten bei der Kreditabteilung Rückfrage zu möglichen Immobiliarvollstreckungen zu halten, wenn in einer vergleichbaren Situation eine Einzelperson als Makler sich auf die Vollständig- und -richtigkeit der Angaben seines Auftraggebers verlassen darf.*)

IBRRS 2012, 0396

OLG Koblenz, Urteil vom 09.06.2010 - 1 U 1344/09
1. Ein das Entstehen des Maklerprovisionsanspruchs hindernder (unechter) Verflechtungstatbestand liegt nahe, wenn eine Bank nach Kündigung des Kreditengagements dem Verkäufer die freihändige Veräußerung des besicherten Grundstücks unter ihrer Obhut empfohlen hat und die Immobilientochtergesellschaft der Bank als Maklerin für den Käufer tätig wird.*)
2. Zur Auslegung der in einen notariellen Kaufvertrag aufgenommenen Maklerklausel. Die Entscheidung ist rechtskräftig.*)

IBRRS 2012, 0350

LG Marburg, Urteil vom 16.09.2011 - 1 O 174/10
Da der Makler für den Erfolg seiner Arbeit, nicht für den Erfolg schlechthin belohnt wird, genügt es nicht, dass die Maklertätigkeit auf irgendeinem Wege adäquat-kausal für den Abschluss ist; dieser muss sich außerdem bei wertender Beurteilung zumindestens auch als Ergebnis einer dafür wesentlichen Maklerleistung darstellen.
IBRRS 2012, 0307

LG Hamburg, Urteil vom 29.06.2011 - 316 O 7/11
1. Eine stillschweigende Annahme des in dem Provisionsverlangen liegenden Angebots auf Abschluss eines Maklervertrages scheidet dann aus, wenn der Kaufinteressent auf das Provisionsverlangen des Maklers hin zum Ausdruck bringt, dass er eine Provisionspflicht nicht übernehmen will. Mithin muss der Kaufinteressent die Zahlung der verlangten Maklerprovision ablehnen.
2. Nimmt der Kaufinteressent hingegen weitere Maklertätigkeiten in Kenntnis des Provisionsverlangens in Anspruch, so ist darin ein konkludenter Abschluss eines Maklervertrages zu sehen.

IBRRS 2012, 0301

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2011 - 7 U 160/10
1. Hat der Makler in seinem Zeitungsinserat seine Provisionserwartung nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, darf der Kaufinteressent davon ausgehen, der Makler sei bereits von dem Verkäufer mit Maklerdiensten betraut und werde von diesem für seine Tätigkeit entlohnt.
2. Ein Kaufangebot per Inserat, in dem die Position "Maklerhonorar" bei den mit dem Ankauf des Objekts verbundenen Kosten erscheint, der Zusatz "Käuferprovision" aber fehlt, stellt kein hinreichend deutliches Provisionslangen dar.

IBRRS 2012, 0175

FG Münster, Urteil vom 25.02.2011 - 12 K 656/08 F
1. Aufwendungen aus der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft sind Betriebsausgaben, wenn die Bürgschaft der Absicherung einer wesentlichen Geschäftsbeziehung zu einer Kapitalgesellschaft dient, deren Anteile dem notwendigen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind.*)
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen Anteile an einer GmbH, die im Bereich des Bauträgergeschäfts tätig ist, zum notwendigen Betriebsvermögen einer einzelunternehmerischen Maklertätigkeit rechnen. *)

IBRRS 2012, 0073

KG, Urteil vom 15.08.2011 - 10 U 47/11
1. Eine Verwirkung des Anspruchs auf Maklerlohn tritt über den Wortlaut des § 654 BGB hinaus auch dann ein, wenn der Makler durch vorsätzliche oder grob leichtfertige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in erheblicher Weise zuwider handelt.
2. Darf eine im Exposé als Dachterrasse ausgewiesene Fläche gar nicht genutzt werden und weiß dies der Makler, muss er den Interessenten darauf hinweisen.

Online seit 2011
IBRRS 2011, 5243
LG Berlin, Urteil vom 22.09.2011 - 5 O 430/10
Zwar darf der Makler Informationen, die er von dem Verkäufer enthalten hat, grundsätzlich ungeprüft gegenüber Interessenten wiedergeben (BGH, Urteil vom 18.1.2007 - III ZR 146/06). Die von dem Verkäufer enthaltenen Informationen muss er aber wahrheitsgemäß weitergeben. Wenn er laufentscheidende Informationen nicht wahrheitsgemäß weitergibt, verwirkt er i. d. R. in entsprechender Anwendung des § 654 BGB seinen Maklerlohnanspruch.*)

IBRRS 2011, 5031

OLG Hamm, Urteil vom 29.08.2011 - 18 U 25/10
1. Erwirbt ein Maklerkunde eine Immobilie zu einem Kaufpreis unter dem Marktwert, ist ihm in soweit kein vom Makler zu ersetzender Vermögensnachteil (Schaden) entstanden, auch wenn ihm der Makler zuvor - objektiv pflichtwidrig - ein unzutreffendes Baujahr der Immobilie mitgeteilt hatte.*)
2. Dem Maklerkunden steht in diesem Fall auch kein Schadensersatzanspruch auf Rückzahlung der Maklercourtage zu, wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Courtage durch den mit dem Immobilienerwerb verbundenen Vorteil ausgeglichen wird, weil der Kaufpreis zuzüglich der Courtage unter dem Marktwert der Immobilie liegen (Vorteilsausgleichung).*)

IBRRS 2011, 4970

OLG Koblenz, Urteil vom 18.12.1998 - 10 U 362/98
Zahlungen entgegen § 3 MaBV können nach § BGB § 817 S. 1 BGB (i.V. mit § 819 Absatz II, BGB § 989 BGB) zurückverlangt werden.*)

IBRRS 2011, 4641

BGH, Urteil vom 01.07.1970 - IV ZR 1178/68
a) Der Maklervertrag, in dem sich der Auftraggeber verpflichtet, ein Grundstück zu festgelegten Bedingungen an jeden von dem Makler zugeführten Interessenten zu verkaufen, bedarf der notariellen Beurkundung. Ist diese Form nicht eingehalten, so ist auch das dem Makler gegebene Versprechen einer Vertragsstrafe für den Fall der Ablehnung des Verkaufs an den zugeführten Interessenten unwirksam.*)
b) Auch wenn dem Makler, der den Verkauf eines Grundstücks vermitteln soll, ein Alleinauftrag erteilt ist, kann eine von dem Auftraggeber zu entrichtende Vertragsstrafe nicht allein dafür vereinbart werden, daß der Auftraggeber den Vertrag während dessen Laufzeit kündigt, ohne das Verkaufsobjekt anderweitig zu veräußern.*)

IBRRS 2011, 4615

BGH, Urteil vom 25.04.1973 - IV ZR 80/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4562

BGH, Urteil vom 05.05.1976 - IV ZR 63/75
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4369

BGH, Urteil vom 13.03.1985 - IVa ZR 211/82
Ist die Höhe der Vergütung eines Immobilienmaklers nicht bestimmt, fehlt es an einer Taxe und läßt sich keine feste Übung für die Bemessung des Maklerlohnes, sondern nur feststellen, daß sich die Vergütung üblicherweise in einem bestimmten Rahmen bewegt (übliche Spanne), dann kann der Makler seine Vergütung im allgemeinen nicht selbst bestimmen.*)

IBRRS 2011, 4363

BGH, Urteil vom 18.09.1985 - IVa ZR 139/83
Zur Anwendung des § 316 BGB auf Maklerverträge.*)

IBRRS 2011, 4259

BGH, Urteil vom 29.09.1988 - VII ZR 94/88
Für einen gewerbsmäßig (mit Erlaubnis nach § 34c GewO) als Generalunternehmer tätigen Architekten oder Ingenieur, der schlüsselfertige Bauten auf einem dem Erwerber vorweg zu übertragenden Grundstück errichtet, gilt das Koppelungsverbot des Art.10 § 3 MRVERBG grundsätzlich nicht.*)

IBRRS 2011, 3706

KG, Beschluss vom 17.08.2011 - 10 U 89/11
1. Zum Zustandekommen eines konkludenten Maklervertrags.
2. Zur persönlichen Identität zwischen dem Auftraggeber des Maklers und dem Erwerber des Objekts.

IBRRS 2011, 3699

LG Berlin, Urteil vom 07.04.2011 - 9 O 415/10
1. Zum Zustandekommen eines konkludenten Maklervertrags.
2. Zur persönlichen Identität zwischen dem Auftraggeber des Maklers und dem Erwerber des Objekts.

IBRRS 2011, 3445

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.04.2011 - 19 U 53/11
Ein Kaufangebot, das einen Verzicht des Maklers auf einen Teil seiner vereinbarten Maklerprovision beinhaltet, ist nicht annahmefähig. Ein Makler muss ein solches, nicht annehmbares Kaufangebot nicht an den Verkäufer weiterleiten.

IBRRS 2011, 3348

AG München, Urteil vom 29.04.2010 - 282 C 33538/09
Ist die Vermögensverwalterin des Wohnungseigentümers bei der Vermittlung der Wohnung für das Maklerbüro tätig, ist ein Anspruch auf Maklerprovision ausgeschlossen.

IBRRS 2011, 3300

LG Bonn, Urteil vom 14.04.2011 - 8 S 15/11
1. Der Makler haftet grundsätzlich nicht für die Richtigkeit der vom Verkäufer gemachten Angaben.
2. Beschränkt sich der Makler auf die bloße Weitergabe von Angaben des Verkäufers, so haftet er bei deren Unrichtigkeit, wenn ihm entweder die Unrichtigkeit der Angaben positiv bekannt ist oder ihn ausnahmsweise eine Erkundigungs- oder Nachprüfungspflicht trifft.
3. Eine derartige Erkundigungs- und Überprüfungspflicht trifft den Makler nur dann, wenn er sich zur Einholung entsprechender Auskünfte verpflichtet hat, durch sein Geschäftsgebaren den Eindruck einer eigenen Überprüfung vermittelt hat oder bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt die Unrichtigkeit der Angaben hätte erkennen können, weil konkrete Anhaltspunkte hierfür bestanden.
4. Hat der Makler eine Möglichkeit, sich die für die Überprüfung der Richtigkeit erforderlichen Grundlagen zu verschaffen, so ist er hierzu verpflichtet oder muss offenlegen, dass er sich die erforderlichen Grundlagen nicht verschafft hat. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

IBRRS 2011, 3143

OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2011 - 18 W 11/11
1. Ein Makler kann aufgrund einer Beratungspflichtverletzung haften, wenn er den Auftraggeber zu einem unvorteilhaften und überstürzten Vertragsabschluss verleitet. Das kann der Fall sein, wenn der Makler dem Auftraggeber in dem Entschluss zum Kauf einer neuen Immobilie bestärkt, die der Auftraggeber nur mit dem Verkauf einer anderen Immobilie finanzieren kann und der Makler den objektiv ungesicherten Verkauf der anderen Immobilie als problemlos realisierbar darstellt.*)
2. Dass der Käufer einer Immobilie im Verhältnis zum Verkäufer das Risiko einer der Finanzierung des Kaufpreises zu tragen hat, entlastet nicht einen den Käufer fehlerhaft beratenden Makler.*)
3. Bei schuldhafter Verletzung einer Beratungspflicht und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens, der im Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten besteht, kann der Geschädigte wählen, ob er an dem Vertrag festhalten und darüber hinaus zusätzliche Vermögenseinbußen ersetzt verlangen will oder ob er den "großen" Schadensersatz unter Übertragung der Vorteile aus dem Vertrag geltend machen will.*)

IBRRS 2011, 3060

BFH, Urteil vom 03.03.2011 - IV R 10/08
Für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ist die bedingte Veräußerungsabsicht in "Ein-Objekt-Fällen" nicht ausreichend; vielmehr muss eine unbedingte Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs oder des Bauauftrags vorliegen.

IBRRS 2011, 2849

OLG Köln, Urteil vom 21.12.2010 - 24 U 99/10
1. Wird die Maklerleistung erst nach dem Wirksamwerden der Kündigung eines Makleralleinauftrags erbracht, wäre ein eindeutiges Provisionsverlangen dem Maklerkunden gegenüber erforderlich gewesen, das Grundlage für den konkludenten Abschluss eines neuen Maklervertrags sein könnte. Fehlt ein ausdrückliches Provisionsverlangen des Maklers, folgt aus der Tatsache, dass eine Partei sich die Mitwirkung des Maklers nach Kündigung gefallen lässt, nicht notwendigerweise, dass sie mit dem Makler in Vertragsbeziehungen treten will.
2. Nach der Kündigung des Makleralleinauftrags besteht kein einfacher Maklervertrag fort, wenn die Kündigung nur als Wunsch zur uneingeschränkten Beendigung des Vertragsverhältnisses insgesamt verstanden werden kann.

IBRRS 2011, 2740

AG München, Urteil vom 02.07.2010 - 121 C 1836/10
1. Die Doppeltätigkeit eines Maklers ist grundsätzlich zulässig.
2. Der Makler muss die Doppeltätigkeit jedoch offenlegen.
3. Hierfür genügt es, wenn in einem Expose des Maklers und im notariellen Kaufvertrag darauf hingewiesen wird.

IBRRS 2011, 2732

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.05.2011 - 19 U 53/11
Ein Kaufangebot, das einen Verzicht des Maklers auf einen Teil seiner vereinbarten Maklerprovision beinhaltet, ist nicht annahmefähig. Ein Makler muss ein solches, nicht annehmbares Kaufangebot nicht an den Verkäufer weiterleiten.

IBRRS 2011, 2618

VG Koblenz, Urteil vom 11.10.2010 - 3 K 658/10
Hat ein Makler erhebliche Steuerschulden, kann sein Maklerbetrieb von der Behörde geschlossen werden.

IBRRS 2011, 2502

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.05.2011 - 19 U 18/11
Eine anfechtbare unentgeltliche Leistung i. S. des § 134 InsO liegt nicht vor, wenn der Schuldner auf Grund einer Regelung im qualifizierten Makleralleinauftrag Zahlungen leistet, die eine Schadensersatzpflicht des Schuldners im Falle einer Eigenvermittlung des Objekts vorsieht.*)

IBRRS 2011, 2241

OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2011 - 28 U 159/10
1. Zur Abgrenzung zwischen Anwalts-und Maklervertrag.*)
2. Zur Erfüllungswirkung einer Vorschusszahlung.*)

IBRRS 2011, 2159

LG Chemnitz, Urteil vom 31.03.2011 - 6 S 231/10
1. Ein Maklerauftrag kann auch fernmündlich auf eine bestimmte Reichweite beschränkt werden und etwaige Folgeverträge ausschließen.
2. Die Beschränkung des Maklerauftrags wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn der Auftraggeber lediglich mit dem betroffenen Makler im Einzelfall geschäftlich in Kontakt gerät ("Sponti-Makler").
3. Gerade bei Beschränkungen des Maklerauftrags ist eine Abfassung in Schriftform zu empfehlen.

IBRRS 2011, 2075

OLG Celle, Urteil vom 03.03.2011 - Not 26/10
Ein Notar darf im Wege des automatisierten Abrufverfahrens das Grundbuch im Auftrag eines Maklers nicht einsehen, ohne sich eines dahinter stehenden rechtlichen Interesses eines Berechtigten zu versichern. Dies auch dann nicht, wenn der Makler ihm zuvor zugesagt hat, solche Anfragen nur bei Vorliegen eines konkreten (Makler-)Auftrags zu stellen, wenn der Grundbuchauszug der Vorbereitung einer in "absehbarer Zeit" anstehenden Beurkundung dienen soll.*)

IBRRS 2011, 2002

OLG Jena, Urteil vom 06.04.2011 - 2 U 862/10
1. Die inhaltliche Kongruenz kann nicht deshalb verneint werden, weil es zu Gunsten des Maklerkunden zu einer höheren Abweichung zwischen dem vom Vertragspartner ursprünglich geforderten und dem schließlich vereinbarten Kaufpreis gekommen ist.*)
2. Der Abschluss eines Maklervertrages, der dem Erwerb eines Hausgrundstücks dient, ist kein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs.*)

IBRRS 2011, 1891

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 U 335/10
Die Entstehung des Maklerhonoraranspruchs ist nicht davon abhängig, dass der Grundstückkaufvertrag auch vollständig vollzogen, insbesondere der Kaufpreis gezahlt wird. Der Makler nimmt nicht teil an denjenigen Risiken, die aus der Durchführung oder Erfüllung des Vertrages folgen. Eine nachträgliche Aufhebung des Kauf-vertrags lässt die Ansprüche aus dem Maklervertrag unberührt, sofern im Maklervertrag nichts anderes vereinbart wurde (in Anknüpfung an BGHZ 66, 270; BGH, WM 1974, 257, 259; BGH, NJW-RR 1993, 248; NJW-RR 2002, 50).*)

IBRRS 2011, 1878

OLG Oldenburg, Urteil vom 16.07.2009 - 1 U 34/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 1519

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2011 - 19 U 217/10
Der stillschweigende Abschluss eines Maklervertrages erfordert auch dann ein ausdrückliches Provisionsverlangen, wenn dem Kunden das zwischenzeitlich hinsichtlich der Größe und der Eigentumsverhältnisse veränderte Grundstück Jahre zuvor provisionspflichtig angeboten wurde.*)

IBRRS 2011, 1438

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2011 - 19 U 268/10
An das Vorliegen eines Provisionsverlangens des Maklers sind für die Annahme eines durch Inanspruchnahme von Maklerleistungen schlüssig zustandegekommenen Maklervertrages besondere Anforderungen zu stellen. Ein Maklerrahmenvertrag kommt grundsätzlich nur dann zustande, wenn der Interessent dem Makler einen über dessen Objektbestand hinausgehenden Suchauftrag erteilt.*)

IBRRS 2011, 1375

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.04.2009 - 3 U 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 1085

OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2010 - 18 U 69/10
1. Der Abschluss eines Maklervertrages kann im Urkundenprozess mit einer Vertragsurkunde belegt werden, bei der urkundlich nicht erwähnte Vertragsbestandteile im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung weiterer unstreitiger Umstände bestimmt werden können.*)
2. Ein sog. Makleralleinauftrag verpflichtet den Makler nicht dazu, persönlich für den Auftraggeber tätig zu werden.*)
3. Bestreitet ein Auftraggeber nur die Höhe einer ihm in Rechnung gestellten Maklerprovision und zahlt er auf die Rechnung einen reduzierten Betrag, kann sich hieraus ein den Grund des Maklerprovisionsanspruch bestätigendes Anerkenntnis des Auftraggebers ergeben, das eine Beweiserleichterung für den Makler begründet.*)

IBRRS 2011, 0999

OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2011 - 18 U 94/10
1. Für die für den Provisionsanspruch notwendige Kausalität zwischen dem Nachweis des Maklers und dem Hauptvertragsschluss spricht eine Vermutung, wenn der Hauptvertragsschluss dem Nachweis in angemessener Zeit nachfolgt. Daher greift die Vermutung dann nicht, wenn ein Zeitraum von einem Jahr oder mehr zwischen dem Nachweis und dem Hauptvertragsschluss vergangen ist.
2. Jedoch ist weiterhin erforderlich, dass der Hauptvertrag sich zumindest auch als ein Ergebnis einer wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, dass die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Weg adäquat kausal geworden ist. Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin, sondern für einen Arbeitserfolg belohnt.

IBRRS 2011, 0731

BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 122/09
Immobilienmakler sind nicht befugt, einen Gläubiger als Beteiligten im Sinne von § 9 ZVG in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren zu vertreten. Die Befugnis, Bieter zu vertreten, bleibt davon unberührt.*)

IBRRS 2011, 0618

AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 26.02.2010 - 716 C 2/09
Sofern der Makler nicht nur eine Negativauswahl treffen soll,sondern maßgeblich über die Wahl des Mieters mitbefindet, ist die Maklertätigkeit ausschlaggebend für den Abschluss des Mietvertrags.

IBRRS 2011, 0468

OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.01.2011 - 13 U 148/10
1. Beschränkt sich die Tätigkeit eines Grundstückmaklers auf das Anbieten reiner Maklerdienste ohne Einbindung in die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten des Verkaufsinteressenten, kommt eine Zurechnung seines Verhaltens nach § 278 BGB sowie seiner Kenntnis nach § 166 Abs. 1 BGB analog auch dann nicht in Betracht, wenn der Makler den Kaufinteressenten arglistig täuscht.*)
2. Ist dagegen einem Grundstücksmakler von dem späteren Verkäufer die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen worden, so ist er von ihm im Regelfall zur Erfüllung der vorvertraglichen Sorgfaltspflichten herangezogen worden; dies rechtfertigt die Zurechnung einer arglistigen Täuschung gemäß § 278 BGB, § 166 Abs. 1 BGB analog (vgl. BGH NJW 1996, 451).*)
3. Kenntnis und schuldhafte Unkenntnis des Käufers von einem Sachmangel finden auf Schadensersatzansprüche wegen Gewährleistung nur nach Maßgabe des § 442 Abs. 1 BGB Berücksichtigung; für eine Heranziehung des § 254 Abs. 1 BGB ist daneben kein Raum (vgl. BGH NJW 1978, 2240).*)

IBRRS 2011, 0419

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.10.2010 - 10 U 14/10
Die Leistung eines Nachweismaklers, der die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages im Sinne des § 652 Abs. 1 BGB nachzuweisen hat, setzt voraus, dass der nachgewiesene Abschlussberechtigte zum Abschluss des beabsichtigten Vertrages bereit ist. Inhaltlich erfordert der Nachweis so konkrete Angaben - in der Regel Name und Anschrift - zu der Person, die zu substantiellen Verhandlungen über den Vertragsschluss berechtigt ist, dass der Auftraggeber ohne Weiteres konkrete Verhandlungen aufnehmen kann.*)

IBRRS 2011, 0005

BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - III ZB 28/10
1. Der gemäß §§ 2, 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzende Beschwerdewert für das Rechtsmittel der zur Auskunftserteilung verurteilten Partei bemisst sich nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten.
2. Der Wert einer Auskunft über die Höhe der Provision liegt unter 600 Euro.
3. Wenn der Makler lediglich einer ihm gerichtlich auferlegten Offenbarungspflicht nachkommt, liegt kein Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht vor.

Online seit 2010
IBRRS 2010, 4527
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.2010 - 19 U 120/10
In einem Maklervertrag ist die Vereinbarung einer pauschalen Aufwandsvergütung von mehr als 40 % des Erfolgshonorars für den Fall, dass der Auftraggeber von seiner Verkaufsabsicht Abstand nimmt, beurkundungsbedürftig.*)

IBRRS 2010, 4270

VGH Hessen, Beschluss vom 17.09.2010 - 7 A 3082/09
Die zusätzliche gewerbliche Tätigkeit eines Architekten als Immobilienmakler steht mit der Berufsbezeichnung "freischaffend" nicht in Einklang. Daher ist in einem solchen Fall in das Berufsverzeichnis die Tätigkeitsart "selbstständig, gewerblich" einzutragen.*)

IBRRS 2010, 3964

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2010 - 6 U 64/10
Wirbt ein Immobilienmakler, der für seine Kundschaft ein Wohnungsmietobjekt sucht, in einer Anzeige mit der Formulierung "Mietvertrag kostenfrei", entnehmen die angesprochenen Verkehrskreise dieser Werbung lediglich, dass der Makler potentiellen Vermietern anbietet, ihnen ein Mietvertragsformular kostenlos zu überlassen und erforderlichenfalls beim Ausfüllen des Formulars behilflich zu sein. Darin liegt kein Verstoß gegen das RDG.*)

IBRRS 2010, 3942

BGH, Urteil vom 23.09.2010 - III ZR 21/10
Zur Wirksamkeit der in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Klausel, wonach der am Erwerb einer Immobilie interessierte Kunde ein "Tätigkeitsentgelt" für die Reservierung (Absehen von weiterem Anbieten) des Kaufobjekts an den mit dem Verkaufsinteressenten verflochtenen Verwender zu zahlen hat, das auch bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags dem Verwender verbleiben soll.*)
