Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
913 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2017
IBRRS 2017, 1034
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2016 - 1 U 166/16
1. Die Unentgeltlichkeit einer Leistung ist grundsätzlich vom Insolvenzverwalter zu beweisen. Liegt die Darlehensgewährung allerdings lange zurück und deshalb außerhalb seiner Erkenntnissphäre, trifft den Anfechtungsgegner eine sekundäre Darlegungslast in Bezug auf die von ihm gewährte entgeltliche Gegenleistung.
2. Für die sekundäre Darlegungslast genügt es nicht, auf ein Darlehen zum Erwerb des Grundstücks und den Bau des Hauses zu verweisen. Vielmehr muss der Anfechtungsgegner vortragen, in welcher Weise das Darlehen gewährt wurde und ggf. Belege vorlegen.
3. Die Vorschrift zum Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung ohne Glaubhaftmachung des zu sichernden Anspruchs, stellt eine widerlegliche Vermutung des Verfügungsgrunds dar.

IBRRS 2017, 0377

BGH, Beschluss vom 13.01.2017 - V ZR 291/16
1. Schwierigkeiten, eine neue Wohnung zu finden, sind eine typische Folge einer Räumungsklage und kein unersetzbarer Nachteil, der eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung rechtfertigt.
2. Wurde ein Vollstreckungsschutzantrag (§ 712 ZPO) im Berufungsverfahren nicht gestellt, ist eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht möglich.
3. Erfolgte bereits eine Zurückweisung des Antrags auf Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO), darf nicht darauf vertraut werden, dass die Beschwerde erfolgreich ist.

IBRRS 2017, 0461

BGH, Beschluss vom 17.01.2017 - V ZB 150/16
Wurde eine Rechtsbeschwerde zugelassen und ist bei Verlust des Eigentums am versteigerten Grundstück ein Suizid des Schuldners ernsthaft zu befürchten, kann die Zwangsversteigerung bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ausgesetzt werden.

IBRRS 2017, 0991

BGH, Beschluss vom 12.01.2017 - V ZB 96/16
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2017, 0966

BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - VII ZB 22/16
Die materielle Richtigkeit der erteilten Vollstreckungsklausel ist grundsätzlich nicht zur Überprüfung des Vollstreckungsgerichts gestellt. Seiner Nachprüfung unterliegt es, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht hingegen, ob sie erteilt werden durfte (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 25.10.2012 - VII ZB 57/11, NJW-RR 2013, 437 = IBRRS 2012, 4367 = IMRRS 2012, 3128; vom 23.05.2012 - VII ZB 31/11, NJW-RR 2012, 1148 = IBRRS 2012, 2603 = IMRRS 2012, 1887; vom 12.01.2012 - VII ZB 71/09, NJW-RR 2012, 1146 = IBRRS 2012, 0841 = IMRRS 2012, 0614).*)
IBRRS 2017, 0274

BGH, Urteil vom 15.12.2016 - IX ZR 113/15
1. Der Anfechtungsgläubiger hat gegen den Empfänger einer teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Leistung des Schuldners einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den zugewandten Gegenstand.*)
2. Der gutgläubige Empfänger einer teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Leistung, der eine Gegenleistung erbracht hat, kann bevorzugte Befriedigung seines Anspruchs auf Rückgewähr der Gegenleistung aus dem Verwertungserlös verlangen.*)

IBRRS 2017, 0753

BGH, Urteil vom 26.01.2017 - IX ZR 315/14
1. Ein Insolvenzgläubiger kann einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreit über eine Insolvenzforderung auch dann wirksam aufnehmen, wenn der Widerspruch nur auf insolvenzrechtliche Einwendungen gestützt wird.*)
2. In einem Feststellungsprozess richtet sich die Frage, welche Forderung nach Grund, Betrag und Rang festgestellt werden soll, nach der Anmeldung der Forderung durch den Gläubiger, nicht nach dem Inhalt der Eintragung der Forderung in die Tabelle.*)
3. Die Feststellung einer Forderung zur Tabelle, die nach dem Inhalt der Anmeldung von einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung abhängig ist, ist aus Rechtsgründen nicht möglich (Bestätigung BGH, WM 2003, 2429).*)
4. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, aufgrund einer formal ordnungsgemäßen Anmeldung einer Forderung als Insolvenzforderung diese Forderung auch dann in die Tabelle einzutragen, wenn er meint, der Forderung stünden insolvenzrechtliche Einwendungen entgegen.*)

IBRRS 2017, 0698

OLG München, Beschluss vom 10.01.2017 - 34 Wx 239/16
1. Der Insolvenzverwalter ist zur Verfolgung des von einem Gläubiger vor Insolvenzeröffnung verfolgten Anfechtungsanspruchs für die Insolvenzmasse auch dann berechtigt, wenn das im Anfechtungsprozess zugunsten des Einzelgläubigers erlassene Urteil bereits rechtskräftig geworden, aber die Vollstreckung noch nicht durchgeführt ist (ebenso bereits RGZ 30, 67/70).*)
2. Spricht das Urteil die Duldung der Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Vermögensgegenstand (hier: Grundstück) aus, lautet die Vollstreckungsklausel für den Insolvenzverwalter auf Rückauflassung und Eintragung des Insolvenzschuldners im Grundbuch. Der mit einer solchen Vollstreckungsklausel versehene rechtskräftige Titel löst die Fiktion des § 894 ZPO aus.*)

IBRRS 2017, 0646

BGH, Urteil vom 12.01.2017 - IX ZR 87/16
Der Anspruch eines im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emittenten bestellten gemeinsamen Vertreters von Anleihegläubigern auf Vergütung ist keine Masseverbindlichkeit.*)

IBRRS 2017, 0645

BGH, Urteil vom 26.01.2017 - IX ZR 285/14
1. Besteht für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund, scheidet eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus, wenn innerhalb des Prognosezeitraums damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen noch vor dem Insolvenzantrag, im Eröffnungsverfahren oder alsbald nach Insolvenzeröffnung stillgelegt werden wird.*)
2. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater ist verpflichtet zu prüfen, ob sich auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm sonst bekannten Umstände tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können. Hingegen ist er nicht verpflichtet, von sich aus eine Fortführungsprognose zu erstellen und die hierfür erheblichen Tatsachen zu ermitteln (Ergänzung zu BGH, WM 2013, 802 und BGH, WM 2013, 1323).*)
3. Eine Haftung des Steuerberaters setzt voraus, dass der Jahresabschluss angesichts einer bestehenden Insolvenzreife der Gesellschaft objektiv zu Unrecht von Fortführungswerten ausgeht.*)
4. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater hat die Mandantin auf einen möglichen Insolvenzgrund und die daran anknüpfende Prüfungspflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und er annehmen muss, dass die mögliche Insolvenzreife der Mandantin nicht bewusst ist (teilweise Aufgabe von BGH, WM 2013, 802).*)

IBRRS 2017, 0548

LG Tübingen, Beschluss vom 16.09.2016 - 5 T 232/16
Die Übergabe des Schriftstücks an die Post erfüllt in Baden-Württemberg mangels Geltung des LVwVfG für die Rundfunkanstalten nicht die Voraussetzungen für die Zugangsvermutung und damit die Bekanntgabe des Bescheides zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge.*)

IBRRS 2017, 0549

EuGH, Urteil vom 09.11.2016 - Rs. C-212/15
1. Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 ist dahin auszulegen, dass nationale Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die in Bezug auf einen Gläubiger, der nicht an diesem Verfahren teilgenommen hat, die Verwirkung des Rechts, seine Forderung geltend zu machen, oder die Aussetzung der Zwangsvollstreckung einer solchen Forderung in einem anderen Mitgliedstaat vorsehen, in seinen Anwendungsbereich fallen.*)
2. Der steuerliche Charakter der Forderung, die in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden im Wege der Zwangsvollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird, geltend gemacht wird, hat keine Auswirkung auf die Beantwortung der ersten Vorlagefrage.*)
IBRRS 2017, 0539

OLG München, Urteil vom 09.11.2016 - 3 U 4760/15
1. Besteht die Forderung, wegen der ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergangen ist, nicht oder zur Zeit der Zustellung an den Drittschuldner nicht mehr, ist die Pfändung gegenstandslos.
2. Stellt der Gläubiger einen Antrag auf Abweisung der vom Schuldner betriebenen Vollstreckungsgegenklage, ist hierin in entsprechender Anwendung des § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB von einem Antrag auf (eine weitere) gerichtliche Vollstreckungshandlung auszugehen.

IBRRS 2016, 3215

BGH, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZR 25/16
Zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde.*)

IBRRS 2017, 0538

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.2016 - 13 U 111/16
1. Der Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlags ist für die Bestimmung des ersten zulässigen Kündigungstermins im Sinne des § 57a ZVG auch dann maßgeblich, wenn neben der Zwangsversteigerung die Zwangsverwaltung angeordnet ist.*)
2. Die über den Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses fortbestehende Zwangsverwaltung hat weder zur Folge, dass das Sonderkündigungsrecht gemäß § 57a ZVG dem Zwangsverwalter zusteht, noch dass dieses von dem Ersteher erst nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung ausgeübt werden kann.*)

IBRRS 2016, 3217

BGH, Urteil vom 21.10.2016 - V ZR 230/15
Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung den sicheren Schluss erlauben, dass die Vollstreckungsabwehrklage ausschließlich prozesszweckfremden Zielen dient.*)

IBRRS 2017, 0447

BGH, Beschluss vom 24.11.2016 - IX ZB 4/15
Die Ablehnung des Antrags auf Berichtigung der Insolvenztabelle ist nur mit der befristeten Rechtspflegererinnerung und nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

IBRRS 2017, 0355

BGH, Beschluss vom 08.12.2016 - I ZB 118/15
Bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 890 Abs. 1 ZPO sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen.*)

IBRRS 2017, 0144

EuGH, Urteil vom 26.10.2016 - Rs. C-195/15
Art. 5 EuInsVO ist dahin auszulegen, dass eine Sicherheit, die gemäß einer Vorschrift des nationalen Rechts wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden bestellt wurde, nach der auf dem Grundstück des Grundsteuerschuldners kraft Gesetzes eine öffentliche Last ruht und dieser Eigentümer die Zwangsvollstreckung aus dem Steuertitel in den Grundbesitz dulden muss, ein "dingliches Recht" im Sinne dieses Artikels darstellt.*)

IBRRS 2017, 0112

BGH, Beschluss vom 15.12.2016 - IX ZR 224/15
Die Unkenntnis eines Insolvenzverwalters in einem umfangreichen Verfahren von einem Anfechtungsanspruch ist nicht allein deswegen grob fahrlässig, weil der Verwalter Zugriff auf die Buchhaltung des Schuldners hatte.*)
IBRRS 2017, 0063

OVG Saarland, Beschluss vom 06.12.2016 - 1 B 221/16
§ 835 Abs. 2 ZPO findet im Rahmen einer nach Maßgabe der Abgabenordnung erfolgenden Pfändung einer Eigentümergrundschuld keine Anwendung.*)

IBRRS 2017, 0061

BGH, Urteil vom 15.12.2016 - IX ZR 117/16
Haben die Parteien eines Werkvertrags vereinbart, dass die Fälligkeit des Werklohns von der Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen und der Bauberufsgenossenschaft abhängen soll, ist diese Vereinbarung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bauunternehmers für den Verwalter bindend.*)

IBRRS 2017, 0017

AG Göttingen, Beschluss vom 02.08.2016 - 71 IN 23/16
1. Die Sachverständigenvergütung muss den bei gleichzeitiger Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters dessen vorgesehenen Stundensatz von 80 Euro in § 9 Abs. 2 JVEG überschreiten.
2. Bei der Bewertung von Aktiva und Passiva ist nicht entscheidend, ob ein laufender Geschäftsbetrieb vorliegt.

IBRRS 2017, 0016

AG Göttingen, Beschluss vom 30.09.2016 - 71 IN 58/16
1. Ein Sachverständiger, der ein Gutachten darüber erstellen soll, ob ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt und eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist, hat Anspruch auf einen Stundenlohn von 115 Euro. Dies gilt unabhängig davon, ob ein laufender oder ein eingestellter Geschäftsbetrieb vorliegt.
2. Da eine eindeutige Zuordnung zu einer Honorargruppe fehlt, ist eine Ermessensentscheidung zu treffen. Der Beweisbeschluss differenziert nicht danach, ob ein Schuldner über einen laufenden Geschäftsbetrieb verfügt. Im übrigen lässt sich nicht feststellen, dass die qualitativen Anforderungen bei einem gerade eingestellten Geschäftsbetrieb für den Sachverständigen geringer sind.

IBRRS 2017, 0015

AG Göttingen, Beschluss vom 13.12.2016 - 71 IN 77/16
1. In Regelinsolvenzverfahren (hier: über Vermögen des Vaters, der eine Tischlerei betrieb) ergibt sich ein einheitlicher Stundensatz für den "isolierten" Sachverständigen in Höhe von 115 Euro/Stunde, weil für die Eröffnungsentscheidung Aktiva und Passiva zu bewerten sind. Dies fällt in die Untergruppe "Unternehmensbewertung" der Kategorie "Betriebswirtschaftslehre" und ist somit der Honorarstufe 11 zuzuordnen (§ 9 Abs. 1 JVEG).
2. Die gilt auch bei einem Nachlassinsolvenzverfahren bei eingestellten Geschäftsbetrieb (Bestätigung von AG Göttingen, 30.09.2016 - 71 IN 58/16).

Online seit 2016
IBRRS 2016, 3170
LG Tübingen, Beschluss vom 22.04.2016 - 5 T 73/16
Eine sofortige Beschwerde ist jedenfalls mangels Rechtsschutzinteresse unzulässig, wenn der Beschwerdeführer sein Ziel (hier: Berücksichtigung seines Eigentums bei der Erlösverteilung) nicht mehr erreichen kann, weil der vom Vollstreckungsgericht beschlossene Verteilungsplan bereits ausführt und der Versteigerungserlös ausgezahlt wurde.

IBRRS 2016, 3171

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 31.03.2016 - 13 C 1001/16
1. Der Antrag auf Räumung einer Wohnung ist unzulässig, wenn der Vermieter ohne dies glaubhaft zu machen behauptet, nicht gewusst zu haben, dass außer der Mieterin auch deren Mann und ein gemeinsames Kind in der Wohnung leben.
2. Da der Mann erklärte, bereits seit 2010 in der Wohnung zu wohnen und die Miete spätestens seit 2011 in Teilbeträgen - für ihn und das gemeinsame Kind durch das Jobcenter und für die Mieterin durch das Sozialamt - jeweils direkt an den Vermieter gezahlt wird, spricht die Würdigung der Gesamtaspekte gegen eine Nichtkenntnis des Vermieters.
3. Glaubhaftmachung setzt nicht voraus, dass ein Vollbeweis erbracht wird, allerdings muss etwas vorgetragen werden, dass im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die vorgebrachte Behauptung erkennen lässt.

IBRRS 2016, 3173

LG Frankfurt, Beschluss vom 10.06.2015 - 2-9 T 162/15
Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie gem. § 788 Abs. 1 Satz 3 ZPO auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner. Nichts anderes ergibt sich daraus, dass der Schuldner schon vor Beginn der Zwangsräumung aus der Wohnung ausgezogen ist.

IBRRS 2016, 3140

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 31.08.2016 - 5 K 3808/15
Ein Eigentümer hat die Zwangsvollstreckung in seinen Grundbesitz zu dulden, wenn er zu entrichtende Grundsteuer schuldet und diese festgesetzt, fällig und vollstreckbar ist.

IBRRS 2016, 3141

LG München I, Beschluss vom 20.09.2016 - 14 T 14988/16
Das Verbot rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gilt auch im Zwangsvollstreckungsverfahren; es kann eingreifen, wenn der Besitz für den Schuldner und den im Vollstreckungstitel nicht genannten Dritten durch dieselbe natürliche Person ausgeübt wird und diese Besitzlage erkennbar rechtsmissbräuchlich zur Vollstreckungsvereitelung eingesetzt wird.*)

IBRRS 2016, 3001

BGH, Beschluss vom 22.09.2016 - IX ZB 29/16
Sind keine Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten offen, kann dem Schuldner die vorzeitige Restschuldbefreiung nur erteilt werden, wenn er tatsächlich die Verfahrenskosten berichtigt hat und ihm nicht nur Verfahrenskostenstundung erteilt wurde.*)

IBRRS 2016, 2998

BGH, Beschluss vom 22.09.2016 - IX ZB 50/15
Die Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung durch den Schuldner ist jedenfalls dann unzulässig, wenn sie erklärt wird, nachdem ein Insolvenzgläubiger im Schlusstermin oder in einem an dessen Stelle tretenden schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Versagung gestellt und das Insolvenzgericht dem Schuldner hierauf die Restschuldbefreiung versagt hat.*)

IBRRS 2016, 2903

BVerfG, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 BvR 548/16
Auch bei erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit des Vollstreckungsschuldners wird regelmäßig die Einstellung der Räumungszwangsvollstreckung für einen längeren Zeitraum ausreichen. Sind die fraglichen Umstände (hier: Suizidgefahr) indes ihrer Natur nach keiner Änderung zum Besseren zugänglich, kann in einem noch engeren Kreis von Ausnahmefällen aber auch die Gewährung von Vollstreckungsschutz auf Dauer geboten sein (im Anschluss an BVerfGE 52, 214 [219 f.] = NJW 1979, 2607; BVerfG, NJW 1992, 1155).
IBRRS 2016, 2815

LG Passau, Beschluss vom 09.08.2016 - 2 T 56/16
Im Rahmen der Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG sind die außergerichtlichen Kosten eines Teilhabers nach Gemeinschaftsrecht zu ersetzen; die Vorschrift des § 788 ZPO findet keine Anwendung, so dass keine Rechtsgrundlage für einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegeben ist.

IBRRS 2016, 2748

OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2016 - 5 U 148/15
1. Macht der Kläger die Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels selbst geltend, handelt es sich um eine sog. Titelgegenklage analog § 767 Abs. 1 ZPO.*)
2. Im Unterschied zu der gebräuchlichen Sicherungsgrundschuld liegt einer Grundschuld, die keine Forderung sichern soll (sog. isolierte Grundschuld) zwar keine Sicherungsabrede zugrunde, aber eine Art Treuhandvereinbarung zwischen Eigentümer und Grundschuldinhaber.*)

IBRRS 2016, 2805

BGH, Beschluss vom 22.09.2016 - IX ZB 82/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2016, 2697

OLG München, Beschluss vom 21.10.2016 - 34 Wx 327/16
1. Das Grundbuchamt ist nicht berechtigt oder verpflichtet, die sachliche Richtigkeit einer Eintragung (hier: eines Insolvenzvermerks) ins Grundbuch zu prüfen. Ist der eingetragene Insolvenzvermerk unrichtig, muss nachgewiesen werden, dass ein wirksamer Eröffnungsbeschluss nicht vorliegt
2. Ein Insolvenzbeschluss ist nicht deshalb unwirksam, weil er auf den nach einer Hochzeit nicht mehr geführten Geburtsnamen und eine frühere Anschrift ausgestellt wurde.

IBRRS 2016, 2639

BGH, Beschluss vom 11.10.2016 - VIII ZR 203/16
Das Revisionsgericht kann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil anordnen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt aber nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.

IBRRS 2016, 2638

BGH, Beschluss vom 21.09.2016 - VIII ZR 277/15
1. Zum Nachweis eines vor der Beschlagnahme eines Mietgrundstücks mit einem Verwandten des damaligen Eigentümers abgeschlossenen Mietvertrags und der Erbringung einer behaupteten Einmalzahlung auf die Miete (im Anschluss an Senatsurteil vom 18.09.2013 - VIII ZR 297/12, IMR 2013, 516).*)
2. Der Beschwerdewert bei einem Streit über das Bestehen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietverhältnisses, wozu auch ein Mietverhältnis auf die Lebensdauer des Mieters gehört, ist nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der vereinbarten Nettomiete, also 42 Monatsmieten, zu bemessen.
3. Bei Vereinbarung einer Einmalmiete für eine lebenslange Wohndauer ist zur Ermittlung der Beschwer der Einmalbetrag auf die Dauer der voraussichtlichen weiteren Lebenserwartung des Mieters zu verteilen.

IBRRS 2016, 2611

BGH, Urteil vom 08.09.2016 - IX ZR 52/15
Der durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretene Wertverlust an Aussonderungsgut (hier: Lastkraftwagen) kann anhand der Kauf- und Rückkaufpreise und der nach der durchschnittlichen Laufleistung ermittelten Gesamtlebensdauer geschätzt werden.*)

IBRRS 2016, 2684

BGH, Beschluss vom 13.10.2016 - IX AR(VZ) 7/15
1. Ein Insolvenzrichter kann die Aufnahme eines Bewerbers auf seine Vorauswahlliste ablehnen, wenn begründeter Anlass für die Vermutung besteht, dieser werde sein Amt als Insolvenzverwalter nicht höchstpersönlich ausüben.*)
2. Ein Bewerber muss von sich aus offenlegen, dass er nicht unerhebliche Beteiligungen an einer Bank hält, dort in die Führungsebene eingebunden ist oder sie in bedeutendem Umfang regelmäßig berät, wenn diese Bank in vielen Insolvenzverfahren an diesem Insolvenzgericht als Insolvenzgläubigerin auftritt.*)

IBRRS 2016, 2534

OLG München, Beschluss vom 01.07.2016 - 34 AR 77/16
1. Der bloße Antritt von Strafhaft begründet keine Aufgabe des Wohnsitzes, den der Betroffene zu diesem Zeitpunkt innehatte.
2. Wurde der letzte Wohnsitz allerdings erkennbar aufgegeben, bestimmt sich der allgemeine Gerichtsstand einer Person in erster Linie nach dem Aufenthaltsort im Inland und nur nachrangig nach dem letzten inländischen Wohnsitz (§ 16 ZPO).

IBRRS 2016, 2623

BGH, Beschluss vom 08.09.2016 - IX ZB 72/15
1. Ein Widerruf der Restschuldbefreiung kann auch dann nicht auf Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung gestützt werden, wenn das Insolvenzverfahren noch andauert.*)
2. Die im laufenden Insolvenzverfahren erteilte Restschuldbefreiung kann widerrufen werden, wenn der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt; dies gilt auch dann, wenn er die vor Erteilung der Restschuldbefreiung begonnene Pflichtverletzung danach fortsetzt.*)

IBRRS 2016, 2562

BGH, Beschluss vom 22.09.2016 - IX ZB 71/14
1. Dem vorläufigen Sachwalter sind die Tätigkeiten zu vergüten, die ihm vom Gesetz, vom Insolvenzgericht oder den Verfahrensbeteiligten in wirksamer Weise übertragen worden sind (Fortführung BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).*)
2. Bei beantragter Eigenverwaltung kann im Eröffnungsverfahren der vorläufige Sachwalter vom vorläufigen Gläubigerausschuss mit Zustimmung des Schuldners beauftragt werden, einen Insolvenzplan auszuarbeiten; weitere Aufgaben können dem vorläufigen Sachwalter auf diesem Weg über sein von Gesetz und Insolvenzgericht festgelegtes Tätigkeitsfeld hinaus nicht übertragen werden.*)
3. Der vorläufige Sachwalter darf im Rahmen seiner Überwachungs- und Kontrolltätigkeit die Eigenverwaltung beratend begleiten in dem Sinne, dass er sich rechtzeitig in die Erarbeitung der Sanierungskonzepte und die Wahrnehmung sonstiger Aufgaben einbinden lässt und rechtzeitig zur Durchführbarkeit der beabsichtigten Maßnahmen äußert; eine nur nachlaufend wahrgenommene Überwachung ist unzureichend.*)
4. Zu einzelnen Zu- und Abschlagstatbeständen bei der Vergütung des vorläufigen Sachwalters.*)
5. Die Auslagenpauschale des vorläufigen Sachwalters bemisst sich nach § 12 Abs. 3 InsVV.*)

IBRRS 2016, 2264

LG Berlin, Urteil vom 21.04.2016 - 19 T 27/16
1. Gibt der Insolvenzverwalter eines Wohnungsmieters die Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO ab, so erhält der Mieter mit deren Wirksamwerden die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mietverhältnis zurück.
2. Der Rückzahlungsanspruch für eine vom Mieter vor Insolvenzeröffnung geleistete Kaution geht mit Wirksamwerden der Enthaftungserklärung auf den Mieter über und verbleibt nicht bei der Insolvenzmasse.

IBRRS 2016, 2387

BGH, Beschluss vom 09.06.2016 - V ZB 37/15
Wird eine Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto abgewickelt, erstreckt sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar.*)

IBRRS 2016, 2368

OLG Rostock, Beschluss vom 22.08.2016 - 3 W 53/16
1. Die Betriebspflicht ist eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist.*)
2. Es steht grundsätzlich der Vollstreckbarkeit einer Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebs in Gewerberäumen nicht entgegen, dass es hierfür erforderlich ist, Vertragsbeziehungen zu Mitarbeitern und Lieferanten zu unterhalten, so dass sowohl der Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf die Erfüllung der Betriebspflicht als auch ihre Vollstreckung nach § 888 ZPO in Betracht kommen.*)
3. Eine Vollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO scheidet vielmehr erst dann aus, wenn dem Vollstreckungsschuldner die Erlangung der Mitwirkungshandlung des Dritten objektiv oder subjektiv eindeutig unmöglich ist. Es muss feststehen, dass der Schuldner erfolglos alle ihm zumutbaren Maßnahmen einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens unternommen hat, um den Dritten zu seiner Mitwirkung zu veranlassen, wofür den Vollstreckungsschuldner die Vortrags- und Beweislast trifft.*)

IBRRS 2016, 2324

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.03.2015 - 1 U 59/14
1. Eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers auf § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B gestützte Kündigung ist wirksam, wenn sie vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärt wird. Das gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung bereits ein vorläufiger "starker" Insolvenzverwalter bestellt war.
2. Tritt der (zahlungsunfähige) Auftragnehmer seinen Werklohnanspruch an einen Dritten ab, muss sich dieser die wirksame Vertragskündigung entgegenhalten lassen, wenn er vom Auftraggeber restlichen Werklohn fordert.

IBRRS 2016, 2178

BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - V ZA 35/15
1. Bei einer Zwangsvollstreckung wegen eines Pflichtteilsanspruchs kann ein Schuldner nicht geltend machen, seine Grundrechte bedürften eines besonderen Schutzes.
2. Für das Vollstreckungsgericht sind die materiellen Grundlagen eines Vollstreckungstitels ohne Belang.
3. Die Zuschlagsbeschwerde kann deshalb nicht darauf gestützt werden, der vollstreckbare Vergleich sei mit den §§ 2303, 2313 BGB unvereinbar.

IBRRS 2016, 2190

BGH, Beschluss vom 23.06.2016 - I ZB 5/16
1. Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung gemäß § 887 Abs. 1 ZPO im Wege der Ersatzvornahme zu vollstrecken.*)
2. Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung eines Wirtschaftsplans für ein Kalenderjahr nach § 28 Abs. 1 WEG ist nicht zu vollstrecken, wenn dieses Kalenderjahr zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung abgelaufen ist.*)