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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2272 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 3998
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Umfassender Vergleich in der Wohlverhaltensphase

BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - IX ZB 219/10

Schließt der Schuldner mit allen Insolvenzgläubigern, die Forderungen zur Tabelle angemeldet haben, in der Wohlverhaltensperiode einen Vergleich und sind die Ansprüche dieser Gläubiger danach durch Teilzahlung und Teilerlass erloschen, ist auf seinen Antrag die Wohlverhaltensphase vorzeitig zu beenden und die Restschuldbefreiung auszusprechen, sofern er belegt, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind.*)

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IBRRS 2011, 3995
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - IX ZA 74/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3994
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Obliegenheiten bei der Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - IX ZB 133/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3954
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütung des Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - IX ZB 107/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3927
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Treuhänders

BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - IX ZB 193/10

1. Die Regelvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren ist nicht durch die bei gleicher Berechnungsgrundlage sich ergebende Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Abs. 1 InsVV der Höhe nach begrenzt.*)

2. Übersteigt die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren den Betrag von 160.000 Euro oder die Gesamtsumme aller angemeldeten und anerkannten Insolvenzforderungen, kommt ein Abschlag in Betracht, der von Amts wegen zu prüfen ist.*)

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IBRRS 2011, 3922
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zahlungen in der Insolvenz und Globalzession

BGH, Urteil vom 29.09.2011 - IX ZR 74/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3920
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Nichterklärung zu Versagungsanträgen

BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - IX ZB 133/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3787
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangelbeseitigung: Welche Regeln der Technik sind maßgeblich?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2011 - 10 W 9/11

1. Ein Verfahren auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme nach § 887 ZPO wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn der zu vollstreckende Anspruch eine Insolvenzforderung darstellt. Die Zwangsvollstreckung wird vielmehr nach § 89 InsO unzulässig.*)

2. Auch wenn das Werk grundsätzlich den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichen Mindeststandard entsprechen muss, muss eine Mangelbeseitigung die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten.*)

3. Bei den Mehrkosten aufgrund nach Abnahme gestiegener gesetzlicher oder technischer Anforderungen an das Werk handelt es sich um keine Sowiesokosten, sondern ein dem Besteller verbleibender Mehrwert gegenüber der ursprünglich vertraglich vereinbarten Werkleistung kann nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung eine Zahlungspflicht des Bestellers begründen.*)

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IBRRS 2011, 3722
ImmobilienImmobilien
Übertragung als unentgeltliche Leistung?

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.08.2011 - 2 U 1229/10

Wird unter Eheleuten ein Grundstück unter Einräumung eines lebenslänglichen Wohnrechts und weitere Grundstücke mit der Gewährung eines unentgeltlichen Nießbrauchsrechts übertragen, stellen diese Verpflichtungen keine Gegenleistungen dar. Diese Verpflichtungen mindern lediglich den Erhalt des unentgeltlichen Vorteils.

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IBRRS 2011, 3721
ImmobilienImmobilien
Übertragung als unentgeltliche Leistung?

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.06.2011 - 2 U 1229/10

Wird unter Eheleuten ein Grundstück unter Einräumung eines lebenslänglichen Wohnrechts und weitere Grundstücke mit der Gewährung eines unentgeltlichen Nießbrauchsrechts übertragen, stellen diese Verpflichtungen keine Gegenleistungen dar. Diese Verpflichtungen mindern lediglich den Erhalt des unentgeltlichen Vorteils.

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IBRRS 2011, 3718
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung der unentgeltlichen Leistung des Insolvenzschuldners

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.05.2011 - 2 W 179/11

1. Eine unentgeltliche Leistung des Insolvenzschuldners ist nicht nur dann anfechtbar, wenn sie nicht früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurde, sondern erst recht, wenn die unentgeltliche Leistung nach der Insolvenzantragstellung erfolgt ist.

2. Im Rahmen der Verjährung ist nicht die Kenntnis des Insolvenzschuldners, sondern die des Insolvenzverwalters maßgebend. Für die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Anfechtungsgegners ist es notwendig, dass der Insolvenzverwalter die Tatsachen kennt, aus denen sich die anfechtungsrechtlichen Rechtsfolgen ableiten lassen, also die Tatsachen, die einen Tatbestand der §§ 130 ff. InsO einschließlich der Gläubigerbenachteiligung ausfüllen. Dabei ist der Insolvenzverwalter nicht zu etwaigen Nachforschungen verpflichtet. Es ist Sache des Insolvenzschuldners ohne besondere Nachfrage hinsichtlich der Umstände Angaben über sein Vermögen zu machen, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sein bzw. eine Insolvenzanfechtung begründen können (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZB 126/08 - NZI 2010, 264 = WM 2010, 524 = ZinsO 2010, 477 = MDR 2010, 590).

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IBRRS 2011, 3627
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage

BGH, Urteil vom 19.07.2011 - II ZR 246/09

1. Eine aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aktiengesellschaft nur dann nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn der angefochtene Beschluss zu einer Vergrößerung der Insolvenzmasse führt.*)

2. Im Rahmen eines fremdnützigen Verwaltungstreuhandverhältnisses werden dem Treuhänder Stimmrechte eines Dritten, der sein Verhalten mit dem Treugeber abgestimmt hat, nicht nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.*)

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IBRRS 2011, 3597
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert der Insolvenzfeststellungsklage

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.2010 - 14 W 741/10

1. Wird die Feststellung begehrt, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, richtet sich der Streitwert nach dem vollen Forderungsbetrag, wenn kein Zweifel an der umfassenden Realisierbarkeit besteht.*)

2. Beweisbelastet für die fehlende oder eingeschränkte Realisierbarkeit ist der Schuldner.*)

3. Das Verbot der reformatio in peius gilt nicht im Verfahren der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung.*)

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IBRRS 2011, 3540
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Art. 6 EuGVÜ: Für Prozessaufrechnung gilt das deutsche Recht!

OLG Hamburg, Urteil vom 30.03.2011 - 4 U 100/07

1. Nach deutschem Prozessrecht ist eine Zuständigkeit deutscher Gerichte für Insolvenzanfechtungsklagen gegen einen in Dänemark wohnhaften Anfechtungsgegner nicht begründet.

2. Deutsche Gerichte sind im Geltungsbereich des EuGVÜ für die Entscheidung über eine gegenüber einer ausländischen Partei erklärten Prozessaufrechnung mit bestrittenen inkonnexen Gegenforderungen zuständig. Eine internationale Zuständigkeit für die Entscheidung über die Gegenforderungen muss dafür nicht gegeben sein.

3. Ein rechtlicher Zusammenhang im Sinne von § 33 ZPO liegt dann vor, wenn die geltend gemachten Forderungen auf ein gemeinsames Rechtsverhältnis zurückzuführen sind. Dies ist bei einem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung und dem Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der geleisteten Mieten des Schuldners nicht der Fall. Die Insolvenzanfechtungsansprüche haben ihre Grundlage im Insolvenzrecht mit ganz anderen Anknüpfungstatsachen - wie Zahlungsunfähigkeit und Kenntnis des Anfechtungsgegners hiervon - als die mietrechtlichen Zahlungsansprüche.

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IBRRS 2011, 3535
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zustimmung zum Schuldneraustausch als entgeltliche Gegenleistung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.08.2011 - 3 U 112/10

1. Eine Leistung ist dann als unentgeltlich anzusehen, wenn nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts der Verfügung des Leistenden keine Leistung gegenübersteht, dem Verfügenden also keine dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert entsprechende Gegenleistung zufließen soll, während Entgeltlichkeit vorliegt, wenn der Schuldner für seine Leistung eine ausgleichende Gegenleistung erhalten hat. Das ausgleichende Entgelt muss nicht eine Gegenleistung i.S.d. §§ 320 ff. BGB sein; vielmehr genügt jeder entsprechend werthaltige Vermögensvorteil, den der Schuldner durch die Rechtshandlung erlangt.

2. Tritt die Insolvenzschuldnerin in das zwischen der Vermieterin und der Vormieterin bestehende Mietverhältnis ein, so steht ihr als Gegenleistung die Pflicht der Vermieterin zur Einräumung des unmittelbaren Besitzes an der Mietsache gegenüber sowie alle diejenigen Leistungspflichten, die der Vermieterin zuvor gegenüber der Vormieterin oblagen.

3. Entlässt die Vermieterin die Vormieterin aus dem bestehenden Mietverhältnis, wobei sie auf die Geltendmachung bestehender Ansprüche gegenüber der Vormieterin verzichtet, so ist dieses Verhalten als eine entgeltliche Gegenleistung der Vermieterin anzusehen, auch wenn diese nicht der Insolvenzschuldnerin unmittelbar zugute kommt.

4. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn eine Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert oder verzögert hat, wenn sich also die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten. Durch den Eintritt der Insolvenzschuldnerin in den zwischen der Vermieterin und der Vormieterin bestehenden Mietvertrag ist weder das Aktivvermögen gemindert noch sind die Verbindlichkeiten der Insolvenzschuldnerin vermehrt worden.

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IBRRS 2011, 3400
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütungsanspruch des Treuhänders bei Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 140/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3265
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Keine Prüfungen des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes mehr

BGH, Beschluss vom 21.06.2011 - II ZB 12/10

1. Das Recht und die Pflicht des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes, nach §§ 53, 54 GenG die gesetzlichen Pflichtprüfungen durchzuführen, besteht nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Genossenschaft jedenfalls dann nicht mehr, wenn der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft eingestellt worden ist.*)

2. Sind in diesem Fall die Voraussetzungen für die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 53 Abs. 2 GenG erfüllt, ist gemäß § 155 Abs. 3 Satz 1 InsO auf Antrag des Insolvenzverwalters ein Abschlussprüfer durch das Registergericht zu bestellen. Der Insolvenzverwalter kann dem Registergericht den Prüfungsverband als Abschlussprüfer vorschlagen. Er kann aber auch eine andere Person vorschlagen.*)

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IBRRS 2011, 3236
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann verjährt Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters?

BGH, Beschluss vom 20.07.2011 - IX ZB 58/11

1. Der Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters bis zur Festsetzung der Vergütung durch das Insolvenzgericht verjährt innerhalb der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB.

2. Die Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in welchem das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, der Vergütungsanspruch mithin entstanden ist.

3. Bis zum Abschluss des eröffneten Insolvenzverfahrens ist die Verjährung jedoch in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 8 Abs. 2 Satz 1 RVG gehemmt.

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IBRRS 2011, 3210
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verletzung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten

BGH, Beschluss vom 20.07.2011 - IX ZB 53/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3208
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Beschluss bezüglich Antrag zur Aufhebung der Eigenverwaltung

BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 64/10

Der Beschluss der Gläubigerversammlung, die Aufhebung der Eigenverwaltung zu beantragen, kann nicht im Verfahren nach § 78 Abs. 1 InsO angefochten werden.*)

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IBRRS 2011, 3193
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kein Beschlussaufhebungsverfahren bei nichtigen Beschlüssen

BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 128/10

Das Beschlussaufhebungsverfahren findet bei nichtigen Beschlüssen der Gläubigerversammlung nicht statt.*)

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IBRRS 2011, 3187
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Restschuldbefreiung und unerlaubte Handlung

BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IX ZR 151/10

1. Hat der Schuldner eine vorsätzliche unerlaubte Handlung begangen, bestimmt sich der Kreis der von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen danach, welche Rechtsfolgen das materielle Schadensrecht an die unerlaubte Handlung knüpft.*)

2. Ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch kann auch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung begründet sein, sofern zugleich ein materiellrechtlicher deliktischer Erstattungsanspruch besteht.*)

3. Der Anspruch des Geschädigten einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, welcher im Strafverfahren gegen den Schädiger als Nebenkläger aufgetreten ist, auf Erstattung der Kosten der Nebenklage ist allein prozessualer Natur und daher nicht aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung begründet.*)

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IBRRS 2011, 3183
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 148/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3167
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausgeldansprüche in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers

BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IX ZR 120/10

1. In der Insolvenz eines Wohnungseigentümers ist die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten, vor der Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Hausgeldansprüche ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Beschlagnahme des Wohnungseigentums absonderungsberechtigt.*)

2. Sofern die Berechtigten gegen den säumigen Wohnungseigentümer vor der Insolvenzeröffnung keinen Zahlungstitel erlangt haben, können sie den das Absonderungsrecht bestreitenden Insolvenzverwalter mit der Pfandklage auf Duldung der Zwangsversteigerung in die Eigentumswohnung in Anspruch nehmen. Das Prozessgericht muss in diesem Fall prüfen, ob die Voraussetzungen des Vorrechts gegeben sind.*)

3. Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wohnungseigentümers entsteht das Vorrecht wegen der Hausgeldansprüche an der bis dahin nicht beschlagnahmten Eigentumswohnung mit der Verfahrenseröffnung.*)

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IBRRS 2011, 3150
ProzessualesProzessuales
Keine Streitschlichtung bei Feststellung zur Insolvenztabelle!

BGH, Urteil vom 09.06.2011 - IX ZR 213/10

Die Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Insolvenzgläubiger die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle betreibt, ist nicht von der vorherigen Durchführung eines Verfahrens der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung abhängig.*)

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IBRRS 2011, 3126
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AG zahlt nicht, AN wird insolvent: Muss AG Schadensersatz leisten?

OLG Jena, Urteil vom 30.04.2009 - 1 U 657/06

Wird eine berechtigte Werklohnforderung vom Auftraggeber nicht rechtzeitig bezahlt und meldet der Auftragnehmer daraufhin Insolvenz an, besteht jedenfalls dann kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzugs, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung bereits zahlungsunfähig war.

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IBRRS 2011, 3085
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Inkongruenz von Verrechnungen im Bankenkontokorrent

BGH, Urteil vom 07.07.2011 - IX ZR 100/10

Die Frage der Inkongruenz von Verrechnungen im debitorischen Bankenkontokorrent kann bei der Anfechtung von Rechtshandlungen innerhalb des zweiten oder dritten Monats vor der Insolvenzantragstellung für den gesamten Anfechtungszeitraum nur einheitlich beantwortet werden. Wird das Kontokorrent nicht vorher gekündigt, läuft der Anfechtungszeitraum bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.*)

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IBRRS 2011, 3064
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzverwalter charakterlich ungeeignet: Keine Vergütung!

BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZB 248/09

Wer aufgrund schwerwiegender Straftaten charakterlich ungeeignet ist, fremdes Vermögen zu verwalten, und gleichwohl die Bestellung zum Insolvenzverwalter annimmt, kann von einer Vergütung ausgeschlossen sein.*)

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IBRRS 2011, 3022
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kann Baubehörde mit Steuerschulden aufrechnen?

BGH, Urteil vom 30.06.2011 - IX ZR 155/08

1. Die für die Beurteilung der Anfechtbarkeit der Aufrechnungslage maßgebliche Rechtshandlung ist nicht der Abschluss des (Bau-)Werkvertrags, sondern das Werthaltigwerden der Werklohnforderungen. Erst die erbrachte Werkleistung verschafft dem Gläubiger die Möglichkeit, sich durch Aufrechnung zu befriedigen.

2. Holt eine Behörde von anderen Behörden desselben Landes Informationen ein, um eine Schuld des Landes im Wege der Aufrechnung tilgen zu können, müssen auch die Informationen verlangt und erteilt werden, die der Wirksamkeit einer Aufrechnung insolvenzrechtlich entgegenstehen können. Unterbleibt die vollständige Mitteilung aller bekannten rechtserheblichen Umstände, hat dies zur Folge, dass sich die handelnde Körperschaft auf die Unkenntnis solcher Umstände nicht berufen darf.*)

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IBRRS 2011, 2957
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 07.07.2011 - IX ZB 61/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2947
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rechtskauf bei Kooperationsvereinbarung

BGH, Urteil vom 10.05.2011 - X ZR 156/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2880
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zurückbehaltungsrecht: Freihändiger Verkauf oder Versteigerung

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - IX ZR 144/10

1. Ist bei einer freihändigen Veräußerung mit einem kaufmännischen Zurückbehaltungsrecht belasteter Ware ein höherer Erlös als bei einer Versteigerung zu erwarten, trifft den vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalter die Verpflichtung, gegenüber dem Absonderungsberechtigten dieser Art des Verkaufs zuzustimmen.*)

2. Wäre im Falle der Erteilung einer Zustimmung des nur mitbestimmenden vorläufigen Insolvenzverwalters und der Belehrung über das notwendige Einverständnis auch des Schuldners ein freihändiger Verkauf gescheitert, weil der Schuldner seine

Zustimmung verweigert hätte, kann den vorläufigen Verwalter die Verpflichtung treffen, den Verkauf mit Hilfe einer bei dem Insolvenzgericht zu erwirkenden Einzelanordnung durchzusetzen, wenn es sich bei dem freihändigen Verkauf um eine besonders günstige, sich nach Verfahrenseröffnung voraussichtlich nicht mehr bietende Veräußerungsgelegenheit handelt.*)

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IBRRS 2011, 2850
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Staatshaftungsanspruch und Versicherungsforderungen

BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - IX ZR 210/10

Wird ein Staatshaftungsanspruch aus der verspäteten innerstaatlichen Umsetzung einer EG-Richtlinie hergeleitet, welche die bevorrechtigte Behandlung von Versicherungsforderungen bei Insolvenz eines Versicherungsunternehmens anordnet, handelt es sich um einen von dem jeweiligen Versicherungsnehmer zu verfolgenden Einzelschaden und nicht um einen von dem Insolvenzverwalter geltend zu machenden Gesamtschaden.*)

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IBRRS 2011, 2810
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Belastung mit Fremdgrundschuld: Vermögensverschwendung?

BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - IX ZB 169/10

Die Belastung eines Grundstücks mit einer Fremdgrundschuld, die keine Forderung sichert, stellt eine Vermögensverschwendung dar.*)

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IBRRS 2011, 2806
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Ist der Insolvenzverwalter an eine Schiedsklausel gebunden?

BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - III ZB 59/10

1. Soweit nach § 1031 Abs. 2 ZPO beim staatlichen Gericht ein Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens nur bis zur Bildung des Schiedsgerichts gestellt werden kann, ist entscheidend der Eingang des Antrags bei Gericht, nicht der Zeitpunkt der Zustellung an die Gegenseite.*)

2. Die grundsätzliche Bindung des Insolvenzverwalters an eine vom Gemeinschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossene Schiedsabrede gilt nicht, soweit es um Rechte des Insolvenzverwalters geht, die sich nicht unmittelbar aus dem vom Gemeinschuldner abgeschlossenen Vertrag ergeben, sondern auf der Insolvenzordnung beruhen; zu diesen selbständigen, der Verfügungsgewalt des Gemeinschuldners entzogenen Rechten gehört nicht nur die Insolvenzanfechtung, sondern auch das Wahlrecht des Insolvenzverwalters aus § 103 InsO.*)




IBRRS 2011, 2710
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wer kann nach Verfahrensaufhebung noch Forderungen erheben?

OLG Celle, Urteil vom 14.07.2011 - 13 U 26/11

1. Ansprüche der Insolvenzgläubiger, die sich am Insolvenzplanverfahren nicht beteiligt haben, können ihre Forderungen auch nach Verfahrensaufhebung noch geltend machen (entgegen LAG Sachsen, Urteil vom 22.11.2007 - 1 Sa 364/03).*)

2. Der Schuldner hat, um ein Wiederaufleben der erlassenen Forderung zu verhindern, entweder die im Insolvenzplan festgesetzte Quote zu zahlen oder das Insolvenzgericht anzurufen, um eine Entscheidung nach § 256 InsO herbeizuführen.*)

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IBRRS 2011, 2668
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzecht - Wann stellt der Schuldner seine Zahlungen ein?

BGH, Urteil vom 30.06.2011 - IX ZR 134/10

Der Schuldner hat die Zahlungen eingestellt, wenn er einen maßgeblichen Teil der fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlt. Diese Feststellung kann nicht nur durch eine Gegenüberstellung der beglichenen und der offenen Verbindlichkeiten, sondern auch mit Hilfe von Indiztatsachen getroffen werden.*)

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IBRRS 2011, 2665
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütung des Insolvenzverwalters aus der Masse

BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - IX ZB 18/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2662
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnung von Zuschlägen

BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZB 143/08

1. Alle nach § 3 Abs. 1 InsVV zu gewährenden Zuschläge berechnen sich nach der um den Überschuss bei einer Unternehmensfortführung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV erhöhten Berechnungsgrundlage.*)

2. Die nach § 3 Abs. 1 Buchst. b InsVV bei der Zumessung eines Zuschlags wegen Unternehmensfortführung vorzunehmende Vergleichsrechnung bezieht sich nur auf diesen Zuschlag; andere Zuschläge werden in die Vergleichsrechnung nicht einbezogen.*)

3. Der mit der Vergleichsrechnung ermittelte Ausgleichszuschlag wegen Unternehmensfortführung ist in die Angemessenheitsbetrachtung zur Festlegung eines Gesamtzuschlags einzustellen.*)

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IBRRS 2011, 2627
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütung des Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZB 47/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2612
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen Arbeitnehmer

BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZB 247/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2596
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens

BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - IX ZB 74/10

1. Zum Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist nicht als Erbe berechtigt, wer die Versäumung der Ausschlagungsfrist angefochten hat, auch wenn die Wirksamkeit der Anfechtung noch nicht feststeht.*)

2. Wer die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens als Nachlassgläubiger beantragt, muss seine Forderung gegen den Nachlass glaubhaft machen.*)

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IBRRS 2011, 2577
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann kann zweites Insolvenzverfahren eröffnet werden?

BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZB 175/10

Hat der Insolvenzverwalter erklärt, das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners gehöre nicht zur Insolvenzmasse, kann auf Antrag eines Neugläubigers ein auf dieses Vermögen beschränktes zweites Insolvenzverfahren eröffnet werden.*)

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IBRRS 2011, 2502
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Zahlungen als unentgeltliche Leistung nach § 134 InsO?

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.05.2011 - 19 U 18/11

Eine anfechtbare unentgeltliche Leistung i. S. des § 134 InsO liegt nicht vor, wenn der Schuldner auf Grund einer Regelung im qualifizierten Makleralleinauftrag Zahlungen leistet, die eine Schadensersatzpflicht des Schuldners im Falle einer Eigenvermittlung des Objekts vorsieht.*)

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IBRRS 2011, 2495
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Bemühungen um Arbeitsstelle zur Restschuldbefreiung nötig

BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - IX ZB 224/09

1. Zu der Obliegenheit des Schuldners, sich um eine angemessene Beschäftigung zu bemühen, gehört es, sich im Regelfall bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden und laufend Kontakt zu den dort für ihn zuständigen Mitarbeitern zu halten. Weiter muss er sich selbst aktiv und ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen, etwa durch stetige Lektüre einschlägiger Stellenanzeigen und durch entsprechende Bewerbungen. Als ungefähre Richtgröße können zwei bis drei Bewerbungen in der Woche gelten, sofern entsprechende Stellen angeboten werden.*)

2. Der Schuldner wird dem Bemühen um eine Arbeitsstelle nicht gerecht, wenn er durchschnittlich alle drei Monate eine Bewerbung abgibt, sonst aber keine Aktivitäten entfaltet.*)

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IBRRS 2011, 2479
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verweigerte Mitwirkung im Versagungsverfahren

BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - IX ZB 274/10

Verweigert der Schuldner seine Mitwirkung im Versagungsverfahren nach § 296 Abs. 2 InsO, kann ihm die Restschuldbefreiung nur versagt werden, wenn diesem Verfahren ein statthafter Versagungsantrag nach § 296 Abs. 1 InsO zugrunde liegt; zulässig muss der Antrag nicht sein.*)

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IBRRS 2011, 2472
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütung des Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZB 215/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2469
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Konkludente Genehmigung von Lastschriftabbuchungen in Insolvenz

BGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 155/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2451
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Baukostenzuschuss trotz vorzeitiger Vertragsbeendigung

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.06.2011 - 3 U 87/10

Die nur einseitige Vorstellung des Vermieters, die Zahlung eines Baukostenzuschusses werde durch die Einnahmen aus einem langfristigen Mietverhältnis kompensiert, wird nicht Geschäftsgrundlage. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich bei den Vertragsparteien nicht um die Parteien des Mietvertrages handelt und der Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden kann.

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IBRRS 2011, 2431
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verbindlichkeiten aus §§ 823 ff. BGB - von der Restschuldbefreiung ausgenommen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2011 - 24 U 118/10

1. Gemäß dem bis zum 30. November 2001 geltenden § 302 Nr. 1 InsO a. F. waren von der Restschuldbefreiung Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ohne Weiteres ausgenommen, ohne dass sonstige Voraussetzungen - etwa entsprechende Angaben in der Anmeldung, eine Anmeldung überhaupt oder die Feststellung, dass eine unerlaubte Handlung vorliege, im Tenor des Vollstreckungstitels - hätten vorliegen müssen.*)

2. Für vorsätzliches Handeln des Schuldners im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO a. F. genügt Eventualvorsatz, ohne dass jede einzelne Schadensposition vom Vorsatz umfasst sein muss.*)

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