Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
2276 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 0625
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZB 190/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0622

BGH, Urteil vom 13.01.2011 - IX ZR 233/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0559

BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 97/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0543

BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 29/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0448

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 261/09
1. Die Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltensperiode durch die Erste Änderungsverordnung zur Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung findet für die Tätigkeit des Treuhänders ab 7. Oktober 2004 Anwendung; für seine Tätigkeit davor gilt die frühere Fassung.*)
2. Zu vergleichen ist die Regelvergütung nach § 14 Abs. 1 und 2 InsVV mit der Mindestvergütung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 und 2 InsVV, jeweils bezogen auf die gesamte Dauer der Tätigkeit. Die höhere Vergütung ist festzusetzen.*)
3. Der Zuschlag nach § 14 Abs. 3 Satz 2 InsVV kann nicht zur Regelvergütung verlangt werden; er setzt nicht voraus, dass auch ohne Verteilung die Mindestvergütung anzusetzen wäre.*)
4. Der Zuschlag von 50 Euro wird für jeweils fünf Gläubiger gewährt, auch für die ersten fünf Gläubiger, wenn insgesamt an mehr als fünf Gläubiger verteilt wurde.*)

IBRRS 2011, 0447

BGH, Beschluss vom 06.12.2010 - II ZB 13/09
Die beabsichtigte Erhebung einer Teilklage durch den Insolvenzverwalter ist nicht bereits als solche, sondern nur dann mutwillig im Sinne von § 116 Satz 2, § 114 Satz 1 letzter Halbsatz ZPO, wenn der Insolvenzverwalter keine nachvollziehbaren Sachgründe dafür vorbringt, warum er auf die Geltendmachung der Gesamtforderung verzichtet.*)

IBRRS 2011, 0445

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZA 30/10
Erbringt der gutgläubige Drittschuldner in Unkenntnis der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters an diesen eine Leistung zur Erfüllung einer gegenüber dem Schuldner bestehenden Verbindlichkeit, so kann in entsprechender Anwendung von § 82 InsO Befreiung eintreten.*)

IBRRS 2011, 0423

BGH, Urteil vom 16.12.2010 - IX ZR 24/10
Eine nicht oder ohne den Hinweis auf den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldete Forderung wird auch dann von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn die unterbliebene oder unvollständige Anmeldung nicht auf einem Verschulden des Gläubigers beruht.*)

IBRRS 2011, 0422

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZB 206/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0365

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZB 13/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0351

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 21/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0335

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZB 227/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0302

VGH Hessen, Beschluss vom 22.01.2010 - 5 B 3254/09
Versucht eine Gemeinde einen festgesetzten Abgabenanspruch zuerst durch Anmeldung im Insolvenzverfahren gegen den persönlichen Schuldner durchzusetzen und realisiert erst danach die ausgefallene Forderung durch Inanspruchnahme der als öffentliche Last auf dem Grundstück liegenden dinglichen Haftung mit einem Duldungsbescheid gegen den Grundstückseigentümer, liegt darin kein Ermessensfehlgebrauch.*)

IBRRS 2011, 0274

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 63/09
Im Regelinsolvenzverfahren kann die Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung einer Auskunftspflicht unverhältnismäßig sein, wenn der Schuldner die gebotene Auskunft von sich aus nachgeholt hat, bevor der Sachverhalt aufgedeckt und ein hierauf gestützter Versagungsantrag gestellt worden ist.*)

IBRRS 2011, 0272

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZR 199/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0257

BGH, Beschluss vom 10.12.2010 - IX ZA 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0251

BGH, Urteil vom 21.10.2010 - IX ZR 220/09
Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Pflicht, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen sind.*)

IBRRS 2011, 0245

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 39/10
Die Regel-Mindestvergütung des Insolvenzverwalters richtet sich nach der Kopfzahl der Gläubiger, nicht nach der Zahl der angemeldeten Forderungen.*)

IBRRS 2011, 0226

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2010 - 24 W 86/10
1. Die Befugnis einer Geschäftsführerin, die GmbH außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt.*)
2. Dies gilt auch für deren Fähigkeit, Zustellungen mit Wirkung für und gegen die GmbH entgegenzunehmen.*)
3. Die durch Versäumnisurteil verurteilte Partei, die hilfsbedürftig im Sinne der §§ 114 ff. ZPO ist oder sich berechtigt dafür halten durfte, hat innerhalb der Einspruchsfrist einen vollständigen, also prüf- und entscheidungsfähigen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe beim Einspruchsgericht einzureichen; dazu gehört auch die vorgeschriebene Prozesskostenhilfe-Erklärung (Anschluss an BGH FamRZ 2008, 1166).*)

IBRRS 2011, 0222

AG Chemnitz, Urteil vom 01.06.2010 - 15 C 932/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0217

LG Chemnitz, Urteil vom 17.12.2010 - 6 S 261/10
1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, bei bestehenden Hausgeldschulden eines Miteigentümers neben der Kaltmiete auch die Nebenkostenvorauszahlungen bei dessen Mietern als Drittschuldner abzupfänden.
2. Die Mieter können im Rahmen einer Drittschuldnerklage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen diese gerade kein entgegenstehendes Interesse an der Pfändung einwenden, da deren Vermieter die Nebenkosten offensichtlich nicht zweckentsprechend an die Wohnungseigentümergemeinschaft weiterleitet.

IBRRS 2011, 0193

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 160/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0178

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 121/10
Im Beschwerdeverfahren gegen die Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse ist die nach Erlass des Ablehnungsbeschlusses erfolgte Befriedigung der Forderung des den Insolvenzantrag stellenden Gläubigers nicht zu berücksichtigen.*)

IBRRS 2011, 0171

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 61/09
1. Verfügt ein Insolvenzgläubiger zur Sicherung seiner Forderung über eine Gesamtgrundschuld, für die massefremde Grundstücke mithaften und die zugleich auch Forderungen gegen Dritte sichert, so genügt für einen Verzicht auf das Absonderungsrecht, dass er im Umfang der Anmeldung als Insolvenzforderung auf den schuldrechtlichen Sicherungsanspruch aus einer Zweckvereinbarung mit den Sicherungsgebern verzichtet.*)
2. Als Verzicht auf das Absonderungsrecht für eine Insolvenzforderung genügt auch sonst jede Erklärung, die verhindert, dass das Absonderungsgut verwertet und die gesicherte Insolvenzforderung trotzdem in voller Höhe bei der Verteilung der Masse berücksichtigt wird. Zu diesem Zweck muss nicht notwendig über das zur abgesonderten Befriedigung berechtigende Grundpfandrecht verfügt werden. Nur wenn dies geschieht, bedarf die Erklärung des Insolvenzgläubigers der grundbuchmäßigen Form.*)

IBRRS 2011, 0168

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 238/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0152

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 120/10
Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens, den er als Kaution für die von ihm bewohnte Wohnung benötigt.*)

IBRRS 2011, 0134

BGH, Beschluss vom 15.11.2010 - NotZ 6/10
Ein Notar kann durch seine Art der Wirtschaftsführung die Interessen der Rechtsuchenden gefährden, wenn er zwecks Erlangung einer Restschuldbefreiung einen Insolvenzeröffnungsbeschluss bei einem ausländischen Gericht erwirkt, das im maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung offensichtlich und für ihn als Organ der Rechtspflege ohne weiteres erkennbar international nicht zuständig ist.*)

IBRRS 2011, 0108

BGH, Urteil vom 08.12.2010 - XII ZR 86/09
1. Verpflichtet sich der Mieter in einem Mietaufhebungsvertrag zu Ausgleichszahlungen, falls der Vermieter bei einer Weitervermietung des Mietobjekts nur eine geringere als die vom Mieter geschuldete Miete erzielen kann, wird dieser Anspruch bei einer späteren Zwangsverwaltung des Grundstücks nicht von der Beschlagnahme erfasst.*)
2. Tritt der Vermieter diese Forderung vor der Anordnung der Zwangsverwaltung über das Mietgrundstück an einen anderen ab, stellt dies keine Vorausverfügung über eine Mietforderung i. S. von § 1124 Abs. 2 BGB dar.*)

IBRRS 2011, 0060

BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - IX ZB 65/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0053

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 110/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0049

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 281/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 0035

BGH, Urteil vom 18.11.2010 - IX ZR 67/10
1. Die Klage eines Gläubigers auf Zinszahlung seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nach dessen Aufhebung während der Treuhandphase ungeachtet einer möglichen späteren Restschuldbefreiung des Schuldners zulässig.*)
2. Zinsforderungen auf Ansprüche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung werden auch dann nicht von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn sie mangels Aufforderung zur Anmeldung nachrangiger Forderungen nicht mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zur Insolvenztabelle angemeldet worden sind.*)

IBRRS 2011, 0034

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 151/09
Die Anordnung einer Nachtragsverteilung in einem früheren Konkurs- oder Insolvenzverfahren wegen nachträglich ermittelter Gegenstände der Masse lässt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag im Regelfall unberührt.*)

IBRRS 2011, 0033

BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZB 71/08
Allein der Umstand, dass der Insolvenzverwalter versuchen muss, die Finanzierung der Prozessführung durch 26 Gläubiger zu erreichen, zwingt nicht zur Gewährung von Prozesskostenhilfe.*)

Online seit 2010
IBRRS 2010, 4851
BGH, Beschluss vom 01.12.2010 - IX ZA 43/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4845

BGH, Urteil vom 26.11.2010 - LwZR 22/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4829

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 184/09
1. Der vom Schuldner durch einen Erbfall während des Insolvenzverfahrens erworbene Pflichtteilsanspruch gehört zur Insolvenzmasse.*)
2. Wird der während des Insolvenzverfahrens entstandene Pflichtteilsanspruch erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens anerkannt oder rechtshängig gemacht, unterliegt er der Nachtragsverteilung.*)

IBRRS 2010, 4814

LG Würzburg, Urteil vom 12.02.2009 - 12 O 558/08
1. Die Kündigung des Auftraggebers ist nicht ausgeschlossen, wenn das Insolvenzverfahren beantragt ist oder ein solches Verfahren eröffnet wird.
2. Das Wahlrecht des Insolvenzverwalter nach der Insolvenzordnung besteht nur dann, wenn eine auf die vertragliche Bestimmung gestützte Kündigung nicht erklärt wurde.

IBRRS 2010, 4774

BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - IX ZB 115/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4768

BGH, Urteil vom 18.11.2010 - IX ZR 17/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4758

BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZB 285/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4746

BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZB 137/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4740

BGH, Urteil vom 14.10.2010 - IX ZR 160/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4725

OLG Hamburg, Beschluss vom 27.10.2010 - 9 U 171/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4697

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.06.2010 - 24 U 210/09
1. Der Insolvenzschuldner ist nicht gehindert, durch den Abschluss von Verträgen neue Verbindlichkeiten zu begründen, für die er mit dem insolvenzfreien Vermögen einzustehen hat.*)
2. Die Mietvertragsklausel, der Mieter dürfe sich auf eine Minderung nur berufen, wenn er sich mit Mietzahlungen nicht im Rückstand befinde, ist nicht zu beanstanden.*)

IBRRS 2010, 4655

BGH, Urteil vom 16.11.2010 - VI ZR 17/10
Die dem Schuldner in einem Strafverfahren auferlegten Gerichtskosten sind keine Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO.

IBRRS 2010, 4624

OLG München, Beschluss vom 24.08.2010 - 34 Sch 21/10
Zur Eigenschaft des Schiedsgerichts der Deutschen Eishockey-Liga als Schiedsgericht im Sinne des Zehnten Buches der ZPO und zu dessen Zuständigkeit im Zusammenhang mit Lizenzstreitigkeiten zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gesellschaftern.*)

IBRRS 2010, 4602

BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZB 278/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4541

BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZB 24/10
Der Schuldner kann die eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit des von dem Insolvenzverwalter gefertigten Vermögensverzeichnisses nicht unter Berufung auf Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten verweigern.*)

IBRRS 2010, 4536

BGH, Urteil vom 14.10.2010 - IX ZR 16/10
Die Zahlung einer Geldstrafe unterliegt der Insolvenzanfechtung.*)
