Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
2276 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 0710
BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZR 73/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0709

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZB 105/09
Eine Nachtragsverteilung kann angeordnet werden, wenn ein Gläubiger im vereinfachten Insolvenzverfahren schlüssig darlegt, dass er mit Hilfe einer Anfechtungsklage unbekannte Gegenstände zur Masse ziehen kann.*)

IBRRS 2010, 0677

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZB 47/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0675

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - I ZB 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0671

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 60/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0655

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 128/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0644

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZA 40/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0641

BGH, Urteil vom 21.01.2010 - IX ZR 226/08
Zur Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrages in der Insolvenz des Darlehensnehmers.*)

IBRRS 2010, 0624

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2010 - 9 S 1.09
Die Vorausleistungspflicht wird als zeitlich vorgezogene Erschließungsbeitragsleistung mangels gesetzlicher Entstehung erst mit dem Erlass des Vorausleistungsbescheides begründet und ruht auch erst ab diesem Zeitpunkt als öffentliche Last auf dem Grundstück.

IBRRS 2010, 0609

BGH, Beschluss vom 18.01.2010 - II ZA 4/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. In einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer schon nach der früheren und kann er sich auch nach der neueren Senatsrechtsprechung nicht auf eine Pflichtenkollision berufen (siehe nur Sen.Urt. v. 29. September 2008 - II ZR 162/07, ZIP 2008, 2220 Tz. 6 ff.).*)

IBRRS 2010, 0608

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 96/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0605

BGH, Beschluss vom 10.02.2010 - IX ZB 177/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0599

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZA 42/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0594

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 80/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0591

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 197/06
Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters umfasst den vollen Wert von Forderungen der Masse, wenn ihnen lediglich nicht aufrechenbare Gegenforderungen von Insolvenzgläubigern gegenüberstehen.*)

IBRRS 2010, 0550

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2009 - 24 U 30/09
Behauptet der klagende Insolvenzverwalter zwischen "seiner" Schuldnerin und der Schuldnerin des beklagten Insolvenzverwalters das Bestehen eines Untermietvertrages, so hat er für dessen Zustandekommen, also die Vereinbarung entgeltlicher Nutzung, schlüssige Indizien vorzutragen, wenn ihm andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen.*)

IBRRS 2010, 0503

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZR 178/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0496

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 67/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0494

BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - IX ZB 59/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0490

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 59/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0486

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 185/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0474

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - IX ZR 93/09
Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen.*)

IBRRS 2010, 0472

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 155/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0468

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 163/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0451

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 242/06
Ein Schuldner, der lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, hat sich im Rahmen der Erwerbsobliegenheit regelmäßig um eine angemessene Vollzeittätigkeit zu bemühen.*)

IBRRS 2010, 0447

BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - IX ZB 58/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0446

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 127/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0377

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.01.2010 - 2 W 842/09
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, sind auch Prozesse unterbrochen, die die persönliche Haftung eines Gesellschafters betreffen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Ansprüche für die Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit nur durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.*)

IBRRS 2010, 0370

BGH, Urteil vom 01.10.2009 - I ZR 94/07
1. Die Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung nach § 240 Satz 1 ZPO erfasst nicht den aus einem Wettbewerbsverstoß folgenden Anspruch auf Drittauskunft. Über diesen Anspruch kann durch Teilurteil entschieden werden, auch wenn im Hinblick auf die übrigen Klageanträge, mit denen weitere Ansprüche aufgrund des Wettbewerbsverstoßes verfolgt werden, eine Verfahrensunterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO eintritt.*)
2. Für den Anspruch auf Drittauskunft nach § 242 BGB reicht eine offene Imitationsbehauptung im Rahmen vergleichender Werbung i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG gegenüber dem besonders sachkundigen Verkehrskreis der gewerblichen Abnehmer aus. Für den Drittauskunftsanspruch ist nicht erforderlich, dass das allgemeine Publikum der vergleichenden Werbung eine Imitationsbehauptung entnimmt.*)

IBRRS 2010, 0368

BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZR 215/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0367

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 177/09
Wird der Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einer vollstreckbaren Urkunde gestützt und ist auf die von dem Schuldner erhobene Vollstreckungsabwehrklage die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt worden, so sind Einwendungen gegen die Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht zu berücksichtigen, falls der Schuldner die für die Einstellung der Zwangsvollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung nicht erbracht hat und der Titel weiter vollstreckbar ist.*)

IBRRS 2010, 0366

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 182/08
1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.
2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.
3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.

IBRRS 2010, 0361

BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IX ZB 264/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0359

BGH, Beschluss vom 15.01.2010 - AnwZ (B) 65/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0349

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - IX ZR 78/09
1. Verpfändet ein Gesellschafter monatlich entstehende Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erwirbt der Pfandgläubiger an den nach Insolvenzeröffnung entstehenden Forderungen auch dann kein Pfandrecht, wenn außerdem der Gesellschaftsanteil selbst verpfändet wurde.*)
2. Werden künftige Gewinnforderungen aus der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpfändet, so ist für die Anfechtung des Pfandrechts der Zeitpunkt des Entstehens der verpfändeten Gewinnforderungen maßgeblich.*)

IBRRS 2010, 0347

BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IX ZB 252/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0334

BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 78/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0312

BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZR 32/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0311

BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 128/08
Teilzahlungen des Schuldners, die dieser nach fruchtloser Zwangsvollstreckung im Rahmen einer vom Gerichtsvollzieher herbeigeführten Ratenzahlungsvereinbarung erbringt, sind wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung anfechtbar (Ergänzung zu BGHZ 155, 75; 162, 143).*)

IBRRS 2010, 0302

BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 203/06
Hat der andere Teil den Antrag auf Eintragung einer ihm bewilligten Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten gestellt, so gilt das Rechtsgeschäft - auch ohne Auflassung - als vorgenommen, wenn die Bewilligungserklärung des Schuldners für ihn bindend geworden und der vorgemerkte Anspruch entstanden ist.*)

IBRRS 2010, 0301

BGH, Beschluss vom 21.12.2009 - IX ZR 165/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0263

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 181/08
1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.*)
2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.*)
3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.*)
IBRRS 2010, 0180

OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.07.2009 - 10 W 37/09
1. Die Unterbrechung des Hauptprozesses wegen der Insolvenz einer Partei führt nicht zur Unterbrechung von Prozesskostenhilfeverfahren unabhängig davon, ob den Prozesskostenhilfeantrag der Insolvenzschuldner oder die Gegenpartei gestellt hat.*)
2. Wenn zum Zeitpunkt der Erhebung einer Widerklage der Widerkläger Kenntnis vom Insolvenzantrag des Prozessgegners hat, ist diese Widerklage grundsätzlich mutwillig im Sinn des § 114 Satz 1 ZPO.*)
3. Vertritt eine Partei gegenüber dem Vertragspartner die Rechtsauffassung, ein Bauvertrag sei nicht zu Stande gekommen, ist darin weder eine Kündigung gemäß § 8 Nr. 1 VOB/B, § 649 Satz 1 BGB zu erkennen noch kann eine solche Äußerung in eine Kündigung umgedeutet werden.*)

IBRRS 2010, 0147

VG Aachen, Beschluss vom 23.05.2008 - 5 L 133/08
1. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründet typischerweise die Vermutung der Unzuverlässigkeit.
2. Zu den Berufsaufgaben des Architekten gehören die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten.
3. Der Architekt hat dabei auch die Vermögensinteressen des Bauherrn zu beachten und unabhängig von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung zu handeln.
4. Der Architekt, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, bietet in der Regel nicht mehr die notwendige Gewähr für eine solche unabhängige Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers.

IBRRS 2010, 0123

BGH, Urteil vom 17.09.2009 - IX ZR 63/09
§ 109 Abs. 1 S. 2 InsO verbietet nicht die Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, da dies nicht zwangsläufig Kündigung des Nutzungsverhältnisses durch die Wohnungsgenossenschaft führt.

Online seit 2009
IBRRS 2009, 4113
OLG München, Urteil vom 08.09.2009 - 5 U 2499/09
1. Hat ein Auftraggeber mehr als drei Monate vor dem Insolvenzantrag des Auftragnehmers mit diesem einen Bauvertrag abgeschlossen, erlangt er im insolvenzanfechtungsrechtlich relevanten Zeitraum (der letzten drei Monate vor dem Insolvenzantrag) durch die weitere Leistungserbringung eine kongruente Deckung.
2. Nimmt der Auftraggeber in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers die weitere Leistungserbringung als kongruente Deckung entgegen, kann er gegen den hierauf anteilig entfallenden Werklohnanteil nicht wirksam mit Gegenforderungen, die reine Insolvenzforderungen darstellen würden, aufrechnen, sofern später über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

IBRRS 2009, 4065

BGH, Urteil vom 17.09.2009 - IX ZR 106/08
1. Pfändet ein Gläubiger eine künftige Mietforderung des Schuldners gegen einen Dritten, richtet sich der für die Anfechtung des Pfändungspfandrechts maßgebliche Zeitpunkt nach dem Beginn des Nutzungszeitraums, für den die Mietrate geschuldet war (Bestätigung von BGH, Urt. v. 30. Januar 1997 - IX ZR 89/96 für den Anwendungsbereich der InsO).*)
2. Ist das durch Pfändung der Mietforderung entstandene Pfandrecht anfechtbar, weil der Nutzungszeitraum, für den die Mieten geschuldet sind, in der anfechtungsrelevanten Zeit begonnen hat, führt es nicht zur Annahme eines masseneutralen Sicherheitentauschs, dass die Mietforderung zugleich in den Haftungsverband einer Grundschuld fällt.*)

IBRRS 2009, 4051

OLG Nürnberg, Urteil vom 18.03.2009 - 6 U 2259/08
Die Klage eines Insolvenzverwalters, der mit Ermächtigung einer Bank und in Prozessstandschaft die ihr vom Schuldner abgetrenen Forderungen trotz Masseunzulänglichkeit geltend macht, ist jedenfalls dann zulässig, wenn sich der Kläger bzw. Insolvenzverwalter gegenüber dem Beklagten "für einen etwaigen Kostenerstattungsanspruch persönlich stark macht".

IBRRS 2009, 4049

BGH, Beschluss vom 12.11.2009 - VII ZR 65/09
Zur Zulässigkeit der Klage eines Insolvenzverwalters, der in gewillkürter Prozessstandschaft die im Rahmen einer Globalabtretung an eine Bank abgetretenen Forderungen des Schuldners geltend macht.

IBRRS 2009, 3975

BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - IX ZB 43/07
Wegen Nichtzulassung der Mindestvergütung des Treuhänders kann die Restschuldbefreiung dem Schuldner nicht versagt werden, wenn der Treuhänder in seiner Zahlungsaufforderung auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung nicht hingewiesen hat.*)
