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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2272 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 0389
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZR 30/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0386
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZR 55/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0385
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZR 91/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0384
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZB 80/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0383
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZR 31/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0382
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZB 161/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0377
ProzessualesProzessuales
Aufhebung der Verfahrenskostenstundung bei falschen Angaben?

BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - IX ZB 167/08

1. Auch unvollständige Angaben des Schuldners, die ein falsches Gesamtbild vermitteln, können zur Aufhebung der Verfahrenskostenstundung führen.*)

2. Eine Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben setzt voraus, dass diese für die Stundungsbewilligung ursächlich waren.*)

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IBRRS 2009, 0376
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Ab wann gelten Obliegenheiten des Schuldners?

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - IX ZB 249/07

Die Obliegenheiten des Schuldners gemäß § 295 InsO gelten ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Ankündigung der Restschuldbefreiung.*)

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IBRRS 2009, 0374
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Restschuldbefreiungsversagung wegen Nichtvorlage von Unterlagen

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - IX ZB 197/07

Zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtvorlage zur Fertigung der Steuererklärung benötigter Unterlagen.*)

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IBRRS 2009, 0368
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Vollstreckungsschutz?

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - V ZB 57/08

Der Schuldner ist auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen befugt, in einem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden Grundstücks Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen einer Suizidgefahr für sich oder einen nahen Angehörigen zu beantragen.*)

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IBRRS 2009, 0356
ProzessualesProzessuales
Schuldnerwiderspruch gg. Forderungsanmeldung:Feststellungsklage

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 124/08

1. Die Feststellungsklage des Gläubigers zur Beseitigung eines Widerspruchs des Schuldners gegen die Anmeldung einer Forderung als solche auf Grund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist nicht an die Einhaltung einer Klagefrist gebunden.*)

2. Der (beschränkte) Widerspruch des Schuldners gegen die Anmeldung einer Forderung als solche auf Grund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung kann ohne Befristung im Wege einer negativen Feststellungsklage weiterverfolgt werden.*)

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IBRRS 2009, 0338
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Strafrecht - Eingehungsbetrug durch Werkvertragsabschluss

KG, Urteil vom 21.11.2008 - 7 U 47/08

1. Wer einen Auftrag zur Durchführung von Renovierungsarbeiten erteilt, muss in der Lage sein, die Werklohnforderung bei Fälligkeit zu bezahlen. Verfügt der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel und kann er sie sich später auch nicht beschaffen, macht er sich eines Eingehungsbetruges schuldig.*)

2. Zinsen und Kosten, die im Zusammenhang mit einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung entstehen, nehmen grundsätzlich an der Restschuldbefreiung teil und fallen daher nicht unter § 302 Nr. 1 InsO.*)

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IBRRS 2009, 0300
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - IX ZR 182/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0299
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - IX ZB 96/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0298
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - IX ZB 158/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0297
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZB 33/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0296
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 18.01.2007 - IX ZR 196/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0295
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 188/07

Weiß der Gläubiger, dass der Schuldner nicht in der Lage ist oder voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit im wesentlichen zu erfüllen, so weiß er in der Regel auch, dass dessen Rechtshandlung die Gläubiger benachteiligt.*)

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IBRRS 2009, 0294
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZB 166/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0293
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - IX ZB 7/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0292
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 04.12.2008 - IX ZR 201/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0291
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 02.12.2008 - IX ZB 203/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0290
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 20.11.2008 - IX ZR 189/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0289
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 20.11.2008 - IX ZA 37/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0288
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZR 26/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0287
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - IX ZB 273/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0286
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gericht und Anwalt machen denselben Fehler: Anwalt haftet!

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 179/07

Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen hat.*)

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IBRRS 2009, 0285
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 19.11.2008 - IX ZB 181/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0284
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 255/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0283
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZR 223/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0282
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - IX ZR 72/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0281
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZR 188/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0276
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Insolvenz: Gegen wen richtet sich Anspruch auf Vorkaufsrecht?

BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 13/08

Tritt der Mieter in Ausübung seines Vorkaufsrechts (§ 577 Abs. 1 BGB) in den vom Vermieter geschlossenen Kaufvertrag über ein unter Zwangsverwaltung stehendes Mietobjekt ein, so richtet sich der Eigentumsverschaffungsanspruch des Mieters aus diesem Kaufvertrag gegen den Vermieter und nicht gegen den Zwangsverwalter. Dem Mieter steht in einem solchen Fall gegenüber dem Anspruch des Zwangsverwalters auf Zahlung der Miete (§ 535 BGB, § 152 ZVG) ein Zurückbehaltungsrecht wegen des gegen den Vermieter gerichteten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an der Mietwohnung nicht zu.*)

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IBRRS 2009, 0275
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 02.01.2009 - IX ZB 269/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0274
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 04.12.2008 - IX ZR 200/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0272
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - IX ZB 114/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0271
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - IX ZR 246/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0270
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 02.12.2008 - IX ZR 59/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0269
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - IX ZR 47/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0268
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZR 166/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0267
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 04.12.2008 - IX ZR 218/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0263
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZR 216/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0260
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 04.12.2008 - IX ZR 220/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0259
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZB 200/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0258
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 03.12.2008 - IX ZA 47/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0256
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - IX ZR 174/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0152
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Bindungswirkung des Tabelleneintrags

BGH, Urteil vom 11.12.2008 - IX ZR 156/07

1. Der Insolvenzverwalter hat bei einer Abschlagsverteilung alle zur Tabelle festgestellten Forderungen uneingeschränkt zu berücksichtigen. Der Tabelleneintrag löst für den Insolvenzverwalter nur dann keine Bindungswirkung aus, wenn er gegen eine eingetragene Forderung mit einer Vollstreckungsgegenklage vorgeht.*)

2. Sofern Zahlungen von Mithaftenden des Schuldners nicht zur vollen Befriedigung eines Insolvenzgläubigers geführt haben, nimmt dieser mit dem vollen Berücksichtigungsbetrag am Insolvenzverfahren teil.*)

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IBRRS 2009, 0150
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung

BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08

Wird nach Einreichung der Klage bei Gericht, aber noch vor Zustellung an den Beklagten das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen eröffnet, findet eine Unterbrechung des Rechtsstreits nicht statt.*)

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IBRRS 2009, 0146
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Die Interessen des Rechtsuchenden gefährdende Wirtschaftsführung?

BGH, Beschluss vom 17.11.2008 - NotZ 130/07

1. In die Würdigung, ob bei einem Notar eine die Interessen der Rechtsuchenden gefährdende Art der Wirtschaftsführung vorliegt, können außer den gegen den Notar betriebenen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung weitere, sein geschäftliches Verhalten betreffende Umstände (z.B. Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Verletzung von Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten in der Insolvenz) einfließen.*)

2. Der Insolvenzschuldner ist verpflichtet, bereits erteilte Auskünfte unverzüglich und in eigener Initiative zu ergänzen oder richtigzustellen, wenn er erkennt, dass sich nicht unwesentliche Änderungen ergeben haben; ein besonderes Auskunftsverlangen des Insolvenzverwalters oder des Gerichts ist nicht erforderlich.*)

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IBRRS 2009, 0144
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 04.12.2008 - IX ZR 199/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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