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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2274 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 2066
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtungsrecht des Verwalters

BGH, Urteil vom 11.04.2013 - IX ZR 268/12

Ist das Anfechtungsrecht des Verwalters in einem ersten Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren verfristet oder verjährt, ist dadurch der Anspruch auf anfechtungsrechtliche Rückgewähr zur Masse eines Zweitverfahrens nicht mitbetroffen.*)

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IBRRS 2013, 2065
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vorsatzanfechtung

BGH, Urteil vom 25.04.2013 - IX ZR 235/12

Zur Vorsatzanfechtung gegenüber einem Versicherungsmakler als zweiten Leistungsmittler.*)

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IBRRS 2013, 1978
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Masseunzulänglichkeit: Kein Vollstreckungsverbot für Abgaben!

OVG Sachsen, Beschluss vom 19.10.2012 - 5 D 97/12

1. Abgabenforderungen, die Masseverbindlichkeiten i. S. des § 55 InsO darstellen, sind auch dann gemäß § 155 I AO mittels Verwaltungsakt festzusetzen, wenn der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 I InsO angezeigt hat (Anschluss an BFHE 218, 432 = NZI 2008, 120 = DStRE 2008, 128 = ZIP 2007, 2083).*)

2. Bei Masseunzulänglichkeit auch für Neumasseverbindlichkeiten i. S. des § 209 I Nr. 2 InsO gilt das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO nicht unmittelbar und analog allenfalls dann, wenn mehrere Neumassegläubiger existieren (Anschluss an BGH/ 167, 178 = NJW 2006, 2997 = NZI 2006, 392 = ZIP 2006, 1004).*)

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IBRRS 2013, 1965
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Widerspruch gegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

BGH, Beschluss vom 17.04.2013 - IX ZB 300/11

Der Widerspruch des Schuldners gegen die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung darf nicht zurückgewiesen werden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und noch andauert, selbst wenn die Eröffnung erst nach Erhebung des Widerspruchs erfolgt ist.*)

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IBRRS 2013, 1925
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kein Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Insolvenz des Vermieters!

LG Stendal, Urteil vom 18.07.2000 - 31 O 28/00

1. Eine Vereinbarung im Mietvertrag, die für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht einräumt, verstößt gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO. In der Folge ist sie nach § 119 InsO unwirksam.

2. Wegen des umfassenden Charakters des § 119 InsO gilt dies auch für Sonderkündigungsrechte des Vermieters für den Fall der Insolvenzeröffnung seitens des Mieters.

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IBRRS 2013, 1888
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Urteil vom 11.04.2013 - IX ZR 176/11

1. Ist die verpfändete Forderung fällig, die durch das Pfandrecht gesicherte Hauptforderung jedoch nicht, steht dem Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Pfandschuldners das alleinige Einzugsrecht zu.*)

2. Zieht der wegen des fehlenden Einzugsrechts des Pfandgläubigers einziehungsbefugte Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Pfandschuldners die verpfändete Forderung ein, kann er die Kosten der Feststellung und der Verwertung der Forderung vorab für die Masse entnehmen.*)

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IBRRS 2013, 1827
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Welche Insolvenzgläubiger könnten ihre Kosten selber tragen?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011 - 7 W 35/11

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen es bestimmten Insolvenzgläubigern zuzumuten ist, die Kosten aufzubringen (Gläubiger, die sich selber in Liquidation befinden; die öffentliche Hand als Gläubiger; Gläubiger, deren Forderung bestritten ist; Kleingläubiger).*)

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IBRRS 2013, 1765
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Auskunftspflicht verletzt: Drittschuldner haftet!

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.04.2013 - 3 W 223/13

1. Erfüllt der Drittschuldner die Auskunftspflicht nicht, haftet er dem Gläubiger lediglich für den aus der Nichterfüllung seiner Auskunftspflicht entstandenen Schaden nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO. Der Anspruch des Gläubigers beschränkt sich auf den Schaden, der durch dessen Entschluss verursacht ist, die gepfändete Forderung gegen den Drittschuldner geltend zu machen oder davon abzusehen (in Anknüpfung an BGHZ 98, 291 ff. =BGH, Urteil vom 25.09.1986 - IX ZR 46/86 - NJW 1987, 64 f. = WM 1986, 1392 f. = ZIP 1986, 1422 f. = MDR 1987, 138).*)

2. Zu den Anforderungen an den Anfechtungstatbestand der vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligungsabsicht.*)

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IBRRS 2013, 1762
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Trotz Insolvenz: Leistungsverweigerungsrecht besteht weiter!

BGH, Urteil vom 15.03.2013 - V ZR 201/11

Ein Schuldner verliert nicht dadurch die Befugnis zur Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts nach § 320 BGB, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen nach § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist. Der Schuldner kann dieses Recht - wenn der Gläubiger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässigerweise einen Prozess gegen ihn fortführt - vielmehr dahin geltend machen, dass die Gegenleistung in die Insolvenzmasse gezahlt werden soll.*)

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IBRRS 2013, 1732
ProzessualesProzessuales
Rechtsbeschwerde muss durch Beschwerdegericht zugelassen werden

BGH, Beschluss vom 03.04.2013 - IX ZB 15/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1709
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Sach- und Personalaufwand für Zustellungen sind zu ersetzen!

BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - IX ZB 209/10

Ist dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder das Zustellungswesen übertragen, ist diesem für jede Zustellung der Sach- und Personalaufwand zu ersetzen. Die Höhe der Vergütung bemisst sich außerhalb der sonstigen Zuschlagstatbestände durch einen angemessenen Betrag pro Zustellung, der nach dem tatsächlichen Aufwand geschätzt werden kann (Aufgabe von BGH, ZIP 2007, 440 Rn. 18).*)

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IBRRS 2013, 1666
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zahlungen des Insolvenzschuldners haben keine Tilgungswirkung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.02.2013 - 4 U 208/12

Wenn der Schuldner, nachdem über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, seine Bank anweist, zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber einem seiner Gläubiger Geld zu übermitteln (durch Überweisungsauftrag, Scheck, Wechsel etc.), so kann diese Zahlung den Insolvenzschuldner nicht mehr von seiner Verbindlichkeit befreien. Auch wenn der Gläubiger sich in schuldloser Unkenntnis des Insolvenzverfahrens befindet, erzeugt die Zahlung des Schuldners keine Tilgungswirkung, selbst wenn der Gläubiger den Geldfluss noch als Leistung des Schuldners verstehen darf.*)

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IBRRS 2013, 1605
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Drohung mit Insolvenzantrag nicht ausdrücklich nötig!

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - IX ZR 216/12

a) Eine die Inkongruenz begründende Drohung mit einem Insolvenzantrag kann auch dann vorliegen, wenn die Möglichkeit eines solchen Vorgehens im Mahnschreiben nur "zwischen den Zeilen" deutlich gemacht, aber dem Schuldner das damit verbundene Risiko klar vor Augen geführt wird.*)

b) Der erforderliche Zurechnungszusammenhang zwischen der Androhung des Insolvenzantrags und der angefochtenen Deckungshandlung ist gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung aus objektivierter Sicht die Wirkungen der Drohung noch angedauert haben.*)

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IBRRS 2013, 1597
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufung des Verwalters durch einstweilige Verfügung

AG Offenbach, Urteil vom 26.09.2012 - 310 C 85/12

1. Die Wiederwahl eines insolventen Verwalters, der die Konten der Gemeinschaft auf seinen Namen führt und mehrheitlich abgelehnte Beschlüsse ausführt, entspricht nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung

2. Eine sofortige Abberufung des Verwalters im Wege der einstweiligen Verfügung setzt einen Anordnungsanspruch voraus, der bei einer unsicheren finanziellen Situation des Verwalters gegeben ist, weil deswegen eventuell entstehende Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter nicht durchsetzbar sind.

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IBRRS 2013, 1590
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzanfechtung: Wann wird die Verjährung gehemmt?

BGH, Urteil vom 21.02.2013 - IX ZR 52/10

1. Zu den anfechtungs- und gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen des Insolvenzverwalters einer schuldnerischen Gesellschaft aus dem Verkauf ihrer Vermögensgegenstände an eine, dem Gesellschafter gleichgestellte Person.*)

2. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches kann die Verjährung eines Anspruchs aus Insolvenzanfechtung nicht hemmen.

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IBRRS 2013, 1567
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Banken & Finanzen - Zahlungsverbot durch BaFin: Keine Stundungswirkung!

BGH, Urteil vom 12.03.2013 - XI ZR 227/12

a) Ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erlassenes vorübergehendes Zahlungsverbot nach § 46a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung, das seit dem 1. Januar 2011 mit lediglich modifizierten Eingriffsvoraussetzungen in § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG geregelt ist, entfaltet keine Stundungswirkung.*)

b) Die Anordnung des Zahlungsverbots führt nur zu einem vorübergehenden Leistungshindernis für die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Gläubiger analog § 275 Abs. 1 BGB. Das erlaubt die Geltendmachung von Verzugszinsansprüchen für die Dauer des Zahlungsverbots.*)

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IBRRS 2013, 1566
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Schadenersatzansprüche der Gesellschafter kein Gesamtschaden!

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - III ZR 260/11

a) Zu Inhalt und Umfang des Forderungsrechts einer Anlagegesellschaft als Versprechensempfänger gemäß § 335 BGB, die einen Mittelverwendungskontrolleur auf Schadensersatz wegen Verletzung des zugunsten von Anlegern geschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrags in Anspruch nimmt.*)

b) Schadensersatzansprüche der Gesellschafter einer insolventen Anlagegesellschaft gegen einen Mittelverwendungskontrolleur können vom Insolvenzverwalter der Anlagegesellschaft nicht gemäß § 92 Satz 1 InsO als Gesamtschaden geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2013, 1561
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Bankkonto belastet: Wann werden Gläubiger benachteiligt?

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2013 - 3 U 122/12

Zahlungsaufträgen (Überweisungen oder - wie hier - Lastschriften), mit denen fällige Zins- und Tilgungsleistungen von einem gedeckten Konto an die kontoführende Bank erbracht werden sollen, ist ein Wille zur Gläubigerbenachteiligung nicht schon deshalb zu entnehmen, weil für einen bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, Zahlungsunfähigkeit der Kontoinhaberin und Auftraggeberin droht.*)

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IBRRS 2013, 1502
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Mietvertrag nicht gekündigt: Masseverbindlichkeit begründet?

OLG Celle, Urteil vom 28.02.2013 - 16 U 143/12

1. Die unterlassene Kündigung einer Nutzungsvereinbarung, die der Vermieter nach Erlangung eines rechtskräftigen Räumungstitels mit dem Insolvenzverwalter schließt und die für den Fall der Nichtzahlung der Nutzungsentschädigung die Möglichkeit der sofortigen Vollstreckung aus dem Titel vorsieht, steht der Begründung einer Verbindlichkeit i.S.d. § 61 InsO nicht gleich.*)

2. Für den Abschluss einer derartigen Nutzungsvereinbarung haftet der Insolvenzverwalter nicht aus § 61 InsO.*)

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IBRRS 2013, 1468
ProzessualesProzessuales
Beteiligung von Massegläubigern an den Prozesskosten

OLG Celle, Beschluss vom 02.04.2013 - 2 W 64/13

Auch Massegläubiger können grundsätzlich wirtschaftlich Beteiligte im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO sein, denen die Aufbringung von Prozesskosten zuzumuten ist, wenn sie im Erfolgsfall wirtschaftliche Vorteile aus der Prozessführung erlangen.*)

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IBRRS 2013, 1397
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Marktpreis nicht ermittelbar: EOP-Verfahren maßgeblich!

OLG Hamm, Urteil vom 20.12.2012 - 27 U 151/11

1. Eine Verpachtung unter dem marktüblichen Pachtzins ist als unentgeltlich zu betrachten.

2. Die Prüfung der Unentgeltlichkeit i. S. v. § 134 InsO muss sich am objektiven Marktpreis der vom Schuldner weggegebenen Leistung orientieren. Wenn der Marktpreis durch vergleichende Marktuntersuchung nicht zu ermitteln ist, bleibt der nach der EOP-Methode ermittelte Preis maßgeblich.

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IBRRS 2013, 1376
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzverwaltervergütung: Wertermittlung der Insolvenzmasse?

OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2013 - 25 W 262/12

Der Wert für die Berechnung der Höhe der Gerichtskosten ist nicht allein anhand der Aktivwerte der Insolvenzmasse zu beurteilen. Vielmehr sind wie auch bei der Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung die mit der Betriebsfortführung verbundenen Kosten in Abzug zu bringen. Die abwicklungsbedingten Massekosten und Masseschulden sind hingegen nicht wertmindernd zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2013, 1329
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
KfZ-Steuer für beschlagnahmtes KfZ ist keine Masseverbindlichkeit!

BFH, Urteil vom 01.08.2012 - II R 28/11

Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer für ein Fahrzeug, das als Zubehör bereits vor Insolvenzeröffnung durch Anordnung der Zwangsverwaltung über ein Grundstück beschlagnahmt worden war, ist keine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und daher nicht gegenüber dem Insolvenzverwalter, sondern gegenüber dem Zwangsverwalter festzusetzen.*)

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IBRRS 2013, 1241
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann werden Gläubiger bei der Befriedigung benachteiligt?

BGH, Beschluss vom 07.02.2013 - IX ZR 146/12

Die Befriedigung oder Besicherung nicht nachrangiger Insolvenzforderungen bildet keine Gläubigerbenachteiligung, wenn die Insolvenzmasse zur Befriedigung dieser Forderungen ausreicht und lediglich nachrangige Forderungen unberücksichtigt bleiben.*)

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IBRRS 2013, 1190
ProzessualesProzessuales
Wann ist eine Verfügung "unentgeltlich"?

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 U 1494/12

1. Eine unentgeltliche Leistung des Schuldners ist anfechtbar, es sei denn sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden. Eine unentgeltliche Leistung liegt vor, wenn der Vermögenswert des Verfügenden aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden oder einem Dritten ein entsprechender Gegenwert zufließen soll (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 25.06.1992 - ZIP 1992, 1089 ff, 1091 = NJW 1992, 2421 f. = WM 1992, 1502 ff. = MDR 1992, 1050).*)

2. Entgeltlich ist eine Verfügung, wenn der Schuldner für seine Leistung etwas erhalten hat, was objektiv ein Ausgleich für seine Leistungen war oder jedenfalls subjektiv nach dem Willen der Beteiligten sein sollte. Eine Einigung der Parteien über die Unentgeltlichkeit ist nicht erforderlich (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.05.1978 - VIII ZR 32/77 - WM 1978, 671, 674; Urteil vom 29.11.1990 - IX ZR 29/90 -; BGHZ 113, 98 ff.; BGHZ 113, 393 ff. = BGH, Urteil vom 28.02.1991 - IX ZR 74/90 - NJW 1991, 1610, 1611 = WM 1991, 1053 ff. = ZIP 1991, 454 ff.). Dabei obliegt dem Insolvenzverwalter der Beweis, dass es sich bei der angefochtenen Rechtshandlung um eine unentgeltliche Verfügung gehandelt hat (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 21.01.1999 - IX ZR 429/97 - ZIP 1999, 316 ff.; Urteil vom 25.06.1992 - IX ZR 94/91 -NJW 1992, 2091 ff. = ZIP 1992, 1089, 1091 = WM 1992, 619 ff. = MDR 1992, 475 f.).*)

3. Leistet die Insolvenzschuldnerin an ihr früheres Vorstandsmitglied für erbrachte Dienstleistungen und Auslagen einen pauschalen Ausgleichsbetrag, handelt es sich nicht um eine unentgeltliche Leistung, die gemä0 § 134 InsO anfechtbar ist.*)

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IBRRS 2013, 1159
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
selbstständiger Schuldner: Wie weit geht die Auskunftspflicht?

BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - IX ZB 165/11

a) In der Wohlverhaltensphase hat der selbständig tätige Schuldner auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, aus denen die ihm mögliche abhängige Tätigkeit bestimmt und das anzunehmende fiktive Nettoeinkommen ermittelt werden kann, nicht jedoch Auskünfte über etwaige Gewinne aus seiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit.*)

b) Verlangt ein Gericht eine solche - nicht durch § 295 Abs.1 Nr. 3 InsO gedeckte Auskunft, begründen die Nichterteilung der Auskunft, eine unvollständige oder verspätete Auskunft grundsätzlich keine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO oder nach § 296 Abs. 2 Satz 3 Fall 1 InsO.*)

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IBRRS 2013, 1045
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vorsatzanfechtung gegenüber einem Leistungsmittler

BGH, Urteil vom 24.01.2013 - IX ZR 11/12

1. Die Vorsatzanfechtung gegenüber einem Leistungsmittler setzt nicht die Anfechtbarkeit der Leistung auch gegenüber dem Leistungsempfänger voraus.*)

2. Die für die Vorsatzanfechtung von Zahlungen des Schuldners an Dritte gegenüber seiner kontoführenden Bank als Leistungsmittlerin erforderliche Kenntnis der Bank vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners liegt nicht allein deshalb vor, weil die Bank die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kennt.*)

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IBRRS 2013, 0991
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde in Insolvenzsachen

BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - IX ZB 293/11

In Insolvenzsachen findet die Rechtsbeschwerde nur noch gegen solche Beschwerdeentscheidungen zulassungsfrei statt, die vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts am 27. Oktober 2011 erlassen worden sind.

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IBRRS 2013, 0990
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung einer Lastschriftbuchung

BGH, Urteil vom 17.01.2013 - IX ZR 184/10

Bei einer Lastschriftbuchung im Abbuchungsauftragsverfahren ist für die Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Schuldnerbank die Lastschrift einlöst.*)

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IBRRS 2013, 0964
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Entscheidung des Insolvenzgerichts?

BGH, Beschluss vom 07.02.2013 - IX ZB 43/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0899
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rückgewähranspruch: Wann ist Abtretung insolvenzzweckwidrig?

BGH, Urteil vom 10.01.2013 - IX ZR 172/11

Die Abtretung des aus einer Insolvenzanfechtung folgenden streitigen Rückgewähranspruchs ist nicht insolvenzzweckwidrig und nichtig, wenn die Masse als Gegenleistung einen Anspruch auf Auskehrung des hälftigen Erlöses des vom Abtretungsempfänger zu führenden Rechtsstreits erhält.*)

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IBRRS 2013, 0804
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung setzt objektive Gläubigerbenachteiligung voraus!

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2013 - 3 U 740/12

1. Sämtliche Anfechtungstatbestände des Insolvenzrechts, sei es die Fallgestaltung im Rahmen der kongruenten Deckung nach § 130 InsO, der inkongruenten Deckung nach § 131 InsO oder der vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung nach § 133 InsO, erfordern eine objektive Gläubigerbenachteiligung.*)

2. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn die Insolvenzmasse durch die anfechtbare Handlung verkürzt worden ist und ihr Gegenstand gerade zum haftenden Vermögen des Insolvenzschuldners gehört (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 30.06.2011 - IX ZR 134/10 - NZI 2011, 589 = ZInsO 2011, 1410 = MDR 2011, 945 = NJW-RR 2011, 1413). Rechtshandlungen, die ausschließlich schuldnerfremdes Vermögen betreffen, wirken sich nicht auf die Insolvenzmasse und damit auf die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger aus.*)

3. Trifft der spätere Insolvenzschuldner mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung und werden die Raten nicht vom eigenen Konto, sondern vom Konto seiner Lebensgefährtin abgeführt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor.*)

4. Die Annahme der Gläubigerbenachteiligungsabsicht setzt voraus, dass der Schuldner die Benachteiligung des Gläubigers zumindest billigend in Kauf genommen hat (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 17.07.2003 - IX ZR 272/03 - NZI 2003, 597 ff. = ZIP 2003, 1799 ff. = ZInsO 2003, 850 ff. = NJW 2003, 3530 ff; Juris Rn. 12 m.w.N.).*)

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IBRRS 2013, 0777
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung setzt objektive Gläubigerbenachteiligung voraus!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2013 - 3 U 740/12

1. Sämtliche Anfechtungstatbestände des Insolvenzrechts, sei es die Fallgestaltung im Rahmen der kongruenten Deckung nach § 130 InsO, der inkongruenten Deckung nach § 131 InsO oder der vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung nach § 133 InsO, erfordern eine objektive Gläubigerbenachteiligung.*)

2. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn die Insolvenzmasse durch die anfechtbare Handlung verkürzt worden ist und ihr Gegenstand gerade zum haftenden Vermögen des Insolvenzschuldners gehört (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 30.06.2011 - IX ZR 134/10 - NZI 2011, 589 = ZInsO 2011, 1410 = MDR 2011, 945 = NJW-RR 2011, 1413). Rechtshandlungen, die ausschließlich schuldnerfremdes Vermögen betreffen, wirken sich nicht auf die Insolvenzmasse und damit auf die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger aus.*)

3. Trifft der spätere Insolvenzschuldner mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung und werden die Raten nicht vom eigenen Konto, sondern vom Konto seiner Lebensgefährtin abgeführt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor.*)

4. Die Annahme der Gläubigerbenachteiligungsabsicht setzt voraus, dass der Schuldner die Benachteiligung des Gläubigers zumindest billigend in Kauf genommen hat (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 17.07.2003 - IX ZR 272/03 - NZI 2003, 597 ff. = ZIP 2003, 1799 ff. = ZInsO 2003, 850 ff. = NJW 2003, 3530 ff; Juris Rn. 12 m.w.N.).*)

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IBRRS 2013, 0747
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Glaubhaftmachung des fiktiven monatlichen Nettoeinkommens

BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - IX ZB 98/11

1. Zur Glaubhaftmachung des fiktiven monatlichen Nettoeinkommens eines abhängig Beschäftigten im Versagungsantrag genügt es, wenn der Gläubiger sich insoweit auf die eigenen Angaben des selbständig tätigen Schuldners stützt.*)

2. Maßgebend ist ein hypothetisches Einkommen aus einem angemessenen, nicht notwendigerweise der selbständigen Tätigkeit entsprechenden Dienstverhältnis.*)

3. Der Schuldner ist nicht dadurch entlastet, dass ihn weder das Insolvenzgericht noch der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase darauf hingewiesen hat, die an den Treuhänder abgeführten Beträge entsprächen nicht dem Pfändungsbetrag eines vergleichbar abhängig Beschäftigten.*)

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IBRRS 2013, 0650
ImmobilienImmobilien
Gutgläubiger Erwerb einer Grundschuld

BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - IX ZR 129/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0532
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzrecht

BGH, Urteil vom 20.12.2012 - IX ZR 130/10

1. Ruhegeldansprüche gegen einen im Inland ansässigen Drittschuldner stellen inländisches Vermögen dar.*)

2. Ein hinreichender Inlandsbezug als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Gerichtsstands des Vermögens kann sich daraus ergeben, dass über das Vermögen des Schuldners im Inland das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner, an welche die Zuständigkeit anknüpft, aus einer Tätigkeit im Inland herrühren.*)

3. Die Massezugehörigkeit von im Inland verdienten Ruhegeldansprüchen eines Schuldners, der seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat, beurteilt sich nach deutschem Recht (Territorialprinzip).*)

4. Vor Inkrafttreten der Vorschriften über das Internationale Insolvenzrecht bestimmten sich die insolvenzrechtlichen Wirkungen der Abtretung und ihrer Anfechtbarkeit nach dem Konkursstatut (Fortführung von BGH, Urteil vom 30. April 1992 - IX ZR 233/90, BGHZ 118, 151).*)

5. Die Abtretung künftiger Ruhegeldansprüche kann die Gläubiger unmittelbar benachteiligen.*)

6. Geht einer Vollabtretung eine Sicherungsabtretung voraus, liegt die objektive Gläubigerbenachteiligung in dem Entzug des zunächst in der künftigen Insolvenzmasse verbleibenden Vermögenskerns (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. März 2007 - IX ZR 27/06, ZIP 2007, 1126 Rn. 26).*)

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IBRRS 2013, 0502
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
BGH: Abgesang auf § 8 Abs. 2 VOB/B!

BGH, Urteil vom 15.11.2012 - IX ZR 169/11

Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie, die an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen, sind unwirksam.*)

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IBRRS 2013, 0470
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Stellung von Eigeninsolvenzantrag: Anwalt muss aufklären!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2012 - 24 U 110/11

1. Der Kläger kann noch in der Berufungsinstanz von einem Freistellungs- zu einem Feststellungsantrag übergehen, weil es sich dabei um eine bloße Beschränkung des Klageantrags i. S. von § 264 Nr. 2 ZPO handelt.*)

2. Der Rechtsanwalt, der im Insolvenzantragsverfahren einen Schuldner vertritt, muss ihn darüber aufklären, dass der für eine Restschuldbefreiung erforderliche eigene Insolvenzantrag nur bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden kann.*)

3. Die Versäumung der vom Insolvenzgericht für einen Eigenantrag gesetzten Frist führt nicht zur Unzulässigkeit des Antrags. Die in § 287 I 2 InsO bestimmte Frist gilt nicht für den Eigenantrag des Schuldners, sondern nur für den - nicht mit einem Eigenantrag verbundenen - Antrag auf Restschuldbefreiung.*)

4. Der Schuldner kann im Regressprozess nicht auf die Stellung eines neuen Insolvenz- und Restschuldbefreiungsantrags nach Abschluss des laufenden Insolvenzverfahrens verwiesen werden, da ihm das nicht zuzumuten ist. Das gilt umso mehr, wenn er zuvor noch eine dreijährige Wartefrist zurücklegen müsste, weil sein Restschuldbefreiungsantrag im laufenden Insolvenzverfahren verworfen worden ist.*)

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IBRRS 2013, 0412
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Beschwerdebefugnis bei Einstandsverpflichtung

BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - IX ZB 19/10

Hat sich ein Dritter für den Fall (partieller) Masseunzulänglichkeit gegenüber der Masse verpflichtet, für die Kosten des Insolvenzverfahrens (anteilig) einzustehen, ist er hinsichtlich der Festsetzung der Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters beschwerdebefugt.*)

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IBRRS 2013, 0401
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 20.12.2012 - IX ZR 21/12

Die Abtretung der Ansprüche aus einer Lebensversicherung für den Erlebens- und den Todesfall sowie die Weiterzahlung der Prämien auf Grundlage einer in der Abtretungsvereinbarung hierzu übernommenen Verpflichtung sind gegenüber dem Sicherungsnehmer nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar, wenn dieser Zug-um-Zug oder später vereinbarungsgemäß einem Dritten ein Darlehen ausreicht; die Entgeltlichkeit setzt nicht voraus, dass der Sicherungsnehmer auch dem Sicherungsgeber gegenüber zur Darlehensgewährung an den Dritten verpflichtet ist (im Anschluss an*)

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IBRRS 2013, 0371
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Muss Bank Insolvenzverwalter auf Sicherungszession hinweisen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2012 - 10 U 223/11

Zahlt eine Bank ein sicherungszediertes Guthaben gem. § 166 InsO an den Insolvenzverwalter aus, ist sie zu einem Hinweis auf die Zession an den Insolvenzverwalter oder auf die Auszahlung an den Gläubiger nur verpflichtet, wenn sie damit rechnet oder es sich ihr aufdrängt, dass sich sowohl der Insolvenverwalter als auch der Gläubiger in Unkenntnis befinden.*)

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IBRRS 2013, 0271
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerforderungen in der Insolvenz

BGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 189/10

Wird über das Vermögen des Steuerschuldners das Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren eröffnet, werden - vorbehaltlich spezieller steuergesetzlicher Fälligkeitsbestimmungen - die in diesem Zeitpunkt entstandenen Steuerforderungen gemäß § 220 Abs. 2 Satz 1 AO fällig, ohne dass es deren vorheriger Festsetzung durch Verwaltungsakt, Feststellung oder Anmeldung zur Konkurs- bzw. Insolvenztabelle bedarf (Anschluss an BFH, BFHE 205, 409, [...] Rn. 17; BFH, Urteil vom 31. Mai 2005 - VII R 71/04, [...] Rn. 8 f.).*)

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IBRRS 2013, 0259
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zurückbehaltungsrecht des Mieters in der Insolvenz des Vermieters

BGH, Urteil vom 13.12.2012 - IX ZR 9/12

In der Insolvenz des Vermieters steht dem Mieter gegen vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Mieten ein Zurückbehaltungsrecht wegen der vertragswidrig nicht insolvenzfest angelegten Barkaution nicht zu.*)




IBRRS 2013, 0143
ProzessualesProzessuales
Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens

BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZB 7/12

Hat der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens Geld- und Naturalleistungen zusammengerechnet, kann der Schuldner eine niedrigere Bewertung der Naturalleistungen nur im Wege der Klage vor dem Prozessgericht erreichen; ein beim Insolvenzgericht eingereichter Festsetzungsantrag gegen den Treuhänder ist unzulässig.*)

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Online seit 2012

IBRRS 2012, 4738
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Berechnungsgrundlage der Insolvenzverwalter-Vergütung

BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - IX ZB 88/09

1. § 11 Abs. 1 Satz 4 InsVV ist unwirksam, soweit er anordnet, dass der Wert von Gegenständen, an denen Aussonderungsrechte bestehen, der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters hinzuzurechnen ist.*)

2. Forderungen sind auch bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters mit ihrem Verkehrswert, nicht mit dem Nominalwert anzusetzen.*)

3. Für die Vergütung des vorläufigen Verwalters, der das Unternehmen des Schuldners fortgeführt hat, ist bei der Berechnungsgrundlage nur der Überschuss zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2012, 4730
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klage gegen Zusatzversorgung des Baugewerbes: Zuständigkeit?

BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - IX ZB 84/12

Für die Anfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung des privaten Rechts ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.*)

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IBRRS 2012, 4722
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung von Deckungshandlungen des Insolvenzschuldners

BGH, Urteil vom 15.11.2012 - IX ZR 205/11

1. Werden vor dem gesetzlichen Dreimonatszeitraum Deckungshandlungen des Insolvenzschuldners gegenüber einer ihm nahestehenden Person angefochten, braucht der Anfechtungsgegner nicht zu beweisen, dass ihm ein Vorsatz des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, unbekannt war. Bei Prüfung dieser Kenntnis hat der Tatrichter die Nähe zum Schuldner im Vornahmezeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung aber als Indiz zu würdigen.*)

2. Eine Person kann einer juristischen Person oder Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit auch nahestehen, wenn ihr als freiberuflicher oder gewerblicher Dienstleister alle über die wirtschaftliche Lage des Auftraggebers erheblichen Daten üblicherweise im normalen Geschäftsgang zufließen, so dass sie über den gleichen Wissensvorsprung verfügt, den sonst ein mit der Aufgabe befasster leitender Angestellter des Schuldnerunternehmens hätte (ausgelagerte Buchhaltung).*)

3. Ist der Anfechtungsgegner von dem Insolvenzschuldner als externer Helfer mit der Führung seiner Bücher und internen Konten beauftragt, kann er nicht als nahestehende Person angesehen werden, wenn zum Vornahmezeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung der Zufluss von Buchungsunterlagen aus dem betreuten Unternehmen länger als ein Vierteljahr stockte.*)

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IBRRS 2012, 4703
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung von Schuldentilgung wegen Gläubigerbenachteiligung

BGH, Urteil vom 22.11.2012 - IX ZR 22/12

1. In der Insolvenz des Leistungsmittlers kann die Tilgung einer fremden Schuld wegen vorsätzlicher Benachteiligung der Insolvenzgläubiger gegenüber dem Forderungsgläubiger angefochten werden, wenn dem Forderungsgläubiger dieser Vorsatz bekannt war.*)

2. Durch die erfolgreiche Anfechtung gegen den Gläubiger lebt dessen Forderung gegen den Leistungsschuldner wieder auf, auch wenn dieser im Drei-Personen-Verhältnis mit dem Insolvenzschuldner nicht identisch ist.*)

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IBRRS 2012, 4701
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Berechnungsgrundlage der Insolvenzverwalter-Vergütung

BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - IX ZB 130/10

1. Bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters findet der Wert eines Gegenstandes, an dem Absonderungsrechte bestehen, auch dann Berücksichtigung, wenn der vorläufige Verwalter den Gegenstand nicht verwertet.*)

2. Der Wert eines Gegenstandes, der mit Absonderungsrechten belastet ist, wird bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters in dem Umfang berücksichtigt, in dem er den Wert des verwalteten Vermögens des Schuldners erhöht, auch wenn sich der vorläufige Verwalter nicht mit dem Gegenstand befasst hat.*)

3. Der Wert eines Gegenstandes, der wertausschöpfend mit Rechten belastet ist, die zur abgesonderten Befriedigung berechtigen, ist bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters nicht zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2012, 4615
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Schadensersatzforderung in der Insolvenz

BGH, Urteil vom 15.11.2012 - IX ZR 103/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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