Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 2352BGH, Urteil vom 30.04.2003 - VIII ZR 278/02
a) Zum Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages durch konkludentes Handeln.
b) Im Zahlungsprozeß gegen den Kunden trifft das Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Leistungsentgelts; das Bestreiten der Billigkeit der Preisbestimmung des Versorgungsunternehmens durch den Kunden wird durch die Regelung des § 30 Abs. 1 AVBWasserV nicht ausgeschlossen.
c) Das Wasserversorgungsunternehmen ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Versorgungsverträge mit den Mietern unter gleichzeitiger Entlassung des Grundstückseigentümers als Vermieter aus seinem Vertragsverhältnis abzuschließen.
[Parallelentscheidung zum Urteil vom gleichen Tag, Az. VIII ZR 279/02]
VolltextIBRRS 2003, 2296
BGH, Urteil vom 02.07.2003 - XII ZR 34/02
Der isolierten Abtretung von Mietzinsansprüchen ohne gleichzeitige Übernahme der Pflichten aus einem Mietvertrag steht weder der Schutzzweck des § 571 BGB a.F., noch die enge Verknüpfung von Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag entgegen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2292
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 286/02
a) Zur Zulassung der Revision durch den Einzelrichter.*)
b) Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 MHG durften in den neuen Ländern bei Mietverträgen, die vor dem 11. Juni 1995 abgeschlossen worden waren, bis zum 31. Dezember 1997 unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen Betriebskosten im Sinne des § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung durch schriftliche Erklärung auf die Mieter umgelegt werden. In diesen Fällen ist § 4 Abs. 2 Satz 2 MHG, wonach die Erklärung nur wirksam ist, wenn in der Erklärung der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird, nicht heranzuziehen.*)
c) Zum Entgelt für die Wärmelieferung bei der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Wärme im Sinne von Nr. 4 c der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 zählen die kompletten vom Versorgungsunternehmen berechneten Kosten, einschließlich der darin enthaltenen Investitions- und Verwaltungskosten und auch der Unternehmergewinn des Lieferanten.*)
VolltextIBRRS 2003, 2283
BGH, Urteil vom 11.07.2003 - V ZR 276/02
Dem Verpächter darf eine - flächengebundene oder flächenlose - Milchreferenzmenge nach Beendigung des Pachtverhältnisses nur dann zurückübertragen werden, wenn er aktiver Milcherzeuger ist oder dies unmittelbar nach der Rückübertragung wird.*)
VolltextIBRRS 2003, 2267
BGH, Urteil vom 02.07.2003 - XII ZR 74/01
Zur Frage der Nichtigkeit des gesamten Mietvertrags, wenn im schriftlichen Mietvertrag eine wesentlich geringere Miete dokumentiert wird, als sie in einer mündlichen Nebenabrede tatsächlich vereinbart wurde.*)
VolltextIBRRS 2003, 2227
BGH, Urteil vom 30.04.2003 - VIII ZR 162/02
Zur Einschränkung des Herausgabeanspruchs gemäß § 556 Abs. 3 BGB a.F., § 985 BGB durch den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im gestuften Mietverhältnis (Art. 3 Abs. 1 GG).*)
VolltextIBRRS 2003, 2201
BGH, Urteil vom 24.06.2003 - IX ZR 120/02
Erteilt der Wohnungseigentümer als Vermieter dem Verwalter den Auftrag, auf einem von ihm einzurichtenden Konto die von den Mietern geschuldeten Zahlungen einzuziehen, und verwendet der Verwalter dieses Konto zugleich zur Abwicklung eigener Zahlungsvorgänge, so steht dem Vermieter in der Insolvenz des Verwalters an den vor Insolvenzeröffnung auf dem Konto eingegangenen Mietzahlungen weder ein Aussonderungs- noch ein Ersatzaussonderungsrecht zu.*)
VolltextIBRRS 2003, 2186
BGH, Urteil vom 09.07.2003 - VIII ZR 311/02
a) Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten.*)
b) Kommt der Vermieter dieser Anbietpflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2003, 2185
BGH, Urteil vom 09.07.2003 - VIII ZR 276/02
a) Geschwister sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses privilegierte Angehörige des Vermieters im Sinne von § 564 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB a.F. (jetzt: § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).*)
b) Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht nicht.*)
c) Kommt der Vermieter seiner Anbietpflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2003, 2184
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 274/02
a) Hat ein Wohnungsmieter, dessen Mietvertrag vor dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes am 1. September 2001 geschlossen worden ist, in entsprechender Anwendung des § 539 BGB a.F. sein Recht zur Minderung der Miete verloren, weil er den Mangel längere Zeit nicht gerügt und die Miete ungekürzt und vorbehaltlos weiter gezahlt hat, so verbleibt es hinsichtlich der bis zum 1. September 2001 fällig gewordenen Mieten bei diesem Rechtsverlust. Die Bestimmungen des Mietrechtsreformgesetzes und der hierzu ergangenen Übergangsvorschriften führen nicht zu einem Wiederaufleben des Minderungsrechts.*)
b) Für nach dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes fällig gewordene Mieten scheidet eine analoge Anwendung des § 536b BGB, der an die Stelle des § 539 BGB a.F. getreten ist, aus. Insoweit beurteilt sich die Frage, ob und in welchem Umfang ein Mieter wegen eines Mangels der Wohnung die Miete mindern kann, ausschließlich nach § 536c BGB. Dies gilt auch für Mietverträge, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen worden sind.*)
c) Soweit hiernach das Minderungsrecht des Mieters nach dem 1. September 2001 nicht entsprechend der bisherigen Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 539 BGB a.F. erloschen ist, bleibt jedoch zu prüfen, ob der Mieter dieses Recht unter den strengeren Voraussetzungen der Verwirkung (§ 242 BGB) oder des stillschweigenden Verzichts verloren hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 2179
OLG Celle, Beschluss vom 27.01.2003 - 2 W 1/03
1. Es verstößt gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters, wenn in einer Einzelrichtersache ohne erkennbare Übertragung des Rechtsstreit auf die Kammer eine Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht durch den Einzelrichter, sondern durch die Kammer in einer Dreierbesetzung getroffen wird; die Entscheidung des Landgerichts ist in einem solchen Fall aufzuheben und an das Gericht zurückzuverweisen.*)
2. Die Abwälzung der Pflicht zur Einholung einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis auf den Mieter kann einem Formularmietvertrag jedenfalls dann nicht wirksam erfolgen, wenn zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Konzessionserteilung bestimmte bauliche Voraussetzungen gegeben sein müssen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2079
BVerfG, Beschluss vom 03.02.2003 - 1 BvR 619/02
1. Die Zivilgerichte haben bei der Prüfung, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarfs formell wirksam ist, den Einfluss des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und den damit eng verzahnten Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten.
2. Damit ist es nicht vereinbar, wenn die Gerichte die Anforderungen an die in § 564b Abs. 3 BGB a.F. niedergelegte Begründungspflicht in einer Weise überspannen, die dem Vermieter die Verfolgung seiner Interessen unzumutbar erschwert. Das ist dann der Fall, wenn das Gericht vom Vermieter Angaben verlangt, die über das anerkennenswerte Informationsbedürfnis des Mieters hinausgehen.
VolltextIBRRS 2003, 1984
BGH, Urteil vom 30.04.2003 - VIII ZR 163/02
Zur Einschränkung des Herausgabeanspruchs gemäß § 556 Abs. 3 BGB a.F., § 985 BGB durch den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im gestuften Mietverhältnis (Art. 3 Abs. 1 GG).*)
VolltextIBRRS 2003, 1970
BGH, Urteil vom 18.06.2003 - VIII ZR 240/02
§ 573 c Abs. 4 BGB ist auf Formularklauseln in einem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag, die hinsichtlich der Kündigungsfristen die damalige gesetzliche Regelung wörtlich oder sinngemäß wiedergeben, nach Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB nicht anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2003, 1954
OLG Köln, Urteil vom 11.07.2001 - 11 U 179/00
1. Der Anspruch des Vermieters eines Tankstellengeländes auf Beseitigung von Mineralölrückständen nach Beendigung des Mietverhältnisses unterliegt der kurzen Verjährung des § 558 BGB a.F.
2. Dies gilt auch dann, wenn diese Pflicht des Mieters auf einer Vereinbarung beruht, die erst im Zusammenhang mit der Auflösung des Mietverhältnisses getroffen wurde.
VolltextIBRRS 2003, 1795
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2002 - 24 U 124/01
1. Die Androhung einer ordnungsbehördlichen Maßnahme kann einen Mangel begründen, wenn sie zu einer Ungewissheit über die Möglichkeit des künftigen Gebrauchs führt und hierdurch gegenwärtige Interessen des Mieters beeinträchtigt sind (hier: Mängel des Brandschutzes).
2. Eine Mietzinsminderung greift auch ein, wenn der Mieter im konkreten Fall nicht beeinträchtigt ist, etwa weil er das Mietobjekt nicht nutzt oder nicht in der vertraglich vorgesehenen Weise verwendet.
3. Hat sich der Vermieter zur Beseitigung der Mängel verpflichtet und zahlt der Mieter den Mietzins ohne Vorbehalt weiter, so geschieht dies regelmäßig in der Erwartung einer alsbaldigen Mängelbeseitigung.
VolltextIBRRS 2003, 1793
OLG Rostock, Urteil vom 03.02.2003 - 3 U 116/02
Die einem gewerblichen Mietvertrag über Mieträume in einem Einkaufszentrum vorangestellte Präambel ist auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn sie das Umfeld des Mietobjekts sowie die vorgesehenen anderen Vermietungen beschreibt. Demgemäß sichert der Vermieter mit der Präambel keine Eigenschaften des Mietobjektes zu; auch stellt die Präambel nicht die Geschäftsgrundlage des Vertrages dar.
VolltextIBRRS 2003, 1679
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2002 - 17 U 177/00
1. Macht der Vermieter vorgerichtlich und gerichtlich Mietzinsansprüche ohne Nachforderungsvorbehalt hinsichtlich einer Wertsicherungsklausel geltend, schafft er beim Mieter einen Vertrauenstatbestand, dass er jedenfalls für den eingeklagten Zeitraum nicht von der Wertsicherungsklausel Gebrauch machen will.*)
2. Sind in einer als "Vormietvertrag" bezeichneten Urkunde alle für den Abschluss eines Mietvertrags wesentlichen Punkte geregelt und stehen einer sofortigen Nutzung der Mietsache keine Hindernisse entgegen, liegt ein Mietvertrag und nicht lediglich ein Vorvertrag vor.*)
3. Die Klausel "Der Mieter erhält eine Option von fünf Jahren, die in Kraft tritt, wenn er nicht zwölf Monate vor Ablauf kündigt", erfordert für die Ausübung des Optionsrechts keine ausdrückliche Erklärung des Mieters; vielmehr genügt das bloße Unterlassen der Kündigung.*)
4. Eine Klage kann nicht im Wege der unselbständigen Anschlussberufung auf einen bislang nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten erstreckt werden. Dies gilt auch für die Erstreckung auf einen Streithelfer.*)
VolltextIBRRS 2003, 1647
OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2002 - 9 W 122/02
Zum Verhältnis zwischen baubehördlicher Genehmigung und Verkehrssicherungspflicht.*)
VolltextIBRRS 2003, 1617
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.02.2003 - 13 U 190/02
Die Rechtsprechung zu § 539 BGB a.F. zur vorbehaltslosen Zahlung des Mietzinses durch den Mieter trotz Kenntnis eines nach Übergabe aufgetretenen Mangels ist jedenfalls für gewerbliche Mietverhältnisse auch bei der Anwendung des § 536 b BGB n.F. zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1593
LG Gera, Urteil vom 25.06.2003 - 1 S 123/03
Der Vermieter hat nach geltendem Recht die Möglichkeit, das Mietverhältnis gegenüber einzelnen verbleibenden Mietern wegen berechtigter Interessen ordentlich zu kündigen, wenn der Abriss des Gebäudes erforderlich ist.
VolltextIBRRS 2003, 1567
BGH, Urteil vom 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
Eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei - und damit eine Unwirksamkeit der Gesamtregelung - kann sich aus dem Zusammenwirken zweier Formularklauseln auch dann ergeben, wenn eine dieser Klauseln schon für sich gesehen unwirksam ist (Bestätigung von BGHZ 127, 245, 253 f.).*)
IBRRS 2003, 1490
LG Bielefeld, Urteil vom 16.04.2003 - 3 O 411/01
1. Die Raumtemperatur in einem Büro darf 26 Grad nicht überschreiten, es sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr als 32 Grad. Aber auch in einem solchen Fall muss die Innentemperatur mindestens 6 Grad niedriger liegen.
2. Es ist Aufgabe des Vermieters bzw. Bauträgers, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit diese Vorgaben eingehalten werden können.
3. Wer auf eine Klimaanlage verzichtet, nimmt damit nicht gleichzeitig unzuträglich hohe Raumtemperaturen oberhalb des üblichen Maßes hin.
VolltextIBRRS 2003, 1485
OLG Rostock, Urteil vom 29.12.2000 - 3 U 83/98
1. Die Nichteinhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften über Raumhöchsttemperaturen kann mietrechtlich einen Sachmangel darstellen.
2. Bei Außentemperaturen bis zu 32° C muss in Arbeitsräumen baulich gewährleistet sein, dass die Innentemperatur 26° C nicht übersteigt; im übrigen muss sie bei höheren Außentemperaturen mindestens 6° C unter der Außentemperatur liegen.
VolltextIBRRS 2003, 1294
BGH, Urteil vom 26.02.2003 - VIII ZR 270/01
Zur Auslegung einer Vereinbarung, nach welcher der Leasingnehmer durch eine Einmalzahlung in Höhe eines Teils der Leasingraten, die an einen Dritten zu leisten ist, sämtliche Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag erfüllen soll (sog. "Flens-Modell").*)
VolltextIBRRS 2003, 1251
BGH, Urteil vom 12.03.2003 - XII ZR 18/00
Die revisionsgerichtliche Prüfung der Wahrung der Schriftform einer bei den Akten befindlichen Urkunde beschränkt sich auf die getroffenen Feststellungen zu deren Beschaffenheit, wenn das Berufungsurteil nur auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils verweist und dieser keine Bezugnahme auf die Urkunde enthält.*)
Zur Formfreiheit der Zustimmung des Mieters zu einem Vermieterwechsel, den der alte und der neue Vermieter in einem der Schriftform des § 566 BGB a.F. genügenden Nachtrag zu einem langfristigen Mietvertrag vereinbart haben.*)
Zum Fortbestand der Besitzeinräumungspflicht des Vermieters, der sich zur Herstellung des Mietobjekts verpflichtet hat, das Grundstück aber nachträglich an einen Dritten verkauft, der es bebaut und anderweitig vermietet.*)
Zur Angemessenheit einer in einem Gewerbemietvertrag über ein noch zu errichtendes Gebäude ohne zeitliche Begrenzung vereinbarten Vertragsstrafe für jeden Tag der Überschreitung des vereinbarten Mietbeginns.*)
VolltextIBRRS 2003, 1247
BGH, Urteil vom 19.03.2003 - VIII ZR 135/02
Die in einer zwischen Leasinggeber und Lieferanten formularmäßig vereinbarten Rückkaufvereinbarung enthaltene Klausel: "Die Übergabe des Objektes wird dadurch ersetzt, daß die (Leasinggeberin) ihre Herausgabeansprüche gegenüber dem Besitzer an den Lieferanten abtritt." ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2003, 1232
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.12.2002 - 20 RE-Miet 1/01
Zur Pflicht des Hauptvermieters zur Rückzahlung der Mietkaution.*)
VolltextIBRRS 2003, 1226
LG Kiel, Urteil vom 17.04.2003 - 1 S 180/02
1. Grundsätzlich obliegt dem Vermieter gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB n.F. die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache. Etwas anderes gilt allerdings für Installationen und Einbauten, die der Mieter ohne rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Vermieter freiwillig ausführt. Derartige vom Mieter vorgenommene Einbauten und Einrichtungen gehören nicht zum Leistungsbereich des Vermieters. Vielmehr ist Rechtsfolge des freiwilligen Einbaus, dass den Mieter bei Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung auch die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der von ihm eingebauten Einrichtung trifft.*)
2. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Mietobjekt auf dem jeweils technisch neusten Stand zu halten.*)
3. Der Vermieter kann vom Mieter durchgeführte werterhöhende Modernisierungsmaßnahmen bei Mieterhöhungen nicht zu seinen Gunsten berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1184
BGH, Urteil vom 26.03.2003 - XII ZR 167/01
Zur Berücksichtigung eines Leistungsverweigerungsrechts des Mieters bei Mängeln der Mietsache.*)
VolltextIBRRS 2003, 1148
BGH, Urteil vom 12.03.2003 - VIII ZR 175/02
1. Zur formellen Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens wegen baulicher Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 2 MHG ist die Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung im technischen Sinne nicht nötig.
2. Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ist es vielmehr erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegt, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt.
VolltextIBRRS 2003, 1055
BGH, Urteil vom 13.03.2003 - IX ZR 199/00
Zur Auslegung einer Garantie für "erzielbare", jedoch nicht "erzielte" Mieten als Mietgarantie oder Vermietungsgarantie.*)
VolltextIBRRS 2003, 0873
BGH, Urteil vom 26.02.2003 - XII ZR 66/01
1. Der Mieter muss sich darauf verlassen können, daß der Vermieter, der eine Minderung über einen längeren Zeitraum rügelos hinnimmt, die vertraglich vereinbarte Miete nicht rückwirkend verlangen wird.
2. Für die Annahme einer Verwirkung bedarf es neben dem Zeitablauf auch noch besonderer Umstände, die die Feststellung rechtfertigen, der Schuldner habe bereits darauf vertrauen können, daß der Gläubiger die Forderung nicht mehr geltend mache.
3. Solche besonderen Umstände liegen vor, wenn sich der Vermieter mit einer Minderung - wenn auch nicht in der vom Mieter vorgenommenen Höhe - einverstanden erklärt, und die Beseitigung des Mangels innerhalb einer bestimmten Zeit zusagt, dies Zusage aber nicht einhält.
VolltextIBRRS 2003, 0726
BGH, Urteil vom 12.02.2003 - XII ZR 23/00
Zu den Voraussetzungen einer als Erfüllung wirkenden Hinterlegung.*)
VolltextIBRRS 2003, 0721
BGH, Urteil vom 22.01.2003 - VIII ZR 244/02
Zur Frage der Zumutbarkeit und Eignung eines Nachmieters, wenn sich der Vermieter unter der Bedingung, daß ein solcher Nachmieter gefunden wird, mit einer Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag einverstanden erklärt.*)
VolltextIBRRS 2003, 0718
BGH, Urteil vom 31.01.2003 - V ZR 333/01
Ist der "nicht abgewohnte" Teil eines zur Errichtung eines Wohngebäudes zur Verfügung gestellten Betrags dem Zahlenden beim Auszug zu erstatten, kommt zwischen ihm und dem Zahlungsempfänger ein Mietvertrag zustande; die Höhe des Mietzinses kann durch das Gericht in ergänzender Vertragsauslegung oder analog §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB bestimmt werden (im Anschluß an Senatsurt. v. 20. Juni 1997, V ZR 39/96, NJW 1997, 2671).*)
VolltextIBRRS 2003, 0648
BGH, Urteil vom 18.12.2002 - XII ZR 253/01
Werden Essentialia des Mietvertrages in Anlagen ausgelagert, auf die im Mietvertrag Bezug genommen wird, so muß zur Wahrung der Schriftform die Anlage im Mietvertrag so genau bezeichnet werden, daß eine zweifelsfreie Zuordnung möglich ist (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 136, 357; 142, 158).*)
VolltextIBRRS 2003, 0531
BGH, Beschluss vom 20.11.2002 - VIII ZB 66/02
Wurde Wohnraum gekündigt, weil der zahlungsunfähige Mieter über mehrere Monate hinweg keinen Mietzins zahlte, und erhebt der Vermieter Räumungsklage, kann er zugleich die künftig fällig werdende Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe der Wohnung einklagen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0450
BGH, Urteil vom 18.12.2002 - VIII ZR 72/02
a) Zur Angabe von Vergleichswohnungen in einem Mieterhöhungsverlangen.*)
b) Die zur Verteidigung gegenüber einem Mieterhöhungsverlangen erteilte Prozeßvollmacht ermächtigt auch zur Entgegennahme eines während des Verfahrens abgegebenen (weiteren) Mieterhöhungsverlangens.*)
c) § 174 BGB findet auf eine von einem Rechtsanwalt im Rahmen des gesetzlichen Umfangs seiner Prozeßvollmacht abgegebenen Erklärung keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2003, 0370
BGH, Urteil vom 20.11.2002 - VIII ZR 65/02
Der Widerspruch einer Vertragspartei gegen die berechtigte Kündigung des Vertrages durch die andere Vertragspartei ist als solcher keine positive Vertragsverletzung.*)
VolltextIBRRS 2003, 0323
BGH, Urteil vom 11.12.2002 - XII ZR 312/00
1. Für die Anwendbarkeit des § 557 a BGB a.F. macht es keinen Unterschied, ob der Mieter an den Vermieter mit Rücksicht auf den abzuschließenden Mietvertrag eine Vorauszahlung leistet, mit der dieser den Mietgegenstand herstellt, wiedererstellt, ausbaut oder verbessert, und dessen Rückerstattung durch Verrechnung mit dem monatlichen Mietzins erfolgt, oder ob der Mieter einen entsprechenden Betrag auf dem Grundstück oder in das Mietobjekt selbst verbaut und den aufgewendeten Betrag nach vertraglicher Übereinkunft vom festgelegten Monatszins in bestimmten Raten jeweils abzieht.
2. Zur Auslegung eines Vertrages durch die Tatsacheninstanz.
VolltextIBRRS 2003, 0291
OLG Brandenburg, Urteil vom 03.07.2002 - 3 U 101/01
Zur Frage, wie eine Unterschrift unter dem Zusatz "Mithaften(d)e Gesellschafter" zu werten ist.
VolltextIBRRS 2003, 0290
OLG Celle, Urteil vom 08.08.2002 - 2 U 11/02
1. Ein Gewährleistungsausschluss im Mietvertrag ist unwirksam, wenn sich aus der Prozessführung des Vermieters in einem Rechtsstreit gegen den Bauunternehmer, der die Mieträume vor Beginn des Mietvertrages umgestaltet hat, ergibt, dass die Vermieter die geltend gemachten Mängel des Mietobjektes schon bei Abschluss des Mietvertrages kannten.*)
2. Eine analoge Anwendung des § 539 BGB a. F. auf nachträglich festgestellte Mängel der Mietsache scheidet aus, wenn der Vermieter bei Vertragsschluss arglistig Mängel der Mietsache verschwiegen hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 0254
BGH, Urteil vom 27.11.2002 - VIII ZR 108/02
Zur Wirksamkeit einer Nebenkostenabrechnung*)
VolltextIBRRS 2003, 0219
BGH, Beschluss vom 27.11.2002 - VIII ZB 33/02
1. Der Wert der Beschwer eines zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters bemißt sich gemäß §§ 2, 3 und 9 ZPO nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der aufgrund des Mangels gegebenen Mietminderung.
2. Eine objektive Abweichung von der allgemeinen Rechtsprechung der Zivilgerichte unterfällt, wenn - wie hier - die Gefahr einer Wiederholung besteht, dem Zulassungsgrund der "Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung".
VolltextIBRRS 2003, 0098
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - 10 U 105/01
1. Macht der Vermieter erst längere Zeit nach einer Vertragsverletzung durch den Mieter von seinem daraus sich ergebenden Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch, gibt er damit zu erkennen, dass er diese Vertragsverletzung nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden könnte.
2. Der Vermieter ist nach der gesetzlichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB n.F., die dem bisherigen Rechtszustand entspricht, zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter den Gebrauch der Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt, was auch bei einer nicht genehmigten Untervermietung der Fall ist. Dem Herausgabeanspruch des Vermieters nach § 546 BGB kann der Mieter in derartigen Fällen jedoch den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensetzen, wenn ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zur Untervermietung besteht.
VolltextIBRRS 2003, 0010
BGH, Urteil vom 30.10.2002 - VIII ZR 119/02
a) Nimmt der Händler und Leasinggeber bei einem Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug einen Gebrauchtwagen des Leasingnehmers zum Betrag der im Leasingvertrag vereinbarten Mietsonderzahlung in Zahlung, liegt im Regelfall kein gesonderter Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen, sondern ein einheitlicher Leasingvertrag vor, bei dem der Leasingnehmer das Recht hat, die vertraglich vereinbarte Mietsonderzahlung durch Hingabe des Gebrauchtwagens zu tilgen.*)
b) Vereinbaren die Vertragsparteien in einem solchen Fall die Rückabwicklung des Leasingvertrages, so kann der Leasingnehmer nicht den für seinen Gebrauchtwagen auf die Mietsonderzahlung angerechneten Geldbetrag, sondern nur den in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagen selbst zurückverlangen.*)
VolltextOnline seit 2002
IBRRS 2002, 2110OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2001 - 24 U 69/00
Zahlt der Mieter vorbehaltslos weiter den Mietzins, so geht sein Minderungsrecht selbst dann verloren, wenn der Vermieter eine versprochene Mängelbeseitigung nicht vornimmt.
VolltextIBRRS 2002, 2109
OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2001 - 11 W 41/01
Ein durch einen Produktfehler an dem Grundstück entstandener Substanzschaden kann nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 1 ProdHaftG nicht nur von dem Grundstückseigentümer ersetzt verlangt werden, sondern auch von dem Mieter und Besitzer des Grundstücks.
VolltextIBRRS 2002, 2094
KG, Urteil vom 27.11.2001 - 4 U 9438/00
1. Eine Klausel in einem Erbbaurechtsvertrag, nach der der Erbbauberechtigte das Erbbaurecht auf Verlangen des Grundstückseigentümers auf diesen oder auf einen von diesem bezeichneten Dritten zu übertragen hat, wenn die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung angeordnet und nicht innerhalb von zwei Monaten aufgehoben wird, beeinträchtigt den Erbbauberechtigten wegen der knappen zeitlichen Begrenzung unangemessen, wenn es sich um eine ehemalige Heimstätte handelt. Diese Klausel ist nach § 9 AGBG insgesamt unwirksam.*)
2. Ein ergänzende Vertragsauslegung führt dazu, daß ein Heimfallanspruch nach seiner Ausübung unter der auflösenden Bedingung steht, daß das Zwangsversteigerungsverfahren vor der Zwangsversteigerung aufgehoben wird.*)
3. Das Festhalten an dem Heimfallanspruch nach Aufhebung des Zwangsversteigerungverfahrens kann unabhängig davon eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellen.*)
Volltext