Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4708 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 3982
AG Grünstadt, Urteil vom 19.04.2013 - 3 C 273/12
Den Vermieter, der seinen zukünftigen Mietern einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit anbietet, obwohl er weiß oder in Erwägung ziehen müsste, dass er die Mietsache in absehbarer Zeit wieder benötigt trifft die Pflicht, die zukünftigen Mieter auf die voraussichtlich kurze Dauer des Mietverhältnisses hinzuweisen.

IBRRS 2013, 3978

AG Idstein, Urteil vom 18.03.2013 - 32 C 22/12
1. Ein Mietvertrag für Heizkostenverteiler und die Vergütung für deren Ablesung ist mangels Einigung unwirksam, wenn die Angaben im Vertrag die tatsächliche Hauptleistung, den Einbau von Heizkostenverteiler, um das Dreifache übersteigen. Eine solche Differenz ist mit einer ca-Angabe nicht zu erklären.
2. Eine Klausel, wonach die Grundlage einer künftigen Gebührenrechnung "die dann gültige Preisliste" ist, ist der Sache nach eine Preisänderungsvorbehaltsklausel, die unwirksam ist.

IBRRS 2013, 3974

OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2013 - 30 U 4/11
1. Zu den Anforderungen in Bezug auf die bei Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages einzuhaltende Schriftform; insbesondere zur Bestimmbarkeit des Objekts.*)
2. Zur notariellen Beurkundungspflicht in Bezug auf ein sog. "Eintrittsrecht".*)
3. Zur Frage, unter welchen Umständen es dem Verpächter nach § 242 BGB verwehrt ist, sich auf die Schriftformwidrigkeit des Pachtvertrages zu berufen.*)

IBRRS 2013, 3972

LG Dortmund, Urteil vom 25.09.2012 - 1 S 73/11
Es obliegt dem Vermieter, zu beweisen, dass bauseitig bedingte Feuchtigkeitserscheinungen nicht vorliegen. Der Mieter hat die bauseitig nicht auszuschließenden Mängel nicht - wenn dies z. B. nach dem Gutachten eines Sachverständigen gegebenenfalls möglich gewesen wäre - durch besonderes und dem alten Bauzustand angepassten Lüften aufzufangen.*)

IBRRS 2013, 3960

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2013 - 10 U 26/13
Die Frage, ob Schimmelpilz in Mieträumen die Gesundheit der Bewohner gefährdet, lässt sich nicht allgemein beantworten und kann in vielen Fällen nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten geklärt werden.

IBRRS 2013, 3959

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2012 - 10 U 20/12
1. Wird ein befristetes Gewerbemietverhältnis vor Ablauf der Frist wegen Vertragsverletzungen des Mieters durch den Vermieter gekündigt, muss der Mieter den Schaden ersetzen, der dem Vermieter durch das vorzeitige Ende des Mietvertrages entstanden ist.
2. Der Vermieter soll sich um eine alsbaldige Weitervermietung kümmern. Die Beweislast für diesbezügliche Versäumnisse liegt jedoch beim Altmieter.

IBRRS 2013, 3924

LG Köln, Beschluss vom 12.06.2013 - 1 T 147/13
Der Erlass einer Räumungsverfügung nach § 940a ZPO erstreckt sich nur auf Wohnraummietverhältnisse. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Wohnraummieter im Vergleich zu anderen Mietern einen höheren Schutz genießen, damit verbietet sich die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Norm im Sinne einer "erst-recht"-Auslegung.

IBRRS 2013, 3906

AG Bingen/Rhein, Urteil vom 04.04.2013 - 25 C 19/13
1. Eine Klausel im Mietvertrag hinsichtlich der Kosten von Kleinreparaturen ist nur zulässig, wenn sie keine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellt.
2. Eine unangemessene Benachteiligung liegt in jedem Fall vor, wenn die Kosten 100 Euro überschreiten.

IBRRS 2013, 3888

BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 373/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3876

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.08.2013 - 33 C 1402/13
Eine Funktionsstörung der Heizung führt zu einer Beseitigungspflicht des Vermieters, aber nicht automatisch zu einer Mietminderung, wenn der Mieter nicht konkret nachweist, dass aufgrund der Funktionsstörung der Heizkörper die Aufrechterhaltung angemessener Temperaturen in der Mietwohnung ganz oder teilweise nicht möglich ist. Der Mieter muss unter Angabe konkreter Temperaturen die Heizleistung in den verschiedenen Räumen beschreiben und darlegen, welche konkreten Beeinträchtigungen hiervon für die Nutzer der Räume ausgehen.

IBRRS 2013, 3867

BGH, Urteil vom 19.07.2013 - V ZR 93/12
1. Dem berechtigten Besitzer, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, kann nach § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn diese Erwartung später enttäuscht wird; begründet ist eine solche Erwartung bereits dann, wenn die Bebauung und der spätere Eigentumserwerb auf einer tatsächlichen Willensübereinstimmung zwischen dem Bauenden und dem Grundstückseigentümer beruhen.*)
2. Da der Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen der begründeten, später aber enttäuschten Erwartung eines späteren Eigentumserwerbs auf die Abschöpfung des Wertzuwachses gerichtet ist, den das Grundstück infolge von Baumaßnahmen erfahren hat, ist eine Klage unschlüssig, wenn der Kläger nur zum Wert der in das Grundstück eingebrachten Sachen vorträgt.*)

IBRRS 2013, 3861

AG Ibbenbüren, Urteil vom 08.03.2013 - 3 C 26/13
Bei einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters müssen die Vergleichswohnungen so genau bezeichnet werden, dass der Mieter sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten auffinden kann. Dazu gehört die genaue Adresse mit Hausnummer, Geschoss und bei mehreren Wohnungen an einer Adresse - die genaue Lage der Vergleichswohnung.

IBRRS 2013, 3856

AG Hamburg, Urteil vom 05.07.2013 - 40b C 36/12
1. Grundsätzlich kommt ein Anspruch des Mieters auf Vorschuss für die erwarteten Aufwendungen zur Herstellung eines vertragsgemäßen Zustands der Mietsache in Betracht. Dieser ist jedoch begrenzt auf erforderliche Aufwendungen.
2. Eine Komplettsanierung eines Bades ist nicht erforderlich, wenn die Abgängigkeit der Badewanne behauptet wird und dieser Zustand durch eine Reparatur mittels eines Systems "Wanne-in-Wanne" korrigiert werden kann.

IBRRS 2013, 3830

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 31.07.2012 - 5 C 1006/12
Dem Mieter steht ein Anspruch auf Wiederinbetriebnahme eines Fahrstuhls zu den bisherigen Bedingungen zu.

IBRRS 2013, 3829

LG Berlin, Urteil vom 17.07.2012 - 65 S 66/12
Eine Klausel, nach der zur Ermittlung der Beteiligungsquote der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes maßgeblich sein soll, ist unwirksam.

IBRRS 2013, 3823

BGH, Urteil vom 24.07.2013 - XII ZR 104/12
Eine Bestimmung in einem Mietvertrag über den Beginn des Mietverhältnisses genügt dann der Schriftform des § 550 BGB, wenn die Kriterien, an die die Vertragsparteien den Vertragsbeginn knüpfen dessen eindeutige Bestimmung ermöglichen.*)

IBRRS 2013, 3813

OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2012 - 27 U 195/11
1. Wird ein gewerblich vermietetes Hausgrundstück veräußert, entsteht mit dem Eigentumsübergang ein neues Mietverhältnis mit dem Erwerber und es tritt gem. § 566 BGB hinsichtlich der vertraglichen Ansprüche gegen den Mieter eine Zäsur ein (vgl. BGH, Urteil vom 25.7.2012, NJW 2012, 3032). Diese betrifft nicht nur die vor dem Eigentumsübergang entstandenen Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis, sondern auch die dafür bestehenden Sicherungsrechte.*)
2. Der Veräußerer der Mietsache behält sein Vermieterpfandrecht für die in seiner Person begründeten Forderungen und der Erwerber erlangt das Pfandrecht nur an Sachen, die dem Mieter zum Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses noch gehören. Eine unmittelbare oder auch nur analoge Anwendung des § 566a BGB auf das Vermieterpfandrecht des § 562 BGB wird weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur vertreten.*)

IBRRS 2013, 3803

AG Rathenow, Urteil vom 06.09.2013 - 4 C 300/13
1. Grundsätzlich ist das Rauchen in einer Wohnung bzw. auf einem Balkon zwar eine vertragsgemäße Nutzung, aber nicht uneingeschränkt zulässig.
2. Das Rauchen von ca. 12 Zigaretten am Tag auf dem Balkon ist jedoch keine wesentliche Beeinträchtigung der anderen Bewohner, vor allem dann nicht, wenn der Balkon über einen längeren Zeitraum zur rauchfreien und damit ungestörten Nutzung zur Verfügung steht.

IBRRS 2013, 3799

OLG Jena, Urteil vom 20.02.2013 - 7 U 390/12
1. Ein Anspruch auf Ersatz eines Mietausfallschadens ist verjährungsrechtlich nicht ausreichend individualisiert, wenn er lediglich als "Nutzungsentschädigung" oder "Nutzungsentgelt" bezeichnet wird.*)
2. Ein Zwangsverwalter ist nicht befugt, der Beschlagnahme unterliegende Forderungen "freizugeben" und dem Schuldner im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft zu ermächtigen, diese geltend zu machen.*)
3. Ein Anspruch auf Ersatz eines Mietausfallschadens wird von einer Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsverwaltung umfasst.*)

IBRRS 2013, 3788

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.02.2013 - 2/11 S 191/12
Nach allgemeiner Rechtsauffassung kann der Vermieter keine Besichtigung einer Mietwohnung durch den geschiedenen Ehemann der Mieterin durchführen lassen, wenn dies für den Mieter auch unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Vermieters unzumutbar ist.

IBRRS 2013, 3783

AG Bremen, Urteil vom 02.05.2013 - 9 C 565/12
Grundsätzlich trägt der Mieter das Risiko, dass das Sozialamt die Mietzinszahlungen nicht rechtzeitig an den gemäß § 566 BGB in das Mietverhältnis eingetretenen Erwerber, sondern weiterhin an den früheren Vermieter leistet.*)

IBRRS 2013, 3759

AG Pinneberg, Urteil vom 08.08.2013 - 80 C 19/13
1. Bei Nichterfüllung des Identitätserfordernisses nach § 566 BGB zwischen Vermieter, Grundstückseigentümer und Veräußerer kann es in bestimmten Fallgestaltungen dahinstehen, ob eine analoge Anwendung des § 566 BGB in Betracht kommt.
2. Die Auswechslung eines Vertragspartners kann auch durch Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten durchgeführt werden, wenn der Dritte zustimmt.
3. Eine Zustimmung kann auch durch konkludentes Verhalten erfolgen, wenn der zustimmende Mieter Kenntnis von der Übertragung der Vermieterstellung hat und an den neuen Vermieter Mieten zahlt und von diesem Erfüllung des Vertrages verlangt, etwa durch Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen.

IBRRS 2013, 3758

AG Brandenburg, Urteil vom 28.06.2013 - 31 C 279/11
Nicht unerhebliche Zugluft-Erscheinungen können einen Mangel der angemieteten Räume im Sinne des § 536 BGB darstellen.*)

IBRRS 2013, 3742

AG Kaufbeuren, Beschluss vom 07.03.2013 - 6 C 272/13
Die Frage. ob ein Mieter in seinem derzeitigen Mietverhältnis gekündigt wurde, ist zulässig. Gibt der Mieter hierauf eine falsche Antwort, kann der neue Vermieter den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. kündigen.

IBRRS 2013, 3740

BGH, Beschluss vom 05.03.2013 - VIII ZR 137/12
Folgende Regel in Vermieter-AGB ist unwirksam und führt zur Unwirksamkeit der gesamten Schönheitsreparaturklausel:
"Parkett und Holzfußboden sind nach 10 Jahren zu versiegeln, sofern dies die Gesetzeslage bzw. die Rechtsprechung erlauben, was nach dem heutigen Stand nicht der Fall ist, so dass der Mieter die Versiegelung momentan auch nicht schuldet."

IBRRS 2013, 3735

LG Freiburg, Urteil vom 09.04.2013 - 7 C 234/12
Liebe Leserin, lieber Leser,
in die September-Ausgabe der IMR hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Das angegeben Az stammt von der Vorinstanz. Richtig lautet das Urteil:
LG Freiburg, Urteil vom 23.04.2013 - 9 S 154/12

IBRRS 2013, 3720

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2013 - 5 U (Lw) 28/11
1. Die fristlose Kündigung eines Landpachtvertrages setzt grundsätzlich eine vorangegangene erfolglose Abmahnung voraus.
2. Das unterbliebene Mähen und Mulchen sowie die Beseitigung von nicht näher spezifiziertem Baumaufwuchs führt weder zu einer erheblichen Gefährdung der Pachtsache noch ergibt sich daraus eine zur außerordentlichen Kündigung berechtigende erhebliche Pflichtverletzung.

IBRRS 2013, 3701

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2012 - 10 U 44/12
1. Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens ist nur dann anzunehmen, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum durch einen Verstoß des Vermieters gegen das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme erheblich beeinträchtigt ist. Ein Einmaliges Betreten der Räume zum Anbringen eines Weitervermietungsplakats reicht dafür nicht aus.
2. Gibt der Mieter bei Rückgabe der Mietsache nicht alle Schlüssel an den Vermieter zurück, so fehlt es an einer vollständigen Rückgabe, auch wenn der Mieter seine Sachen aus den Räumen entfernt hat.

IBRRS 2013, 3700

LG Lübeck, Urteil vom 17.06.2011 - 6 O 133/11
Äußert sich ein Mieter in einer vom Vermieter beanstandeten Art und Weise in geeigneten Internetforen über seine Erfahrungen mit demselben, stellt dies grundsätzlich eine legitime Ausübung der Meinungsfreiheit und in heutiger Zeit einen integralen Bestandteil eines transparenten Marktes dar. Dabei muss sich der Vermieter auch eine möglicherweise polemische und überspitzte Kritik gefallen lassen.

IBRRS 2013, 3683

AG Suhl, Urteil vom 08.02.2012 - 1 C 419/11
1. Treten in einer Küche nachweislich immer wieder unangenehme Geruchsentwicklungen auf, darf der Mieter die Miete mindern.
2. Kosten zur Aufspürung und zur Bestimmung der Ursache möglicher Mängel sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen und nur dann auf den Mieter umzulegen, falls sich herausstellt, dass die Ursache für den Mangel von diesem zu vertreten ist.

IBRRS 2013, 3682

AG Wolfratshausen, Urteil vom 30.07.2013 - 8 C 1056/12
1. Ein Hotelgast, der den Zimmerschlüssel nach Ende des Aufenthalts nicht zurückgibt, muss dem Hotelbetreiber den dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Dazu gehören die Kosten eines neuen Schlüssels, bzw. Kosten für den Austausch der Schlösser oder der Schließanlage.
2. Ein Hotelbetreiber ist jedoch im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, eine Schließanlage zu installieren, die es ermöglicht, im Falle eines Verlustes eines Hotelschlüssels den Umfang der auszutauschenden Schlösser auf die unmittelbar betroffenen Türen zu begrenzen. Des Weiteren müsste er die Hotelgäste auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens bei Schlüsselverlust aufmerksam machen müssen, wenn im Falle des Verlustes besonders hohe Ersatzbeschaffungskosten anfallen.
3. Der Betreiber hat nur dann einen Schadensersatzanspruch gegen den Hotelgast, wenn er die Schlösser auch tatsächlich austauschen lässt. Es besteht kein Anspruch auf einen entsprechenden Vorschuss.

IBRRS 2013, 3676

AG Wedding, Urteil vom 12.09.2012 - 8a C 91/12
1. Die Einwendungsfrist gegen die Betriebskostenabrechnung zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraumes gilt für den Gewerberaummieter mit der Folge, dass der Mieter die Beweislast für die nach Ablauf dieser Frist gemachten Einwendungen trägt.
2. Die vom Mieter gemachten Einwendungen sind nicht zu berücksichtigen, wenn er der Betriebskostenabrechnung lediglich pauschal widerspricht. Will der Mieter die Ansätze einer Betriebskostenabrechnung bestreiten, muss er nach Einsichtnahme in die Rechnungsunterlagen im Einzelnen angeben, was er moniert oder anhand konkreter Tatsachen Einwände gegen einzelne Ansätze plausibel machen.
3. Auch wenn der Gewerberaummieter den Hausflur nicht selbst nutzt, hat er kraft mietvertraglicher Abwälzung die Stromkosten (inkl. der für die Außenbeleuchtung) zu tragen.

IBRRS 2013, 3652

AG Rheine, Urteil vom 27.03.2013 - 14 C 230/11
Fehlende Fußleisten in allen bis auf einem Raum in einer Mietwohnung mindern die Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch nicht bzw. nur unerheblich, weil der Mieter in der Wohnung ohne Beeinträchtigung seiner Gesundheit oder seiner alltäglichen Gewohnheiten leben kann. Es besteht lediglich eine minimale ästhetische Beeinträchtigung, die den Mieter nicht zu einer Minderung der Monatsmiete berechtigt.

IBRRS 2013, 3649

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.11.2012 - 5 U 1059/12
Dass er seine Zahlungspflicht erfüllt hat, kann der Mieter im Rechtsstreit nicht durch den Antrag beweisen, dem Vermieter aufzugeben, Kontoauszüge des Mietkontos vorzulegen.*)

IBRRS 2013, 3633

KG, Urteil vom 29.07.2013 - 8 U 257/12
1. Zu der Frage, ob der Mieter aufgrund formularvertraglicher Regelungen verpflichtet ist, Regenrinnen und -fallrohre eisfrei zu halten.*)
2. Der Mieter kann nach eigener fristloser Kündigung und Einstellung der Mietzahlungen unabhängig von der Wirksamkeit seiner Kündigung nach Treu und Glauben keine Instandsetzungsmaßnahmen beanspruchen.*)
IBRRS 2013, 3627

OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2013 - 22 U 165/12
1. Dem Grundstückseigentümer, der sich zur Bestellung eines Erbbaurechts verpflichtet, steht gegen einen Dienstbarkeitsberechtigten nur dann ein Anspruch auf Rangrücktritt zu, wenn bei fehlendem Ausschluss des Entschädigungsanspruchs im Erbbaurechtsvertrag eine Regelung mit dinglicher Wirkung erfolgt, wonach die im Range nach dem Erbbaurecht am Erbbaugrundstück eingetragenen Dienstbarkeiten, die auch am Erbbaurecht an erster Rangstelle eingetragen wurden, bei Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf Rang vor der Entschädigungsforderung haben.*)
2. Bei bestehender Verpflichtung zur Genehmigung eines Vertrages kann es gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Verpflichtete geltend macht, der Vertrag sei unwirksam geworden, weil er die Genehmigung verweigert habe (Anschluss an BGH, Urt. v. 29.09.1989, V ZR 1/88, BGHZ 108, 380).*)
3. Allein die einseitige Abhängigkeit eines formfreien Geschäfts von einem beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäft gebietet keine Erstreckung des Formzwangs auf das formfreie Geschäft.*)

IBRRS 2013, 3622

AG München, Urteil vom 18.04.2012 - 482 C 24227/11
Wird eine Teileigentumseinheit in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichnet, so ist darin eine entsprechende Zweckbestimmung zu sehen, die die Nutzung der Gewerbeeinheit als Wettbüro untersagt.

IBRRS 2013, 3621

AG Charlottenburg, Urteil vom 13.02.2013 - 214 C 234/12
1. "Mietsache" bei Wohnraummietverhältnissen ist nicht nur die eigentliche Wohnung, sondern auch das dazugehörige Gebäude.
2. Wird ein Balkon nachträglich angebaut und kommt es dadurch zu Verdunkelung einer anderen - ein Stockwerk darunter liegenden - Mietwohnung, indem kein Einfall direkten Tageslichts mehr stattfindet und die Bewohner keine Sicht zum Himmel mehr haben, handelt es sich um einen Mietmangel, der eine Mietkürzung um 10% rechtfertigt. Die Mieter haben im Übrigen auch einen Anspruch auf Abbau dieses Balkons, da sie nur Veränderungen der Mietsache, die sich auf deren Erhaltung und Modernisierung beziehen, dulden müssen, nicht dagegen Maßnahmen, die der Vermieter aus anderen Gründen vornimmt.

IBRRS 2013, 3606

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.06.2013 - 2-12 O 210/13
Ein gewerblicher Mieter, der eine deutlich größere Fläche als im Vertrag vereinbart nutzt, kann nicht verlangen, diese Nutzung auch weiterhin betreiben zu dürfen, auch wenn er die zusätzliche Fläche über einen längeren Zeitraum ungestört beansprucht hat. Er kann sich weder auf Vertrauensschutz berufen, da die vermietete Fläche aus dem Mietvertrag klar zu entnehmen ist, noch steht ihm ein Anspruch gegenüber dem Eigentümer zu, die rechtsgrundlos genutzte Fläche anderweitig zu vermieten.

IBRRS 2013, 3604

AG Leipzig, Beschluss vom 24.04.2012 - 165 C 6339/11
1. Eine formularmäßige Vereinbarung, die dem Mieter die Anbringung einer eigenen Parabolantenne immer und ausnahmslos dann untersagt, wenn die Wohnung an eine Antennenanlage oder an eine mit einem Breitbandkabelnetz verbundene Verteileranlage angeschlossen ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung insgesamt unwirksam.
2. Die Anbringung einer Parabolantenne durch einen schwerstbehinderten Mieter ist zulässig, wenn er aufgrund seiner Behinderung für die Teilhabe am kulturellen Leben auf digitales Fernsehen und Internet besonders angewiesen ist, die Antenne ohne nennenswerter Substanzverletzung am Gebäude angebracht worden und von außen kaum sichtbar ist und wenn es keine vernünftige Alternative gibt, digitales Fernsehen und Internet etwa über Kabel empfangen zu können.

IBRRS 2013, 3588

LG Osnabrück, Urteil vom 19.10.2011 - 1 S 203/10
1. Schimmelbildung und Feuchtigkeit in der Wohnung ist als erheblicher Mangel der Mietsache anerkannt und ist tauglicher Kündigungsgrund. Grundsätzlich muss der Mieter einen solchen Mangel darlegen und beweisen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mieter selbst für den Mangel verantwortlich ist. Dies muss wiederum der Vermieter beweisen.
2. Werden baubedingte Mängeln als Grund für den Schimmel ausgeschlossen, bedeutet es nicht, dass der Vermieter dafür nicht verantwortlich sein kann. Treten an den gleichen Stellen in der Wohnung bei drei unterschiedlichen Mietern mit unterschiedlichen Lebensgewohnheiten die gleichen Schimmelprobleme auf, spricht vieles dafür, dass die Ursache des Schimmelbefalls aus der Sphäre des Vermieters stammt.

IBRRS 2013, 3587

LG Berlin, Beschluss vom 18.03.2013 - 65 S 494/12
1. Der Mieter muss sich nicht jedes Verhalten seines Besuchers zurechnen lassen.
2. Es ist kein Kündigungsgrund, wenn der Mieter Personen empfängt, obwohl der Vermieter diesen Personen Hausverbot erteilt hat, wenn dieses Hausverbot vom Gericht wieder aufgehoben worden ist.

IBRRS 2013, 3566

AG Halle, Urteil vom 25.06.2013 - 95 C 3141/12
Zum Schadensersatzanspruch eines Mieters gegen einen über ihm wohnenden Mieter, wenn durch dessen Unachtsamkeit ein Wasserschaden an der Decke der unteren Wohnung entsteht.*)

IBRRS 2013, 3565

AG Gummersbach, Urteil vom 26.07.2013 - 11 C 46/13
Es stellt keine nicht unerhebliche Pflichtverletzung i. S. v. § 573 II Nr. 1 BGB dar, wenn ein Mieter kurz nach Beginn des Mietverhältnisses und über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr versucht, von ihm als Mängel angesehene Gegebenheiten der Wohnung abgestellt zu bekommen und dazu Mietanteile nicht zahlt, die insgesamt den Mietzins für einen Monat geringfügig überschreiten.*)

IBRRS 2013, 3535

LG Paderborn, Urteil vom 05.12.2012 - 1 S 77/12
1. Wird in einem Pachtvertrag vereinbart, dass sich Pachtzinserhöhungen nach dem Lebenshaltungskostenindex richten sollen, entspricht es dem Interesse der Beteiligten, für die automatische Anpassung der Miethöhe auf den allgemeinen Verbraucherpreisindex abzustellen, wenn der Lebenshaltungskostenindex nach Vertragsschluss wegfällt.
2. Wird eine bestimmte Summe als Preis für die Stromkosten zwischen den Parteien vereinbart, ist irrelevant, zum welchen Preis der Verpächter den Strom tatsächlich bezieht.
3. Ist im Pachtvertrag ausdrücklich geregelt, dass der Verpächter die jeweilige Kosteneinheit für Gas, Strom und Wasser nur insoweit erhöhen kann, als seine eigenen Bezugskosten steigen, kann der Verpächter eine Erhöhung der Nebenkostenzahlungen nicht durch Bezugnahme auf andere Campingplätze oder den allgemeinen Verbraucherpreisindex rechtfertigen.

IBRRS 2013, 3524

AG Köln, Urteil vom 04.10.2012 - 222 C 153/12
1. Die Zusammenfassung zweier Mieterhöhungen - bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und nach Modernisierung - in einem Verlangen ist zulässig.
2. Ist eine Teilinklusivmiete vereinbart, ist ein Mieterhöhungsverlangen wegen eines formellen Mangels unwirksam, wenn es inhaltlich untrennbar mit dem Angebot zur Änderung des Mietstruktur verbunden ist, indem danach eine Nettokaltmiete zu zahlen ist.
3. Die Vergrößerung oder auch eine Verkleinerung der Wohnfläche einer Wohnung ist regelmäßig keine Modernisierungsmaßnahme.

IBRRS 2013, 3519

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 02.11.2010 - 920 C 286/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 3496

AG Oldenburg, Urteil vom 28.11.2012 - 11 C 62/12
1. Der Mieter kann Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Nach Ablauf der Frist kann er nichts mehr einwenden, es sei denn er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
2. Handelt es sich um eine Immobilie mit 8 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit mit einer Gesamtfläche von fast 700 qm, in der laufend umfangreiche Arbeiten anfallen, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der Vermieter, der nicht vor Ort wohnt, zur Ausführung der Hausmeisterdienste, des Mülleimerservices und der Gartenpflege eines gewerblichen Dritten bedient und die Kosten für die Dienstleistungen in die Nebenkostenabrechnungen einstellt.
3. Die Differenz in der Vergütung von Mietern, denen einzelne Aufgaben wie z.B. der Mülleimerservice übertragen wurden und der Inrechnungstellung eines höheren Betrages wie z.B. im Punkt Hausmeisterservice in der Abrechnung der Nebenkosten beinhaltet keinen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.

IBRRS 2013, 3467

LG München I, Urteil vom 06.12.2012 - 14 S 12138/12
1. Allein die Belastung einer Wohnung mit - auch karzinogenen - Schadstoffen führt nicht per se zu einer Unbewohnbarkeit und damit zu einer Minderung der Tauglichkeit um 100%. Dem Mieter steht in solchen Fällen das Recht zur außerordentlichen Kündigung zur Seite. Der Mieter ist somit nicht gezwungen, in einer seiner Ansicht nach seine Gesundheit gefährdenden Wohnung zu verbleiben. Darüber hinaus kann er den Vermieter auf Mängelbeseitigung in Anspruch nehmen.
2. Wird das Mietobjekt regelmäßig und ausreichend gelüftet, was in den Pflichtenkreis des Mieters fällt, braucht sich eine vorhandene Belastung mit Naphthalin nicht auszuwirken, weil der Luftaustausch verhindert, dass sich dieser Schadstoff an Decken und Wänden ablagert.

IBRRS 2013, 3465

AG Neukölln, Urteil vom 17.10.2012 - 5 C 84/12
1. Zwar muss der Mieter sich das Verhalten seiner Mitmieters oder Untermieters zurechnen lassen, jedoch gilt dies nicht für Handlungen seines Besuchers.
2. Schlägt der Besucher eines Mieters seinen Vermieter, stellt dieses Verhalten insoweit keinen Kündigungsgrund dar, als der Mieter weder Einfluss ausgeübt, noch die Situation begünstigt hat, noch diese hat vorhersehen können oder müssen.
