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Sachgebiet: Leasing und Erbbaurecht

4706 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 2265
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftformvorsorgeklausel: Anspruch auf Nachholung der Schriftform?

OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2013 - 30 U 82/12

1. Zu den Anforderungen in Bezug auf die bei Abschluss eines langfristigen Mietvertrages einzuhaltende Schriftform bei Vermietung einer noch herzustellenden Hotelanlage.*)

2. Zum Umfang der Heilung von Schriftformverstößen durch Abschluss von Nachträgen zum Mietvertrag.*)

3. Zur Wirksamkeit einer sog. Schriftformvorsorgeklausel.*)

4. Zum Anspruch des Erwerbers auf Abschluss eines formgültigen Mietvertrages aufgrund einer Schriftformvorsorgeklausel.*)

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IBRRS 2013, 2227
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abgrenzung Werkdienst- und Werkmietwohnung

ArbG Nürnberg, Urteil vom 11.10.2012 - 9 Ca 663/12

1. Ist ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft übergegangen, so bestimmt § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, dass der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Betriebsinhaber erlischt.

2. Zu den Rechtsbeziehungen, die als Bestandteil des Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den neuen Betriebsinhaber übergehen, gehört insbesondere die Pflicht zur Überlassung einer Werkdienstwohnung gemäß § 576b BGB.

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IBRRS 2013, 2226
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rückgabeprotokoll als negatives Schuldanerkenntnis

AG Leonberg, Urteil vom 14.12.2012 - 7 C 676/12

Ist im Rückgabeprotokoll vom Vermieter bestätigt, dass infolge Rauchens des Mieters keine Beschädigungen feststellbar sind, liegt ein negatives Schuldanerkenntnis i. S. des § 397 Abs. 2 BGB vor.

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IBRRS 2013, 2225
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Entfernen einer Wand: Außerordentliche Kündigung!

LG Lüneburg, Urteil vom 14.11.2012 - 6 S 80/12

Eine bauliche Veränderung, die ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen wird, kann eine außerordentliche Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB rechtfertigen. Das Entfernen einer Wand stellt einen hinreichenden erheblichen Eingriff in die Bausubstanz dar, um von einer Pflichtverletzung des Mieters ausgehen zu können.

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IBRRS 2013, 2200
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einkünfteerzielung bei Mietvertragsübernahme

BFH, Urteil vom 22.01.2013 - IX R 13/12

Tritt der Erwerber eines Mietobjekts in einen bestehenden Mietvertrag ein, so wird seine Einkünfteerzielungsabsicht auf der Grundlage der Auslegung dieses Mietvertrags durch den Umgang des Erwerbers mit ihm, insbesondere auch mit einer noch laufenden Befristung und/oder Eigenbedarfsklausel, indiziert.*)

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IBRRS 2013, 2186
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pacht - Erhaltungspflicht: Vollständige Verlagerung auf Pächter unwirksam!

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 02.10.2012 - 51 C 1344/11

1. Die Klausel "der Pächter trägt die Kosten (für) allen anfallenden Ersatz und Reparaturen an Anlagen, Maschinen, Einrichtungen und Zubehör" ist unwirksam, da sie den Pächter unangemessen benachteiligt.

2. Ein Aushandeln von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist mehr als die Wahl zwischen zwei Alternativen.

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IBRRS 2013, 2185
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pacht - Erhaltungspflicht: Vollständige Verlagerung auf Pächter unwirksam!

LG Hannover, Beschluss vom 11.02.2013 - 9 S 43/12

1. Die Klausel "der Pächter trägt die Kosten (für) allen anfallenden Ersatz und Reparaturen an Anlagen, Maschinen, Einrichtungen und Zubehör" ist unwirksam, da sie den Pächter unangemessen benachteiligt.

2. Ein Aushandeln von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist mehr als die Wahl zwischen zwei Alternativen.

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IBRRS 2013, 2184
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pacht - Erhaltungspflicht: Vollständige Verlagerung auf Pächter unwirksam!

LG Hannover, Beschluss vom 29.04.2013 - 9 S 43/12

1. Die Klausel "der Pächter trägt die Kosten (für) allen anfallenden Ersatz und Reparaturen an Anlagen, Maschinen, Einrichtungen und Zubehör" ist unwirksam, da sie den Pächter unangemessen benachteiligt.

2. Ein Aushandeln von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist mehr als die Wahl zwischen zwei Alternativen.

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IBRRS 2013, 2177
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anwendbarkeit der Richtlinie 93/13/EWG auf Mietverträge

EuGH, Urteil vom 30.05.2013 - Rs. C-488/11

1. Die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass sie - vorbehaltlich missbräuchlicher Klauseln, die auf bindenden Rechtsvorschriften des nationalen Rechts beruhen, was zu prüfen Sache des nationalen Gerichts ist - auf einen Vertrag über die Vermietung von Wohnraum anwendbar ist, der zwischen einem Vermieter, der im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, und einem Mieter, der zu einem Zweck handelt, der nicht seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, geschlossen wird.*)

2. Die Richtlinie 93/13/EWG ist dahin auszulegen, dass

- das mit der Klage eines Gewerbetreibenden gegen einen Verbraucher wegen Vertragserfüllung befasste nationale Gericht, wenn es nach innerstaatlichem Prozessrecht befugt ist, von Amts wegen zu prüfen, ob die Klausel, auf die der Antrag gestützt ist, gegen zwingende nationale Bestimmungen verstößt, auf die gleiche Weise von Amts wegen anhand der in der Richtlinie aufgestellten Kriterien zu prüfen hat, ob die Klausel missbräuchlich ist, wenn es festgestellt hat, dass sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt;

- das nationale Gericht, wenn es nach innerstaatlichem Prozessrecht befugt ist, von Amts wegen eine Klausel für nichtig zu erklären, die gegen die öffentliche Ordnung oder eine zwingende gesetzliche Bestimmung, die ihrer Bedeutung nach eine solche Sanktion rechtfertigt, verstößt, eine Vertragsklausel, deren Missbräuchlichkeit es anhand der in der Richtlinie aufgestellten Kriterien festgestellt hat, grundsätzlich - nachdem es den Parteien Gelegenheit zu einer kontradiktorischen Erörterung gegeben hat - von Amts wegen für nichtig erklären muss.*)

3. Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 93/13/EWG ist dahin auszulegen, dass er einem nationalen Gericht, wenn es die Missbräuchlichkeit einer Vertragsstrafeklausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher festgestellt hat, nicht erlaubt, die in dieser Klausel dem Verbraucher auferlegte Vertragsstrafe, wie es nach dem betreffenden nationalen Recht zulässig ist, lediglich herabzusetzen, sondern es verpflichtet, die Klausel gegenüber dem Verbraucher schlicht unangewendet zu lassen.*)

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IBRRS 2013, 2164
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abrechnung trotz nicht geeichten Wärmemengenzählers zulässig!

AG Halle/Westfalen, Urteil vom 07.05.2013 - 2 C 992/11

Der Vermieter kann Heizkosten nach Verbrauch in voller Höhe abrechnen, auch wenn der Wärmemengenzähler nicht mehr geeicht ist, sofern er nachweist, dass der Zähler trotz nicht mehr gültiger Eichung den korrekten Verbrauch erfasst hat.

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IBRRS 2013, 2160
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schneeüberhang: Vermieter darf (muss) Mietwohnung betreten!

AG Aachen, Urteil vom 13.11.2012 - 100 C 200/12

Haben sich bereits Schneeüberhänge gebildet, so ist der Vermieter im Rahmen der bestehenden Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, mit einem Generalschlüssel die Mietwohnung im Dachgeschoss zu betreten, um den Schneeüberhang zu entfernen.

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IBRRS 2013, 2157
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anwendbarkeit von Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO

BGH, Urteil vom 24.04.2013 - XII ZR 10/10

Die Anwendbarkeit von Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO setzt nicht voraus, dass der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer mit Mitteln des Fernabsatzes geschlossen wurde (im Anschluss an EuGH Urteil vom 6. September 2012 C190/11 - ABl EU 2012, Nr. C 355, 6 = NJW 2012, 3225).*)

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IBRRS 2013, 2155
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigung des abgemahnten Mieters bei fortgesetzt verspäteter Miete?

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 14.02.2013 - 8 C 192/12

1. Nach vorangegangener Abmahnung durch den Vermieter rechtfertigt eine weitere Zahlungsunpünktlichkeit des Mieters eine fristlose Kündigung nicht, wenn zwischen der erneuten Vertragsverletzung und dem Ausspruch der Kündigung ein Zeitraum von zumindest drei Monaten liegt.

2. Die hilfsweise ordentliche Kündigung ist auch nach vorangegangener Abmahnung nicht gerechtfertigt, wenn der weitere Zahlungsverzug ledig-lich einen Tag beträgt.

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IBRRS 2013, 2150
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wann sind vom Mietvertrag nicht erfasste Mieterhöhungen möglich?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2013 - 24 U 103/12

1. Zur Wahrung der Schriftform des § 550 BGB ist grundsätzlich erforderlich, dass sich die wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietvertrages aus der Vertragsurkunde ergeben. Für Abänderungen gelten dieselben Grundsätze wie für den Ursprungsvertrag, so dass sie ebenfalls der Schriftform bedürfen, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Abänderungen.

2. Sind im Mietvertrag Mieterhöhungen erst vorgesehen, wenn sich der Verbraucherpreis- bzw. Lebenshaltungsindex um mehr als 10 Punkte verändert hat, verlangt der Vermieter aber schon vorher eine Mieterhöhung und leistet der Mieter diese, kann von einer konkludenten Einigung der Mietvertragsparteien über die Höhe des künftigen Mietzinses ausgegangen werden.

3. Die Frage der Wesentlichkeit von Vertragsänderungen beurteilt sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Änderung im Einzelfall und danach, ob sie im Verhältnis zum ganzen Mietgegenstand und zur ganzen Vertragsdauer nach vernünftiger Beurteilung der Parteien und des Erwerbers eine Rolle spielen. Unwesentlich sind danach Mietzinssenkungen, wenn ihre Geltungsdauer ein Jahr nicht übersteigt oder wenn der Vermieter aufgrund eines Widerrufsvorbehaltes hieran nicht länger als ein Jahr gebunden ist.

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IBRRS 2013, 2139
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Keine Aufrechnung mit verjährter Schadensersatzforderung!

AG Montabaur, Urteil vom 23.04.2013 - 5 C 309/12

1. Keine Aufrechnung mit verjährter Schadensersatzforderung wegen nicht vertragsgemäßer Rückgabe der Mietsache, wenn zum Zeitpunkt des Verjährungseintritts, z. B. mangels Entstehung der Schadensersatzforderung, noch keine Aufrechnungslage bestand (im Anschluss an: OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2001 - 24 U 77/01, imr-online).*)

2. Mit dem Schadenersatzverlangen geht der Erfüllungsanspruch (Primärleistungsanspruch) unter. Bis dahin besteht nach Ablauf der Nacherfüllungsfrist eine elektive Anspruchskonkurrenz zwischen dem Erfüllungsanspruch auf Rückgabe der Wohnung im vertragsgemäßen Zustand (Primärleistungsanspruch) und dem Zahlungsanspruch auf Ersatz der zur Herstellung eines vertragsgemäßen Zustands erforderlichen Kosten (Sekundärleistungsanspruch).*)

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IBRRS 2013, 2131
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter verweigert Fenstertausch: Schadensersatz!

AG München, Urteil vom 15.11.2012 - 461 C 1668/12

Ein Mieter, der nach einer wirksamen Modernisierungsankündigung einen Fensteraustausch in der Mietwohnung verweigert, der unzweifelhaft zu einer Modernisierung des Gebäudes führen würde, haftet dem Vermieter für den daraus entstandenen Schaden.

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IBRRS 2013, 2109
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Bürogemeinschaft: Gilt Gewerberaummietrecht?

LG Hamburg, Urteil vom 28.03.2013 - 307 S 105/12

1. Bei Überlassung von Mieträumen für "Büronutzung und eingerichtete Telekommunikationsmittel" handelt es sich um einen gemischten Vertrag, bei dem das mietvertragliche Element im Vordergrund steht.

2. Zur einschlägigen Kündigungsfrist des Mieters.

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IBRRS 2013, 2104
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Grund der Mieterhöhung für Mieter nicht nachvollziehbar: Unwirksam!

LG Itzehoe, Urteil vom 30.11.2012 - 9 S 30/12

Ein Mieterhöhungsverlangen, bei dem die Anforderung einer Zustimmung zur Anhebung der Miete mit dem Angebot einer anderweitigen Vertragsänderung inhaltlich dergestalt verknüpft ist, dass der Mieter keinen hinreichend sicheren Aufschluss darüber erhält, in welchem Umfang das Erhöhungsverlangen auf die anderweitige Vertragsänderung gerichtet ist und inwiefern es sich auf § 558 BGB stützt, ist unwirksam.*)

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IBRRS 2013, 2098
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietsicherheit: Verwertung nur zulässig, wenn fristgerecht!

LG Hannover, Beschluss vom 22.02.2013 - 14 S 58/12

1. Eine Mietsicherheit kann nur innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Mietverhältnisses in Anspruch genommen werden. Macht der Vermieter keine Ansprüche geltend, ist er nach Ablauf der Prüfungs- und Überlegungsfrist schon deshalb zur Freigabe und Herausgabe verpflichtet.

2. Eine Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen gegen den Leistungsantrag auf Freigabe und Herausgabe eines Sparbuchs ist nicht zulässig. Gemäß § 387 BGB müssen die geschuldeten Leistungen gleichartig sein. Dies ist bei beiderseitigen Geldforderungen der Fall. Bei einem Freigabeanspruch und einem Zahlungsanspruch fehlt die Gleichartigkeit.

3. Ein Zurückbehaltungsrecht ist bei Ansprüchen auf Rückgabe von Sicherheiten grundsätzlich ausgeschlossen.




IBRRS 2013, 2079
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Heimvertrag: Kündigung wegen wiederholtem Verstoß gegen Rauchverbot!

LG Freiburg, Urteil vom 05.07.2012 - 3 S 48/12

1. Der beharrliche Verstoß gegen das in einem Heimvertrag festgelegte Rauchverbot kann ein Kündigungsgrund i. S. des § 12 I 3 Nr. 3 WBVG auch bei eingeschränkter Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit des Heimbewohners sein.*)

2. Vorgänge wie das Ausspucken oder Werfen von Essensresten sind in einem Pflegeheim nicht so ungewöhnlich, dass einzelne Vorfälle ohne Hinzutreten weiterer Umstände einen Kündigungsgrund nach § 12I 3 Nr. 3 WBVG darstellen könnten.*)

3. Betteln in der Umgebung eines Heimes ist kein Kündigungsgrund nach § 12I 3 Nr. 3 WBVG.*)

4. Wird aufgrund jeweils getrennter Heimverträge an Eheleute ein Doppelzimmer vermietet, kann die Pflichtverletzung nur eines der beiden dem jeweils Anderen nicht zugerechnet werden. Die Rechtsprechung, wonach es bei einer Mehrheit von Mietern genügt, wenn nur einer die Vertragswidrigkeit begeht, ist nicht entsprechend anwendbar.*)

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IBRRS 2013, 2062
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Miete nachträglich bezahlt: Kündigung wirkungslos!

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2012 - Vf. 50-VI-11

1. Dass ein Gericht strengere Anforderungen angelegt hat als der BGH in seiner neueren Rechtsprechung zu den Begründungserfordernissen bei einer auf die speziellen Kündigungsgründe des § 543 II 1 Nr. 3 BGB gestützten Kündigung, begründet keinen Verstoß gegen Art. 118 I bay.Verf.*)

2. Zwar werden zu der Frage, ob die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 569 III Nr. 2 BGB ex nunc oder rückwirkend eintritt, verschiedene Auffassungen vertreten. Es entspricht aber allgemeiner Meinung, dass die Kündigung mit der nachträglichen Befriedigung endgültig wirkungslos wird und das Mietverhältnis unverändert fortbesteht bzw. wieder auflebt.*)

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IBRRS 2013, 2041
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Asbestplatten nicht fachgerecht entfernt: Vermieter haftet!

LG Berlin, Urteil vom 21.12.2012 - 65 S 200/12

Werden Vinylasbestplatten im Flurbereich einer Mietwohnung ohne besondere Staubschutzvorkehrungen entfernt, indem weder eine Absicherung gegen Staub (Befeuchtung und Sicherung von Nachbarbereichen) noch ein Aufsaugen der Reste und ein Binden ggf. vorhandener Reste durch Aufbringen einer Haftdispersion vorgenommen wurde, muss der Vermieter als Auftraggeber der Renovierung für die dem Mieter daraus erwachsenden Gesundheitsschäden einstehen und diesbezügliche Schäden ersetzen.

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IBRRS 2013, 2035
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wie lange darf Vermieter die Mietkaution behalten?

AG Hannover, Urteil vom 21.06.2012 - 503 C 13525/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2027
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Asbesthaltige Fußbodenfliesen: Mieter kann mindern!

LG Berlin, Urteil vom 16.01.2013 - 65 S 419/10

1. Asbesthaltige Fußbodenfliesen stellen einen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar, wenn eine Gesundheitsgefährdung durch gelöste Fasern besteht. Ein neben der allgemeinen Belastung vorhandenes zusätzliches Gefahrenpotential durch Asbestfasern freisetzende, gerissene oder gebrochene Fußbodenfliesen muss der Mieter nicht hinnehmen.

2. Selbst wenn anzunehmen ist, dass eine beschädigte Bodenfliese aufgrund der Belastung durch ein darauf stehendes Regal gerissen ist, führt dies nicht dazu, dass der Mangel pflichtwidrig als vom Mieter verursacht anzusehen ist. Das Aufstellen eines Regals stellt einen üblichen Mietgebrauch der Wohnung dar. Bodenfliesen müssen so beschaffen sein, dass auch ein Regal aufgestellt werden kann, ohne dass die Fußbodenfliesen brechen.

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IBRRS 2013, 2026
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen für Einfamilienhaus?

LG Berlin, Urteil vom 27.11.2012 - 63 S 177/12

1. Für die Wahrung der Textform des § 558a Abs. 1 Satz BGB genügt die Angabe des Namens der juristischen Person; der Nennung der natürlichen Person, die die Erklärung abgefasst oder veranlasst hat, bedarf es nicht.

2. Der Vermieter kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus auf einen Mietspiegel, der keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthält, dann Bezug nehmen, wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt.

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IBRRS 2013, 1995
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vergleichsmiete: Gericht darf Berliner Mietspiegel heranziehen!

LG Berlin, Urteil vom 19.03.2013 - 63 S 557/12

1. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann das Gericht den Berliner Mietspiegel 2011 gemäß § 287 ZPO selbst dann heranziehen, wenn es sich bei diesem um keinen qualifizierten Mietspiegel i. S. d. § 558d BGB handelt. Der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedarf es grundsätzlich nicht.*)

2. Die im Geviert der Chaussee-, Tor-, Berg- und Invalidenstraße gelegenen Wohnungen befinden sich nicht in "bevorzugter Citylage".*)

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IBRRS 2013, 1983
GewerberaummieteGewerberaummiete
Auslegung einer „Mietevorauszahlung“ als normale Mietkaution

AG Hamburg, Urteil vom 24.08.2012 - 41 C 51/12

1. Wird in einem älteren Mietvertrag vereinbart, dass eine beim Vertragsschluss zu zahlende "Mietevorauszahlung" bei Rückgabe der Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand zurück gezahlt werden soll, liegt die Annahme nahe, dass ungeachtet des Wortlautes "Mietvorauszahlung" technisch die Zahlung einer Mietkaution gemeint war und von den Parteien auch so verstanden wurde.

2. Mietkautionen sind seit 01.01.1983 zu verzinsen. Diese Verzinsungspflicht gilt auch für Altverträge, es sei denn die Verzinsung ist ausdrücklich ausgeschlossen worden.

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IBRRS 2013, 1946
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bankversehen: Mieter haftet für unvollständige Mietzahlungen!

LG Freiburg, Urteil vom 07.03.2013 - 3 S 7/13

1. Grundsätzlich hat ein Mieter für unvollständige Mietzahlungen einzustehen, auch wenn diese ausschließlich auf einem Versehen der mit der Überweisung beauftragten Bank beruhen.*)

2. Verpflichtet sich ein Mieter im Rahmen eines Räumungsprozesses zur Räumung und Herausgabe einer Wohnung bei gleichzeitigem Verzicht des Vermieters auf eine Vollstreckung aus diesem Vergleich für den Fall der jeweils vollständigen und pünktlichen Mietzahlung (für einen Zeitraum von vier Jahren), so kann eine Vollstreckung wegen eines geringen Fehlbetrages im Einzelfall treuwidrig sein (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 14.10.2009 - VIII ZR 272/08 -).*)

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IBRRS 2013, 1936
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verbot von Satellitenschüsseln nur nach konkreter Interessenabwägung

BVerfG, Beschluss vom 31.03.2013 - 1 BvR 1314/11

Die Zivilgerichte haben bei Streitigkeiten über die Anbringung von Parabolantennen durch Mieter eine fallbezogene Abwägung vorzunehmen, in die die Eigentümerinteressen des Vermieters an der - auch optisch - ungeschmälerten Erhaltung des Wohnhauses und die Informationsinteressen des Mieters an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen einzustellen sind. Zu berücksichtigen ist auch das Interesse ausländischer Mieter am Empfang von Rundfunkprogrammen aus ihrer Heimat, einschließlich der besonderen Situation sprachlicher und kultureller Minderheiten.

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IBRRS 2013, 1925
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kein Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Insolvenz des Vermieters!

LG Stendal, Urteil vom 18.07.2000 - 31 O 28/00

1. Eine Vereinbarung im Mietvertrag, die für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht einräumt, verstößt gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO. In der Folge ist sie nach § 119 InsO unwirksam.

2. Wegen des umfassenden Charakters des § 119 InsO gilt dies auch für Sonderkündigungsrechte des Vermieters für den Fall der Insolvenzeröffnung seitens des Mieters.

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IBRRS 2013, 1918
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter hat Recht auf ungehinderten Zugang zu Gemeinschaftsflächen!

AG Elmshorn, Urteil vom 25.01.2013 - 51 C 180/12

Der Wohnungsmieter hat einen Anspruch auf Entfernung eines im Treppenhaus eingebauten Zauns, der den Mieter am Zugang zu den Gemeinschaftsflächen und den Fenstern bzw. Lüftungsklappen im Treppenhaus hindert.*)

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IBRRS 2013, 1917
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schönheitsreparatur vom Mieter verweigert: Ausgleichanspruch in Geld

OLG Koblenz, Urteil vom 12.04.2013 - 10 U 832/12

1. Der Vermieter kann Geldersatz für die vom Mieter geschuldeten Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen verlangen, wenn der Mieter bei Auszug die von ihm geschuldeten Schönheitsreparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen nicht ausführt, weil der Vermieter die Mieträume anschließend umbauen will und deshalb auch an einer Sachleistung des Mieters nicht mehr interessiert ist und wenn der Mietvertrag für diesen Fall keine ausdrückliche Regelung enthält.

2. Der Zahlungsanspruch des Vermieters entsteht sobald der Mieter von der Absicht des Vermieters, die Mieträume umzubauen, Kenntnis erlangt und wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mieter in Kenntnis der Umbauabsichten des Vermieters vor Rückgabe renoviert oder sich zur Renovierung nach dem Umbau bereit erklärt.

3. Die Forderung des Vermieters umfasst den Betrag, den der Mieter hätte aufwenden müssen, wenn er seiner Vertragspflicht nachgekommen wäre.

4. Ein Mieter, der Schönheitsreparaturen in Eigenarbeiten ausgeführt hätte oder durch Bekannte hätte ausführen lassen, schuldet grundsätzlich nur die Materialkosten und einen Betrag, den er für deren Arbeitsleistung hätte aufwenden müssen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn er erfüllungsbereit ist. Bestreitet der Mieter dagegen die Wirksamkeit der Renovierungsklausel und lehnt er die Durchführung von Schönheitsreparaturen ab, so kann der Vermieter den Betrag verlangen, den er zur Ersatzvornahme hätte aufwenden müssen.

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IBRRS 2013, 1895
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Heiz- und Betriebskostenabrechnung muss nachvollziehbar sein!

LG Berlin, Beschluss vom 22.03.2013 - 63 S 568/12

1. Die formelle Ordnungsgemäßheit einer Heiz- oder Betriebskostenabrechnung soll lediglich gewährleisten, dass der Mieter die Gesamtkosten ersehen kann. Für die materiell-rechtliche Kontrolle ist der Mieter auf die Belegeinsicht zu verweisen, so dass in der Abrechnung selbst die Gesamtkosten keiner näheren Erläuterung bedürfen.*)

2. Der Vermieter genügt seiner Abrechungspflicht, wenn im Mietvertrag wörtlich ein "Heizkostenvorschuss" vereinbart ist und er in der Abrechnung unter der Abrechnungsposition "Heizkosten" die im Abrechnungszeitraum angefallenen Heiz- und Warmwasserkosten ohne nähere Aufgliederung und Erläuterung zusammenfasst.*)

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IBRRS 2013, 1879
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vermieter kann Musikunterricht in der Wohnung verbieten!

BGH, Urteil vom 10.04.2013 - VIII ZR 213/12

1. Unter den nach der Verkehrsanschauung zu bestimmenden Begriff des "Wohnens" fallen nur solche berufliche Tätigkeiten des Mieters, die in einer nicht nach außen in Erscheinung tretenden Weise ausgeübt werden. Geschäftliche Aktivitäten des Mieters, die der Mieter in ausschließlich zu Wohnzwecken vermieteten Räumen ausübt und die nach außen in Erscheinung treten, muss der Vermieter nicht ohne vorherige Vereinbarung dulden.*)

2. Eine Verpflichtung des Vermieters, eine vertragswidrige Nutzung der Mieträume zu gestatten, kommt nur dann in Betracht, wenn von der beabsichtigten Tätigkeit - was der Mieter darzulegen und zu beweisen hat - keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 165/08, NJW 2009, 3157).*)

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IBRRS 2013, 1877
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten

BFH, Urteil vom 19.02.2013 - IX R 7/10

1. Bei Gewerbeimmobilien ist stets im Einzelfall festzustellen, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.*)

2. Aufwendungen für ein nach Anmietung leerstehendes Gewerbeobjekt können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige --als gewerblicher Zwischenmieter-- die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat.*)

3. Ist dem Steuerpflichtigen von Anfang an bekannt oder zeigt sich später aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für ein seit Jahren leerstehendes Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und es deshalb nicht vermietbar ist, muss der Steuerpflichtige --will er die Aufnahme oder Fortdauer seiner Vermietungsabsicht belegen-- zielgerichtet darauf hinwirken, u.U. auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen.*)

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IBRRS 2013, 1857
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schönheitsreparaturen: Mieterauszug als endgültige Verweigerung?

LG Koblenz, Urteil vom 27.06.2012 - 6 O 39/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1843
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mehrfache Mittelzweckentfremdung: Keine Übernahme der Mietrückstände

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2013 - L 2 AS 842/13 ER-B

Die wiederholte zweckwidrige Mittelverwendung (hier für Mietzahlungen) spricht dafür, dass der Leistungsempfänger bewusst die Miete nicht zahlt im Vertrauen darauf, dass Rückstände später übernommen werden. In einem solchen Fall sozialwidrigen Herbeiführens von Mietrückständen trotz ausreichender Mittel erscheint eine Hilfegewährung nicht gerechtfertigt (Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. März 2011 - L 12 AS 622/11 ER-B m. Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - L 3 AS 557/10 B ER -).*)

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IBRRS 2013, 1841
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermeintliche Bedrohung durch den Vermieter: Kündigungsgrund?

OLG Schleswig, Beschluss vom 27.03.2013 - 4 U 29/12

1. Bei der Beurteilung eines wichtigen Grundes im Sinne des § 543 BGB für eine außerordentliche Kündigung wegen einer angeblichen Bedrohung durch die andere Vertragspartei ist eine umfassende Gesamtwürdigung des Vorfalls selbst wie auch des anschließenden Verhaltens der Mietvertragsparteien maßgeblich.

2. Ein Mieter, der seine Vertragspflichten verletzt hat und sich im Zahlungsverzug befindet, muss es hinnehmen, wenn der Vermieter in dem vertragsgegenständlichen Geschäftslokal aufsucht und mahnt.

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IBRRS 2013, 1837
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Räum- und Streupflicht: Wann ist der Mieter in der Pflicht?

OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2012 - 9 U 38/12

Voraussetzung für eine wirksame Delegation der Räum- und Streupflicht seitens des pflichtigen Eigentümers und Vermieters auf die Mieter eines Mehrfamilienhauses ist eine klare und eindeutige Vereinbarung, die eine Ausschaltung von Gefahren zuverlässig sicherstellt. Das bloße Aufstellen und Einwerfen eines so genannten "Schneeräumplans" in die Briefkästen der Mieter reicht insoweit nicht aus.*)

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IBRRS 2013, 1836
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Miete vor Klageerhebung gezahlt: Vermieter trägt Kosten!

LG Berlin, Beschluss vom 24.01.2013 - 63 T 8/13

Beantragt der Vermieter den Erlass eines Mahnscheides oder erhebt Klage, obwohl die streitige Zahlung bereits 6 Tage vor Antrags- oder Klageeingang dem Konto der Hausverwaltung gutgeschrieben wurde, hat er im Falle der Antrags- oder Klagerücknahme gemäß § 269 Abs. 3 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.*)

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IBRRS 2013, 1828
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ferienwohnung: Preisangabe ohne Endreinigung ist wettbewerbswidrig!

OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2013 - 6 U 27/12

1. Die Werbung für die Vermietung einer Ferienwohnung ist wettbewerbswidrig, wenn als Mietpreis nicht ein Preis angegeben wird, der alle Kosten umfasst, die obligatorisch vom Verbraucher für die angebotene Leistung zu entrichten sind (Endpreis).*)

2. Neben dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung gehören hierzu auch die Kosten für eine Endreinigung, sofern diese Kosten obligatorisch zu zahlen sind, die Inanspruchnahme einer Endreinigung also nicht freigestellt ist.*)

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IBRRS 2013, 1813
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietwohnung nah am Flughafen: Fluglärm kein Mietmangel!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.11.2012 - 33 C 3517/12

1. Befindet sich eine Mietwohnung schon beim Vertragsschluss in der Flugschneise eines großen Flughafens, stellt der Fluglärm auch dann kein Mietmangel dar, wenn erst nach Vertragschluss eine zusätzliche Landebahn eröffnet wird, die, die - ohnehin schon vorhandene - Lärmbelästigung erheblich erhöht. Der Mieter einer Wohnung in der Nähe eines Flughafens muss damit rechnen, dass der Flughafen erweitert und/oder Flugrouten geändert werden können.

2. Es stellt auch kein arglistiges Verhalten des Vermieters dar, wenn er beim Vertragsschluss den Mieter auf die ihm bekannte zukünftige Erweiterung des Flughafens nicht hinweist.

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IBRRS 2013, 1795
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderung: Nur der konkrete Sachmangel muss dargelegt werden!

VerfGH Berlin, Beschluss vom 23.01.2013 - VerfGH 11/12

1. Ein Mieter, der wegen eines Mangels Mietminderung geltend macht, muss nur den konkreten Sachmangel darlegen, nicht das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung.

2. Das Gericht ist verpflichtet, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Wird der schon als Beweisangebot substantiiert dargelegte Mangel (hier: eingeschränkte Nutzbarkeit einer Dachterasse) als unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung abgetan und die Berechtigung, Miete zu mindern, verneint, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden.

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IBRRS 2013, 1789
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unbegrenzte Haftung bei nachträglicher Bürgschaft?

BGH, Urteil vom 10.04.2013 - VIII ZR 379/12

Auf eine Sicherheit, die dem Vermieter zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs gewährt wird, findet § 551 Abs. 1, 4 BGB keine Anwendung (Fortführung von BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - IX ZR 16/90, BGHZ 111, 361, 363).*)




IBRRS 2013, 1788
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenbedarf noch nicht absehbar: Kündigung wirksam!

BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 233/12

Eine Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarfs für einen Familienangehörigen ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Eigenbedarf zwar nur kurze Zeit nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist, bei Abschluss des Mietvertrages aber noch nicht absehbar war.*)




IBRRS 2013, 1787
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mehr als drei Mal täglich lüften ist keine Pflicht!

LG Konstanz, Urteil vom 20.12.2012 - 61 S 21/12

Vom Mieter kann - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen - nicht verlangt werden, dass er mehr als 3 Mal täglich lüftet und alle Räumlichkeiten der Mietwohnungen durchgängig so beheizt, dass in den Räumen die Temperatur mindestens 20°C beträgt. Die übliche Temperatur für das Schlafzimmer beträgt 16°C - 18°C.

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IBRRS 2013, 1779
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Auch gemeinnütziger Bürgerinitiative kann fristlos gekündigt werden!

AG Wedding, Urteil vom 20.11.2012 - 16 C 418/12

Zahlt der Mieter die Miete über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten nicht, so ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. Nichts anderes kann gelten, wenn es sich bei dem Mieter um eine gemeinnützige Bürgerinitiative handelt, die sich um die Unterbringung von Obdachlosen kümmert.

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IBRRS 2013, 1776
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnung und Stellplatz eine Einheit: Keine Teilkündigung möglich!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.07.2012 - 2-11 S 115/12

Trotz getrennt abgeschlossenen Mietverträgen, welche für die Vermutung einer rechtlichen Selbstständigkeit der jeweiligen Vereinbarungen sprechen, ist jedenfalls dann von einer rechtlichen Einheit der Mietverhältnisse über Wohnung und Tiefgaragenstellplatz auszugehen, wenn diese auf demselben Grundstück liegen. Eine Teilkündigung des Mietverhältnisses über den Tiefgaragenstellplatz bei einem einheitlichen Mietverhältnis ist unzulässig.

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IBRRS 2013, 1767
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Drei Frettchen als Haustiere: Fristlose Kündigung!

AG Neukölln, Urteil vom 15.06.2012 - 2 C 340/11

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter ohne die nach dem Vertrag erforderliche Zustimmung des Vermieters in der Wohnung drei Frettchen hält und die Miete über einen längeren Zeitraum unpünktlich gezahlt worden ist sowie ohne Genehmigung ein Elektrokabel ohne Hinzuziehung eines Elektroinstallateurs in seiner Wohnung verlegt hat. Auf die mündliche Genehmigung des Hausverwalters kann sich der Mieter bei einer vereinbarten Schriftformklausel nicht berufen.

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IBRRS 2013, 1691
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Beispielhafte Aufzählung der "Betriebsvorrichtungen" zulässig?

OLG Koblenz, Urteil vom 28.03.2013 - 6 U 720/12

"Betriebsvorrichtungen" sind Einrichtungen, die zum Betreiben des vermieteten Gebäudes - und nicht lediglich des darin ausgeübten Gewerbes - erforderlich sind. Eine beispielhafte Aufzählung ("z. B." oder "usw.") genügt dem Bestimmtheitsgrundsatz und führt zur Umlagefähigkeit von Wartungskosten für weitere technische Einrichtungen.

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