Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4708 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 1099
KG, Urteil vom 17.09.2012 - 8 U 87/11
1. Eine AGB des Vermieters, durch die das gesetzliche, verschuldensunabhängige Minderungsrecht zum Nachteil des Mieters etwa durch das Erfordernis eines Verschuldens des Vermieters eingeschränkt wird, ist nach § 307 BGB unwirksam. Eine Klausel, die nur den sofortigen Abzug von der Mietzahlung ausschließt, jedoch dem Mieter die Möglichkeit belässt, den Mangel im Wege der Klage auf Rückzahlung überzahlter Miete (§§ 536, 812) geltend zu machen, ist dagegen wirksam.
2. Ein gefahrbringender Zustand kann einen gegenwärtigen, zur Minderung berechtigenden Mangel darstellen. Dies setzt jedoch eine aktuelle, konkrete Gefahr voraus. Allein die Tatsache, dass die Art der baulichen Ausführung (auf dem Mauerwerk aufliegende Balken) in Verbindung mit dem Alter des Objekts zu einer größeren Schadensanfälligkeit führte, als es bei einem erneuerten Dach der Fall gewesen wäre, reicht nicht für die Verpflichtung des Vermieters, eine Sanierung d. h. ein Austausch der gesamten Konstruktion, durchzuführen. Das wäre nur dann der Fall, wenn eine konkrete Gefahrenlage erkennbar wäre, die ein Einschreiten erforderte, z.B herabfallende oder zumindest als lose erkennbare Steine in bestimmten Bereichen.

IBRRS 2013, 1095

BGH, Urteil vom 06.02.2013 - VIII ZR 184/12
Zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter im Anschluss an eine von ihm selbst vorgenommene Korrektur der Betriebskostenabrechnung.*)

IBRRS 2013, 1091

LG Oldenburg, Urteil vom 14.02.2012 - 8 O 1464/11
Bewohnt ein minderjähriges Kind mit seinen Eltern ein Haus gemeinsam, ist es bereits angesichts seines Alters in der Weise im elterlichen Haushalt untergeordnet, dass es deren Weisungen in Bezug auf die Wohnung Folge zu leisten hat. Das ändert sich nicht durch den Eintritt der Volljährigkeit bei Fortsetzung der Wohngemeinschaft. Daher braucht der Vermieter kein gesondertes Räumungstitel gegen das mittlerweile volljährige Kind des Mieters.

IBRRS 2013, 1088

LG München I, Urteil vom 17.08.2012 - 14 S 8110/12
1. Befindet sich ein vermietetes Anwesen aufgrund massiver Schäden in einem abrisswürdigen Zustand und ist eine Sanierung wirtschaftlich sinnlos, kann der Vermieter dem Mieter wegen beabsichtigter Verwertung kündigen, wenn bei Fortbestand des Mietverhältnisses nur ein unangemessen niedriger Kaufpreis zu erzielen wäre.
2. Eine Verwertungskündigung ist auch dann möglich, wenn ein Erwerber ein Grundstück im vermieteten Zustand mit dem Ziel der "Freikündigung" und des anschließenden Abrisses des Gebäudes zum Zwecke der Neuerrichtung von Wohnraum erworben hat .

IBRRS 2013, 1071

AG Bremen, Urteil vom 27.07.2012 - 16 C 431/09
Zur Eigenbedarfskündigung des Vermieters bei Einwendung besonderer Härtegründe i. S. d. § 574 BGB.*)

IBRRS 2013, 1070

LG Itzehoe, Urteil vom 27.07.2012 - 9 S 23/11
1. Für die formelle Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung ist es unerheblich, ob diese rechnerisch korrekt oder in gesetzlich zulässiger Weise erfolgt ist. Maßgebend ist allein, dass der Mieter den vermieterseits gewählten Rechenweg aus der Abrechnung ersehen und anhand der mitgeteilten Faktoren auf seine Richtigkeit hin überprüfen kann.*)
2. Zur Wahrung der Einwendungsfrist muss der Mieter seine Einwendungen dergestalt konkretisieren, dass der Vermieter erkennen kann, welche Position der Beanstandung unterliegt und gegebenenfalls zu einer Korrektur der Abrechnung in der Lage ist. Dabei genügt es, wenn der Mieter den jeweiligen Abrechnungsfehler identifizierbar und von anderen Abrechnungsfehlern abgrenzbar mitteilt.*)

IBRRS 2013, 1064

BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - VIII ZR 104/12
1. Bei einem Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Besitz(wieder)einräumung ist der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht nach § 6 ZPO, sondern nach der Sondervorschrift des § 8 ZPO zu bestimmen.
2. Lässt sich die streitige Zeit nicht ermitteln, ist § 9 ZPO für die Berechnung der Beschwer entsprechend anwendbar. Gemäß § 9 ZPO bemisst sich die Beschwer nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Miete.

IBRRS 2013, 1053

LG Berlin, Urteil vom 01.11.2012 - 67 S 88/12
Haben die Mieter der kostenpflichtigen Nutzung des Fahrstuhls in ihrem Mietshaus zugestimmt, obwohl sie es auch verweigern durften, können sie vom Vermieter die Rückforderung der bereits bezahlten Aufzugskosten verlangen, wenn er sie beim Abschluss des Mietvertrages auf ihr Verweigerungsrecht nicht hingewiesen hat.

IBRRS 2013, 1052

AG Münster, Urteil vom 16.10.2012 - 7 C 4687/11
1. Umlagefähige Aufgaben eines Hausmeisters sind Hausreinigung, Treppenreinigung, Straßenreinigung einschließlich der Schneeräumung, Gartenpflege und Bedienung der Heizungs- und Warmwasseranlage und des Fahrstuhls. Diese Arbeiten können auch dann als Hauswartkosten abgerechnet werden, wenn sie nicht als eigener Kostenpunkt der Betriebskosten vereinbart worden sind.
2. Keine Hauswartstätigkeiten dagegen sind die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und Reparaturarbeiten, wie etwa der Ersatz defekter Glühbirnen.

IBRRS 2013, 1040

LG Itzehoe, Beschluss vom 20.08.2012 - 9 S 23/11
(Urteilsberichtigung)

IBRRS 2013, 1039

LG Halle, Urteil vom 16.01.2012 - 3 O 1176/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 1035

KG, Urteil vom 20.12.2012 - 12 U 139/11
1. Die Parteien eines Mietvertrages werden allein durch den zwischen ihnen geschlossenen Mietvertrag bestimmt. Ihre Beziehungen zur Mietsache, seien es Eigentums-, Besitz- oder sonstige Nutzungsrechte, sind unerheblich. Wer Vertragspartei geworden ist, ist durch Auslegung des Mietvertrags zu ermitteln, wobei die Angaben im Vertragsrubrum vorrangig sind. Wird im Vertragsrubrum des Mietvertrags als Vermieter "Hausverwaltung A." genannt, so ist der Inhaber dieser Hausverwaltung Vermieter geworden.*)
2. Wird ein Mietvertrag nicht von dem im Vertragsrubrum genannten Vermieter sondern von einem Dritten ohne Vertretungszusatz unterzeichnet, so greift § 164 Absatz 2 BGB nicht ein, weil sich aus dem Vertragsrubrum ergibt, dass der Dritte nicht im eigenen Namen sondern im Namen des im Vertragsrubrum genannten Vermieters handeln wollte.*)

IBRRS 2013, 1033

KG, Beschluss vom 18.10.2012 - 8 U 38/12
Arbeiten an einem Haus, wie Erneuerung des Treppenhauses, Aufreißen und Pflastern des Hofes oder Erneuerung des Fassadenputzes sind Instandsetzungsarbeiten, die der Mieter zu dulden hat. Er kann nicht verlangen, dass diese Bauarbeiten unterlassen werden. Dem Mieter steht in diesem Fall nur eine Mietminderung zu, er ist aber nicht berechtigt, weitere Mietzahlungen zurückzuhalten.

IBRRS 2013, 1018

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 143/12
Der Veräußerer eines vermieteten Grundstücks haftet dem Mieter für die Rückzahlung der Kaution für den Fall, dass der Mieter die Kaution vom Erwerber nicht zurückbekommen kann. Ein eventueller Ausschluss dieser Haftung muss eindeutig vereinbart werden.

IBRRS 2013, 1003

KG, Beschluss vom 21.12.2012 - 8 U 286/11
Zeigt der Mieter einen Mangel der Mietsache an, zahlt aber die ungekürzte Miete vorbehaltlos weiter, so ist eine Rückforderung in der Regel gemäß § 814 BGB ausgeschlossen, da von der Kenntnis des Mieters vom Minderungsrecht auszugehen ist.*)

IBRRS 2013, 1001

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - XII ZR 35/11
Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB (Abgrenzung zu BGHZ 183, 67 = NJW 2010, 1453).*)
IBRRS 2013, 0994

KG, Urteil vom 17.12.2012 - 8 U 246/11
1. Die Räumungsfrist nach § 721 ZPO kann auch gewährt werden, wenn die tatsächliche Wohnnutzung Gegenstand eines gewerblichen Mietverhältnisses ist (hier: Wohnheim für kranke bzw. betreuungsbedürftige Menschen).*)
2. Es bestehen keine Bedenken dagegen, je nach Lage des Falles die Räumungsfrist dahin auszugestalten, dass sie sich unter der Bedingung der rechtzeitigen Zahlung der Nutzungsentschädigung jeweils um einen Monat (bis zum festgesetzten Endtermin) verlängert.*)

IBRRS 2013, 0993

KG, Beschluss vom 06.12.2012 - 8 U 220/12
Gibt der Mieter die Mietsache bei Vertragsende nicht heraus, so schuldet er Nutzungsentschädigung auch dann, wenn der Vermieter sein Vermieterpfandrecht geltend macht.*)

IBRRS 2013, 0980

BFH, Urteil vom 11.12.2012 - IX R 14/12
1. Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat.*)
2. Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leersteht, sind auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat.*)
3. Im Einzelfall kann ein besonders lang andauernder Leerstand --auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung-- dazu führen, dass eine vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt.*)
4. Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer (fort-)bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt, trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast.*)
IBRRS 2013, 0975

LG Berlin, Urteil vom 05.10.2012 - 63 S 11/12
1. Wird der durch die abgegebene Rohrwärme und durch Ablesung nicht erfasste Wärmeverbrauch einer Einrohrringleitung nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt, steht dem Mieter kein Kürzungsrecht aus § 12 HeizkV zu.
2. Auch wenn die tatsächliche Heiztemperatur etwas über dem üblichen Temperaturniveau für Wohnräume liegt, berechtigt dies nicht zur Minderung.

IBRRS 2013, 0974

LG Berlin, Urteil vom 16.07.2012 - 67 S 507/11
Ausländische Mieter haben keinen Anspruch auf eine Satellitenantenne auf dem Dach des Mietshauses, wenn sie Zugang zum heimischen Fernsehen in ausreichender Sendervielfalt und Qualität über das Internet haben.

IBRRS 2013, 0930

LG Berlin, Urteil vom 06.07.2012 - 63 S 434/11
1. Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung muss die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters beinhalten.
2. Grundsätzlich muss der Mieter etwaige Verstöße des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot beweisen, etwa durch Vorlage von Kostenangeboten anderer Leistungsanbieter. Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich der nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten trifft dagegen den Vermieter.

IBRRS 2013, 0929

AG Potsdam, Urteil vom 30.04.2012 - 23 C 236/10
Jedes nicht nur ganz geringfügige oder kurzzeitige Absinken der Raumtemperaturen unter 20° C begründet einen Mangel, der eine Mietminderung von 10% rechtfertigt.

IBRRS 2013, 0924

BGH, Urteil vom 30.01.2013 - XII ZR 38/12
1. Soll in einem Mietvertrag, der wegen seiner Laufzeit der Schriftform des § 550 BGB bedarf, ein Mieterwechsel herbeigeführt werden, muss die schriftliche Vereinbarung zwischen dem früheren und dem neuen Mieter eine hinreichend deutliche Bezugnahme auf den Mietvertrag enthalten, wenn die Schriftform gewahrt bleiben soll.*)
2. Die für die Wirksamkeit der Vertragsübernahme erforderliche Zustimmung des Vermieters kann formlos erfolgen (im Anschluss an Senatsurteil vom 20.04.2005 - XII ZR 29/02, IBR 2005, 451 = NZM 2005, 584 und BGHZ 154, 171 = IBR 2003, 1112 - nur online = NJW 2003, 2158).*)

IBRRS 2013, 0923

LG Oldenburg, Urteil vom 03.08.2012 - 6 S 75/12
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter ihm ohne erheblichen Grund eine Möglichkeit zur Besichtigung der angemieteten Wohnung verweigert und ihm ein Hausverbot erteilt.

IBRRS 2013, 0922

LG Hamburg, Urteil vom 06.09.2012 - 307 S 133/11
1. Zwar hat ein Mieter seine finanzielle Leistungsunfähigkeit unabhängig vom Verschulden zu vertreten; dennoch kann sich der Vermieter auf ausgebliebene Mietezahlungen nicht als kündigungsrelevanten Sachverhalt berufen, wenn er mit einem - binnen Monatsfrist unwirksam gewordenen - vorläufigen Zahlungsverbot die Zahlung vom Konto des Mieters vereitelte.*)
2. Für Schäden, die aus dem Vollstrecken aus einem nicht rechtskräftigen Zahlungstitel entstehen, hat der Vermieter als Gläubiger einzustehen.*)
3. Die rückwirkende Mieterhöhung ist vor Ablauf der 2-Monats-Frist des § 569 III Nr. 3 BGB nicht kündigungsrelevant.*)

IBRRS 2013, 0892

AG München, Urteil vom 07.02.2013 - 411 C 25348/12
1. Beleidigt der Mieter seinen Vertragspartner, dessen Stellvertreter, Beauftragten oder Mitarbeiter, den Hausverwalter oder andere Hausbewohner, kann dies zu einer Kündigung aus wichtigem Grund führen. Sind andere Personen betroffen, wie etwa Verwandte des Vermieters, die nicht im selben Haus wohnen, so ist ein Kündigungsgrund nicht gegeben.
2. Etwaige Verwahrlosungen der Mietwohnung können nicht später als Kündigungsgrund nachgeschoben werden, wenn sie schon im Zeitpunkt der Kündigung bestanden.

IBRRS 2013, 0886

AG Siegburg, Urteil vom 16.01.2013 - 123 C 109/12
1. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in einem Wohnhaus wird verletzt, wenn mieterseitig häufige Lärmstörungen nach 22 Uhr verursacht werden.
2. Wenn die Mieterin selbst bei Hinzuziehung der Polizei - als in der Regel letztem Mittel bei einer Ruhestörung - uneinsichtig reagiert und lediglich erklärt, dass sie das Kommen der Polizei nicht interessiere und sie in ihrer Wohnung machen könne, was sie wolle, begründet dieses Mieterverhalten eine Wiederholungsgefahr.
3. Dadurch liegt eine derartig nachhaltige Störung des Hausfriedens vor, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

IBRRS 2013, 0872

AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 18.09.2012 - 409 C 109/12
Die Betriebskostenabrechnung kann nicht als Urkunde i. S. des Urkundenprozesses angesehen werden, wenn der Mieter die Richtigkeit dieser Betriebskostenabrechnung bestreitet.
IBRRS 2013, 0871

SG Berlin, Urteil vom 31.05.2012 - S 150 AS 25169/09
1. Die Übernahme einer "Doppelmiete", nämlich der Miete der bisherigen Wohnung und der Miete für die neue Wohnung, kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn diese "Überschneidungskosten" für den Leistungsempfänger nicht zu vermeiden sind.
2. Die mündliche Aufforderung eines Mitarbeiters des JobCenters, der Leistungsempfänger möge schnellstmöglich in eine günstigere Wohnung umziehen, befreit den Leistungsempfänger nicht von der Obliegenheit zu wirtschaftlichem Verhalten. Er ist verpflichtet, unnötige Kosten und insbesondere Doppelmieten zu vermeiden, indem er sich um einen Nachmieter bemüht oder den Vermieter im Bezug auf ein vorzeitiges Vertragsende anfragt.

IBRRS 2013, 0866

LG Stuttgart, Beschluss vom 11.06.2012 - 19 T 148/12
Hat der Mieter den Vermieter aufgefordert, seine Ablehnung der Untervermietung "nochmals zu überdenken und hiervon innerhalb von zwei Wochen abschließend zu berichten", kann der Mieter von einer Duldung ausgehen, wenn der Vermieter 3 Monate hierauf nicht reagiert.

IBRRS 2013, 0829

LG Saarbrücken, Urteil vom 07.09.2012 - 10 S 78/12
1. Muss aufgrund baulich bedingter Feuchtigkeits- und Schimmelschäden an der Außenwand der Mietwohnung Teil des Innenputzes entfernt werden, so ist eine Mietminderung wegen optischen Mängeln i.H.v. 20% angemessen.
2. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens bilden einen Teil der Kosten eines anhängigen oder künftigen Erkenntnisverfahrens zwischen den Parteien, neben dem oder zu dessen Vorbereitung das selbstständige Beweisverfahren stattgefunden hat.

IBRRS 2013, 0828

AG Saarbrücken, Urteil vom 28.09.2012 - 122 C 77/12
1. Zu einer formal ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechung gehören als Mindestangaben die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlung des Mieters. Fehlt es an einer dieser essentiellen Grundangaben, ist nicht von einer formal ordnungsgemäßen Abrechnung auszugehen.
2. Zahlt der Mieter mehrere Jahre die nach dem Staffelmietvertrag vereinbarte Miete nicht in voller Höhe, so ist nicht von einer Absenkung der Nebenkostenvorauszahlungen auszugehen, selbst wenn der Vermieter die Zahlungen ohne Beanstandungen angenommen hat.

IBRRS 2013, 0823

BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R
Wird ein Betriebskostenguthaben vom Vermieter in voller Höhe gegen Mietrückstände aufgerechnet, so mindern sich die Aufwendungen für Unterkunftskosten im Folgemonat nicht, wenn der Leistungsberechtigte das Guthaben aus Rechtsgründen nicht realisieren kann.*)

IBRRS 2013, 0821

LG Gießen, Urteil vom 04.07.2012 - 1 S 11/12
Die Formulierung "Als angemessene Zeitabstände der Schönheitsreparaturen gelten ..." in Miet-AGB legt den Zeitpunkt der erforderlichen Renovierung nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Mieters verbindlich fest, selbst wenn die konkrete Klauselformulierung mit Blick auf den Umfang der "erforderlichen Instandsetzungen und Schönheitsreparaturen" auf den "Grad der Abnutzung und Beschädigung" abstellt.

IBRRS 2013, 0799

AG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2012 - 6 C 387/12
Attackiert ein Mitbewohner des Mieters den Hausmeister des Vermieters mit einem Messer, so ist eine sofortige fristlose Kündigung gerechtfertigt, selbst wenn der Mitbewohner möglicherweise nur eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig ist. Eine vorherige Abmahnung ist in derartigen Fällen entbehrlich. Das Verhalten seiner Mitbewohner muss sich der Mieter zurechnen lassen.

IBRRS 2013, 0784

LG Gießen, Beschluss vom 18.04.2012 - 1 S 11/12
Die Formulierung "Als angemessene Zeitabstände der Schönheitsreparaturen gelten ..." in Miet-AGB legt den Zeitpunkt der erforderlichen Renovierung nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Mieters verbindlich fest, selbst wenn die konkrete Klauselformulierung mit Blick auf den Umfang der "erforderlichen Instandsetzungen und Schönheitsreparaturen" auf den "Grad der Abnutzung und Beschädigung" abstellt.

IBRRS 2013, 0770

LG München I, Urteil vom 07.01.2013 - 26 O 11715/11
1. Der Mieter trägt grundsätzlich das Verwendungsrisiko hinsichtlich des Mietobjekts.
2. Bleiben die Einnahmen des gewerblichen Mieters deutlich hinter den Erwartungen zurück und haben beide Parteien schon beim Vertragsschluss festgelegt, dass eine Prognose bezüglich der Entwicklung des Mietobjekts aufgrund seiner Einzigartigkeit in Deutschland nicht möglich ist und dementsprechend einen nicht absehbaren Regelungsbedarf entstehen könnte, ist es nicht zumutbar, dem Mieter das gesamte wirtschaftliche Risiko aufzuerlegen. Vielmehr ist eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschaftsgrundlage denkbar und eine Halbierung der vertraglichen Forderungen des Vermieters angemessen.

IBRRS 2013, 0768

AG Kiel, Urteil vom 24.09.2012 - 116 C 363/11
Baut der Mieter - auch mit Zustimmung des Vermieters - eine Toilette in ein Vollbad um, so trägt er das Risiko für mögliche Folgeerscheinungen aufgrund dieser Umwidmung. Er kann somit dem Vermieter nicht entgegenhalten, dass sich in diesem Raum Schimmelerscheinungen zeigen und er deswegen zu einer Mietminderung berechtigt ist.

IBRRS 2013, 0759

AG Wiesbaden, Urteil vom 25.06.2012 - 93 C 2696/11
1. Ein Baugerüst vor dem Fenster einer Mietwohnung führt regelmäßig zur erhöhten Einsehbarkeit der Wohnung und zur Erhöhung der Einbruchsgefahr, was eine Mietminderung in Höhe von 3% der Bruttokaltmiete rechtfertigt.
2. Kommen zu dem Baugerüst auch noch Bohr-, Schweiß-, Schleif- und/oder Hämmer- und Aufzugsgeräuschen (Baulärm) hinzu, so ist in dieser Zeit eine Mietminderung in Höhe von 20% der Bruttokaltmiete gerechtfertigt.

IBRRS 2013, 0758

AG Winsen/Luhe, Urteil vom 30.07.2012 - 16 C 384/12
1. Hat der Vermieter sich vertraglich verpflichtet, dem Mieter Wärme zu liefern und überträgt er ohne Kenntnis des Mieters die Lieferung auf einen Dritten, kommt durch die Abnahme der Wärme seitens des Mieters kein konkludenter Wärmelieferungsvertrag zwischen Mieter und Lieferant zustande.
2. Hat der Mieter aus allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verpflichtung, mit jedwedem Wärmelieferanten, den der Vermieter bestimmt, einen Vertrag abzuschließen, so ist diese wegen fehlendem Schutz vor überhöhten Kosten unwirksam.

IBRRS 2013, 0690

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 68/12
Wird das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters gemäß § 564 Satz 1 BGB mit dem Erben fortgesetzt, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden Forderungen jedenfalls dann reine Nachlassverbindlichkeiten, wenn das Mietverhältnis innerhalb der in § 564 Satz 2 BGB bestimmten Frist beendet wird.*)

IBRRS 2013, 0677

OLG Koblenz, Urteil vom 08.08.2012 - 5 U 116/12
1. Eine nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch künftig bindende Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale kann sich aus der jahrelangen unwidersprochenen Handhabung durch die Parteien des Nutzungsvertrages ergeben.*)
2. Ist ein derartiger Vertrag Voraussetzung für zwei nebeneinander geltend gemachte Ansprüche des Vermieters, darf nicht über einen durch Teilurteil entschieden werden. Die Aufhebung eines derartigen Teilurteils mit Zurückverweisung in die erste Instanz kommt aber nicht mehr in Betracht, wenn über den dort anhängig gebliebenen zweiten Klageanspruch mittlerweile durch Schlussurteil entschieden ist, das Rechtskraft erlangt hat.*)

IBRRS 2013, 0664

BGH, vom 17.12.1986 - VIII ZR 279/85
1. Zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel, mit der sich der Leasinggeber von mietrechtlicher Gewährleistung freizeichnet, ohne seine kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche an den Leasingnehmer abzutreten oder diesen vorbehaltlos zur Geltendmachung zu ermächtigen.*)
2. Die Berufung des Leasingnehmers auf Mietminderung (§ 537 BGB) stellt sich als unzulässige Rechtsausübung dar, wenn und soweit dem nach Mietrecht haftenden Leasinggeber wegen verspäteter Mängelanzeige ein Schadensersatzanspruch (§ 545 Abs. 2 Hs. 2 BGB) zusteht.*)
3. Der Leasingnehmer verliert das Mietminderungsrecht (§ 537 BGB) gegen den nach Mietrecht haftenden Leasinggeber nicht gem. § 545 Abs. 2 Hs. 2 BGB, wenn der Leasinggeber nicht darlegt und beweist, daß Herstellung der vertragsmäßigen Gebrauchsfähigkeit (Abhilfe) ursprünglich möglich, durch verspätete Mängelanzeige jedoch unausführbar geworden ist.*)
4. Zum Verhältnis und zur Berechnung eines Mietminderungsrechts des Leasingnehmers (§ 537 BGB) und eines dem Leasinggeber wegen verspäteter Mängelanzeige und Verjährung seiner kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche zustehenden Schadensersatzanspruchs (§ 545 Abs. 2 Hs. 1 BGB).*)

IBRRS 2013, 0658

BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - VIII ZR 329/11
1. Ob ein großer Hund (hier: Bearded Collie) in der Mietwohnung gehalten werden darf, richtet sich allein nach dem Mietvertrag.
2. Fragen einer artgerechten Tierhaltung spielen keine Rolle.

IBRRS 2013, 0610

OLG Celle, Urteil vom 25.01.2013 - 2 U 155/12
1. Ein Krangestellungsvertrag ist auch dann nach mietrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, wenn der Kranverleiher vertraglich die Verantwortung für die Durchführung der Hubvorgänge von der Lastübernehme in den Kranhaken bis zur Lastabtragung und die Haftung für eine mangelfreie Leistung, namentlich eine sachgerechte Montage, übernommen hat.
2. Ein vertraglich vereinbarter Nachweis von Mehrkosten, die durch den störungsbedingt verlängerten Einsatz eines Krans und die dadurch notwendige Neudisposition des Geräteeinsatzes des Kranverleihers entstehen, erfordert nicht die Offenlegung der Vertragskalkulation.
IBRRS 2013, 0574

OLG Köln, Beschluss vom 04.10.2012 - 19 U 88/12
Wird ein vermietetes Objekt von einem Veräußerer gekauft, ist der Vater des Veräußerers aber aufgrund eines Nießbrauchrechts weiterhin Vermieter und dem Käufer dies auch bekannt, z.B. durch die Übergabe der Mietverträge durch den Vater und die Mitteilung, dass sich die Kautionen in seinem Safe befänden, so kann der Käufer die Herausgabe der Kautionen nicht vom Veräußerer fordern.

IBRRS 2013, 0570

BFH, Urteil vom 05.07.2012 - VI R 18/10
Leistet der Mieter einer Dienstwohnung an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, so handelt es sich hierbei nicht um Aufwendungen für Handwerkerleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 EStG, wenn die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob und ggf. in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters in Auftrag gibt.*)

IBRRS 2013, 0549

AG Hersbruck, Urteil vom 23.08.2012 - 3 C 461/12
Ein Mieter, der weder der Kündigung widerspricht, noch die Kündigungsgründe bestreitet, kann die Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung nicht veranlassen. Diese liegt nur dann vor, wenn der Mieter eindeutig zu erkennen gibt, dass er die Wohnung zu dem bereits fest stehenden Beendigungszeitpunkt nicht herausgeben wird.

IBRRS 2013, 0548

LG Karlsruhe, Urteil vom 11.01.2013 - 9 S 394/12
Erfährt ein zukünftiger Mieter erst bei Übersendung des schriftlichen Mietvertrages, dass er zu Beginn des Mietverhältnisses die Wohnung malermäßig überarbeiten muss, so ist er berechtigt, von der Unterzeichnung des Vetrages Abstand zu nehmen.
