Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4708 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2013, 0545
AG München, Urteil vom 26.10.2011 - 463 C 4744/11
1. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass eine heiße Badewanne in angemessener Zeit befüllt werden kann.
2. Dabei muss eine Temperatur des Badewassers von 41 Grad Celsius erreicht werden können, was einer Befülltemperatur von 45 Grad Celsius entspricht.

IBRRS 2013, 0526

AG Schöneberg, Urteil vom 18.07.2012 - 6 C 152/12
Die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung ist formfrei und kann auch durch mehrmalige vorbehaltlose Zahlung erfolgen.

IBRRS 2013, 0524

AG Schorndorf, Urteil vom 05.07.2012 - 6 C 1166/11
Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft wirken grundsätzlich nur im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander. Eine Klausel, mit der sämtliche Mehrheitsbeschlüsse der Wohnungseigentümer für den Mieter verbindlich sind und eine Änderung des Mietverhältnisses bewirken - unabhängig von einem Verweis auf den ordnungsgemäßen Gebrauch - ist unwirksam.

IBRRS 2013, 0517

BGH, Urteil vom 09.01.2013 - VIII ZR 94/12
Zur Zulässigkeit einer "Saldoklage", mit der Mietrückstände aus einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum geltend gemacht werden.*)

IBRRS 2013, 0499

LG Krefeld, Urteil vom 28.11.2012 - 2 S 33/12
Der Ausgleich eines Mietrückstands, der nach Minderung wegen vermeintlicher Mängel entstanden ist, kann den Kündigungsgrund unter besonderen Umständen in einem "milderen Licht" erscheinen lassen und eine ordentliche Kündigung hinfällig machen.*)

IBRRS 2013, 0491

BGH, Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 152/12
1. Zu den Voraussetzungen einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf die Mietsache (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08, IMR 2009, 411 = NJW 2010, 1133).*)
2. Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, bestimmt sich der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Mietsache nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben.*)
3. Eine vorübergehende erhöhte Verkehrslärmbelastung aufgrund von Straßenbauarbeiten stellt unabhängig von ihrer zeitlichen Dauer jedenfalls dann, wenn sie sich innerhalb der in Innenstadtlagen üblichen Grenzen hält, keinen zur Minderung berechtigenden Mangel der vermieteten Wohnung dar.*)
IBRRS 2013, 0475

OLG Naumburg, Urteil vom 30.08.2012 - 1 U 26/12
Ist bei der Vermietung einer Sache deren Versicherung durch den Vermieter vereinbart, so muss im vom Mieter verursachten Schadensfall der Vermieter ihn in jedem Fall so stellen, als gäbe es diese Versicherung. Der Mieter haftet daher analog § 61 VVG a. F. nur dann über den vereinbarten Selbstbehalt hinaus, wenn er den Schadensfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführte. Wird der Mieter so behandelt, als werde er von der Versicherung in Regress genommen, so trägt der Vermieter die Beweislast für das grob fahrlässige Herbeiführen des Schadens.*)

IBRRS 2013, 0469

AG Augsburg, Urteil vom 11.01.2012 - 21 C 4988/12
Bei Kosten für Namensschilder handelt es sich um nicht umlagefähige Betriebskosten, da die Erforderlichkeit der Anschaffung und die Höhe der damit verbundenden Kosten im Vorfeld nicht bestimmbar sind.

IBRRS 2013, 0464

AG Ravensburg, Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 1100/12
Haben die Wohnungseigentümer vereinbart, dass sie einen Mietvertrag mit dem Generalmieter abzuschließen haben, kann die aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses zum Generalmieter bestimmte Person den Abschluss aus eigenem Recht fordern.

IBRRS 2013, 0463

BGH, Beschluss vom 21.02.2012 - VIII ZR 290/11
Der Mieter hat bei berechtigtem Interesse nur einen Anspruch auf Erteilung einer konkreten, personenbezogenen Untervermietungserlaubnis.

IBRRS 2013, 0458

LG Berlin, Urteil vom 25.09.2012 - 63 S 59/12
Der Vermieter hat bei der Erhöhung einer Einzelmiete für preisgebundenen Wohnraum sowohl zu berechnen als auch zu erläutern, wie er aus der erhöhten Durchschnittsmiete die jeweilige Einzelmiete ermittelt hat. Der Mieter soll in der Lage sein zu ersehen, ob sich der Vermieter auch mit der erhöhten Miete noch im Rahmen der Verpflichtung hält, die Wohnung nicht gegen ein höheres Entgelt zum Gebrauch zu überlassen, als zur Deckung seiner laufenden Aufwendungen erforderlich ist.

IBRRS 2013, 0378

BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - VIII ZR 235/11
Wird ein bestehender schriftlicher Wohnungsmietvertrag verlängert und dabei die Mietwohnung ausgetauscht, so bedarf auch die Vereinbarung über den Wohnungsaustausch der Schriftform.

IBRRS 2013, 0370

LG Potsdam, Urteil vom 04.09.2012 - 4 S 96/12
Der Mieter einer ausreichend großen Wohnung ist auch dann befugt, ein eigenes Kind in die Wohnung aufzunehmen, wenn das Kind volljährig ist und vor dem Einzug bereits einen eigenen Hausstand geführt hat. Einer Erlaubnis des Vermieters im Sinne des § 540 BGB bedarf es insoweit nicht.

IBRRS 2013, 0364

LG Berlin, Urteil vom 28.11.2012 - 23 S 22/12
1. Eine Untervermietung führt nicht zur Einschränkung der Deckungsverpflichtung der Rechtsschutzversicherung.
2. Der relevante Verstoß nach § 14 Abs. 3 Satz 1 ARB 1975 im Falle einer Eigenbedarfskündigung liegt im Ausspruch der Kündigung.
3. Die Deckungspflicht für die erstinstanzliche Vertretung in einem Räumungsrechtsstreit entfällt nicht dadurch, dass der Vermieter eine Kündigung nachschiebt, für die aufgrund Vorvertraglichkeit kein Versicherungsschutz besteht.
4. Auch der Mehrwert eines Räumungsvergleichs z. B. durch die Vereinbarung einer Abfindungszahlung wird von der Deckungspflicht der (Prozesskosten-)Rechtsschutzversicherung umfasst.

IBRRS 2013, 0357

OLG München, Beschluss vom 11.01.2013 - 34 Wx 244/12 Kost
1. Zur Bewertung einer sogenannten Mieterdienstbarkeit.*)
2. Eine für den Mieter eines Verbrauchermarkts vom vermietenden Eigentümer bestellte Mieterdienstbarkeit kann - im Rahmen des § 24 KostO - regelmäßig sachgerecht mit der mietvertraglich vereinbarten Gegenleistung bewertet werden.*)

IBRRS 2013, 0354

LG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2012 - 316 T 70/12
1. Ein Mieter hat einen Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Duldung der Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn ohne die Einnahmen aus der Untervermietung der Hauptmieter nicht in der Lage sein wird, die monatliche Miete aufzubringen und daher Gefahr läuft, fristlos gekündigt zu werden.
2. Der Anspruch auf Duldung der Untervermietung kann auch im Wege der einstweiligen Anordnung durchgesetzt werden, wenn es dem Mieter aufgrund drohender Obdachlosigkeit nicht zuzumuten ist, die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren abzuwarten.

IBRRS 2013, 0335

AG Bremen, Urteil vom 15.11.2012 - 9 C 346/12
Kommt der Mieter der turnusmäßig geschuldeten Treppenhausreinigung zum betreffenden Monatsanfang nicht nach, ist der Vermieter ohne vorangehende Fristsetzung zur entsprechenden Ersatzvornahme auf Kosten des Mieters berechtigt.*)

IBRRS 2013, 0319

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.05.2012 - 9 U 18/12
1. Scheitern die Verhandlungen über den Abschluss eines beabsichtigten langfristigen Mietvertrages, kann ein konkludentes Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit in Betracht kommen, wenn das Mietobjekt dem Mieter schon vorab zur Nutzung übergeben wurde.*)
2. Für die Abgrenzung zwischen einem Mietverhältnis über Wohnraum und einem gewerblichen Mietvertrag kommt es bei einer gemischten Nutzung des Objekts darauf an, welche Art der Nutzung im Vordergrund steht. Entscheidend sind dabei die vertraglichen Regelungen und die Vorstellungen der Beteiligten bei Abschluss des Vertrages; ob der Mieter von einer vertraglich vorgesehenen gewerblichen Nutzung tatsächlich Gebrauch macht, ist für die Qualifizierung des Vertrages hingegen ohne Bedeutung.*)

IBRRS 2013, 0313

BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 181/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 0272

BGH, Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 50/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 0262

LG Hamburg, Urteil vom 10.01.2012 - 311 O 301/10
1. Führt eine Filmgesellschaft ungenehmigte Dreharbeiten auf einem Grundstück durch, steht dem Eigentümer ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu.
2. Für ungenehmigte Dreharbeiten kann der Eigentümer einen Betrag in Höhe von einer Nettomonatsmiete pro Drehtag verlangen, ungeachtet einer vertraglichen Abmachung des Filmenden mit dem Mieter.

IBRRS 2013, 0259

BGH, Urteil vom 13.12.2012 - IX ZR 9/12
In der Insolvenz des Vermieters steht dem Mieter gegen vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Mieten ein Zurückbehaltungsrecht wegen der vertragswidrig nicht insolvenzfest angelegten Barkaution nicht zu.*)
IBRRS 2013, 0256

LG München I, Urteil vom 13.07.2012 - 12 O 21256/11
Der Kfz-Vermieter kann sich auf grobe Fahrlässigkeit trotz entsprechender Haftungsregelung in seinen AGB nicht berufen, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die marktüblichen Versicherungsbedingungen der Kfz-Versicherer eine solche Haftung nicht mehr vorsahen.*)

IBRRS 2013, 0247

LG Trier, Beschluss vom 23.04.2012 - 1 S 44/12
Erwirbt der Mieter seine Mietwohnung, hat dieser keinen Anspruch gegen seinen früheren Vermieter auf Auskehr des gesondert ausgewiesenen und unverbrauchten Kostenansatzes für die vom früheren Vermieter geschuldete Durchführung von Schönheitsreparaturen.

IBRRS 2013, 0246

AG Itzehoe, Beschluss vom 26.04.2012 - 91 C 15/12
Liegt der Ort der Aufbewahrung der Belege zur Betriebskostenabrechnung in einer für den Mieter nicht ohne weiteres zumutbaren Entfernung und bietet deshalb der Vermieter die Einsichtnahme in Form von zu übersendenden Kopien an, trägt er die Kopier- und Versendungskosten nicht. Es bedarf auch keiner vorausgehenden Mitteilung des Vermieters über die anfallenden Kosten.

IBRRS 2013, 0243

BGH, Urteil vom 05.12.2012 - VIII ZR 74/12
Im Rahmen eines Schadensersatzanspruches nach § 536c Abs. 2 Satz 1 BGB trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der den Mieter treffenden Anzeigepflicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - VIII ZR 279/85, NJW 1987, 1072; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14. November 2001 - XII ZR 142/99, NJW-RR 2002, 515).*)

IBRRS 2013, 0239

BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R
Verpflichtungen aus einem bestehenden Mietverhältnis, die bereits vor Eintritt der Bedürftigkeit begründet worden sind, aber erst nach Eintritt der Bedürftigkeit fällig werden, gehören zu den übernahmefähigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im laufenden Bewilligungszeitraum.*)

IBRRS 2013, 0238

LG Krefeld, Urteil vom 07.11.2012 - 2 S 23/12
Die im Mietmängel- wie im Verjährungsrecht maßgebliche tatsächliche Kenntnis von Kantenlänge bzw. Raumhöhe seiner Räume kann der Wohnraummieter erst durch Nachmessen erlangen.

IBRRS 2013, 0224

LG Berlin, Beschluss vom 24.02.2012 - 63 T 18/12
Im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO ist der zur Mängelbeseitigung verurteilte Vermieter mit dem materiellrechtlichen Einwand, der Mieter befände sich hinsichtlich der Mängelbeseitigung in Annahmeverzug, nicht zu hören. Der Einwand ist allenfalls im Rahmen einer vom Vermieter zu erhebenden Vollstreckungsgegenklage beachtlich.*)

IBRRS 2013, 0219

AG Wiesbaden, Urteil vom 22.11.2012 - 911 C 1866/12
Hat der Vermieter im Falle der Vereinbarung einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel die Schönheitsreparaturen zu tragen, kann er neben der Miete keinen gesonderten Zuschlag für die Schönheitsreparaturkosten vom Mieter verlangen.

IBRRS 2013, 0209

AG München, Urteil vom 06.03.2012 - 473 C 31187/11
Das "Sturmklingeln" sowie das lautstarke Übergeben von Schriftstücken an geöffneter Tür durch den Vermieter stellen keine Eingriffe in die Individual- und Intimsphäre des Mieters dar.

IBRRS 2013, 0204

BGH, Urteil vom 12.12.2012 - XII ZR 6/12
1. Zur Haftung des Vermieters von Geschäftsräumen für Schäden des Mieters, die diesem aufgrund der Verletzung einer mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch einen von dem Vermieter mit Bauarbeiten in dem Mietobjekt beauftragten Handwerker entstehen.*)
2. Der Geschäftsversicherungsvertrag des Mieters, durch den er seine Geschäftseinrichtung und seinen Betriebsunterbrechungsschaden u. a. gegen Feuer versichert, kann nicht zu Gunsten des Vermieters, der einen Schaden an den versicherten Gegenständen durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat, ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Versicherer auf einen Regress gegen den Vermieter verzichtet.*)

IBRRS 2013, 0198

AG Lörrach, Urteil vom 24.05.2012 - 4 C 50/12
1. Für die Begründung einer Eigenbedarfskündigung ist es ausreichend, dass der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat.
2. Die Eigenbedarfskündigung ist auch dann wirksam, wenn der Vermieter alleine in eine 113 m2 große Wohnung einziehen will.

IBRRS 2013, 0187

LG Detmold, Urteil vom 13.06.2012 - 10 S 211/11
Zur subjektiven Vorhersehbarbeit eines möglichen Schadens in der Wohnung eines anderen Mieters, der durch Schmelzwasser auf dem Balkon der eigenen Mietwohnung entstanden sein kann.*)

IBRRS 2013, 0185

BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - XII ZB 652/11
1. Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen.*)
2. Streitigkeiten aus Mietverträgen (einschließlich gewerblicher Mietverträge), die die Eheleute untereinander geschlossen haben, können sonstige Familiensachen i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sein.*)

IBRRS 2013, 0176

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2012 - 8 U 451/11
Räume, die sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt werden, gelten als schwerpunktmäßig gewerblich genutzt, wenn der Mieter durch die Ausübung des Geschäfts seinen Lebensunterhalt bestreitet. § 573 BGB findet in diesem Fall keine Anwendung.

IBRRS 2013, 0167

BGH, Urteil vom 05.12.2012 - XII ZR 44/11
Wenn ein Betriebskostenguthaben verspätet an den Mieter ausbezahlt wird, weil der Vermieter mit der Verpflichtung auf Erstellung einer Betriebskostenabrechnung in Verzug geraten ist, ergibt sich ein Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen auch nicht aus einer entsprechenden Anwendung des § 288 Abs. 1 BGB.*)

IBRRS 2013, 0166

BGH, Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 46/12
1. Auf die Prüfung, ob ein Mietspiegel die Anforderungen des § 558d Abs. 1 BGB erfüllt, kann im Bestreitensfall nicht schon deswegen verzichtet werden, weil der Mietspiegel von seinem Ersteller als qualifizierter Mietspiegel bezeichnet oder von der Gemeinde und/oder von den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter als solcher anerkannt und veröffentlicht worden ist.*)
2. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels trägt diejenige Partei, die sich die Vermutung des § 558d Abs. 3 BGB zu Nutze machen will.*)

IBRRS 2013, 0159

FG München, Urteil vom 18.09.2012 - 2 K 186/10
1. Die Vermietung von Grundstücken ist grds. umsatzsteuerfrei. Auf diese Steuerfreiheit kann dennoch formfrei verzichtet werden.
2. Wird in einem Mietvertrag die Umsatzsteuer weder gesondert ausgewiesen, noch der Vermietungsumsatz in der Steueranmeldung als steuerpflichtig behandelt, liegt kein Verzicht auf die Steuerfreiheit vor.

IBRRS 2013, 0156

KG, Beschluss vom 26.11.2012 - 8 W 77/12
Der Streitwert einer auf §§ 546 Abs. 2, 985 BGB gestützten Räumungs- und Herausgabeklage gegen den Untermieter richtet sich nach § 41 Abs. 2 GKG. Danach ist das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgeblich. Abzustellen ist dabei grundsätzlich nicht auf den vom Untermieter an den Untervermieter zu zahlenden Untermietzins, sondern auf den vom Mieter an den Vermieter zu zahlenden Hauptmietzins. Ist die Mietsache nur teilweise untervermietet worden und wird dementsprechend nur die Herausgabe der untervermieteten Räume vom Untermieter verlangt, haftet der Untermieter auch nur im Verhältnis der von ihm genutzten Fläche zur Gesamtfläche des Mietobjektes.*)

IBRRS 2013, 0151

BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
Der Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung die Nachberechnung einzelner Positionen vorbehalten, soweit er ohne Verschulden an einer rechtzeitigen Abrechnung gehindert ist. Die Verjährung der sich aus der Nachberechnung ergebenden Forderung beginnt nicht vor Kenntnis des Vermieters von den anspruchsbegründenden Umständen (hier: rückwirkende Neufestsetzung der Grundsteuer durch das Finanzamt) zu laufen.*)

IBRRS 2013, 0146

AG Köpenick, Urteil vom 28.11.2012 - 6 C 258/12
Wird der Müllplatz eines Wohngebäudes so verlegt, dass die Mieter jetzt erheblich längeren Weg zurücklegen müssen: ca. 165 m statt 80 m, so kann die Miete um 2,5% gekürzt werden.

IBRRS 2013, 0055

LG Wiesbaden, Urteil vom 22.06.2012 - 3 S 114/11
Übernimmt das Sozialamt die Leistungen für die Unterkunft, so handelt es nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters, sondern nimmt hoheitliche Aufgaben zur Grundsicherung wahr. Daher ist ein zögerliches Bearbeiten eines entsprechenden Antrags seitens des Sozialamtes dem Mieter nicht zuzurechnen.

IBRRS 2013, 0054

LG Hagen, Beschluss vom 19.07.2012 - 1 S 53/12
1. Die geschuldete Beschaffenheit einer Mietwohnung bemisst sich nach dem bei der Errichtung des Gebäudes bestehenden Standard.
2. Der Mieter muss für ausreichendes Lüften und Heizen der Mietwohnung sorgen.

IBRRS 2013, 0047

VG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.08.2012 - 8 K 456/12
Zur fehlenden Klagebefugnis des Mieters eines Grundstücks gegen eine auf einen Nachbarwiderspruch mit dem Widerspruchsbescheid in die von dem Eigentümer des Grundstücks beantragten und ihm erteilte Baugenehmigung aufgenommene Nebenbestimmung.*)

IBRRS 2013, 0031

LG Kiel, Urteil vom 24.08.2012 - 1 S 174/11
Der Anspruch auf erstmalige Zahlung der Mietkaution geht bei einem Eigentümerwechsel analog § 566a BGB kraft Gesetzes auf den Erwerber über.*)

IBRRS 2013, 0027

LG Freiburg, Urteil vom 19.10.2012 - 3 S 87/12
1. Weist in einem Prozess um die Zahlung rückständiger Miete das Amtsgericht in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass ein vom Mieter in Anspruch genommenes Minderungsrecht jedenfalls nicht in der geltend gemachten Höhe besteht, so entfällt der eine (danach ausgesprochene) fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters (Anschluss BGH Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 138/11-).*)
2. Bei der Prüfung des Merkmals "nicht unerheblich" in § 573 Abs.2 Nr.1 BGB sind neben der Nachzahlung der rückständigen Miete innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs.3 Nr.2 BGB (BGH Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04-) auch die Gesamtumstände im Zusammenhang mit dem Zahlungsverhalten zu berücksichtigen (hier u.a.: Streit um die Höhe einer dem Grunde nach teilweise berechtigt eingewandten Minderung).*)

IBRRS 2013, 0026

OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.11.2012 - 9 LB 51/12
1. Der Vermieter von Wohnmobilen, in denen der Prostitution nachgegangen wird, kann als Unternehmer der Veranstaltung nur dann zur Vergnügungsteuer herangezogen werden, wenn er durch seine organisatorische Mitwirkung maßgeblichen Einfluss auf das Angebot sexueller Dienstleistungen hat.*)
2. Eine Satzungsregelung, nach der Steuerschuldner der Vergnügungsteuer auch der Besitzer der Räumlichkeiten, Wohnwagen oder Kraftfahrzeuge ist, in denen das Angebot sexueller Handlungen vorgehalten wird, bezieht sich nur auf den unmittelbaren Besitzer, der die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt. Der Vermieter, der in aller Regel nur den mittelbaren Besitz ausübt, kann grundsätzlich nicht zum Steuerschuldner bestimmt werden.*)

IBRRS 2013, 0023

BGH, Urteil vom 14.11.2012 - VIII ZR 41/12
Zur Abrechnung der mit eigenen Arbeitskräften erbrachten Gartenpflege- und Hausmeisterdienste nach fiktiven Kosten eines Drittunternehmens.*)

IBRRS 2013, 0020

LG Kleve, Urteil vom 12.07.2012 - 6 S 155/11
Wird ein beiderseitiger Kündigungsausschluss im Wege einer Individualvereinbarung festgelegt, kann ein längerer Zeitraum als vier Jahre vereinbart werden, wenn es sich nicht um einen Staffelmietvertrag handelt.
