Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4708 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 2270
LG Berlin, Urteil vom 21.02.2012 - 63 S 251/11
Der Vermieter, der durch ein schuldhaftes Verhalten (hier: Verstoß gegen Instandsetzungspflicht) eine Kündigung des Mieters veranlasst hat, ist grundsätzlich verpflichtet, dem Mieter den durch die Kündigung bedingten Schaden (hier: Umzugskosten) zu ersetzen. Das gilt jedoch nur dann, wenn das schuldhafte Verhalten des Vermieters derart gravierend ist, dass es den Mieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.

IBRRS 2012, 2250

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 07.11.2011 - 3a C 299/11
Beanspruchen mehrere Personen die Mietzahlungen und kann der Mieter nicht feststellen, wer Eigentümer der von ihm bewohnten Wohnung ist, so gerät er nicht in Zahlungsverzug.

IBRRS 2012, 2209

AG Köln, Urteil vom 09.12.2011 - 220 C 366/11
Der Mieter befindet sich mit Ablauf der Überlegungsfrist, § 558b BGB, mit der Zustimmung zur Mieterhöhung in Verzug und hat dem Vermieter die nach Fristablauf ausgelösten Anwaltskosten zu erstatten.

IBRRS 2012, 2206

AG Kerpen, Urteil vom 14.02.2012 - 104 C 366/11
Die Gestellung einer Sicherheit über § 551 Abs. 1 BGB hinausgehend ist auch dann nichtig, wenn diese vom Sicherungsgeber angeboten wurde und der Mieter durch sie nicht erkennbar belastet wird (gegen BGHZ 111, 361 ff. = ZMR 1990, 327).*)

IBRRS 2012, 2198

OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2011 - 7 U 43/11
Diese vertraglich vereinbarte Gebrauchsüberlassung ist dann gemäß 275 Abs. 1 BGB objektiv unmöglich, wenn der im Rahmen der Baugenehmigung erforderliche Stellplatznachweis nicht entsprechend der vertraglichen Regelung der Parteien erbracht werden kann.

IBRRS 2012, 2194

AG München, Urteil vom 05.12.2011 - 424 C 19813/11
Der Mieter trägt die Beweislast für Merkmale nach denen sich der Abschlag auf das Mietererhöhungsverlangen gemessen am Mietspiegel richtet.

IBRRS 2012, 2186

BGH, Urteil vom 09.05.2012 - VIII ZR 238/11
1. Der generalklauselartige Kündigungstatbestand in § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB ist gleichgewichtig mit den in § 573 Abs. 2 BGB genannten Kündigungsgründen (im Anschluss an BVerfG, NJW 1992, 105, 106 zu § 564a BGB aF; BGH, Urteile vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 122/06, NJW-RR 2007, 1460 Rn. 13 und VIII ZR 113/06, WuM 2007, 459 Rn. 13).*)
2. § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB verwehrt es dem Vermieter nicht, auch Umstände aus dem Interessenbereich dritter Personen insoweit zu berücksichtigen, als sich aus ihnen aufgrund eines familiären, wirtschaftlichen oder rechtlichen Zusammenhangs auch ein eigenes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses ergibt.*)
3. Auch bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts kann ein dem Kündigungsgrund des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB "artverwandtes" Interesse vorhanden sein.*)

IBRRS 2012, 2185

BGH, Urteil vom 09.05.2012 - VIII ZR 327/11
§ 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB ist auf Anpassungen der Kostenmiete bei preisgebundenem Wohnraum nicht entsprechend anzuwenden.*)

IBRRS 2012, 2180

OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2012 - 28 U 166/11
1. Zum Erklärungswert des Verhaltens des Wohnraumvermieters als "vorbehaltlose Abnahme" bei Rückgabe einer Mietwohnung, die mit Feststellung des Zustands verbunden ist.*)
2. Fertigt der Vermieter bei Rückgabe der Mietsache Lichtbilder der Mietsache, kann der Mieter dem regelmäßig nicht den Erklärungswert beimessen, dass der Vermieter keine Ansprüche wegen des Zustands der Mietsache verfolgen will. Denn das Anfertigen von Fotografien dient in einer solchen Situation typischerweise zu Beweiszwecken. Denn Sinn und Zweck dessen ist es, den Zustand der Mietsache möglichst beweissicher festzuhalten.

IBRRS 2012, 2167

KG, Urteil vom 22.03.2012 - 8 U 64/11
Tritt während des Rechtsstreits über Nebenkostenvorauszahlungen Abrechnungsreife ein, hat der Vermieter die Vorauszahlungsklage (nur) insoweit für erledigt zu erklären, als die inzwischen gefertigte Abrechnung bei (fiktivem) Ansatz der Soll-Vorauszahlungen einen Saldo zugunsten des Mieters ausweist.*)

IBRRS 2012, 2156

LG Berlin, Beschluss vom 02.04.2012 - 63 T 47/12
1. Bei einem auf die Feststellung von Feuchtigkeitserscheinungen in einer Mietwohnung gerichteten selbstständigen Beweisverfahren ist dessen Gebührenstreitwert auch ohne gesonderten Vortrag des Antragstellers grundsätzlich mit dem viereinhalbfachen Jahresbetrag der angemessenen Minderung zu bemessen.*)
2. Sind die im selbstständigen Beweisverfahren festzustellenden Mängel auch für zeitlich vor der Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens herrührende Ansprüche erheblich und diese Ansprüche voraussichtlicher Gegenstand einer späteren Hauptsachenklage, können sie gemäß § 40 GKG für die Streitwertwertbemessung nur herangezogen werden, wenn die insoweit beabsichtigte spätere Klageerhebung in der Antragsschrift vorgetragen oder sonstwie ersichtlich ist.*)

IBRRS 2012, 2152

AG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2012 - 32 C 6091/11
Ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung i. S. des § 553 BGB liegt dann vor, wenn er berufsbedingt an anderem Ort eine Zweitwohnung unterhält und die dafür anfallenden Kosten durch die Untervermietung jedenfalls teilweise kompensieren möchte.*)

IBRRS 2012, 2148

AG Stuttgart, Urteil vom 08.11.2011 - 32 C 2842/11
Verweigert der Mieter die Ausbesserung eines Mangels unter Verweis darauf, es müsse der ursprüngliche optische Zustand wieder hergestellt werden, so verliert er die Minderungsrechte, wenn der optisch vom Vermieter geplante Zustand hinzurechnen ist. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn die optische Veränderung eine Anpassung an den modernen Zeitgeschmack ist, ohne modisch zu sein oder eine stimmige Komposition ungünstig aufzubrechen.*)

IBRRS 2012, 2145

AG Frankenthal, Urteil vom 23.04.2012 - 3b C 43/12
1. Die Vorschrift des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB begünstigt den Mieter bei einer ordentlichen Kündigung und eröffnet ihm die Möglichkeit, sich auf unvorhersehbare wirtschaftliche Engpässe zu berufen. Im Rahmen des Verschuldens kann daher eine nachträgliche Zahlung des Mieters zu seinen Gusnsten berücksichtigt werden, weil sie ein entwaiges Fehlverhalten in einem milderen Lichte erscheinen lässt.
2. In so einem Fall folgt die Kostenentscheidung aus einer analogen Anwendung des § 93 b Abs. 2 ZPO. Es entspricht der Billigkeit, den Beklagten mit den Kosten des Verfahrens zu belasten, da er durch sein Verhalten Anlass zur Räumungsklage gegeben hat.

IBRRS 2012, 2112

BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
Nach einer Nebenkostenabrechnung ist der Vermieter zur Anpassung von Vorauszahlungen gemäß § 560 Abs. 4 BGB nur insoweit berechtigt, als sie auf einer inhaltlich korrekten Abrechnung beruht.

IBRRS 2012, 2111

BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VIII ZR 246/11
Die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (Änderung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 258/09, IMR 2010, 370 = NZM 2010, 736 Rn. 26).*)
IBRRS 2012, 2085

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.02.2012 - 2-17 S 89/11
Einem Mieter kann bei Schimmelbefall der Wohnung eine drei- bis viermalige Lüftung der Wohnung am Tag zugemutet werden.

IBRRS 2012, 2006

LG Berlin, Urteil vom 29.08.2011 - 67 S 15/09
Eine Verwertungskündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter eine anderweitige Verwertungsabsicht hat, diese den Umständen nach angemessen ist, der Bestand des Mietverhältnisses der Verwertung entgegensteht und im Falle der Hinderung dem Vermieter erhebliche Nachteile entstehen.

IBRRS 2012, 2005

LG Berlin, Beschluss vom 12.03.2012 - 63 T 29/12
1. Kündigt der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen entgegen § 554 Abs. 3 BGB nicht an und beginnt gleichwohl mit deren Durchführung, kann der Mieter deren weitere Durchführung im Wege der einstweiligen Verfügung unterbinden.*)
2. Der Verfügungsanspruch ergibt sich in einem solchen Falle aus den §§ 862 Abs. 1, 858 BGB, der Verfügungsgrund ist - auch ohne gesonderten Vortrag - indiziert.*)
3. Der Verfügungsantrag des Mieters wird den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO im Lichte von § 938 Abs. 1 ZPO auch dann gerecht, wenn damit lediglich - ohne Nennung der Maßnahmen im Einzelnen - die Unterlassung der Durchführung weiterer Modernisierungsmaßnahmen verlangt wird.*)

IBRRS 2012, 1996

OLG Nürnberg, Urteil vom 27.05.2011 - 2 U 1676/10
Hält der Makler einen Kaufinteressenten hin, um den Abschluss eines (neuen) Alleinmaklerauftrags abzuwarten, so verstößt er damit schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten.

IBRRS 2012, 1992

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2012 - 10 U 102/11
1. Zur Transparenz einer Betriebskostenumlagevereinbarung.*)
2. Den Vermieter trifft regelmäßig keine sekundäre Darlegungslast für die tatsächlichen Grundlagen seines Betriebskostenansatzes. Vielmehr obliegt es zunächst dem Mieter, den Kostenansatz des Vermieters und die diesem zugehörigen Einzelkosten aufgrund einer Einsichtnahme in die den streitgegenständlichen Kostenarten zugrunde liegenden Belege substantiiert zu bestreiten.*)
3. Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte aber auf der Ablesung eines geeichten Messgeräts, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch richtig wiedergeben.*)

IBRRS 2012, 1983

LG Essen, Beschluss vom 21.11.2011 - 10 T 91/11
Ein entgeltliches schuldrechtliches Wohnrecht stellt keinen Vertrag eigener Art, sondern einen Mietvertrag dar.*)

IBRRS 2012, 1980

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2011 - 6 W 210/11
1. Bei dem Austausch der Tapeten an den Wänden und bei dem Abschleifen und Neulackieren der Türen handelt es sich um Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 4 der zweiten Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. BV).
2. Eine Individualvereinbarung kann unter Umständen Renovierungspflichten der ausziehenden Mieter begründen, auch wenn der Vermieter rechtskräftig zur Unterlassung von Reparaturverlangen verurteilt worden ist. Voraussetzung ist, dass die Mieter Reparaturverplichtungen freiwillig übernehmen in der Kenntnis, dass sie es nicht kraft Gesetzes oder kraft Vertrags müssen.

IBRRS 2012, 1969

LG Wuppertal, Urteil vom 26.01.2012 - 9 S 28/11
Dem Mieter ist ohne das Hinzutreten besonderer, außergewöhnlicher Zustände grundsätzlich zumutbar, ausländische Sender über das Internetfernsehen zu sehen.

IBRRS 2012, 1968

LG Halle, Urteil vom 08.06.2011 - 2 S 277/10
1. Gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Vermieter kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, wobei gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein derartiges berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses dann als gegeben anzusehen ist, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat.
2. Dies ist zu bejahen, wenn der Mieter den Vermieter in einem Brief beleidigt oder ihm übel nachredet.
3. Gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter oder seine Angehörigen eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.
4. Eine Verweisung auf die Dauer des Mietverhältnisses oder darauf, dass die Eltern auf die Hilfe des Mieters angewiesen seien, genügt hierfür nicht.

IBRRS 2012, 1938

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011 - 24 U 186/10
Die Notwendigkeit einer erheblichen Störung bzw. des Vorliegens eines besonderen Interesses des Mieters an der fristlosen Kündigung, welche einen Missbrauch des Kündigungsrechts in Bagatellfällen ausschließen sollte, ist auch nach heutigem Recht erforderlich.

IBRRS 2012, 1937

AG Flensburg, Urteil vom 31.08.2011 - 64 C 174/10
Führt eine Balkonvergrößerung zu einer Neuberechnung der Wohnfläche, kann sich diese verringern, aber nicht immer.

IBRRS 2012, 1931

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012 - 10 U 91/11
1. Die Regelung in einem gerichtlichen Räumungsvergleich, "Mietansprüche für die Vergangenheit bestehen damit nicht mehr", schließt die Nachforderung eines Saldos aus einer zeitlich erst später erstellten Betriebskostenabrechnung nicht aus.*)
2. Der Vermieter muss sich jedoch bei der Aufstellung der Betriebskostenabrechnung aufgrund der Erlass- und Erfüllungswirkung des Räumungsvergleichs so behandeln lassen, als seien die bis zu seinem Abschluss fälligen Vorauszahlungen auf die Heiz- und allgemeinen Betriebskosten gezahlt.*)

IBRRS 2012, 1930

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2011 - 24 U 57/11
Wird der Dienstpflichtige von dem ihm bekannten Verwalter eines Grundstücks mit Winterdienstarbeiten beauftragt, so legen die Umstände der Vertragsanbahnung ein Handeln des Verwalters im Namen des Grundstückseigentümers nahe.*)

IBRRS 2012, 1927

OLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11
1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)

IBRRS 2012, 1909

KG, Urteil vom 23.01.2012 - 8 U 83/11
1. Die Zurechnung von Schweigen als Zustimmung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Umstände, insbesondere ein zugunsten des anderen Teils entstandener Vertrauenstatbestand, dies rechtfertigt.
2. Die Verwirkung einer Forderung setzt voraus, dass zum Ablauf einer gewissen Zeit (Zeitmoment) besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen.

IBRRS 2012, 1908

LAG Hessen, Urteil vom 23.08.2011 - 19 Sa 550/11
Der Arbeitgeber haftet dem Arbeitnehmer gem. § 280 BGB auf Schadensersatz, wenn er bei der Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge schuldhaft Nebenpflichten verletzt, dadurch Schäden des Arbeitnehmers verursacht und dem Arbeitnehmer kein Mitverschulden zur Last gelegt werden kann. Dabei hat der Arbeitgeber für die verkehrsübliche Sorgfalt einzustehen (§ 276 BGB). Dies zieht bei unklarer Rechtslage regelmäßig die Notwendigkeit nach sich, eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen (§ 42e EStG).

IBRRS 2012, 1900

AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 29.11.2011 - 814 C 125/11
Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Nachrüstung der Mietwohnung mit den gemäß § 45 Abs. 6 HBauO gebotenen Rauchwarnmelder durch den Vermieter zu dulden, wenn er selbst bereits solche Rauchwarnmelder installiert hat.*)

IBRRS 2012, 1899

AG Darmstadt, Urteil vom 18.01.2012 - 301 C 168/11
Als Mangel der Betriebskostenabrechnung ist nicht zu werten, wenn der Abrechnungszeitraum der Gesamtbetriebskostenabrechnung nicht mit dem Abrechnungszeitraum der verbrauchsabhängigen Kosten, welche in die Gesamtbetriebskostenabrechnung eingestellt sind, deckungsgleich ist. Dies gilt auch dann, wenn der Abrechnungszeitraum der verbrauchsabhängigen Kosten teilweise in das auf den Abrechnungszeitraum der Gesamtbetriebskostenabrechung folgende Kalenderjahr hineinreicht. *)

IBRRS 2012, 1898

LG Berlin, Urteil vom 06.12.2011 - 63 S 178/11
1. Eine jahrelange unpünktliche und unvollständige Mietzahlung berechtigt nur dann zur fristlosen Kündigung, wenn eine vorherige Abmahnung nicht nur eine Zahlungsaufforderung enthielt, sondern zusätzlich Konsequenzen angedroht wurden.
2. Auch eine ordentliche Kündigung kommt nur wegen einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung in Betracht, die eine Abmahnung voraussetzen kann, wenn in der Vergangenheit das beanstandete Verhalten (unpünktliche und unvollständige Mietzahlung) immer wieder hingenommen wurde.

IBRRS 2012, 1897

AG Kerpen, Urteil vom 23.08.2011 - 104 C 392/2010
Kann über den Kabelanschluss nur ein Heimatsender empfangen werden, so bedarf es immerhin noch einer besonderen Begründung für die Beschränkung der Informationsfreiheit, falls über eine Parabolantenne "weitere" Programme empfangen werden können.

IBRRS 2012, 1893

LG Berlin, Urteil vom 31.01.2012 - 63 S 233/11
1. Das Verschuldenserfordernis im Sinne des § 339 BGB kann individualvertraglich abbedungen werden, weil es - in den Grenzen der §§ 138, 242 BGB - dann durch das Prinzip der Vertragsfreiheit gedeckt wird. In einseitig vom Verwender aufgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine von § 339 BGB abweichende verschuldensunabhängige Vertragsstrafe grundsätzlich nicht wirksam vereinbart werden.
2. Auch ein Mieter kann gegenüber dem Vermieter Verwender von AGB's sein.

IBRRS 2012, 1892

LG Berlin, Urteil vom 10.02.2012 - 63 S 206/11
Dass bei einer besonders großen Bedeutung eines Infrastrukturprojekts für den Bahnverkehr (hier: Bahnhof Ostkreuz in Berlin ) Umbauarbeiten nur tagsüber an Werktagen stattfinden, kann nicht erwartet werden. Es ist auch für einen Laien nachzuvollziehen, dass Bauarbeiten möglichst zügig und zu Zeiten erfolgen, in denen eher wenig Verkehr auf den von den Bauarbeiten betroffenen Verkehrswegen herrscht, nämlich nachts und an Sonntagen. Mietminderungsgrund besteht insofern nicht.

IBRRS 2012, 1885

LG Koblenz, Beschluss vom 24.05.2011 - 6 S 8/11
Der Vermieter kann etwa zur Fortsetzung von Versorgungsleistungen verpflichtet sein, wenn dem Mieter eine Räumungsfrist nach §§ 721, 765 a, 794 a ZPO gewährt worden ist und dem Vermieter wegen der regelmäßig entrichteten Nutzungsentschädigung kein Schaden entsteht.

IBRRS 2012, 1884

AG Wedding, Urteil vom 01.07.2011 - 15a C 58/10
Der Mieter muss Schimmelbildung bei älteren Gebäuden nicht hinnehmen und kann Feststellung der Minderung auch für die Vergangenheit verlangen.

IBRRS 2012, 1810

OLG München, Beschluss vom 06.03.2012 - 32 U 4456/11
Der Räumungs- und Herausgabeanspruch aus § 546 Abs. 2 BGB setzt nicht voraus, dass der Dritte noch im Besitz des Mietgegenstandes ist. Für die Begründung des Anspruchs genügt es, wenn der mit dem Vermieter schuldrechtlich verbundene Mieter dem Untermieter einmal den Gebrauch überlassen hat. Etwas Anderes kommt nur dann in Betracht, wenn ein Untermieter, unter Beendigung des Untermietverhältnisses, den Gebrauch an der Mietsache wieder an den Hauptmieter (rück-)überlassen hat.*)

IBRRS 2012, 1809

AG Neustadt a. Rbge., Beschluss vom 19.09.2011 - 44 C 479/11
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung besteht auch nach Kündigung des Mietverhältnisses.

IBRRS 2012, 1801

AG Halle, Urteil vom 30.08.2011 - 95 C 378/11
Wurden in der Vergangenheit und nach Auslegung des Vertragsinhalts die Nebenkosten anhand des Verbrauches berechnet, kann der Vermieter als Abrechnungsmaßstab keine Verteilung anhand der Fläche verlangen.

IBRRS 2012, 1800

AG Westerburg, Urteil vom 03.11.2011 - 21 C 164/11
Wenn das Mietverhältnis beendet ist, kann sich ein Anspruch des Mieters auf Gewährleistung der ungehinderten Versorgung mit Wasser nur aus § 242 BGB als Ausfluss der nachvertraglichen Pflichten aus den Mietvertrag gemäß § 535 BGB ergeben.

IBRRS 2012, 1788

AG Köln, Urteil vom 31.01.2012 - 212 C 38/12
Der Vermieter ist verpflichtet, trotz eines anderen Verteilungsschlüssels im Mietvertrag, Frisch- und Schmutzwasser nach Verbrauch umzulegen, wenn während des Mietverhältnisses in sämtlichen Wohnungen und Gemeinschaftsräumen Wasserzähler installiert wurden.

IBRRS 2012, 1787

VG Berlin, Urteil vom 24.11.2011 - 16 K 31.10
Zur Frage, ob bauliche Änderungen an Gebäuden, die den "bedingten Anforderungen" nach den Energieeinsparverordnungen zugerechnet werden (hier insbes.: Fassadendämmung gemäß § 9 Abs. 1 i.V.m. Anlage 3 Nr. 1 EnEV 2007/2009), auf Umständen i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 NMV 1970 beruhen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat - und die deshalb zur Mieterhöhung ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle berechtigen.*)

IBRRS 2012, 1777

AG München, Urteil vom 14.09.2011 - 413 C 25938/10
Das Anbringen von Windschutz und Insektengitter auf einem Balkon bzw. am Fenster stellt keine bauliche Veränderung dar, die eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigen Grund begründen kann.

IBRRS 2012, 1776

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2011 - 24 U 197/10
Der Mieter ist verpflichtet, Einrichtungen, mit denen er die Mietsache versieht, und bauliche Veränderungen der Mietsache nach Vertragsende wieder zu beseitigen, es sei denn die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Die Beseitigungspflicht besteht auch dann, wenn der Vermieter der Errichtung zugestimmt hat und die Baulichkeit in sein Eigentum übergegangen ist. Dies gilt jedoch nur für Veränderungen der Mietsache, die allein auf Veranlassung des Mieters vorgenommen werden und nicht für Veränderungen, die nach dem gemeinsamen Parteiwillen erst zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands dienen sollen.

IBRRS 2012, 1764

LG Potsdam, Urteil vom 17.08.2011 - 4 S 31/11
Aus einem Erst-Recht-Schluss folgt, dass es dem Mieter selbst erst Recht erlaubt sein muss, Ablichtungen von Unterlagen zu erstellen, wenn die Rechtsprechung dem Vermieter unter Umständen sogar aufbürdet, seinerseits Kopien zu erstellen und dem Mieter zu übersenden.

IBRRS 2012, 1763

LG Leipzig, Urteil vom 16.09.2011 - 8 O 696/11
Eine Haftungsklausel des Mieters einer Ferienwohnung für das Fehlen von Einrichtungsgegenständen im Falle des Unterlassens einer unverzüglichen Instandsetzung des Vermieters ist unzulässig.
