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Sachgebiet: Leasing und Erbbaurecht

4707 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 4617
BauvertragBauvertrag
Zahlung d. Mietdifferenz b. nicht rechtzeitiger Bezugsfertigstellung

BGH, Urteil vom 08.02.1973 - VII ZR 209/70

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4601
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietnachfolge durch dreiseitigen Vertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2011 - 10 U 148/10

1. Tritt der Mietnachfolger durch dreiseitigen Vertrag in das bestehende Mietverhältnis ein, hat dieses grundsätzlich denselben Inhalt wie der Mietvertrag mit dem Vormieter.*)

2. Zur Frage, ob sich der Mietnachfolger in diesem Fall darauf berufen kann, eine vereinbarte rückwirkende Mietanpassung aufgrund einer im Ausgangsmietvertrag enthaltenen Wertsicherungsklausel sei ihm gegenüber ausgeschlossen.*)

3. Ist der Vermieter berechtigt, statt einer Bürgschaft als Mietsicherheit nach seiner Wahl auch die nichtverzinsliche Barzahlung des mit dem Mieter vereinbarten Sicherheitsbetrages zu verlangen, konzentriert sich das in Bezug auf die vereinbarte Mietsicherheit bestehende Schuldverhältnis gemäß § 263 Abs. 2 BGB auf die als Sicherungsmittel gewählte Bankbürgschaft, wenn er den Mieter statt zur Zahlung der Kautionssumme - hier - zur Vorlage einer ergänzenden Erklärung der bürgenden Bank, dass die Bürgschaft unbefristet gelte, auffordert.*)

4. Die Berufung gegen eine Kostenmischentscheidung die im Urteil teils gemäß § 91a ZPO, teils nach den sonstigen Kostenregelungen ergeht, ist zulässig, wenn der Berufungskläger das Urteil auch zur Hauptsache angreift.*)

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IBRRS 2011, 4561
GewerberaummieteGewerberaummiete
Darlegungs- und Beweislast bei vereinbarter Schadenspauschalierung

BGH, Urteil vom 10.11.1976 - VIII ZR 115/75

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4554
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Streitwert für Duldung der Einstellung der Stromversorgung

OLG Hamburg, Beschluss vom 12.07.2010 - 1 W 30/10

Der Streitwert für den Antrag auf Duldung der Einstellung der Stromversorgung durch Sperrung der installierten Messeinrichtung ist in der Regel nach der Höhe der Abschlagszahlungen für einen Zeitraum von 6 Monaten zu bemessen.*)

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IBRRS 2011, 4553
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
"1-Euro-GmbH" als Verwalterin: Unzulässig!

LG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2011 - 11 S 7/10

Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nach § 5a GmbHG ist als Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls dann ungeeignet, wenn das nach Abzug der Gründungskosten zur Verfügung stehende Kapital eine Inanspruchnahme des Verwalters auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen regelmäßig wirtschaftlich ins Leere laufen lässt. Etwas anderes kann etwa bei Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme oder sonstiger Sicherheitsleistung gelten.

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IBRRS 2011, 4552
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fristversäumung wegen "Trödelei" der Rechtsschutzversicherung

LG München I, Urteil vom 30.06.2011 - 36 S 18551/10

Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt nicht die an einen Beschlussanfechtungskläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung.*)

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IBRRS 2011, 4551
GewerberaummieteGewerberaummiete
Sind Center-Managementkosten umlagefähig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2009 - 24 U 129/08

1. Hat der Vermieter formell ordnungsgemäß abgerechnet, steht dem Mieter ein vertraglicher Rückerstattungsanspruch zu, soweit die geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen durch die in dem betreffenden Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen Nebenkosten nicht aufgezehrt sind.*)

2. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot darf der Vermieter in Gewerberaummietverhältnissen nur angemessene und erforderliche Kosten umlegen, wobei ihm hierbei ein billiges Ermessen einzuräumen ist.*)

3. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kosten der umlagefähigen Hauswartstätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten andererseits nachvollziehbar aufzuschlüsseln, so dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können.*)

4. Der Begriff der "Center-Managementkosten" ist ohne zusätzliche Erläuterungen nicht hinreichend bestimmt, weil keine tragfähigen Erkenntnisse dazu vorliegen, welche Tätigkeiten üblicherweise mit dem Center-Management verbunden sind.*)

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IBRRS 2011, 4550
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kein Zugang zu vermieteter "Enklave": Kein Mietzins!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2011 - 24 U 4/11

Vermietet der Vermieter dem Mieter einen von anderen, nicht vermieteten Räumen umschlossenen Raum ("Enklave"), ohne für einen rechtlich und tatsächlich gesicherten Zugang zu sorgen, so ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit.*)

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IBRRS 2011, 4549
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
„Falsa demonstratio" gilt auch für formgebundene Verträge!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2011 - 24 U 218/10

1. Die Bezeichnung des Vermieters als "Vorname Nachname Grundstücksgemeinschaft 1 (Gemeinschaft Duisburg)" im Mietvertrag ist hinreichend bestimmt und genügt der mietrechtlichen Schriftform ohne Rücksicht darauf, ob der Vermieter eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Gemeinschaft ist.*)

2. Zur Einhaltung der mietrechtlichen Schriftform gehört auch, dass die Vertragsurkunde von beiden Parteien unterzeichnet ist und, wenn die Urkunde im Falle einer Personenmehrheit nicht von allen Vermietern oder Mietern unterzeichnet ist, aus den vorhandenen Unterschriften deutlich wird, dass sie auch in Vertretung der nicht unterzeichnenden Vertragsparteien geleistet worden sind.*)

3. Der Grundsatz "falsa demonstratio non nocet" gilt auch für formgebundene Geschäfte.*)

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IBRRS 2011, 4548
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigung wegen Mietrückständen nur bei Verschulden?

LG Berlin, Beschluss vom 09.02.2010 - 67 T 18/10

1. Einer Kündigung wegen bisheriger unpünktlicher Mietzahlungen und offener Mietforderungen steht nicht entgegen, dass der Mieter zwischenzeitlich eine Übernahme der Mietrückstände beim JobCenter beantragt hat.

2. Die Rechtsprechung des BGH, wonach sich ein Mieter im Rahmen der Abwägung nach § 543 Abs. 1 BGB ein etwaiges Verschulden des JobCenters nicht anrechnen lassen muss, weil das JobCenter bei der Überweisung der Miete nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters gegenüber dem Vermieter handelt (IMR 2010, 5), greift hier nicht, da das Jobcenter hier noch gar nicht eingeschaltet war und somit mit den unpünktlichen Zahlungen nichts zu tun hat.

3. Auch spielt es keine Rolle, ob den Mieter ein Verschulden an der Nichtzahlung der Mieten trifft. Denn es kommt nach § 543 Abs. 1 BGB für die außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund auf die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Abwägung der beiderseitigen Interessen an. § 543 Abs. 1 BGB erwähnt den Gesichtspunkt des Verschuldens nur als einen der Beispielsfälle der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses.

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IBRRS 2011, 4547
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln

BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

Zu den Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln am Mietobjekt.*)

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IBRRS 2011, 4542
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Strafrecht - Brandstiftung bei teilweisem Zerstören eines gemischten Gebäudes

BGH, Beschluss vom 10.05.2011 - 4 StR 659-10

1. Aus dem auf das Wohnen bezogenen Schutzzweck des § 306 a I Nr. 1 StGB folgt, dass die Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude erst dann verwirklicht ist, wenn (zumindest) ein zum selbstständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist. Allein der Umstand, dass das Feuer auf zu Wohnzwecken genutzte Teile des Gebäudes hätte übergreifen können, vermag die Annahme einer vollendeten schweren Brandstiftung gem. § 306 a I StGB nicht zu begründen.

2. Zum Konkurrenzverhältnis zwischen einer versuchten schweren Brandstiftung gem. §§ 306 a I Nr. 1, 22 StGB und einer vollendeten ("einfachen") Brandstiftung gem. § 306 I Nr. 1 StGB.

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IBRRS 2011, 4541
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schmerzensgeld für Asbestbelastung einer Atelierwohnung

LG Dresden, Urteil vom 25.02.2011 - 4 S 73/10

Derjenige Mieter, der angesichts einer über viele Jahre währenden Schadstoffexposition in seinem Wohnungs- und Arbeitsumfeld (hier: Asbestbelastung der "Sanierungsdringlichkeitsstufe I") heute mit der Gewissheit leben muss, dass bei ihm ein deutlich erhöhtes Risiko besteht, an Lungenkrebs oder anderen Krankheitsbildern der Lunge verfrüht zu versterben, kann wegen seiner psychischen Beeinträchtigung vom Vermieter jedenfalls dann Schmerzensgeld verlangen, wenn diesem infolge eines früheren Verdachtshinweises seitens des Mieters bzw. infolge der besonderen Asbestproblematik in den Neuen Bundesländern vor "der Wende", als flächendeckend schwach gebundene Asbestprodukte verwendet worden sind, das Erkrankungsrisiko bekannt sein musste.

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IBRRS 2011, 4539
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bauliche Veränderung: Mieter muss Rückbau dulden!

AG München, Urteil vom 24.10.2011 - 424 C 12307/11

1. Der vermietende Wohnungseigentümer selbst hat einen Anspruch gegen seinen Mieter auf Duldung des Rückbaus einer baulichen Veränderung, auch wenn der Mieter die Wohnung bereits mit der Veränderung angemietet hat.

2. Der Begriff der "Erhaltung" in § 554 Abs. 1 BGB ist - ähnlich dem Fall öffentlich-rechtlicher Vorgaben - entsprechend weit auszulegen.

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IBRRS 2011, 4533
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietobjekt ist im Übergabezustand zurückzugeben!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011 - 24 U 200/10

1. Das Mietobjekt ist mangels abweichender Vereinbarungen nach Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei der Überlassung befunden hatte.*)

2. Eine Mietsache wird nicht vorenthalten, wenn der Mieter wenige Gegenstände zurücklässt, die geringen Raum einnehmen und deren Beseitigung nur einen unerheblichen Aufwand an Mühe, Transport und Kosten erfordert; für das Unterschreiten dieser "Bagatellgrenze" ist der Mieter beweispflichtig.*)

3. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag wegen Zahlungsverzugs des Mieters, steht ihm ein Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung verursachten Schadens zu, der als Ersatzanspruch eigener Art nicht von einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung abhängt.*)

4. Haben die Mietvertragsparteien vor mehr als 40 Jahren eine Abfindung des Mieters für Investitionen in das Mietobjekt vereinbart und hat der Mieter diese zeitlich befristete und von weiteren Bedingungen abhängige Abfindung nicht rechtzeitig in Anspruch genommen, so erlischt der Aufwendungsersatzanspruch und wird nicht durch einen Bereicherungsanspruch ersetzt.*)

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IBRRS 2011, 4532
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kein Abzug "neu für alt" ohne Bereicherung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - 24 U 123/09

1. Ist auf Grund eines im Vorprozess ergangenen Urteils rechtskräftig festgestellt, dass der Mieter dem Vermieter für alle schadensrechtlichen Folgen eines Brandereignisses einschränkungslos haftet, ist jener nicht mit dem Einwand ausgeschlossen, der Vermieter könne nicht die Kosten der Wiederherstellung des Grundstücks (Reparaturkosten), sondern nur den geringeren Zeitwert des Grundstücks ersetzt verlangen.*)

2. Der Herstellungsaufwand ist nicht um einen Wertzuwachs "neu für alt" zu kürzen, wenn sich der Geschädigte an dem Wertzuwachs nicht bereichern würde.*)

3. Ob dem Geschädigten die Wiederherstellung eines beschädigten Grundstücks dann aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, wenn er es im beschädigten Zustand veräußert, bleibt offen.*)

4. Der für die Restitution erforderliche Aufwand ist unangemessen, wenn er den Verkehrswert des Grundstücks um mehr als das Doppelte, nämlich ca. 135% übersteigt.*)

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IBRRS 2011, 4496
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wegnahmerecht des Mieters umfasst auch bauliche Veränderungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2011 - 24 U 48/11

1. Das Wegnahmerecht des Mieters ist ein Aneignungsrecht und nicht auf Einrichtungen beschränkt, sondern es erfasst auch Veränderungen in der baulichen Substanz ohne Rücksicht auf das Eigentum an den Einbauten.*)

2. Tritt der Untermieter Ansprüche gegen den Mieter wegen unterlassener Mängelbeseitigung aus dem Untermietverhältnis an den Vermieter ab, so kann der Vermieter Ersatz der Beseitigungskosten von dem Mieter nur verlangen, wenn der Untermieter diesen zuvor mit der Mängelbeseitigung wirksam in Verzug gesetzt hatte.*)

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IBRRS 2011, 4493
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unterschriften müssen gesamten Vertragsinhalt decken!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2011 - 24 U 150/10

1.Unterzeichnen beide Partner den Mietvertrag in einer Vertragsurkunde, müssen die beiderseitigen Unterschriften den gesamten Vertragsinhalt decken und den Vertragstext räumlich abschließen.*)

2. Steht beim Mietzweck die gewerbliche Nutzung im Vordergrund, so ist allgemeines Mietrecht maßgeblich und es sind Regelungen über den Kündigungsschutz in Wohnraummietverhältnissen nicht anwendbar.*)

3. Nutzt eine GmbH als Mieterin das Mietobjekt hauptsächlich selbst und gestattet sie ihrem Geschäftsführer, das Objekt als Untermieter auch zu Wohnzwecken zu nutzen, so ist er nicht Endmieter einer gewerblichen Zwischenvermietung und genießt nur eingeschränkten Kündigungsschutz.*)

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IBRRS 2011, 4492
GewerberaummieteGewerberaummiete
Betriebskostenabrechnung ohne Gesamtkostenangabe ist unwirksam!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2011 - 24 U 106/10

1. Die Betriebskostenabrechnung ist formell unwirksam, wenn in ihr die Gesamtkosten nicht angegeben sind.*)

2. Der Vermieter kann die Abrechnung noch während des Rechtsstreits um wesentliche Merkmale vervollständigen und sachlich berichtigen.*)

3. Für die formelle Wirksamkeit unschädlich ist die Angabe der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen in dem Anschreiben zur Betriebskostenabrechnung.*)

4. Die Fälligkeit einer formell wirksamen Abrechnung ist nicht bis zum Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist hinausgeschoben.*)

5. Der Mieter darf die abgerechneten Heizkosten nicht bloß pauschal wegen ihrer angeblich ungewöhnlichen Höhe bestreiten, ohne sich dabei konkret auf die Unrichtigkeit bestimmter zugrunde liegender Berechnungsfaktoren zu beziehen.*)

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IBRRS 2011, 4488
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Darf Mieter moderene Heizungsanlage einbauen?

BGH, Urteil vom 14.09.2011 - VIII ZR 10/11

Zur Frage, ob sich ein Vermieter rechtsmissbräuchlich verhält, wenn er dem Mieter seiner Wohnung den Einbau einer modernen Heizungsanlage nicht gestattet.*)

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IBRRS 2011, 4486
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nebenkostenabrechnung: Fristverlängerung durch Vereinbarung möglich?

LG Koblenz, Urteil vom 28.01.2010 - 14 S 318/08

Die zwischen den Mietvertragsparteien getroffene Vereinbarung eines späteren Zugangs der Nebenkostenabrechnung verstößt nicht gegen § 556 Abs. 4 BGB, wenn es sich um eine Abrede zwischen den Parteien, die einer konkreten Situation geschuldet ist und auf die beide Vertragspartner Einfluss nehmen konnten, handelt.

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IBRRS 2011, 4485
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pacht - Vertraglich fingierte Ausübung eines Optionsrechts: Wirksam?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2010 - 24 U 120/10

1. Die Klausel eines Pachtvertrages:

"Die Verpächterin räumt dem Pächter zweimalige Option von jeweils 5 Jahren ein, die dann wirksam wird, wenn das Vertragsverhältnis nicht 12 Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird."

ist als fingierte Ausübung eines Optionsrechts des Pächters auszulegen.*)

2. Die schon im Vertrag fingierte Ausübung der Option bezweckt die Einhaltung der Schriftform langfristiger Mietverträge zum Schutz des Grundstückserwerbers.*)

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IBRRS 2011, 4478
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schimmelpilzbildung in Arztpraxis: Kündigungsgrund!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2011 - 24 U 31/11

1. Solange die zuständige Behörde trotz eines Verstoßes gegen Brandschutzvorschriften eine Nutzung des Mietobjekts (hier: Arztpraxis) duldet und der Gebrauch nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt ist, liegt ein Mangel nicht vor.*)

2. Die Äußerung des Vermieters, ein Mahnschreiben des Mieters mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung wirke wie eine Nötigung, stellt noch keinen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar.*)

3. Schimmelpilzbildung in einer Arztpraxis berechtigt zur Minderung, deren Höhe sich an deren Ausbreitung und dem gesundheitsgefährdenden Ausmaß bemisst.*)

4. Auf Schimmelpilzbildung in seiner Arztpraxis kann der Mieter eine fristlose Kündigung erst stützen, wenn der Vermieter nach Anzeige des Mangels nicht alsbald für Abhilfe sorgt.*)

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IBRRS 2011, 4477
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Typengemischter Vertrag: Schwerpunkt entscheidet!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2011 - 24 U 145/10

1. Ein "Wäscherei-Service"-Vertrag ist als typengemischter Vertrag nach Mietrecht zu beurteilen, weil die Gebrauchsüberlassung der im Eigentum der Wäscherei stehenden Wäsche an den Hotelbetreiber den Schwerpunkt bildet.*)

2. Bei Vertragsverhandlungen und während des Bestehens eines Vertragsverhältnisses besteht keine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen könnten.*)

3. Für die Bereicherungsansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren, und zwar auch für solche Ansprüche, die bereits vor dem 1. Januar 2002, dem Tag des Inkrafttretens des Schuldrechtsreformgesetzes, bestanden und noch nicht verjährt waren.*)

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IBRRS 2011, 4419
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Betriebskosten: Bildung einer Abrechnungseinheit

BGH, Beschluss vom 13.09.2011 - VIII ZR 45/11

1. Enthält die Heizkostenabrechnung keine Angaben über die Kosten des Betriebsstroms, führt dies weder zu einer Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen noch zu einer inhaltlichen Unrichtigkeit zum Nachteil des Meiters.

2. Die Bildung einer Abrechnungseinheit unter Zusammenfassung mehrerer, durch eine gemeinsame Heizungsanlage versorgter Gebäude ist zulässig.

3. Es kommt nicht darauf an, ob die gemeinsame Heizungsanlage bereits bei Abschluss des Mietvertrags bestand, denn dem Vermieter ist es nicht verwehrt, eine Abrechnungseinheit im Laufe des Mietverhältnisses zu bilden, insbesondere wenn sich eine Notwendigkeit hierfür dadurch ergibt, dass - wie hier - zwischenzeitlich eine gemeinsame Heizungsanlage zur Versorgung mehrerer Gebäude errichtet worden ist.

4. Die Bildung der Abrechnungseinheit kann auch stillschweigend mit der Betriebskostenabrechnung erfolgen; einer gesonderten vorherigen Ankündigung bedarf es nicht.

5. Wird die Grundsteuer von der Kommune direkt für die jeweilige Wohnung erhoben, so beadrf es eines Umlageschlüssels nicht und die Grundsteuer ist lediglich "direkt" an den Mieter weiterzugeben.

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IBRRS 2011, 4418
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vereinbarung der Betriebskostenpauschale auch konkludent möglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2011 - 24 U 149/10

1. Bleiben die Partner im Modus der Vertragsverhandlungen, kommt es ihnen dennoch aber gerade darauf an, miteinander schon eine vertragliche Bindung einzugehen, obwohl sie noch keine vollständige Einigung über alle zu regelnden Punkte getroffen haben, so ist die Auslegungsregel des § 154 Abs. 1 S. 1 BGB nicht anwendbar.*)

2. Haben die Parteien sich über die wesentlichen Punkte des Mietvertrages geeinigt, so kann ohne ausdrückliche Regelung eine anhand von Indizien festzustellende Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale ohne Abrechnung getroffen worden sein.*)

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IBRRS 2011, 4417
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Doppelte Schriftformklausel ist als Individualabrede zulässig

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.04.2011 - 24 U 195/10

1. Die sogenannte doppelte oder qualifizierte Schriftformklausel ist jedenfalls als Individualabrede zulässig und bewirkt, dass die Schriftform für Änderungen und Ergänzungen des Vertrages nicht durch individuelle mündliche Vereinbarung ohne eine klare Absprache über die Geltung des mündlich Vereinbarten entgegen dem ursprünglich vereinbarten Formerfordernis abbedungen werden kann (Anschluss an BGHZ 66, 378, 382).*)

2. Ein vertragliches Aufrechnungsverbot, von dem "unbestrittene" Forderungen ausgenommen sind, gilt auch nicht, wenn die im Rechtsstreit aufgerechnete Gegenforderung entscheidungsreif ist.*)

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IBRRS 2011, 4416
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ein Vermieter kann grds. keine Umsatzsteuer verlangen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2011 - 24 U 95/10

1. Der Vermieter ist ohne besondere Vereinbarung nicht berechtigt, zusätzlich zur vereinbarten Miete Umsatzsteuer zu verlangen.*)

2. Ob eine solche Vereinbarung getroffen worden ist, ist durch Auslegung des Mietvertrages nach allgemeinen Auslegungsregeln festzustellen.*)

3. Nachträgliches Verhalten der Parteien kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, aber für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten jedenfalls dann von Bedeutung sein, wenn die vertraglichen Bestimmungen nicht eindeutig sind.*)

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IBRRS 2011, 4414
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mieter kann seine Vorauszahlungen vom säumigen Vermieter verlangen

OLG Naumburg, Urteil vom 16.08.2011 - 9 U 16/11

1. Grundsätzlich hat der Mieter bei beendeten Mietverhältnissen das Recht, die Betriebskostenvorauszahlungen insgesamt zurückzuverlangen, wenn der Vermieter für einen bestimmten Abrechnungszeitraum die geschuldete Abrechnung nicht innerhalb angemessener Frist erteilt. Insbesondere ist er nicht gezwungen, den mit der Abrechnung säumigen Vermieter auf Erteilung der Abrechnung zu verklagen.

2. Es besteht kein Rückzahlungsansprucht des Mieters bei laufenden Mietverhältnissen.

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IBRRS 2011, 4395
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Allgemeines Vertragsrecht - Keine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

BGH, Urteil vom 04.12.1981 - V ZR 241/80

1. Für die Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts sind nur die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen und nicht auch die Erfordernisse des § 326 BGB maßgebend.*)

2. Ist eine gemeindliche Verpflichtungserklärung nur von einem der beiden zuständigen Gesamtvertreter abgegeben, so wird seine Erklärung durch Genehmigung des anderen Vertreters wirksam.*)

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IBRRS 2011, 4389
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Verantwortung für Prozessbetreibung

BGH, Urteil vom 21.02.1983 - VIII ZR 4/82

1. Die Verantwortung für das Betreiben des Prozesses geht mit der Wirkung des § 211 Absatz II 1 BGB vom Gericht auf den Kläger über, wenn das Gericht mit dessen ausdrücklichem Einverständnis von einer Terminsbestimmung auf unbestimmte Zeit absieht. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob der Verfahrensweise des Gerichts eine Anregung des Klägers vorausgegangen ist oder ob umgekehrt der Kläger sich mit einer Anregung des Gerichts einverstanden erklärt.*)

2. Eine ausdrückliche Vereinbarung der Parteien, das Ruhen des Verfahrens herbeizuführen, enthält nicht ohne weiteres eine Stundung. Ihr kommt regelmäßig nur prozessuale Bedeutung zu.*)

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IBRRS 2011, 4357
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Klage gegen anderen Gesamtschuldner auf Freistellung

BGH, Urteil vom 07.11.1985 - III ZR 142/84

1. Der bereits vor einer eigenen Leistung an den Gläubiger bestehende Anspruch eines Gesamtschuldners gegen die anderen Gesamtschuldner, ihren Anteilen entsprechend an der Befriedigung des Gläubigers mitzuwirken und ihn in dieser Höhe von seiner Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger freizustellen, setzt Fälligkeit der Schuld voraus, von der Befreiung verlangt wird.*)

2. Zur Frage des wichtigen Grundes bei der Kündigung eines Gefälligkeitsverhältnisses (hier: Innenverhältnis zwischen Gesamtschuldnern).*)

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IBRRS 2011, 4349
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Allgemeines Vertragsrecht-Keine SE-Minderung bei vorvertrag. Pflichtverletzung

BGH, Urteil vom 01.10.1986 - VIII ZR 132/85

1. An der Rechtsprechung, daß der Schadensersatzanspruch nach § 326 BGB nicht durch eine vorvertragliche Pflichtverletzung des Gläubigers gem. § 254 BGB gemindert werden kann.*)

2. Der Gläubiger, der geringfügig zu wenig leistet oder eine zu hohe Gegenleistung fordert, muß sich deshalb den im Falle eines unberechtigten Rücktritts seines Vertragspartners aus § 326 BGB ergebenden Schadensersatzanspruch nicht nach § 254 BGB schmälern lassen.*)

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IBRRS 2011, 4341
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Internet-Fernsehen möglich: Keine Satellitenschüssel!

AG Wedding, Urteil vom 20.05.2010 - 22a C 308/09

Besteht über das Internet-Fernsehen die Empfangsmöglichkeit von Sendern in der Sprache des ausländischen Mieters, kann der Vermieter die Beseitigung einer Parabol-Antenne verlangen.

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IBRRS 2011, 4316
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Räumungsklage aufgrund " Vermüllung" der Wohnung

AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 18.03.2011 - 641 C 363/10

Durch die Verwahrlosung einer Wohnung und der sich daraus ergebenden Gefahr eines Ungezieferbefalls sowie dem daraus resultierenden Gestank sind weitere Nutzer eines Hauses in der Nutzung ihrer Wohnungen in nicht auf Dauer zumutbarer Weise gestört.

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IBRRS 2011, 4309
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kostenerstattungsanspruch des Vermieters

OLG Koblenz, Urteil vom 30.06.2011 - 5 U 1454/10

1. Reagiert der Vermieter auf ein rechtswidriges Rückzahlungsverlangen des Mieters mit der Aufforderung, eine Verzichtserklärung abzugeben, kann die Antwort des Mieters unzureichend sein, der Anspruch werde "nicht gerichtlich geltend gemacht".*)

2. Das Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage des Vermieters bleibt bestehen, wenn der angebliche Rückzahlungsanspruch nicht vom Mieter, aber von einem Zedenten weiterverfolgt werden kann. Daher ist es Sache des Mieters, eine jeden Zweifel beseitigende Erklärung abzugeben.*)

3. Das Risiko eines Irrtums über die Rechtslage trägt in einem derartigen Fall der Mieter. An das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ein Verschulden seines Anwalts wird dem Mieter zugerechnet.*)

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IBRRS 2011, 4276
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ungeklärte Brandursache: Mieter trägt Beweislast und Schaden!

OLG Köln, Urteil vom 06.09.2011 - 9 U 40/11

Ist unstreitig bzw. vom Vermieter nachgewiesen, dass ein Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters durch Mietgebrauch entstanden ist, so trifft den Mieter die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines von ihm zu vertretenden Pflichtenverstoßes mit der Folge seiner Beweisfälligkeit bei Unaufklärbarkeit der Brandursache*)

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IBRRS 2011, 4195
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Beschränkung der Gewährleistung auf Nachbesserung in AGB

BGH, Urteil vom 02.02.1994 - VIII ZR 262/92

1. Werden Gewährleistungsansprüche gegen den Klauselverwender auf einen Nachbesserungsanspruch beschränkt, so muß dem anderen Vertragsteil ausdrücklich das Recht vorbehalten werden, bei Fehlschlagen der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

2. Wer das Wiederaufleben der Ansprüche von Wandelung und Minderung nicht an den Wortlaut des Gesetzes ("Fehlschlagen der Nachbesserung”) knüpft, sondern statt dessen Anwendungsfälle des Fehlschlagens aufzählt, muß sämtliche Erscheinungsformen des Fehlschlagens aufzählen, will er sich nicht dem Verdikt der Unwirksamkeit der Klausel insgesamt aussetzen.

3. Dem Pkw-Wandelungsbegehren steht mangels zureichender Anhaltspunke im Einzelfall nicht der Einwand der Verwirkung entgegen, der sich auf den Umstand gründet, daß der Wandelungsberechtigte das Fahrzeug während des Wandelungsprozesses weiterbenutzt. Denn im Regelfall ist die Weiternutzung (gegen Wertersatz der Gebrauchsvorteile) die gegenüber der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs günstigere Verhaltensalternative.

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IBRRS 2011, 4191
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Sonstiges Zivilrecht - Zurückbehaltungsrecht im leasingtyp. Dreiecksverhältnis

BGH, Urteil vom 10.10.1994 - VIII ZR 295/93

1. Im leasingtypischen Dreiecksverhältnis kann die Rechtsprechung des BGH zum werkvertraglichen Nachbesserungsrecht, wonach dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht gem. § BGB § 320 BGB wegen vorhandener Mängel auch nach Abtretung der Mängelansprüche an einen Dritten zusteht, weil der Werkunternehmer andernfalls trotz mangelhafter eigener Leistung die volle Bezahlung des Werklohnes vom Besteller verlangen könnte, entsprechend zur Anwendung gebracht werden mit der Folge, daß der Leasinggeber dem Kaufpreisanspruch des Lieferanten den dem Leasingnehmer abgetretenen vertraglichen Nachbesserungsanspruch einredeweise entgegenhalten kann.

2. Steht aufgrund schriftlicher Erklärung fest, daß der Leasingnehmer das Leasinggut in Empfang genommen und einen Testlauf für gut befunden hat, dann kann es für die Frage, ob der Leasinggeber dem Lieferanten den Kaufpreis für das Leasinggut bezahlen muß, nicht darauf ankommen, daß der Leasingnehmer diese Erklärung auf einem Formular des Lieferanten abgegeben hat, statt dies auf den dafür vorgesehenen Formularen des Leasinggebers zu tun

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IBRRS 2011, 4181
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zur erfolgreichen Beweisführung

LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2010 - 333 S 17/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4160
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermieterpfandrecht: Erlös zur Tilgung von Masseverbindlichkeiten

OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2011 - 13 U 1179/10

Der Insolvenzverwalter kann gemäß § 366 BGB bestimmen, dass bei der Auskehrung von Erlösen für Gegenstände, die einem Vermieterpfandrecht unterliegen, zunächst Masseverbindlichkeiten getilgt werden sollen.

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IBRRS 2011, 4159
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein Anspruch auf besseren Trittschallschutz ohne Vertrag!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.12.2010 - 2-11 S 135/09

Aus unverbindlichen Absprachen zwischen den Mietvertragsparteien mit dem Ziel, die Wohnsituation des Mieters zu verbessern, folgt kein Anspruch auf Verbesserung des Trittschallschutzes.

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IBRRS 2011, 4147
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
§ 556a BGB auch auf alte Mietverträge anwendbar!

BGH, Urteil vom 21.09.2011 - VIII ZR 97/11

Mangels einer besonderen Übergangsregelung in Art. 229 § 3 EGBGB ist die Regelung des § 556a BGB, wonach der Vermieter abweichend von der getroffenen mietvertraglichen Regelung befugt ist, einseitig die Mietstruktur zu ändern, wenn die Betriebskosten ganz oder teilweise nach dem Verbrauch oder der Verursachung durch den Mieter erfasst werden, auch auf die vor dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes am 1. September 2001 bestehenden Mietverhältnisse uneingeschränkt anwendbar.*)

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IBRRS 2011, 4142
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zwangsverwaltung - Leerstand: Es genügt Makler-Beauftragung!

OLG Köln, Beschluss vom 12.09.2011 - 5 U 78/11

1. Durch die Beauftragung eines Maklers kommt ein Zwangsverwalter bei Leerstand einer Wohnung in aller Regel seinen Pflichten ausreichend nach. Ein mit dem Markt vertrauter und ständig mit Vermietungen befasster Makler hat grundsätzlich bessere Möglichkeiten, einen Mieter zu akquirieren, als der Zwangsverwalter selbst. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Zwangsverwalter weiß oder sich ihm aufdrängen muss, dass der Makler keine oder keine ausreichenden Vermittlungstätigkeiten entfaltet.

2. Fehlt eine rechtzeitige Abrechnung ist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nur die Nachforderung des Abrechnungsbetrags ausgeschlossen, der die geschuldeten Vorauszahlungen übersteigt; nicht geleistete Vorauszahlungen können vom Vermieter dagegen auch bei Abrechnung nach Fristablauf noch geltend gemacht werden.

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IBRRS 2011, 4098
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kenntnis des Verletzten von eigener Schadensbetroffenheit

BGH, Urteil vom 17.10.1995 - VI ZR 246/94

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4096
ImmobilienImmobilien
Gebäudeerrichtung auf fremdem Grund und Boden vor DDR-Gründung

BGH, Urteil vom 22.12.1995 - V ZR 334/94

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4079
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieterhöhungen müssen aufeinander abgestimmt werden!

AG Kerpen, Urteil vom 21.06.2011 - 104 C 321/2010

1. Schwebt einem Vermieter vor, sowohl eine Mieterhöhung nach § 558 BGB wie auch nach § 559 BGB (in dieser Reihenfolge) vorzunehmen, so ist er gehalten, den von ihm für begründet erachteten Anspruch auf Zustimmung der Mieter zu der Mieterhöhung eindeutig und klar zu formulieren.

2. Der Vermieter muss unzweifelhaft in seinem Begehren auf Zustimmung (zur Mieterhöhung gemäß § 558 BGB) zum Ausdruck bringen, dass er den Anspruch auch für den Fall für gegeben erachtet, dass die bereits vorgenommene Modernisierung (fiktiv) unberücksichtigt bleibt. Fehlt es an einem solchen Vorbehalt, der ausdrücklich zu erklären ist, so muss der Mieter das Mieterhöhungsbegehren des Vermieters dahingehend verstehen, "dass der gegenwärtige, d.h. der modernisierte Zustand die Basis für die Ermittlung der ortsüblichen Miete bilden soll, da dies der Regelfall ist".

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IBRRS 2011, 4078
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Alufenster der 1. Generation: "Kondenswasserflut" ist Mietmangel!

AG Dortmund, Urteil vom 24.05.2011 - 425 C 10136/10

Bereits 1974 wurden, jedenfalls mangels abweichender Vereinbarung, Fenster geschuldet, die bauartbedingt keine oder zumindest nur eine vernachlässigbare Kondenswasserbildung aufweisen. Deshalb ist zumindest bei Vermietung einer Wohnung im Jahre 2008, die mit derartigen Aluminiumfenstern der ersten Generation, d. h. ohne thermische Trennung, ausgestattet ist, ein Mangel gegeben, wenn der Vermieter den Mieter nicht bei Vertragsabschluss auf die von den Fenstern ausgehenden Beeinträchtigungen hinweist und diesen Zustand ausdrücklich mit dem Mieter als vertragsgemäß vereinbart.

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IBRRS 2011, 4077
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Auch ein Leihvertrag kann wegen Eigenbedarf gekündigt werden!

AG Erfurt, Urteil vom 26.01.2011 - 5 C 530/10

Auch der Leihvertrag kann grundsätzlich wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Besteht der geltend gemachte Eigenbedarf zu Gunsten eines Familienangehörigen, sind an das Vorliegen des Eigenbedarfs erhöhte Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2011, 4051
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieterhöhung bedarf konkreter Erläuterung

LG Köln, Urteil vom 02.03.2011 - 9 S 270/10

Die Erläuterung der Mieterhöhung soll dem Mieter die Gelegenheit verschaffen, die geforderte Mieterhöhung auf ihre Berechtigung zu überprüfen. Hierzu reicht es nicht aus, wenn zur Erläuterung auf die beigefügte Teilwirtschaftlichkeitsberechnung Bezug genommen wird.

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