Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 4050AG Erfurt, Urteil vom 03.05.2010 - 13 C 1373/09
Es besteht der Grundsatz, dass Wohnungseigentümer nicht mit Mehrkosten belastet werden dürfen, die durch eine gewerbliche Nutzung entstehen. Wird die Grundsteuer anhand des Sachwertverfahrens berechnet, kann dieser Mehrbelastung nur dann entgangen werden, wenn der Vermieter eine prozentuale Ansetzung der Grundsteuer im Verhältnis Wohn- und Gewerbeeinheit nach dem Jahresrohmietverfahren berechnet.
VolltextIBRRS 2011, 4049
LG Bochum, Urteil vom 11.05.2010 - 11 S 291/09
Auch die mietvertragliche Verpflichtung zur Zahlung einer Sicherheitsleistung unterliegt der Verjährung.
VolltextIBRRS 2011, 4043
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII ZR 294/10
Die letzte Betriebskostenabrechnung ist Grundlage für eine Anpassung der Vorauszahlungen, hindert aber nicht die Berücksichtigung anderer - bereits eingetretener oder noch eintretender - Umstände, von denen die im laufenden Jahr entstehenden Kosten voraussichtlich beeinflusst werden. Es ist jedoch kein Raum für einen "abstrakten" Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten.*)
VolltextIBRRS 2011, 4042
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
1. Der Klageantrag auf Duldung der Modernisierung einer Mietwohnung ist hinreichend bestimmt, wenn der erstrebte Duldungserfolg sowie der Umfang der zu duldenden Arbeiten in seinen wesentlichen Umrissen und Schritten im Antrag umschrieben werden.*)
2. Ist eine Mietwohnung von einer Bruchteilsgemeinschaft vermietet, kann die von der Bruchteilsgemeinschaft beanspruchte Duldung einer Wohnungsmodernisierung gemäß § 432 Abs. 1 Satz 1 BGB auch von einzelnen ihrer Mitglieder aus eigenem Recht klageweise durchgesetzt werden.*)
3. Eine nach § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB erforderliche Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme beschreiben und nicht jede mögliche Auswirkung mitteilen. Sie muss lediglich so konkret gefasst sein, dass sie den Informationsbedürfnissen des Mieters Rechnung trägt, das Ziel der beabsichtigten Modernisierung und die zu dessen Erreichung geplanten Maßnahmen zu erfahren, um ihm darüber eine zureichende Kenntnis zu vermitteln, in welcher Weise die Wohnung durch die geplanten Maßnahmen verändert wird und wie sich diese Maßnahmen künftig auf den Mietgebrauch einschließlich etwaiger Verwendungen des Mieters sowie die zu zahlende Miete auswirken.*)
VolltextIBRRS 2011, 4040
AG Hannover, Urteil vom 22.09.2010 - 558 C 6674/10
1. Bei der Beurteilung der Vermieterpflicht hinsichtlich des Anbringens von Schneegittern auf dem Dach ist auf die örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles abzustellen und hierbei insbesondere auf das Kriterium der Ortsüblichkeit. In der Stadt Hannover kann nicht von einer Ortsüblichkeit von Schneegittern gesprochen werden.
2. Bei extremer Wetterlage ist weder der Hauseigentümer noch der Vermieter verpflichtet eine tägliche oder sogar mehrmals tägliche Kontrolle des Daches durchzuführen um einen effektiven Schutz für die Fahrzeuge der Stellplatzmieter bieten zu können.
VolltextIBRRS 2011, 4039
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.01.2011 - 2-11 S 277/10
1. Der Zugang einer formell ausreichenden Abrechnung beim Mieter ist Voraussetzung für den Beginn der Einwendungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB.
2. Formal ordnungsgemäß ist eine Abrechnung, die eine Zusammenstellung der Gesamtkosten enthält sowie die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen; sie muss ferner gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein.
VolltextIBRRS 2011, 4035
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 07.07.2011 - 5 K 2759/09
1. Jedenfalls dann, wenn es - wie hier - um einen Erlass für einen Zeitraum vor der Änderung des § 33 GrStG durch Artikel 38 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794, 2844) geht, können die Voraussetzungen eines Grundsteuererlasses wegen Minderung des normalen Rohertrages nur dann erfüllt sein, wenn entweder ein "strukturell bedingter" Leerstand vorliegt oder der Minderertrag des Grundstück auf "vorübergehende" Umstände zurückgeht, die im Vergleich zu den vom Gesetz erfassten Regelfällen "atypisch" sind.*)
2. Auch eine beachtliche Ertragsminderung durch einen Mieterwechsel kann durchaus erlassrelevant sein, wenn nicht im Einzelfall Umstände vorliegen, die die atypische Ertragsminderung dennoch als "normal" erscheinen lassen. Insoweit ist auch ein längerer Leerstand einer in einem vermietbaren Zustand befindlichen Immobilie, der auf Umständen beruht, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Grundstückseigentümers liegen, wie z. B. eine mangelnde Mieternachfrage, ohne weiteres atypisch im vorstehenden Sinne.*)
3. Ebenso wird man bei gewerblich genutzten Objekten einen längerfristigen Leerstand zwischen zwei Mietverträgen als einen atypischen Zustand zu bewerten haben. Etwas anderes kommt für gewerblich genutzte Objekte allenfalls dann in Betracht, wenn das Objekt ein derart besonderes Verwendungsprofil aufweist, das einen längerfristigen Leerstand wiederum als durchaus typisch erscheinen lässt.*)
VolltextIBRRS 2011, 4026
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.01.2011 - 2-11 S 7/11
Wird die Sanierung einer kompletten Etage durch teilweise Nutzung mit einer Wohnung gehindert, kommt für die angestrebte Vollsanierung der vom Mieter bewohnten, seit längerem nicht renovierten Wohnung die Kündigung aus berechtigtem Interesse in Betracht (BGB § 573 Abs. 1).
VolltextIBRRS 2011, 4025
AG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.01.2011 - 3b C 587/10
Hat der Mieter nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage exakt den Beitrag der offenen Mieten gezahlt, so ist nicht davon auszugehen, dass er auf die streitigen Betriebskostenabrechnungen leisten will.
VolltextIBRRS 2011, 3990
KG, Beschluss vom 21.01.2011 - 9 W 76/10
Darin, dass die Finanzbehörden Medienvertretern gestatten, sie bei einem Vollstreckungsversuch in der Wohnung des Steuerschuldners zu begleiten, kann eine Amtspflichtverletzung liegen; führt die hierdurch ermöglichte Produktion und Ausstrahlung des bei der Wohnungsdurchsuchung entstandenen Filmmaterials im Fernsehen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen, so kommt ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2011, 3989
AG Erkelenz, Urteil vom 23.04.2010 - 15 C 216/09
1. Die Klausel in einem als Wohn- und Betreuungsvertrag bezeichneten Vertrag, wonach das Vertragsverhältnis im Fall des Todes des Bewohners mit Ablauf des auf den Sterbemonat folgenden Monat endet, ist unwirksam, auch wenn das Heimgesetz keine Anwendung findet, sich aber aus den Gesamtumständen die Vergleichbarkeit mit einem Vertrag, der dem Heimgesetz unterfallen würde, ergibt. Ein Indiz hierfür ist, wenn ein erheblicher Teil des Entgelts auf die angebotenen und vorgehaltenen Betreuungsleistungen entfällt.*)
2. Die Klausel in einem Wohn- und Dienstleistungsvertrag, dass für Zeiten der Abwesenheit des Bewohners ohne zeitliche Begrenzung kein Entgelt erstattet wird, ist unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2011, 3985
OLG Celle, Urteil vom 19.05.2011 - 13 U 6/10
1. Zu der Frage, ob das in der AVBGasV bzw. der GasGVV enthaltende Preiserhöhungsrecht als allgemeine Geschäftsbedingung in einen Sondervertrag betreffend den Gasbezug einbezogen worden ist.*)
2. Die Preisanpassungsklausel "bei nachhaltiger Preisänderung im Heizölmarkt werden die Erdgaspreise entsprechend angepasst", benachteiligt den Vertragspartner unangemessen.*)
3. Zu der Frage, ob dem Versorgungsunternehmen ein einseitiges Preis änderungsrecht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zuzubilligen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 3983
AG Gießen, Urteil vom 07.03.2011 - 48 C 130/10
1. Öl- und Lackierungsarbeiten gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen.
2. Zur Wirksamkeit einer Klausel über Öl- und Lackierungsarbeiten im Übergabeprotokoll.
VolltextIBRRS 2011, 3981
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII ZR 326/10
Der Mieter hat nach § 4 Abs. 2 HeizkostenVO den Austausch funktionstüchtiger Erfassungsgeräte für Heizwärme und Warmwasser gegen ein zur Funkablesung geeignetes System zu dulden. Für die Ersetzung der bisherigen Erfassungsgeräte für Kaltwasser durch ein funkbasiertes Ablesesystem kann sich eine Duldungspflicht aus § 554 Abs. 2 BGB ergeben.*)
IBRRS 2011, 3978
OLG München, Beschluss vom 15.06.2011 - 34 Wx 158/10
Beim Erwerbsgeschäft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedarf es - von Ausnahmen abgesehen - über deren Benennung und Bezeichnung ihrer Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung hinaus keiner Nachweise zu Existenz, Identität und ihrer Vertretung (Anschluss an BGH vom 28.4.2011, V ZB 194/10 = ZIP 2011, 1003; Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 4.4.2011, 34 Wx 159/10).*)
VolltextIBRRS 2011, 3977
OLG Schleswig, Beschluss vom 30.03.2011 - 5 U 122/10
1. Wenn eine Kommune Mietminderungen unter Hinweis auf die Ortsüblichkeit des Lärms in Abrede nimmt, sind weitere Verhandlungen über den Umfang als sinnlose Förmelei nicht geboten.*)
2. Umfangreiche Baumaßnahmen an einer Schule sind wegen der Staub- und Lärmbelästigung der Mieter in unmittelbarer Nachbarschaft nicht konkludent Vertragsinhalt des Mietvertrags.*)
VolltextIBRRS 2011, 3976
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 21.01.2011 - 12 C 132/10
Zur Heizkostenabrechnung bei Erwärmung der Mietwohnung durch eine nicht regulierbare Einrohrringheizung.
VolltextIBRRS 2011, 3973
AG Düren, Beschluss vom 31.03.2011 - 47 C 185/10
Hat der Vermieter den Mangel des Erhöhungsverlangens im anhängigen Rechtsstreit behoben, ist der bei der Kostenentscheidung durch Quotierung (hier 40:60 %) zu berücksichtigen.
VolltextIBRRS 2011, 3972
LG Hamburg, Urteil vom 09.06.2011 - 307 S 41/11
Der Vermieter darf wegen Eigenbedarf auch dann kündigen, wenn er nicht Eigentümer ist. Der Gesetzgeber stellt nicht auf das Erlangungsinteresse des Eigentümers ab, sondern legt ausdrücklich den Bedarf des "Vermieters" als maßgeblich zugrunde.
VolltextIBRRS 2011, 3968
BGH, Urteil vom 21.09.2011 - VIII ZR 47/11
Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu "weißen", ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, da der Begriff "weißen" bei der nach § 305c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung jedenfalls auch dahin verstanden werden kann, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in weißer Farbe vorzunehmen hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23.09.2009 - VIII ZR 344/08, IMR 2009, 414).
VolltextIBRRS 2011, 3960
AG Dortmund, Urteil vom 05.07.2011 - 425 C 2226/11
Ist aus der Abrechnung nicht ersichtlich, wie die Vorverteilung der immensen Kosten auf die über 200 Häuser erfolgt ist, ohne dass die Voraussetzungen einer Wirtschaftseinheit vorliegen, ist die Betriebskostenabrechnung unwirksam.
VolltextIBRRS 2011, 3959
LG Leipzig, Urteil vom 22.12.2010 - 2 S 218/10
Der Rückerstattungsanspruch des Mieters, der im Glauben an die Wirksamkeit der mietrechtlichen Vereinbarung die Renovierung der vormals gemieteten Wohnung durchführen ließ, verjährt gem. § 548 Abs. 2 BGB.
VolltextIBRRS 2011, 3958
AG München, Urteil vom 27.04.2009 - 424 C 10521/08
Eine Belastung des Wohnraums mit den Ausgasungen der Schwellen eines U-Bahnhofes kann eine rückwirkende Mietminderung rechtfertigen.
VolltextIBRRS 2011, 3910
BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - XII ZR 114/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3897
OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.03.2011 - 12 W 50/11
1. Zur Bemessung des Geschäftswerts für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit betreffend den Betrieb einer Photovoltaikanlage, wenn die Dienstbarkeit zugunsten des finanzierenden Darlehensgläubigers eingetragen wird.
2. Der Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit betreffend den Betrieb einer von Grundstückseigentümer betriebenen Photovoltaikanlage bemisst sich, wenn die Dienstbarkeit zu Gunsten des finanzierenden Darlehensgläubigers eingetragen wird, nach der Höhe des Darlehens.
VolltextIBRRS 2011, 3896
LG Landau, Beschluss vom 15.04.2011 - 3 S 4/11
1. Im Unterschied zu Veranden, Loggien, Balkonen und Dachterrassen, denen die Sondereigentumsfähigkeit zugesprochen wird, wenn sie mit Sondereigentumsräumen durch ihren einzigen Zugang verbunden sind, fehlt einer ebenerdigen Terrassenfläche, die nicht einmal seitlich umschlossen ist, die für das Sondereigentum erforderliche Raumeigenschaft.
2. Pflanzen (hier: Glyzinien), die im Bereich einer solchen Terrassenfläche in das Erdreich eingepflanzt sind, sind damit wesentliche Bestandteile des Grundstücks und stehen deshalb im Gemeinschaftseigentum.
VolltextIBRRS 2011, 3895
LG Berlin, Urteil vom 22.03.2011 - 65 S 321/10
Angesichts seiner Doppelfunktion als Handtuch-/Wäschetrockner und Wärmequelle stellt ein Handtuchheizkörper, gegen den ein schlichter Wandheizkörper ausgetauscht wird, ebenso eine Modernisierungsmaßnahme i.S. von § 554 BGB dar wie der Einbau einer Mischbatterie, eines Hänge-WC mit Spülstopp-Vorrichtung oder eines größeren Waschbeckens oder einer Doppelspüle dar.
VolltextIBRRS 2011, 3873
LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2011 - 307 S 162/10
Sowohl bei der Betriebskostenabrechnung als auch bei einem Mieterhöhungsverlangen ist die vereinbarte Wohnfläche zu Grunde zu legen, wenn diese von der tatsächlichen Wohnfläche weniger als 10% abweicht.
VolltextIBRRS 2011, 3868
OLG Naumburg, Urteil vom 07.06.2011 - 9 U 213/10
1. Die Auslegung der zwischen den Parteien eines Formularmietvertrages getroffenen mietvertraglichen Regelungen wird mit Rücksicht auf den abstrakt-generellen Charakter allgemeiner Geschäftsbedingungen von dem Grundsatz objektiver Auslegung bestimmt. Danach sind die durch die Parteien vereinbarten Regelungen ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden wird.
2. Werden in der Vertragsurkunde und in Anlagen, die Bestandteil dieses Vertrages sind, widersprüchliche Regelungen getroffen, ohne dass eine Konfliktregelung existiert, so ist die Schriftform des § 566 Satz 1 a.F. BGB nicht gewahrt, da nicht alle wesentlichen Regelungen des Vertrages schriftlich festgelegt worden sind. Die unterbliebene Wahrung der Schriftform nach § 566 Satz 1 BGB a. F. hat zur Folge, dass das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt. Eine Kündigung kann dann unter Einhaltung der in § 580 a Abs. 2 BGB normierten Frist erfolgen.
VolltextIBRRS 2011, 3860
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.04.2011 - 2 W 60/10
1. Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur unter ihrer Bezeichnung als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist, steht den eingetragenen Grundpfandgläubigern ein Antragsrecht betreffend eine nachträgliche Eintragung der Gesellschafter der Eigentümerin zu.*)
2. Daraus ergibt sich zugleich ein Beschwerderecht des Grundpfandgläubigers, wenn das Grundbuchamt die beantragte Ergänzung ablehnt.*)
3. Im Falle der Auflassung eines Grundstücks an eine bereits zuvor durch privatschriftlichen Vertrag gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind dem Grundbuchamt mindestens eidesstattliche Versicherungen der handelnden Gesellschafter über ihre Stellung als (alleinige) Gesellschafter der Erwerberin in notariell beurkundeter Form sowie der Gesellschaftsvertrag vorzulegen, dessen Unterschriften nachträglich nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 2. Alt. BeurkG anerkannt worden sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 3859
OLG München, Beschluss vom 27.04.2010 - 34 Wx 32/10
Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.12.2008 (NJW 2009, 594 = NZG 2009, 137 = NZM 2009, 94) in der Zeit vor dem 18.8.2009 nur unter ihrem Namen ins Grundbuch eingetragen worden, kommt jedenfalls dann, wenn die Gesellschaft gleichzeitig mit dem Erwerb des Grundstücks gegründet wurde, eine Ergänzung des Grundbuchs um die Gesellschafter zum Zeitpunkt der ursprünglichen Eintragung in Form einer Richtigstellung in Betracht. In diesem Fall genügt es, dass keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine zwischenzeitliche Änderung des Gesellschafterbestands bestehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3857
AG Hagen, Urteil vom 23.11.2010 - 15 C 286/10
Verzichtete der Vermieter aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Mieters über einen Zeitraum von mehreren Jahren auf die Betriebskostennachzahlungen, kann der Mieter nicht ohne Weiteres darauf vertrauen, dass der Vermieter für die Zukunft Ansprüche auf Nachzahlung nicht geltend machen kann. Eine Verwirkung kommt nämlich nicht in Betracht.
VolltextIBRRS 2011, 3853
BFH, Urteil vom 24.03.2011 - IV R 46/08
1. In früheren Wirtschaftsjahren aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommene erbbaurechtsbelastete Grundstücke bleiben bei der Berechnung, ob die spätere Bestellung weiterer Erbbaurechte zu einer Überschreitung der Unschädlichkeitsgrenze von 10 % der landwirtschaftlichen Flächen geführt hat, unberücksichtigt.*)
2. Die Vereinbarung eines verbilligten Erbbauzinses zwischen dem Landwirt und seinem Kind führt nicht zu einer Entnahme des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks, sofern der verbilligte Erbbauzins die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % des ortsüblichen vollen Erbbauzinses nicht unterschreitet.*)
VolltextIBRRS 2011, 3852
LG Hamburg, Urteil vom 11.02.2011 - 318 S 121/10
Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung, mit der ein Beschluss der Eigentümerversammlung für ungültig erklärt wird, steht einer erneuten Beschlussfassung über denselben Gegenstand nicht entgegen, da sich die materielle Rechtskraft der Entscheidung nur auf den konkreten, für ungültig zu erklärenden Beschluss erstreckt.
VolltextIBRRS 2011, 3850
VGH Kassel, Urteil vom 22.02.2010 - 4 A 2410/08
In Bezug auf die von Terrassen ausgehenden Wirkungen "wie von Gebäuden" kann als Orientierungshilfe auf die in den Handlungsempfehlungen vom 22.1.2004 des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landentwicklung zum Vollzug der HessBO 2002 (StAnz Nr. 6 S. 746 ff.) in Nr. 6.8 genannten Höhenmaße abgestellt werden, wobei diese aber nicht als alleiniger Maßstab zu betrachten sind, sondern Besonderheiten des Einzelfalls, wie etwa die topgrafischen Verhältnisse, Länge und Tiefe der Terrasse und auch die besondere Schutzwürdigkeit der auf dem Nachbargrundstück vorzufindenden genehmigten Nutzungen, mit einzubeziehen sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 3849
LG Rostock, Urteil vom 10.12.2010 - 10 O 141/10
Als Drittgeschädigtem eines nicht gegen ihn geführten Polizeieinsatzes (hier: Beschädigung der Wohnungseingangstür) steht dem Vermieter kein Entschädigungsanspruch nach StrEG wegen u. a. Beschädigung der Mietwohnungstür zu; dessen aus der Eigentumsbeschädigung möglicherweise resultierenden Ansprüche kann der Mieter nicht geltend machen. Vielmehr kann der Mieter, falls die von der Polizei veranlasste Spurenbeseitigung (noch) Mängel der Mietsache zurücklässt, nur über mietrechtliche Vorschriften vom Vermieter Abhilfe verlangen.
VolltextIBRRS 2011, 3846
AG Köln, Urteil vom 26.08.2011 - 221 C 341/10
1. Sowohl ein ausreichendes Beheizen als auch ein täglich einmaliges sowie zusätzlich anlassbezogenes Lüften (etwa nach dem Duschen) sowie auch ein gewisses Maß an Trocknung von Fliesen und Wänden der Dusche, etwa mittels eines Abziehers, kann nicht nur von Mietern verlangt werden, sondern hat auch ohne entsprechenden Hinweis des Vermieters zu erfolgen.
2. Auch auf den Umstand, dass ein Fenster bei winterlichen Außentemperaturen nicht in ständiger Kippstellung geöffnet zu verbleiben hat, muss ein Vermieter heutzutage nicht mehr hinweisen, denn die Tatsache, dass dauerkippgeöffnete Fenster Schimmelbefall nicht vorbeugen, sondern Vorschub leisten, dürfte heute ebenso bekannt sein wie die Tatsache, dass zur Vermeidung von Schimmelbefall jedenfalls einmal täglich stoßgelüftet werden soll.
3. Ist ein baulicher Mangel als Ursache von Feuchtigkeitsschäden ausgeschlossen, kann auch dann, wenn aktuelle Untersuchungen kein falsches Nutzerverhalten belegen, aus den konkreten Mangelsymptomen auf entsprechendes Fehlverhalten der Mieter in der Vergangenheit geschlossen werden.
IBRRS 2011, 3840
OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 - 15 W 306/10
Der Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer Grundeigentum erwerbenden BGB-Gesellschaft kann auch durch einen unterschriftsbeglaubigten Gesellschaftsvertrag geführt werden, den die Gesellschafter in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über die Immobilie geschlossen haben.*)
VolltextIBRRS 2011, 3810
LG München II, Urteil vom 21.09.2010 - 12 S 561/10
Der Kostenerstattungsanspruch des Mieters für ausgeführte Renovierungsarbeiten bei unwirksamer Endrenovierungsklausel verjährt innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Mietverhältnisses.*)
VolltextIBRRS 2011, 3809
LG Würzburg, Beschluss vom 25.11.2010 - 3 T 2449/10
Verschafft sich der der Wohnung verwiesene und mit polizeilichem Platzverweis belegte Ehemann ohne Wissen oder Wollen seiner in der Wohnung verbliebenen Ehefrau und Mieterin gewaltsam Zutritt zur Wohnung und verursacht er bei dieser Gelegenheit Beschädigungen am Mietobjekt, haftet die mietende Ehefrau dem Vermieter insoweit auch nicht kraft einer Mietvertragsklausel auf Schadensersatz, wonach "Mieter auch für vorsätzliche unerlaubte Handlungen anderer Personen und Mitmieter ohne eigenes Verschulden einzustehen haben".*)
VolltextIBRRS 2011, 3808
AG Köln, Urteil vom 26.10.2010 - 221 C 128/09
1. Die "Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit" einer Gasrohre muss alle 12 Jahre überprüft werden.
2. Kosten für eine in einem 5- jährigen Turnus durchgeführte Gasdichtigkeitsprüfung widersprechen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB, wonach nur Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen, die bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände und bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt sind.
VolltextIBRRS 2011, 3806
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.10.2011 - 3 U 137/10
1. Unterhält nur einer vom mehreren Mitmietern eine Rechtsschutzversicherung, sind auch die übrigen Mitmieter mitversichert, so dass die Rechtsschutzversicherung die allen Mietern entstehenden Kosten eines Mietrechtsstreits zu übernehmen hat.
2. Zu den unter die Deckung fallenden Kosten gehören auch die Mehrvertretungszuschläge nach VV Nr. 1008 RVG.
3. Verstirbt ein mitversicherter Mitmieter, so erstreckt sich die Deckungspflicht auch auf die bei Vertretung der Erbengemeinschaft neu entstehenden Mehrvertretungsgebühren.
VolltextIBRRS 2011, 3802
LG Berlin, Urteil vom 12.11.2010 - 63 S 150/10
Ist dem Mieter die Möglichkeit gegeben, die Ablesegeräte betreffend die von ihm vereinbarungsgemäß zu tragenden Betriebskosten zu kontrollieren, muss er konkret vortragen, welche Werte seiner Ansicht nach in die Betriebskostenabrechnung hätten eingestellt werden müssen bzw. welche Werte inwiefern falsch sind. Ein einfaches Bestreiten reicht insofern nicht aus.
VolltextIBRRS 2011, 3801
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.04.2011 - 2-11 S 265/10
Eine Klausel in Miet-AGB, die nicht eindeutig vorgibt, wie sich der vom Mieter für einen "angewohnten" Dekorationsintervall zu leistende Anteil in Geld errechnet, verstößt gegen das klauselkontrollrechtliche Transparenzgebot und ist damit unwirksam.
VolltextIBRRS 2011, 3796
OLG München, Beschluss vom 16.05.2011 - 34 Wx 71/11
Der Bestimmtheitsgrundsatz steht der Eintragung einer nach § 288 Abs. 1 BGB variabel verzinslichen, vertraglichen Grundschuld nicht entgegen (wie BGH vom 26.1.2006 - V ZB 143/05 = NJW 2006, 1341).*)
VolltextIBRRS 2011, 3794
LG Itzehoe, Urteil vom 14.01.2011 - 9 S 21/10
Der Umstand, dass die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung nicht in der Abrechnung aufgeführt sind, begründet keinen formellen Mangel. Es handelt sich insoweit nicht um einen Vorwegabzug im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
VolltextIBRRS 2011, 3786
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2011 - 10 U 72/10
1. Zum bindenden Zustandekommen eines Hotelreservierungsvertrages bei Einschaltung einer Buchungsplattform.*)
2. Auf den Hotelreservierungsvertrag sind die Regeln des Mietrechts anzuwenden.*)
3. Ein Hotelier, der schuldhaft eine unberechtigte Kündigung ausspricht und die Erfüllung des Mietvertrags verweigert, ist dem Mieter gemäß §§ 280 Abs. 1, 249 BGB zum Ersatz des daraus kausal entstandenen Schadens verpflichtet.*)
4. Begünstigende Umstände, die mit dem Schadensereignis in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, sind grundsätzlich im Wege der Vorteilsausgleichung schadensmindernd zu berücksichtigen.*)
5. Der Mitverschuldenseinwand ist nur zu berücksichtigen, wenn der hierfür darlegungs- und beweispflichtige Hotelier konkretisiert, in welchen Hotels bei rechtzeitiger Suche durch die Mietein vergleichbare Zimmer in der gewünschten Anzahl zu welchen Konditionen buchbar gewesen wären.*)
VolltextIBRRS 2011, 3782
AG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.11.2010 - 3 b C 62/09
Die von dem Vermieter in der Nebenkostenabrechnung eingesetzten Vorauszahlungen sind rechtsverbindlich. Der Vermieter muss sich daran festhalten lassen.
VolltextIBRRS 2011, 3780
AG Berlin-Wedding, Urteil vom 05.04.2011 - 16 C 513/10
Der Vermieter kann eine Müllschluckeranlage stillzulegen, sofern dies dazu dient, das Mülltrennungsverhalten der Mieter zu verbessern.
VolltextIBRRS 2011, 3776
AG Köln, Urteil vom 28.12.2010 - 211 C 185-10
Mit der Behauptung, durch die Einführung der Mülltrennung könne das kostenpflichtige Müllvolumen auf ein Drittel reduziert werden, genügt der Mieter nicht seiner Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.
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