Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4708 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 2103
FG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2011 - 4 K 237/08
Die Vermietung von Unterkünften an Prostituierte stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar.

IBRRS 2011, 2100

LG Essen, Urteil vom 17.02.2011 - 10 S 344/10
Es stellt unabhängig davon, ob der Mieter wirksam zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet worden ist, eine Vertragsverletzung dar, wenn er das Mietobjekt in einem farblichen Zustand zurückgibt, welcher die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet, so dass eine Neuvermietung der Räume in dem geschaffenen Zustand praktisch unmöglich ist.
IBRRS 2011, 2093

OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.08.2010 - 10 W 13/10
1. Zu den Voraussetzungen einer Pachtzinsanpassung bei Landpachtverträgen.*)
2. Bei der für eine Pachtzinsanpassung nach § 593 Abs. 1 BGB umfassenden Berücksichtigung der Verhältnisse, die für die Vereinbarung der beiderseitigen Vertragsleistungen relevant waren und sich verändert haben, ist regelmäßig auch die Entwicklung des regionalen Pachtzinses von erheblicher Bedeutung.*)
3. Dabei ist jedoch nicht allein auf die bei Neuverpachtungen erzielten Pachtpreise, sondern auf den regionalen Durchschnittspachtzins abzustellen.*)

IBRRS 2011, 2092

KG, Beschluss vom 07.02.2011 - 8 W 41/10
§ 41 Abs. 1 GKG kommt bei Streitigkeiten über Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag grundsätzlich nicht in Betracht, auch wenn die Parteien letztlich über das Bestehen oder den Fortbestand des zugrunde liegenden Mietverhältnisses streiten. Denn der für die Wertfestsetzung maßgebliche Streitgegenstand ist nicht durch den Streit über das Bestehen oder die Dauer des Mietverhältnisses bestimmt, sondern durch einen Einzelanspruch aus dem Mietverhältnis, nämlich hier rückständige und zukünftige Geldforderungen des Vermieters. Aus diesem Grund fällt die Leistungsklage des Vermieters nicht in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG .*)

IBRRS 2011, 2083

KG, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 U 172/10
Der Vermieter kann gegen den Anspruch des Mieters auf Freigabe eines verpfändeten Sparkontos als Mietsicherheit mit einen Zahlungsanspruch nicht aufrechnen, weil es insoweit an der Gleichartigkeit beider Ansprüche im Sinne von § 387 BGB fehlt.*)

IBRRS 2011, 2080

OLG Schleswig, Urteil vom 06.04.2011 - 4 U 60/10
Nach Fortfall des vertraglich vereinbarten Lebenshaltungskostenindex eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes ist, jedenfalls wenn die Daten für den Verbraucherpreisindex in der gesamten relevanten Zeit bereits erhoben und berechnet wurden und die letzte Mietpreiserhöhung zu einem Zeitpunkt erfolgte, als der Verbraucherpreisindex bereits geführt wurde, ausschließlich der Verbraucherpreisindex für die Frage der Mietzinserhöhung heranzuziehen.*)

IBRRS 2011, 2076

OLG Celle, Beschluss vom 02.05.2011 - 10 WF 133/11
Die bloße Nutzungsüberlassung einer im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Immobilie für die Dauer des Getrenntlebens an den anderen Ehegatten nach § 1361b Abs. 1 BGB gibt letzterem kein gegenüber Erwerbern der Immobilie durchsetzbares Recht zum Besitz, soweit nicht ausdrücklich zusätzlich zur Nutzungsüberlassung ein (zeitlich befristetes) Mietverhältnis begründet worden ist.*)

IBRRS 2011, 2009

OLG Hamm, Urteil vom 06.05.2011 - 30 U 15/10
1. Zur Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag.
2. Wird eine Pachtobjekt durch teilweisen Verkauf an einen Dritten in zwei Pachobjekte aufgeteilt, so können der ursprünglich alleinige Verpächter und der Dritte jeweils nur nach § 432 BGB Herausgabe an beide verlangen.
3. Sie müssen auch beide zusammen kündigen.
4. Von § 311b Abs. 2 und Abs. 3 BGB werden Geldschulden nicht erfasst, auch wenn diese nur unter Inanspruchnahme des gesamten künftigen Vermögens erfüllt werden können.
5. Sofern nach § 550 BGB Schriftform vorgesehen ist, hat diejenige Partei, die sich trotz Kündigung auf das Fortbestehen des Vertrags beruft, die Einhaltung der Schriftform zu beweisen.
6. Die Formulierung in einem Pachtvertrag, wonach " die bestehende 18 Loch Golfanlage, einschließlich driving-range und Übungsgelände" verpachtet wird, ist zu unbestimmt, sofern im weiteren Vertrag jegliche Angaben zur genauen Lage, Größe und Grenzen der Golfanlage fehlen. Die Pachtsache ist dann auch nicht hinreichend bestimmbar.
7. Zur erforderlichen Einheitlichkeit der Vertragsurkunde, um dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB zu genügen.
8. Zu der Frage, wann die Berufung auf die Nichteinhaltung der Schriftform treuwidrig sein kann.

IBRRS 2011, 2005

BGH, Urteil vom 30.03.2011 - VIII ZR 133/10
Dem Mieter ist es nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich auf den Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB zu berufen, wenn der dem Vermieter in der Abrechnung unterlaufene Fehler (hier: Vorauszahlungen in Höhe von 2.640,96 Euro berücksichtigt anstelle der tatsächlich gezahlten 1.895,75 Euro) für den Mieter auf den ersten Blick erkennbar ist.

IBRRS 2011, 1928

BSG, Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 78/09 R
1. Ein Hilfebedürftiger hat nur dann hinreichende Kenntnis von seiner Obliegenheit, die Unterkunftskosten auf ein angemessenes Niveau zu senken, wenn die Kostensenkungsaufforderung den aus Sicht des Leistungsträgers angemessenen Mietpreis benennt.*)
2. Der Anwendbarkeit des § 44 SGB X zur rückwirkenden Korrektur bestandskräftiger rechtswidriger Leistungsablehnungen und Nachzahlung von Unterkunftskosten für die Vergangenheit stehen keine über die gesetzlich normierten Einschränkungen hinausgehenden Besonderheiten des SGB II entgegen.*)

IBRRS 2011, 1927

OLG Schleswig, Beschluss vom 06.08.2010 - 2 W 112/10
Ein Saunaverein, der den Zweck verfolgt, den Saunabetrieb in den gemieteten Räumlichkeiten für seine Mitglieder und durch deren ehrenamtliche Tätigkeit aufrecht zu erhalten und die weiteren Kosten aus Mitgliedsbeiträgen zu bestreiten, ist auch dann ein nicht wirtschaftlicher Verein, wenn er aufgrund Vereinbarung mit dem Vermieter (Badbetreiber) Nichtvereinsmitglieder als Besucher gegen Zahlung eines Eintrittspreises dulden muss, der von dem Badbetreiber vereinnahmt wird.*)

IBRRS 2011, 1926

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 19.02.2010 - 518 C 399/09
Das Fehlen einer "blauen Tonne" belastet den Mieter nur unerheblich, weshalb allein aus diesem Grund die Miete nicht gemindert sein kann.

IBRRS 2011, 1925

LG Kiel, Beschluss vom 12.08.2010 - 1 S 93/10
Entspricht die im Mietvertrag in Höhe der SGB II-Leistungen ausgewiesene und in einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vereinbarte zusätzliche Miete insgesamt, was Vermieter und Mieter bei Abschluss ihrer Vereinbarungen bekannt ist, der ortsüblichen Miete, ist der Anwendungsbereich einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des Mieters durch den Vermieter (§ 826 BGB) nicht eröffnet.

IBRRS 2011, 1924

OLG Hamburg, Beschluss vom 10.09.2010 - 12 WF 51/10
Aus dem auch für getrenntlebende Ehegatten geltenden Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme folgt die Verpflichtung des Ehegatten an der Entlassung aus dem gemeinsamen Mietverhältnis mitzuwirken, wenn diese Änderung angemessen und für den betroffenen Ehegatten zumutbar ist.

IBRRS 2011, 1921

OLG Naumburg, Urteil vom 17.02.2011 - 2 U 93/10
1. Wird ein Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zur Prüfung der fachlichen Voraussetzungen für eine Beanstandung nach dem Landpachtverkehrsgesetz durch den hierfür zuständigen Landkreis eingeschaltet und musste dem Amt bewusst sein, dass seine Stellungnahme die Rechtsposition eines Dritten berührt, so besteht dessen Amtspflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung der Sach- und Rechtslage auch diesem Dritten gegenüber.*)
2. Das LPachtVG legitimiert die zuständige Behörde nicht, den Verpächter zur Vermeidung einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung zu zwingen, einen Pachtertrag mit einem bestimmten Pachtinteressenten abzuschließen bzw. zu verlängern.*)
3. Innerhalb derselben Kategorie von pachtinteressierten Landwirten - hier: hauptberufliche Landwirte - kommt es nicht darauf an, ob die Verpachtung an einen anderen pachtinteressierten Landwirt u. U. agrarstrukturell günstiger oder wünschenswerter wäre. Eine agrarstrukturelle Vorgabe, dass eine Flächenverpachtung an Betriebe aus ökologischem Landbau gegenüber Betrieben des konventionellen Landbaus vorrangig wäre, ist nicht ersichtlich.*)

IBRRS 2011, 1920

BGH, Urteil vom 06.04.2011 - VIII ZR 199/10
1. Zu den Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung nach § 10 Abs. 1 WoBindG.*)
2. Bei einem aus öffentlich geförderten Wohnungen und sonstigen Räumen bestehenden Gebäude genügt es für die formelle Wirksamkeit der Mieterhöhung nach § 10 WoBindG, dass der Mieter über die auf den Wohnraum entfallenden Aufwendungen informiert wird.

IBRRS 2011, 1919

AG Bremen, Urteil vom 09.03.2011 - 17 C 105/10
Zur Schadensersatzpflicht des "lärmenden" Mieters gegenüber dem Vermieter in Höhe der berechtigten Mietminderungen anderer Mieter. Der entsprechende Schadensersatzanspruch unterliegt nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 548 BGB, sondern der Regelverjährung.*)
IBRRS 2011, 1918

BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 195/10
Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses in der irrigen Annahme einer entsprechenden Verpflichtung ausgeführt hat, verjähren nach § 548 Abs. 2 BGB binnen sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses.*)

IBRRS 2011, 1898

OLG Oldenburg, Urteil vom 04.01.2011 - 12 U 91/10
Der Pferdepensionsvertrag ist seiner Eigenart nach als entgeltlicher Verwahrungsvertrag zu qualifizieren. Zur Haftung des Betreibers der Pferdepension.*)

IBRRS 2011, 1883

LG Darmstadt, Urteil vom 09.02.2011 - 25 S 190/10
1. Die Durchführung der Schönheitsreparaturen durch die Vermieterseite entspricht grds. dem gesetzlichen Leitbild des § 535 Abs. 1 S. 2 BGB. Diese Pflicht kann der Vermieter vertraglich jedoch ganz auf den Mieter abwälzen. Eine andere Möglichkeit ist, dass im Mietvertrag vereinbart wird, dass ein Teil der von dem Mieter zu entrichtenden Miete vom Vermieter zweckgebunden für die Schönheitsreparaturen bereit zu halten ist (Prinzip des Ansparens). Dieser Betrag wird sodann von dem Vermieter nach Maßgabe des Mietvertrages zur Durchführung von Renovierungsarbeiten wieder ausgekehrt.
2. Klauseln mit starren Fristen im Hinblick auf die vom Mieter durchzuführenden Schönheitsreparaturen sind wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters wegen Verstoßes gegen § 307 BGB insgesamt unwirksam, sofern sie eine Renovierungspflicht unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung statuieren. Dies gilt jedoch nicht ohne Weiteres, wenn das Prinzip des Ansparens ausgesucht wurde. Die Tatsache, dass letztlich der Mieter selbst bzw. von ihm beauftragte Handwerker die Schönheitsreparaturen vornehmen und bei dem Vermieter Buch geführt wird über die angesammelten Mietanteile, stellt ein nach der II. BV zulässiges Vorgehen dar, bei dem Instandhaltungskosten als Teil der Mietkosten zu werten sind.

IBRRS 2011, 1874

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.04.2011 - 3 U 88/10
1. Haben die Parteien im Rahmen von längeren Geschäftsbeziehungen für eine Vielzahl von Leasingobjekte langwierige Vertragsverhandlungen miteinander geführt und letztlich die für alle Verträge gleichen Vertragsbedingungen miteinander vereinbart, liegt zwar eine mehrfache Verwendung von – möglicherweise - im Wesentlichen gleichlautenden Vertragsbedingungen vor, es fehlt aber an einem einseitigen Stellen der Bedingungen seitens der einen Partei (hier die Leasinggeberin). Eine AGB - Kontrolle findet daher nicht statt.
2. Es entspricht den geschäftlichen Gepflogenheiten, wenn eine Zinsvereinbarung nach Ablauf der Zinsbindung neu zu verhandeln ist.

IBRRS 2011, 1868

LG Berlin, Beschluss vom 12.01.2011 - 67 T 8/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 1833

BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - VIII ZR 275/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 1815

LG Berlin, Beschluss vom 28.01.2011 - 65 S 296/10
1. Üble Gerüche aus einer Wohnung muss von den anderen Mietern über ein gewisses Maß hinaus aus Rücksicht auf Alter und Krankheit des Störers nicht hingenommen werden. Der Vermieter muss den Mangel beseitigen.
2. Ansonsten kann der Mieter einen Gutachter mit der Feststellung der Gerüche beauftragen und die Kosten hierfür vom Vermieter ersetzt verlangen.

IBRRS 2011, 1802

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.03.2010 - 15 U 53/10
Bei Unwirksamkeit der vermieterseits ausgesprochenen fristlosen Kündigung besteht die Mietzahlungspflicht fort.

IBRRS 2011, 1801

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.09.2010 - 15 U 53/10
Bei Unwirksamkeit der vermieterseits ausgesprochenen fristlosen Kündigung besteht die Mietzahlungspflicht fort.

IBRRS 2011, 1800

AG Bernau, Urteil vom 30.11.2010 - 34 C 32/09
1. Nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Hausgeldforderungen sind Masseverbindlichkeiten, die grundsätzlich im Wege der Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter verfolgt werden können.
2. Empfängt die Wohnungseigentümergemeinschaft die Einnahmen aus der Vermietung des Sondereigentums des Insolvenzschuldners, besteht ein Kondiktionsrecht des Insolvenzverwalters nur ausnahmsweise. Der Insolvenzverwalter kann Direktzahlungen des Mieters gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft anfechten, wenn es sich um Leistungen des Insolvenzschuldners handelt.

IBRRS 2011, 1735

LG Berlin, Urteil vom 07.10.2009 - 22 O 250/09
1. Der Ersteher hat gegen den Zwangsverwalter gemäß § 242 BGB einen Anspruch auf Auskunft, welche Verbrauchs- und Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu II. BV angefallen sind. Dieser Anspruch ist nicht dadurch erfüllt, dass der Zwangsverwalter die Rechnung gegenüber dem Vollstreckungsgericht gelegt hat.
2. Dem Ersteher steht gegen den Zwangsverwalter ein Herausgabeanspruch von Mieteinnahmen, berechnet ab dem Zeitpunkt des Zuschlags.

IBRRS 2011, 1724

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2011 - 2 U 192/10
Ein Vermieter kann eine Kaution auch dann noch zur Deckung seiner rechtskräftig festgestellten Forderung verwerten, wenn er das Mietobjekt bereits veräußert und übereignet hat, sofern sich die Kaution noch in seinem Vermögen befindet. § 566 a BGB bezweckt den Schutz des Mieters, der durch die Veräußerung des Mietobjekts nicht schlechter gestellt werden soll, als er vor der Veräußerung stand. Der Mieter soll aber auch nicht zu Lasten des vormaligen Vermieters ungerechtfertigt besser gestellt werden, indem er die Mietsicherheit von dem Erwerber stets uneingeschränkt zurückfordern kann.*)

IBRRS 2011, 1717

LG Freiburg, Urteil vom 24.03.2011 - 3 S 348/10
1. Liegt der Sitz des Vermieters weit entfernt vom Ort der Mietwohnung (hier: über 400 km), ist der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Betriebskostenbelege am Ort des Mietobjekts zu erfüllen.*)
2. Auf die Übersendung von Fotokopien, gleich ob mit oder ohne Kostentragungspflicht, muss sich der Mieter regelmäßig nicht verweisen lassen.*)

IBRRS 2011, 1715

BGH, Urteil vom 02.02.2011 - VIII ZR 151/10
1. Die Zusammenfassung eines Gebäudekomplexes zu einer Wirtschaftseinheit ist zulässig.
2. Eine Nachforderung aufgrund einer materiell fehlerhaften Abrechnung kann nur dann nicht verlangt werden, wenn sich bei richtiger Berechnung eine Nachforderung nicht in der mindestens geltend gemachten Höhe ergibt.

IBRRS 2011, 1712

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2008 - 24 U 149/07
1. Der Räumungsanspruch des Vermieters ist erst erfüllt, wenn der Mieter das Mietobjekt in Erfüllungsbereitschaft und nicht nur unter dem Druck der Zwangsvollstreckung herausgibt.*)
2. Mangelt es einem Mietvertrag an der Schriftform, weil vom Mieter zu Gunsten des Vermieters übernommene Bauverpflichtungen nicht beurkundet worden sind, so wird dieser Mangel durch Unterzeichnung eines formwirksamen Nachtrags zum Mietvertrag geheilt, wenn die Bauleistungen inzwischen erbracht sind.*)
3. Kündigt der Mieter wegen des Ungezieferbefalls (Ratten und Mäuse) in einer Apotheke das Mietverhältnis fristlos, obwohl das Ungeziefer auf von ihm vorgenommene Veränderungen der gemieteten Räume zurückgeht, so kann seine darauf gestützte außerordentliche Kündigung unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unwirksam sein, selbst wenn den Vermieter die Verantwortung für in den Mieträumen außerdem auftretenden Befall durch Schaben trifft.*)
4. Zu den Voraussetzungen einer Zurückverweisung des Rechtsstreits wegen eines Verfahrensfehlers der unteren Instanz.*)

IBRRS 2011, 1708

BGH, Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 223/10
1. Zur Berücksichtigung einer Minderung der Miete bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung.*)
2. Ist die Miete gemindert, berechnet sich eine etwaige Nachforderung des Vermieters aus einer Betriebskostenabrechnung dergestalt, dass die vom Mieter im Abrechnungsjahr insgesamt geleisteten Zahlungen der geschuldeten Gesamtjahresmiete (Jahresbetrag der Nettomiete zuzüglich der abgerechneten Betriebskosten abzüglich des im betreffenden Jahr insgesamt gerechtfertigten Minderungsbetrags) gegenübergestellt werden.

IBRRS 2011, 1657

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2010 - 24 U 223/09
1. Miet- und Pachtverträge unterscheiden sich im Wesentlichen durch die über die bloße entgeltliche Überlassung hinaus vereinbarte Fruchtziehung.*)
2. Sind für den "Betrieb eines Altenwohn- und Pflegeheims" 160 Heimplätze vereinbart, so begründet das Verbot von 22 Heimplätzen durch die Heimaufsicht einen erheblichen Mangel des Mietobjekts.*)
3. Der Pächter kennt einen Mangel bei Vertragsschluss oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht, wenn er nicht nur vom äußeren Erscheinungsbild der Pachtsache weiß, sondern auch die konkreten Auswirkungen des Mangels auf die Gebrauchstauglichkeit der Pachtsache kennt oder grob fahrlässig nicht kennt.*)
4. Der formularmäßige Ausschluss der Minderung für verdeckte anfängliche und nachträgliche Mängel benachteiligt jedenfalls den Pächter unangemessen.*)

IBRRS 2011, 1655

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2010 - 24 U 169/09
1. Miet- und Pachtverträge unterscheiden sich im Wesentlichen durch die über die bloße entgeltliche Überlassung hinaus vereinbarte Fruchtziehung.*)
2. Auch nach Vertragsschluss liegende Ereignisse sind zum Verständnis von Willenserklärungen heranzuziehen, wenn sie den Rückschluss auf das von den Vertragsparteien bei Vertragsschluss wirklich Gewollte zulassen.*)
3. Ein Verpächter muss sich trotz fortbestehenden Pachtverhältnisses anderweitige Einnahmen aus der Überlassung der Pachtsache an Dritte anrechnen lassen.*)

IBRRS 2011, 1651

BGH, Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 295/10
In der Insolvenz des Mieters ist die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskostennachforderung des Vermieters auch dann (einfache) Insolvenzforderung, wenn der Vermieter erst nach der Insolvenzeröffnung oder nach dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgerechnet hat.*)

IBRRS 2011, 1646

BFH, Urteil vom 09.03.2011 - IX R 50/10
Spricht es gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --von in der Regel bis zu fünf Jahren-- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert, so auch dann, wenn er seine vermietete Immobilie in einem entsprechenden Zeitraum an eine die Vermietung fortführende gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) veräußert, an der er selbst beteiligt ist (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).*)

IBRRS 2011, 1614

BGH, Urteil vom 02.03.2011 - VIII ZR 163/10
Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist unwirksam, wenn der Mieter für mehr als vier Jahre - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann - gebunden wird (IMR 2011, 48).

IBRRS 2011, 1543

BGH, Urteil vom 30.03.2011 - VIII ZR 173/10
Zu den Kosten baulicher Modernisierungsarbeiten zählen auch Aufwendungen zur Wiederherstellung einer durch die Bauarbeiten beschädigten Dekoration. Diese Kosten können auch dann gemäß § 559 Abs. 1 BGB umgelegt werden, wenn der Mieter die Arbeiten selbst durchgeführt und der Vermieter ihm die Aufwendungen gemäß § 554 Abs. 4 BGB erstattet hat.*)

IBRRS 2011, 1537

BFH, Urteil vom 08.09.2010 - II R 3/10
1. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer bei der Bestellung eines Erbbaurechts ist gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG die Gegenleistung. Dazu gehören alle Leistungen des Erwerbers, die dieser nach den vertraglichen Vereinbarungen gewährt, um das Grundstück (Erbbaurecht) zu erwerben.
2. Verwendungen auf das Erbbaugrundstück kommen regelmäßig dem Erbbauberechtigten dauerhaft zugute, wenn sich der Erbbauberechtigte in einem Erbbaurechtsbestellungsvertrag zur Errichtung eines bestimmten Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück verpflichtet und er bei Erlöschen des Erbbaurechts vom Grundstückseigentümer eine Entschädigung für das Gebäude in Höhe des Verkehrswerts erhält. In einer solchen Gebäudeherstellungsverpflichtung liegt deshalb regelmäßig keine Gegenleistung für die Bestellung eines Erbbaurechts, sodass die Errichtung des Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück keine Gegenleistung im Sinne von § 8 Abs. 1 GrEStG darstellt.

IBRRS 2011, 1533

OLG Koblenz, Urteil vom 15.09.2010 - 1 U 63/10
1. Die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung, gegebenenfalls auch schon die bloße stillschweigende Duldung ihrer Nutzung, ist auch bei längerfristiger Gestattung als Leihvertrag einzuordnen. Der Verleiher muss nicht Eigentümer der verliehenen Sache sein; als Ausfluss eines umfassenden Nutzungs- und Besitzrechts kann der Pächter auch dem Eigentümer den Gebrauch eines abgegrenzten Teils des Pachtobjekts auf schuldrechtlicher Grundlage rechtswirksam gestatten.*)
2. Zum Zurückbehaltungsrecht bei der Rückführung einer dem Eigentümer zum gelegentlichen Wohngebrauch überlassenen Betriebswohnung in die Nutzungsbefugnis des Pachtbetriebs.*)

IBRRS 2011, 1524

BVerfG, Beschluss vom 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08
Die analoge Anwendung mietrechtlicher Vorschriften zur Schließung gesetzlicher Schutzlücken ist verfassungsgemäß. Der Staat ist verpflichtet, gleichheitswidrige Schutzlücken im Mietrecht zu verhindern. Für Fachgerichte kann daraus die Pflicht erwachsen, Lücken mit den herkömmlichen Methoden der Auslegung und Lückenfüllung zu schließen.

IBRRS 2011, 1521

KG, Urteil vom 10.03.2011 - 8 U 187/10
Ist ein Mietvertrag über Gewerberäume wirksam gekündigt und renoviert der Vermieter nach dem Auszug des Mieters aber vor Beendigung des Mietverhältnisses die Mieträume, so dass eine Benutzung der Räume während der Zeit der Renovierung ausgeschlossen ist, ist die Miete trotz des Auszugs des Mieters während der Dauer der Renovierung auf Null reduziert.*)

IBRRS 2011, 1518

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 113/10
1. Eine bestimmte Mietzeit im Sinne des § 542 Abs. 2 BGB ist nicht nur im Fall einer Kalenderbestimmung, sondern auch dann vereinbart, wenn der Vertrag bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses dauern soll. Die Parteien können die Dauer des Mietverhältnisses an ein beliebiges zukünftiges Ereignis binden. Entscheidend ist, ob der Eintritt des Ereignisses gewiss oder ungewiss ist.
2. Ein Miet- oder Pachtvertrag, bei dem die Gefahr besteht, dass er ohne Zutun der Parteien niemals enden wird, ist kein befristeter Vertrag: Hängt der Fortbestand des Vertrages von einem Ereignis ab, von dem nicht bekannt ist, ob es jemals eintritt, ist er als Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit anzusehen.

IBRRS 2011, 1512

LG Berlin, Urteil vom 18.03.2010 - 67 S 422/09
1. Die Ankündigung der Modernisierung einer Mietwohnung (§ 544 BGB) muss für den Mieter erkennen lassen, worin die Wohnwertverbesserung oder Energieeinsparung liegen soll.
2. Weiter ist in der Ankündigung der Zustand der Wohnung nach der Modernisierung - auch unter Berücksichtigung der nach dem Gesetz nur vorläufigen Angaben - hinreichend beschrieben werden. Dies gilt vor allem für sehr kleine Wohnungen, bei denen die Frage der möglichen Möblierung oder Grundrissveränderungen erhebliche Bedeutung erlangt.

IBRRS 2011, 1444

LG Hamburg, Urteil vom 28.10.2010 - 307 S 55/10
1. Bei einer so einschneidenden Willenserklärung wie einer Eigenbedarfskündigung ist vom Vermieter zu erwarten, dass er die Formalien einhält; ansonsten liegt eine schuldhafte Vertragsverletzung vor.*)
2. Der Mieter darf sich insoweit anwaltlicher Hilfe bedienen; deren Kosten trägt der Vermieter.*)

IBRRS 2011, 1443

OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2011 - 30 U 53/10
Das Schriftformgebot gilt nicht für nur unwesentliche Teile des Mietobjekts, bei denen nach dem Inhalt des Vertrages einer Partei, in der Regel dem Vermieter, ein Leistungsbestimmungsrecht zusteht, etwa bei solchen Kellerräumen, die erkennbar nur nebensächliche Bedeutung haben; dann genügt es unter Umständen, deren Anzahl anzugeben. Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für Stellplätze; hier ist keine genaue Angabe nötig, wenn nach dem Mietvertrag nicht einmal ihre genaue Anzahl als vertragswesentlich angesehen wird.

IBRRS 2011, 1441

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2011 - 3 U 77/10
1. Trotz eines Wechsels im Gesellschafterbestand bleibt die Identität und Vermieterstellung bei einer Außengesellschaft bürgerlichen Rechts, stets gewahrt. Die rechtsfähige Außen-GbR ist vom Gesellschafterbestand unabhängig.
2. Einrichtungen, mit denen der Mieter die Mietsache versehen hat und die er bei seinem Auszug wegnehmen darf, sind nur solche beweglichen Sachen, die körperlich mit der Mietsache verbunden werden, um deren wirtschaftlichem Zweck zu dienen. Keine Einrichtungen sind insbesondere Möbel, Inventarstücke und sonstige bewegliche Gegenstände, die der Mieter auf das Grundstück gebracht hat.

IBRRS 2011, 1425

BFH, Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10
Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.01.2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, zur Istbesteuerung).*)

IBRRS 2011, 1418

LG Itzehoe, vom 17.12.2010 - 9 S 23/10
Der Umstand, dass der Vermieter die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung, die nach § 2 Nr. 4 a und b BetrKV umlagefähig sind, nicht in der Abrechnung aufgeführt hat, begründet keinen formellen Mangel der Heizkostenabrechnung.
