Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 1531OLG Naumburg, Urteil vom 02.07.2009 - 1 U 3/09
1. Zum Rechtscharakter eines Rahmenvertrages über die Gestellung eines Autokrans einschließlich des Kranführers.*)
2. Eine vertragliche Vereinbarung, welche den Verantwortungsbereich des Kranführers abweichend von allgemeinen technischen Regelwerken begrenzt, ist zulässig und zumindest für den internen Schadensausgleich zwischen den Vertragspartnern auch wirksam.*)
VolltextIBRRS 2010, 1519
LG Hamburg, Beschluss vom 07.08.2009 - 309 S 66/09
Jede Unklarheit über einen stillschweigenden Vertragsschluss geht zu Lasten des Maklers.
VolltextIBRRS 2010, 1510
AG Wedding, Beschluss vom 08.04.2010 - 9 C 477/09
1. Der Streitwert einer Klage auf Beseitigung einer Parabolantenne bemisst sich nach dem Wert des Wertverlustes infolge der Beeinträchtigung durch eine optische und/oder eine Substanzbeeinträchtigung des Hauses.
2. Ohne Substanzbeeinträchtigung richtet sich der Streitwert allein nach der optischen Beeinträchtigung, die regelmäßig nicht mit mehr als dem Mindeststreitwert von 300 Euro zu bemessen ist.
VolltextIBRRS 2010, 1459
OLG Rostock, Urteil vom 08.10.2009 - 3 U 137/08
1. Für den Mietgegenstand sind nicht nur die vermieteten Räume bestimmbar zu bezeichnen, sondern auch mitvermietete Stellplätze, Freiflächen und sonstige Nebengelasse.*)
2. Treffen Vertragsparteien eine Nachtragsvereinbarung zu einem Mietvertrag, bedarf es für die Wahrung der Schriftform einer lückenlosen Bezugnahme auf alle Schriftstücke, aus denen sich die wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ergeben. Eine solche Urkunde, die ihrerseits dem Schriftformerfordernis genügt, heilt den Mangel vorher errichteter Urkunden.*)
3. Die Ausübung einer stillschweigenden Option bedarf nicht der Schriftform, um das Schriftformerfordernis des § 550 BGB für den gesamten Vertrag nicht zu verletzen, denn die Ausübung bzw. Nichtausübung der Option stellt eine auflösende Bedingung dar.*)
VolltextIBRRS 2010, 1396
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.06.2009 - 7 S 11261/08
Der Vermieter einer öffentlich geförderten Wohnung kann die Kosten für Schönheitsreparaturen nachträglich ansetzen und dadurch die Miete erhöhen, sofern er diese Kosten nicht angesetzt und die Schönheitsreparaturen stattdessen in unwirksamer Weise den Mietern auferlegt hat.
VolltextIBRRS 2010, 1395
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.01.2010 - 33 C 3805/09-51
Die Stromkosten der Entlüftungsanlage können nicht als mietvertagliche Position "Beleuchtungskosten" angeführt werden. Im Übrigen können die Stromkosten der Entlüftungsanlage im Wohnhaus nicht ohne Vereinbarung auf die Mietpartei abgewälzt werden.
VolltextIBRRS 2010, 1389
BGH, Urteil vom 17.03.2010 - VIII ZR 70/09
Zu den an eine Eigenbedarfskündigung zu stellenden formellen Anforderungen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1367
OLG München, Beschluss vom 19.02.2010 - 32 W 827/10
Bewilligt das Gericht der ersten Instanz durch Beschluss eine Räumungsfrist, obwohl diese Bewilligung im Urteil erfolgen hätte müssen, so ist auf die sofortige Beschwerde dieser Beschluss ohne Sachprüfung aufzuheben.*)
VolltextIBRRS 2010, 1363
BGH, Urteil vom 03.03.2010 - XII ZR 131/08
Zur Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts in einem Einkaufszentrum, wenn dem Mieter zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt, ihm aber kein Sortiments- und Konkurrenzschutz gewährt wird.*)
IBRRS 2010, 1361
BGH, Urteil vom 17.03.2010 - XII ZR 108/08
Zur Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Änderung der vorgesehenen Mieterstruktur.*)
VolltextIBRRS 2010, 1332
BGH, Urteil vom 10.02.2010 - VIII ZR 222/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1298
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1271
OLG Dresden, Urteil vom 25.06.2009 - 8 U 402/09
Die Verwendung einer Formularklausel, nach welcher die verbrauchsunabhängigen Anteile der Kosten der Wasserversorgung (Betriebskosten) eines Miethauses wohnflächenunabhängig umgelegt werden, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2010, 1270
LG Heidelberg, Urteil vom 26.02.2010 - 5 S 95/09
1. Äußere Einwirkungen auf die Mietsache wie Lärm stellen einen Mangel dar, wenn sie nicht vertraglich vorausgesetzt sind. Fehlt es an einer konkreten Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf das Wohnumfeld und die davon ausgehende Lärmbeeinträchtigung, so ist der geschuldete Standard durch Auslegung zu ermitteln, wobei maßgebend auf die Verkehrsanschauung abzustellen ist.*)
2. Nach der Verkehrsanschauung kann nicht schon jede nachteilige Veränderung des Wohnumfeldes und der Geräuschsituation als Mangel der Mietsache angesehen werden. Maßgeblich ist, ob der Mieter bestimmte Eigenschaften seines Wohnumfeldes als unveränderlich voraussetzen durfte oder ob er mit bestimmten nachteiligen Veränderungen rechnen musste.*)
3. Fehlt es an einer hierauf bezogenen Beschaffenheitsvereinbarung, so gilt: Der Mieter darf als vertraglich vorausgesetzte Beschaffenheit der Mietsache erwarten, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Werden diese eingehalten, so liegt ein Mangel der Mietsache nur ausnahmsweise dann vor, wenn Lärmbelästigungen - etwa wegen der Eigenart der Geräusche - dennoch objektiv zu einer Gebrauchswertbeeinträchtigung führen.*)
4. Geräusche, die nach Art und Intensität gebietstypisch sind, begründen keinen Mangel.*)
VolltextIBRRS 2010, 1269
LG Hamburg, Urteil vom 15.12.2009 - 316 S 14/09
1. Bei der Beurteilung der Frage der Einhaltung technischer Normen ist grundsätzlich der bei der Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen.
2. Die Einhaltung der technischen Normen allein schließt nicht aus, dass es dessen ungeachtet durch besondere Lärmquellen im Einzelfall zu nicht mehr hinnehmbaren Lärmbelästigungen kommt.
3. Das Betreten von den Lärm nicht dämpfenden Fußbodenbelägen wie Fliesen und Laminat mit Schuhen mit harten Absätzen unterfällt in einem Mehrfamilienhaus, insbesondere einem akustisch anfälligen Altbau, nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung; es ist zumutbar, derartige Schuhe an der Wohnungseingangstür auszuziehen.
VolltextIBRRS 2010, 1267
OLG München, Urteil vom 31.03.2009 - 5 U 3484/08
1. Der Beginn der kurzen Verjährungsfrist im Mietrecht setzt voraus, dass eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters stattfindet: er soll in die Lage versetzt werden, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache zu machen.
2. Diese Frist beginnt nicht vor der Durchführung einer vereinbarten Begehung der Mietsache; die Übergabe der Schüssel an den Hausmeister genügt an deren Stelle nicht.
VolltextIBRRS 2010, 1265
LG Mainz, Beschluss vom 20.01.2004 - 3 T 16/04
Die Kosten eines zur Begründung der Mieterhöhung eingeholten Sachverständigengutachtens sind nicht als Vorbereitungskosten erstattungsfähig.*)
VolltextIBRRS 2010, 1263
KG, Urteil vom 14.12.2009 - 12 U 13/09
1. Haben die Parteien nach Verhandlungen über eine Änderung der Miethöhe sowohl für das Übersenden des Entwurfs der Vereinbarung als auch für das Übermitteln des vom Mieter unterschriebenen Exemplars sowie für das Übermitteln der Unterschrift des Vermieters auf der Vereinbarung den Weg des Telefax gewählt, haben sie eine vertraglich vereinbarte Schriftform für Vertragsänderungen einvernehmlich abgeändert.*)
2. In einem solchen Fall kann dahinstehen, ob nach § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Wahrung der Schriftform jedenfalls eine der Parteien einen unterschriebenen Brief übermitteln muss.*)
VolltextIBRRS 2010, 1225
BGH, Urteil vom 27.11.2009 - LwZR 16/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1211
BGH, Urteil vom 27.11.2009 - LwZR 15/09
Die identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite zunächst in eine offene Handelsgesellschaft und danach - formwechselnd - in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§§ 190 ff. UmwG), die nunmehr als Pächterin auftritt, bedeutet keine Überlassung der Pachtsache an einen Dritten (Fortführung von Senat, BGHZ 150, 365).*)
VolltextIBRRS 2010, 1205
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - IV ZR 70/05
Ein auf Ausgleich nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB in Anspruch genommener Gesamtschuldner kann dem nicht entgegenhalten, der ausgleichsberechtigte Gesamtschuldner hätte mit Erfolg die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gläubiger erheben können.*)
VolltextIBRRS 2010, 1204
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.02.2010 - 3 U 5/09
Zur Haftung des Rechtsanwalts auf entgangenen Gewinn wegen nicht sachgerechter Betreibung einer Räumungssache.
VolltextIBRRS 2010, 1190
BGH, Urteil vom 27.11.2009 - LwZR 17/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 1145
OLG Nürnberg, Urteil vom 10.02.2010 - 12 U 1306/09
1. Eine zu kurze unangemessene Nachfristsetzung vor Ausspruch der Kündigung setzt lediglich eine angemessene Frist in Gang, auch wenn die Dauer der Nachfrist vertraglich vereinbart war. Statt vereinbarter zwei Wochen wurde lediglich eine Frist von einer Woche gesetzt, sodann mit dem Ausspruch der Kündigung zwei Wochen gewartet.
2. Die fristlose Kündigung eines Pachtvertrags muss im Rahmen der nach § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB zu beachtenden angemessenen Frist im Sinne von § 314 Abs. 3 BGB ausgesprochen werden. Ein Zuwarten von mehr als 14 Monaten überschreitet die Grenze des angemessenen Zeitraums.
3. Es liegt kein Schriftformverstoß vor, wenn zumindest das Gesamtanwesen, das vermietet werden soll, benannt ist, unabhängig davon, welche Größe und Ausstattung es im Einzelnen aufweist. Der Größe und Lage der einzelnen Geschosse, eines Parkplatzes, eines Biergartens und eines Hofraums, kommt keine vertragsbestimmende Bedeutung zu, selbst wenn die Lücken im Text nicht ausgefüllt wurden und keine Anlagen (Pläne) beigefügt sind.
IBRRS 2010, 1108
LG Hamburg, Urteil vom 05.11.2009 - 307 S 75/09
1. Die Versäumung der Klagefrist des § 558b BGB führt zur Unzulässigkeit (nicht Unbegründetheit) der Mieterhöhungsklage.*)
2. Fristwahrend ist nicht (a. A. Abt. 509 des AG Hamburg-Blankenese, ZMR 2009, 538) die Einreichung der Klage beim unzuständigen Gericht nebst demnächstiger Zustellung durch das erst nach Fristablauf angerufene zuständige Gericht.*)
3. Beförderungsfehler zwischen "gemeinsamer Annahmestelle" und zuständigem Gericht muss der Kläger sich - ähnlich wie bei Einschalten der Post - zurechnen lassen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1106
BGH, Urteil vom 10.03.2010 - VIII ZR 144/09
1. Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche mit einer "ca."- Angabe versehen ist, liegt ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel dann vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10% unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels ist nicht eine zusätzliche Toleranzspanne anzusetzen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 133/03, IBR 2005, 1021 - nur online).*)
2. Für die Berechnung der Minderung ist in diesem Fall ebenfalls die prozentuale Unterschreitung der vereinbarten Quadratmeterzahl maßgebend und nicht eine um eine Toleranzspanne verringerte Flächenabweichung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, IBR 2005, 1021 - nur online).*)
IBRRS 2010, 1105
LG Itzehoe, Urteil vom 09.07.2009 - 7 O 191/08
Bei Gewerberäumen gehört es regelmäßig zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, dass die Hauseingangstür zu den gewerblichen Geschäftszeiten geöffnet ist und den Kunden nicht erst über eine Schließanlage, auf Klingeln, Zugang gewährt werden muss.*)
VolltextIBRRS 2010, 1103
LG Münster, Urteil vom 26.11.2009 - 8 S 131/09
Modernisierungskosten können auf alle Wohnungen im Gebäude nach dem Flächen-Maßstab umgelegt werden.
VolltextIBRRS 2010, 1102
LG Münster, Urteil vom 07.01.2010 - 8 S 185/09
Zu der Frage, ob die Enstehung und Ablagerung des sog. Biofilms in den Trinkwaserleitungen einen Mangel der Mietwohnung darstellen.
VolltextIBRRS 2010, 1071
LG Hamburg, Urteil vom 17.09.2009 - 307 S 39/09
Grundsätzlich hat der Vermieter die Beweislast dafür, dass es sich nicht um von außen eindringende oder im Mauerwerk aufsteigende Feuchtigkeit handelt. Ferner muss der Vemieter beweisen, dass das Gebäude nach dem Stand der Technik zur Bauzeit frei von wärmetechnischen Baumängeln ist und hieran gemessen keine aus dem Rahmen fallende Beheizungs- oder Belüftungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, um den Schaden zu vermeiden.
VolltextIBRRS 2010, 1069
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.07.2009 - 5 W 109/09
Der Streitwert im Rahmen der Anfechtungsklage wegen Ungültigerklärung des Beschlusses über die Jahresabrechnung, ist an der den Kläger tatsächlich belastenden Kaltwasserposition festzumachen.
VolltextIBRRS 2010, 1067
LG München I, Urteil vom 30.09.2009 - 15 S 6274/09
Die Schönheitsreparatur-AGB, wonach der Mieter die Pflicht übernimmt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen" führt zur Gesamtunwirksamkeit der Abwälzungsklausel.
VolltextIBRRS 2010, 1061
OLG München, Beschluss vom 02.02.2010 - 25 U 4388/09
Der Rechtsschutzversicherer kann sich nicht auf Vorvertraglichkeit berufen, wenn der Versicherungsnehmer als Vermieter im Grundprozess nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter Schadensersatz wegen Nichtbeseitigung während der Mietzeit verursachter Schäden bei Auszug verlangt.
VolltextIBRRS 2010, 1053
LG Gießen, Beschluss vom 13.10.2009 - 1 S 71/09
1. Anwaltskosten sind nur zu ersetzen, soweit sie auch erforderlich sind.
2. Dies ist bei einem unternehmerischen Großvermieter für eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs und für ein außergerichtliches Räumungsverlangen zu verneinen.
VolltextIBRRS 2010, 1052
LG Gießen, Beschluss vom 04.09.2009 - 1 S 71/09
1. Anwaltskosten sind nur zu ersetzen, soweit sie auch erforderlich sind.
2. Dies ist bei einem unternehmerischen Großvermieter für eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs und für ein außergerichtliches Räumungsverlangen zu verneinen.
VolltextIBRRS 2010, 1051
OLG Köln, Urteil vom 22.12.2009 - 22 U 9/09
1. Die Klausel:
"§ 8 Minderung, Aufrechnung Zurückbehaltungsrecht
1. Der Mieter kann gegen die Miete weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder die Miete mindern. Hiervon ausgenommen sind Forderungen des Mieters wegen Schadenersatz für Nichterfüllung oder Aufwendungsersatz infolge eines anfänglichen oder nachträglichen Mangels der Mietsache, den der Vermieter wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat, und andere Forderungen aus dem Mietverhältnis T soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
Die Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn der Mieter seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt hat.
2. Die Erstattung etwaiger im Wege der Aufrechnung geltend gemachter Gegenforderungen des Mieters aus dem Mietverhältnis erfolgt in monatlichen Teilbeträgen, die 30% der jeweiligen Monatsmiete nicht übersteigen dürfen.
3. Eine Aufrechnung gegen Nebenkosten oder eine Minderung der Nebenkosten durch den Mieter ist unzulässig."
ist in einem Gewerberaummietvertrag zulässig.
2. Auch in gewerblichen Mietverhältnissen ist der Vermieter verpflichtet, die Abrechnungen innerhalb angemessener Zeit zu erstellen. Als angemessen gilt - entsprechend § 556 Abs. 3 BGB - ein Zeitraum von einem Jahr. Erfolgt die Abrechnung innerhalb dieses Zeitraums nicht, kann der Mieter im bestehenden Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des auf den abzurechnenden Zeitraum entfallenden Betrags geltend machen, § 273 BGB. Dies wird als im laufenden Mietverhältnis ausreichendes "Druckmittel" angesehen, des weitergehenden Rechts auf Rückzahlung der geleisteten Nebenkosten bedarf es nicht. Ist das Mietverhältnis dagegen beendet, versagt dieses Druckmittel. Dem Mieter wird - in ergänzender Vertragsauslegung - ein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Betriebskostenvorschüsse zugestanden, ohne dass er zunächst auf Abrechnung klagen müsste.
3. Auch der Anspruch auf Abrechnung unterliegt als ebenfalls schuldrechtlicher Anspruch im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB der Verjährung, und zwar der allgemeinen, dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in der der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Dieser Zeitpunkt entspricht demjenigen, in dem nach allgemeinen Grundsätzen die Verjährung von Nachzahlungs- und Rückzahlungsansprüche beginnt, grundsätzlich also mit dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung erteilt wird oder spätestens hätte erteilt werden müssen.
VolltextIBRRS 2010, 1050
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.03.2009 - 3 U 33/08
1. An die Feststellung eines Erlasses von Pachtzinsen gemäß § 397 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen, entsprechende Vereinbarungen sind im Zweifel eng auszulegen und sämtliche relevanten Begleitumstände sind zu berücksichtigen, da grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine Partei einen einmal begründeten Anspruch aufgeben will.
2. Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen eines Erlasses trägt der Pächter.
VolltextIBRRS 2010, 1049
KG, Urteil vom 05.02.2009 - 12 U 122/07
1. Weicht die tatsächliche Fläche eines Gewerbemietobjektes um mehr als 10% von der vertraglich vereinbarten Fläche ab, begründet das regelmäßig die Annahme eines Mangels i.S.d. § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB, der eine Minderung der Miete rechtfertigt. Bei einer geringeren Flächenabweichung hat der Mieter zur Rechtfertigung einer Minderung darzulegen, dass dadurch der vertragsgemäße Gebrauch erheblich beeinträchtigt wird.
2. Bezugsgröße für die Flächenberechnung im Gewerbemietrecht ist mangels gesetzlicher Definition von Mietfläche der im Vertrag niedergelegte Parteiwille zum Berechnungsmodus, der gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln ist.
3. Eine Abrechnung ist formell wirksam, wenn sie die einzelnen Posten, deren jeweilige Gesamtkosten, den Umlageschlüssel dieser Kosten nach Fläche, die anteiligen Kosten und schließlich die Differenz zwischen den gezahlten Vorschüssen und den berechneten Betriebskosten beinhaltet.
VolltextIBRRS 2010, 1024
BGH, Urteil vom 26.02.2010 - V ZR 98/09
Die unwirksame Zustellung des Mahnbescheids hindert den Eintritt der Verjährungshemmung nicht, wenn der Anspruchsinhaber für die wirksame Zustellung alles aus seiner Sicht Erforderliche getan hat, der Anspruchsgegner in unverjährter Zeit von dem Erlass des Mahnbescheids und seinem Inhalt Kenntnis erlangt und die Wirksamkeit der Zustellung ebenfalls in unverjährter Zeit in einem Rechtsstreit geprüft wird.*)
VolltextIBRRS 2010, 1000
BGH, Beschluss vom 16.02.2010 - VIII ZB 74/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0999
AG Kassel, Urteil vom 04.01.2010 - 453 C 4954/09
Die aufgrund Vereinbarung oder gemäß § 556b BGB im Voraus zu zahlende Miete ist bis zum 3. Werktag des Monats dem Vermieter gutzubringen, d. h. der Mieter muss eine Zahlung nicht mehr nur bis zur vereinbarten Frist anweisen, sondern dafür sorgen, dass die angewiesenen Gelder bis zur vereinbarten Frist der Hausbank des Vermieters gutgeschrieben werden.
VolltextIBRRS 2010, 0984
AG Bernau, Urteil vom 08.12.2009 - 10 C 248/09
Eine fortdauernde unpünktliche Zahlung des Mietzinses stellt für den Vermieter einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages dar.
VolltextIBRRS 2010, 0983
OLG Rostock, Urteil vom 10.12.2009 - 3 U 253/08
1. Stehen dem Gläubiger gegenüber dem Schuldner Forderungen aus mehreren Schuldverhältnissen zu, kann der Schuldner bestimmen, auf welche dieser Forderungen er leistet.*)
2. Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Versorgung von Räumen mitzuübernehmen, die Dritten überlassen sind oder vom Vermieter genutzt werden. Auch die Kosten, die auf leerstehende Räume entfallen, hat nicht der Mieter zu tragen.*)
VolltextIBRRS 2010, 0981
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.02.2010 - 2 AR 30/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden vom Gerichtsstand des § 29a ZPO Ansprüche des Vermieters aufgrund eines selbständigen Gewähr-, Garantie- oder Bürgschaftsvertrages gegen einen Dritten, der nicht Partei eines Miet- oder Pachtvertrages über Räume, dessen Anbahnung oder Abwicklung ist, nicht erfasst.
VolltextIBRRS 2010, 0980
LG Dortmund, Beschluss vom 01.03.2010 - 2 T 5/10
1. Zum Umfang der Deckungserweiterung einer Haftpflichtversicherung auf Mietsachschäden.
2. Die Benutzung eines Rollschreibtischstuhles im Wohnbereich fällt nicht unter eine an sich vertragsgemäße, jedoch überbordende Nutzung (quantitative Abweichung), sondern unter eine schon ihrer Art nach falsche Benutzung der Mietsache (qualitative Abweichung), so dass dadurch verursachte Haftpflichtansprüche erfasst sind.
VolltextIBRRS 2010, 0969
LG Berlin, Beschluss vom 05.01.2010 - 65 T 162/09
Verstößt der Vermieter gegen die titulierte Pflicht zur Beheizung der Wohnung, so kann gegen ihn ein Ordnungsgeld selbst dann noch festgesetzt werden, wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist.
VolltextIBRRS 2010, 0968
LG Berlin, Urteil vom 19.01.2010 - 65 S 285/09
1. Verzögern sich die Modernisierungsarbeiten gegenüber der Terminplanung entsprechend dem Mitteilungsschreiben zur Modernisierungsduldung geringfügig bzw. kommt es zu einer geringfügigen Überschreitung der angesetzten Dauer der Modernisierungsarbeiten, so kann dies unbeachtlich sein.
2. Der Anbau von Balkonen ist vorrangig eine Maßnahme, die tatsächlich den Wohnwert verbessert, und keine nur Herstellung eines allgemein üblichen Zustandes - zumindest in Berlin.
3. Zu der Frage, wann eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung für den Mieter unzumutbar ist.
VolltextIBRRS 2010, 0966
LG Berlin, Urteil vom 14.09.2009 - 67 S 44/09
Selbst wenn der Vermieter über mehrere Jahre keine Betriebskosten abgerechnet hat bzw. wegen Nachzahlungen aufgrund verspäteter Abrechnung ausgeschlossen ist, steht dies einer Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen nicht entgegen.
VolltextIBRRS 2010, 0950
BSG, Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R
Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht des Gerichts bei der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (Vorliegen eines schlüssigen Konzepts des Grundsicherungsträgers).*)
VolltextIBRRS 2010, 0948
BFH, Urteil vom 20.08.2009 - V R 70/05
Die Bundesrepublik Deutschland kann Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Steuer befreit sind (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken), nur durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gemäß Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG als Tätigkeiten "behandeln", die diesen juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen.*)
Volltext