Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2010, 0546BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 141/09
Bei Erhöhung einer Brutto- oder Teilinklusivmiete kann der Vermieter die erforderlichen Angaben zu den in der Miete enthaltenen Betriebskosten im Prozess über die Mieterhöhung nachholen. Für eine solche Nachbesserung oder Nachholung des Mieterhöhungsverlangens gilt die Sperrfrist im Hinblick auf eine vorangegangene Mieterhöhung, die infolge einer Teilzustimmung des Mieters zum ursprünglichen Mieterhöhungsverlangen wirksam geworden ist, nicht.*)
VolltextIBRRS 2010, 0511
LG Münster, Urteil vom 26.02.2009 - 8 O 378/08
Der Käufer einer Eigentumswohnung kann wegen eines autistisch behindertem und ständig schreiendem Kindes auf dem Nachbargrundstück keine nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Ein wegen seiner Behinderung auffälliger Mensch ist kein Sachmangel angemieteter oder gekaufter Räumlichkeiten.*)
VolltextIBRRS 2010, 0509
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2009 - 9 U 174/08
1. Eine Klausel, dass "die Heiz- und Nebenkosten, die üblicherweise vom Mieter zu tragen sind" umgelegt werden sollen, ist hinreichend bestimmt.
2. Nach dieser Klausel muss der Mieter sämtliche Betriebkosten gemäß der Anlage 3 zu § 27 der II. BV (jetzt § 2 BetrKV) tragen.
VolltextIBRRS 2010, 0508
AG Langen, Urteil vom 27.10.2008 - 57 C 207/08 (07)
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0466
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
1. Hinsichtlich eines auf § 91a Abs. 1 ZPO beruhenden Teils der Kostenentscheidung kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen dieser Bestimmung verkannt habe. Dagegen kann sie nicht geltend machen, dass das Berufungsgericht die Erfolgsaussichten des übereinstimmend für erledigt erklärten Anspruchs unzutreffend beurteilt habe, weil andernfalls ein zur Überprüfung einer solchen Kostenentscheidung vom Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel eröffnet würde (Anschluss an BGH, Urteile vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, WRP 2008, 499 - Planfreigabesystem, und vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411).*)
2. Eine ordnungsgemäße Abrechnung über Brennstoffkosten erfordert nur die summenmäßige Angabe der Verbrauchswerte und der dafür angefallenen Kosten. Eine aus sich heraus vollständige Überprüfbarkeit dieser Angaben auf ihre materielle Richtigkeit ist nicht erforderlich, sondern bleibt einer auf Verlangen des Mieters zu gewährenden Belegeinsicht vorbehalten.*)
IBRRS 2010, 0464
BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 137/09
Zur Geltendmachung von Betriebskosten im preisgebundenen Wohnraum genügt es, wenn der Vermieter den Umfang der umzulegenden Betriebskosten durch Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 II. BV umschreibt und die Höhe der ungefähr zu erwartenden Kosten durch den Gesamtbetrag der geforderten Vorauszahlungen mitteilt. Einer Aufschlüsselung der Vorauszahlungen auf die einzelnen Betriebskosten bedarf es nicht.*)
IBRRS 2010, 0452
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0424
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - XII ZR 22/07
1. Der Vermieter von Geschäftsräumen ist zur Abrechnung über die Nebenkosten, auf die der Mieter Vorauszahlungen geleistet hat, innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Diese Frist endet regelmäßig zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums.*)
2. Die Abrechnungsfrist ist keine Ausschlussfrist. § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, der für die Wohnraummiete den Ausschluss von Betriebskostennachforderungen anordnet, die der Vermieter später als zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums verlangt, ist auf die Geschäftsraummiete nicht analog anwendbar.*)
3. Für die Annahme einer konkludenten Änderung des Umfangs der vereinbarten Nebenkosten reicht es nicht aus, dass der Vermieter einzelne vereinbarte Nebenkostenpositionen über längere Zeit nicht abgerechnet hat. Vielmehr bedarf es hierfür weiterer Anhaltspunkte.*)
IBRRS 2010, 0399
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 313/08
Einer Schadensersatzklage des Mieters gegen den Vermieter auf Wiedereinräumung der Besitz- und Mietrechte an der ehemaligen Wohnung, die der Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters geräumt hat, kann nach Veräußerung der Wohnung durch den Vermieter nicht stattgegeben werden, ohne dass geklärt wird, ob dem Vermieter die Wiedereinräumung dieser Rechte noch möglich ist.*)
IBRRS 2010, 0375
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 39/09
Bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung ist die Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Räume des Galeriegeschosses nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften deswegen nicht zur Wohnfläche zu rechnen sind, weil sie zu weniger als der Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von mehr als 2,20 m aufweisen und deshalb nicht als Aufenthaltsräume gelten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08, IMR 2009, 371 = NJW 2009, 3421).*)
VolltextIBRRS 2010, 0373
OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2009 - 1 U 579/09
1. Auch ohne ausdrückliche Regelung kann die Auslegung des Pachtvertrags ergeben, dass die Nutzung einer Gaststätte auch für Raucher vertraglich geschuldet ist.*)
2. Beschränkungen aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz begründen allerdings keinen Mangel der Pachtsache; insoweit trägt der Pächter das Verwendungsrisiko.*)
VolltextIBRRS 2010, 0372
AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 18.11.2009 - 5 C 337/09
Bei der Frage der Verjährung von Ansprüchen aus einem Dauerschuldverhältnis, z.B. aus einem Mietvertrag, ist für jeden Anspruch gesondert zu prüfen, ob er auf ein einmaliges oder ein dauernd positives Verhalten gerichtet ist. Anders als der Anspruch des Pächters gemäß § 581 Abs. 1 Satz 1 BGB findet § 199 Abs. 5 BGB auf den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf eine vereinbarte anfängliche Instandsetzung der Mietsache keine entsprechende Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2010, 0358
BGH, Beschluss vom 12.01.2010 - VIII ZB 64/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0350
BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - VIII ZR 175/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0339
BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IV ZR 188/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0324
BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 48/09
1. Der Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abziehen und Wiederherstellen einer Parkettversiegelung sind keine Schönheitsreparaturmaßnahmen im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV.*)
2. Die Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen stellt eine einheitliche Rechtspflicht dar. Ist diese Pflicht formularvertraglich so ausgestaltet, dass sie hinsichtlich der zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs der Schönheitsreparaturen den Mieter übermäßig belastet, so ist die Klausel nicht nur insoweit, sondern insgesamt wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, WuM 2009, 286).*)
VolltextIBRRS 2010, 0316
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 345/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0299
BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 177/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0291
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2009 - 9 U 42/09
1. Gewerberäume, die in einem in den 20er-Jahren des vorigen Jahrhunderts errichteten und 1936 erweiterten Gebäude liegen und als Büroräume vermietet worden sind, sind nicht deshalb mangelhaft, weil die Innentemperaturen in den Sommermonaten aufgrund von Sonneneinstrahlung mehrfach und über längere Zeiträume mehr als 26° C betragen.*)
2. Die Verordnung über Arbeitsstätten vom 12. August 2004, die Arbeitsstättenrichtlinien und die DIN 1946-2 enthalten keine Aussage darüber, ab welchen durch Sonneneinstrahlung verursachten Innentemperaturen Gewerbemieträume einen Mietmangel aufweisen.*)
3. Der Mieter, der eine übermäßige Erwärmung der Mieträume geltend macht, muss im Einzelnen darlegen, welche Temperaturen in den angemieteten Räumen erreicht wurden.*)
VolltextIBRRS 2010, 0290
OLG Bamberg, Urteil vom 08.10.2009 - 1 U 34/09
1. Es wird daran festgehalten, dass dem Gebäudeversicherer des Vermieters, dem der Regress gegen den (einfach) fahrlässig handelnden Mieter verwehrt ist, gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters auch dann ein Ausgleichsanspruch analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG zusteht, wenn der Rückgriff nach dem Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer (RVA) ausgeschlossen ist (im Anschluss an Senat, Urteil vom 11.10.2007 - 1 U 114/07 -).*)
2. Als Anspruchsteller trägt der Gebäudeversicherer die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a. F. und somit auch für das Vorliegen lediglich einfacher Fahrlässigkeit des Mieters. Da jedoch die Feststellung des Verschuldensgrades der Gerichtsseite obliegt, genügt es insoweit, dass der Gebäudeversicherer einen Sachverhalt vorträgt (und erforderlichenfalls nachweist), der einen Schluss auf einen solchen Verschuldensgrad zulässt.*)
3. Soweit sich der Haftpflichtversicherer allerdings auf ein grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten des bei ihm versicherten Mieters beruft, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast. Der Gebäudeversicherer ist in einem solchen Fall also nicht gehalten, die Möglichkeit eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens der Mieterseite auszuräumen.*)
IBRRS 2010, 0270
LG Duisburg, Urteil vom 28.01.2009 - 13 T 180/08
1. Maßgebend ist bei der Festsetzung des Streitwerts des selbständigen Beweisverfahrens der Streitwert der Hauptsache, weil es sich um einen vorgezogenen Hauptsachebeweis handelt.
2. Der Wert einer angemessenen Mietminderung ist bei Ansprüchen auf Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen anzusetzen.
VolltextIBRRS 2010, 0268
AG Bernau, Urteil vom 03.02.2009 - 10 C 447/08
Räumungsprozess gegen den Wohnraummieter: Verwertbarkeit im Verfahrensverlauf vorgebrachter Gründe für eine außerordentliche Kündigung*)
VolltextIBRRS 2010, 0267
AG Köln, Beschluss vom 25.02.2009 - 288 M 279/09
Die Schuldnerin hat keinen Anspruch auf Räumungsschutz wegen Suizidalität, wenn sie auf Grund einer paranoid-halluzinatorischen Psychose krankheitsbedingt selbst nicht in der Lage ist, notwendige Handlungen vorzunehmen, sich jedoch bereits in psychiatrischer Behandlung befindet und bereits eine Betreuung mit umfassendem Aufgabengebiet angeordnet ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 0266
AG Steinfurt, Urteil vom 05.03.2009 - 4 C 310/08
1. Ist der für den Stellplatz im Mietvertrag ausgewiesene Mietzins im Mietvertrag enthalten, so handelt es sich insofern um zwei Mietverträge innerhalb eines Vertragsformulars, der über die Wohnung und der über den Stellplatz.
2. Eine Minderung über den vereinbarten Stellplatzmietzins hinaus, ist nicht gerechtfertigt, sofern die Wohnung unstreitig mangelfrei ist.
VolltextIBRRS 2010, 0262
AG Bonn, Urteil vom 30.03.2009 - 8 C 540/08
1. Mietvorauszahlung ist jede Mietleistung, die nach dem Inhalt des Mietvertrags Bezug zur Miete hat und mit ihr innerlich verbunden ist. Umfasst sind alle Entgelte, die der Mieter als Gegenleistung für den Gebrauch der Mietsache zahlt, die aber nicht vereinbarungsgemäß zu Bau- und Instandsetzungsarbeiten an der vermieteten Sache geleistet werden.
2. Die Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist grundsätzlich zulässig. Die vom Mieter übernommene Verpflichtung stellt sich rechtlich und wirtschaftlich als Teil des Entgelts für die Gebrauchsüberlassung dar.
3. Die im Rahmen des Mietzinses ausgewiesene Schönheitsreparaturkostenpauschale kann als keine im Voraus erbrachte Mieterleistung vereinbart werden, die der Mieter sukzessive wieder abwohnen oder abrufen darf.
4. Die Pauschale ist dann lediglich als Ausgleich für die sich aus der gewöhnlichen Abnutzung der Mietsache ergebenden Schönheitsreparaturen konzipiert und letztlich integraler Bestandteil des Mietzinses. Ein rückerstattbare Vorleistung des Mieters liegt hierin nicht.
VolltextIBRRS 2010, 0261
LG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2009 - 316 T 21/09
Gebührenstreitwert für die Feststellung der Mietminderungsberechtigung*)
VolltextIBRRS 2010, 0259
AG Tiergarten, Urteil vom 03.04.2009 - 9 C 1/07
Wohnraummiete: Verjährbarkeit des Anspruchs des Mieters auf Instandhaltung und Instandsetzung der mangelhaften Wohnung.*)
VolltextIBRRS 2010, 0255
AG Gummersbach, Urteil vom 20.04.2009 - 1 C 612/07
Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10% unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht.
VolltextIBRRS 2010, 0253
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - XII ZR 146/07
1. Bei der Prüfung, ob das nur von einem der beiden gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - entgegen § 181 BGB - vorgenommene Rechtsgeschäft von dem anderen konkludent genehmigt wurde, ist allein auf dessen Kenntnisstand abzustellen.*)
2. Gemäß § 421 Satz 1 BGB kann der Gläubiger frei wählen, welchen der Gesamtschuldner er in Anspruch nehmen will, soweit sich sein Vorgehen nicht als rechtsmissbräuchlich erweist. Dabei ist er grundsätzlich dem von ihm in Anspruch genommenen Gesamtschuldner gegenüber nicht verpflichtet, auf ausbleibende Zahlungen des anderen Gesamtschuldners hinzuweisen.*)
VolltextIBRRS 2010, 0251
AG Neuruppin, Urteil vom 06.05.2009 - 42 C 329/07
1. Während der Mietzeit steht es dem Mieter frei, die Wände in jeder gewünschten Farbgestaltung zu dekorieren. Zum Zeitpunkt der Rückgabe der Mietwohnung sind die Wände aber in einer unauffälligen Farbe zurückzugeben. Dies kann sowohl in einem formularmäßig gestalteten Mietvertrag vereinbart werden, gilt aber auch, wenn keine besondere Vereinbarung über die Farbgebung getroffen wurde.
2. Die vertragsgemäße Rückgabe des Vormieters in unauffälligen Farben soll dem Vermieter die Überlassung der Wohnung an einen Nachmieter ermöglichen oder erleichtern. Übernimmt aber der Nachmieter die Wohnung in der vorgefundenen Farbstellung, so entfällt der rechtfertigende Grund des Vermieters, von dem scheidenden Altmieter noch den Neuanstrich in unauffälligen Farben zu verlangen.
VolltextIBRRS 2010, 0250
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 162/07
1. Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten.
2. Dazu gehört eine Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können. Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist daher nicht allein anhand der wiedergegebenen Einzeltatsachen, sondern nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das er von den Verhältnissen des Unternehmens bzw. der Anlage vermittelt.
3. Dabei dürfen die Prospektverantwortlichen allerdings eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen.
4. Es ist für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die – weit zu verstehenden – Nebenleistungen einfließen. Dieser Trennung kommt für den Anleger deshalb eine besondere Bedeutung zu, da er nur so in die Lage versetzt wird, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit seiner Investition zu überprüfen.
5. Die Angaben zu der Mietgarantiebürgschaft sind unzutreffend , wenn sich aus dem Prospekt, der für den Anleger maßgeblichen Informationsquelle, nicht ergibt, dass die Bürgschaft nicht nur Ansprüche aufgrund der Mietgarantie absichert, sondern auch andere Forderungen betrifft. Auf diese Schmälerung des Umfangs der Bürgschaft sind die Anleger hinzuweisen.
VolltextIBRRS 2010, 0249
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.06.2009 - 24 U 242/08
Das Besichtigungsrecht des Eigentümers kann sich eindeutig aus den Regelungen des Mietvertrages ergeben. Darin kann die Besichtigung "während der üblichen Tageszeit" und werktags bis 19.00 Uhr geregelt werden. Auch der Samstag ist ein Werktag.
VolltextIBRRS 2010, 0248
AG Waldshut-Tiengen, Beschluss vom 06.07.2009 - 7 C 131/09
Aufgrund des Interesses des Vermieters an der Bezahlung der Miete sowie der Tatsache, dass er für diese Kosten in Vorleistung treten muss und es nicht gesichert ist, dass er dies zurückerhält, erscheint es hier verhältnismäßig lediglich die Warmwasserzufuhr zu unterbrechen.
VolltextIBRRS 2010, 0247
BGH, Beschluss vom 07.07.2009 - VIII ZR 140/08
Eine formularvertragliche Vereinbarung über eine Staffelmiete, die die Höhe der zu zahlenden Miete unmittelbar festlegt, unterliegt nicht der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle und ist nur insoweit unwirksam, wie sie über die damals zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht.
VolltextIBRRS 2010, 0246
BGH, Beschluss vom 14.07.2009 - VIII ZR 101/08
Die im Mietvertrag vereinbarte Vorauszahlung stellt eine Verfügung im Sinne von § 1124 Abs. 2 BGB dar ("eingezogen oder in anderer Weise verfügt").
VolltextIBRRS 2010, 0245
AG Senftenberg, Urteil vom 16.07.2009 - 21 C 132/09
Der Mieter haftet nicht für einen Wasserschaden nach Einbau einer ungeeigneten Mischbatterie, sofern er sich an die Montageanleitung hält.
VolltextIBRRS 2010, 0244
OLG Naumburg, Urteil vom 22.09.2009 - 9 U 129/09
Ein vertraglich geregelter Konkurrenzschutz geht dem sog. vertragsimmanenten Konkurrenzschutz vor, d.h. er schließt ihn grundsätzlich aus.
VolltextIBRRS 2010, 0243
BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R
1. Als Mietzinsen sind die tatsächlichen Aufwendungen des Hilfebedürftigen berücksichtigungsfähig, soweit sie auf der Grundlage einer mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarung beruhen und vom erwerbsfähigen Hilfebedürftigen tatsächlich gezahlt werden.
Ausreichend ist, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige einer ernsthaften Mietzinsforderung ausgesetzt ist.
2. Eine Ausnahme hiervon ist lediglich für Fallgestaltungen zu erwägen, bei denen die Unwirksamkeit der getroffenen Vereinbarung entweder bekannt ist oder bekannt sein müsste.
3. Im Falle einer unwirksamen Staffelmietvereinbarung ist jedenfalls die Rückforderung (durch den Mieter) erheblichen rechtlichen Bedenken ausgesetzt. Schließlich würde infolge des Grundsatzes der Kopfteilung der Unterkunftskosten die Begrenzung der Leistungen für Unterkunft und Heizung auf rechtmäßig zu leistende Zahlungen auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betreffen, die weder am Abschluss des Mietvertrages beteiligt waren, noch Kenntnis von dessen Inhalt haben.
VolltextIBRRS 2010, 0242
VG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2009 - 18 K 997/09
Der Schiffsführer oder Eigentümer eines Fahrzeugs, das wegen der Abmessungen den Hafenbetrieb gefährdet oder behindern könnte, muss vor dem Einlaufen in den Hafen die Erlaubnis der Hafenbehörde einholen.
2. Schiffe können auf Grund ihrer Abmessungen den Hafenbetrieb gefährden, indem sie die Einfahrt versperren. Folglich dürfen diese Schiffe nicht ohne Genehmigung in den Hafen einlaufen und damit auch nicht an einem Anleger festmachen, erst recht nicht für längere Zeit.
VolltextIBRRS 2010, 0241
BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZR 334/07
1. Ein Vermieter, der Nebenkosten nicht innerhalb einer angemessenen Zeit abrechnet, kann sich dem Einwand der Verwirkung ausgesetzt sehen, wenn er nicht geltend machen kann, dass er ohne eigenes Verschulden an der Abrechnung gehindert war.
2. Der Tatbestand der Verwirkung greift allerdings nur dann ein, wenn über das bloße Verstreichenlassen einer Abrechnungsfrist hinaus Umstände vorliegen, die für den Mieter einen Vertrauenstatbestand schaffen und die spätere Geltendmachung des Rechts als treuwidrig erscheinen lassen.
VolltextIBRRS 2010, 0240
KG, Beschluss vom 19.11.2009 - 1 W 225/09
Kann eine notwendige Heilbehandlung erfolgreich nur mit Zwang durchgeführt werden,
genügt der Aufgabenkreis "Wahrnehmung der Rechte bei der psychiatrischen
Heilbehandlung" ohne gleichzeitige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
hierzu nicht. Eine Betreuung ist dann im Hinblick auf diesen Aufgabenkreis nicht
erforderlich und auf die Beschwerde des Betroffenen entsprechend einzuschränken.*)
VolltextIBRRS 2010, 0224
AG Charlottenburg, Beschluss vom 06.02.2009 - 232 C 292/08
Wohnraummiete: Pflicht des früheren Eigentümers zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung nach Beendigung der Zwangsverwaltung*)
VolltextIBRRS 2010, 0223
LG Krefeld, Urteil vom 06.02.2009 - 1 S 117/08
1. Die Platzierung des Schreibens im Hauseingangsbereich kann ausreichend sein, wenn ein Briefkasten fehlt.
2. Für den Zugang eine Schreibens ist der Absender darlegungs- und beweisbelastet. Insoweit muss er vortragen, dass mit dem Einwurf in das Körbchen die gewöhnliche und im Falle des Empfängers übliche Postzustellung an ihn gewählt worden ist oder dass eine Zuordnung der Briefkästen zu den einzelnen Hausbewohnern nicht möglich war.
VolltextIBRRS 2010, 0218
KG, Beschluss vom 02.04.2009 - 12 U 118/08
Zu den Voraussetzungen der Kündigung eines Gewerbemietverhältnisses durch den Mieter aus wichtigem Grund (§ 543 BGB) wegen Verhaltens des Geschäftsführers des Vermieters (hier. Einmaliger Vorfall; Auswechseln von Schlössern; Strafanzeige gegen Mieter).*)
VolltextIBRRS 2010, 0216
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2009 - 24 U 2/09
Sofern der Mieter es im Vorprozess versäumt hat, gegen die zuerkannte Forderung des Vermieters die Aufrechnung zu erklären, ist er nach Beendigung des Rechtsstreits gehindert, seinen fälligen Kautionsrückzahlungsanspruch aufzurechnen.
VolltextIBRRS 2010, 0215
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2009 - 24 U 160/08
1. Den Mieter trifft die Darlegungs- u Beweislast, sofern er nach Ausgleich des Abrechnungssaldos geleistete Betriebskostenvorauszahlungen zurückfordert.
2. Grundlage für die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung von Heiz- und Betriebskosten ist die mietvertragliche Vereinbarung und nicht das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Verwalter.
IBRRS 2010, 0202
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2009 - 24 U 9/09
Der Mieter ist nicht zum Ersatz der Anwaltskosten des Vermieters verpflichtet, sofern es die Abwehr einer Kündigung geht.
VolltextIBRRS 2010, 0193
OLG Jena, Urteil vom 27.08.2009 - 1 UF 123/09
1. Entspricht die Arbeitsstelle, die der Unterhaltsberechtigte innehat, in etwa seinem beruflichen Werdegang, seinen beruflichen Fähigkeiten, und ist auch die Bezahlung angemessen, so ist die Entscheidung des Unterhaltsberechtigten, diese Arbeitsstelle zu behalten, unterhaltsrechtlich auch dann nicht zu beanstanden, wenn die rein theoretische Möglichkeit besteht, daß er irgendwo eine besser bezahlte Arbeitsstelle hätte finden können.*)
2. Wer eine zumutbare Nutzung durch Vermietung unterläßt, dem ist danach der durchschnittlich erzielbare Ertrag (Mietzins) als fiktives Einkommen zuzurechnen.*)
3. Zu den Voraussetzungen einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs auf den eheangemessenen Bedarf ab Rechtskraft der Ehescheidung. Die Voraussetzungen für eine zeitlich begrenzte Herabsetzung sind inhaltsgleich mit den Voraussetzungen des § 1578b Abs. 2 BGB für eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs. Im Regelfall gibt es keine sofortige Herabsetzung mit Beginn des Unterhalts ab Rechtskraft der Scheidung, weil die Gewährung einer Übergangsfrist selten unbillig sein dürfte. Derartige Gründe sind nicht ansatzweise ersichtlich, wenn die Parteien lange verheiratet waren, drei Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, und die Antragsgegnerin kein vorwerfbares Verhalten trifft.*)
VolltextIBRRS 2010, 0192
KG, Beschluss vom 13.10.2009 - 1 W 168/08
Kündigt der Betreuer mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts das allein mit der Betroffenen bestehende Mietverhältnis, ist der ebenfalls in der Wohnung lebende Sohn der Betroffenen zur Beschwerde gegen die Genehmigung nicht befugt. Daran ändert auch nichts seine Erbenstellung nach dem zwischenzeitlichen Tod der Betroffenen.*)
VolltextIBRRS 2010, 0187
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2009 - 11 ME 316/09
Zur befristeten Wiedereinweisung eines Mieters in die bisherige Wohnung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bei psychischer Erkrankung.*)
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