Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 2368BGH, Urteil vom 08.07.2009 - VIII ZR 205/08
Einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ist die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die tatsächliche Wohnfläche zum Nachteil des Mieters um nicht mehr als 10 % davon abweicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, IMR 2007, 242 = NJW 2007, 2626).*)
VolltextIBRRS 2009, 2347
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.06.2009 - 2 U 54/09
Bei einer Terrorversicherung, welche vorrangig die Gebäudesubstanz versichert, handelt es sich um eine Sachversicherung. Der Umstand, dass im Rahmen der Terrorversicherung zusätzlich auch ein Betriebsunterbrechungsschaden mitversichert ist, steht der Beurteilung als Sachversicherung nicht entgegen. Der Abschluss einer Terrorversicherung ist jedenfalls dann mit dem von dem Vermieter zu wahrenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu vereinbaren mit der Folge der Umlagefähigkeit der zu leistenden Prämien auf die Mieter, wenn Art und Lage des Mietobjekts die Annahme einer gewissen Grundgefährdung für einen Terroranschlag objektiv rechtfertigen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2314
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2009 - 24 U 87/08
Eine fehlende baurechtliche Nutzungsgenehmigung für eine Versammlungsstätte stellt, sofern das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, nicht automatisch einen Mietmangel dar.
VolltextIBRRS 2009, 2313
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2009 - 24 U 56/08
Eine Rückbauklausel im Mietvertrag ist rechtlich unbedenklich; die Rückbaupflicht ist Hauptpflicht des Mieters und wird mit Ablauf des Mietvertrages fällig.
VolltextIBRRS 2009, 2312
LG Hamburg, Urteil vom 08.10.2008 - 307 O 116/08
Bei Vorliegen einer Nachholungs- und Vorsorgeklausel im Gewerbemietvertrag bezüglich etwaiger Schriftformmängel kann sich der Vermieter nicht unter Berufung auf einen Schriftformmangel vorzeitig vom Vertrag lösen.
VolltextIBRRS 2009, 2311
LG Hamburg, Urteil vom 20.11.2008 - 307 S 87/08
Rechnet der Vermieter die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig ab, so ist die Heizkostenabrechnung unwirksam; sie begründet keinen Zahlungsanspruch gegen den Mieter.
VolltextIBRRS 2009, 2310
LG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2009 - 307 T 13/09
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist bei Versäumung der Klagefrist im Mieterhöhungsverfahren ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2009, 2309
LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2009 - 316 O 349/08
Hat ein Ehepaar gemeinsam ein Objekt vermietet, so ist auch ein Nachtrag zu dem Mietvertrag von beiden zu unterzeichnen bzw. eine Vertretung durch Zusatz kenntlich zu machen.
VolltextIBRRS 2009, 2308
LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2009 - 307 S 144/08
Eine Klausel im Wohnraummietvertrag, die den Mieter zur Zahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr verpflichtet, stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB dar und ist daher unwirksam.
VolltextIBRRS 2009, 2306
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.12.2008 - 2 U 31/08
Zu der Frage, ob ein Vermieter gegen Komplementär und Kommanditisten einen Anspruch auf Miete, Nutzungsentschädigung und Schadensersatz nach einer fristlosen Kündigung hat.
VolltextIBRRS 2009, 2305
LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2009 - 307 S 130/08
Eine dauerhafte übermäßige Wärmeeinwirkung auf die Wohnung aus dem Heizungskeller stellt einen Mietmangel dar und berechtigt zur Minderung.
VolltextIBRRS 2009, 2304
KG, Urteil vom 14.05.2009 - 8 U 106/08
1. Die Bundesrepublik Deutschland kann sich als Vermieterin gegenüber gewerblichen Mietern auch dann auf einen formularmäßig vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen, wenn der Mangel in der Belastung des Grundstücks mit Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg besteht.*)
2. § 313 BGB ist im Anwendungsbereich der Gewährleistungsvorschriften auch dann unanwendbar, wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist.*)
3. § 539 Abs. 1 BGB ist auf Aufwendungen des Mieters zur Mangelbeseitigung auch dann nicht anwendbar, wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist.*)
4. Art. 120 Abs. 1 S. 1 GG gilt nur im Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern und begründet keine Ansprüche Dritter.*)
5. Ansprüche eines Landes gegen den Bund aus Art. 120 Abs. 1 S. 1 GG können an Private abgetreten werden.*)
6. Art. 120 Abs. 1 S. 1 GG begründet keine auf Freistellung gerichteten Ansprüche eines Landes gegen den Bund.*)
7. Zu den Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs.*)
8. Zur Frage, ob das Land Berlin öffentlich-rechtlich verpflichtet ist, im Boden aufgefundene Kampfmittel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2302
LG Duisburg, Urteil vom 15.04.2008 - 13 S 128/06
Eine reine Veränderung des Bodenbelages ist keine bauliche Änderung; in Bezug auf Lärmimmissionen ist weiterhin auf die im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks geltenden DIN-Vorschriften zurückzugreifen.
VolltextIBRRS 2009, 2284
BGH, Urteil vom 24.04.2009 - LwZR 11/08
Die Veränderung des Systems der landwirtschaftlichen Beihilfen von den produktionsbezogenen Prämien zu den von der Bewirtschaftung entkoppelten Zahlungsansprüchen schließt es nicht aus, Vereinbarungen zur Übertragung der damaligen Prämien-, Förderungsansprüche und Quotenvorrechte auf den Verpächter oder auf einen von diesem benannten Betriebsnachfolger in Altpachtverträgen auch auf Zahlungsansprüche anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2009, 2275
BGH, Urteil vom 24.04.2009 - LwZR 3/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 2193
LG Gießen, Urteil vom 21.01.2009 - 1 S 288/08
Eine Betriebskostenabrechnung nach § 556 Abs. 3 BGB über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ist unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2009, 2189
BGH, Urteil vom 17.06.2009 - VIII ZR 131/08
Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude weist, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der Trittschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN- Normen entspricht. Das gilt auch dann, wenn während der Mietzeit in der Wohnung darüber der Fußbodenbelag ausgetauscht wird und sich dadurch der Schallschutz gegenüber dem Zustand bei Anmietung der Wohnung verschlechtert (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 355/03, IBR 2005, 57 = NJW 2005, 218).*)
IBRRS 2009, 2178
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2009 - 3 U 169/08
1. Eine auf Mietminderung gerichtete Feststellungsklage ist zulässig (im Anschluss an BGH, Urt. v. 12.06.1985 - VIII ZR 142/84 = WM 1985, 1213).
2. Die in der Verletzung eines Konkurrenzschutzes liegende Störung des vereinbarten Gebrauchs der Mietsache kann einen Sachmangel der Mietsache darstellen (vgl. RGZ 119, 353, 356).
3. Ob die Parteien eines Mietvertrages einen Konkurrenzschutz vereinbart haben, möglicherweise auch nur vertragsimmanent und stillschweigend, ergibt sich aus der Auslegung des Vertrages.
4. Soweit der unveränderte Fortbestand einer räumlichen Alleinstellung des Mieters bei Vertragsabschluss im Herrschaftsbereich des Vermieters liegt, kann der Mieter auch ohne ausdrückliche Absprache davon ausgehen, dass sein Vertragspartner den Vorteil einer solchen Monopollage, der sich allgemein bekannt in einer erhöhten Nachfrage und dementsprechend besseren Vermietbarkeit zu höheren Mieten niederschlägt, bei Vertragsabschluss realisiert und insoweit sein Interesse an einer späteren uneingeschränkten Vermietbarkeit weitere Räumlichkeiten in der Nachbarschaft an Konkurrenten hintanstellt.
5. Liegt der unveränderte Fortbestand einer räumlichen Alleinstellung des Mieters bei Abschluss des Mietvertrags nicht im alleinigen Herrschaftsbereich des Vermieters, so scheidet die konkludente Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes regelmäßig aus (vgl. ebenso BGH, U. v. 09.10.1974 - VIII ZR 113/72; juris-Tz. 34 = NJW 1974, 2317).
6. Teil/Sondereigentümer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mietern der Miteigentümer oder diesen selbst Konkurrenzschutz zu gewähren; vielmehr haben sie entsprechende Wettbewerbstätigkeiten, da diese außerhalb des Regelungsbereiches des § 14 Nr. 1 WEG liegen, hinzunehmen (BGH, U. v. 20.06.1986 - V ZR 47/85; WM 1986, 1273; OLG Stuttgart, U. v. 27.09.1990, ZMR 1990, 465).
VolltextIBRRS 2009, 2127
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.12.2008 - 2/17 S 144/07
Zu den Fragen der Wohnflächenberechnung bei bauordnungswidriger Wohnnutzung und der Mietminderung bei Flächenabweichung über 10%.
VolltextIBRRS 2009, 2097
BGH, Urteil vom 27.05.2009 - VIII ZR 180/08
Zur Auslegung einer Regelung zur Begrenzung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB in einem Fördervertrag für die Errichtung von Bundesbedienstetenwohnungen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2049
LG Köln, Urteil vom 16.04.2009 - 2 O 343/06
Zur Schutzpflichtverletzung eines Pächters einer Speisegaststätte bei Brand.
VolltextIBRRS 2009, 2040
KG, Beschluss vom 26.03.2009 - 8 U 10/09
1. Jedenfalls die Felder des Berliner Mietspiegels 2007, die nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels sind, weil sie lediglich auf 15 bis 29 Mietwerten basieren, stellen eine geeignete Grundlage für eine Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar.*)
2. Zur Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels 2007, wenn zwar nicht das Sondermerkmal "Moderne Küche", aber einzelne wohnwerterhöhenden Merkmale der Merkmalgruppe 2 (Küche), die durch das Sondermerkmal "Moderne Küche" ausgeschlossen werden könnten, vorliegen.*)
3. Im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO kann das erstinstanzliche Urteil gemäß § 319 Abs. 1 ZPO berichtigt werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 2038
KG, Beschluss vom 17.04.2009 - 1 W 418/08
Mehrere Versuche der Vollstreckung einer auf Herausgabe der Wohnungsschlüssel lautenden einstweiligen Verfügung stellen - nur - eine Vollziehungsmaßnahme im Sinne des § 18 Nr. 4 RVG dar, wenn sie in innerem Zusammenhang stehen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2036
KG, Urteil vom 28.05.2009 - 8 U 223/08
1. Der potentielle Mieter von Gewerberäumen ist nach Treu und Glauben verpflichtet, den Vermieter vor Vertragsschluss über seine Absicht aufzuklären, nahezu ausschließlich Bekleidung einer Marke anzubieten, die in der Öffentlichkeit mit rechtsradikalen Gesinnungen in Verbindung gebracht wird und dementsprechendes Konfliktpotential besitzt.*)
2. Für die Ursächlichkeit einer arglistigen Täuschung für den Vertragsschluss genügt es, dass der Getäuschte Umstände dartut, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat. Es reicht aus, wenn der Vertrag jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt oder mit diesem Inhalt abgeschlossen worden wäre.*)
3. Der Anfechtende kann den von ihm zu erbringenden Beweis der Arglist des Anfechtungsgegners durch Indizien führen, die den Schluss auf den Täuschungsvorsatz zulassen.*)
VolltextIBRRS 2009, 2015
BGH, Urteil vom 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
1. Ein Mieter, der auf Grund einer unerkannt unwirksamen Endrenovierungsklausel Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung vornimmt, führt damit kein Geschäft des Vermieters, sondern wird nur im eigenen Rechts- und Interessenkreis tätig, weil er eine Leistung erbringen will, die rechtlich und wirtschaftlich Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts ist.*)
2. Der nach § 818 Abs. 2 BGB geschuldete Wertersatz, den der Vermieter an einen Mieter zu leisten hat, der die Mietwohnung vor seinem Auszug auf Grund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel in Eigenleistung renoviert hat, bemisst sich üblicherweise nur nach dem, was der Mieter billigerweise neben einem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sowie als Vergütung für die Arbeitsleistung seiner Helfer aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis aufgewendet hat oder hätte aufwenden müssen.*)
VolltextIBRRS 2009, 1953
KG, Urteil vom 04.05.2009 - 8 U 183/08
1. Der entscheidende Einzelrichter (§ 526 Abs. 1 ZPO) ist befugt, die Berufung durch Urteil als unzulässig zu verwerfen.*)
2. Der außerordentlich fristlos kündigende Vermieter verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Minderung des Kündigungsfolgeschadens (§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB), wenn er die Räume nicht zur nach dem gekündigten Mietvertrag geschuldeten Miete, sondern zu einer marktgerechten höheren Miete anbietet.*)
3. Der Vermieter ist auch nicht gehalten, jede beliebige Person als Mieter zu akzeptieren. Der gekündigte Mieter, der dem Vermieter die Verletzung seiner Schadensminderungspflicht vorwirft, weil dieser nicht an einen bestimmten Interessenten vermietet habe, muss deshalb darlegen und beweisen, dass es sich um einen ernstzunehmenden Interessenten handelte, der die Mietzahlung ausreichend sicher gewährleistet hätte.*)
VolltextIBRRS 2009, 1952
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.03.2009 - 3 U 172/07
1. Nach § 154 Abs. 1 BGB ist ein Vertrag im Zweifel nicht zu Stande gekommen, solange sich die Partner nicht über alle Punkte verständigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Seite eine Vereinbarung getroffen werden soll; ob es sich dabei um für das Rechtsgeschäft wesentliche handelt, spielt keine Rolle.
2. Fixieren die Parteien eines Mietvertrags Vereinbarungen schriftlich, in denen ausdrücklich festgehalten ist, dass ein schriftlicher Mietvertrag noch abgeschlossen werden soll, so haben diese Vereinbarungen vor Unterzeichnung der Mietvertragsurkunde keine rechtliche Bindung. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine sog. Punktation im Sinne von § 154 Abs. 1 Satz 2 BGB.
VolltextIBRRS 2009, 1942
FG Köln, Urteil vom 27.05.2003 - 8 K 155/00
Abstandszahlungen an einen Mieter, um ihn zum Auszug zu bewegen, können Werbungskosten sein.
VolltextIBRRS 2009, 1931
BGH, Urteil vom 29.04.2009 - XII ZR 142/07
Ist ein formgerechter Mietvertrag mangels rechtzeitiger Annahme zunächst nicht abgeschlossen worden, so kommt durch eine insoweit formgerechte Nachtragsvereinbarung, die auf die ursprüngliche Urkunde Bezug nimmt, ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag zustande.*)
VolltextIBRRS 2009, 1930
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2008 - 2 U 94/08
1. Wird bei einem Mietvertrag, der der Schriftform des § 550 BGB bedarf, die Zweckbestimmung von Nebenflächen (hier: Parkraum zu gastronomischer Außenbewirtschaftung) nachträglich geändert, so bedarf auch diese Änderung der Schriftform.
2. Zur Wahrung der Schriftform muss die Änderungsbvereinbarung mit der Haupturkunde verbunden - mindestens durch eindeutige Bezugnahme - und von beiden Parteien formgültig unterschrieben werden.
VolltextIBRRS 2009, 1921
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.12.2008 - 2-17 S 63/08
1. Ist die Betriebskostenabrechnung zwar im gemeinsamen Briefkasten beider Mieter zugegangen, aber lediglich an den Mitmieter adressiert, so hat der Mieter keine Nachforderungen aus der Abrechnung zu begleichen.
2. Dies gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag eine Klausel zur gegenseitigen Empfangsbevollmächtigung enthalten ist, weil der so Bevollmächtigte lediglich Empfangsbote ist.
VolltextIBRRS 2009, 1920
BGH, Urteil vom 22.04.2009 - VIII ZR 86/08
1. Die Ermittlung einer im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche richtet sich - soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben oder eine andere Berechnungsweise ortsüblich ist - nach den für den preisgebundenen Wohnraum im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags maßgeblichen Bestimmungen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2007, 2624, Tz. 13, IMR 2007, 241).*)
2. Sind hiernach für die Flächenermittlungen die Bestimmungen der II. Berechnungsverordnung maßgeblich, können Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und gedeckten Freisitzen unabhängig von ihrer Lage, Ausrichtung und Nutzbarkeit bis zur Hälfte angerechnet werden.*)
VolltextIBRRS 2009, 1875
BGH, Urteil vom 29.04.2009 - XII ZR 66/07
1. Zur Person des Bereicherungsschuldners, wenn der Vermieter infolge vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses früher als vorgesehen in den Genuss des durch Investitionen des Mieters erhöhten Ertragswertes gelangt.*)
2. Bei einem Vermieterwechsel im Wege der Zwangsversteigerung ist nicht derjenige Bereicherungsschuldner, der im Zeitpunkt der Vornahme der Investitionen Vermieter war, sondern der Ersteigerer, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält (Fortführung von Senatsurteil vom 5. Oktober 2005 - XII ZR 43/02 - NJW-RR 2006, 294).*)
VolltextIBRRS 2009, 1801
BGH, Urteil vom 06.05.2009 - XII ZR 137/07
1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter gegenüber dem die Mieträume weiter nutzenden Mieter zur Gebrauchsüberlassung und damit auch zur Fortsetzung vertraglich übernommener Versorgungsleistungen (hier: Belieferung mit Heizenergie) grundsätzlich nicht mehr verpflichtet.*)
2. Auch aus Treu und Glauben folgt eine nachvertragliche Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen zur Fortsetzung von Versorgungsleistungen jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter sich mit Mietzinsen und Nutzungsentschädigung im Zahlungsverzug befindet und dem Vermieter mangels eines Entgelts für seine Leistungen ein stetig wachsender Schaden droht.*)
3. Die Einstellung oder Unterbrechung der Versorgung mit Heizenergie durch den Vermieter ist keine Besitzstörung gemäß §§ 858, 862 BGB hinsichtlich der Mieträume.*)
IBRRS 2009, 1674
EuGH, Urteil vom 16.10.2008 - C-313/07
Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2001/23/EG verlangt nicht, dass beim Übergang eines Unternehmens ein Vertrag über die Miete eines Geschäftslokals, den der Veräußerer des Unternehmens mit einem Dritten geschlossen hat, fortgeführt wird, obwohl die Kündigung dieses Vertrags zur Beendigung der auf den Erwerber übergegangenen Arbeitsverträge führen könnte.
VolltextIBRRS 2009, 1673
BGH, Beschluss vom 08.07.2008 - VIII ZR 4/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2009, 1557
BFH, Urteil vom 15.01.2009 - V R 91/07
Die nach § 4 Nr. 12 UStG 1999 steuerfreie langfristige Vermietung von Campingflächen erstreckt sich auch auf die Lieferung von Strom (Abweichung von Abschn. 78 Abs. 3 Satz 7 i.V.m. Abschn. 76 Abs. 6 Satz 1 UStR).*)
VolltextIBRRS 2009, 1546
LG Lüneburg, Urteil vom 03.12.2008 - 6 S 122/08
1. Dem Mieter steht gegenüber dem an die Stelle des Vermieters getretenen Zwangsverwalter ein Zurückbehaltungsrecht an der laufenden Miete bis zur Höhe der geleisteten Kaution nebst Zinsen zu, bis der Zwangsverwalter die ordnungsgemäße Umlage der Mietsicherheit nachgewiesen hat.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn der Zwangsverwalter unstreitig den vom Mieter geleisteten Kautionsbetrag vom Vermieter nicht ausgehändigt bekommen hat.*)
3. Denn der Zwangsverwalter tritt gemäß § 152 ZVG vollständig in sämtliche Recht und Pflichten des Vermieters ein.*)
VolltextIBRRS 2009, 1545
LG Lüneburg, Urteil vom 29.10.2008 - 6 S 96/08
1. Wird die Wohnung per Übergabe-Einschreiben durch den Mieter gekündigt, so ist dies auch dann eine fristgerechte Kündigung, wenn der Vermieter das Schreiben nicht rechtzeitig abholt, obwohl ihm das möglich gewesen wäre.
2. Bei der Übergabe einer Wohung hat der Vermieter eine Mitwirkungspflicht.
3. Durch die verweigerte Mitwirkung gerät der Vermieter in Annahmeverzug.
4. Der Annahmeverzug des Vermieters lässt den Anspruch aus § 546a BGB entfallen.
IBRRS 2009, 1522
BGH, Beschluss vom 10.03.2009 - VIII ZR 265/08
1. Der neue Eigentümer vermieteten Wohnraums tritt auch dann gemäß § 566 BGB anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen eintritt, wenn er das Eigentum kraft Gesetzes erwirbt.
2. Zur Auslegung einer Klageschrift zur Ermittlung des eigentlich Beklagten.
VolltextIBRRS 2009, 1514
OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.03.2008 - 5 AR 2/08
Zu der Frage der Abgrenzung zwischen Mietvertrag und Leiheverhältnis.
VolltextIBRRS 2009, 1509
OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2007 - 10 U 1111/03
Zu der Frage des Ausgleichs zwischen Gebäude-und Haftpflichtversicherung bei fahrlässiger Schadensverursachung durch den haftpflichtigen Wohnungsmieter.
VolltextIBRRS 2009, 1508
BGH, Urteil vom 29.04.2009 - VIII ZR 142/08
Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB erfordert nicht, dass der Mieter darlegt, warum ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Für die Wirksamkeit einer Kündigung genügt es vielmehr grundsätzlich, wenn einer der in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB aufgeführten Tatbestände vorliegt.*)
VolltextIBRRS 2009, 1447
BGH, Urteil vom 08.04.2009 - VIII ZR 233/08
1. Bei der Klausel
"Gilt die Kostenmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaues, so ist der Vermieter befugt, bei Änderung der Kostenmiete diese ab Zulässigkeit vom Mieter auch rückwirkend zu verlangen, ohne dass es des Verfahrens nach § 10 WoBindG bedarf"
handelt es sich nicht um eine Mietgleitklausel im Sinne von § 4 Abs. 8 Satz 1 NMV, sondern um eine Regelung der einseitigen Erhöhung der Kostenmiete durch den Vermieter.*)
2. Die Freistellung des Vermieters von dem Verfahren nach § 10 WoBindG (Halbsatz 2) ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam; dasselbe gilt für die Vereinbarung der Zulässigkeit einer zeitlich unbegrenzten Rückwirkung der einseitigen Erhöhung der Kostenmiete (Halbsatz 1).*)
VolltextIBRRS 2009, 1446
BGH, Urteil vom 08.04.2009 - VIII ZR 231/07
1. Einem Mieter, der auf eine Kündigung wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs hin auszieht, stehen Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Kündigung auch dann zu, wenn die Kündigung zwar formell unwirksam ist, der Vermieter ihm den Eigenbedarf aber schlüssig dargetan und er keine Veranlassung hatte, die Angaben des Vermieters in Zweifel zu ziehen.*)
2. Darf der Mieter das Räumungsverlangen des Vermieters materiell für berechtigt halten, wird sein Schadensersatzanspruch nicht dadurch ausgeschlossen, dass er - in der Vorstellung, zur Räumung des Mietobjekts verpflichtet zu sein - sich mit dem Vermieter auf eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses einigt.*)
VolltextIBRRS 2009, 1445
BGH, Urteil vom 08.04.2009 - VIII ZR 128/08
Eine formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit Kosten für einen Aufzug belastet wird, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden kann, weil sich der Aufzug in einem anderen Gebäudeteil befindet, benachteiligt den Mieter unangemessen (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 20. September 2006 - VIII ZR 103/06, NJW 2006, 3557).*)
VolltextIBRRS 2009, 1417
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2009 - 10 U 128/08
1. Beseitigt der Mieter eigenmächtig einen während der Mietzeit aufgetretenen Mangel des gemieteten LKW, ohne dass die Voraussetzungen des § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB) bzw. des § 536 a Abs. 2 Nr. 2 BGB vorliegen, steht ihm gegen den Vermieter ein Anspruch auf Ersatz seiner Reparaturaufwendungen weder aus § 539 Abs. 1 BGB noch aus §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB bzw. §3 684 Satz 1, 812 ff. BGB zu (Anschluss an BGH, Urt. v. 16.1.2008, VIII ZR 222/06).*)
2. Der besondere Zeitdruck im Speditionsgewerbe rechtfertigt ohne anderslautende Vereinbarung keine abweichende Beurteilung.*)
VolltextIBRRS 2009, 1416
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2008 - 10 W 92/08
Zur Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung mit der sofortigen Beschwerde, wenn das Gericht irrtümlich ein Prozessrechtsverhältnis zwischen den im Urteilsrubrum als Kläger und Beklagten aufgeführten Parteien angenommen hat.*)
VolltextIBRRS 2009, 1415
BGH, Urteil vom 01.04.2009 - XII ZR 95/07
Ein unter einer auflösenden Bedingung (hier: behördliche Nutzungsuntersagung) geschlossener Pachtvertrag ist als unbefristeter Vertrag ordentlich kündbar, wenn die Parteien die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nicht ausgeschlossen haben. Ein solcher Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kann auch schon in der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung als solcher zu finden sein. Ob der Vereinbarung eine solche weitergehende, das ordentliche Kündigungsrecht ausschließende Bedeutung zukommt, hat im Streitfall diejenige Vertragspartei darzulegen und zu beweisen, die sich auf diese Bedeutung beruft.*)
VolltextIBRRS 2009, 1389
OLG Celle, Urteil vom 18.03.2009 - 2 U 19/09
Der Vermieter muss bei ungeklärter Schadensursache nicht generell die Möglichkeit einer aus seinem Verantwortungsbereich stammenden Schadensursache ausräumen. Wenn im Falle der Beschädigung eingebrachter Sachen des Mieters durch einen Brand des vermieteten Gebäudes offen bleibt, ob die Schadensursache entweder aus dem Verantwortungsbereich einer der Mietvertragsparteien oder demjenigen eines Dritten stammt, ist für eine Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nach Gefahrenbereichen kein Raum (im Anschluss an Senat ZMR 1996, 197).*)
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