Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 1576AG Nürtingen, Urteil vom 21.12.2007 - 11 C 1967/07
1. Die Regelungen eines Mietvertrages gelten nur zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Sie haben keine unmittelbare schuldrechtliche Wirkung zwischen dem Mieter und anderen Eigentümern der Wohnanlage oder anderen Mietern der Wohnanlage.
2. Die von der Wohnungseigentümergemeinschaft wirksam beschlossene Hausordnung ist per se für sämtliche Personen verbindlich, die ihr Besitzrecht von den Eigentümern ableiten. Der Mieter einer Eigentumsordnung hat deshalb die Hausordnung einzuhalten, auch wenn der Mietvertrag keine oder eine abweichende Regelungen enthält (z.B. Regelungen über das Aufhängen von Wäsche, über das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon).
VolltextIBRRS 2008, 1572
BGH, Urteil vom 09.04.2008 - VIII ZR 286/06
Bei der Berechnung der Wartefrist des § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB bleiben nach Satz 3 auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in § 559 BGB genannten Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind.
VolltextIBRRS 2008, 1566
BGH, Urteil vom 09.04.2008 - XII ZR 205/06
Nach § 3 NutzEV mögliche, aber zunächst versäumte Erhöhungen des Nutungsentgeltes können zu einem späteren Zeitpunkt in voller Höhe in einem Schritt für die Zukunft verlangt werden.*)
VolltextIBRRS 2008, 1551
OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2007 - 1 U 119/07
Die Neubegründung eines Mietverhältnisses zwischen dem Erwerber des Mietobjekts und dem Mieter kraft Gesetzes gemäß § 566 BGB ("Kauf bricht nicht Miete") beeinflusst den Lauf der Frist nach § 544 Satz 1 BGB nicht, so dass nach Ablauf von 30 Jahren seit der Überlassung der Mietsache ein Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2008, 1544
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2008 - 24 U 181/07
1. Die Aktivlegitimation des Untervermieters für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung und Schadensersatz gegen den Untermieter ist nicht schlüssig, wenn sich aus dem Unter-Mietvertrag und weiteren Mietverträgen ergibt, dass der Untervermieter seinerseits nur Mieter und Untermieter ist und die entsprechenden Ansprüche an den jeweils übergeordneten (Unter-)Vermieter abgetreten sind.*)
2. Die formularmäßige Vorausabtretung von Ansprüchen des Untervermieters an seinen Vermieter ist im Gewerberaummietrecht grundsätzlich nicht zu beanstanden.*)
VolltextIBRRS 2008, 1543
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2008 - 24 U 188/07
1. Für die "Übernahme" eines Mietvertrages durch einen Nachmieter bedarf es eindeutiger schriftlicher Erklärungen von Vermieter und Nachmieter, wenn die Beurkundung des "neuen" Mietvertrages gewollt ist.*)
2. Zu den Voraussetzungen eines "unternehmensbezogenen" Mietvertrages.*)
3. Im Falle eines formfehlerhaften Mietvertrages steht dem Vermieter nach vom Mieter provozierter fristloser Kündigung ein Mietausfallschaden nur bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist zu.*)
VolltextIBRRS 2008, 1541
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2008 - 24 U 152/07
1. Zur Abgrenzung einer Nebenkostenpauschale von einer abzurechnenden Nebenkostenvorauszahlung.*)
2. Zur Berechnung anteiliger Heizkosten bei unzulässiger Heizkostenpauschale.*)
3. Eine "automatische" Mietanpassungsklausel setzt ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht voraus; dieses ist nur für den Verzug des Mieters mit den Erhöhungsbeträgen bedeutsam.*)
4. Zur Mietminderung bei Baulärm und Belästigungen des Mieters und seiner Besucher durch Dritte (hier jeweils verneint).*)
IBRRS 2008, 1540
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2008 - 24 U 95/07
1. Schadensersatzansprüche des Gewerberaum-Mieters wegen Verzugs mit der Übergabe können in einem Formular-Mietvertrag auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden.*)
2. Zum Übergang von Forderungen und Verpflichtungen bei Vermieterwechsel nach Veräußerung des Mietobjekts (hier verneint für vom Veräußerer übernommene Umbaukosten).*)
IBRRS 2008, 1537
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2007 - 24 U 7/07
Der Lauf der kurzen Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters beginnt, sobald ihm der Mieter das Mietobjekt zur ungestörten Überprüfung überlässt und den Besitz vollständig und unzweideutig aufgibt, auch wenn aus einer Vielzahl von Schlüsseln noch einzelne beim Mieter verblieben sind.*)
VolltextIBRRS 2008, 1536
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2007 - 24 U 55/07
1. Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung seiner Kaution ist in angemessener Frist nach Ende des Mietverhältnisses fällig (hier: 33 Monate).*)
2. Der Vermieter kann gegen die Kaution nicht mit Heizkostennachforderungen aufrechnen, wenn diesen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen unterlassener Abrechnung der sonstigen Betriebskosten zusteht.*)
VolltextIBRRS 2008, 1535
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2007 - 24 U 185/07
1. Besteht der Mietzweck im "Betrieb eines Lebensmittelverbrauchermarktes mit den für diese Betriebsform üblichen Sortimenten, auch mit den üblichen Non-Food-Artikeln", so fällt der Betrieb eines Geldautomaten nicht darunter.*)
2. Gestatten der Mieter und der Untermieter trotz Abmahnung des Vermieters die Fortsetzung des Betriebs des Geldautomaten, so kann für den Vermieter eine entsprechende Unterlassungsverfügung ergehen, wenn er den Eintritt erheblicher Schäden glaubhaft gemacht hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 1530
BGH, Urteil vom 07.05.2008 - XII ZR 69/06
1. Das Schriftformgebot des § 550 BGB will in erster Linie sicherstellen, dass ein späterer Grundstückserwerber, der kraft Gesetzes auf Seiten des Vermieters in ein auf mehr als ein Jahr abgeschlossenes Mietverhältnis eintritt, dessen Bedingungen aus dem schriftlichen Vertrag ersehen kann. Darüber hinaus dient die Schriftform des § 550 BGB aber auch dazu, die Beweisbarkeit langfristiger Abreden zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien sicherzustellen und diese vor der unbedachten Eingehung langfristiger Bindungen zu schützen.*)
2. Ist die Urkunde im Falle einer Personenmehrheit nicht von allen Vermietern oder Mietern unterzeichnet, müssen die vorhandenen Unterschriften deutlich zum Ausdruck bringen, ob sie auch in Vertretung der nicht unterzeichnenden Vertragsparteien hinzugefügt wurden. Wird die Vertretung der Vertragspartei durch die den Vertrag unterzeichnende Person allerdings auf andere Weise deutlich, z.B. wenn nur eine natürliche Person als Mieter oder Vermieter auftritt und eine andere Person den Vertrag unterschreibt, ist ein zusätzlicher Vertretungszusatz nicht erforderlich.*)
IBRRS 2008, 1529
BGH, Urteil vom 09.04.2008 - XII ZR 89/06
Ein Nachtragsvertrag wahrt die Schriftform eines Mietvertrages nur dann, wenn er eine Bezugnahme auf die Schriftstücke enthält, aus denen sich sämtliche wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen ergeben.*)
VolltextIBRRS 2008, 1528
BGH, Urteil vom 09.04.2008 - VIII ZR 84/07
1. Ist in der Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 BGB) der Verteilerschlüssel unverständlich, liegt ein formeller Mangel vor, der zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 b).*)
2. Auf die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht entsprechend anwendbar.*)
IBRRS 2008, 1519
BGH, Urteil vom 12.03.2008 - VIII ZR 42/07
Der gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 der Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung vom 12. Januar 2000 (Milchabgabenverordnung) für die Übernahme der Anlieferungs-Referenzmenge vom ehemaligen Pächter an den ehemaligen Verpächter zu zahlende Betrag in Höhe von 67 % des maßgeblichen Gleichgewichtspreises ist ein Bruttopreis, der die Umsatzsteuer bereits enthält.*)
VolltextIBRRS 2008, 1473
AG Ibbenbüren, Urteil vom 14.12.2007 - 3 C 341/07
1. Waren im Mietvertrag starre Fristen für Schönheitsreparaturen vorgesehen und liegen wegen der Unwirksamkeit solcher Klauseln konkrete vertragliche Vereinbarungen über den geschuldeten Zustand der Mietsache bei der Räumung nicht vor, so ist die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand bei Mietende zurückzugeben.
2. Der Zustand muss also – abgesehen von Änderungen infolge vertragsgemäßen Gebrauchs – dem Zustand entsprechen, wie er bei der Überlassung bestand.
VolltextIBRRS 2008, 1457
BFH, Urteil vom 20.09.2007 - IV R 19/05
1. Erzielt ein Grundstücksunternehmen Zinseinkünfte aus der Anlage von Mieterträgen, so handelt es sich um Erträge aus der Nutzung von Kapitalvermögen, die nicht von der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfasst werden. Das gilt auch für Zinsen aus der Anlage von Mieten, die ein Mieter unter Vorbehalt gezahlt hat und mit deren Rückzahlung aufgrund eines für die Vergangenheit ergangenen Zivilgerichtsurteils gerechnet werden muss.*)
2. Die von der Herausgabepflicht nach § 818 BGB bedrohten Zinserträge sind jedoch um Betriebsausgaben in Höhe der wegen der möglichen Zinszahlungsverpflichtung vorgenommenen Zuführungen zu den Rückstellungen zu kürzen.*)
VolltextIBRRS 2008, 1432
BGH, Beschluss vom 19.03.2008 - I ZB 56/07
1. Hat der Mieter in die Mietwohnung einen nichtehelichen Lebensgefährten aufgenommen, ist für die Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel auch gegen den nichtehelichen Lebensgefährten erforderlich, wenn dieser Mitbesitz an der Wohnung begründet hat. Ein Mitbesitz an der Wohnung muss sich aus den Umständen klar und eindeutig ergeben.*)
2. Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammenleben, haben grundsätzlich keinen Mitbesitz an der gemeinsam genutzten Wohnung. Die Besitzverhältnisse an der Wohnung ändern sich im Regelfall nicht, wenn die Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit mit ihren Eltern weiter zusammenleben. Haben Kinder keinen Mitbesitz an der Wohnung erlangt, reicht für eine Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel gegen die Eltern aus.*)
VolltextIBRRS 2008, 1419
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.04.2008 - 5 U 315/08
1. Macht der Vermieter nach einer Kündigung wegen Zahlungsrückständen gegen den zwischenzeitlich ausgezogenen Mieter Nutzungsausfall geltend, ist der Einwand unerheblich, die Kündigung sei unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 537 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen.
2. Hat der Vermieter seine konkreten Bemühungen um Nachmieter hinreichend dargetan, darf der Mieter sich nicht auf pauschales Bestreiten beschränken. Angesichts der Möglichkeit, die vom Vermieter namhaft gemachten Mietinteressenten zu befragen, ist es Sache des ehemaligen Mieters, das Vermietervorbringen zu widerlegen.
3. Mit dem Vorwurf, der Vermieter habe sich nicht hinreichend um Nachmieter bemüht, wird ein Unterlassen behauptet. Der ehemalige Mieter muss daher darlegen, dass bei adäquaten Bemühungen des Vermieters frühzeitig ein akzeptabler Nachmieter gefunden worden wäre.
VolltextIBRRS 2008, 1402
OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2008 - 3 W 69/07
1. Bei Anträgen zu Verträgen, die lediglich rechtlich vorteilhaft sind, sind an die Betätigung des Annahmewillens (BGB § 151) geringe Anforderungen zu stellen.
2. Im Falle der Annahme eines Angebotes auf Abtretung von Forderungen genügt für die Betätigung eines Annahmewillens i.S. des § 151 BGB nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn der Erklärungsempfänger das für ihn lediglich vorteilhafte Angebot nicht durch einen nach Außen erkennbaren Willensäußerung abgelehnt hat.
3. Zur Auslegung (BGB §§ 133, 157) einer Abtretung von Nutzungsentschädigungsansprüchen eines Insolvenzverwalters, die dieser vorsorglich und erfüllungshalber zur Tilgung möglicher Mietverpflichtungen anbietet.
VolltextIBRRS 2008, 1397
OLG Rostock, Urteil vom 10.04.2008 - 3 U 158/06
1. Grundsätzlich ist die Umlage von "Verwaltungskosten" in der Gewerberaummiete zulässig. Für die Umlegbarkeit von "Verwaltungskosten" bedarf es aber einer wirksamen, ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien. Handelt es sich dabei - wie vorliegend - um eine Formularklausel des Vermieters, muss sich die Vereinbarung am Transparenzgebot des § 9 AGB-Gesetz (= § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) messen lassen.
2. Wird in einer solchen Formularklausel in die Aufzählung der umlegbaren Betriebskosten einfach der Begriff "Verwaltungskosten" aufgenommen, ohne irgendwo im Vertrag zu definieren, was hierunter zu verstehen sei, so ist diese Klausel intransparent und damit unwirksam.
IBRRS 2008, 1386
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.11.2007 - 3 U 86/07
Zwar fallen Trinkwasseranschlusskosten als Einmalzahlungen nicht unter § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB, ihre Nichtbezahlung berechtigen den Vermieter aber, das Pacht-/Mietverhältnis aus einem sonstigen – nicht beispielhaft aufgezählten – wichtigen Grund im Sinne von § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB fristlos zu kündigen.
VolltextIBRRS 2008, 1385
OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.01.2007 - 9 U 18/06
Zieht ein Ehegatte ohne Einverständnis des anderen aus der gemeinsamen Wohnung aus, so ist dem verbleibenden Ehegatten eine Überlegungsfrist - bis zu 3 Monate nach dem Auszug - dahingehend einzuräumen, ob er die Wohnung behalten will. Gibt er innerhalb der Überlegungsfrist die Wohnung auf, so ist der ausgezogene Ehegatte gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB hälftig zum Ausgleich der Mietkosten - auch hinsichtlich der in der Übergangszeit angefallenen Mietkosten - verpflichtet. Entscheidet er sich dagegen für den Verbleib, so entfällt eine Kostenerstattung dann insgesamt, d. h. auch für die Zeit der zu gewährenden Übergangsfrist.
VolltextIBRRS 2008, 1382
OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2007 - 5 U 1526/07
Mietet der Mieter eine offene Verkaufsfläche an und öffnen andere Mieter ihre Verkaufsflächen auch außerhalb der vertraglich vereinbarten Geschäftszeiten, so dass seine Ware nicht vor Diebstahl geschützt ist, kann diesem Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen.
VolltextIBRRS 2008, 1381
BGH, Beschluss vom 02.04.2008 - 5 StR 354/07
Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraum- und Gewerberaummiete (im Anschluss an BGHSt 41, 224).*)
VolltextIBRRS 2008, 1379
LG Rostock, Urteil vom 12.03.2008 - 10 O 257/07
1. Zur Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Mietvertrag mit Ausbauverpflichtung des Vermieters.
2. Handelt es sich um einen Mietvertrag mit Ausbauverpflichtung des Vermieters, so hat dieser zu beweisen, dass die von ihm vorgenommenen Arbeiten nicht im Rahmen seiner allgemeinen mietvertraglichen Gebrauchsüberlassungspflicht geschuldet sind, sondern von den Mietern aufgrund eines besonderen Begehrens über die mietvertragliche Ausbaupflicht hinausgehend gefordert und in Erfüllung einer solchen zusätzlichen Vereinbarung geleistet worden sind.
VolltextIBRRS 2008, 1377
AG Spandau, Urteil vom 30.04.2008 - 4 C 13/08
Ein Mieter, der durch zweimalige vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete zu erkennen gibt, dass er dem Mieterhöhungsverlangen stillschweigend zustimmt, gibt dem Vermieter keine Veranlassung zur Klage, wenn er die erbetene Zustimmungserklärung nicht schriftlich abgibt.
VolltextIBRRS 2008, 1373
BGH, Urteil vom 16.04.2008 - VIII ZR 75/07
Zur Abrechnung von Wasserkosten gegenüber einem einzelnen Mieter, der nach erfolgtem Einbau von Einzelwasserzählern keinen direkten Vertrag mit dem Versorger abgeschlossen hat.*)
IBRRS 2008, 1352
OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 W 49/07
1. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen ist im Rahmen des § 91a ZPO nicht mehr über die Frage einer Erledigung zu befinden, sondern nur noch über die Kosten des Rechtsstreits.
2. Eine Klage auf Zahlung von Mietzins ist hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), wenn sie die streitgegenständliche Mietperiode und den hierfür beanspruchten Mietzins an gibt (vgl. Senat, Beschluss vom 08.05.2006 – 3 W 18/06 = OLGR Brandenburg, 2006, 695 m.w.N.).
3. Für das Erlöschen (§ 362 BGB) der Mietforderung und für eine dahingehende Tilgungsbestimmung (§ 366 Abs. 1 BGB) ist der Mieter darlegungs- und beweisbelastet.
VolltextIBRRS 2008, 1351
BGH, Urteil vom 09.04.2008 - VIII ZR 287/06
Bei der Berechnung der Wartefrist des § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB bleiben nach Satz 3 auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in § 559 BGB genannten Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 285/06, NJW 2007, 3122).*)
VolltextIBRRS 2008, 1342
KG, Urteil vom 04.02.2008 - 8 U 167/07
Zu der Frage, wann eine Kündigung durch die Erwerber bereits vor Eintragung im Grundbuch möglich ist.
VolltextIBRRS 2008, 1341
BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 337/06
Zur Frage der Wirksamkeit von Mietvorauszahlungsklauseln in Altmietverträgen.
VolltextIBRRS 2008, 1340
BGH, Beschluss vom 15.01.2008 - VIII ZR 351/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2008, 1321
KG, Urteil vom 11.02.2008 - 8 U 151/07
1. Zu den Obhutspflichten des Mieters gehört es, die Schlüssel zur Mietsache sorgsam aufzubewahren und darauf zu achten, dass sie nicht in Verlust geraten.
2. Ein nach § 287 ZPO zu schätzender Abzug "neu für alt" ist von den Materialkosten einer (fiktiven) mechanischen Schließanlage nicht vorzunehmen, wenn die Schließanlage gerade mal drei Jahre alt ist.
VolltextIBRRS 2008, 1320
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2008 - 14 A 461/07
1. Mit Anerkennung des strukturell bedingten Leerstandes als berücksichtigungsfähig für einen Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs.1 GrStG durch das Bundesverwaltungsgericht ist kein genereller Verzicht auf das Merkmal der "Atypizität" eines Leerstandes im Übrigen verbunden.*)
2. Erforderlich gewordene Modernisierungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen bei älteren Objekten bedingen in der Regel noch keine "Atypizität" eines damit verbundenen Leerstandes.*)
VolltextIBRRS 2008, 1318
KG, Beschluss vom 25.10.2007 - 8 W 71/07
Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Mietspiegel maßgeblich, der im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens gilt. Dies gilt auch für den Fall, dass im Laufe des Mieterhöhungsverfahrens ein neuer Mietspiegel veröffentlicht wird.
VolltextIBRRS 2008, 1311
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.10.2007 - 2-11 S 317/06
Zur Problematik der treuwidrigen Eigenbedarfskündigung.
VolltextIBRRS 2008, 1310
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.07.2007 - 2-11 S 125/06
1. Ein roter Volltonanstrich des Schlafzimmers stellt keinen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar.
2. Dagegen stellt eine Mustertapete mit Sternchen im Kinderzimmer einen vertragsgemäßen Gebrauch dar.
VolltextIBRRS 2008, 1293
BGH, Urteil vom 18.03.2008 - XI ZR 454/06
1. Die Verpfändung eines Sparguthabens erfasst weder entsprechend § 401 BGB noch kraft dinglicher Surrogation den bei Insolvenz des kontoführenden Kreditinstituts entstehenden Entschädigungsanspruch gemäß §§ 3, 4 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG).*)
2. Zur Auslegung eines Vertrages, den eine Entschädigungseinrichtung im Sinne des § 6 ESAEG zur Abwicklung von Leistungen nach dem ESAEG mit einem Kreditinstitut schließt.*)
VolltextIBRRS 2008, 1291
BGH, Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 27/07
1. §§ 556 ff BGB legen den Vermieter bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht auf eine Abrechnung nach dem so genannten Leistungsprinzip fest; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig.*)
2. Nimmt der Vermieter bei den Kosten des Hauswarts einen pauschalen Abzug nicht umlagefähiger Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten vor, genügt ein schlichtes Bestreiten des Mieters. Dem Vermieter obliegt es in diesem Fall, die Kosten nachvollziehbar so aufzuschlüsseln, dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können.*)
3. Die als Teil der Heizkosten abzurechnenden Stromkosten für die Heizungsanlage können geschätzt werden, wenn gesonderte Zähler dafür nicht vorhanden sind. Bestreitet der Mieter den vom Vermieter angesetzten Betrag, hat dieser die Grundlagen seiner Schätzung darzulegen.*)
VolltextIBRRS 2008, 1284
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2008 - 13 U 213/07
Errichtet der Mieter auf dem Grundstück des Vermieters einen Anbau, kann er sich wegen der dadurch verursachten Werterhöhung bzw. wegen eines ihm zustehenden Bereicherungsanspruchs gegenüber dem Zwangsverwalter nicht auf die erweiterte Aufrechnungsmöglichkeit nach den Grundsätzen zur Aufrechnung von Baukostenzuschüssen berufen, wenn sich die ursprünglich beabsichtigte Sicherung der Rechte des Mieters durch einen Erbbaurechtsvertrag nicht realisieren lässt.*)
VolltextIBRRS 2008, 1269
KG, Beschluss vom 18.05.2007 - 12 U 99/07
Haben die Parteien eines Gewerbemietvertrages über Räume in einem Einkaufszentrum (Markthalle) die Konkurrenzschutzpflichten des Vermieters ausdrücklich geregelt, kann darin eine Einschränkung der Grundsätze des "vertragsimmanenten Konkurrenzschutzes" liegen.*)
VolltextIBRRS 2008, 1256
OLG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2008 - 13 U 139/07
1. Ein Vermieter, der von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch gemacht hat, ist nicht zur Herausgabe der Gegenstände an den Mieter verpflichtet, wenn er sie nicht sofort verwertet.*)
2. Das Vermieterpfandrecht erlischt nicht, wenn der das Pfandrecht ausübende Vermieter Gegenstände von der Mietsache entfernt.*)
VolltextIBRRS 2008, 1250
BGH, Urteil vom 12.03.2008 - VIII ZR 188/07
1. Der Vermieter ist zu einer Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch nicht verpflichtet, solange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes mit Wasserzählern ausgestattet sind.*)
2. Legt der Vermieter von Wohnraum die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung gemäß § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB nach dem Anteil der Wohnfläche um, genügen Zweifel des Mieters an der Billigkeit dieses Maßstabs nicht, um eine Änderung des Umlageschlüssels zu rechtfertigen.*)
VolltextIBRRS 2008, 1240
AG Bremen, Urteil vom 13.02.2008 - 23 C 224/06
1. Dem Mieter steht gegen den Vermieter wegen derjenigen Gründe, die einer sofortigen Umsetzung der ursprünglichen Eigenbedarfskündigung des Vermieters nach Räumung des Mieters entgegenstehen, kein Auskunftsanspruch zu. Der Mieter kann auch ohne die Kenntnis dieser Gründe Schadensersatzklage erheben.
2. Schadensersatzansprüche, die dem Mieters wegen vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung des Vermieters entstehen, unterliegen nicht der kurzen Verjährung nach § 548 Abs. 2 BGB, sondern der Regelverjährung nach § 195 BGB.
VolltextIBRRS 2008, 1203
BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - I ZB 66/07
Hat der Schuldner, gegen den der Zwangsverwalter aufgrund des die Zwangsverwaltung anordnenden Beschlusses die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe der vom Mieter geleisteten Barkaution betreibt, eidesstattlich versichert, er habe als Vermieter der der Zwangsverwaltung unterliegenden Sache die Kaution mit rückständigen Mietzahlungen verrechnet, ist er im Verfahren der Herausgabevollstreckung regelmäßig nicht zu weitergehenden Auskünften darüber verpflichtet, mit welchen Forderungen genau er die Kaution verrechnet hat.*)
VolltextIBRRS 2008, 1199
VerfGH Berlin, Beschluss vom 02.07.2007 - VerfGH 136/02
Für die Frage, ob ein Mieter einen Anspruch auf Aufstellen einer Parabolantenne hat, um fremdsprachige Sender empfangen zu können, kommt es nicht auf die Staatsbürgerschaft des Mieters, sondern auf dessen Herkunft an. Deshalb kann auch ein deutscher Staatsbürger ausländischer Herkunft die Zustimmung zur Aufstellung einer Parabolantenne verlangen, wenn sein Informationsinteresse dem Eigentumsrecht des Vermieters vorgeht.
VolltextIBRRS 2008, 1196
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2007 - 5 W 219/07
1. Der Verwalter von Sondereigentum verletzt nicht dadurch seine Pflicht zur Wahrung der Vermögensinteressen seines Auftraggebers, dass er einen Mietvertrag mit einem Sozialhilfeempfänger abschließt.*)
2. Sind nach einem Mietvertrag über Sondereigentum Schadensanzeigen durch den Mieter dem Vermieter oder dessen Beauftragten gegenüber abzugeben, so muss der Vermieter dem Mieter die Beauftragten bekannt geben, will er sich eine Schadensanzeige gegenüber dem Hausmeisterservice des Wohnungseigentumsverwalters nicht zurechnen lassen.*)
VolltextIBRRS 2008, 1150
BGH, Urteil vom 05.03.2008 - VIII ZR 80/07
Zu den Einwendungen gegen eine Abrechnung des Vermieters über Vorauszahlungen für Betriebskosten, die der Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung geltend machen muss, gehört auch der Einwand, dass der Vermieter Betriebskosten, die nach der mietvertraglichen Vereinbarung durch eine Teilinklusivmiete abgegolten sein sollten, abredewidrig konkret abgerechnet habe (Fortführung Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NJW 2008, 283).*)
VolltextIBRRS 2008, 1142
BGH, Urteil vom 13.03.2008 - IX ZR 119/06
1. Die Pfändung von Mietforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung aus einem persönlichen Titel führt auch dann nicht zur (relativen) Unwirksamkeit zeitlich vorangehender Verfügungen über diese Forderungen, wenn der Vollstreckungsgläubiger zuvor die Eintragung einer Zwangshypothek bewirkt hatte.*)
2. Der Inhaber einer Zwangshypothek, der sich durch Pfändung von Mieten aus dem Grundstück befriedigen will, benötigt einen dinglichen Titel.*)
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