Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 4413OLG Brandenburg, Urteil vom 14.08.2007 - 6 U 93/06
Durch einen Exklusivvertrag mit einem Kabelnetzbetreiber ist eine Wohnanlagengesellschaft nicht am Abriss von Wohnungsbestand gehindert. Zugunsten des Kabelnetzbetreibers kommen lediglich Ausgleichansprüche in Betracht.
VolltextIBRRS 2007, 4408
EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-182/06
Art. 39 EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Gemeinschaftsangehörigen, der in dem Mitgliedstaat, in dem er den wesentlichen Teil seiner steuerpflichtigen Einkünfte bezieht, gebietsfremd ist, keinen Anspruch darauf einräumt, dass die Verluste aus der Vermietung nicht selbst genutzter Immobilien, die in einem anderen Mitgliedstaat belegen sind, bei der Bestimmung des auf seine Einkünfte anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt werden, während ein Gebietsansässiger im erstgenannten Mitgliedstaat die Berücksichtigung dieser Verluste aus Vermietung verlangen kann.
VolltextIBRRS 2007, 4403
BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - VIII ZR 1/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 4378
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2007 - 10 U 127/06
Es besteht kein Bereicherungsanspruch des Mieters, welcher einen verlorenen Baukostenzuschuss oder umfangreiche Ausbauinvestitionen geleistet hat, gegen denjenigen, der ein Gebäude nach Zwangsversteigerung erwirbt und dann das Sonderkündigungsrecht des Erstehers gebraucht, wenn im Mietvertrag nichts dazu erkennbar ist.
VolltextIBRRS 2007, 4362
BFH, Urteil vom 13.07.2006 - IV R 25/05
Wird ein Teil eines normalen Einfamilienhauses von den Gesellschaftern der Betriebs-GmbH an diese als einziges Büro (Sitz der Geschäftsleitung) vermietet, so stellen die Räume auch dann eine wesentliche, die sachliche Verflechtung begründende Betriebsgrundlage im Sinne der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung dar, wenn sie nicht für Zwecke des Betriebsunternehmens besonders hergerichtet und gestaltet sind. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Gebäudeteil nicht die in § 8 EStDV genannten Grenzen unterschreitet.*)
VolltextIBRRS 2007, 4354
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.09.2006 - 2-19 O 48/05
Im Einzelfall kann es gegen Treu und Glauben verstoßen, sich auf das Fehlen der Schriftform i.S.d. § 550 BGB zu berufen, wenn die Verlängerung der Laufzeit eines Mietverhältnisses im dem ein anderes Mietverhältnis betreffenden Mietvertrag vereinbart wurde.
VolltextIBRRS 2007, 4353
AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 22.06.2006 - 233 C 47/06
Der Mieter kann unter Berücksichtigung der Ortssitte in Berlin vom Vermieter die Beseitigung von Graffiti verlangen.
VolltextIBRRS 2007, 4348
KG, Urteil vom 24.05.2007 - 8 U 193/06
Unterzeichnet nur einer von zwei Vorständen einer Aktiengesellschaft für diese einen Mietvertrag, ist zur Wahrung der Schriftform ein Vertretungszusatz nicht erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2007, 4341
OVG Hamburg, Urteil vom 25.05.2007 - 1 Bf 383/05
1. Die Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 7. Dezember 1971 ist in Hamburg weiter gültig. Der Mieter einer von ihm für eine Zahnarztpraxis genutzten Wohnung kann im Wege einer Auflage zu der von ihm beantragten Zweckentfremdungsgenehmigung zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet werden.*)
2. Zur Höhe der Ausgleichszahlung.*)
VolltextIBRRS 2007, 4314
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2006 - 24 U 7/06
1. Die Klausel "Rechtshandlungen und Willenserklärungen eines Vermieters sind auch für die anderen Vermieter, eines Mieters auch für die anderen Mieter verbindlich." benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)
2. Hat im ersten Rechtszug der Einzelrichter verfahrensfehlerhaft an Stelle der Kammer entschieden, ist das Berufungsgericht bei Entscheidungsreife nicht an einer Sachentscheidung gehindert.*)
VolltextIBRRS 2007, 4310
OLG Stuttgart, Urteil vom 29.05.2007 - 6 U 45/07
1. Will ein Leasinggeber seiner Pflicht zur bestmöglichen Verwertung eines Leasinggegenstands dadurch genügen, dass er ihn dem Leasingnehmer nach Einholung eines Schätzgutachtens zum Schätzwert anbietet (BGH NJW 1997, 3166), so genügt es, wenn er dem Leasingnehmer das Ergebnis des Gutachtens mitteilt. DIe Übersendung des Gutachtens ist nicht erforderlich.*)
2. Jedenfalls dann, wenn der Leasingnehmer weiß, dass das Schätzgutachten einen zu niedrigen Preis ausweist, kann der Leasinggeber selbst dann nach den vom BGH in NJW 1997, 3166 festgelegten Grundsätzen vorgehen, wenn er den zu geringen Schätzwert zu vertreten hat.*)
3. Auch der markengebundene Leasingnehmer ist bei einer Verwertung des Leasingfahrzeuges nicht verpflichtet, dem Leasingnehmer den Händlerverkaufspreis ohne Abzüge gutzuschreiben (Abweichung von OLG Brandenburg NJW-RR 1998, 1671).*)
4. Beauftragt der Leasinggeber im Rahmen der Verwertung des Leasinggegenstands einen Schätzgutachter mit der Feststellung des Wertes des Leasinggegenstands, so ist der Gutachter - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 278 BGB - der Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers.*)
VolltextIBRRS 2007, 4307
KG, Urteil vom 21.05.2007 - 23 U 87/05
1. Eine fristlose Kündigung der Mineralölgesellschaft gegenüber einem Tankstellenpächter ist unwirksam, wenn sie mit einem Negativsaldo des Agenturkontos begründet wird, das nur daraus resultiert, dass die Mineralölunternehmen das Konto auch mit Umsätzen belastet, die der Pächter aufgrund von Stationskrediten (noch) nicht vereinnahmt hat.*)
2. Eine Vereinbarung, wonach der Pächter sämtliche Umsätze, die nicht mit zugelassenen Zahlungsmitteln erzielt werden, dem Mineralunternehmen sofort zu vergüten hat, benachteiligt den Pächter unangemessen, auch wenn ihm die Gewährung von Stationskrediten zugleich untersagt wird. Das ergibt sich aus der gerichtsbekannten Praxis der Mineralunternehmen, die Vergabe von Stationskrediten nicht nur zu billigen, sondern zu fördern (Umsetzung der Rechtsprechung des BGH vom 8.November 2005 zu KZR 18/04).*)
VolltextIBRRS 2007, 4284
OLG Celle, Beschluss vom 13.08.2007 - 2 W 71/07
1. Entzieht der Vermieter dem Mieter den Besitz an der Mietsache durch verbotene Eigenmacht und vermietet die Mietsache sofort erneut an einen Dritten, steht dem Mieter gegen den Vermieter nur ein Anspruch auf Übertragung des mittelbaren Besitzes gem. § 870 BGB zu, der gem. § 886 ZPO vollstreckt wird.*)
2. Im Falle einer Leistungsverfügung wegen verbotener Eigenmacht richtet sich der Wert des einstweiligen Verfügungsverfahrens nach dem Hauptsachestreitwert.*)
3. Bei einer Leistungsverfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Mietbesitzes wird der Streitwert wie bei einem Anspruch auf erstmalige Gebrauchsgewährung durch die Höhe des Jahresmietzinses begrenzt.*)
VolltextIBRRS 2007, 4283
KG, Urteil vom 28.06.2007 - 8 U 208/06
1. Dem Vermieter obliegt grundsätzlich eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter hinsichtlich der Umstände und Rechtsverhältnisses mit Bezug auf die Mietsache, die von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann.
2. Der Vermieter hat den Mieter vor Abschluss des Vertrages auch ungefragt über Umstände aufzuklären, die für die Entscheidung des Mieters – für den Vermieter erkennbar – zum Abschluss des Mietvertrages bedeutsam sein können. Stellt der Mieter Fragen oder macht der Vermieter von sich aus Aussagen in Bezug auf das Mietobjekt, so müssen dessen Angabe richtig und vollständig sein.
3. Eine Pflichtverletzung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vorauszahlungen ist nur dann zu bejahen, wenn besondere Umstände gegeben sind. Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um dem Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen.
4. Der Makler ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers, wenn er sich nicht auf reine Maklerdienste beschränkt, sondern mit Wissen und Wollen des Auftraggebers im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben tätig wird, die typischerweise diesem obliegen. Erklärungen des Maklers in diesem Rahmen sind dem Auftraggeber zuzurechnen, insbesondere falls er sie veranlasst hat oder dem Makler freie Hand gelassen hat und binden den Auftraggeber.
5. War der Mietvertragsschluss pflichtwidrig durch verschwiegene und zu offenbarende Umstände oder durch unzutreffende Angaben veranlasst worden, kann Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss in unterschiedlicher Weise begehrt werden. Der Geschädigte kann Aufhebung des Vertrages verlangen, soweit dieser nicht aus anderen Gründen nichtig ist, und Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Er kann aber auch am Vertrag festhalten und daneben Ersatz seiner durch das Verschulden des anderen Teils veranlassten Mehraufwendungen fordern. Der bei Festhalten am Vertrag entstandene Vertrauensschaden besteht in Herabsetzung seiner Leistung auf das angemessene Maß und Rückforderung des Mehrbetrages. Ferner kann er die Mehraufwendungen, die er infolge des pflichtwidrigen Verhaltens gemacht hat, ersetzt verlangen.
6. Grundlage des Schadensersatzanspruchs bei Vertragsschluss ist das enttäuschte Vertrauen, so dass der Geschädigte nur die Aufwendungen ersetzt verlangen kann, die er im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des anderen Teils gemacht hat.
VolltextIBRRS 2007, 4281
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.07.2007 - 8 W 169/07
Zur Streitwertfestsetzung einer auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung gerichteten Klage.*)
VolltextIBRRS 2007, 4279
KG, Urteil vom 26.04.2007 - 12 U 193/05
Die außerordentliche Kündigung einer Mietbürgschaft wegen Eintretens besonderer Umstände kommt bei einem befristeten Mietvertrag nicht in Betracht. Die Klagerhebung gegen den Bürgen reicht zur Unterbrechung der Verjährung der Hauptforderung nur aus, wenn der Hauptschuldner als Rechtsperson untergegangen ist; dies ist bei einer GmbH nicht schon durch ihre Auflösung der Fall, sondern erst mit ihrer Löschung.*)
VolltextIBRRS 2007, 4275
AG Syke, Urteil vom 01.08.2007 - 24 C 1993/06
Wenn der Vermieter abweichend vom Mietvertrag jahrelang einvernehmlich sämtliche Nebenkosten auf Grundlage der Hausgeldabrechnung der WEG-Verwaltung dem Mieter gegenüber abrechnete und vollständig umlegte, steht dem Mieter nach Ende des Mietverhältnisses keinen Rückforderungsanspruch betreffend die während des Mietverhältnisses gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen zu. Der Einwand fehlender Abrechnungen wegen Verstoßes gegen den mietvertraglichen Vereinbarungen ist in einem solchen Fall treuwidrig (§ 242 BGB).
VolltextIBRRS 2007, 4264
AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 30.08.2007 - 223 C 320/06
1. Aufgrund der stets von Großbaustellen ausgehenden Emissionen kann ohne detaillierten Vortrag zu Art, Dauer und Umfang der einzelnen Arbeiten oder einer entsprechenden Beweisaufnahme von einer Beeinträchtigung des Wohngebrauchs ausgegangen werden, die eine Minderung von 10% des Mietzinses rechtfertigt.
2. Für eine über 10% hinausgehende Minderung bedarf es genauer Angaben über die Dauer, das Ausmaß und die Intensität der Störungen.
3. Ein Mieter ist nicht dazu verpflichtet, sich vor Abschluss des Mietvertrags über anstehende Baumaßnahmen zu informieren. Will der Vermieter die Möglichkeit einer Mietminderung wegen Baulärms ausschließen, hat er dem Mieter bei Anmietung entsprechende Hinweise zu erteilen.
VolltextIBRRS 2007, 4260
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.03.2007 - 2-17 S 113/06
1. Bei starkem Baulärm in der Nachbarschaft können Wohnungsmieter die Miete auch dann mindern, wenn die Wohnung im Innenstadtbereich mit zahlreichen Gewerbebetrieben liegt.
2. Ein Minderungssatz von 12% bei monatelangen sich teilweise bis in die Nacht hinein erstreckenden Belästigungen durch eine Großbaustelle ist angemessen.
VolltextIBRRS 2007, 4246
AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 24.04.2007 - 820 C 62/07
Wenn einem Mieter der Keller zur Mitnutzung überlassen worden ist, macht selbst ein ihm gegenüber erklärter Widerruf der Nutzungsmöglichkeit seinen bestehenden Besitz nicht zu einem verbotenen eigenmächtigen Besitz. Nur letzterer berechtigt den Vermieter aber, die Sachen des Mieters aus dem Keller zu entfernen und ihn so des Besitzes zu entsetzen. Andernfalls benötigt der Vermieter einen Titel, um eine Räumung des Kellers von Sachen des Mieters (hier eines Fahrrades) vornehmen zu können.
VolltextIBRRS 2007, 4238
BGH, Urteil vom 28.06.2007 - IX ZR 73/06
Der Inhaber einer so genannten oktroyierten Masseverbindlichkeit hat während der Wohlverhaltensphase ein Rechtsschutzinteresse an einer Zahlungsklage gegen den Schuldner.*)
VolltextIBRRS 2007, 4229
KG, Beschluss vom 01.03.2007 - 8 W 66/06
Verlangt der Kläger mit der Klage Feststellung, dass das Mietverhältnis ungekündigt fortbesteht und macht der Beklagte zugleich mit der Widerklage Zahlung einer über den Mietzins hinausgehenden Nutzungsentschädigung geltend, weil er die Auffassung vertritt, das Mietverhältnis sei beendet, so liegt keine Nämlichkeit von Klage und Widerklage im Sinne von § 45 Abs.1 Satz 3 GKG vor.
VolltextIBRRS 2007, 4217
AG München, Beschluss vom 15.12.2006 - 432 C 22872/06
1. Über die Frage der Zulässigkeit einer Parabolantenne ist im Rahmen einer Abwägung zwischen dem Eigentumsrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft/des Vermieters nach Art. 14 GG und dem Informationsinteresse des Mieters nach Art. 5 GG zu entscheiden.
2. Zur Befriedigung des grundrechtlich geschützten Rechts auf Informationsfreiheit des Mieters ist der Empfang eines einzelnen Fernsehprogramms in seiner Heimatsprache - sei es mit einem Decoder - ausreichend.
3. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um ein Standardprogramm handelt, das auch Nachrichtensendungen anbietet.
VolltextIBRRS 2007, 4212
LG Dortmund, Urteil vom 08.06.2006 - 11 S 26/06
Die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 S. 3 BGB zur Betriebskostenabrechnung schließt jegliche dem Mieter nachteilige inhaltliche Korrektur der fristgemäß vorgelegten Rechnung aus. Dies gilt auch für den Fall, dass in der fristgemäßen Abrechnung ein Guthaben zugunsten des Mieters ausgewiesen war.
VolltextIBRRS 2007, 4151
KG, Beschluss vom 26.10.2006 - 12 U 25/06
An die Feststellung einer mündlichen Vertragsänderung zum Nachteil des Mieters (Verzicht auf Mietminderung für den Fall einer Vermietung von Räumen in einem "Ärztehaus" an Nicht-Mediziner) anlässlich einer Besprechung mit dem Vermieter zu einem anderen Zweck in einem Imbiss sind hohe Anforderungen zu stellen. Lässt sich nicht feststellen, welche Person welche Willenserklärungen ausdrücklich oder konkludent abgegeben hat, kann ein Vertragsschluss nicht festgestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 4115
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006 - 10 U 80/06
1. Ein befristetes Mietverhältnis mit Verlängerungsklausel verlängert sich automatisch auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, wenn es nicht zum vereinbarten Vertragsende gekündigt wird. Unterbleibt die Kündigung, wird das Mietverhältnis mit demselben Vertragsinhalt fortgesetzt. Umgekehrt endet das Mietverhältnis zu dem vertraglich oder gesetzlich bestimmten Zeitpunkt, wenn es von einer der Parteien gekündigt wird.*)
2. Nichts anderes gilt, wenn die Verlängerung des Mietverhältnisses nicht an den Ausspruch oder das Ausbleiben einer Kündigung, sondern an die Erklärung oder das Fehlen eines Widerspruchs gegen die Verlängerung geknüpft ist.*)
3. Ein Widerspruch gegen die Verlängerung der Fortsetzung des Mietverhältnisses kann schlüssig erklärt werden, sofern sich zweifelsfrei ergibt, dass eine Partei das Mietverhältnis beenden möchte.*)
4. Eine Vorenthaltung i.S. des § 546 a BGB liegt nicht vor, wenn der Vermieter – wie hier die Klägerin mit ihrem Feststellungsantrag - von der Fortsetzung des Mietverhältnisses ausgeht.*)
5. Zur Wirksamkeit einer Indexklausel, wenn der Mietvertrag eine Verlängerungsoption zugunsten des Mieters und zugleich formularmäßige „automatische“ Verlängerungsklausel mit einem beiden Parteien eingeräumten Widerspruchsrecht enthält.*)
6. Zur Wirksamkeit einer Preisklausel nach § 4 PrKV.*)
VolltextIBRRS 2007, 4111
BGH, Urteil vom 27.06.2007 - VIII ZR 202/06
1. Eine Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, wonach der Mieter die Betriebskosten der Heizung "erläutert durch Anlage 3 zu § 27 II. BVO" zu tragen hat, erlaubt dem Vermieter, der während des laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer im Haus vorhandenen Heizungsanlage einstellt und statt dessen Fernwärme bezieht, die Umlegung der Wärmelieferungskosten auf den Mieter, wenn die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung der Zweiten BerechnungsVO bereits eine Umlegung der Kosten der Fernwärmelieferung vorsah (Anschluss an Senatsurteil vom 22. Februar 2006 - VIII ZR 362/04, NJW 2006, 2185).*)
2. Zur ergänzenden Auslegung einer mietvertraglichen Regelung über die Umlegung der Kosten einer Gemeinschaftsantenne, wenn diese beseitigt wird und die Mietwohnungen stattdessen an das Breitbandkabelnetz angeschlossen werden.*)
IBRRS 2007, 4110
BGH, Urteil vom 25.07.2007 - XII ZR 143/05
Eine allgemeine salvatorische Klausel (Erhaltungs- und Ersetzungsklausel) in einem auf längere Zeit als ein Jahr geschlossenen Mietvertrag über Gewerberäume verpflichtet die Vertragsparteien nicht zur Nachholung der nicht gewahrten Schriftform.*)
IBRRS 2007, 4105
BGH, Urteil vom 13.07.2007 - V ZR 189/06
1. Auf Ansprüche aus einem Dauerschuldverhältnis, die vor dem 31. Dezember 2003 zu erfüllen waren, ist das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.*)
2. Auf die Vereinbarung eines Pflugtauschs finden §§ 585 ff. BGB entsprechende Anwendung, soweit die Ausgestaltung der Gegenleistungsverpflichtung als Verpflichtung zur Besitzüberlassung keine Modifikation gegenüber der Zahlungsverpflichtung eines Pächters bedingt.*)
VolltextIBRRS 2007, 4089
LG Wuppertal, Urteil vom 23.08.2007 - 9 S 478/06
Führt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel bei Auszug Schönheitsreparaturen aus, so kann er vom Vermieter Ersatz seiner Aufwendungen nach den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen.
VolltextIBRRS 2007, 4081
LG München I, Urteil vom 29.03.2007 - 30 S 19856/06
Begehrt ein Vermieter Rechtsschutz für eine Klage gegen Mieter auf Duldung baugenehmigungspflichtiger Baumaßnahmen, so ist die sog. Bauklausel nicht anwendbar, weil es insofern an einem Bezug zu dem spezifischen Baurisiko fehlt.
VolltextIBRRS 2007, 4079
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.07.2007 - 3 U 75/06
1. Auch Schlüssel und Schließvorrichtungen, die der Mieter hat anfertigen lassen, sind vom Räumungs- und Herausgabeanspruch des Vermieters gemäß § 546 BGB erfasst.
2. Auch wenn die Schlüssel und Schließvorrichtungen den Zugang zu einem größeren Areal ermöglichen und sich die Kündigung lediglich auf einen Bruchteil des Areals bezieht, muss der Mieter Schlüssel und Schließvorrichtungen herausgeben.
VolltextIBRRS 2007, 4072
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2007 - 8 U 602/06
Rechtliche Einheit von Verträgen; Erlass einer Leistungsverfügung.*)
VolltextIBRRS 2007, 4071
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2007 - 10 U 145/06
Zur Frage, wann sich der einen Mietausfallschaden geltend machende Kläger wegen verzögerter Weitervermietung ein überwiegendes Mitverschuldens nach § 254 Abs. 2 BGB entgegenhalten lassen muss.*)
VolltextIBRRS 2007, 4059
BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - IX ZB 129/04
Wenn eine vereinnahmte Mietkaution verschwiegen wird, dann kann dies dazu führen, dass die Restschuldbefreiung des insolventen Vermieters versagt wird.
VolltextIBRRS 2007, 4042
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2007 - 24 U 210/06
Vereinbaren die Parteien eines Pachtvertrags über eine Gaststätte die Möglichkeit einer "angemessenen" Pachterhöhung bei Änderung des Lebenshaltungskostenindexes für einen Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalt um 10%, sind bei der Bestimmung der Angemessenheit einer Pachterhöhung neben der Veränderung der Lebenshaltungskosten auch die spezifischen Besonderheiten des gastronomischen Gewerbes zu berücksichtigen.
IBRRS 2007, 4025
OLG Naumburg, Urteil vom 03.04.2007 - 9 U 9/07
1. Werden für die Begründung der Erhöhung einer Betriebskostenpauschale nicht umlagefähige Kosten unter einem unbestimmten Begriff zusammengefasst, so findet eine stillschweigende Erweiterung der Regelung über die Erfassung der Kosten nicht statt, wenn der Mieter ohne weitere Prüfung die erhöhten Pauschalen zahlt.
2. Zur Frage der Verwirkung von Rückforderungsansprüchen bzgl. Unberechtigt erhobener Anteile der Betriebskostenpauschale.
VolltextIBRRS 2007, 3953
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2007 - 3 U 38/07
1. Bei der Beurteilung umlagefähiger öffentlicher Lasten nach § 5 Abs. 5 BKleinG drängt sich eine Gleichbehandlung entsprechend den Grundsätzen für Betriebskosten auf, zumal das Gesetz umlagefähige öffentliche Lasten ausdrücklich dem Betriebskostenrecht unterstellt (vgl. § 2 Nr. 1 BetrKV).
2. Die Beachtung und Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaflichkeit ist nach dem Standpunkt eines vernünftigen Vermieters, der ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge behält, zu beurteilen.
3. Innerhalb des ihm damit eingeräumten Ermessens, das die herrschende Meinung als billiges Ermessen i.S.d. § 315 BGB einordnet, muss der Vermieter gegen klar erkennbar überhöhte Gebühren und Steuern mit Rechtsbehelfen vorgehen.
4. Ein Vermieter/Verpächter beachtet den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz grundsätzlich, wenn er in einem Verwaltungsrechtsstreit einen plausiblen Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtes akzeptiert.
VolltextIBRRS 2007, 3952
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2007 - 3 W 17/07
§ 41 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GKG ist für die Bemessung des Gebührenstreitwertes anwendbar, soweit es um die Klage des Mieters auf Gebrauchsüberlassung geht. Für die Klage eines Verpächters gilt nichts anderes.
VolltextIBRRS 2007, 3946
LG Itzehoe, Urteil vom 28.02.2007 - 9 S 60/06
1. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten müssen folgende Mindestanforderungen einer Nebenkostenabrechnung:
- Zusammenstellung der Gesamtkosten,
- Angabe und Erläuterung der zugrundegelegten Verteilerschlüssel,
- die Berechnung des Anteils des Mieters und
- der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters
berücksichtigt werden.
2. Hierbei ist es für die Nachvollziehbarkeit der Betriebskostenabrechnung unverzichtbar, dass alle angesetzten Kostenarten einzeln bezeichnet werden.
3. Die Lagebeschreibung des Mietobjekts ist in einem Mietvertrag ohne eine andere zusätzliche Vereinbarung regelmäßig zugleich als Bestimmung der Wirtschafts- und Abrechnungseinheit auszulegen.
4. Jedoch ist eine Abrechnung nach einer Wirtschaftseinheit ausnahmsweise dann zulässig, wenn sie unausweislich erscheint wegen technischer Hindernisse, die von Beginn des Mietverhältnisses an vorlagen, wie z. B. bei dem Vorliegen einer gemeinsamen Heizungsanlage. In einem solchen Fall kann der Vermieter nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB mehrere Gebäude zu einer Wirtschafts- und Abrechnungseinheit zusammenfassen.
VolltextIBRRS 2007, 3945
LG Berlin, Urteil vom 31.10.2006 - 63 S 194/06
1. Der pauschale Hinweis auf Putzarbeiten genügt nicht für den Vortrag einer nicht unerheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung.
2. Der an einigen Stufen fehlende Trittkantenschutz im Treppenhaus stellt ebenfalls lediglich einen unerheblichen Mangel i.S. von § 536 Abs. 1 BGB dar.
3. Die nicht ausreichende WC-Spülung, aufgrund derer Fäkalien nur durch Nachspülen mit einem Eimer zu beseitigen sind, stellt keinen Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB dar, wenn die Ursache hierfür nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt.
VolltextIBRRS 2007, 3935
BGH, Urteil vom 27.06.2007 - VIII ZR 271/06
Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich auch wegen des Eigenbedarfs eines Gesellschafters zulässig, sofern dieser bereits bei Abschluss des Mietvertrages Gesellschafter war.*)
VolltextIBRRS 2007, 3929
BGH, Urteil vom 18.07.2007 - VIII ZR 285/06
Bei der Berechnung der Jahresfrist nach § 558 Abs. 1 Satz 2 BGB bleiben nach Satz 3 auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in § 559 BGB genannten Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 185/03, NJW 2004, 2088).*)
VolltextIBRRS 2007, 3928
BGH, Urteil vom 11.07.2007 - XII ZR 113/05
Ein Mietvertrag, der nach dem Beitritt zu teilweise anderen Bedingungen und auch nicht mehr zwischen denselben Vertragsparteien, jedoch über denselben Mietgegenstand abgeschlossen wurde wie der vor dem Beitritt vereinbarte Nutzungsvertrag, unterliegt nicht dem zeitlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes.*)
VolltextIBRRS 2007, 3923
OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.06.2007 - 3 U 8/07
1. Voraussetzungen für eine Entschädigung des Vermieters nach § 546a Abs. 1 ZPO in Höhe der vereinbarten Miete sind Abschluss und Beendigung des Mietvertrages sowie fehlende Rückgabe der Mietsache trotz Rückerlangungswillens.
2. Für den Entschädigungsanspruch des Vermieters aus § 546a Abs. 1 BGB ist die ortsübliche Miete grundsätzlich unerheblich und allein die vereinbarte Miete maßgeblich.
3. Zur Zulässigkeit einer Aufrechnung im Berufungsrechtszug nach § 533 ZPO.
VolltextIBRRS 2007, 3917
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.02.2007 - 2 U 220/06
Zum Schriftformerfordernis des § 550 BGB.*)
VolltextIBRRS 2007, 3913
KG, Urteil vom 12.04.2007 - 8 U 76/06
Zu den Voraussetzungen der Annahme eines Scheingeschäftes nach § 117 BGB.*)
VolltextIBRRS 2007, 3904
KG, Beschluss vom 28.04.2007 - 12 W 35/07
Der Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung für Gewerberaum nach beendetem Mietvertrag bis zum - unbekannten - Zeitpunkt der Räumung ist nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO zu bestimmen. In einfach gelagerten Fällen ist dieser Streitwert auf den 12fachen Betrag der geforderten monatlichen Nutzungsentschädigung festzusetzen. (Bestätigung der Auffassung des Senats im Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 12 W 46/05 - und vom 20. Dezember 2006 - 12 W 66/06 -).*)
VolltextIBRRS 2007, 3903
OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.05.2007 - 8 U 253/06
Räumt der marktbeherrschende Vermieter in einem die Vermietung nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehender Gewerbeflächen betreffenden Mietvertrag dem Mieter über die Grundmietzeit von fünf Jahren hinaus eine einseitige Verlängerungsoption ein, so verstößt dies gegen das Verbot unbilliger Behinderung gemäß § 20 Abs. 1 GWB, was die Nichtigkeit der Klausel nach § 134 BGB zur Folge hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3899
OLG Naumburg, Beschluss vom 07.05.2007 - 9 U 52/07
In einem vor dem 03.10.1990 abgeschlossenen Mietvertrag über Gewerberäume treten die Regelungen des BGB auch bei einer vertraglichen Vereinbarung an deren Stelle, wenn die vertragliche Regelung gegen wesentliche Grundgedanken des gesetzlichen Mietrechts verstößt. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Vertrag die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietvertrages für den Vermieter gänzlich ausschließt.*)
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