Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 3874BGH, Urteil vom 11.07.2007 - VIII ZR 230/06
1. § 565 Abs. 2 Satz 4 BGB aF ist nicht anzuwenden auf ein bestehendes Mietverhältnis über Wohnraum, das auf bestimmte Zeit eingegangen und bei dem vereinbart ist, dass es sich mangels Kündigung jeweils um einen bestimmten Zeitraum verlängert.
2. Nach der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 3 Abs. 3 EGBGB ist § 565a Abs. 1 BGB auf ein am 1. September 2001 bestehendes Mietverhältnis auf bestimmte Zeit in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
VolltextIBRRS 2007, 3872
BGH, Urteil vom 27.06.2007 - XII ZR 54/05
Zur Unwirksamkeit einer formularmäßigen Beschränkung der Aufrechnung des gewerblichen Mieters (Unternehmers) auf Forderungen, die rechtskräftig festgestellt sind, oder zu denen der Vermieter im Einzelfall jeweils seine Zustimmung erklärt.*)
VolltextIBRRS 2007, 3866
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.05.2007 - 17 U 276/06
Zur Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung zum Betrieb eines Golf-Klubs in Bezug auf die zu tragenden Nebenkosten und einer Kostenbeteiligung zum Bau eines Klubhauses.*)
VolltextIBRRS 2007, 3860
OLG Rostock, Urteil vom 25.06.2007 - 3 U 70/07
In der zielgerichteten Unterbrechung der Stromversorgung für eine Diskothek kann ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liegen, der dem Störer mit einer Unterlassungsverfügung verboten werden kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 3859
KG, Urteil vom 05.07.2007 - 8 U 182/06
1. Zur Wahrung der Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB ist es in der Regel ausreichend, wenn das nach § 147 Abs. 2 BGB abgegebene Vertragsangebot der einen Mietpartei von der anderen Mietpartei binnen zwei bis drei Wochen angenommen wird (Klarstellung zum Urteil des Senats v. 4. 12. 2004 - 8 U 304/99, GE 2001, 418).*)
2. Zur Einhaltung der Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB im Falle von Änderungen des geplanten Bauwerks und fehlender Unterlagen (Einrichtungspläne).*)
VolltextIBRRS 2007, 3831
OLG Celle, Urteil vom 20.07.2007 - 2 U 85/07
1. Endet das Mietverhältnis infolge fristloser Kündigung des Vermieters nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters, stellt die Pflicht zur Beseitigung der durch den Mieter bereits vor Insolvenzeröffnung durchgeführten Einbauten als Teil der Räumungsverpflichtung keine Masseverbindlichkeit gemäß § 55 InsO dar.*)
2. Ein Räumungsanspruch kann auch dann hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 ZPO sein, wenn der Klageanspruch nur auf Räumung, nicht aber auf Beseitigung konkret bezeichneter Einbauten lautet.*)
VolltextIBRRS 2007, 3828
OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2007 - 2 U 119/07
Wird dem Verpächter wegen der Zwangsversteigerung des Pachtgrundstücks die weitere Gebrauchsüberlassung unmöglich, kann er dem Anspruch des Pächters auf Rückzahlung der gesamten für die restliche Pachtzeit vorausbezahlten Pacht nicht entgegen halten, dass der Pächter die Unmöglichkeit durch eigene Rechtsbehelfe im Zwangsversteigerungsverfahren hätte verhindern können.*)
VolltextIBRRS 2007, 3821
OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2007 - 3 W 20/07
1. Kann der über Art und Umfang der eingebrachten Sachen nicht informierte Vermieter diese in seinem Antrag nicht hinreichend bezeichnen, kann er den Mieter - auch im einstweiligen Verfügungsverfahren - im Wege der Stufenklage auf Auskunft in Anspruch nehmen.
2. Eine einstweilige Verfügung auf Zurückschaffung von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen auf das vermietete Grundstück sichert den Anspruch des Vermieters auf Herausgabe zum Zwecke der Zurückschaffung auf das Grundstück (BGB § 562b Abs. 2 S. 1 BGB) nicht nur einstweilen, sondern stellt eine im einstweiligen Rechtsschutz allenfalls ausnahmsweise zulässige Erfüllung dar.
3. Nach Auszug des Mieters hat der Vermieter im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes allenfalls Anspruch auf Überlassung der zurückzuschaffenden Sachen an einen Sequester.
VolltextIBRRS 2007, 3803
BGH, Beschluss vom 17.07.2007 - VIII ZR 133/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3773
KG, Beschluss vom 29.12.2006 - 12 U 117/06
Mit "Bewirtschaftungs- und sonstigen Verbrauchsabgaben" in einem Gewerbemietvertrag ist dasselbe gemeint wie mit "Betriebskosten" im Sinne der Anlage 3 (Nr. 1-16) zu § 27 der II. Berechnungsverordnung; dies ist von einem durchschnittlichen Gewerbemieter auch in diesem Sinne zu verstehen. Die Rechtsfolge des in Bereich der Wohnraummiete geltenden § 556 Abs.3 Satz 3 BGB, wonach nach Ablauf der Abrechnungsfrist des Satzes 2 (spätestens bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums) die Geltendmachung einer Nachforderung ausgeschlossen ist, wird nicht auf Gewerbemietverträge übertragen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3766
BGH, Urteil vom 20.06.2007 - VIII ZR 244/06
Zu der Frage, wann der Mieter bei einer Fremdbelieferung die anteiligen Kosten der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser zu tragen hat.
VolltextIBRRS 2007, 3764
BGH, Urteil vom 27.06.2007 - VIII ZR 150/06
1. Ein nichtiges Geschäft bleibt auch bei Außerkrafttreten des Verbots grundsätzlich nichtig; das gilt auch für teilnichtige Geschäfte.
2. Einer Vereinbarung, die gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und bei Außerkrafttreten dieser Vorschriften wirksam werden soll, steht der Verbotszweck des Art. 2 § 2 MÜG nicht entgegen. Der Zweck des Mietenüberleitungsgesetzes bestand darin, das Vergleichsmietensystem der §§ 2 ff MHG (heute §§ 558 ff BGB) schrittweise auch in den neuen Bundesländern einzuführen.
3. Nach seiner gesetzlichen Ausgestaltung bestand das Verbot des Art. 2 § 2 MÜG jedoch nur "beim Abschluss" des Mietvertrags; die Parteien haben die Möglichkeit, in der Folgezeit eine andere Vereinbarung ohne die von dieser Vorschrift vorgesehenen Beschränkungen zu treffen.
VolltextIBRRS 2007, 3748
BGH, Urteil vom 20.06.2007 - VIII ZR 257/06
Ein am 1. September 2001 bestehendes Mietverhältnis über Wohnraum, das auf bestimmte Zeit eingegangen und bei dem vereinbart ist, dass es sich mangels Kündigung jeweils um einen bestimmten Zeitraum verlängert, kann auch nach dem 31. August 2001 nur zu dem im Vertrag vereinbarten Ablauftermin gekündigt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 3739
VerfGH Berlin, Beschluss vom 01.09.2006 - VerfGH 14/06
1. Der Vermieter, der einen Mietvertrag wegen Zahlungsverzugs des Mieters fristlos gemäß § 543 Abs. 2 Ziff. 3 a BGB kündigt, hat Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung verursachten Mietausfallschadens. Der Ersatz dieses Nichterfüllungsschadens steht dem Vermieter solange zu, als der Mieter an den Vertrag ohne Kündigungsmöglichkeit noch gebunden ist.
2. Kann sich der Mieter nicht vor Ende der vom Vermieter gesetzten Frist aus dem Vertrag lösen, muss sich der Vermieter nicht auf die Möglichkeit einer Kündigung des Mieters als den Schadensersatz ausschließendes Alternativverhalten verweisen lassen.
VolltextIBRRS 2007, 3737
BGH, Urteil vom 23.05.2007 - VIII ZR 113/06
1. Eine Kommanditgesellschaft (KG) kann Wohnräume weder als "Wohnung für sich" noch für Familien- oder Haushaltsangehörige benötigen. Eigenbedarf im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kommt bereits begrifflich nicht in Betracht.*)
2. Ein berechtigtes Interesse einer KG an der Beendigung des mit einem Betriebsfremden abgeschlossenen Mietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB besteht nur dann, wenn das Wohnen ihres Mitarbeiters gerade in dieser Wohnung nach seiner betrieblichen Funktion und Aufgabe für den Betriebsablauf von nennenswertem Vorteil ist (vgl. auch Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 122/06).*)
VolltextIBRRS 2007, 3677
OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2006 - 4 U 157/06
1. Erfüllt der Mieter über mehrere Jahre auch solche Nachzahlungsforderungen, die aus einer Nebenkostenabrechnung mit vertragswidrig angesetzten Nebenkosten folgt, so kommt eine stillschweigende Umlagevereinbarung in Betracht.
2. Eine zweimalige Zahlung genügt hierfür allerdings nicht.
VolltextIBRRS 2007, 3676
BGH, Urteil vom 23.05.2007 - VIII ZR 122/06
1. Eine Kommanditgesellschaft (KG) kann Wohnräume weder als "Wohnung für sich" noch für Familien- oder Haushaltsangehörige benötigen. Eigenbedarf im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kommt bereits begrifflich nicht in Betracht.*)
2. Ein berechtigtes Interesse einer KG an der Beendigung des mit einem Betriebsfremden abgeschlossenen Mietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB besteht nur dann, wenn das Wohnen ihres Mitarbeiters gerade in dieser Wohnung nach seiner betrieblichen Funktion und Aufgabe für den Betriebsablauf von nennenswertem Vorteil ist. Dies gilt auch für den Geschäftsführer der Komplementärin der KG (vgl. auch Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 113/06).*)
VolltextIBRRS 2007, 3660
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.05.2007 - 5 U 19/07
1. Beinhaltet ein Mietvertrag ein Ankaufsrecht des Mieters nach Beendigung des auf 20 Jahre abgeschlossenen Mietvertrags, bedarf dies der notariellen Beurkundung.*)
2. Fehlt es daran, führt dies gem. § 139 BGB zur Nichtigkeit auch des Mietvertrags, wenn dieser ohne das Ankaufsrecht nicht oder nicht unter diesen Konditionen abgeschlossen worden wäre.*)
3. Die Berufung auf die Formnichtigkeit gemäß § 242 BGB nach 10-jähriger Vertragsdauer ist nicht treuwidrig, wenn die Parteien alsbald nach Vertragsschluss die Nichtigkeit erkennen und jahrelang über eine Beurkundung des Vertrags verhandeln, zu der es jedoch letztlich nicht kommt.*)
VolltextIBRRS 2007, 3659
LG Berlin, Urteil vom 05.01.2007 - 65 S 224/06
1. Nach einer Endrenovierung entsteht ein Schadensersatzanspruch des Vermieters nur dann, wenn die Wohnung nicht einem üblichen Geschmack eines möglichst großen Mietinteressentenkreises besteht, die Gestaltung also nicht möglichst hell und unaufdringlich ist. Dabei ist abzustellen auf den durchschnittlichen Geschmack zur Zeit der Rückgabe der Mietsache. Allein die Verwendung von Tapeten mit floralem Muster ist dabei noch nicht zum Schadensersatz verpflichtend, wenn diese Tapete farblich unaufdringlich ist und auch vom Muster her zurückhaltend gestaltet ist.
2. Eine allgemeine und in jedem Fall bestehende Verpflichtung, die Wohnung mit Raufasertapete oder Strukturtapete zu bekleben und diese dann weiß oder nahezu weiß zu streichen, gibt es nicht.
VolltextIBRRS 2007, 3654
BGH, Urteil vom 20.06.2007 - VIII ZR 303/06
Einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB steht nicht entgegen, dass die Ausgangsmiete unter der - seit Vertragsbeginn unveränderten - ortsüblichen Vergleichsmiete liegt (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 322/04, NJW 2005, 2521).*)
VolltextIBRRS 2007, 3636
BGH, Urteil vom 27.06.2007 - XII ZR 53/05
Zur Aufklärungspflicht des Vermieters bei Vermietung eines Unfallersatzfahrzeuges (im Anschluss an das Senatsurteil vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04 - NJW 2006, 2618).*)
VolltextIBRRS 2007, 3598
OLG Celle, Beschluss vom 03.07.2007 - 2 W 56/07
1. Die vertraglich vereinbarte Betriebspflicht entfällt nicht schon deshalb, weil die Fortführung des Betriebes zur Folge hätte, dass Verluste erwirtschaftet werden.*)
2. Der Vermieter eines Ladenlokals ist mit Rücksicht auf § 893 ZPO nicht gehindert, einen Titel über seinen vertraglich vereinbarten Anspruch auf Erfüllung der Betriebspflicht zu erstreiten, auch wenn auf Grund der aktuellen finanziellen Leistungsunfähigkeit des Mieters die Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO voraussichtlich ins Leere laufen wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 3586
BGH, Urteil vom 22.06.2007 - V ZR 269/06
1. Das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters aus § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann nur bei dem ersten Verkauf nach der Umwandlung in Wohnungseigentum bestehen (Bestätigung von BGHZ 167, 58, 61 ff.).*)
2. Auf nachfolgende Verkäufe erstreckt es sich auch dann nicht, wenn die Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei dem ersten Verkauf nicht bestand, weil die Wohnung an einen Familien- oder Haushaltsangehörigen verkauft wurde (§ 577 Abs. 1 Satz 2 BGB), oder wenn die Ermittlung des anteiligen Preises, der für die dem Vorkaufsrecht unterfallende Eigentumswohnung zu zahlen ist, für den Mieter schwierig gewesen wäre.*)
VolltextIBRRS 2007, 3553
KG, Beschluss vom 15.01.2007 - 12 W 5/07
Bei Festsetzung des Streitwerts ist nicht vom Nettobetrag der Miete auszugehen, sondern insoweit gehört zur Miete auch die Mehrwertsteuer.*)
VolltextIBRRS 2007, 3550
BVerfG, Beschluss vom 14.02.2005 - 1 BvR 1908/01
Wenn die Wohnung mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestattet ist, mit welchem man digitale Zusatzprogramme empfangen lässt, dann ist in der Regel ein sachbezogener Grund für das Verbot des Vermieters gegenüber dem Mieter, eine Parabolantenne am Gebäude zu installieren, gegeben.
VolltextIBRRS 2007, 3549
OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2006 - 9 U 58/06
Der Einzelhändler, der gegenüber dem Vermieter eine Betriebspflicht übernommen hat, wird hiervon unabhängig von der Einleitung eines Insolvenzverfahrens wegen Unvermögens frei, wenn er zahlungsunfähig ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3547
BFH, Urteil vom 04.04.2007 - I R 55/06
Verpachtet eine gemeinnützige Körperschaft einen zuvor von ihr selbst betriebenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, unterliegt sie mit den Pachteinnahmen solange der Körperschaft- und Gewerbesteuer, bis sie die Betriebsaufgabe erklärt. Überschreiten die Pachteinnahmen die Besteuerungsgrenze des § 64 Abs. 3 AO nicht, sind bei ihr die Pachtentgelte allerdings nicht zur Gewerbesteuer heranzuziehen. Gemäß § 8 Nr. 7 Satz 1 GewStG ist daher die Hälfte der Pachtzinsen beim Pächter dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3525
BFH, Urteil vom 14.02.2007 - XI R 18/06
1. Mietereinbauten können durch Einräumung des Besitzes und des Wertersatzanspruchs, der gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses besteht, übertragen werden.*)
2. Ein formunwirksames Vermächtnis kann der Besteuerung dann zugrunde gelegt werden, wenn feststeht, dass - vom Formmangel abgesehen - eine Anordnung des Erblassers von Todes wegen vorliegt und der Beschwerte dem Begünstigten das diesem zugedachte Vermögen überträgt, um dadurch den Willen des Erblassers zu vollziehen (Anschluss an BFH-Urteil vom 15. März 2000 II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588).*)
VolltextIBRRS 2007, 3523
AG München, Urteil vom 12.07.2006 - 172 C 41295/04
1. Umbaumaßnahmen sind, soweit sie nicht schikanös sind, auch bei erheblicher Lärmbelästigung hinzunehmen. Daraus resultierende körperliche Beschwerden, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, lösen keinen Schmerzensgeldanspruch aus
2. Modernisierungsmaßnahmen sind dem Vermieter grundsätzlich erlaubt. Das bedeutet, dass auch erhebliche Lärmentwicklungen, sofern sie nicht schikanös sind, zu dulden sind. Die Rechtsordnung nimmt dabei in Kauf, dass diese aufgrund des Erfordernisses gegenseitiger Rücksichtnahme zu ertragen sind. Als Ausgleich stehen dafür den Mietern die Möglichkeit der Mietminderung und Kündigung zu.
VolltextIBRRS 2007, 3522
KG, Urteil vom 24.10.2006 - 9 U 185/05
Eine Garageneinfahrt, welche auch als Zugangsweg zur Garage genutzt wird, muss nicht im Abstand von wenigen Stunden daraufhin kontrolliert werden, ob Verunreinigungen aufgetreten sind, und nicht täglich gereinigt werden, solange nicht Auffälligkeiten sich zeigen.
VolltextIBRRS 2007, 3520
LG Berlin, Urteil vom 28.09.2006 - 67 S 225/06
Der Vermieter genügt seiner Verpflichtung zur Einsichtsgewährung in Abrechnungsunterlagen schon dadurch, dass er dem Miter einen Aktenordner zur Verfügung stellt, aus dem sich dieser dann die Unterlagen heraussortieren kann, die ihn interessieren. Eine Erläuterung durch den Vermieter zu diesen Unterlagen muss nicht erfolgen. Wenn der Mieter Schwierigkeiten hat, die richtigen Unterlagen zu finden, dann muss er sich selbst um fachkundige Unterstützung bemühen.
VolltextIBRRS 2007, 3499
OLG Bremen, Urteil vom 13.09.2006 - 1 U 28/06
1. Ein befristeter Mietvertrag endet grundsätzlich erst mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
2. Ausnahmsweise kann auch ein befristeter Mietvertrag ordentlich gekündigt werden, wenn er für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen worden ist.
3. Die Schriftform ist bei Verträgen gewahrt, wenn dieselbe Urkunde, in der grundsätzlich alle wesentlichen vertraglichen Abreden enthalten sein müssen, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wird.
4. In Fortführung seiner sog. „Auflockerungsrechtsprechung“ hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen, die an die Urkundeneinheit gestellt werden, zuletzt allerdings reduziert. Danach setzt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB eine Beifügung der in Bezug genommenen Anlage nicht voraus; auch bedarf es weder einer Paraphierung des Hauptmietvertrages, einer Rückverweisung auf den Untermietvertrag oder gar einer festen körperlichen Verbindung zwischen Unter- und Hauptmietvertrag. Vielmehr ist die Schriftform gemäß §§ 550, 126 BGB schon dann gewahrt, wenn in der unterzeichneten Urkunde – etwa durch einen entsprechenden Verweis – eine zweifelsfreie Bezugnahme auf die Anlage, in der die wesentlichen Bestimmungen enthalten sind, erfolgt.
5. Bei Untermietverhältnissen über Gewerberäume ist eine Vertragsbestimmung rechtlich unbedenklich, wonach das Untermietverhältnis nach Auflösung des Hauptmietvertrages endet.
VolltextIBRRS 2007, 3498
BGH, Urteil vom 23.05.2007 - VIII ZR 138/06
Übersteigt die tatsächliche Wohnfläche die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche, so ist einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters die vertraglich vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die Flächenüberschreitung nicht mehr als 10 % beträgt (Fortführung des Senatsurteils vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, IMR 2006, 1018 - nur online = NJW 2004, 3115).*)
IBRRS 2007, 3491
KG, Urteil vom 22.01.2007 - 12 U 28/06
Jedenfalls dann, wenn der Mieter vor seinem Auszug Schönheitsreparaturen vorgenommen hat und der Vermieter Beanstandungen erhebt, muss der Vermieter im Rahmen der Leistungsaufforderung nach § 281 BGB die konkreten Mängel darlegen und den beanstandeten Zustand beschreiben, damit der Mieter erkennen kann, inwieweit der Vermieter den Vertrag als nicht erfüllt ansieht. Die bloße Angabe, dass die ausgeführten Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht seien, ist eine Bewertung ohne Angabe der zugrunde liegenden Tatsachen und daher unzureichend.*)
VolltextIBRRS 2007, 3489
LG Berlin, Urteil vom 31.01.2006 - 63 S 271/05
1. Bei einer vereinbarten Bruttomiete ist ein Mieterhöhungsverlangen nicht deshalb formell unwirksam, weil zur Umrechnung auf die Nettomiete mit den pauschalen Betriebskosten des Mietspiegels gerechnet worden ist.
2. Bei der Berechnung der Kappungsgrenze ist die vereinbarte Bruttowarmmiete heranzuziehen.
VolltextIBRRS 2007, 3488
BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 387/04
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages, dass der Mieter an der Mietsache Veränderungen vornehmen darf, die ausschließlich in seinem eigenen Interesse liegen, kann von einem stillschweigenden Einverständnis der Parteien auszugehen sein, dass der Mieter hierfür keinen Aufwendungsersatz beanspruchen kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 3487
BGH, Urteil vom 23.05.2007 - VIII ZR 231/06
Ist davon auszugehen, dass die Parteien eines Wohnraummietvertrages sich (stillschweigend) auf eine Wohnflächenberechnung nach den Vorschriften der §§ 42 bis 44 II. BV bzw. der Wohnflächenverordnung geeinigt haben, ist für eine Anwendung der DIN 283 auch dann kein Raum, wenn diese bei der Ermittlung der Wohnfläche im Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führt; nach der DIN 283 ist die Wohnfläche nur dann zu berechnen, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder sie als Berechnungsmethode ortsüblich oder nach der Art der Wohnung naheliegender ist (Fortführung des Senatsurteils vom 24. März 2004 - VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230).*)
VolltextIBRRS 2007, 3425
AG Konstanz, Urteil vom 26.04.2007 - 4 C 62/07
1. Das formularmietvertragliche Verbot der Tierhaltung, welches unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Einwilligung des Vermieters steht, ist unwirksam. Durch eine solche Klausel entsteht der Eindruck, dass eine mündliche Erlaubnis unwirksam ist.
2. Wenn eine Klausel mit formularmietvertraglichen Tierhaltungsverbot Kleintiere in den Einwilligungsvorbehalt miteinschließt, dann ist dieses Verbot unwirksam.
VolltextIBRRS 2007, 3421
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2007 - 8 U 602/06-160
1. Wenn ein Mietvertrag mit dem Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit bildet, bedarf der notariellen Beurkundung.
2. Eine solche Einheit ist dann anzunehmen, wenn die Verträge nach dem Willen der Vertragsparteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen.
3. Die Erstreckung des Formgebots auf den Mietvertrag ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn das Grundstücksgeschäft von ihm abhängt, nicht aber im umgekehrten Fall der einseitigen Abhängigkeit des an sich nicht formbedürftigen Mietvertrags vom Grundstücksgeschäft; im letzteren Fall bleibt der Mietvertrag formfrei gültig.
IBRRS 2007, 3418
BGH, Urteil vom 25.04.2007 - VIII ZR 234/06
1. Eine gemäß dem Mietvertrag geleistete Mietvorauszahlung in einem Einmalbetrag, die nicht auf der Grundlage periodischer Zeitabschnitte (etwa Monate oder Jahre) bemessen ist, ist dem Grundpfandgläubiger gegenüber gemäß § 1124 BGB wirksam, wenn sie vor der Beschlagnahme erfolgt (Fortführung von BGHZ 137, 106). Unerheblich ist, ob die Einmalzahlung vor oder nach der Bestellung des Grundpfandrechts vereinbart und gezahlt wird.*)
2. Hegt das Berufungsgericht aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen, den das Gericht des ersten Rechtszuges für glaubwürdig gehalten hat, so ist es an die auf die Aussage des Zeugen gestützte Tatsachenfeststellung der ersten Instanz nicht deshalb gebunden, weil eine abweichende Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine eigene, wiederholte Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht voraussetzt, wenn diese daran scheitert, dass der Zeuge in zweiter Instanz von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.*)
VolltextIBRRS 2007, 3377
LG Dresden, Urteil vom 14.06.2007 - 4 S 640/06
1. Nur die völlige Zerstörung des Mietobjektes lässt den Vermieter von den mietvertraglich übernommenen Pflichten freiwerden.
2. Bei einer teilweisen Zerstörung des Mietobjekts ist der Vermieter in der Regel zur Instandsetzung verpflichtet. Eine solche Verpflichtung kommt allerdings ausnahmsweise dann nicht in Betracht, wenn ein Beharren auf diesem sich aus dem Mietvertrag ergebenden Wiederherstellungsverlangen sich als treuwidrig im Sinne von § 242 BGB darstellt.
3. Dies wird dann angenommen, wenn die aus Treu und Glauben dem Vermieter obliegende zumutbare Opfergrenze überschritten ist.
4. Bei der Bemessung der Opfergrenze ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Allerdings hält die Rechtsprechung eine Investition dann noch für zumutbar, wenn der Vermieter die Investitionskosten innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren durch die Einnahmen aus der Vermietung decken kann.
5. Liegt das Mietobjekt allerdings in einem hochwassergefährdeten Bereich, so kann eine Amortisationszeit von 10 Jahren nicht der Feststellung der Opfergrenze zu Grunde gelegt werden, weil denkbar und möglich ist, dass innerhalb des Amortisationszeitraumes (10 Jahre) ein weiteres Hochwasser eintritt, was zu weiteren Instandsetzungskosten führen würde. In einem solchen Fall müssen bereits innerhalb von 5 Jahren die Investitionskosten durch die Mieteinnahmen gedeckt sein.
VolltextIBRRS 2007, 3372
BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 281/06
1. Im Fall des § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB ist neben der Fristsetzung die Androhung der außerordentlichen fristlosen Kündigung nicht erforderlich.*)
2. Zur Frage, ob dann, wenn mit der Fristsetzung eine andere Maßnahme als die außerordentliche fristlose Kündigung, etwa eine Ersatzvornahme oder eine Mangelbeseitigungsklage, angedroht wird, die Kündigung wegen eines darin liegenden widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) nicht bereits nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Abhilfefrist wirksam erklärt werden kann, sondern erst nach erfolglosem Ablauf einer neuen Frist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3353
BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 78/06
Die dem Vermieter auferlegte Pflicht zur Rücksichtnahme auf die finanziellen Interessen seiner Mieter kann nicht so weit gehen, dass ein Mieter, der eine bei Abschluss des Mietvertrags mittels Wärmecontracting versorgte Wohnung anmietet und sich vertraglich zur anteiligen Tragung der Kosten der Wärmelieferung verpflichtet, dem Vermieter bei Abrechnung der Betriebskosten entgegenhalten könnte, die Mietwohnung hätte mittels Fernwärme oder durch eine vom Vermieter selbst betriebene Zentralheizung preiswerter versorgt werden können.
VolltextIBRRS 2007, 3347
BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - XII ZR 18/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3342
BGH, Urteil vom 18.10.2006 - XII ZR 184/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 3327
BGH, Urteil vom 16.05.2007 - VIII ZR 207/04
1. Bei der Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses ist regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben.
2. Der Vermieter kann aber wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang von Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein, der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist.
VolltextIBRRS 2007, 3325
BGH, Urteil vom 16.05.2007 - XII ZR 13/05
1. Zur Transparenz von Klauseln in AGB, die die Öffnungszeiten von Ladengeschäften in Einkaufszentren regeln.*)
2. Nach dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB sind Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen verpflichtet, Rechte und Pflichten ihrer Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen. Dazu gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen soweit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann.
VolltextIBRRS 2007, 3269
BGH, Urteil vom 02.05.2007 - XII ZR 109/04
Zum Widerrufsrecht eines Angestellten, der an seinem Arbeitsplatz zum Abschluss eines Bürgschafts- oder Schuldmitübernahmevertrages für Verbindlichkeiten seines Arbeitgebers bestimmt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3262
BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - VIII ZR 63/04
1. Bei Vorhandensein eines Kabelanschlusses ist regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben.
2. Dies gilt auch für ständig in Deutschland lebende Ausländer, wenn diese ihr Informationsinteresse am Empfang von Programmen ihrer Heimatländer durch Bezug eines zusätzlichen digitalen Kabelprogramms befriedigen können.
3. Der Empfang von insgesamt sieben Fernsehsendern des Herkunftslandes reicht jedenfalls aus, um das bestehende Informationsinteresse des in Deutschland lebenden Ausländers zu befriedigen, auch wenn sich die Programminhalte dreier dieser Sender überschneiden sollten.
4. Die Informationsfreiheit gewährleistet den Zugang zu Informationsquellen im Rahmen der allgemeinen Gesetze (GG Art. 5 Abs. 2), aber nicht den kostenlosen Zugang.
VolltextIBRRS 2007, 3246
BGH, Beschluss vom 02.05.2007 - XII ZB 205/06
1. Beruft sich ein Nutzungsberechtigter gegenüber einer Kündigung auf Regelungen, die das Kündigungsrecht einschränken, so dauert die "streitige Zeit" im Sinne des § 8 ZPO vom Tag der Erhebung der Räumungsklage bis zu dem Zeitpunkt an, den der Nutzungsberechtigte als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Miet- oder Pachtvertrages in Anspruch nimmt.
2. Hat der Nutzungsberechtigte keinen festen Zeitpunkt genannt, greift die Vorschrift des § 9 ZPO ein, nach welchem als Beschwer der 3,5-fache Jahresbetrag anzusetzen ist.
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