Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 3232OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.03.2007 - 1 Ws 47/07
Zur Frage der Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung bei rechtlicher Beurteilung eines festgestellten Sachverhalts als straflos trotz entgegenstehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (hier: Veruntreuung der Mietkaution durch den Vermieter).*)
VolltextIBRRS 2007, 3221
BGH, Urteil vom 14.03.2007 - VIII ZR 68/06
1. Es wird daran festgehalten, dass Schadensersatzleistungen, die der Leasingnehmer nach einer von ihm schuldhaft veranlassten außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrages zu erbringen hat, ohne Umsatzsteuer zu berechnen sind, weil ihnen eine steuerbare Leistung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) nicht gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb Umsatzsteuer auf sie nicht zu entrichten hat (Senatsurteil vom 11. Februar 1987 - VIII ZR 27/86, WM 1987, 562 = NJW 1987, 1690).*)
2. Nichts anderes gilt für den leasingtypischen Ausgleichsanspruch des Leasinggebers, der auf Ausgleich seines noch nicht amortisierten Gesamtaufwandes zum Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung, einer nicht durch den Leasingnehmer schuldhaft veranlassten außerordentlichen Kündigung oder einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages gerichtet ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3155
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.09.2006 - 2 LA 124/05
Eigentümer von Ferienwohnungen, die diese auf Dauer an eine Gesellschaft, an der sie beteiligt sind, vermietet haben, unterliegen nicht als Zweitwohnungsinhaber der Kurabgabepflicht, sofern ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmögichkeiten nicht festzustellen ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3151
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2006 - 24 U 63/05
1. Zur Reichweite eines Mietvertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (hier: Vermietung einer mobilen Hubarbeitsbühne)*)
2. Der Vermieter einer Arbeitsbühne braucht sich über Produktwarnhinweise nicht aus fern liegenden Quellen zu informieren, wenn das Gerät von der Prüfstelle abgenommen worden ist, bei der regelmäßigen Wartung Sicherheitsmängel nicht erkennbar werden und von der Berufsgenossenschaft, der der Vermieter angehört, solche Hinweise nicht erteilt werden.*)
3. Der Werkvertrag des Vermieters einer mobilen Hubarbeitsbühne mit dem die jährliche Arbeitsgeräteprüfung vollziehenden Unternehmer entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten des Mieters und seines Arbeitnehmers.*)
4. Der Werkunternehmer hat seinen Betrieb nicht so zu organisieren, dass ihn auch solche Warnhinweise erreichen können, die von der zuständigen Berufsgenossenschaft nicht an ihre Mitgliedsunternehmen weitergeleitet worden sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 3122
OLG Celle, Urteil vom 26.04.2007 - 5 U 4/07
Erhält der Mieter im Zuge der Vertragsverhandlungen den unmittelbaren Besitz an der Mietsache und kommt anschließend kein Mietvertrag zu Stande, so verjähren Ansprüche des Vermieters und des Mieters auf Ersatz ihrer Aufwendungen analog § 548 BGB in sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache.
VolltextIBRRS 2007, 3121
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2007 - 10 U 122/06
1. Die Pflicht des Mieters, die Mieträume ab Rohbau selbst auszubauen (sog. "verlorener Baukostenzuschuss"), unterliegt jedenfalls dann der Schriftform des § 550 BGB, wenn diese Ausbaupflicht sowohl Voraussetzung für die Finanzierung des Rohbaus als auch für die Erteilung der Baugenehmigung ist.
2. Ist die Schriftform in diesem Fall nicht gewahrt, verstößt die auf § 550 BGB gestützte Kündigung nicht deshalb gegen Treu und Glauben, weil die Bank das Mietobjekt finanziert hat, obwohl die Ausbaupflicht nicht beurkundet wurde.
IBRRS 2007, 3094
OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2007 - 4 UF 175/06
Der Richter ist gemäß § 5 Hausratsverordnung berechtigt, Anordnungen zu treffen, die zur Sicherung der aus dem Mietverhältnis stammenden Ansprüche geeignet sind; aus diesem Grunde ist die Entlassung eines Ehegatten aus dem Mietverhältnis ohne Sicherungsmaßnahmen zugunsten des Vermieters in der Regel nicht möglich. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn an der Mithaftung des aus dem Mietvertrag entlassenen Ehegatten aufgrund dessen Mittellosigkeit kein Interesse bestehen kann.
VolltextIBRRS 2007, 3088
BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - VIII ZB 93/06
Im Wohnraummietverhältnis kann ein Beseitigungsanspruch nicht auf § 1004 BGB, sondern allein auf § 541 BGB gestützt werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 3084
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2007 - 7 U 186/06
Ist eine Klausel über die Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam, ist der Vermieter berechtigt, im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens einen entsprechenden Zuschlag auf die Miete zu verlangen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3082
OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.05.2007 - 8 U 253/06-64
Räumt der marktbeherrschende Vermieter in einem die Vermietung nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehender Gewerbeflächen betreffenden Mietvertrag dem Mieter über die Grundmietzeit von fünf Jahren hinaus eine einseitige Verlängerungsoption ein, so verstößt dies gegen das Verbot unbilliger Behinderung gemäß § 20 Abs. 1 GWB, was die Nichtigkeit der Klausel nach § 134 BGB zur Folge hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3073
BGH, Beschluss vom 27.04.2007 - BLw 25/06
Die mit dem Systemwechsel der Agrarförderung (GAP-Reform) für den Verpächter von Ackerland verbundenen Nachteile rechtfertigen es - für sich genommen - nicht, Altverträge nach § 593 Abs. 1 Satz 1 BGB in der Weise anzupassen, dass der Pächter verpflichtet wird, zugewiesene Zahlungsansprüche bei Beendigung des Pachtvertrages an den Verpächter abzutreten.*)
VolltextIBRRS 2007, 3047
BGH, Urteil vom 02.05.2007 - XII ZR 178/04
1. Die Regelung in einem Mietvertrag, dass das Mietverhältnis mit der künftigen Übergabe der Mietsache beginnt, steht der Wahrung der Schriftform des § 566 BGB a.F. nicht entgegen (Festhaltung an Senatsurteil vom 2. November 2005 - XII ZR 212/03 - NJW 2006, 139 f.).*)
2. Zur Heilung eines auf unzureichender Kennzeichnung der Lage des Mietobjekts in einem Gebäude beruhenden Mangels der Schriftform durch eine Nachtragsvereinbarung, die eine hinreichende Kennzeichnung des Mietobjekts (hier: "Mieteinheit Nr. 15") enthält.*)
VolltextIBRRS 2007, 3020
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2006 - 24 U 113/06
1. Die rechtskräftige Abweisung der Schadensersatzklage des Vermieters wegen Verjährung hindert die Verwertung der diesen Anspruch sichernden Kaution nicht, wenn die Verwertung schon vor Verjährungseintritt möglich war.*)
2. Die Rechtsprechung zum Fristenplan bei Schönheitsreparaturen gilt auch für das Gewerberaummietrecht.*)
VolltextIBRRS 2007, 3015
KG, Urteil vom 28.12.2006 - 12 U 80/06
Eine Fristsetzung des Vermieters an den Mieter zur Ausführung bei Beendigung des Vertrages geschuldeter Rückbauarbeiten ist - als Voraussetzung der Entstehung eines Schadensersatzanspruchs - jedenfalls dann entbehrlich, wenn der Mieter die Durchführung der Rückbauarbeiten ernsthaft und endgültig verweigert. Eine derartige Erfüllungsverweigerung liegt vor, wenn der Mieter nach Erhalt einer Aufforderung, einen konkret beschriebenen vertragswidrigen Zustand zu beseitigen, gleichwohl erklärt, er habe seine Rückbauverpflichtung ordnungsgemäß erfüllt und weitere Ansprüche des Vermieters würden nicht bestehen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3011
OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2007 - 8 U 1776/05
1. Erwirbt ein Vermieter durch fortgesetzten Gebrauch einer Mietsache durch den Insolvenzverwalter eine Neumasseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO, ist ihm im Falle der erneuten Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Verwalter die Leistungsklage versagt; ihm bleibt die Möglichkeit, auf Feststellung seiner Forderung zu klagen.*)
2. Wendet der Insolvenzverwalter die Masseerschöpfung im Prozess ein, so hat er deren Eintritt darzulegen und zu beweisen.*)
VolltextIBRRS 2007, 2998
OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2007 - 27 U 157/05
1. Der Vermieter ist nicht in den Schutzbereich des Untermietvertrags einbezogen.
2. Zum Umfang der Sorgfaltspflichten im Hinblick auf elektrische Leitungen beim abendlichen Verlassen eines Messestandes und bei Vorhandensein besonderer Fachkenntnisse.
VolltextIBRRS 2007, 2992
OLG Dresden, Urteil vom 17.04.2007 - 5 U 8/07
Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter auf Erstattung von Schäden, die entstanden sind, weil der Mieter seiner Obhutspflicht in Bezug auf das Mietobjekt nicht nachgekommen ist, und für die der Vermieter geschädigten Dritten (nach § 836 BGB) Ersatz geleistet hat, verjähren grundsätzlich nicht nach § 548 Abs. 1 BGB.
VolltextIBRRS 2007, 2990
LG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2007 - 23 S 108/06
Der Vermieter muss den Zugang der Betriebskostenabrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist beweisen. Versäumnisse seiner Hausverwaltung gehen insoweit zu seinen Lasten.
VolltextIBRRS 2007, 2989
LG Bielefeld, Urteil vom 18.10.2006 - 21 S 166/06
Die Feuerversicherung eines Vermieters, die für einen in der Mietwohnung durch ein zündelndes Kind verursachten Brand Versicherungsleistungen erbracht hat, kann gegen die Eltern Regress nehmen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzt haben.
VolltextIBRRS 2007, 2980
LG Krefeld, Beschluss vom 19.09.2006 - 2 S 52/05
Zwar haben dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer ein anerkennenswertes Interesse daran, die Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrecht zu erhalten. Diesem Interesse wird es jedoch gerecht, wenn sie jedenfalls ein Vollprogramm über Kabel empfangen können.
VolltextIBRRS 2007, 2979
KG, Urteil vom 16.04.2007 - 8 U 199/06
Entsteht nach Abschluss des Mietvertrages über Gewerberäume eine vertragswidrige Konkurrenzsituation, in dem der Vermieter selbst in 5 Metern Abstand vom Mietobjekt einen Gewerbebetrieb betreibt, liegt ein zur Minderung des Mietzinses berechtigender Sachmangel vor.*)
VolltextIBRRS 2007, 2938
OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.04.2007 - 3 U 79/06
1. Ohne eine besondere Einigung darf ein Vermieter den Mieter nicht mit Strom versorgen und braucht es auch nicht; seine Gebrauchsgewährpflicht beschränkt sich insoweit vielmehr grundsätzlich darauf, dem Mieter den Zugang an das allgemeine Versorgungsnetz zu eröffnen (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1993 – XII ZR 161/91 = NJW-RR 1993, 1159 m.w.N.).
2. Dieser Verpflichtung genügt der Vermieter hinsichtlich der Elektrizitätsversorgung, wenn er dem Mieter die technischen Möglichkeiten für den Abschluss eines Anschlussnutzungsvertrages mit einem Stromversorgungsunternehmen eröffnet.
3. Unterlässt der Mieter Fall kommentarlos die gebotene Mitwirkung zum Abschluss eines eigenen, vom Hausanschlussvertrag des Grundstückseigentümers zu trennenden Anschlussnutzungsvertrages mit einem Energieversorger, so hat er den darauf zurückzuführenden fehlenden Anschluss an das Stromversorgungsnetz in minderungsausschließender Weise selbst zu.
VolltextIBRRS 2007, 2937
OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2006 - 3 U 79/06
1. Ohne eine besondere Einigung darf ein Vermieter den Mieter nicht mit Strom versorgen und braucht es auch nicht; seine Gebrauchsgewährpflicht beschränkt sich insoweit vielmehr grundsätzlich darauf, dem Mieter den Zugang an das allgemeine Versorgungsnetz zu eröffnen (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1993 – XII ZR 161/91 = NJW-RR 1993, 1159 m.w.N.).
2. Dieser Verpflichtung genügt der Vermieter hinsichtlich der Elektrizitätsversorgung, wenn er dem Mieter die technischen Möglichkeiten für den Abschluss eines Anschlussnutzungsvertrages mit einem Stromversorgungsunternehmen eröffnet.
3. Unterlässt der Mieter Fall kommentarlos die gebotene Mitwirkung zum Abschluss eines eigenen, vom Hausanschlussvertrag des Grundstückseigentümers zu trennenden Anschlussnutzungsvertrages mit einem Energieversorger, so hat er den darauf zurückzuführenden fehlenden Anschluss an das Stromversorgungsnetz in minderungsausschließender Weise selbst zu.
VolltextIBRRS 2007, 2936
BGH, Urteil vom 18.04.2007 - XII ZR 139/05
1. Der Mieter kann den Erfüllungsanspruch aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB auch dann noch geltend machen, wenn eine Minderung nach § 536b BGB ausgeschlossen ist.*)
2. Erfüllungsansprüche sind nur dann ausgeschlossen, wenn die Mietvertragsparteien einen bestimmten, bei Überlassung vorhandenen (schlechten) Zustand der Mietsache als vertragsgemäß vereinbart haben.*)
VolltextIBRRS 2007, 2933
OLG Celle, Urteil vom 06.12.2006 - 7 U 75/06
Wird der Zaun eines zur wiederkehrenden Nutzung an das beklagte Land zur Unterbringung von Polizeikräften vermieteten ehemaligen Bundeswehr-Kasernengeländes durch unbekannte Dritte beschädigt, und zwar noch innerhalb des Nutzungszeitraums, aber nach Eintreffen des Castor-Transports und nach Beendigung des Polizeieinsatzes nach außen, besteht kein Anscheinsbeweis dahin, dass es sich um eine gegen das beklagte Land gerichtete Aktion gehandelt hat und das Land dem Vermieter aus einer entsprechenden Vertragsklausel für den Schaden ersatzpflichtig ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2932
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2007 - 3 W 67/06
1. Bei Abweichung zwischen Urschrift und Ausfertigung eines Beschlusses ist allein die den Zustellungsempfänger belastende Ausfertigung maßgeblich.
2. Eine einstweilige Verfügung auf Zurückschaffung von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen auf das vermietete Grundstück sichert den Anspruch des Vermieters auf Herausgabe zum Zwecke der Zurückschaffung auf das Grundstück (§ 562b Abs. 2 S. 1 BGB) nicht nur einstweilen, sondern stellt eine im einstweiligen Rechtsschutz allenfalls ausnahmsweise zulässige Erfüllung dar (vgl. Schmidt-Futterer, Lammel, Mietrecht, 9. Auflage 2007 BGB § 562 b RN 32; Boemke, in: Berger, Einstweiliger Rechtsschutz im Zivilrecht, Kapitel 5, Rn. 118).
3. Der Vermieter muss beweisen, dass die Sachen, an denen er ein Pfandrecht in Anspruch nimmt, vom Mieter eingebracht worden sind und ihm gehören (Anschluss an BGH, Urteil vom 20.03.1986 - IX ZR 42/85 = NJW 1986, 2426).
4. Dem Vermieter kommt bei der Beurteilung des Mietereigentums an einer vom Vermieterpfandrecht erfassten Sache die Vermutung des § 1006 BGB, die nur zu Gunsten des Mieters eingreift, nicht zugute, wohl aber der Beweis des ersten Anscheins, wenn der Mieter die Sache bisher ständig wie eine eigene benutzt hat (vgl. Baumgärtel Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. 1, 2. Aufl. § 569 Rdnr 2 m.w.N.).
5. Insoweit gelten ferner die Grundsätze der so genannten sekundären Darlegungslast: Macht der Vermieter an einem in der Mietsache befindlichen Gegenstand ein Pfandrecht geltend, so muss der Mieter substantiiert darlegen, wem die Sache gehört (Vgl. Blank, in: Blank-Börstinghaus, Miete, 2. Auflage, § 562 BGB Rn. 47).
VolltextIBRRS 2007, 2924
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.03.2007 - 14 E 38/07
Ein Zinsanspruch nach § 44 SGB I kann gegeben sein, obwohl nach einer Verurteilung zur Wohngeldzahlung für spätere Bewilligungszeiträume zunächst keine vollständigen Leistungsanträge gestellt worden waren.*)
VolltextIBRRS 2007, 2906
BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZR 175/04
1. Gemäß §§ 541, 537 BGB a.F. ist der Untermieter von der Entrichtung der Miete befreit, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch durch das Recht eines Dritten entzogen wird.
2. Nach ständiger Rechtsprechung führt die bloße Existenz des Rechts eines Dritten noch nicht zu einem Rechtsmangel gemäß § 541 BGB a.F. Dieser entsteht vielmehr erst dann, wenn der Dritte sein Recht in einer Weise geltend macht, die zu einer Beeinträchtigung des Gebrauchs durch den Mieter führt.
3. Der Untermieter wird gemäß §§ 541, 537 BGB a.F. von seiner Verpflichtung zur Zahlung weiterer Untermiete frei, wenn er mit dem Hauptvermieter nach Beendigung des Hauptmietvertrages unmittelbar einen neuen Mietvertrag abschließt und die Miete an diesen zahlt. Denn durch den Abschluss des neuen Mietvertrages mit dem Hauptvermieter leitet der Untermieter seinen unmittelbaren Besitz nicht mehr von dem Untervermieter ab, der nicht mehr zum Besitz berechtigt ist, sondern unmittelbar von dem Hauptvermieter. Darin liegt ein nachträglicher Rechtsmangel, der die Untermiete nach §§ 541, 537 BGB a.F. auf Null mindert.
VolltextIBRRS 2007, 2899
BGH, Urteil vom 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat.*)
IBRRS 2007, 2895
OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.02.2007 - 14 U 118/06
Wird in einem Mietvertrag über Gewerberaum in einem noch nicht fertig gestellten Großobjekt (hier: Einkaufszentrum) unterschieden zwischen "Übergabetag" und "Eröffnungstag" und wird für den Mietbeginn ausdrücklich auf den "Übergabetag" abgestellt, stellt es weder eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB noch eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 2 BGB dar, dass die Miete bereits ab Übergabe der Gewerberäume zu zahlen ist, auch wenn das Einkaufszentrum selbst noch nicht eröffnet ist und damit die Gewerberäume für Publikumsverkehr noch nicht zugänglich sind.
VolltextIBRRS 2007, 2871
BGH, Beschluss vom 22.03.2006 - XII ZR 58/05
Beruft sich ein Nutzungsberechtigter gegenüber einer Kündigung auf Schutzregeln, die das Kündigungsrecht einschränken und ihm ein Recht zur Fortsetzung der Nutzung geben, so dauert die "streitige Zeit" im Sinne des § 8 ZPO vom Tag der Erhebung der Räumungsklage bis zu dem Zeitpunkt an, den der Nutzungsberechtigte als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Miet- oder Pachtvertrages in Anspruch nimmt.
VolltextIBRRS 2007, 2869
BGH, Beschluss vom 13.03.2007 - VIII ZR 2/06
Zur Berechnung der Rechtsmittelbeschwer, wenn dem Vermieter bei Mietverträgen von unbestimmter Dauer ein Räumungsanspruch zusteht.
VolltextIBRRS 2007, 2868
BGH, Beschluss vom 23.08.2006 - XII ZR 205/05
Der Umfang der Bereicherung wird danach bemessen, welchen höheren Pachtzins der Verpächter nach vorzeitiger Beendigung des Pachtvertrages aufgrund des erhöhten Ertragswerts der Sache früher als vertraglich vorgesehen erlangen kann.
VolltextIBRRS 2007, 2867
BGH, Beschluss vom 27.06.2006 - VIII ZR 398/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2844
BGH, Urteil vom 28.06.2006 - XII ZR 82/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 2763
OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2007 - 2 U 1524/06
1. Der auf Wiedereinräumung des Besitzes gehende Anspruch aus § 861 BGB wegen verbotener Eigenmacht kann im Wege der einstweiligen Verfügung ohne besonderen Verfügungsgrund geltend gemacht werden und darf ausnahmsweise im Verfügungsverfahren als Leistungsverfügung zur endgültigen Befriedigung des Gläubigers führen.*)
2. Erklärt der Mieter mit Abschluss eines Formularvertrages in einem gewerblichen Mietvertrag wahrheitswidrig, die eingebrachten Gegenstände stünden in seinem alleinigen und freien Eigentum, so hat diese formularmäßige Erklärung keinen Einfluss auf die sachenrechtliche Betrachtung, wer tatsächlicher Besitzer oder ggf. Eigentümer der eingelagerten Gegenstände geworden ist. Kommt mangels Eigentum des Mieters ein Vermieterpfandrecht nicht zur Entstehung, kann die wahrheitswidrige Angabe Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter auslösen.*)
3. Zur Frage unter welchen Bedingungen einem possessorischen Herausgabeanspruch nach § 861 BGB ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 2 BGB entgegengehalten werden kann.*)
VolltextIBRRS 2007, 2762
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2007 - 24 U 143/06
Zur Auslegung der Klausel "Das Mietverhältnis endet am 31. Dezember des 15. Mietjahres nach der Übergabe bei einer Vermietung "vom Reißbrett".*)
VolltextIBRRS 2007, 2758
OLG Schleswig, Urteil vom 02.02.2007 - 4 U 71/06
1. Der beklagte Besitzer ist grundsätzlich auch für den Fortbestand seines bisherigen Besitzrechts beweispflichtig (BGH NJW RR 1996, 282, 283). Für das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines abgeleiteten (schuldrechtlichen) Besitzrechts aufgrund Mietvertrages zwischen dem Voreigentümer und seiner Ehefrau trägt nicht der neue Eigentümer die Beweislast. Bei der Besitzrechtsableitung muss derjenige, der sich auf sein Besitzrecht beruft, sowohl das eigene Besitzrecht als auch die Überlassungsbefugnis der Zwischenperson beweisen. Ihm kann nur eine tatsächliche Vermutung für den Fortbestand seines Besitzrechts zugute kommen, die im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung Bedeutung gewinnt, vom Kläger aber nicht widerlegt, sondern nur erschüttert werden muss.*)
2. § 416 ZPO begründet keine tatsächliche Vermutung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit einer Privaturkunde (hier Mietvertrag) gegenüber Dritten. Eine tatsächliche Vermutung auch für die Richtigkeit des in einer Privaturkunde aufgeführten Datums besteht nur im Verhältnis zwischen den Vertragspartnern (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 416 Anm. 8; Kammergericht Berlin MDR 1977, 674; in einem obiter dictum auch BGH VersR 1976, 168, 169; BGH NJW 1990 716, 718). Nur die an der Entstehung der Urkunde Beteiligten sollen nach der Errichtung der Urkunde nicht mehr die Richtigkeit und Vollständigkeit ihres Inhalts bezweifeln können, nicht jedoch Dritte, weil ihnen anderenfalls der Beweis der Unrichtigkeit und Unvollständigkeit gerade auch dann aufgebürdet werden würde, wenn die Urkunde von den Vertragspartnern zum Zwecke der Täuschung bewusst mit einem falschen Datum errichtet worden sein sollte (vgl. Kammergericht Berlin, MDR 1977, 674; OLG Schleswig v. 15.4.2005 4 U 171/04).*)
VolltextIBRRS 2007, 2749
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2007 - 24 W 9/07
Der Streitwert für ein vom Pächter angestrengtes selbstständiges Beweisverfahren, das der Feststellung von Mängeln des Pachtobjekts dient, richtet sich nach dem angemessenen Minderungsbetrag (höchstens für ein Jahr) und nicht nach den Mängelbeseitigungskosten.*)
VolltextIBRRS 2007, 2747
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2007 - 24 U 144/06
Ein unternehmensbezogener Mietvertrag liegt vor, wenn die anmietende Person erkennbar für ein bestimmtes Unternehmen und zweifelsfrei nicht im eigenen Namen auftritt.*)
VolltextIBRRS 2007, 2743
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2007 - 8 U 13/06
1. Auf den Regressverzicht des Gebäude-Feuerversicherers gegenüber dem Mieter für den Fall nur leicht fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles (zuletzt BGH NJW 2006, 3707 ff.) kann sich nach einem Brandschaden auch der im Regressprozess vom Versicherer aus unerlaubter Handlung in Anspruch genommene Untermieter des Hauptmieters berufen.*)
2. Gleiches gilt für den mit Billigung des Hauptvermieters/Versicherungsnehmers die Mieträume nutzenden Unter-Untermieter, weil im Bereich gewerblicher Mietverhältnisses die Staffelung von Miet- und Untermietverträgen häufig vorkommt und eine gegenüber dem Mieter und Untermieter abweichende Bewertung der Rechtsprechungsgrundsätze des Regressverzichts nicht geboten ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2741
KG, Urteil vom 15.03.2007 - 8 U 165/06
Kündigt ein Vermieter gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB fristlos und überholt diese fristlose Kündigung eine zuvor vom Insolvenzverwalter erklärte ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach § 109 InsO, hat der Vermieter grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Kündigungsfolgeschadens.*)
VolltextIBRRS 2007, 2735
OLG Celle, Urteil vom 03.04.2007 - 16 U 267/06
1. Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Ersatz der Kosten eines Baugerüsts für die über die vertragliche Laufzeit hinausreichende Aufstellung richten sich allein nach Mietrecht.
2. Verlangt der Auftraggeber über die vertragliche Laufzeit hinaus eine weitere Vorhaltung des Gerüstes, steht dem Auftragnehmer ein Kündigungsrech zu. Unterlässt der Auftragnehmer die Kündigung, stehen ihm keine Ansprüche gegen den Auftraggeber zu.
VolltextIBRRS 2007, 2727
KG, Beschluss vom 20.12.2006 - 12 W 66/06
Der Gebührenstreitwert bei einer Zahlungsklage auf zukünftige Zahlung von Nutzungsentschädigung für Gewerberaum nach der Beendigung des Mietvertrags richtet sich nach § 3 ZPO und nicht nach § 9 ZPO, wobei dieser Streitwert in einfach gelagerten Fällen das Zwölffache der monatlich anfallenden Nutzungsentschädigung ist.
VolltextIBRRS 2007, 2705
BGH, Beschluss vom 04.04.2007 - III ZR 197/06
1. Zu den Voraussetzungen eines Scheingeschäfts bei der Anpachtung einer Jagd durch einen Strohmann.*)
2. Die gütliche Einigung über den Ausgleich von Wildschäden im Vorverfahren schließt eine spätere Berufung des Jagdpächters auf materiellrechtliche Mängel der Erklärung nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2007, 2695
OLG Rostock, Urteil vom 03.07.2006 - 3 U 149/05
1. Der Berechtigung des Zwangsverwalters zur Einziehung der Mieten steht nicht entgegen, dass der Vermieter über künftige Mieten bereits eine Vorausverfügung getroffen hat, also der Mieter eine Leistung erbracht hat, mit der die Mietzahlungsansprüche des Vermieters für die Zukunft verrechnet werden. Hierunter fällt ein geleisteter Baukostenzuschuss nicht.*)
2. Ein Baukostenzuschuss setzt voraus, dass die Leistung des Mieters zu Gunsten des Vermieters erfolgt ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 2681
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.11.2005 - 24 U 103/05
1. Es gehört nicht zu den vorvertraglichen Pflichten des Verpächters, den Pächter ungefragt über die Rentabilität des Pachtobjekts (hier: Parkhaus) aufzuklären.*)
2. Die Festlegung von Betriebskostenvorauszahlungen, hinter der die tatsächlichen Betriebskosten erheblich zurückbleiben und die zu hohen Nachforderungen führt, stellt ohne weitere Umstände keine Pflichtwidrigkeit des Verpächters dar.*)
VolltextIBRRS 2007, 2677
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2006 - 10 U 61/06
§ 1357 BGB ist in Bezug auf gewerbliche Mietverhältnisse nicht anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2007, 2676
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2006 - 10 U 28/06
Zum Umfang des Konkurrenzschutzes in einem Ärztehaus, wenn der Mietvertrag die Regelung enthält, "Der Mieter wird die ärztliche Praxis im Fachgebiet Radiologie ausüben. Der Vermieter verpflichtet sich, Mieträume im Ärztehaus ohne Zustimmung des Mieters nicht an einen Arzt mit gleicher Fachgebietsbezeichnung zu vermieten. Es ist vereinbart, dass Ärzte mit fachbezogener Röntgenberechtigung in Praxisgemeinschaft mit der Radiologin den konventionellen Bereich der Röntgenabteilung sowie das Ultraschallgerät nutzen, ihren Kostenanteil entsprechend tragen und ihre Leistungen selbst abrechnen."*)
VolltextIBRRS 2007, 2673
LG Mannheim, Urteil vom 08.11.2006 - 4 S 96/06
Wird die Wohnfläche vom Vermieter in einer Anzeige oder mündlich vor Abschluss des schriftlichen Mietvertrages angegeben, so stellt dies (noch) keine Vereinbarung über die Wohnfläche und auch keine Zusicherung der Wohnfläche dar.
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