Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 0623OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2007 - 10 U 102/06
1. Die Formularklausel in einem Mietvertrag über gewerbliche Räume (hier: zum Betrieb einer Schilder- und Graveurwerkstatt), "Die Schönheitsreparaturen sind ab Mietbeginn in den gewerbl. oder freiberufl. genutzten Räumen spätestens nach 4 Jahren und in sonstigen Räumlichkeiten/Nebenräumlichkeiten/Balkonen/Loggien nach 7 Jahren auszuführen bzw. ausführen zu lassen", enthält einen starren Fristenplan, der den Mieter i.S. des § 307 BGB unangemessen benachteiligt und insgesamt zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel führt (Fortführung von Senat, I-10 U 174/05, Urt. v. 4.5.2006, GE 2006, 712 = GuT 2006, 127 = NZM 2006, 462 = ZMR 2006, 521).*)
2. Die den Vermieter zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtende dispositive gesetzliche Bestimmung des § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB tritt nach § 306 Abs. 2 BGB an die Stelle der unzulässigen Schönheitsreparaturklausel. Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht in Betracht.*)
3. Die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel entzieht der vertraglichen Pflicht des Mieters zur Rückgabe der Mieträume in bezugsfertigem Zustand die Grundlage.*)
VolltextIBRRS 2007, 0622
VG Neustadt, Urteil vom 09.02.2007 - 5 K 1581/06
Ein Mieter, dessen Wohnung von der Polizei geöffnet wurde, weil aus ihr laute Klopfgeräusche zu hören waren, muss nicht für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mieter nicht vorhersehen konnte, dass ein Thermostatventil derart laute Klopfgeräusche verursacht und es deshalb sogar zu einem Polizeieinsatz kommt.
VolltextIBRRS 2007, 0620
BGH, Urteil vom 25.01.2007 - IX ZR 216/05
1. Vermietet der Insolvenzverwalter - unter Verletzung der mietvertraglichen Pflicht, vor einer Untervermietung die Zustimmung des Vermieters einzuholen - eine vom Schuldner angemietete Immobilie an einen unzuverlässigen Untermieter und gefährdet er dadurch den Rückgabeanspruch des aussonderungsberechtigten Vermieters, kann dies seine persönliche Haftung begründen.*)
2. Verletzt der Insolvenzverwalter schuldhaft insolvenzspezifische Pflichten, haftet er auf den Ersatz des negativen Interesses (Fortführung von BGHZ 159, 104).*)
VolltextIBRRS 2007, 0612
AG Gifhorn, Beschluss vom 06.10.2006 - 13 C 852/06 (I)
1. Zur Problematik des Haltens einer Würgeschlange in der Wohnung.
2. Zur Problematik der bestrittenen Nutzung der Wohnung zu kommerziellen Sexualdienstleistungen.
VolltextIBRRS 2007, 0609
BGH, Urteil vom 07.02.2007 - VIII ZR 122/05
Erfüllt eine Mietwohnung nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für preisgebundenen Wohnraum, so ist die vertragliche Vereinbarung der Wohnungspreisbindung mit der Berechtigung des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Kostenmiete nach § 557 Abs. 4, § 558 Abs. 6 BGB unwirksam. Eine Vereinbarung der Kostenmiete ist nur dann wirksam, wenn die Einhaltung der Kostenmiete danach lediglich eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit der Mieterhöhung gemäß § 558 BGB sein soll.*)
VolltextIBRRS 2007, 0604
OLG Brandenburg, Urteil vom 02.08.2006 - 7 U 215/05
Stellt der Mieter eines Ladenlokals einem Mitarbeiter eines für den Vermieter tätigen Unternehmens eine Leiter zur Verfügung und verletzt sich der Mitarbeiter infolge eines Defekts der Leiter, so unterliegt der Mieter dem Haftungsprivieg nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII.
VolltextIBRRS 2007, 0603
BVerfG, Beschluss vom 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04
1. Können die Interessen des Mieters durch Anschluss an einen Kabelanschluss, der Zugang zu Programmen der Heimatsprache ermöglicht, nicht angemessen befriedigt werden, kann auch eine Pflicht des Vermieters zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne gegeben sein.
2. Ist zwar der Empfang von Programmen in der gewünschten Sprache durch Anschluss an eine Kabelanlage in der Wohnung möglich, will der Mieter aber weitere fremdsprachige Programme mit Hilfe einer Parabolantenne empfangen, dann ist zu prüfen, ob das Recht des Vermieters auf eine optisch angemessene Gestaltung des in seinem Eigentum befindlichen Hauses oder das Informationsinteresse des Mieters zurückzutreten hat.
3. Haben schon mehrere Mieter Parabolantennen angebracht, verstößt es nicht gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn die Zivilgerichte bei der Frage, ob der Vermieter die Zustimmung zur Anbringung einer Parabolantenne verweigern darf, berücksichtigen, inwieweit er den anderen Mietern die Anbringung einer Parabolantenne an der Fassade des Hauses untersagt und dies auch durchsetzen kann.
VolltextIBRRS 2007, 0591
BFH, Urteil vom 10.05.2006 - IX R 35/05
1. Eine Totalüberschussprognose ist im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur anzustellen, wenn sich aus der besonderen Art der Vermietungstätigkeit ein Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht ergibt.
2. Aus Erklärungsverhalten des Steuerpflichtigen kann nicht auf eine besondere Art der Vermietungstätigkeit geschlossen werden.
VolltextIBRRS 2007, 0581
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2006 - 24 U 166/05
1. Die Klausel
"Der Mieter wird Schönheitsreparaturen nach den Erfordernissen der Praxis vornehmen."
belastet den Mieter mit der Renovierungspflicht und stellt nicht lediglich den Vermieter von dieser Pflicht frei.*)
2. Ein nach dem Mietvertrag zulässiger, dem Vermieter aber vertragswidrig nicht angezeigter Einbau muss von dem Mieter nicht weggenommen werden, wenn ihm die Wegnahme vertraglich freigestellt ist (hier: Parkettboden in einer gemieteten Arztpraxis).*)
VolltextIBRRS 2007, 0576
BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 72/06
§ 12 Abs. 2 BKleingG ist zugunsten eines Kindes des verstorbenen Pächters auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn die auf der Kleingartenparzelle befindliche Laube gemäß § 18 Abs. 2 BKleingG berechtigt zu Wohnzwecken genutzt wurde und das Kind des Nutzers mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt lebte.*)
VolltextIBRRS 2007, 0537
OLG Rostock, Beschluss vom 14.12.2006 - 3 W 52/06
1. Ein Schadensersatzanspruch kann aus § 536a Abs. 1 BGB auch durch Dritte hergeleitet werden, die unmittelbar von dem Schutzbereich des Mietvertrages erfasst werden. Das gilt insbesondere für Angestellte und Arbeitnehmer eines Unternehmens, nicht jedoch für gelegentliche Besucher.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung mietvertraglicher Nebenpflichten scheidet aus, wenn es sich hierbei um einen Bestandteil der Gebrauchsgewährung handelt, da § 280 BGB dann von der speziellen Regelung des § 536a BGB verdrängt wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 0535
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2007 - 13 U 145/06
Die Kosten einer Terrorversicherung, die der Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses für ein gewerbliches Mietobjekt abschließt, weil die Versicherung gegen Terrorgefahren nicht mehr von der Feuerversicherung mit umfasst wird, können, auch wenn es sich um kein besonders gefährdetes Objekt handelt, auf den Mieter umgelegt werden, sofern im Mietvertrag die Kosten von Sachversicherungen als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 0521
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.09.2006 - 3 U 41/06
Zu der Frage, ob ein Mietverhältnis vorliegt.
VolltextIBRRS 2007, 0519
OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.02.2006 - 5 U 178/05
Wohnungsverwalter ist von Gesetzes wegen verpflichtet, den Eigentümer auf mögliche Mietzinserhöhungen aufmerksam zu machen. Setzt der Verwalter rechtlich zulässige Mieterhöhungen nicht gegenüber den Mietern durch, so steht dem Eigentümer gegen den Verwalter ein Schadensersatzanspruch zu.
VolltextIBRRS 2007, 0517
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2006 - 10 U 130/05
1. Vereinbaren die Parteien, dass die Mietobjekt zu einem bestimmten Zeitpunkt übergeben werden soll und ab da auch die Miete zu zahlen ist, obwohl beiden Parteien bekannt ist, dass eine Übergabe zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht möglich ist, so muss der Mieter ab diesem Zeitpunkt die Miete zahlen; die Parteien haben damit nämlich bei verständiger Würdigung vereinbart, dass die Überlassung der Mietflächen nicht Voraussetzung für die Mietzahlungspflicht des Mieters sein soll.
2. Allein aufgrund einer Reduzierung der Mietfläche kann nicht angenommen werden, dass die Parteien das Mietverhältnis insgesamt aufheben wollen. An das Vorliegen einer konkludenten Mietaufhebungsvereinbarung sind strenge Anforderungen zu stellen.
3. Solange und soweit dem Vermieter aus dem Vertrag noch Forderungen zustehen, kann er eine fällige Kaution auch noch nach Beendigung des Vertrages verlangen.
4. Der Kautionsklage ist - ohne dass es bei Bestreiten des Mieters einer Beweisaufnahme bedarf - bereits dann stattzugeben, wenn der Vermieter zur Begründung seiner Forderung schlüssig vorträgt, es bestünden noch Zahlungsansprüche gegen den Pächter, zu deren Sicherung er die Kaution benötige. Dabei sind an die Darlegungslast des Vermieters keine überzogenen Anforderungen zu stellen. Er ist nicht verpflichtet, die streitigen Ansprüche in allen Einzelheiten darzustellen. Die von ihm zur Begründung der Klage vorzutragenden Tatsachen müssen lediglich so konkret sein, dass sie aufgrund einer juristischen Subsumtion geeignet sind, den geltend gemachten Anspruch als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen.
IBRRS 2007, 0516
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2007 - 3 U 66/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 0514
KG, Urteil vom 14.12.2006 - 8 U 83/06
Zum Widerruf des Vermieters hinsichtlich einer Gartennutzung durch den Mieter.*)
VolltextIBRRS 2007, 0510
KG, Urteil vom 13.11.2006 - 8 U 51/06
Zur mündlichen Abänderung einer schriftlich vereinbarten Art der Mietsicherheit (Bankbürgschaft - Fond-Anteile) und zu einem daraus folgenden Schriftformverstoß, wenn der Mietvertrag die Berufung auf einen Schriftformmangel ausschließt.*)
VolltextIBRRS 2007, 0493
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.2006 - 10 W 102/06
1. Den Mieter trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der geschuldeten Miete.*)
2. Ist das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters beendet, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Räumungs- und Herausgabeklage nicht bereits deshalb, weil sich der Vermieter im Wege verbotener Eigenmacht den Besitz an den Mieträumen verschafft hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 0491
LG Berlin, Urteil vom 14.02.2006 - 64 S 416/05
Der Vermieter darf auch nach Abtretung der Mietforderung an einen Dritten wegen Zahlungsverzugs kündigen.
VolltextIBRRS 2007, 0473
BGH, Beschluss vom 28.11.2006 - VIII ZB 9/06
1. Für Klagen auf Mieterhöhung gilt § 9 ZPO.
2. Die Berufungsbeschwer für Klagen auf Mieterhöhung bemisst sich im Wohnraummietverhältnis auf unbestimmte Zeit am dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Mieterhöhungsbetrags.
VolltextIBRRS 2007, 0463
OLG Naumburg, Urteil vom 31.08.2006 - 2 U 48/06 (Lw)
Die Schriftform ist bei einem Vertrag über die Verlängerung eines Landpachtverhältnisses nicht gemäß § 585a BGB eingehalten, wenn der Pachtgegenstand in dem Verlängerungsvertrag nicht bestimmt ist, wenn nicht auf eine bestimmte Haupturkunde, sondern auf einen "zur Zeit bestehenden Pachtvertrag" Bezug genommen wird und wenn der Verlängerungsvertrag mit einem anderem Pächter als dem ursprünglichen geschlossen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 0420
KG, Urteil vom 21.12.2006 - 8 U 56/06
Zur Einhaltung der Schriftform bei nicht mehr vorhandenen Anlagen zum Mietvertrag.*)
VolltextIBRRS 2007, 0417
KG, Beschluss vom 11.04.2006 - 1 W 609/03
Wird ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück in der Weise vereinbart, dass der Berechtigte dem Eigentümer für die Erfüllung seiner Pflichten nur gemäß § 277 BGB einzustehen hat, so ist das Nießbrauchsrecht in dieser Form nicht im Grundbuch eintragungsfähig.*)
VolltextIBRRS 2007, 0416
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2005 - 24 U 257/03
1. Mit Umschreibung des Grundbuchs stehen dem neuen Eigentümer Nutzungsentschädigungsansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis nur zu, wenn der Voreigentümer selbst Vermieter war.*)
2. Der nicht weichende Mieter haftet aber nach Eigentumsübergang dem Neueigentümer nach Bereicherungsrecht, im Falle der Kenntnis von der fehlenden Nutzungsberechtigung auch verschärft aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.*)
3. Zur Schätzung einer Nutzungsentschädigung, wenn Verwendungsersatzansprüche und ein Wegnahmerecht des Mieters vertraglich ausgeschlossen sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 0410
BGH, Beschluss vom 19.12.2006 - VIII ZB 49/06
Auch in Mietsachen ist die von einer Partei gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen erklärte Streitverkündung zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen aufgrund im Rechtsstreit erbrachter, angeblich fehlerhafter Gutachterleistungen unzulässig; eine gleichwohl erfolgte Zustellung der Streitverkündungsschrift ist rechtswidrig (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, IBR 2006, 653 = NJW 2006, 3214).*)
VolltextIBRRS 2007, 0396
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.10.2006 - 2/17 S 60/06
1. Es ist Aufgabe des Vermieters, beim Einbau neuer Isolierverglasung auch die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen.
2. Mieter sind nicht ohne weiteres verpflichtet, ihr Lüftungs- und Heizverhalten den geänderten Bedingungen anzupassen.
VolltextIBRRS 2007, 0388
BGH, Urteil vom 21.12.2006 - IX ZR 66/05
1. Ist in der Insolvenz des Mieters das Mietverhältnis vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, kommt dem Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Insolvenzeröffnung grundsätzlich nicht der Rang einer Masseverbindlichkeit zu.*)
2. Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung wird nicht dadurch zu einer Masseverbindlichkeit, dass der nicht besitzende Insolvenzverwalter auf das Herausgabeverlangen des Vermieters nicht eingeht.*)
3. Wird die Revision gegen eine Entscheidung zugelassen, die eine Teilentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO umfasst, kann sich die Überprüfung insoweit nur auf § 91a ZPO selbst und nicht auf den zugrunde liegenden Anspruch erstrecken.*)
VolltextIBRRS 2007, 0383
LG Bremen, Urteil vom 18.10.2006 - 1 S 181/06
Stellen Mieter kurz nach Abschluss des Mietvertrages in ihrer Wohnung Feuchtigkeit und damit einhergehende Schimmelbildung fest, so dürfen sie wegen der möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung fristlos kündigen
VolltextIBRRS 2007, 0382
LG Coburg, Urteil vom 19.09.2001 - 33 S 94/01
Wenn ein Mieter bewusst einen längerfristigen Vertrag eingeht, dann muss er sich auch bei einer Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse daran halten. Denn ein Mieter kann nicht auf der einen Seite die Vorteile des längerfristigen Mietvertrages in Anspruch nehmen, ohne sich andererseits im Ernstfall an die vertraglich vereinbarte Laufzeit zu halten.
VolltextIBRRS 2007, 0381
AG Coburg, Urteil vom 14.05.2001 - 15 C 165/01
Wenn ein Mieter bewusst einen längerfristigen Vertrag eingeht, dann muss er sich auch bei einer Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse daran halten. Denn ein Mieter kann nicht auf der einen Seite die Vorteile des längerfristigen Mietvertrages in Anspruch nehmen, ohne sich andererseits im Ernstfall an die vertraglich vereinbarte Laufzeit zu halten.
VolltextIBRRS 2007, 0379
AG Hamburg-Altona, Urteil vom 11.07.2006 - 316 C 120/06
1. Die Vereinbarung einer Vertragsausfertigungsgebühr in einem Mietvertrag ist nichtig, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt und somit gegen den § 307 Abs. 1 BGB verstößt.
2. Es handelt sich dabei um den verbotenen Versuch, Aufwendungen für die Wahrnehmung eigener Interessen auf den Mieter abzuwälzen.
VolltextIBRRS 2007, 0369
VerfGH Berlin, Beschluss vom 18.07.2006 - VerfGH 3/02
1. Vergibt ein Miet- bzw. Wohnungseigentumsverwalter Aufträge zur Durchführung kleinerer Reparaturarbeiten, so kann er selbst Vertragspartner sein, wenn er nicht hinreichend zum Ausdruck bringt, in fremden Namen zu handeln. Auch der auf jeder Rechnung angeführte Zusatz "An den Eigentümer der Wohnanlage..." ist kein hinreichendes Indiz für ein Vertreterhandeln.
2. Diese Rechtsansicht ist vertretbar und somit nicht willkürlich im Sinne der Verfassung von Berlin.
VolltextIBRRS 2007, 0357
BGH, Urteil vom 24.11.2006 - LwZR 1/06
§ 596 Abs. 1 BGB ist auf die nach Art. 43 ff. der VO (EG) Nr. 1782/2003 den Pächtern zugewiesenen Zahlungsansprüche, die Ansprüche auf Beihilfen zur Stärkung der Einkommenssituation des Betriebsinhabers begründen, nicht anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2007, 0347
OLG Köln, Urteil vom 27.01.2006 - 1 U 45/05
Zur Haftung des Vereinsvorstandes gemäß § 42 Abs. 2 BGB bei Abschluss eine Mietvertrages trotz desolater Wirtschaftslage.
VolltextIBRRS 2007, 0345
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2006 - 10 U 62/06
1. Erwirbt die Ehefrau des einzigen Gesellschafters der (späteren) Insolvenzschuldnerin mit von diesem zur Verfügung gestellten Mitteln der Gesellschaft im eigenen Namen ein Geschäftsgrundstück und tritt sie hierdurch gemäß § 566 BGB in ein zwischen der Gesellschaft und der Veräußerin bestehendes (hier: befristetes) Mietverhältnis ein, steht dem Insolvenzverwalter gegenüber dem Anspruch auf Mietzahlung bzw. Nutzungsentschädigung der Eigenkapitalersatzeinwand nur zu, wenn entweder bereits der Veräußerer diesem Einwand ausgesetzt war oder die Erwerberin in der "Krise der Gesellschaft" von der Möglichkeit das Mietverhältnis vorzeitig (fristlos) zu kündigen keinen Gebrauch gemacht hat.*)
2. Die Regelung in einem gewerblichen Mietvertrag, die dem Vermieter das Recht einräumt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn über das Vermögen des Mieters das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, ist wegen Verstoßes gegen § 119 InsO unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2007, 0336
OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2006 - 3 W 18/06
Für die Schlüssigkeit einer Mietzahlungsklage über mehrere Monate ist es erforderlich - aber auch ausreichend, dass die streitgegenständlichen Mietperioden und darauf entfallende eingeklagte Mieten angegeben werden. Eventuell kann es auch erforderlich sein, die Mieten in Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung aufzugliedern.
VolltextIBRRS 2007, 0330
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.11.2005 - 24 U 123/05
1. Betreibt ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer erstmals selbständig ein Gewerbe (hiert: fast-food-Restaurant), so liegt eine den Verbraucherschutzbestimmungen unterliegende Existenzgründung vor.*)
2. Verstößt die Warenbezugsverpflichtung eines Pächters gegen Verbraucherschutzbestimmungen, erfasst deren Nichtigkeit auch den mit ihr verbundenen Pachtvertrag.*)
VolltextIBRRS 2007, 0329
OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2006 - 22 U 164/05
Die Kündigungs gilt auch dann als dem Mieter zugegangen, wenn sie der Schwägerin des Mieters übergeben wird, die in demselben Mehrfamilienhaus wohnt.
VolltextIBRRS 2007, 0296
OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.01.2007 - 3 W 2/07
1. Ein auf Miete klagender Vermieter hat jeden Monat mit einem angeblichen Mietrückstand und den in diesem Monat nach seiner Ansicht aufgelaufenen Rückstand anzugeben.*)
2. Soweit ein klagender Vermieter Zahlungen des beklagten Mieters vorträgt, ist dies unerheblich, solange er diese Zahlungen nicht als gerade auf den rückstandsbetroffenen Monatszins geleistet einräumt. Ein klagender Vermieter hat nicht darzulegen, für welche Zeiträume er etwaige Zahlungen des Mieters verrechnet habe. Die Tilgungsbestimmung steht allein dem Schuldner zu, § 366 Abs. 1 BGB und geht im Übrigen selbst wenn der Schuldner sein Leistungsbestimmungsrecht nicht ausübt, keineswegs auf den Gläubiger über; vielmehr gilt in diesem Fall § 366 Abs. 2 BGB. Die Verrechnungsbefugnis eines klagenden Vermieters ist daher rechtlich nicht zu begründen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0236
LG Berlin, Beschluss vom 06.11.2006 - 67 S 392/06
Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Renovierung in weißer Farbe auszuführen, ist wirksam. Unterzeichnet der Mieter ein Rückgabeprotokoll, in dem die zur Renovierung erforderlichen Arbeiten aufgeführt sind, so erkennt er damit zudem seine Renovierungspflicht an.
VolltextIBRRS 2007, 0228
OLG Nürnberg, Urteil vom 03.11.2006 - 5 U 754/06
1. Der vertragsimmanente Konkurrenzschutz, der einem Baumarkt zu gewähren ist, der im selben Objekt u. a. mit Bodenbelägen handelt, lässt den Betrieb eines Orientteppichfachgeschäfts unberührt.*)
2. Die Versagung der Untervermietungserlaubnis für ein solches Fachgeschäft durch den Vermieter rechtfertigt deshalb eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter gem. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)
3. Der Mieter kann nach dieser Vorschrift auch dann kündigen, wenn er den Vermieter zunächst nur unzureichend über die Person des Untermieters unterrichtet, dieser Fehler sich aber auf die Versagungsentscheidung nicht auswirkt.*)
VolltextIBRRS 2007, 0218
OLG Rostock, Urteil vom 10.07.2006 - 3 U 183/05
1. Für einen Steuerschaden wegen fehlender Vorsteuerabzugsmöglichkeit ist der Zwischenvermieter nur für den Zeitraum erstattungspflichtig, für den in nicht berichtigungsfähiger weise ein Vorsteuererstattungsanspruch entfallen ist.
2. Der zehnjährige Berichtigungszeitraum, der gemäß § 15a UStG für den Fall, dass sich die der vorsteuerlichen Beurteilung zu Grunde liegenden Verhältnisse ändern, dem Finanzamt die Möglichkeit gibt, für die auf das Erstjahr der Verwendung folgenden Jahre eine nachträgliche Abänderung der umsatzsteuerlichen Festsetzung vorzunehmen, beginnt mit der erstmaligen Verwendung des Wirtschaftsgutes, hier der Mietsache.
3. Im Fall einer Zwischenvermietung ist dies der Zeitpunkt, in dem der Endmieter als Unternehmer die Räume zur Umsatzerzielung einsetzt.
VolltextIBRRS 2007, 0206
BGH, Urteil vom 20.12.2006 - VIII ZR 112/06
Ansprüche auf Miete aus Wohnraummietverträgen können jedenfalls auch dann im Urkundenprozess geltend gemacht werden, wenn der Mieter die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten hat und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages darauf stützt, ein Mangel sei nachträglich eingetreten (Fortführung von BGH, Urteil vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04, NJW 2005, 2701).*)
VolltextIBRRS 2007, 0180
BGH, Urteil vom 15.11.2006 - XII ZR 63/04
Zur Aufklärungspflicht des Vermieters von nicht haftpflichtversicherungspflichtigen Baufahrzeugen, wenn für ihn erkennbar der Mieter damit auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will und diesem die versicherungsrechtliche Situation unklar ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 0149
LG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2006 - 19 T 33/06
Eine fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist dann möglich, wenn es einer Vertragspartei aus wichtigem Grund nicht mehr zumutbar ist, die normale Beendigung des Mietverhältnisses abzuwarten. Für die Wirksamkeit der Kündigung müssen diese wichtigen Gründe aber genau und detailliert aufgeführt sein.
VolltextIBRRS 2007, 0142
BGH, Urteil vom 14.12.2006 - IX ZR 102/03
1. § 91 InsO ist im Falle der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit den Sicherungsmaßnahmen des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 InsO nicht entsprechend auf die Zeit zwischen Eröffnungsantrag und Insolvenzeröffnung anwendbar.*)
2. Das gesetzliche Vermieterpfandrecht an eingebrachten pfändbaren Sachen des Mieters entsteht mit der Einbringung, auch soweit es erst künftig entstehende Forderungen aus dem Mietverhältnis sichert (Bestätigung von BGH, Urt. v. 20. März 1986 - IX ZR 42/85, WM 1986, 720, 721).*)
3. Das der Sicherung des Mietzinsanspruchs dienende Vermieterpfandrecht kann insolvenzrechtlich nicht in weiterem Umfang angefochten werden als die Mietzinszahlung selbst. Dem Vermieter steht deshalb in der Insolvenz des Mieters ein anfechtungsfreies Absonderungsrecht zu, soweit die von dem Pfandrecht erfassten Gegenstände bereits vor der Krise eingebracht wurden.*)
VolltextIBRRS 2007, 0141
BGH, Urteil vom 21.12.2006 - IX ZR 7/06
Die Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 95 Abs. 1 InsO werden durch § 110 Abs. 3 InsO nicht beschränkt.*)
VolltextIBRRS 2007, 0122
BGH, Urteil vom 13.12.2006 - VIII ZR 64/06
Nachdem § 1 Abs. 1 Nr. 1 HessSchlG a.F. gestrichen worden ist, steht auch in einem zuvor anhängig gewordenen Rechtsstreit der Umstand, dass vor Klageerhebung kein Schlichtungsverfahren stattgefunden hat, der Zulässigkeit der Klage nicht mehr entgegen.*)
VolltextIBRRS 2007, 0118
OLG Köln, Urteil vom 27.01.2006 - 1 U 6/05
Die ordnungsgemäße Rückgabe des Mietobjekts kann ausnahmsweise auch bei Rückgabe nur eines Schlüssels vorliegen, wenn der Mieter den Besitz zu Gunsten des Vermieters vollständig aufgegeben hat und ihm den ungestörten Gebrauch der Mieträume ermöglicht.
Volltext