Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2006, 2771
OLG Naumburg, Urteil vom 18.06.2002 - 9 U 8/02
Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ein Nachfolger beigebracht wird (OLG Düsseldorf MDR 1994, 1008, 1009). Ein Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag kann sich ausnahmsweise nach Treu und Glauben dann ergeben, wenn dies im dringenden Interesse des Mieters liegt, weil ihm ein Festhalten an dem Vertrag aus Umständen unzumutbar ist, die er nicht bewußt herbeigeführt hat und der gestellte Nachfolger dem Vermieter zumutbar ist (OLG München ZMR 1995, 579, 581). Ein solcher Ausnahmefall wird aber nicht dadurch begründet, dass die Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen unabweisbar war, vor allem dann nicht, wenn für den Mieter die Möglichkeit der Untervermietung besteht (OLG Düsseldorf, Urteil 21.1.1992 - 24 U 46/91 - hier: zitiert nach juris).*)

IBRRS 2006, 2768

KG, Urteil vom 24.06.2002 - 8 U 87/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2766

OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2002 - 19 W 18/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2764

KG, Urteil vom 04.07.2002 - 8 U 177/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2762

BFH, Urteil vom 09.07.2002 - IX R 29/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2761

OLG Naumburg, Beschluss vom 11.07.2002 - 5 W 29/02
Hängt die Ausführung einer Maßnahme, die regelmäßig ohne weiteres von Dritten erledigt werden kann, davon ab, dass ein Dritter sie duldet, kann auch ein Zwangsgeld gegen den Schuldner festgesetzt werden. (§ 888 Abs. 1 ZPO).*)

IBRRS 2006, 2759

OLG München, Urteil vom 12.07.2002 - 21 U 5864/01
1. Heranziehung von anderen Erfahrungswerten (hier: Ladenmieten) zur Bestimmung des marktüblichen Mietzinses für eine Gaststätte, wenn geeignete Vergleichsobjekte fehlen.*)
2. Rückschluss auf verwerfliche Gesinnung, wenn der Mietzins für eine Gaststätte um knapp 100 % oder mehr über dem maßgeblichen Vergleichswert liegt und weitere Gesichtspunkte hinzutreten.*)

IBRRS 2006, 2758

OLG Naumburg, Urteil vom 15.07.2002 - 1 U 153/99
1. Im kaufmännischen Rechtsverkehr (hier im Rahmen eines Erstvermietungsgarantievertrages) bestehen strengere Sorgfaltsanforderungen an den Leistungspflichtigen als im allgemeinen Rechtsverkehr.*)
2. Es ist weder möglich noch geboten, für das Gebiet der neuen Bundesländer in der Zeit unmittelbar nach der Wiedervereinigung Deutschlands den Begriff der kaufmännischen Sorgfalt besonders zu definieren.*)
3. Zu den Sorgfaltsanforderungen bie der Auswahl von Erstmietern für ein Einkaufszentrum.*)

IBRRS 2006, 2753

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2002 - 24 U 163/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2735

OLG Schleswig, Urteil vom 17.11.2000 - 4 U 146/99
Wird vertraglich zur Kaltmiete die Mehrwertsteuer geschuldet, so gilt diese Regelung regelmäßig auch für die Nebenkosten.*)

IBRRS 2006, 2729

OLG München, Beschluss vom 23.11.2000 - 3 W 2228/00
Ein Mieter, der nach Zugang der fristlosen Kündigung nicht sofort räumt, gibt Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO.*)

IBRRS 2006, 2716

OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2000 - 4 U 121/00
Mit gelegentlichen Straßenbaumaßnahmen begrenzten Ausmaßes in der Nähe eines innerstädtischen Ladenlokals muss der Mieter eines langfristigen Mietvertrages von vornherein rechnen.*)

IBRRS 2006, 2712

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2000 - 10 U 199/99
Zur Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung des Mieters mit Gegenforderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses aufgrund (berechtigter) fristloser Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs.*)

IBRRS 2006, 2693

KG, Urteil vom 08.01.2001 - 8 U 5875/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2678

BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 217/00
Ist nach dem Erbbaurechtsvertrag eine Anpassung des Erbbauzinses an die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Schiedsgutachter nur insoweit zulässig, als sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nicht unbillig ist, darf im Falle der Bestellung des Erbbaurechts zur Errichtung eines Miethauses im sozialen Wohnungsbau bei der Anpassung nicht unberücksichtigt bleiben, daß die erzielbaren Mieten auf Dauer hinter der Kostenmiete zurückbleiben.*)

IBRRS 2006, 2672

OLG München, Urteil vom 26.01.2001 - 21 U 3595/94
1. Die Beschränkung des Vertragszwecks in einem Pachtvertrag auf einem bestimmten Geschäftsbetrieb (hier: auf Lager, für Ausstellungsräume und als Cafe mit Betriebswohnungen) ist zulässig.*)
2. Vertragswidriger Gebrauch in einem solchen Fall durch Unterbringung von Asylbewerbern aufgrund Vertrages mit dem zuständigen Landratsamt.*)
3. Wird mit der fristlosen Kündigung eines Pachtverhältnisses eine Räumungsfrist gewährt, so liegt darin zugleich ein Widerspruch gegen eine Fortsetzung des Pachtvertrags über den zugestandenen Zeitpunkt hinaus.*)

IBRRS 2006, 2671

BGH, Urteil vom 31.01.2001 - XII ZR 221/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2670

KG, Beschluss vom 01.02.2001 - 8 RE-Miet 10411/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2663

OLG Naumburg, Urteil vom 06.02.2001 - 9 U 179/00
Die Berufung des Vermieters auf § 539 BGB (a. F.) wird nur durch eine bei Vertragsschluss bzw. ein nach Vertragsschluss innerhalb der dem Mieter nach Kenntniserlangung vom Mangel zuzubilligenden Prüfungsfrist erfolgte Mängelbeseitigungszusage ausgeschlossen. Eine später erfolgte Zusage lässt die bereits eingetretene Verwirkung des Minderungsrechts für die Zukunft nicht mehr entfallen.*)

IBRRS 2006, 2645

BayObLG, Beschluss vom 22.02.2001 - RE-Miet 2/00
Allein nur weil die Mieter eine Werkmietwohnung zu einem Unterhalt der ortsüblichen Vergleichsmiete liegende Mietzins überlassen wird, besteht für den Vermieter nicht die Verpflichtung, bei einer Mieterhöhung nach § 2 MHG den ursprünglichen proportionalen Abstand zwischen Ausgangsmiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete einzuhalten.*)

IBRRS 2006, 2641

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - XII ZR 178/03
1. Zur Frage der Rechtskrafterstreckung eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen Feststellungsurteils über den Fortbestand des Hauptmietvertrages auf den Untermieter.*)
2. Gibt nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der Unter-Untermieter, der den unmittelbaren Besitz hat, dem Drängen des Hauptvermieters nach, einen neuen Mietvertrag mit diesem unmittelbar zu schließen, mittelt er den Besitz fortan diesem und nicht mehr dem Untermieter sowie über diesen dem Hauptmieter. Bei fortbestehendem Untermietverhältnis wird der Untermieter dadurch dem Hauptmieter gegenüber gemäß § 541 BGB a.F. von seiner Verpflichtung zur Zahlung weiteren Untermietzinses frei, weil der Hauptmieter ihm den mittelbaren Mietbesitz nicht mehr gewähren kann.*)

IBRRS 2006, 2631

OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2001 - 16 Wx 186/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2604

KG, Urteil vom 02.04.2001 - 8 U 6556/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2593

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2002 - 24 U 187/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2586

KG, Urteil vom 26.08.2002 - 8 U 4826/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2585

KG, Urteil vom 26.08.2002 - 8 U 181/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2578

KG, Urteil vom 09.09.2002 - 8 U 159/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2572

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2002 - 24 U 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2568

OLG Naumburg, Urteil vom 24.09.2002 - 9 U 44/02
Besteht der Mangel der Mietsache in der Überhitzung von Räumen, die nur in den Sommermonaten auftritt, setzt auch eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung jedenfalls dann eine vorherige Abmahnung voraus, wenn die Kündigung zeitlich außerhalb der Sommermonate erklärt wird, der Mangel ohne weiteres zu beheben und der Vermieter zu sofortiger Abhilfe bereit ist.*)

IBRRS 2006, 2565

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2002 - 24 U 237/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2562

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2002 - 8 U 74/02
Auswirkungen des Eigentumsübergangs gemäß § 571 BGB a.F. auf bereits entstandene Ansprüche aus dem Mietvertrag des Veräußerers mit dem Mieter.*)

IBRRS 2006, 2560

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2002 - 5 W 45/02
Der Gebührenstreitwert der Räumungsklage bemißt sich für gewerbliche Mietverhältnisse, bei denen neben der Kaltmiete die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer zu bezahlen ist und zudem Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind, über die regelmäßig abzurechnen ist, nach der Kaltmiete zuzüglich Umsatzsteuer; die Nebenkostenvorauszahlungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer bleiben dagegen außer Betracht.*)

IBRRS 2006, 2557

KG, Urteil vom 21.10.2002 - 8 U 252/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2556

BGH, Urteil vom 23.10.2002 - XII ZR 202/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2553

KG, Urteil vom 04.11.2002 - 8 U 254/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2552

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2002 - 24 U 32/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2537

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2002 - 17 U 97/02
1. Eine fortdauernde unpünktliche Zahlung der Miete kann den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung gem. § 554a BGB a.F. (§ 543 I BGB n.F.) berechtigten. An die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen, da die Voraussetzungen des § 554 BGB a.F. (§ 543 III BGB n.F.) nicht durch die Anwendung eines anderen Kündigungstatbestandes unterlaufen werden dürfen.*)
2. Wird eine vom Vermieter geltend gemachte unberechtigte Mietanpassung vom Mieter nicht beanstandet und zahlt dieser widerspruchslos die verlangte erhöhte Miete für einen Zeitraum von nahezu 18 Monaten, liegt hierin grundsätzlich eine konkludente Vereinbarung über eine Mietzinserhöhung.*)
3. In einer solchen stillschweigend getroffenen Abrede über die Erhöhung der Miete liegt regelmäßig eine ohne Einhaltung der Schriftform des § 566 BGB a.F (§ 550 BGB n.F) erfolgte wesentliche Vertragsänderung, die zur Folge hat, dass der ursprünglich auf eine feste Laufzeit unter Ausschluss einer ordentlichen Kündigung geschlossene Vertrag nun auf unbestimmte Zeit geschlossen ist. Dem durch die Mieterhöhung begünstigten Vermieter ist es jedoch nach § 242 BGB verwehrt, sich auf den infolge der konkludenten Vereinbarung eingetretenen Formmangel zu berufen und das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen.*)

IBRRS 2006, 2531

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2002 - 24 U 181/01
Besteht das Mietobjekt aus ganz unterschiedlich gearteten Teilflächen und Räumen (hier: Druckereigelände), dann ist die Minderung des Mietzinses beim Auftreten von Mängeln einzelner Bereiche am konkreten Miet-Gebrauchswert dieser Einzelbereiche zu orientieren.*)

IBRRS 2006, 2527

BGH, Urteil vom 18.12.2002 - VIII ZR 141/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2524

OLG München, Urteil vom 14.01.2004 - 7 U 4293/03
1. Werden in einem mehrgeschossigen Bürogebäude etwa drei Viertel der Geschoßfläche zum Betrieb einer Ganztagsschule mit 450 Schülern der Gymnasialstufe vermietet, so sind nicht unerhebliche Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs einer Gesellschaft, die bereits zuvor die weiteren Flächen des Gebäudes angemietet und dort ihren Firmensitz begründet hat, offenkundig im Sinne des § 291 ZPO.*)
2. Sind schlüssige Einwendungen des Beklagten im Urkundenprozeß unstreitig oder offenkundig, so führen sie bereits im Urkundenprozeß auch dann zur Abweisung der Klage, wenn sie nicht durch Urkunden bewiesen werden.*)

IBRRS 2006, 2521

OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2004 - 6 W 69/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2519

KG, Urteil vom 09.01.2003 - 8 U 130/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2514

KG, Urteil vom 13.01.2003 - 8 U 238/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2513

KG, Urteil vom 22.01.2004 - 8 U 193/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2510

KG, Urteil vom 20.01.2003 - 8 U 94/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2508

KG, Urteil vom 20.01.2003 - 8 U 322/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2500

BGH, Beschluss vom 24.11.1999 - XII ZR 209/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2497

OLG Dresden, Beschluss vom 08.12.1999 - 8 U 2462/99
1. Kalkuliert der Leasinggeber beim Vollamortisationsvertrag mit einem Restwert von 10 %, so ist der Restwert bei der Beurteilung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung in die Sittenwidrigkeitsprüfung einzubeziehen, wenn er sich aller Voraussicht nach am Ende der Vertragslaufzeit realisieren lassen und den Gewinn des Leasinggebers steigern wird (Abgrenzung BGH, Urt. v. 11.01.1995 - VIII ZR 82/94, BGHZ 128, 255; v. 30.01.1995 - VIII ZR 316/93, NJW 1995, 1146; v. 30.01.1995 - VIII ZR 328/93, CR 1995, 527).*)
2. Einer sicheren "Restwerterwartung" lässt sich in diesen Fällen durch Heranziehen der abgewandelten Uniformmethode für Teilamortisationsverträge angemessen Rechnung tragen.*)

IBRRS 2006, 2493

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.1999 - 10 U 159/98
Zum Umfang der Verpflichtung des Unterverpächters, außerhalb des eigentlichen Pachtobjekts befindliche Versorgungsleitungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.*)

IBRRS 2006, 2482

BFH, Urteil vom 30.03.2006 - V R 52/05
§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gilt für die Vermietung eines Parkplatz-Grundstücks auch dann, wenn der Mieter dort zwar nicht selbst parken will, aber entsprechend der Vereinbarung im Mietvertrag das Grundstück Dritten zum Parken überlässt.*)
