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Sachgebiet: Leasing und Erbbaurecht

4706 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 2764
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 04.07.2002 - 8 U 177/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2762
GewerberaummieteGewerberaummiete
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 09.07.2002 - IX R 29/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2761
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

OLG Naumburg, Beschluss vom 11.07.2002 - 5 W 29/02

Hängt die Ausführung einer Maßnahme, die regelmäßig ohne weiteres von Dritten erledigt werden kann, davon ab, dass ein Dritter sie duldet, kann auch ein Zwangsgeld gegen den Schuldner festgesetzt werden. (§ 888 Abs. 1 ZPO).*)

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IBRRS 2006, 2759
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG München, Urteil vom 12.07.2002 - 21 U 5864/01

1. Heranziehung von anderen Erfahrungswerten (hier: Ladenmieten) zur Bestimmung des marktüblichen Mietzinses für eine Gaststätte, wenn geeignete Vergleichsobjekte fehlen.*)

2. Rückschluss auf verwerfliche Gesinnung, wenn der Mietzins für eine Gaststätte um knapp 100 % oder mehr über dem maßgeblichen Vergleichswert liegt und weitere Gesichtspunkte hinzutreten.*)

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IBRRS 2006, 2758
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 15.07.2002 - 1 U 153/99

1. Im kaufmännischen Rechtsverkehr (hier im Rahmen eines Erstvermietungsgarantievertrages) bestehen strengere Sorgfaltsanforderungen an den Leistungspflichtigen als im allgemeinen Rechtsverkehr.*)

2. Es ist weder möglich noch geboten, für das Gebiet der neuen Bundesländer in der Zeit unmittelbar nach der Wiedervereinigung Deutschlands den Begriff der kaufmännischen Sorgfalt besonders zu definieren.*)

3. Zu den Sorgfaltsanforderungen bie der Auswahl von Erstmietern für ein Einkaufszentrum.*)

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IBRRS 2006, 2753
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2002 - 24 U 163/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2735
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietrecht

OLG Schleswig, Urteil vom 17.11.2000 - 4 U 146/99

Wird vertraglich zur Kaltmiete die Mehrwertsteuer geschuldet, so gilt diese Regelung regelmäßig auch für die Nebenkosten.*)

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IBRRS 2006, 2729
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung bei Räumungsklage

OLG München, Beschluss vom 23.11.2000 - 3 W 2228/00

Ein Mieter, der nach Zugang der fristlosen Kündigung nicht sofort räumt, gibt Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO.*)

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IBRRS 2006, 2716
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietrecht

OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2000 - 4 U 121/00

Mit gelegentlichen Straßenbaumaßnahmen begrenzten Ausmaßes in der Nähe eines innerstädtischen Ladenlokals muss der Mieter eines langfristigen Mietvertrages von vornherein rechnen.*)

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IBRRS 2006, 2712
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Miete

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2000 - 10 U 199/99

Zur Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung des Mieters mit Gegenforderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses aufgrund (berechtigter) fristloser Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs.*)

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IBRRS 2006, 2693
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietminderung wegen Baulärms

KG, Urteil vom 08.01.2001 - 8 U 5875/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2678
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 217/00

Ist nach dem Erbbaurechtsvertrag eine Anpassung des Erbbauzinses an die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Schiedsgutachter nur insoweit zulässig, als sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nicht unbillig ist, darf im Falle der Bestellung des Erbbaurechts zur Errichtung eines Miethauses im sozialen Wohnungsbau bei der Anpassung nicht unberücksichtigt bleiben, daß die erzielbaren Mieten auf Dauer hinter der Kostenmiete zurückbleiben.*)

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IBRRS 2006, 2672
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pacht - Zweckentfremdung durch Unterbringung von Asylbewerbern?

OLG München, Urteil vom 26.01.2001 - 21 U 3595/94

1. Die Beschränkung des Vertragszwecks in einem Pachtvertrag auf einem bestimmten Geschäftsbetrieb (hier: auf Lager, für Ausstellungsräume und als Cafe mit Betriebswohnungen) ist zulässig.*)

2. Vertragswidriger Gebrauch in einem solchen Fall durch Unterbringung von Asylbewerbern aufgrund Vertrages mit dem zuständigen Landratsamt.*)

3. Wird mit der fristlosen Kündigung eines Pachtverhältnisses eine Räumungsfrist gewährt, so liegt darin zugleich ein Widerspruch gegen eine Fortsetzung des Pachtvertrags über den zugestandenen Zeitpunkt hinaus.*)

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IBRRS 2006, 2671
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

BGH, Urteil vom 31.01.2001 - XII ZR 221/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2670
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

KG, Beschluss vom 01.02.2001 - 8 RE-Miet 10411/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2663
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Miete

OLG Naumburg, Urteil vom 06.02.2001 - 9 U 179/00

Die Berufung des Vermieters auf § 539 BGB (a. F.) wird nur durch eine bei Vertragsschluss bzw. ein nach Vertragsschluss innerhalb der dem Mieter nach Kenntniserlangung vom Mangel zuzubilligenden Prüfungsfrist erfolgte Mängelbeseitigungszusage ausgeschlossen. Eine später erfolgte Zusage lässt die bereits eingetretene Verwirkung des Minderungsrechts für die Zukunft nicht mehr entfallen.*)

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IBRRS 2006, 2645
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht

BayObLG, Beschluss vom 22.02.2001 - RE-Miet 2/00

Allein nur weil die Mieter eine Werkmietwohnung zu einem Unterhalt der ortsüblichen Vergleichsmiete liegende Mietzins überlassen wird, besteht für den Vermieter nicht die Verpflichtung, bei einer Mieterhöhung nach § 2 MHG den ursprünglichen proportionalen Abstand zwischen Ausgangsmiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete einzuhalten.*)

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IBRRS 2006, 2641
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Besitzverhältnis Unter-Untermieter - Hauptvermieter

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - XII ZR 178/03

1. Zur Frage der Rechtskrafterstreckung eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen Feststellungsurteils über den Fortbestand des Hauptmietvertrages auf den Untermieter.*)

2. Gibt nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der Unter-Untermieter, der den unmittelbaren Besitz hat, dem Drängen des Hauptvermieters nach, einen neuen Mietvertrag mit diesem unmittelbar zu schließen, mittelt er den Besitz fortan diesem und nicht mehr dem Untermieter sowie über diesen dem Hauptmieter. Bei fortbestehendem Untermietverhältnis wird der Untermieter dadurch dem Hauptmieter gegenüber gemäß § 541 BGB a.F. von seiner Verpflichtung zur Zahlung weiteren Untermietzinses frei, weil der Hauptmieter ihm den mittelbaren Mietbesitz nicht mehr gewähren kann.*)

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IBRRS 2006, 2631
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2001 - 16 Wx 186/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2604
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

KG, Urteil vom 02.04.2001 - 8 U 6556/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2593
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2002 - 24 U 187/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2586
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 26.08.2002 - 8 U 4826/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2585
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 26.08.2002 - 8 U 181/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2578
ImmobilienImmobilien
Mietrecht

KG, Urteil vom 09.09.2002 - 8 U 159/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2572
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2002 - 24 U 1/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2568
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 24.09.2002 - 9 U 44/02

Besteht der Mangel der Mietsache in der Überhitzung von Räumen, die nur in den Sommermonaten auftritt, setzt auch eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung jedenfalls dann eine vorherige Abmahnung voraus, wenn die Kündigung zeitlich außerhalb der Sommermonate erklärt wird, der Mangel ohne weiteres zu beheben und der Vermieter zu sofortiger Abhilfe bereit ist.*)

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IBRRS 2006, 2565
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2002 - 24 U 237/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2562
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2002 - 8 U 74/02

Auswirkungen des Eigentumsübergangs gemäß § 571 BGB a.F. auf bereits entstandene Ansprüche aus dem Mietvertrag des Veräußerers mit dem Mieter.*)

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IBRRS 2006, 2560
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2002 - 5 W 45/02

Der Gebührenstreitwert der Räumungsklage bemißt sich für gewerbliche Mietverhältnisse, bei denen neben der Kaltmiete die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer zu bezahlen ist und zudem Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind, über die regelmäßig abzurechnen ist, nach der Kaltmiete zuzüglich Umsatzsteuer; die Nebenkostenvorauszahlungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer bleiben dagegen außer Betracht.*)

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IBRRS 2006, 2557
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 21.10.2002 - 8 U 252/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2556
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht

BGH, Urteil vom 23.10.2002 - XII ZR 202/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2553
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 04.11.2002 - 8 U 254/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2552
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2002 - 24 U 32/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2537
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2002 - 17 U 97/02

1. Eine fortdauernde unpünktliche Zahlung der Miete kann den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung gem. § 554a BGB a.F. (§ 543 I BGB n.F.) berechtigten. An die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen, da die Voraussetzungen des § 554 BGB a.F. (§ 543 III BGB n.F.) nicht durch die Anwendung eines anderen Kündigungstatbestandes unterlaufen werden dürfen.*)

2. Wird eine vom Vermieter geltend gemachte unberechtigte Mietanpassung vom Mieter nicht beanstandet und zahlt dieser widerspruchslos die verlangte erhöhte Miete für einen Zeitraum von nahezu 18 Monaten, liegt hierin grundsätzlich eine konkludente Vereinbarung über eine Mietzinserhöhung.*)

3. In einer solchen stillschweigend getroffenen Abrede über die Erhöhung der Miete liegt regelmäßig eine ohne Einhaltung der Schriftform des § 566 BGB a.F (§ 550 BGB n.F) erfolgte wesentliche Vertragsänderung, die zur Folge hat, dass der ursprünglich auf eine feste Laufzeit unter Ausschluss einer ordentlichen Kündigung geschlossene Vertrag nun auf unbestimmte Zeit geschlossen ist. Dem durch die Mieterhöhung begünstigten Vermieter ist es jedoch nach § 242 BGB verwehrt, sich auf den infolge der konkludenten Vereinbarung eingetretenen Formmangel zu berufen und das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen.*)

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IBRRS 2006, 2531
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2002 - 24 U 181/01

Besteht das Mietobjekt aus ganz unterschiedlich gearteten Teilflächen und Räumen (hier: Druckereigelände), dann ist die Minderung des Mietzinses beim Auftreten von Mängeln einzelner Bereiche am konkreten Miet-Gebrauchswert dieser Einzelbereiche zu orientieren.*)

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IBRRS 2006, 2527
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht

BGH, Urteil vom 18.12.2002 - VIII ZR 141/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2524
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

OLG München, Urteil vom 14.01.2004 - 7 U 4293/03

1. Werden in einem mehrgeschossigen Bürogebäude etwa drei Viertel der Geschoßfläche zum Betrieb einer Ganztagsschule mit 450 Schülern der Gymnasialstufe vermietet, so sind nicht unerhebliche Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs einer Gesellschaft, die bereits zuvor die weiteren Flächen des Gebäudes angemietet und dort ihren Firmensitz begründet hat, offenkundig im Sinne des § 291 ZPO.*)

2. Sind schlüssige Einwendungen des Beklagten im Urkundenprozeß unstreitig oder offenkundig, so führen sie bereits im Urkundenprozeß auch dann zur Abweisung der Klage, wenn sie nicht durch Urkunden bewiesen werden.*)

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IBRRS 2006, 2521
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht

OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2004 - 6 W 69/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2519
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

KG, Urteil vom 09.01.2003 - 8 U 130/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2514
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 13.01.2003 - 8 U 238/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2513
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 22.01.2004 - 8 U 193/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2510
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 20.01.2003 - 8 U 94/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2508
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 20.01.2003 - 8 U 322/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2500
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

BGH, Beschluss vom 24.11.1999 - XII ZR 209/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2497
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Leasing - Sittenwidrigkeit eines Leasingvertrages

OLG Dresden, Beschluss vom 08.12.1999 - 8 U 2462/99

1. Kalkuliert der Leasinggeber beim Vollamortisationsvertrag mit einem Restwert von 10 %, so ist der Restwert bei der Beurteilung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung in die Sittenwidrigkeitsprüfung einzubeziehen, wenn er sich aller Voraussicht nach am Ende der Vertragslaufzeit realisieren lassen und den Gewinn des Leasinggebers steigern wird (Abgrenzung BGH, Urt. v. 11.01.1995 - VIII ZR 82/94, BGHZ 128, 255; v. 30.01.1995 - VIII ZR 316/93, NJW 1995, 1146; v. 30.01.1995 - VIII ZR 328/93, CR 1995, 527).*)

2. Einer sicheren "Restwerterwartung" lässt sich in diesen Fällen durch Heranziehen der abgewandelten Uniformmethode für Teilamortisationsverträge angemessen Rechnung tragen.*)

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IBRRS 2006, 2493
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.1999 - 10 U 159/98

Zum Umfang der Verpflichtung des Unterverpächters, außerhalb des eigentlichen Pachtobjekts befindliche Versorgungsleitungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.*)

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IBRRS 2006, 2482
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung eines Parkplatzes

BFH, Urteil vom 30.03.2006 - V R 52/05

§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gilt für die Vermietung eines Parkplatz-Grundstücks auch dann, wenn der Mieter dort zwar nicht selbst parken will, aber entsprechend der Vereinbarung im Mietvertrag das Grundstück Dritten zum Parken überlässt.*)

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IBRRS 2006, 2465
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Leasing

BGH, Urteil vom 01.03.2000 - VIII ZR 177/99

Beim Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung verjährt der Anspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer auf Minderwertausgleich wegen der nach planmäßigem Vertragsablauf erfolgten Rückgabe des Leasingfahrzeugs in einem nicht vertragsgerechten Zustand nicht nach § 558 BGB in sechs Monaten, sondern gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 6 BGB in zwei Jahren.*)

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IBRRS 2006, 2447
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gebührenstreitwert des Räumungsbegehrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.2005 - 24 W 62/05

Der Gebührenstreitwert des Räumungsbegehrens bemisst sich nach der Nettomiete zuzüglich Umsatzsteuer, wenn die Nebenkosten nicht pauschal festgelegt sind, sondern auf Grund einer Abrechnung ermittelt werden.*)

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IBRRS 2006, 2446
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gebührenstreitwert bei Räumungsklage

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2006 - 24 W 65/05

1. Der Gebührenstreitwert einer Räumungsklage bemisst sich bei einem gewerblichen Zeitmietvertrag nach dem Zeitraum zwischen Rechtshängigkeit der Räumungsklage und dem regulären Ende des Mietverhältnisses.

2. Ist mit einer Fortdauer der Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter über den vereinbarten Endzeitpunkt hinaus nicht zu rechnen, so bemisst sich der Wert der Nutzungsentschädigung nach § 3 ZPO.

3. Betriebskosten (Nebenkosten), die als Vorauszahlungen geschuldet werden und abgerechnet werden müssen, gehören nicht zum Entgelt im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG.

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