Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 2218OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.1999 - 10 W 107/99
Zur streitwertmäßigen Behandlung einer mietvertraglich vereinbarten Nebenkostenpauschale.*)
VolltextIBRRS 2006, 2213
BGH, Urteil vom 27.06.2003 - VIII ZR 398/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2211
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - IX ZR 119/04
1. Der Anspruch auf Ersatz schuldhaft nicht gezogener Nutzungen unterfällt nicht der Beschlagnahme im Wege der Zwangsverwaltung.*)
2. Die Befugnis des Zwangsverwalters, auch solche Ansprüche zu verfolgen, die sich aus einer rechtsgrundlosen Benutzung der der Zwangsverwaltung unterliegenden Sache sowie der Verletzung von Besitzrechten ergeben, erlischt, wenn die Zwangsverwaltung nach Erteilung des Zuschlags im Wege der Zwangsversteigerung aufgehoben wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 2198
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.05.2006 - 7 U 186/05
1. Enthält eine Anpassungsklausel in einem Erbbaurechtsvertrag keine ausdrückliche Regelung, in welcher Art und Weise die Neufestsetzung bei Vorliegen der dort beschriebenen Voraussetzungen vorzunehmen ist, liegt es bei einer beiderseits interessengerechte Auslegung nach dem objektiven Erklärungsgehalt des Vertragstextes unter Berücksichtigung des gesamten Regelungsgehalts der Vereinbarung nahe, die Anpassung des Erbbauzinses anhand der Änderung des Preisindexes vorzunehmen, dessen Änderung die Parteien zur Voraussetzung einer Anpassung gemacht haben.*)
2. Eine Berücksichtigung des Bodenwerts für die Änderung des Erbbauzinses ist bei zu Wohnzwecken genutzten Erbbaurechten ausgeschlossen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2141
BVerfG, Beschluss vom 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
1. Zur Durchsetzung des Grundrechts des Vollstreckungsschuldners (hier des Mieters) auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (hier: Zwangsräumung) angezeigt sein.
2. Vom Vollstreckungsschuldner (Mieter) kann allerdings jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Gesundheitsrisikos verlangt werden; etwa das Begeben in stationäre Behandlung.
VolltextIBRRS 2006, 2139
LG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2006 - 9 S 479/05
Der Mieter kann für die Vornahme von Malerarbeiten Aufwendungsersatz verlangen, wenn die mietvertragliche Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug unwirksam ist, und zwar auch dann, wenn er sich irrtümlich aufgrund der unwirksamen mietvertraglichen Vereinbarung zur Leistung der Malerarbeiten verpflichtet sah.
VolltextIBRRS 2006, 2120
BFH, Urteil vom 17.05.2006 - VIII R 39/05
Auch eine geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen steht einer ausschließlichen Grundstücksverwaltung i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entgegen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2094
BGH, Urteil vom 14.06.2006 - VIII ZR 257/04
Übersteigt die Dauer des in einem Staffelmietvertrag individualvertraglich vereinbarten Kündigungsverzichts des Mieters den nach § 557a Abs. 3 BGB zulässigen Zeitraum von vier Jahren, so ist der Kündigungsverzicht gemäß § 557a Abs. 4 BGB nicht insgesamt, sondern nur insoweit unwirksam, als seine Dauer den genannten Zeitraum überschreitet (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05, IBR 2006, 233).*)
VolltextIBRRS 2006, 2092
OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 - 3 U 220/05
1. Die Einrede der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung steht dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft gegenüber dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters nicht zu (Fortführung BGH Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 382/96 = BGHZ 140,147; BGH, Urteil vom 31. 1. 2000 - II ZR 309/98: NZG 2000, 371).
2. Hatte der Schuldner als Vermieter einer Immobilie oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen über die Mietforderung für die spätere Zeit durch eine wie eine rechtsgeschäftliche Stundungsabrede wirkende kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung verfügt, dann ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht, vgl. § 110 I InsO (Fortführung BGH Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 382/96 = BGHZ 140,147; BGH, Urteil vom 31. 1. 2000 - II ZR 309/98: NZG 2000, 371).
3. Ist der Mieter ohne Rücksicht auf den weiteren bestehenden Mietvertrag endgültig, ausgezogen und hat keine Miete mehr gezahlt und vermietet der Vermieter daraufhin das Mietobjekt zu einem niedrigeren Mietzins weiter, der dem erzielbaren Marktpreis entspricht, so bleibt der Mieter verpflichtet, die Mietdifferenz zu zahlen (Anschluss an BGH-Urteil vom 31.03.1993 – XII ZR 198/91 = BGHZ 122, 163; Urteil vom 22.12.1999 – XII ZR 339/97 = NJW 2000, 1105).
4. Der Vermieter muss sich in diesem Fall auf die geltend gemachte vertragliche Miete diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er durch die Weitervermietung der Mietsache erlangt hat (Anschluss an BGH-Urteil vom 31.03.1993 – XII ZR 198/91 = BGHZ 122, 163; Urteil vom 22.12.1999 – XII ZR 339/97 = NJW 2000, 1105).
VolltextIBRRS 2006, 2081
BVerwG, Urteil vom 24.05.2006 - 4 C 9.04
Die sanierungsrechtliche Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen darf nicht von der Einhaltung von Mietobergrenzen abhängig gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 2065
LG Duisburg, Urteil vom 28.03.2006 - 13 S 334/05
Der Anspruch des Vermieters auf Stellung einer Mietsicherheit verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB (= 3 Jahre).
VolltextIBRRS 2006, 2064
LG Duisburg, Beschluss vom 24.03.2006 - 13 T 28/06
1. Für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist es erforderlich, dass der zur Kündigung berechtigende Mietrückstand bereits bei Abgabe der Kündigungserklärung vorliegt.
2. Die Begründung der Kündigung soll es dem Kündigungsempfänger ermöglichen zu erkennen, auf welche Vorgänge oder auf welches Verhalten des Mieters der Vermieter die fristlose Kündigung stützt und ob bzw. wie er - der Mieter - sich hiergegen verteidigen kann.
3. Will der Vermieter die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges nicht nur auf den aktuellen, sondern auch auf einen früheren Mietrückstand stützen, so muss dies deshalb in seiner Begründung der Kündigung hinreichend zum Ausdruck kommen.
VolltextIBRRS 2006, 2047
LG Freiburg, Urteil vom 06.04.2006 - 3 S 220/05
1. Zwar schuldet der in den Mietvertrag eintretende Erwerber dem Mieter nach § 566a BGB die Auszahlung der an den früheren Vermieter gezahlten Kaution, jedoch gilt für Kautionsrückzahlungsansprüche gegen in den Mietvertrag eingetretene Erwerber altes Recht und damit § 572 BGB a. F., wenn der Erwerb der Immobilie vor dem 1. September 2001 stattgefunden hat.
2. Ist der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters durch eine vom Zwischenvermieter selbst beigebrachte und bezahlte Bürgschaft werthaltig abgesichert, so gilt § 572 Satz 2 BGB auch im Falle eines gewerblichen Zwischenvermieters und ein Anspruch aus §§ 774 Abs. 1, 572 BGB scheitert an der fehlenden Kautionsauskehr oder Verpflichtung zur Kautionsrückzahlung.
VolltextIBRRS 2006, 2005
BGH, Urteil vom 10.03.2006 - V ZR 265/00
1. Die gebotene Reinvestition der Erlöse aus der Veräußerung von Hofvermögen durch den Unternehmensnießbraucher muss zeitnah erfolgen. Dies gilt auch, wenn sie durch Tilgung von Hofverbindlichkeiten erfolgt.*)
2. Eine Sicherheit kann nicht (mehr) verlangt werden, wenn der Erlös reinvestiert worden ist, unabhängig davon, ob dies zeitnah geschehen ist oder nicht.*)
VolltextIBRRS 2006, 2004
OLG Schleswig, Beschluss vom 27.10.1999 - 4 W 13/99
Erweist sich nach fristloser Kündigung das Mietobjekt als dauernd unvermietbar, bleibt zu prüfen, ob die Schadensersatzpflicht des Mieters für den entgangenen Mietzins des Vermieters nach den Grundsätzen über das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage einen billigen Interessenausgleich gebieten.*)
VolltextIBRRS 2006, 1992
BGH, Urteil vom 03.06.1998 - VIII ZR 317/97
Zur Zulässigkeit der formularmäßigen Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses.*)
VolltextIBRRS 2006, 1991
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1998 - 10 U 107/97
Zur Frage der Wirksamkeit einer formularvertraglichen Regelung, durch die die Rechte des Pächters auf Minderung, Zurückbehaltung und Aufrechnung für den Fall ausgeschlossen werden, dass sich der Verpächter mit ihrer Geltendmachung nicht einverstanden erklärt.*)
VolltextIBRRS 2006, 1987
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.1998 - 10 U 159/97
Eine Schadensersatzverpflichtung des Vermieters wegen Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs kommt auch dann in Betracht, wenn ein anderer Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt hat, wonach die vertraglich vereinbarte Nutzung der Mieträume zum Betrieb einer Kinderarztpraxis wegen Verstoßes gegen die Teilungserklärung nicht durchführbar ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1986
BGH, Urteil vom 08.07.1998 - XII ZR 116/96
a) Dem vertraglichen Rückgabeanspruch des Grundstückseigentümers aus § 556 Abs. 1 BGB kann der Mieter ein gesetzliches Recht zum Besitz nicht gemäß § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegenhalten.*)
b) Selbständiges Gebäudeeigentum gewährt keinen Anspruch auf Verschaffung des Besitzes gegen den Eigentümer des Grundstücks.*)
c) Das Besitzrecht aus Art. 233 § 2 a Abs. 1 EGBGB erlischt in entsprechender Anwendung des Art. 233 § 2 a Abs. 6 Satz 6 EGBGB auch dann, wenn eine Vereinbarung nach den Sätzen 2 und 3 dieses Absatzes durch eine vom Eigentümer des Grundstücks ausgesprochene fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Nutzers beendet wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 1978
BGH, Beschluss vom 25.11.1998 - XII ZR 12/97
a) Verpflichtet sich in einem Mietvertrag der Vermieter, die Mietsache in einem Zustand zur Verfügung zu stellen, der nicht herstellbar ist, und kommt es deshalb nicht zur Überlassung der Mietsache, so kommt ein Schadensersatzanspruch des Mieters nach § 325 BGB in Betracht (vgl. Senatsurteil BGHZ 136, 102).*)
b) Der Schuldner hat die Unmöglichkeit der Leistung nicht nur zu vertreten, wenn er das zur Unmöglichkeit führende Ereignis schuldhaft herbeigeführt hat, sondern auch dann, wenn er sich uneingeschränkt zur Leistung verpflichtet hat, obwohl er das Leistungshindernis bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt bei Vertragsschluß hätte erkennen oder voraussehen können.*)
VolltextIBRRS 2006, 1970
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.01.1999 - 9 U 148/97
Zur Verwirkung des mietvertraglichen Kündigungsrechtes wegen fortdauernder Vertragsverletzungen des Vertragspartners und zur Treuwidrigkeit eines Zuwartens mit der Kündigung.*)
VolltextIBRRS 2006, 1966
OLG Koblenz, Urteil vom 11.03.1999 - 5 U 930/98
(Fälligkeit der Schönheitsreparaturen bei Massagepraxis - Festlegung von festen Zeiten - Vereinbarkeit mit AGBG)*)
1.) Nutzt ein Mieter Räume zum Betrieb einer Massagepraxis, so ist für die Zeitabfolge von Schönheitsreparaturen diese Nutzung dem Gebrauch von Küchen, Bädern und Duschen (Renovierungsfrist im Vertrag 3 Jahre - "Mustermietvertrag des Bundesministers der Justiz") gleichzuachten.*)
2.) Die in diesem Mustermietvertrag vorgesehene Regelung: Küchen/Bäder/Duschen 3 Jahre, Wohn-/Schlafräume, Fluren Dielen, Toiletten 5 Jahre verstößt weder gegen § 3 noch § 5 noch § 9 AGBG (Anschluss an BGH Urteil v. 3.6.1998, MDR 98, 1155).*)
VolltextIBRRS 2006, 1965
BGH, Urteil vom 17.03.1999 - XII ZR 101/97
Ob der Mieter oder Pächter eines auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegenen Hausgrundstücks bauliche Veränderungen, die er vor dem Beitritt vorgenommen hat, bei einer Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses nach dem Beitritt beseitigen muß, richtet sich nach den Regelungen des ZGB-DDR und des EGZGB-DDR, und zwar auch dann, wenn die Baumaßnahmen vor dem Inkrafttreten des ZGB im Jahre 1976 durchgeführt worden sind (Fortführung von BGHZ 134, 170, 175).*)
VolltextIBRRS 2006, 1960
BGH, Beschluss vom 21.09.2005 - XII ZR 256/03
1. Zur Wertberechnung nach § 41 GKG bei gestaffeltem Mietentgelt in der streitigen Zeit.*)
2. Der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mietpreisvereinbarung gerichtete Antrag fällt in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG, wenn sich aus der Begründung ergibt, dass die behauptete Unwirksamkeit der Entgeltvereinbarung voraussichtlich die Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge haben würde (hier: wucherische Überhöhung einer Geschäftsraummiete).*)
VolltextIBRRS 2006, 1959
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2005 - 24 W 33/05
Der Streitwert für die Durchsetzung von Konkurrenzschutz im Wege der einstweiligen Verfügung ist nach dem Erfüllungsinteresse des Mieters unter Berücksichtigung einer möglichen ordentlichen Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter sowie der Mietminderung und des Schadensersatzes auf Grund der Konkurrenz festzusetzen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1951
BFH, Urteil vom 07.07.2005 - V R 78/03
1. Wenn der Erwerber einer verpachteten Gewerbe-Immobilie, der anstelle des Veräußerers in den Pachtvertrag eingetreten ist, anschließend wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Pächters auf Pachtzinszahlungen verzichtet und mit dem Pächter vereinbart, dass die Zahlungen wieder aufzunehmen sind, wenn sich die finanzielle Situation des Pächters deutlich verbessert, kann in der Regel nicht bereits eine unentgeltliche nichtunternehmerische Tätigkeit angenommen werden.*)
2. Auch eine derartige Übertragung einer verpachteten Gewerbe-Immobilie kann eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG sein.*)
VolltextIBRRS 2006, 1949
KG, Beschluss vom 06.02.2006 - 8 W 98/05
Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll.
VolltextIBRRS 2006, 1941
OLG Hamburg, Beschluss vom 31.05.2006 - 13 AR 16/06
Enthält ein Betriebspachtvertrag über eine Tankstelle darüber hinaus die Mitverpachtung von Tankstellengebäuden, bestehend aus den Räumen Shop, Shop-Lager, Partner-, Geräte-, Personalraum und WC´s, sowie Pflegediensthallen und Tankbehälter auch Elemente der Raumpacht, so kommt es für die Anwendung des § 29a ZPO bei solchen Mischverträgen darauf an, ob der Schwerpunkt des Pachtvertrages in einer Raumüberlassung besteht. Für die Existenz und Funktion einer Tankstelle sind nicht die vorgenannten Räumlichkeiten, sondern an erster Stelle die sonstigen Grundstücksflächen, wie Zu- und Ausfahrten, Abstell- und Parkplatzflächenflächen bei den Zapfsäulen und Servicestationen (Reifendruck, Wasser, Staubsauger etc) von grundlegender Bedeutung.
VolltextIBRRS 2006, 1925
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2005 - 10 U 11/05
Behandelt der Vermieter nach einem vorangegangenem Mieterwechsel durch Vertragsübernahme mehrere Jahre lang den neuen Mieter als "rechtmäßigen" Mieter, so stimmt der Vermieter konkludent einer Vertragsübernahme zu, wenn er bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass sein Verhalten nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Billigung der Vertragsübernahme bewertet wird.
VolltextIBRRS 2006, 1916
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2005 - 10 U 80/05
1. Eine Vorenthaltung scheidet aus, wenn der Vermieter die Rücknahme der Mietsache ablehnt, weil er der Auffassung ist, der Mieter müsse noch Renovierungsarbeiten in den Mieträumen ausführen.*)
2. Der Umstand, dass die Mieträume in verwahrlostem Zustand zurückgegeben werden, begründet keinen Anspruch auf weitere Nutzungsentschädigung, sondern - allenfalls - Schadensersatzansprüche.*)
3. Behauptet der Vermieter, ihm sei durch die verspätete Rückgabe des Mietobjekts ein konkreter Mietausfallschaden entstanden, muss er dartun, wann, an wen und zu welchem Mietzins er das gesamte Mietobjekt oder zumindest einzelne Teile davon bei rechtzeitiger Herausgabe hätte vermieten können.*)
4. Entspricht die Abrechnung der Kaltwasser- und Abwasserkosten einer Gaststätte nach Personen nicht den Vorgaben des Pachtvertrags (hier: Abrechnung nach Wasserzählern), stellt diese Abweichung lediglich einen inhaltlichen Fehler dar, der die formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung nicht beeinträchtigt und auf den sich der Pächter nicht berufen kann, weil er hierdurch nicht benachteiligt wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 1863
OLG Bamberg, Beschluss vom 09.03.2006 - 6 U 75/05
Der Vermieter darf als Mietsicherheit auch eine Mischung aus Kaution und Bürgschaft verlangen. Beide Sicherheiten zusammen dürfen allerdings nicht mehr als 3 Monatsmieten betragen.
VolltextIBRRS 2006, 1862
LG Coburg, Urteil vom 11.10.2005 - 23 O 676/05
Der Vermieter darf als Mietsicherheit auch eine Mischung aus Kaution und Bürgschaft verlangen. Beide Sicherheiten zusammen dürfen allerdings nicht mehr als 3 Monatsmieten betragen.
VolltextIBRRS 2006, 1859
OLG Bamberg, Beschluss vom 05.04.2006 - 6 U 75/05
Der Vermieter darf als Mietsicherheit auch eine Mischung aus Kaution und Bürgschaft verlangen. Beide Sicherheiten zusammen dürfen allerdings nicht mehr als 3 Monatsmieten betragen.
IBRRS 2006, 1841
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2006 - 9 U 135/05
Kommt es zunächst wegen der Vereinbarung eines langfristigen Erbbaurechts nicht zur förmlichen Übergabe des verkauften Grundstücks, so ist zumindest dann, wenn dem Erwerber die Möglichkeit der Prüfung des Grundstück eingeräumt und diese sogar wahrgenommen wird, bereits in der Vereinbarung eines Besitzkonstituts die den Verjährungsbeginn auslösende Übergabe zu sehen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1840
LG Dresden, Urteil vom 30.05.2006 - 4 S 391/05
Die privatrechtsgestaltende Wirkung eines Rückübertragungsbescheides beginnt bei Rücknahme einer Anfechtungsklage gegen die Restitution ex nunc und wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Bestandskraft des Restitutionsbescheides zurück.
VolltextIBRRS 2006, 1824
BGH, Urteil vom 28.04.2006 - LwZR 10/05
Die Kündigung eines Pachtvertrags über zu einem Nachlass gehörende landwirtschaftliche Flächen ist eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand (Aufgabe von Senat, Beschl. v. 30. Januar 1951, V BLw 36/50, LM BGB § 2038 Nr. 1).*)
VolltextIBRRS 2006, 1809
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.2006 - 21 W 1/06 Baul
Das für den Streitwert maßgebliche Rechtsschutzinteresse eines an der Umlegung beteiligten Grundstückspächters kann nicht in Anlehnung an den Grundstückswert mit 20 % des Wertes der eingeworfenen Fläche bewertet werden. Maßgeblich ist der Wert des Nutzungsrechtes, der bei Miet- und Pachtverträgen gem. § 41 GKG dem einjährigen Entgelt entspricht.*)
VolltextIBRRS 2006, 1790
OLG Stuttgart, Urteil vom 12.06.2006 - 5 U 28/06
1. Für die nach § 814 Alt. 1 BGB erforderliche Kenntnis von der Nichtschuld ist bei Zahlungen des Staates das Wissen der anordnenden Stelle maßgeblich.*)
2. Bestand zum Zeitpunkt der Auszahlungsanordnung für künftige, sich wiederholende Leistungen (hier: Pachtzinszahlungen) ein Rechtsgrund fällt dieser später für die Zukunft weg (hier: wegen Beendigung des Pachtvertrages) und werden dennoch weiterhin Auszahlungen getätigt, stellen diese Fehlüberweisungen keine Leistung in Kenntnis der Nichtschuld im Sinne des § 814 Alt. 1 BGB dar.*)
3. Der Sinn und Zweck von § 814 Alt. 1 BGB gebietet, für den Leistungsempfänger erkennbar auf einem Versehen beruhende Leistungen vom Anwendungsbereich dieser Norm auszunehmen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1755
LG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2005 - 23 S 343/05
Zu der Frage, ob ein Mieterhöhungsverlangen mit einem Mietspiegel der benachbarten Gemeinde begründet werden kann.
VolltextIBRRS 2006, 1750
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2005 - 10 U 18/05
Eine Regelungsverfügung auf Herausgabe des Pachtgrundstückes kann ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn das Pachtgrundstück nach Ablauf des Pachtvertrages nicht geräumt wird und und eine Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile des Verpächters unter Berücksichtigung der Pächterbelange unabweisbar ist.
VolltextIBRRS 2006, 1749
BGH, Urteil vom 23.02.2006 - III ZR 167/05
Die Bindung des Servicevertrages an den Fortbestand des Mietvertrages im Rahmen eines Betreuten Wohnens ("Service-Wohnen") ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.*)
VolltextIBRRS 2006, 1719
BFH, Urteil vom 05.04.2006 - I R 43/05
Eine (im schwebenden Geschäft zu passivierende) Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand setzt voraus, dass die ausstehende Gegenleistung die erbrachte Vorleistung "abgelten" soll und ihr damit synallagmatisch zweckgerichtet und zeitlich zuordenbar ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 1714
BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraumes ab, so kann der Mieter, wenn das Mietverhältnis beendet ist, sogleich die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen; er ist nicht gehalten, zuerst auf Erteilung der Abrechnung zu klagen. In einem solchen Fall hindert auch die Rechtskraft eines der Klage des Mieters stattgebenden Urteils den Vermieter nicht daran, über die Betriebskosten nachträglich abzurechnen und eine etwaige Restforderung einzuklagen.*)
VolltextIBRRS 2006, 1701
OLG München, Beschluss vom 08.02.2006 - 32 Wx 10/06
1. Enthält ein Vertrag über die Bestellung eines Erbbaurechts eine echte Wertsicherungsklausel, ist bei der Bewertung des Erbbaurechts, ein Zuschlag zum 25-fachen Erbbauzins, der sich an den voraussichtlichen Erhöhungen nach dem Vertrag des jährlichen Erbauzinses während 25 Jahren orientiert. Die Zugrundelegung einer jährlichen Teuerung zwischen 1,4 und 2,3 % ist aus Rechtsgründen derzeit nicht zu beanstanden.*)
2. Ist nämlich der der Grundstückseigentümer mit dem Vorkaufberechtigten am Erbbaurecht identisch, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ausübung des Vorkaufsrechtes nach den getroffenen vertraglichen Regelungen und den tatsächlichen Umständen gegenüber durchschnittlichen Fällen nicht so deutlich verringert, dass aus Rechtsgründen ein Abweichen vom Regelgeschäftswert des § 20 Abs. 2 KostO geboten ist.*)
3. Geben die Vertragsparteien im Vertrag einen höheren Grundstückswert an, als sich aus den Bodenrichtwerten ergeben würde, ist dieser bei der Bewertung in der Regel maßgebend.*)
VolltextIBRRS 2006, 1660
OLG Schleswig, Urteil vom 16.06.2005 - 11 U 154/04
Zum "unmittelbaren Zusammenhang" zwischen der ordnungsbehördlichen Einweisung eines bisherigen Mieters in die von ihm genutzte Wohnung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und in der Wohnung angerichteten Schäden.*)
VolltextIBRRS 2006, 1640
BGH, Beschluss vom 26.04.2006 - XII ZR 154/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 1639
OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.03.2006 - 8 U 119/05
Zur Vorenthaltung der Mietsache durch den Insolvenzverwalter nach der Kündigung eines Tankstellenmietvertrags.*)
VolltextIBRRS 2006, 1631
BGH, Urteil vom 05.05.2006 - V ZR 139/05
1. Der Besitzer eines zugangslosen Grundstücks kann nicht die Einräumung eines Notwegrechts nach § 917 Abs. 1 BGB verlangen; das gilt auch dann, wenn der Besitzer Eigentümer von Scheinbestandteilen ist, die sich auf einem solchen Grundstück befinden (Fortführung von RGZ 79, 116, 118).*)
2. § 116 Abs. 1 SachenRBerG ist nicht anwendbar, wenn ein Grundstück am 2. Oktober 1990 zu Freizeitzwecken genutzt wurde (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SachenRBerG).*)
VolltextIBRRS 2006, 1624
BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 381/03
1. Nimmt das Berufungsgericht im Tatbestand auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils Bezug und geht es in seinen weiteren Ausführungen von entscheidungserheblichen Tatsachen aus, die im Widerspruch zum Tatbestand des angefochtenen Urteils stehen, ohne diese Abweichung zu erläutern, ist das Revisionsgericht an solche Tatsachen nicht gebunden. Das angefochtene Urteil ist dann schon deshalb aufzuheben, weil sein Tatbestand keine verläßliche Beurteilungsgrundlage für das Revisionsgericht bildet.*)
2. Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung hat dem Mieter eine von diesem an den Vermieter geleistete Kaution nur dann herauszugeben, wenn eine derartige Verpflichtung auch den Zwangsvollstreckungsschuldner selbst, der das vermietete Grundstück erworben hat, getroffen hätte.*)
3. Hat ein Käufer ein vermietetes Grundstück vor dem 1. September 2001 erworben, so ist er dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer von diesem an den Vermieter geleisteten Kaution nur verpflichtet, wenn dem Erwerber die Kaution ausgehändigt wird oder wenn er dem Vermieter gegenüber die Verpflichtung zur Rückgewähr übernimmt (§ 572 Satz 2 BGB a.F.). Die Vorschrift des § 566 a Satz 1 BGB findet auf Veräußerungsgeschäfte, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen worden sind, keine Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2006, 1623
BGH, Urteil vom 19.10.2005 - XII ZR 224/03
§ 539 BGB a.F. kann nicht analog auf einen Mietzinsrückstand angewandt werden, der aus einer vom Vermieter über längere Zeit widerspruchslos hingenommenen Mietminderung herrührt. Ob der Vermieter mit solchen Nachforderungen ausgeschlossen ist, beurteilt sich nach den allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung.*)
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