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Sachgebiet: Mietrecht

2964 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IBRRS 2022, 2622
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bleihaltiges Trinkwasser ist Mietmangel!

AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 06.01.2022 - 409 C 104/17

Bleihaltiges Trinkwasser stellt einen Mangel i.S.d. § 536 Abs. 1 BGB dar.

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IBRRS 2022, 2807
MietrechtMietrecht
Kein treuwidriges Handeln des Vermieters bei Ablehnung des vorgeschlagenen Nachmieters

AG Kiel, Urteil vom 29.03.2021 - 109 C 58/20

1. Lehnt der Vermieter den Vertragsschluss mit von dem Mieter vorgeschlagenen Nachmietern ab, weil diese nicht die dreifache Nettokaltmiete als Einkommen nachweisen können, handelt er nicht treuwidrig i.S.d. § 242 BGB.*)

2. Weist der Vermieter den Hausmeister an, im Rahmen seiner Hausmeistertätigkeit keine Wohnungsbesichtigungen mit potentiellen Nachmietern für den Mieter durchzuführen, handelt er nicht treuwidrig im Sinne des § 242 BGB. Es besteht insoweit keine Mitwirkungspflicht des Vermieters.*)

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IBRRS 2022, 2760
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Der Begriff der "Wohn- und Nutzfläche" im Mietvertrag kann auch mitvermietete Kellerräume umfassen

LG Saarbrücken, Urteil vom 23.06.2022 - 10 S 136/21

Wird ein größerer, zur Wohnung gehörender Kellerraum mitvermietet, zählt seine Fläche zur mietvertraglich vereinbarten "Wohn- und Nutzfläche" dazu, wenn dies im Mietvertrag so bestimmt ist.

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IBRRS 2022, 2788
MietrechtMietrecht
Nach Kündigung eines Kfz-Leasingvertrages Herausgabe des Fahrzeugs möglich?

OLG Stuttgart, Urteil vom 13.09.2022 - 6 U 20/22

Soweit infolge der politischen und/oder gesellschaftlichen Reaktionen auf eine Pandemie nur die allgemeine Vermögenssituation einer Vertragspartei betroffen ist und ihr deshalb die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erschwert oder unmöglich gemacht wird, scheidet die Anwendung des § 313 BGB aus. Auch in einer gesellschaftsweiten Krise, die für jeden gleichermaßen zufällig ist, hat grundsätzlich jeder für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen.*)

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IBRRS 2022, 2780
MietrechtMietrecht
Kostenverteilung bei Leistungsklage auf unsicherer Tatsachengrundlage

AG Schöneberg, Urteil vom 27.10.2021 - 4 C 275/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2757
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Kündigung trotz Nichtleistung einer erneuten Mietsicherheit?

LG Berlin, Beschluss vom 16.06.2022 - 67 S 72/22

Verletzt der Mieter seine Pflicht zur neuerlichen Leistung der Mietsicherheit, ist seine Pflichtverletzung für eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses jedenfalls dann nicht hinreichend erheblich, wenn der Mieter die Mietsicherheit zuvor gegenüber dem ursprünglichen Vermieter geleistet hatte, seine neuerliche Leistungspflicht ausschließlich auf einer vom ursprünglichen Vermieter und seinem Rechtsnachfolger veranlassten Freigabe der geleisteten Sicherheit beruht und der Mieter aufgrund eines vermeidbaren Rechtsirrtums fahrlässig von der Verjährung des Anspruchs auf neuerliche Leistung der Sicherheit ausgeht.*)

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IBRRS 2022, 2471
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung bei Ausschluss im notariellen Kaufvertrag

AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 13.11.2020 - 12 C 1523/20

Die notarielle Vereinbarung über den Ausschluss einer Eigenbedarfskündigung steht einer Kündigung wegen Eigenbedarfs entgegen.

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IBRRS 2022, 2755
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Instandhaltungsabzug auch bei Austausch alter, aber mangelfreier Bauteile

LG Berlin, Urteil vom 17.05.2022 - 63 S 199/21

Werden im Zuge der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen i.S.d. § 555b BGB Erhaltungsmaßnahmen i.S.d. § 555a Abs. 1 BGB miterledigt, ist bei der im Rahmen des § 556f Satz 2 BGB erforderlichen Bestimmung des wesentlichen Bauaufwands ein (zeitanteiliger) Abzug der angefallenen Kosten insoweit vorzunehmen, als Bauteile oder Einrichtungen der Wohnung, die zwar noch nicht mangelhaft, aber bereits über einen erheblichen Anteil ihrer Lebensdauer (ab)genutzt sind, durch solche von besserer Qualität ersetzt werden (sog. modernisierende Instandsetzung; im Anschluss an BGH, Urteil vom 17.06.2020 - VIII ZR 81/19, IMRRS 2020, 0928).

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IBRRS 2022, 2727
MietrechtMietrecht
Rückzahlung überzahlter Miete

AG Neukölln, Urteil vom 15.06.2022 - 17 C 30/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2672
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs für eine Pflegeperson?

AG Stuttgart, Urteil vom 18.09.2020 - 36 C 495/20

1. Gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.*)

2. Dem Erlangungswunsch des Vermieters sind allerdings zur Wahrung berechtigter Belange des Mieters Grenzen gesetzt. Die Gerichte dürfen den Eigennutzungswunsch des Vermieters daraufhin nachprüfen, ob dieser Wunsch ernsthaft verfolgt wird, ob er von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragen ist.*)

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IBRRS 2022, 2658
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Umgehung des § 566 BGB durch Vorschieben eines Dritten

LG Lübeck, Urteil vom 10.03.2022 - 14 S 84/21

§ 566 BGB ist - über die bisher vom BGH festgestellten Konstellationen hinausgehend - auch dann analog anwendbar, wenn der Vermieter selbst eine vertragliche Gesamtkonstruktion geschaffen hat, die ihn wirtschaftlich in die Position eines Eigentümers gebracht hat, und nur formal diese Eigentümerstellung auf eine Dritte übertragen wurde. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Treuhandvertrag ersichtlich darauf abzielt, ihn wirtschaftlich so zu stellen, als wäre er Eigentümer - und er eben so auch gegenüber den Mietern auftritt.*)

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IBRRS 2022, 2737
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kein kurzfristiger Zutritt zum Grundstück

OLG München, Beschluss vom 05.04.2022 - 32 U 936/21

Lehnt der Mieter eines untervermieteten Grundstücks es wegen der Kurzfristigkeit des Termins ab, dem Vermieter Zutritt zum Grundstück zu gewähren, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung nicht, wenn außerdem keine besondere Dringlichkeit für die Begehung dargelegt wird.

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IBRRS 2022, 2719
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Nutzungsentschädigung bei Annahmeverzug

AG Hamburg, Urteil vom 29.07.2022 - 48 C 331/21

Ein Annahmeverzug nach § 293 BGB schließt einen Rücknahmewillen und damit auch eine anspruchsbegründende Vorenthaltung für die Zeit seiner Dauer aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2002 - 24 U 133/01, BeckRS 2002, 30262132).

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IBRRS 2022, 2470
WohnraummieteWohnraummiete
Wegfall des Eigenbedarfs muss Vermieter substanziiert begründen

LG Bonn, Urteil vom 01.10.2020 - 6 S 9/20

Entsprechend der Entscheidung des BGH, IMR 2017, 260, trifft den Vermieter bei Eigenbedarf, der tatsächlich nicht umgesetzt wird, eine sekundäre Darlegungslast zum nachträglichen Wegfall des Bedarfs, d. h. der Vermieter muss substanziiert und plausibel darlegen, aus welchem Grund der mit der Kündigung vorgebrachte Bedarf nachträglich entfallen ist. An diese Darlegungen sind strenge Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2022, 2724
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Sonderkündigungsrecht wegen unzureichenden Umsatzes greift auch bei Pandemie!

OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2022 - 30 U 82/22

1. Räumt der Vermieter dem Mieter in einem gewerblichen Mietvertrag ein Sonderkündigungsrecht bei Nichterreichen eines bestimmten Umsatzes in einem bestimmten Mietjahr ein, ohne dass insoweit Einschränkungen hinsichtlich des Grunds des Nichterreichens des Umsatzes verabredet sind, berechtigt dies den Mieter auch dann zur Kündigung, wenn er den Umsatz lediglich pandemie-bedingt verfehlt, in den Vorjahren hingegen erzielt hat (siehe schon LG Münster, Urteil vom 01.04.2022 - 10 O 2/22, ZMR 2022, 551).*)

2. Dem Vermieter steht dann hinsichtlich des Kündigungsrechts auch kein Recht auf Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage zu, da er das Risiko einer pandemie-bedingten Schließung des Mietlokals übernommen hat.*)

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IBRRS 2022, 2723
WohnraummieteWohnraummiete
Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt?

AG Hamburg, Urteil vom 29.07.2022 - 48 C 277/20

Die ortsübliche Vergleichsmiete darf im Prozess nur auf der Grundlage von Erkenntnisquellen bestimmt werden, die die tatsächlich und üblicherweise gezahlten Mieten für vergleichbare Wohnungen in einer für die freie tatrichterliche Überzeugungsbildung (§ 286 ZPO) hinreichenden Weise ermittelt haben (BGH vom 16.06.2010 - VIII ZR 99/09, Rz. 9, IMRRS 2010, 1887; vgl. BVerfGE 37, 132, 143).

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IBRRS 2022, 2718
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
§ 545 BGB kann auch per AGB ausgeschlossen werden

OLG Dresden, Urteil vom 10.08.2022 - 5 U 743/22

1. Der Ausschluss von § 545 BGB ist nicht nur individualvertraglich, sondern auch formularvertraglich wirksam möglich.*)

2. Es ist unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 545 BGB möglich, dass die Parteien nach Beendigung eines Mietverhältnisses konkludent ein neues Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit auf der Grundlage des beendeten Mietverhältnisses begründen, wenn sich nämlich im Einzelfall feststellen lässt, dass dies dem zum Ausdruck gekommenen übereinstimmenden Willen der Parteien und deren Interesse entspricht. Eine solche konkludente Einigung wird in der Rechtsprechung regelmäßig dann angenommen, wenn das Mietverhältnis nach dessen Beendigung für einen längeren Zeitraum weiterhin "gelebt" wurde, also widerspruchslos zum einen dem Mieter die Räume überlassen wurden und zum anderen vom Vermieter die Miete entgegengenommen wurde, sowie die Annahme eines (fortbestehenden) Vertragsverhältnisses der Interessenlage der Parteien entsprach. Die Zahlung des der Miete entsprechenden Entgeltes allein genügt dafür nicht, weil der bisherige Mieter nach dem Ende des Mietverhältnisses diesen Betrag als Nutzungsentschädigung gemäß § 546a Abs. 1 BGB schuldet, wenn er das Mietobjekt entgegen § 546 Abs. 1 BGB nicht zurückgibt.*)

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IBRRS 2022, 2715
WohnraummieteWohnraummiete
Haftung für Wohnungsbrand bei fehlender Installation von Rauchmeldern durch Vermieter

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 18.11.2020 - 405 C 360/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2670
MietrechtMietrecht
Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarf für eine Pflegeperson

LG Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2020 - 13 S 125/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2668
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Gesetzlich erforderliche Modernisierung darf Miete nicht erhöhen!

LG Bonn, Beschluss vom 28.01.2021 - 6 S 78/20

Nach der Rechtsprechung obliegt dem Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe der umlagefähigen Kosten, so dass es auch seine Sache ist, darzulegen und zu beweisen, dass die der Mieterhöhung zu Grunde gelegten Kosten nicht teilweise auf die Erhaltung dienenden Maßnahmen (§ 555a Abs. 1 BGB) entfallen sind.*)

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IBRRS 2022, 1214
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter muss Mietobjekt in mangelfreiem Zustand belassen

AG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2021 - 37 C 1506/19

Der Mieter ist berechtigt, von dem Vermieter die Überlassung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu verlangen. Er ist darüber hinaus berechtigt, während der Mietzeit die Erhaltung der Mietsache in einem Zustand ohne Sachmängel i.S.d. § 536 Abs. 1 BGB zu verlangen.

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IBRRS 2022, 1871
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietvertrag ohne Anlage: Verstoß gegen die Schriftform

LG Leipzig, Urteil vom 30.06.2021 - 7 O 2582/20

Soll der monatliche Mietzins einer Indexierung nach einer Anlage unterliegen und war diese Anlage dem Mietvertrag nicht beigefügt, liegt ein Verstoß gegen die Schriftform vor.

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IBRRS 2022, 2660
MietrechtMietrecht
Errichtung der Gerätehütte: keine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung der Mietsache

AG Vaihingen, Urteil vom 03.12.2019 - 1 C 315/19

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2468
WohnraummieteWohnraummiete
Bei Auszug drohen schwere Gesundheitsschäden: Mieter darf bleiben

AG Konstanz, Urteil vom 11.03.2020 - 9 C 127/19

In bestimmten Fällen, nämlich wenn der gesundheitliche Zustand des Mie­ters einen Umzug nicht zulässt oder im Fall eines Woh­nungswechsels zumindest die Gefahr einer erheblichen Ver­schlechterung der gesundheitlichen Situation des (schwer) erkrankten Mieters besteht, ist allein dies gegebenenfalls ein Härtegrund i.S.v. § 574a BGB.*)

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IBRRS 2022, 2469
WohnraummieteWohnraummiete
Was bedeutet "ortsübliche Vergleichsmiete"?

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.12.2020 - 206 C 98/19

1. Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete i.S.v. § 558 Abs. 2 BGB handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff.*)

2. Die Auslegung des Begriffs der ortsüblichen Vergleichsmiete in § 558 Abs. 2 BGB ergibt, dass mit den ortsüblichen Entgelten nicht auf einen punktuellen Wert innerhalb des Mietenspektrums abgestellt wird, sondern auf eine durch die Streubreite der üblichen Mietentgelte bestimmte Rahmengröße.*)

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IBRRS 2022, 1840
WohnraummieteWohnraummiete
Ein Mieter zieht aus 2er-WG aus: Muss der Vermieter die Untervermietung erlauben?

AG München, Urteil vom 17.06.2021 - 425 C 3385/21

1. Mieten zwei Mieter eine Wohnung an, haften sie für die Miete gesamtschuldnerisch. Allein durch den Auszugs eines Mieters entfällt nicht der Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich des anderen Mieters.

2. Dementsprechend haben sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Auszug des anderen Mieters nicht verschlechtert, eine Untermieterlaubnis muss der Vermieter deshalb nicht erteilen.

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IBRRS 2022, 2623
MietrechtMietrecht
Fristlose Kündigung eines Cateringvertrags zur Versorgung des Public-Bereichs

OLG Rostock, Urteil vom 06.01.2022 - 3 U 59/20

1. Bei einem Vertrag, mit dem Kioske bzw. Buden im Stadion einschließlich der Aufwärmküchen und Kühlräume zur Benutzung gegen ein umsatzbezogenes Entgelt einer Vertragspartei überlassen werden, die im Gegenzug Speisen und Getränke auf eigene Rechnung an die Stadionbesucher verkaufen darf, handelt es sich um einen klassischen Miet- bzw. Pachtvertrag mit Vereinbarung einer Umsatzmiete bzw. Umsatzpacht, je nachdem, ob die Räume betriebsfertig überlassen werden oder vom Nutzer noch ausgestattet werden müssen.

2. Richtet sich das umsatzbezogene Entgelt für die Gebrauchsüberlassung nach den Nettoumsätzen, ist der Nutzer verpflichtet, aus dem vereinnahmten Bruttoumsatz die tatsächlich anfallende und an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer herauszurechnen; nur hierdurch entspricht er seiner vertraglichen Verpflichtung zur Mitteilung zutreffender Netto-Umsatzzahlen.

3. Soweit im Rahmen der Abwägung nach § 314 Abs. 1 S. 2 BGB oder § 543 Abs. 1, Abs. 3 BGB ein Verschulden des Gegners der fristlosen Kündigung zu berücksichtigen ist, gilt in analoger Anwendung des § 280 Abs. 1 S. 2 BGB diesbezüglich eine Beweislastumkehr, wenn der Kündigende eine objektive Pflichtverletzung nachweisen kann. Im Rahmen des Entlastungsbeweises findet grundsätzlich keine Differenzierung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit statt. Der Schuldner muss vielmehr beweisen, dass beide Verschuldensgrade nicht vorliegen. 4. Ein vorsätzlicher Abrechnungsbetrug, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt erst dann vor, wenn er durch eine Person verübt wurde, die über alle hierfür erforderlichen Informationen verfügte. Eine Zurechnung des Wissensstandes unterschiedlicher Personen zum Vertretungsorgan der Vertragspartei infolge einer Arbeitsteilung (hier: externe Buchhaltung bzw. Steuerberater) führt nicht dazu, dass die Vertragspartei selbst so zu behandeln ist, als wären alle Kenntnisse bei einer Person vereinigt gewesen.

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IBRRS 2022, 2321
WohnraummieteWohnraummiete
Was ist "nachhaltig"?

LG Berlin, Urteil vom 02.03.2021 - 67 S 108/19

1. Der Begriff der Nachhaltigkeit hat lediglich eine zeitliche Komponente dahingehend, dass die Einsparung nicht nur vorübergehend bestehen darf.*)

2. Der Begriff der Nachhaltigkeit ist zeitlich, nicht quantitativ zu verstehen.*)

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IBRRS 2022, 2324
WohnraummieteWohnraummiete
Hausverwalter muss Auskunft über Vermieter geben

LG Berlin, Beschluss vom 04.05.2021 - 66 S 157/20

Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben hat der Mieter Anspruch auf Auskunft über seinen ihm bislang unbekannten Vermieter gegen dessen Hausverwalter, jedenfalls wenn ein Rechtsstreit ansteht. Dass der Mieter über eine Grundbucheinsicht dinglich Berechtigte am Grundstück in Erfahrung bringen könnte, ist unbehilflich, weil darüber eine bloß schuldrechtliche Vermietungsbefugnis nicht abgedeckt wird.*)

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IBRRS 2022, 2572
Mit Beitrag
PachtrechtPachtrecht
Vermietung von Wohnraum "pro Matratze" sittenwidrig

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.05.2022 - 2 W 45/21

1. Die Vermietung von Wohnraum "pro Matratze" ist sittenwidrig und damit nichtig.

2. Das Pachtverhältnis kann wegen Verwahrlosung der Pachtsache wirksam fristlos gekündigt werden.

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IBRRS 2022, 2519
WohnraummieteWohnraummiete
Mietminderung bei abweichender Wohnungsgröße von 10%

AG Paderborn, Urteil vom 23.09.2020 - 58a C 111/19

Eine Minderung der Gebrauchstauglichkeit kann auch in einer vom Mietvertrag abweichenden Wohnungsgröße gesehen werden. Von einer Minderung der Gebrauchstauglichkeit ist auszugehen, wenn die Flächendifferenz nicht unerheblich ist, was bei einer Flächenabweichung von über 10% angenommen werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an ob die Wohnung leer oder möbliert vermietet wurde.*)

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IBRRS 2022, 1877
WohnraummieteWohnraummiete
Bad ohne Heizung ist nicht vollwertig!

AG Münster, Urteil vom 01.07.2021 - 8 C 645/21

Ein Bad, dem eine Heizung und eine Lüftung fehlen, erfüllt nicht die Anforderungen an ein vollwertiges Bad.

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IBRRS 2022, 1785
WohnraummieteWohnraummiete
Was ist in Nebenkostenabrechnung umlegbar?

AG Paderborn, Urteil vom 12.05.2021 - 55 C 316/20

1. Eine Gebühr für die Nutzung der Satellitenanlage ist nicht umlegbar.

2. Auch "Ablesekosten" sowie "Instandhaltung/Wartung" sind nicht umlegbar, zumal nicht klar ist, worum es sich hierbei handeln soll.

3. Für die Umlage der Hausmeisterkosten ist nachzuweisen, welche Leistungen mit welchem Zeitaufwand erbracht worden sein sollen und nach welcher Berechnungsgrundlage diese ermittelt wurden.

4. Eine fristlose Kündigung wegen Unterbrechung des Satellitenanschlusses bedarf einer vorherigen Fristsetzung zur Abhilfe.

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IBRRS 2022, 2507
MietrechtMietrecht
Verzug bei Geschäftsunfähigkeit im Mietrecht

AG Paderborn, Urteil vom 14.10.2020 - 50 C 69/19

1. Ist ein Betreuer bestellt muss sich der Geschäftsunfähige die Mietrückstände zuzurechnen (§§ 1896, 1902 BGB).*)

2. Der Verzug ist spätestens mit der Bestellung der (vorläufigen) Betreuerin eingetreten.*)

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IBRRS 2022, 2465
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Instandhaltung und Modernisierung: Wie muss Mieterhöhungsverlangen aussehen?

LG Bonn, Urteil vom 07.10.2021 - 6 S 96/20

1. An die formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen. Vielmehr genügt es, wenn der Mieter den Grund der Mieterhöhung anhand der Erläuterung als plausibel nachvollziehen kann.

2. Bei baulichen Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie muss der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegen, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt.

3. Wenn mit einer Modernisierungsmaßnahme fällige Instandsetzungsmaßnahmen erspart werden, kann der auf die Instandsetzung entfallende Kostenanteil nicht auf den Mieter umgelegt werden.

4. Auch die geschätzten fiktiven Kosten für zukünftig fällig werdende Erhaltungsmaßnahmen sind von den Modernisierungskosten abzuziehen.

5. Die Schätzung fiktiver zukünftiger Erhaltungsmaßnahmen hat sich an der üblichen Lebensdauer der fraglichen Gegenstände sowie an der bereits eingetretenen Abnutzung der Gegenstände zu orientieren.

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IBRRS 2022, 2553
WohnraummieteWohnraummiete
Vergleichsmiete mit Berliner Mietspiegel 2019 bestimmen?

LG Berlin, Beschluss vom 16.08.2022 - 67 S 107/22

1. Dem Gericht steht es frei, die Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des für eine richterliche Schätzung geeigneten Berliner Mietspiegels 2019 zu bestimmen.

2. Für die zutreffende Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des Berliner Mietspiegels 2019 ist es unerheblich, dass diesem ein Bezugszeitraum von lediglich vier Jahren zu Grunde liegt.

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IBRRS 2022, 2534
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse: Falsche Auskunft über Vormiete ist fehlender Auskunft gleichgestellt

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 04.08.2022 - 21 C 269/21

1. Der Vermieter erfüllt seine vorvertragliche Informationsobliegenheit gem. § 556g Abs. 1a Nr. 1 BGB bei Mietverträgen, die zwischen dem 1.1.2019 und 31.3.2020 über eine Wohnung in einer Gemeinde, die in eine Mietpreisbegrenzungsverordnung aufgenommen wurde, nur die Angabe der exakt richtigen Vormiete.

2. Entspricht die angegebene Vormiete nicht der rechtlich maßgeblichen Vormiete, so wird der Vermieter so behandelt, als ob er gar keine Angaben gemacht hätte.

3. Das bedeutet, er kann sich frühstens zwei Jahre nach der nachgeholten richtigen Mitteilung der Vormiete auf diese berufen.

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IBRRS 2022, 2533
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhungserklärung erfordert keine Aufteilung der Modernisierungskosten nach Gewerken

BGH, Urteil vom 20.07.2022 - VIII ZR 339/21

Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20.07.2022 - VIII ZR 361/21, IMRRS 2022, 1052).*)

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IBRRS 2022, 2522
MietrechtMietrecht
Unterlassung aus verbotener Eigenmacht

AG Paderborn, Urteil vom 08.11.2021 - 51 C 111/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2526
WohnraummieteWohnraummiete
Modernisierungsmieterhöhung: Keine Aufgliederung der Gesamtkosten nach Gewerken

BGH, Urteil vom 20.07.2022 - VIII ZR 361/21

1. Die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) genügt regelmäßig den formellen Anforderungen nach § 559b BGB, wenn sie - im Hinblick auf die Angabe der entstandenen Kosten - die Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisierungsmaßnahme und im Fall der Durchführung mehrerer verschiedener Modernisierungsmaßnahmen die jeweiligen Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen ausweist.*)

2. Das gilt nicht nur, wenn es sich bei der betreffenden Maßnahme um eine reine Modernisierungsmaßnahme handelt, sondern auch dann, wenn eine sogenannte modernisierende Instandsetzung durchgeführt wurde und der Vermieter sich deshalb nach Maßgabe des § 559 Abs. 2 BGB einen - in der Erhöhungserklärung (zumindest durch die Angabe einer Quote oder eines bezifferten Betrags) auszuweisenden - Instandsetzungsanteil anrechnen lassen muss (im Anschluss an Senatsurteil, IMR 2015, 98; Senatsbeschluss, IMR 2018, 500).*)

3. Eine Aufschlüsselung der für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach den einzelnen angefallenen Gewerken oder anderen Bauleistungsbereichen ist grundsätzlich auch dann nicht erforderlich, wenn umfangreiche und entsprechend kostenträchtige bauliche Veränderungen oder Maßnahmen außerhalb der betroffenen Wohnung oder an mehreren Gebäuden ausgeführt wurden.*)




IBRRS 2022, 2466
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine automatische Vertragsanpassung bei corona-bedingter Schließung

LG Frankenthal, Urteil vom 27.10.2021 - 3 O 52/21

1. Behördliche Nutzungseinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie stellen keinen Mangel der Mietsache dar.

2. Für eine Vertragsanpassung ist eine Einzelfallbetrachtung geboten, innerhalb derer der Mieter die wirtschaftlichen Auswirkungen konkret darlegen muss. Insbesondere sind vorhandene Warenvorräte sowie anderweitige Mittelzuflüsse oder Kompensationen zu berücksichtigen.

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IBRRS 2022, 2493
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter muss Mietkaution in Aktienform zurückgeben

AG Köln, Urteil vom 19.07.2022 - 203 C 199/21

1. Hat das Vermieter-Unternehmen das Recht, die Mietkaution in eigenen Aktien anzulegen, so muss es nach Vertragsende diese Aktien an den Mieter herausgeben.

2. Sieht der entsprechende Vertrag vor, dass das Unternehmen die Wahl hat, ob es die Aktien oder deren Nominalbetrag auszahlt, so ist diese Regelung unwirksam, denn Erträge aus der Mietsicherheit stehen unabhängig von der gewählten Anlageform dem Mieter zu, somit auch Dividenden und Kursgewinne.

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IBRRS 2022, 2406
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Alle wechselseitigen Ansprüche erledigt: Sicherheits-Bürgschaft ist herauszugeben

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2021 - 15 U 239/21

1. Ist die Leistungspflicht des Hauptschuldners nicht entstanden oder erloschen, so entfällt auch die Leistungspflicht des Bürgen. Zum Erlöschen führt u. a. auch eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Hauptschuldner mit Erlasswirkung.

2. Auch der Umstand, dass der Bürge sich selbstschuldnerisch verbürgt und auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, ändert nichts daran, dass der Bürge sich im Fall seiner Inanspruchnahme durch den Gläubiger - ohne dessen vorherigen Vollstreckungsversuch gegenüber dem Hauptschuldner - wegen des Grundsatzes der Akzessorietät auf solche Tatsachen berufen kann, die die Entstehung der Hauptschuld hindern, diese unmittelbar begrenzen oder sie zum Erlöschen bringen.

3. Ohnehin darf der Sicherungsnehmer die Herausgabe der Sicherheit nicht unter Berufung auf andere Ansprüche aus dem Hauptvertrag verweigern, wenn Ansprüche, für die Sicherheit gewährt wurde, nicht mehr entstehen können.

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IBRRS 2022, 2369
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Einblick in die Originale bestehender Mietverträge?

LG München I, Urteil vom 02.08.2022 - 34 O 7857/22

1. Die Einsicht in Mietverträge des Mieters mit Untermietern im Wege der einstweiligen Verfügung ist nur zulässig, wenn der Vermieter auf die Erfüllung dringend angewiesen ist. An die Dringlichkeit sind hohe Anforderungen zu stellen. Sie kann grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die Realisierung des Einsichtrechts für den Vermieter von existenzieller Bedeutung ist und von der umgehenden Erteilung der Auskunft abhängt.

2. Die Existenzgefährdung muss der Vermieter - etwa durch Jahresabschlüsse, Bilanzen etc. - glaubhaft machen.

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IBRRS 2022, 2461
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BGH, Beschluss vom 10.05.2022 - VIII ZR 277/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2455
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BGH, Beschluss vom 26.04.2022 - VIII ZR 364/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2414
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Schadensersatz wegen Mietmangels: Wessen Vermögenslage ist relevant?

BGH, Urteil vom 29.06.2022 - XII ZR 6/21

Für den auf einen Mietmangel gestützten Schadensersatzanspruch des Mieters, der Alleingesellschafter einer GmbH ist, kommt es auch dann nur auf seine Vermögenslage und nicht auf die "seiner" GmbH an, wenn der Schaden aus einem Auftragsverhältnis resultiert, bei dem die GmbH Auftraggeberin und der Alleingesellschafter Auftragnehmer ist.*)

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IBRRS 2022, 2370
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Unangekündigte Bauarbeiten rechtfertigen fristlose Kündigung

OLG Köln, Beschluss vom 28.07.2022 - 22 U 151/20

Ist im Mietvertrag geregelt, dass Baumaßnahmen mindest zwei Wochen vorher anzukündigen sind, und verstößt der Vermieter mehrfach hiergegen, was zu Schäden beim Mieter führt, so ist dieser nach entsprechender Abmahnung berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.




IBRRS 2022, 2372
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Anforderungen an Mieterhöhung aufgrund Gutachten

LG Itzehoe, Urteil vom 01.06.2022 - 9 S 57/21

Der Begründungspflicht ist grundsätzlich Genüge getan, wenn das Gutachten Angaben über Tatsachen enthält, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet wird. Der Mieter muss in die Lage versetzt werden, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachgehen zu können und dieses zumindest ansatzweise selbst zu überprüfen. Der Sachverständige muss somit eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die zu beurteilende Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnen. Er muss aber nicht mitteilen, auf welchem Weg er die tatsächlichen Grundlagen für die Angaben im Gutachten gewonnen hat.

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IBRRS 2022, 2374
MietrechtMietrecht
Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs

LG München I, Urteil vom 17.11.2021 - 14 S 9922/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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