Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
2873 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 0913![Mietrecht Mietrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.05.1988 - VIII ZR 96/87
a) Der Mieter, der nach Beendigung des Mietvertrages von ihm zu beseitigende Einrichtungen in den Mieträumen zurückläßt, enthält das Mietobjekt dem Vermieter vor, wenn wegen des Belassens der Einrichtungen nur eine teilweise Räumung anzunehmen und eine solche nach dem Mietvertrag nicht statthaft ist.*)
b) § 254 BGB ist auf den Entschädigungsanspruch aus § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht anwendbar.*)
c) Die Entschädigungsforderung nach § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB ist wie ein Mietzinsanspruch der Umsatzsteuer unterworfen.*)
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IBRRS 2007, 0890
![Mietrecht Mietrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 10.01.1983 - VIII ZR 304/81
Zur Frage des Annahmeverzugs bei der Rückgabe von Mieträumen nach Beendigung des Mietverhältnisses.*)
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IBRRS 2007, 0863
![Mietrecht Mietrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 08.07.1982 - VIII ARZ 3/82
1. Hat der Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung aufgrund eines im Jahre 1972 geschlossenen Mietvertrages eine Barkaution gestellt, so ist der Vermieter auch dann verpflichtet, den Kautionsbetrag vom Empfang an zu dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen, wenn der Vertrag keine ausdrückliche Vereinbarung über die Verzinsung enthält.*)
2. Das um Erlaß eines Rechtsentscheids angerufene Gericht ist befugt, typische und häufig wiederkehrende Bestimmungen eines Mietvertrages auszulegen.*)
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Online seit 2005
IBRRS 2005, 4238![Mietrecht Mietrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 28.04.2005 - III ZR 399/04
ohne amtlichen Leitsatz
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Online seit 2000
IBRRS 2000, 1778![Mietrecht Mietrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.07.2000 - XII ZR 252/98
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2000, 1446
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 01.03.2000 - XII ZR 272/97
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2000, 1345
![Mietrecht Mietrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 12.01.2000 - XII ZA 21/99
Zur Weitergeltung einer in einem individuell ausgehandelten Gewerberaummietvertrag vereinbarten Aufrechnungsbeschränkung (hier: Aufrechnung gegen Ansprüche des Vermieters nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen) über das Vertragsende hinaus.BGH, Beschluß vom 12. Januar 2000 - XII ZA 21/99 - OLG München/Augsburg LG Augsburg*)
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Online seit 1999
IBRRS 1999, 0661![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.09.1999 - XII ZR 313/98
BGB §§ 566, 126a) Zur Wahrung der gesetzlichen Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages, wenn der schriftliche Vertrag auf eine Anlage (hier: Inventarverzeichnis) verweist, deren nachträgliche Erstellung beabsichtigt war, aber unterblieben ist.b) Zur Urkundeneinheit zwischen Hauptvertrag und von den Vertragsparteien paraphierten Anlagen (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 93/97 - MDR 1999, 473).BGH, Urteil vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98 - OLG Karlsruhe LG Karlsruhe*)
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IBRRS 1999, 0953
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
OLG Celle,, Urteil vom 16.12.1998 - 2 U 23/98
1. In Mietverträgen über Geschäftsräume genügt die Verweisung auf § 27 II. BV zur bestimmten Bezeichnung der von dem Mieter zu tragenden Nebenkosten auch dann, wenn dem Mietvertrag nicht der Text der Anlage 3 zu § 27 II. BV beigefügt ist.*)
2. „Sonstige Betriebskosten“ i.S.v. Nr. 17 Anlage 3 zu § 27 II. BV können auch bei Vermietung von Geschäftsräumen nur solche Betriebskosten sein, die bei der Vermietung von Wohnräumen ebenfalls umlagefähig sind.*)
3. Bewachungskosten können im Einzelfall als „sonstige Betriebskosten“ i.S.v. Nr. 17 Anlage 3 zu § 27 II. BV umlagefähig sein (Abweichung von OLG Düsseldorf, MDR 1991, 964).*)
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Online seit 1997
IBRRS 1997, 0362![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.06.1997 - XII ZR 192/95
1. Die mietrechtlichen Gewährleistungsregeln wegen eines Sachmangels sind grundsätzlich erst anwendbar, wenn die Mietsache übergeben worden ist (Bestätigung von BGHZ 85, 267 (270) = NJW 1983, 446 = LM § 535 BGB Nr. 79). Das gilt auch in Fällen anfänglicher objektiver Unmöglichkeit (Abgrenzung von BGHZ 93, 142 (144) = NJW 1984, 1025 = LM § 306 BGB Nr. 8).*)
2. Hat der Vermieter bei den Vertragsverhandlungen unrichtige Angaben über die Beschaffenheit der Mietsache gemacht, schließen die Gewährleistungsregeln des Mietrechts Schadensersatzansprüche des Mieters aus culpa in contrahendo aus, wenn der Vermieter lediglich fahrlässig gehandelt hat. Gegen den mit Arglist handelnden Vermieter kann der Mieter dagegen aus culpa in contrahendo Ersatz des - nicht auf das Erfüllungsinteresse beschränkten - Vertrauensschadens geltend machen (Fortführung von BGH, NJW 1980, 777 (780) = LM § 537 BGB Nr. 26).*)
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IBRRS 1997, 0360
![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 11.06.1997 - XII ZR 254/95
Der Minderung geltend machende Mieter genügt seiner Darlegungslast, wenn er den konkreten Sachmangel bezeichnet; das mit dem Mangel einhergehende Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung braucht er nicht vorzutragen. (Leitsatz der Redaktion)*)
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Online seit 1994
IBRRS 1994, 0398![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.05.1994 - XII ZR 188/92
Ist streitig, ob vermietete Räume infolge des Mietgebrauchs beschädigt worden sind, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, daß die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt; eine in seinen eigenen Verantwortungsbereich fallende Schadensursache muß der Vermieter ausräumen.*)
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Online seit 1991
IBRRS 1991, 0706![Wohnraummiete Wohnraummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.12.1991 - XII ZR 63/90
Eine Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist im Bereich der Pachtmängelgewährleistungsvorschriften ausgeschlossen. Insbesondere kann statt der gesetzlich angeordneten Regelung einer Vertragsbeendigung nicht eine Verlängerung über die vertraglich vereinbarte Zeit eingeführt werden. Liegt die Störung außerhalb des Vertragszwecks und außerhalb des Einflußbereichs des Verpächters, können daraus dem Pächter keine weitergehenden Rechte erwachsen. (Leitsatz der Redaktion)*)
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IBRRS 1991, 0398
![Mietrecht Mietrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.05.1991 - VIII ZR 38/90
Zur Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag.*)
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Online seit 1985
IBRRS 1985, 0443![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 03.12.1985 - VI ZR 185/84
Der Benutzer einer technischen Sicherungsanlage (hier: elektromagnetisches Wasserabsperrventil), die über einen längeren Zeitraum bei ständiger Benutzung einwandfrei funktioniert hat, braucht grundsätzlich nicht damit zu rechnen, daß die Anlage wegen verborgener Mängel versagt, obwohl die Kontrollanzeige das Funktionieren der Anlage signalisiert.*)
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Online seit 1971
IBRRS 1971, 0102![Mietrecht Mietrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.01.1971 - VIII ZR 167/69
Behördliche Beschränkungen des Gebrauchs der Mietsache bilden einen Sachfehler der Mietsache, wenn sie auf der Beschaffenheit oder der Lage der Mietsache beruhen.Ist durch eine behördliche Anordnung der Gebrauch der Mietsache beschränkt worden und ist gegen die Anordnung ein Rechtsmittel eingelegt worden, so kann die Ungewißheit über die Möglichkeit des künftigen Gebrauchs einen Mangel der Mietsache bilden, wenn durch die Ungewißheit gegenwärtige Interessen des Mieters beeinträchtigt werden.*)
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Online seit 1954
IBRRS 1954, 0159![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 13.05.1954 - IV ZR 27/54
ohne amtlichen Leitsatz
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