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Sachgebiet: Mietrecht

2964 Entscheidungen insgesamt




Online seit 1997

IBRRS 1997, 0360
GewerberaummieteGewerberaummiete

BGH, Beschluss vom 11.06.1997 - XII ZR 254/95

Der Minderung geltend machende Mieter genügt seiner Darlegungslast, wenn er den konkreten Sachmangel bezeichnet; das mit dem Mangel einhergehende Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung braucht er nicht vorzutragen. (Leitsatz der Redaktion)*)

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Online seit 1994

IBRRS 1994, 0398
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wer muss Mietmangel beweisen?

BGH, Urteil vom 18.05.1994 - XII ZR 188/92

Ist streitig, ob vermietete Räume infolge des Mietgebrauchs beschädigt worden sind, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, daß die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt; eine in seinen eigenen Verantwortungsbereich fallende Schadensursache muß der Vermieter ausräumen.*)

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Online seit 1992

IBRRS 1992, 0516
GewerberaummieteGewerberaummiete

BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90

1. Gegen die Abweisung einer Klage kann ein Rechtsmittel mit dem Ziel, die Erledigung feststellen zu lassen, eingelegt werden, wenn der Kläger bei Rechtskraft der Klageabweisung Gefahr läuft, die ihm aus einer Bürgschaft inzwischen geleistete Klageforderung zurückzahlen zu müssen.*)

2. In einem Mietvertrag über Marktstände verstößt eine dem Mieter auferlegte Betriebspflicht während der Öffnungszeiten der Markthalle nicht gegen § 9 AGB-Gesetz und ein Verstoß gegen diese Betriebspflicht kann eine fristlose Kündigung begründen.*)

3. Die Vertragsklausel, daß der Vermieter im Falle einer Kündigung des Mietvertrags den ihm von dem Mieter angebotenen Nachmieter nicht zu akzeptieren verpflichtet ist, ist nur bei einer unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit vorzunehmenden Auslegung bestandskräftig. (Leitsätze der Redaktion)*)

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Online seit 1991

IBRRS 1991, 0706
WohnraummieteWohnraummiete

BGH, Urteil vom 11.12.1991 - XII ZR 63/90

Eine Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist im Bereich der Pachtmängelgewährleistungsvorschriften ausgeschlossen. Insbesondere kann statt der gesetzlich angeordneten Regelung einer Vertragsbeendigung nicht eine Verlängerung über die vertraglich vereinbarte Zeit eingeführt werden. Liegt die Störung außerhalb des Vertragszwecks und außerhalb des Einflußbereichs des Verpächters, können daraus dem Pächter keine weitergehenden Rechte erwachsen. (Leitsatz der Redaktion)*)

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IBRRS 1991, 0398
MietrechtMietrecht

BGH, Urteil vom 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

Zur Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag.*)

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Online seit 1985

IBRRS 1985, 0443
GewerberaummieteGewerberaummiete

BGH, Urteil vom 03.12.1985 - VI ZR 185/84

Der Benutzer einer technischen Sicherungsanlage (hier: elektromagnetisches Wasserabsperrventil), die über einen längeren Zeitraum bei ständiger Benutzung einwandfrei funktioniert hat, braucht grundsätzlich nicht damit zu rechnen, daß die Anlage wegen verborgener Mängel versagt, obwohl die Kontrollanzeige das Funktionieren der Anlage signalisiert.*)

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Online seit 1971

IBRRS 1971, 0102
MietrechtMietrecht

BGH, Urteil vom 20.01.1971 - VIII ZR 167/69

Behördliche Beschränkungen des Gebrauchs der Mietsache bilden einen Sachfehler der Mietsache, wenn sie auf der Beschaffenheit oder der Lage der Mietsache beruhen.Ist durch eine behördliche Anordnung der Gebrauch der Mietsache beschränkt worden und ist gegen die Anordnung ein Rechtsmittel eingelegt worden, so kann die Ungewißheit über die Möglichkeit des künftigen Gebrauchs einen Mangel der Mietsache bilden, wenn durch die Ungewißheit gegenwärtige Interessen des Mieters beeinträchtigt werden.*)

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Online seit 1954

IBRRS 1954, 0159
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.05.1954 - IV ZR 27/54

ohne amtlichen Leitsatz

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