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Sachgebiet: Nachbarrecht

508 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 5279
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Wann ist eine Beseitigungsmaßnahme unverhältnismäßig?

BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - V ZR 302/12

1. Für die Frage, ob ein rechtliches Leistungshindernis in Form der Versagung einer erforderlichen Genehmigung vorliegt, ist das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens maßgebend.

2. Der Schuldner kann sich nicht auf die Unverhältnismäßigkeit anderer Beseitigungsmaßnahmen berufen, wenn er die Situation zu vertreten hat, deren Beseitigung er als wirtschaftlich unzumutbar ansieht.

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IBRRS 2013, 5276
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Streitwert für Wegerecht des Nachbargrundstücks?

BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - V ZR 28/13

Maßgebend für die Nichtzulassungsbeschwerde ist der Wert des Wegerechts für das streitgegenständliche Grundstück.

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IBRRS 2013, 5156
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Wann muss Nachbar einen Überbau dulden?

BGH, Urteil vom 15.11.2013 - V ZR 24/13

1. Die Pflicht des Nachbarn, einen Überbau zu dulden, kann nach einem Eigengrenzüberbau Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, um mögliche künftige Streitigkeiten über das Eigentum an dem Bauwerk und über die Duldungspflicht des Nachbarn auszuschließen.*)

2. Aus der Pflicht des Nachbarn, einen Garagenüberbau zu dulden, ergibt sich nicht zugleich das Recht des Eigentümers zur Nutzung der (teilweise) auf dem Grundstück des Nachbarn belegenen Garagenzufahrt.*)

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IBRRS 2013, 5065
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Wann besteht ein Anspruch auf Einräumung eines Notwegrechts?

BGH, Urteil vom 18.10.2013 - V ZR 278/12

Die zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Wohngrundstücks notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg besteht, wenn das Grundstück mit einem Kraftfahrzeug unmittelbar erreicht werden kann. Auf die Erreichbarkeit des Hauseingangsbereichs kommt es grundsätzlich nicht an.*)

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IBRRS 2013, 4839
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Laubrente trotz starkem Laub- und Blütenfall!

AG München, Urteil vom 26.02.2013 - 114 C 31118/12

1. Das Abfallen von Lindenblüten eines Lindenbaums im Frühjahr und von Lindenblättern im Herbst stellt eine jahreszeitlich bedingte und beschränkte Einwirkung auf das Nachbargrundstück dar, die sich nicht als wesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB darstellt.

2. Selbst starker Laub- und Blütenfall eines Lindenbaums stellt sich als ortsübliche Benutzung eines Grundstücks im Sinne von § 906 Abs. 2 Satz 1 BGB dar, wenn sich das Grundstück in einer durchgrünten Wohngegend befindet, in der auch sonst Laubbäume aller Art vorhanden sind.

3. Der Laubfall eines Lindenbaums beeinträchtigt die ortsübliche Nutzung des Nachbargrundstücks selbst dann nicht über das im Sinne von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zumutbare Maß hinaus, wenn erheblicher Reinigungsaufwand entsteht, der das jährlich drei- bis viermalige Reinigen der Regenrinne ebenso erforderlich macht wie die Entsorgung von 10 bis 15 80-Liter-Tonnen voll mit Laub. Eine Laubrente fällt insoweit nicht an.

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IBRRS 2013, 4792
ImmobilienImmobilien
Privilegierte Garage ist zu dulden!

KG, Urteil vom 12.06.2013 - 28 U 21/12

1. Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften über den seitlichen Grenzabstand haben nachbarschützende Wirkung.

2. Eine Garage, die nach der Bauordnung als privilegierter Bau einzuordnen ist, ist von der Abstandsflächenregelung befreit, auch wenn sie räumlich-funktional einem Hauptgebäude zugeordnet ist. Entscheidend ist, dass zwischen dem Hauptgebäude und der Grenzgarage eine Wand vorhanden ist, wodurch ihre Nutzung unabhängig von der Nutzung des Hauptgebäudes ist.

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IBRRS 2013, 4523
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Überstehende Äste müssen entfernt werden!

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.10.2013 - 3 U 631/13

Reichen von dem Grundstück des Nachbarn entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze Äste von Laub- und Nadelbäumen bis zu sieben Meter auf das klägerische Grundstück herüber und wird hierdurch die Grundstücksnutzung für den Kläger nicht nur unerheblich beeinträchtigt.*)

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IBRRS 2013, 4506
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gegenseitige Bauverpflichtung: Was bedeutet "Bezugsfertigkeit"?

BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - VII ZR 269/12

1. Enthält ein Grundstückskaufvertrag eine gegenseitige Bauverpflichtung, wonach "die Bezugsfertigkeit [...] jeweils bis spätestens 31.12.2010 gegeben sein [muss]" und streiten die Parteien später über die Auslegung des Begriffs "Bezugsfertigkeit", erscheint es fernliegend, von der Bezugsfertigkeit einer gesamten Wohnanlage nebst Außenanlagen bereits mit Bezugsfertigkeit einer einzigen Wohnung auszugehen.

2. Das Berufungsgericht muss einen im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen dann erneut hören, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur zum Teil oder gar nicht gewürdigt hat, diese aber nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist.

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IBRRS 2013, 3977
ImmobilienImmobilien
Nachbar muss Hecke über 2,80 m Höhe nicht dulden!

AG Idstein, Urteil vom 28.01.2013 - 30 C 90/12

Eine in 75 cm Abstand zur Grundstücksgrenze gepflanzte Hecke darf eine Höhe von 2,80 m nicht überschreiten. Etwaige Höhenunterschiede zwischen den benachbarten Grundstücken bleiben dabei unberücksichtigt.

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IBRRS 2013, 3907
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beseitigung des Überbaus: Anspruch verjährt nach 3 Jahren!

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.09.2013 - 3 U 222/13

1. Ansprüche nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegen im Grundsatz der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB von drei Jahren (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 141/10 - NJW 2011, 1069 = MDR 2011,477 = NZM 2011 = ZMR 2011, 460 f.; Urteil vom 23. Februar 1973 - V ZR 109/71; BGHZ 60, 235, 238 = WM 1973, 412 ff. = NJW 1973, 703 ff.; Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 46/78 - MDR 1979, 1009-1010 = WM 1979, 1219-1220; Urteil vom 22. Juni 1990 - V ZR 3/89 - NJW 1990, 2555 f.; BGHZ 125, 56 ff. = Urteil vom 01.02.1994 - VI ZR 229/92 - NJW 1994, 999 ff. = MDR 1994, 350 f. = WM 1994, 851 ff. = VersR 1994, 485 ff.; Urteil vom 12. 12. 2003 - V ZR 98/03 - NJW 2004, 1035 f.; Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06 - NJW 2007, 2183).*)

2. Ein Anspruch auf Rückbau bzw. Abriss des Überbaus im Bereich einer Garage kann nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr verlangt werden, wenn die Kläger seit der Vermessung ca. 6 Jahre Kenntnis davon hatten, dass sich die Rückwand der vom Grenznachbarn bebauten Garage auf einer Höhe von ca. 2 cm (Putzstärke) auf ihrem Grundstück befindet.*)

3. Machen die Kläger mit ihrer Klage nicht die Herausgabe des unversehrten Überbaus geltend, sondern dessen Rückbau, handelt es sich nicht um einen Anspruch auf Herausgabe, sondern gemäß § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB um einen Anspruch auf Beseitigung, der der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegt.*)

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IBRRS 2013, 3637
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Eilrechtsschutz nach Fertigstellung des Rohbaus!

VGH Bayern, Beschluss vom 20.02.2013 - 15 CS 12.2425

Das nachbarliche Rechtsschutzinteresse für den vorläufigen Rechtsschutz entfällt, soweit sich der antragstellende Nachbar gegen die vom Baukörper ausgehenden Beeinträchtigungen wendet, die er darin sieht, dass die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Das mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung verfolgte Ziel, die Schaffung vollendeter abstandsflächenrechtlich bedeutsamer Tatsachen zu verhindern, ist nach weitgehender Fertigstellung der baulichen Anlage nicht mehr zu erreichen.

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IBRRS 2013, 3389
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Äußere Brandwand fehlt: Kein Mitverschulden des Geschädigten!

OLG Jena, Urteil vom 21.03.2013 - 1 U 447/12

1. Die Pflicht zur Errichtung einer äußeren Brandwand gemäß § 29 Abs. 7 Satz 1 ThürBO dient dem Schutz vor Brandüberschlägen von innen nach außen. Der Schutz vor Brandüberschlägen von außen nach innen ist eine rein tatsächliche Reflexwirkung und für den schadensrechtlichen Schutzzweck der Norm unbeachtlich.

2. Es besteht keine grundsätzliche Pflicht des Eigentümers, sein Gebäude gegen ein Übergreifen eines Brandes von außen nach innen zu schützen.

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IBRRS 2013, 3359
NachbarrechtNachbarrecht
Windkraftanlagen > 45dB müssen nicht geduldet werden!

OLG München, Urteil vom 14.08.2012 - 27 U 50/12

Die Grundstückseigentümer sind nicht verpflichtet, Emissionen von Windkraftanlagen zu dulden, bei bestimmten Windgeschwindigkeiten den gesetzlichen Wert von 45dB überschreiten.

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IBRRS 2013, 3358
NachbarrechtNachbarrecht
Windkraftanlagen > 45dB müssen nicht geduldet werden!

OLG München, Urteil vom 14.08.2012 - 27 U 3421/11

Die Grundstückseigentümer sind nicht verpflichtet, Emissionen von Windkraftanlagen zu dulden, bei bestimmten Windgeschwindigkeiten den gesetzlichen Wert von 45dB überschreiten.

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IBRRS 2013, 3140
ImmobilienImmobilien
Abstandsflächen verletzt: Luftwärmepumpen müssen beseitigt werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.02.2013 - 25 U 162/12

Luftwärmepumpenanlagen, die unter Verletzung der Abstandsflächenregelungen zu nah an der Grundstücksgrenze positioniert sind und von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, sind vom Grundstücksnachbarn nicht zu dulden und müssen beseitigt werden.

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IBRRS 2013, 3079
ImmobilienImmobilien
Wann entsteht ein Gewohnheitsrecht auf Nutzung eines Grundstücks?

LG Saarbrücken, Urteil vom 26.07.2013 - 5 S 200/12

1. Ein Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch analog § 1004 Abs. 1 BGB kann nur dann auf den sogenannten Gemeingebrauch gestützt werden, wenn das betroffene Grundstück der Öffentlichkeit gewidmet ist. Ein derart rechtlich geschützter Gemeingebrauch besteht nicht an nur tatsächlich öffentlichen Straßen und Plätzen.*)

2. Wenn innerhalb eines engen Kreises von Betroffenen eine lang andauernde, gleichmäßige, tatsächliche Übung besteht, die von der Überzeugung getragen wird, zu dem Verhalten rechtlich verpflichtet zu sein, entsteht ein - örtlich beschränktes - Gewohnheitsrecht auf Nutzung dieses Grundstücks durch Dritte. Wenn jedoch nicht die Voraussetzungen einer altrechtlichen Dienstbarkeit - vorliegend nach den Vorschriften des Code Civil - erfüllt sind, kann dieses örtlich beschränkte Gewohnheitsrecht einseitig aufgehoben werden.*)

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IBRRS 2013, 2789
ImmobilienImmobilien
Kein Schadensersatz vom Betreiber einer Mobilfunksendeanlage!

OLG Dresden, Urteil vom 19.03.2013 - 9 U 1265/12

Hält sich die Belastung durch elektromagnetische Felder aus einer Mobilfunksendeanlage auf dem Nachbargrundstück im Rahmen der in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgestellten Grenz- oder Richtwerte, so liegt in der Regel eine unwesentliche Beeinträchtigung vor, die zu dulden ist. Der Nachbar hat somit keine Schadensersatz-, Schmerzensgeld- oder Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber.

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IBRRS 2013, 2395
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nicht geklärte Brandursache: Ist der Eigentümer Störer?

OLG Hamm, Urteil vom 18.04.2013 - 24 U 113/12

1. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB setzt ebenso wie im unmittelbaren Anwendungsbereich der Vorschrift die Störereigenschaft des Anspruchsgegners voraus.*)

2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Störereigenschaft trägt grundsätzlich der geschädigte Anspruchsteller, dessen Eigentum durch übergreifende Flammen vom Nachbargrundstück beeinträchtigt worden ist. Eine Verlagerung der Beweislast kann nicht bereits auf unzumutbare Anforderungen an einen Negativbeweis oder fehlende Sachnähe zu den Gegebenheiten auf dem Nachbargrundstück gestützt werden.*)

3. Die Darlegungs- und Beweislast bezieht sich allerdings auf einen an die Besonderheiten des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses angepassten Störerbegriff. Danach ist entscheidend, ob die Einwirkung im Einzelfall wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers des Nachbargrundstücks zurückgeht und Sachgründe vorliegen, die eine Schädigung seinem Verantwortungsbereich zuordnen und ihm eine Pflicht zur Verhinderung auferlegen (Anschluss an BGH, Urt. vom 01.04.2011, V ZR 193/10, NJW-RR 2011, 739; Urt. vom 18.09.2009, V ZR 75/08, NJW 2009, 3787; Urteil vom 28.11.2003 - V ZR 99/03, NJW 2004, 603, 604; Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 102/03, BGHZ 155, 33, 42; Urteil vom 12.12.2003 - V ZR 98/03, NJW 2004, 1035, 1036).*)

4. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO muss nicht jede gegen die Überzeugung des Tatrichters sprechende theoretische Möglichkeit der Verursachung ausgeschlossen werden. Verbleiben nach durchgeführter Beweiswürdigung zur Überzeugung des Gerichts nur Möglichkeiten, die zu einer Störereigenschaft führen, kann die Haftung darauf gestützt werden, ohne dass geklärt werden muss, welche der verbleibenden Ursachen die Emission hervorgerufen hat.*)

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IBRRS 2013, 2179
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wegerecht ist gegenüber WEG-Verband geltend zu machen!

LG Köln, Urteil vom 01.06.2012 - 4 O 286/07

Der Anspruch eines Nachbarn aus einem im Grundbuch eingetragenen Wegerecht ist gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband gelten zu machen, weil die sich hieraus ergebenden Pflichten von der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG gemeinschaftlich zu erfüllen sind.

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IBRRS 2013, 2029
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Muss der Nachbar die Blendwirkung von Solar-Anlagen dulden?

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.04.2013 - 3 U 46/13

Aufgrund der verhältnismäßig geringen Beeinträchtigung im Frühjahr und Herbst für jeweils ca. 4-6 Wochen zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr durch eine maximale tägliche Blendung von ca. 1 Stunde bei einer Sonnenwahrscheinlichkeit im Frühjahr von ca. 1/3 der aufgeführten Zeiten und im Herbst von ca. der Hälfte der Zeiten sind die zu erwartenden Kosten von ca. 16.000,00 Euro für den Einbau von neuen Anti-Reflektions-Modulen, ohne dass dadurch eine zukünftige Blendung des klagenden oder anderer Nachbarn ausgeschlossen werden kann, jedenfalls nicht zumutbar im Sinne von § 906 Abs. 2 BGB.*)

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IBRRS 2013, 1948
ImmobilienImmobilien
Kamin wird 8 Tage im Monat genutzt: Abwehranspruch des Nachbarn?

KG, Urteil vom 26.03.2013 - 21 U 131/08

1. Für einen Rechtsstreit zwischen Grundstücksnachbarn betreffend die Unterlassung immissionsauslösender Handlungen gemäß den §§ 1004, 906 BGB ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, § 13 GVG.*)

2. Zivilrechtliche Ansprüche betreffend die Unterlassung immissionsauslösender Handlungen kann auch der Besitzer entsprechend den §§ 1004, 906 BGB geltend machen.*)

3. Die Anwendung der §§ 1004, 906 BGB wird durch § 14 BImschG nur ausgeschlossen, wenn für die immissionsauslösende Anlage ein förmliches Genehmigungsverfahren nach § 4 BImschG in Verbindung mit § 10 BImschG/4.BImschV oder ein vergleichbares Verfahren durchgeführt wurde.*)

4. Die Häufigkeit und Intensität der Beeinträchtigung des Eigentums im Sinne von § 1004 BGB kann bei Rauchimmissionen auch durch Zeugenbeweis nachgewiesen werden, wenn sich die immissionsauslösende Situation nicht zuverlässig nachstellen lässt. Bei der Würdigung der Zeugenaussage hat das Gericht auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen und darauf, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist.*)

5. Hat der betroffene Nachbar die Beeinträchtigung und die Ursächlichkeit nachgewiesen, muss der Einwirkende darlegen und beweisen, dass die Beeinträchtigung unwesentlich, bzw. die Benutzung ortsüblich war.*)

6. Eine unwesentliche Beeinträchtigung durch den Betrieb eines offenen Kamins liegt in der Regel vor, wenn dieser sich auf 8 Tage im Monat mit jeweils 5 Stunden am Tag beschränkt. Für den Fall, dass sich auf einem Grundstück mehrere Kamine befinden, findet eine Addition dieser Werte nicht statt.*)

7. Der Tenor eines Unterlassungsurteils hinsichtlich Rauchimmissionen kann sich auf ein allgemeines, an dem Gesetzeswortlaut angelehntes Unterlassungsgebot beschränken.*)

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IBRRS 2013, 1438
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Überhängende Äste: Behörde muss Beseitigung zustimmen!

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 07.11.2012 - 531 C 6/12

1. Der Antrag des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung überhängender Äste ist zwar schon dann begründet, wenn eine öffentlich-rechtliche Ausnahmeregelung von den Beschränkungen der Baumschutzverordnung möglich erscheint, er muss aber unter Vorbehalt der Genehmigung durch die entsprechende Behörde erfolgen.

2. Ist bereits zweimal ein dickerer Ast auf das Grundstück der Kläger gefallen, spricht bereits ein Anscheinsbeweis für eine konkrete Gefährdung des Grundstücks durch die die Grenze überragenden Äste.

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IBRRS 2013, 1264
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Unterlassungsanspruch bei geringfügiger Lärmüberschreitung!

OLG Köln, Urteil vom 05.10.2012 - 1 U 32/12

1. Die relevanten einzuhaltenden Schallschutznormen bestimmen sich nach dem Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks.

2. Eine geringfügige Überschreitung der Grenzwerte für den Schallschutz, die für menschliche Ohren üblicherweise gar nicht wahrnehmbar ist und sich darüber hinaus im Rahmen der zulässigen Abweichung von bis zu + / - 5 dB bewegt, ist als unwesentliche Beeinträchtigung i.S.d. § 906 Abs. 1 S. 1 hinzunehmen und führt nicht zu einem entsprechenden Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch des Nachbarn.

3. Ein Klageantrag, gerichtet auf die Ergreifung "geeigneter Maßnahmen" zur Verhinderung einer "Beeinträchtigung" infolge einer durch "nachträgliche Umbauarbeiten entstandenen Verringerung der Schallisolierung", ist nicht bestimmt genug, sondern zu allgemein gefasst und ist deshalb in dieser Form nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig.

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IBRRS 2013, 1232
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Abwehranspruch gegen Nutzung einer Garagenzufahrt!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2013 - 8 S 80/13

Führt die Nutzung einer genehmigten Tiefgarage eines Mehrfamilienwohnhauses möglicherweise dazu, dass ein gegenüberliegendes Grundstück von Fahrzeugen, die aus der Tiefgarage ausfahren, bei Rangierbewegungen in Anspruch genommen wird, kann der Eigentümer dieses Grundstücks aus einer solchen nachbarschaftlichen Rechtsbeziehung, zu der die Baugenehmigung keine Aussage trifft, im Hinblick auf § 58 Abs. 3 LBO-BW keinen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung herleiten.*)

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IBRRS 2013, 1225
ImmobilienImmobilien
Kein Unterlassungsanspruch bei geringfügiger Lärmüberschreitung!

LG Köln, Urteil vom 02.03.2012 - 24 O 208/11

1. Die relevanten einzuhaltenden Schallschutznormen bestimmen sich nach dem Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks.

2. Eine geringfügige Überschreitung der Grenzwerte für den Schallschutz, die für menschliche Ohren üblicherweise gar nicht wahrnehmbar ist und sich darüber hinaus im Rahmen der zulässigen Abweichung von bis zu + / - 5 dB bewegt, ist als unwesentliche Beeinträchtigung i.S.d. § 906 Abs. 1 S. 1 hinzunehmen und führt nicht zu einem entsprechenden Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch des Nachbarn.

3. Ein Klageantrag, gerichtet auf die Ergreifung "geeigneter Maßnahmen" zur Verhinderung einer "Beeinträchtigung" infolge einer durch "nachträgliche Umbauarbeiten entstandenen Verringerung der Schallisolierung", ist nicht bestimmt genug, sondern zu allgemein gefasst und ist deshalb in dieser Form nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig.

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IBRRS 2013, 1222
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Pflicht zum Mitbeheizen der benachbarten Doppelhaushälfte?

BGH, Urteil vom 08.02.2013 - V ZR 56/12

Der Grundstückseigentümer ist nach den Grundsätzen über das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis auch zu einem positiven Tun - hier: Mitbeheizen der benachbarten Doppelhaushälfte - nur verpflichtet, wenn dies für einen billigen Interessenausgleich zwingend geboten ist (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung, vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2012 - V ZR 97/11, imr-online, NJW-RR 2012, 1160).*)

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IBRRS 2013, 0928
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Lärmbeeinträchtigung: Subjektive Empfindungen maßgeblich!

AG Reutlingen, Urteil vom 26.10.2012 - 9 C 1190/12 WEG

1. Die tatsächliche Behauptung von Lärm und Vibrationen kann für den Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 BGB, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auch und gerade durch eine Versicherung an Eides statt glaubhaft gemacht werden.*)

2. Im Grundsatz unbeachtlich ist, dass diese subjektiven Eindrücke im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht technisch gemessen und überprüft wurden. Würde man den Unterlassungsanspruch nur dann bejahen, wenn die Beeinträchtigung im technischen Sinne messbar war und hierbei Richtwerte - etwa der der TA Lärm - überschritten wurden, würde verkannt werden, dass technischen Richtwerten allenfalls eine Indizwirkung zukommt.*)

3. Tabellen aus der TA Lärm u. Ä. haben für das Zivilgericht keine Bindungswirkung. Es handelt sich bloß um normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften. Allein daraus, dass deren Werte unter- oder überschritten werden, lässt sich noch nicht sagen, dass es sich um eine unwesentliche oder wesentliche Beeinträchtigung handelt ("limitierte Verwaltungsakzessorietät"). Stattdessen ist zu fragen, ob die festgestellte Beeinträchtigung für einen verständigen Durchschnittsmenschen zu einer Lästigkeit führt.*)

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IBRRS 2013, 0887
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Baum beschädigt: Wertminderungsberechnung nach "Methode Koch"!

BGH, Urteil vom 25.01.2013 - V ZR 222/12

Auch wenn ein Gehölz oder ein Baum nicht zerstört, sondern nur beschädigt wird (hier: Thujenabpflanzung), kann die dadurch entstandene Wertminderung des Grundstücks im Grundsatz nach der "Methode Koch" berechnet werden. Die Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 19. Mai 2010 stehen dem nicht entgegen.*)

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IBRRS 2013, 0805
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Voraussetzungen der schikanösen Rechtsausübung im Nachbarstreit

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.02.2013 - 4 U 421/11

1. Bei einer flach eingedeckten Garage entspricht die Wandhöhe nach § 7 Abs. 4 LOB der Strecke zwischen der Geländeoberfläche und dem Abschluss der Wand, wozu die auf der Wand aufliegende Holzkonstruktion nicht mehr gehört.*)

2. Zu den Voraussetzungen der schikanösen Rechtsausübung im Nachbarstreit.*)

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IBRRS 2013, 0600
ImmobilienImmobilien
Kein Schadensersatz aufgrund Reinigungsflug von Bienen!

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 10.05.2012 - 1 S 22/12

1. Der alljährliche Reinigungsflug von Bienen fällt als artspezifisches Verhalten nicht unter den Tatbestand von § 833 S. 1 BGB.*)

2. Ein Schadensersatzanspruch aus § 823 I BGB ist ebenfalls nicht begründet, da der Überflug der Bienen als unwesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks auch dann nach § 906 I 1 BGB zu dulden ist, wenn auf dem alljährlichen Reinigungsflug Bienenkot auf das Grundstück verbracht wird.*)

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IBRRS 2013, 0356
ImmobilienImmobilien
Baumaßnahme auf Nachbargrundstück: Ernsthafte Absicht erforderlich?

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.10.2012 - 2 U 2/12

Die gegenüber dem Nachbarn in einem gerichtlichen Vergleich übernommene Pflicht eines Grundstückseigentümers, die Kosten des Verlegens der im Boden des Nachbargrundstücks verlaufenden Versorgungsleitungen zu tragen, setzt nicht nur die Vorlage einer Baugenehmigung seitens des Nachbarn voraus, selbst wenn dies in dem Vergleich so formuliert ist. Vielmehr ist zusätzlich eine hinreichend konkrete Absicht des Nachbarn, die geplante Baumaßnahme auch umzusetzen, erforderlich. Ob eine solche ernsthafte Bauabsicht fehlte und daher in dem Verlangen des Verlegens der Leitungen gegenüber dem Grundstücksnachbarn eine Pflichtverletzung lag, ist nach dem Ergebnis der Verhandlung und der Beweisaufnahme unter Berücksichtigung der Gesamtumstände festzustellen.*)

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IBRRS 2013, 0269
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wie ist das Hammerschlags- und Leiterrechts anzuzeigen?

BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 49/12

1. Die Anzeige der beabsichtigten Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts muss Angaben zu dem voraussichtlichen Umfang der geplanten Arbeiten, zu deren Beginn und Dauer sowie zu Art und Umfang der Benutzung des Nachbargrundstücks enthalten.*)

2. Die Anzeige ist Voraussetzung für die Ausübung des Rechts, nicht für das Bestehen des Duldungsanspruchs.*)




IBRRS 2013, 0223
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Abstandsflächen missachtet: Welche Ansprüche hat der Nachbar?

OLG Bamberg, Urteil vom 04.12.2012 - 5 U 29/12

1. Baut ein Bauherr unter Verletzung der Abstandslächen, so hat der Nachbar Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, es sei denn er hat auf diese wirksam verzichtet.

2. Erklärt sich ein Grundstückseigentümer in einem gerichtlichen Vergleich mit der Inanspruchnahme seines Grundstücks (hier: Baugerät abstellen, mit Baufahrzeugen befahren und vorübergehende Eingrabungen) zur Durchführung von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück, bedeutet dies nicht, dass er auch mit dem Bau an sich einverstanden ist. Das Gleiche gilt, wenn der bauende Grundstückseigentümer seinem Nachbarn im selben Vegleich zusichert, er werde nicht auf seine Grundstücke überbauen.

3. Es liegt auch kein Einveständnis mit den Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück vor, wenn der betroffene Nachbar Mitteilungen des Bauherrn über den Baufortschritt nur passiv hinnimmt.

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Online seit 2012

IBRRS 2012, 4504
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Mauer des Nachbarn beschädigt: Schlichtung notwendig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 W 590/12

Stützt ein Nachbar sein Schadensersatzverlangen wegen Beschädigung einer Grenzeinrichtung unmittelbar auf § 823 Abs. 1 BGB, ist die Klage ohne Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach dem rheinland-pfälzischen Landesschlichtungsgesetz zulässig (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.07.2012 - 7 U 302/11, ibr-online.)*)

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IBRRS 2012, 4311
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ImmobilienImmobilien
Überbau erst nachträglich erstellt: § 912 BGB greift nicht!

OLG Hamburg, Urteil vom 28.09.2012 - 11 U 76/12

Die Anwendbarkeit von § 912 BGB scheidet aus, wenn der Überbau erst nach Errichtung des Hauptgebäudes erstellt worden ist (entgegen BGH, MDR 2009, 24).

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IBRRS 2012, 4309
ImmobilienImmobilien
Nachbarn - Bauen im Grenzbereich: Nicht ohne Vermessungsingenieur!

OLG München, Urteil vom 12.09.2012 - 20 U 1600/12

Wer ein Grundstück bebaut, darf sich als Eigentümer grundsätzlich ohne weiteres für zum Bau berechtigt halten. Das gilt aber nicht, wenn dem Eigentümer bewusst ist, im Bereich der Grenze zu bauen. Dann hat er vor der Bauausführung nochmals festzustellen, ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und während der Bauausführung darauf zu achten, dass er die Grenzen seines Grundstücks zum Nachbarn tatsächlich nicht überschreitet. Hierzu hat er gegebenenfalls einen Vermessungsingenieur hinzuziehen. Eine Verletzung dieser Pflicht begründet grobe Fahrlässigkeit im Sinne vom § 912 Abs. 1 BGB.

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IBRRS 2012, 4282
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Streitwert: Wert eines Wegerechts?

BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZR 19/12

1. Der Wert des Wegerechts als Grunddienstbarkeit wird durch den Wert des herrschenden Grundstücks und, sofern dieser größer ist, durch den Betrag, um den sich der Wert des dienenden Grundstücks mindert, bestimmt.

2. Dass dieser Wert 20.000 Euro überschreitet, muss der Revisionsführer glaubhaft machen.

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IBRRS 2012, 4281
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ImmobilienImmobilien
Abriss eines Nachbarhauses trotz gemeinsamer Giebelmauer möglich?

BGH, Urteil vom 27.07.2012 - V ZR 2/12

1. Wenn der Abriss eines Nachbarhauses die Bestands- und Funktionsfähigkeit einer gemeinsamen Giebelmauer derart beeinträchtigt, dass der andere Nacbar gezwungen wird, sich durch bauliche Maßnahmen erst wieder die Nutzungsmöglichkeit zu verschaffen, die ihm die Mauer bisher bot, verstößt das gegen die Vorschrift des § 922 S. 3 BGB.

2. Die Vorschrift des § 922 S. 3 BGB beschränkt nicht das Recht des Grundstückseigentümers, sein Haus abzureißen; er muss jedoch diejenigen Maßnahmen treffen, die zur Verhinderung oder Beseitigung der Auswirkungen des Abrisses auf das Interesse des Nachbarn an der Nutzung einer gemeinsamen Giebelmauer geboten sind.

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IBRRS 2012, 4217
ImmobilienImmobilien
Welche Festsetzungen im BPlan sind wirklich drittschützend?

VGH Bayern, Beschluss vom 08.11.2005 - 14 CS 05.2847

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4216
ImmobilienImmobilien
Was gehört zu der engsten Privatsphäre? Auch der Swimmingpool?

VGH Bayern, Beschluss vom 30.11.2006 - 14 CS 06.3015

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4155
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Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Inwieweit ist Verschattung durch Baukörper zumutbar?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.07.2012 - 2 D 27/11

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist in einem Normenkontrollverfahren grundsätzlich nach § 61 Nr. 2 VwGO beteiligtenfähig.*)

2. Für die materiell-rechtliche Beurteilung der Zumutbarkeit einer Verschattung durch einen Baukörper gibt es keinen normativ verbindlichen Maßstab. Auch die verfahrensrechtliche Ermittlungsebene ist insoweit nicht verbindlich geregelt. Vielmehr beantwortet sich diese Frage nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung.*)

3. Mangels verbindlicher regulativer Vorgaben zur Beurteilung der Zumutbarkeit einer Verschattung richtet sich die von § 2 III BauGB geforderte Ermittlungstiefe in Bezug auf planbedingte Verschattungswirkung wie in vergleichbaren Zusammenhängen nach den Maßstäben praktischer Vernunft.*)

4. Wie andere Rechtsnormen auch müssen örtliche Gestaltungsvorschriften nach § 86 BauO NRW die Rechtslage für die Betroffenen eindeutig erkennbar umschreiben. Die gebotene Bestimmtheit fehlt nicht schon dann, wenn eine Festsetzung der Auslegung bedarf. Es ist ausreichend, wenn der Inhalt durch Auslegung ermittelt werden kann.*)

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IBRRS 2012, 4100
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NachbarrechtNachbarrecht
Sonstiges Zivilrecht - Verjährungsbeginn bei Gesundheitsgefahr durch Mobilfunk?

LG Dresden, Urteil vom 25.11.2011 - 3 O 3192/10

Bei deliktischen Ansprüchen auf Schadensersatz beginnt die Regelverjährung nach § 852 BGB bereits dann, wenn die Schadensfolge sich nach den Anschauungen des Verkehrs voraussehen und erwarten lässt.

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IBRRS 2012, 3838
ImmobilienImmobilien
Verjährung von Fensterrechten bei einer Grenzbebauung

LG Freiburg, Urteil vom 29.03.2012 - 5 O 348/11

Der Beseitigungsanspruch eines Nachbarn gegen ein Fenster unmittelbar in der Grenzbebauung verjährt nach Inkrafttreten des baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetzes vom 01.01.1960 auch für den unverjährbaren Anspruch aus Art. 14 des badischen Ausführungsgesetzes spätestens nach 30 Jahren (§ 3 NRG-BW i.V.m. § 195 BGB).

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IBRRS 2012, 3801
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NachbarrechtNachbarrecht
Muss der Nachbar eine übergreifende Wärmedämmung dulden?

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.09.2012 - 19 U 110/12

Zu den Voraussetzungen für eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers, eine vom Nachbargrundstück auf sein Grundstück übergreifende Wärmedämmung zu dulden.*)

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IBRRS 2012, 3282
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ImmobilienImmobilien
Teilung eines Grundstücks: Eigengrenzüberbau?

BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZR 99/12

Geht mit der Teilung eines Grundstücks die Entstehung von Reihenhäusern als wirtschaftlich selbständiger Einheiten einher, ohne dass ein Teil des einen Gebäudes in das Nachbargrundstück hineinragt, sind die zum Eigengrenzüberbau entwickelten Grundsätze nicht anwendbar.

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IBRRS 2012, 3130
NachbarrechtNachbarrecht
Dürfen Pflanzen hinter Sichtschutz in den Himmel wachsen?

AG München, Urteil vom 28.02.2012 - 173 C 19258/09

1. Wird ein Nachbar nicht nur unerheblich durch Pflanzen und Wurzeln des Nachbargrundstücks beeinträchtigt, stehen ihm entsprechende Abwehr- und Beseitigungsansprüche zu.

2. Pflanzen hinter einem Sichtschutz sind im Einzelfall auf dessen Höhe zurückzuschneiden.

3. Wurzeln, die auf das Nachbargrundstück wachsen, sind gegebenenfalls entlang der Grenze zu entfernen.

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IBRRS 2012, 3105
NachbarrechtNachbarrecht
Sonstiges Zivilrecht - Müll auf Nachbargrundstück: Eigentumsbeeinträchtigung!

AG München, Urteil vom 26.09.2011 - 231 C 28047/10

1. Eine Eigentumsbeeinträchtigung ist unabhängig von der Kenntnis des Eigentümers und besteht auch bei Unschädlichkeit. Die Einwirkung auf die Sachsubstanz des Eigentums ist nicht erforderlich.

2. Bei der Abladung von Müll auf einem fremden Grundstück handelt es sich um eine Eigentumsbeeinträchtigung.

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IBRRS 2012, 2954
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zahlungsklage aus Nachbarstreit: Zuvor Schlichtung notwendig?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.07.2012 - 7 U 302/11

Zur Erforderlichkeit eines vorgeschalteten Schlichtungsverfahrens bei Zahlungsklagen aus Nachbarschaftsstreitigkeiten in Rheinland-Pfalz.*)

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IBRRS 2012, 2945
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ImmobilienImmobilien
Anspruch auf Zuwegungsbaulast aus § 242 BGB?

OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2012 - 5 U 77/11

§ 242 BGB kommt - auch in seiner Ausprägung als nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis - als Anspruchsgrundlage für die Einräumung einer Zuwegungsbaulast nicht in Betracht. Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis begründet in der Regel keine selbständigen Ansprüche, sondern wirkt sich als Schranke der Rechtsausübung aus.*)

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IBRRS 2012, 2918
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NachbarrechtNachbarrecht
Abbruch eines Bauwerks ist rechtzeitig anzukündigen!

BGH, Urteil vom 29.06.2012 - V ZR 97/11

1. Der Abbruch eines oberirdischen Bauwerks (hier: Mauer), der dazu führt, dass das angrenzende Grundstück seinen Halt verliert, kann einer Vertiefung des Grundstücks nicht gleichgesetzt werden.*)

2. Aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis kann nur die Pflicht zu einer Ankündigung derartiger Abrissarbeiten hergeleitet werden, die so rechtzeitig erfolgen muss, dass sie den Grundstücksnachbarn in die Lage versetzt, vorher eigene Stützungsmaßnahmen zu treffen.*)