Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
508 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 2653
OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.02.2012 - 1 LB 19/10
1. Ein unmittelbarer Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten setzt nicht nur einen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften voraus, sondern fordert zusätzlich, dass dadurch spürbare Beeinträchtigungen hervorgerufen werden.*)
2. Für die Annahme einer spürbaren Beeinträchtigung bei Grenzabstandsverletzungen kommt es auf die konkrete örtliche Situation im Einzelnen an, insbesondere auf die Himmelsrichtung, die übrige Grundstücksnutzung auf beiden Seiten, die Grundstücksgröße und die Betroffenheit von sensiblen Wohnbereichen.*)

IBRRS 2012, 2597

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.06.2012 - 5 U 77/11
1. Zustandsstörer ist der Eigentümer einer Sache, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, nicht schon allein auf Grund seiner Rechtsstellung, sondern nur, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückgeht. Das setzt voraus, dass er die Beeinträchtigung durch eine eigene Handlung adäquat mitverursacht hat oder trotz Einwirkungsmöglichkeiten auf die Sache die Beseitigung der Störung entgegen einer Handlungspflicht unterlässt
2. Eine Wand ist deswegen eine Grenzwand, weil sie an der Grenze errichtet wird, nicht aber weil - wie hier durch Grundstücksteilung - die "Grenze an eine Wand" heranrückt.
3. Der Einwand der Mitverursachung führt im Rahmen des Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 BGB im Falle einer ganz überwiegenden Mitverursachung durch den Anspruchinhaber dazu, dass der Beseitigungsanspruch ausgeschlossen ist, andernfalls zu einer Beschränkung des Anspruchs auf Erstattung der Beseitigungskosten nach Maßgabe der Mitverursachung.
4. Steht das Gebäude auf dem eigenen Grundstück und ragt lediglich die Dachtraufe in einem Umfang von ca. 50 cm auf das Nachbargrundstück über, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden; er kann lediglich die Rechte nach § 912 Abs. 2, § 915 BGB geltend machen.
5. Für Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB gilt die Regelverjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs durch den Beginn der Beeinträchtigung, auch wenn die auf ein und derselben Handlung beruhende Beeinträchtigung fortdauert.
6. Als Gläubiger des Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 BGB kommt nicht nur der Grundstückseigentümer in Betracht, sondern, je nach Interessenlage, auch der Anwartschaftsberechtigte, nämlich insbesondere dann, wenn die Sachgefahr auf ihn übergegangen ist.

IBRRS 2012, 2507

OVG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2011 - 2 Bs 178/11
1. Ein Nachbar kann nach § 15 Abs. 1 BauNVO lediglich solche Nutzungsstörungen abwehren, die als rücksichtlos zu werten sind. Dies ist dann der Fall, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar sind.
2. Maßgeblich für die Beurteilung der Rücksichtslosigkeit einer immissionsempfindlichen heranrückenden Bebauung sind nur die im Rahmen des § 3 Abs. 1 BlmSchG relevanten Immissionen, die zum maßgeblichen Zeitpunkt genehmigt oder - sofern genehmigungsfrei - zumindest legal sind.

IBRRS 2012, 2182

OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2012 - 5 U 160/11
1. Eine Änderung des Ablaufs des wild abfließenden Wassers ist nicht rechtswidrig, wenn sie auf einer veränderten wirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks beruht (§ 115 Abs. 1 S.2 Landeswassergesetz NRW).*)
2. Eine veränderte wirtschaftliche Nutzung i.S.v. § 115 Abs. 1 S.2 Landeswassergesetz NRW liegt auch vor, wenn der Grundstückseigentümer das Grundstück zur Lagerung von Bodenaushub nutzt.*)

IBRRS 2012, 2158

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2012 - 8 A 10042/12
Kinder dürfen lauter sein als andere Geräuschquellen; Kinderlärm kann sich danach auch dann in den Grenzen des sozial Üblichen und Tolerierbaren halten, wenn Grenz- oder Richtwerte lärmtechnischer Regelwerke überschritten werden.

IBRRS 2012, 2022

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.05.2012 - 2 U 26/11
1. Die Einwirkungen wild abfließenden Niederschlagswassers sind vom Eigentümer des tiefer gelegenen Grundstücks zu dulden.
2. Anderes kann für den von abfließendem Wasser angeschwemmten Schlamm gelten, sofern es sich um Mengen handelt, die über dasjenige hinausgehen, was herabfließendes Niederschlagswasser üblicherweise mit sich führt. Solche Grobimmissionen sind vom Nachbarn grundsätzlich nicht zu dulden.
3. Ein Entschädigungsanspruch wegen vom Niederschlagswasser mitgeschwemmten Schlamms ist, dass der Eigentümer für die Beeinträchtigung verantwortlich ist und wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers zurückgeht. Natureinwirkungen begründen allein keine Zustandshaftung.

IBRRS 2012, 1991

VG München, Urteil vom 17.04.2012 - M 1 K 11.5646
Ist das Nachbargrundstück nicht bebaubar und eine Beeinträchtigung des forstwirtschaftlichen Ertrages durch Schattenwurf nicht ersichtlich, bestehen gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage und die darin erteilte Abweichung von den Abstandsflächen keine Bedenken.

IBRRS 2012, 1973

OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2012 - 5 U 6/12
1. Kommt es aufgrund eines Kurzschlusses in einer elektrischen Anlage zu einer Produktionsunterbrechung in der auf dem Nachbargrundstück gelegenen Betriebsstätte, ist für die entstandenen Produktionsausfallkosten ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht gegeben.
2. Dauert eine solche Unterbrechung der Stromversorgung nur kurzfristig an (hier 40 Minuten), so ist hierin auch keine Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB der auf dem Nachbargrundstück gelegenen Produktionsstätte zu sehen.
3. Die während des Produktionsausfalls nutzlos aufgewandten Löhne und Gehälter sind überdies deshalb nicht regressierbar, da es sich hierbei um sog. "frustrierte Aufwendungen" handelt.

IBRRS 2012, 1745

OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011 - 5 U 1146/10
1. Der Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist auf die Beseitigungskosten solcher Nachteile beschränkt, denen der Beeinträchtigte nicht mit einer Abwehrklage nach § 1004 BGB begegnen konnte.
2. Zur Berechnung des Anspruchsumfangs im Einzelnen.

IBRRS 2012, 1239

BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 137/11
Im Verhältnis von Bruchteilseigentümern, die sich jeweils eine Teilfläche des gemeinschaftlichen Grundstücks zur alleinigen Nutzung zugewiesen haben, finden die Grundsätze zum verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf Beeinträchtigungen, die von einem Nutzungsbereich auf einen anderen Nutzungsbereich einwirken, keine Anwendung.*)

IBRRS 2012, 0972

OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2012 - 5 U 94/11
Der sich als Folge einer rechtswidrigen Beseitigung der Nachbarwand ergebende Anspruch auf Wiederherstellung kann durch die Neuerrichtung des abgerissenen Teils der Wand erfüllt sein.*)

IBRRS 2012, 0549

OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2011 - 5 U 132/10
Eine Grenzverwirrung liegt dann vor, wenn die richtige Grenze objektiv nicht ermittelt werden kann, weil sie nicht anhand des Grundbuchs in Verbindung mit der Vermutung des § 891 BGB und dem Liegenschaftskataster oder einer Grenzniederschrift feststellbar ist und von keiner Partei anderweitig nachgewiesen werden kann.*)

IBRRS 2012, 0391

VG Hamburg, Urteil vom 05.04.2011 - 11 K 1866/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein und desselben Grundstückes. Für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage eines Sondereigentümers fehlt daher regelmäßig die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO.

IBRRS 2012, 0285

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2012 - 12 U 143/11
Wird die Erfüllung eines Beseitigungsanspruchs gemäß § 1004 Abs. 1 BGB nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, so kann der Berechtigte Schadensersatz statt der Leistung entsprechend § 281 Abs. 1 BGB fordern und ist nicht darauf verwiesen, vorab einen Titel auf Beseitigung der Störung zu erwirken und nach § 887 ZPO vorzugehen.*)

IBRRS 2012, 0180

OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011 - 5 W 48/11
Das Hammerschlags- und Leiterrecht gem. § 24 NachbG NW berechtigt nicht zur Selbsthilfe und kann dem Besitzschutz nur dann entgegengehalten werden, wenn insoweit ein Titel erstritten wurde.

IBRRS 2012, 0164

OLG Koblenz, Urteil vom 01.06.2011 - 1 U 1299/10
Zur mittelbaren Störerhaftung des unmittelbar benachbarten Grundstückseigentümers bei konzentrierter Ableitung des von einem oberliegenden Grundstück herabfließenden Oberflächenwassers.*)

IBRRS 2012, 0071

LG Köln, Urteil vom 11.08.2011 - 6 S 285/10
Das Selbsthilferecht des beeinträchtigten Eigentümers nach § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB schliesst die Ansprüche aus § 1004 BGB gegen den Störer nicht aus. Fordert der beeinträchtigte Eigentümer seinen Nachbarrn vergeblich zur Beseitigung des Überhanges, der aus dem Nachbargrundstücks hervorgeht, auf, ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes eine adäquate Folge dieser Eigentumsverletzung, wenn die eigenen Bemühungen zur Beseitigung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen erfolglos geblieben sind.

Online seit 2011
IBRRS 2011, 4695
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.11.2011 - 1 U 292/10
Die Duldungspflicht eins zunächst baulich ordnungsgemäß errichteten Überbaus entfällt nicht ohne Weiteres dadurch, dass dieser allmählich verfällt (Abgrenzung zu BGH, IMR 2008, 426).*)

IBRRS 2011, 4409

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.11.2011 - 4 U 137/10
1. Ein bloßes nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis, auch beim Vorliegen einer gemeinsamen Nachbarwand, begründet kein Schuldverhältnis zwischen den Nachbarn, sondern stellt sich hauptsächlich als Schranke der Rechtsausübung dar.
2. Dem gemäß § 11b VermG bestellten gesetzlichen Vertreter obliegt an Stelle eines unbekannten Eigentümers die Pflicht, geeignete Maßnahmen vorzunehmen, um die Gefahr drohender Schäden abzuwenden, die aus der zu verwaltenden Immobilie stammen. Insbesondere dürften selbst fehlende finanzielle Mittel kein Grund sein, derartige Maßnahmen zu unterlassen.

IBRRS 2011, 4028

OLG Dresden, Urteil vom 30.08.2011 - 14 U 367/11
1. Anpflanzungen, die insbesondere zu DDR-Zeiten gesetzt wurden und nunmehrige gesetzliche Mindestabstände zu den Grenzen verletzen, genießen nach wie vor den Schutz gesetzlicher Ausschlussfristen (hier SächsNRG § 15).
2. Unabhängig von der Ausschlussfrist gilt die gesetzliche Regelverjährung von drei Jahren (SächsNRG § 14 Abs. 1).
3. Ein Abweichen von den nachbarrechtlichen Sonderregelungen auf der Grundlage des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses (BGB § 242) kommt nur höchst ausnahmsweise in Betracht.

IBRRS 2011, 3850

VGH Kassel, Urteil vom 22.02.2010 - 4 A 2410/08
In Bezug auf die von Terrassen ausgehenden Wirkungen "wie von Gebäuden" kann als Orientierungshilfe auf die in den Handlungsempfehlungen vom 22.1.2004 des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landentwicklung zum Vollzug der HessBO 2002 (StAnz Nr. 6 S. 746 ff.) in Nr. 6.8 genannten Höhenmaße abgestellt werden, wobei diese aber nicht als alleiniger Maßstab zu betrachten sind, sondern Besonderheiten des Einzelfalls, wie etwa die topgrafischen Verhältnisse, Länge und Tiefe der Terrasse und auch die besondere Schutzwürdigkeit der auf dem Nachbargrundstück vorzufindenden genehmigten Nutzungen, mit einzubeziehen sind.*)

IBRRS 2011, 3833

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.10.2011 - 4 U 479/10
Nimmt ein Grundstückseigentümer den derzeitigen Eigentümer des Nachbargrundstücks aus § 1004 Abs. 1 i.V.m. § 909 BGB auf Wiederherstellung der Festigkeit des Nachbargrundstücks in Anspruch, so trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass entweder sein derzeitiger Grundstücksnachbar oder dessen Rechtsvorgänger die Vertiefung des Grundstücks veranlassten.*)

IBRRS 2011, 3785

LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 05.04.2011 - 19 S 2/09
1. Aus § 37 Abs. 1 Nr. 3 BbgNRG folgt, dass sich die für Hecken zulässige Höhe aus dem Abstand der Hecke zur Grenze des Nachbargrundstücks ermittelt; die Hecke darf höchstens dreimal so hoch sein wie ihr Abstand zum Nachbargrundstück.
2. Der Anspruch auf Beseitigung von Anpflanzungen, die die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht einhalten, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht bis zum Ablauf des zweiten auf das Anpflanzen folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben hat.

IBRRS 2011, 3754

LG Hamburg, Urteil vom 04.10.2011 - 323 O 44/09
Die Bemessung der Höhe eines Baumschadens kann nach § 287 ZPO unter Zugrundelegung der "Methode Koch" erfolgen. Rodungskosten sind nach tatsächlich angefallenen Kosten zu erstatten.

IBRRS 2011, 3711

OLG Koblenz, Urteil vom 06.10.2011 - 6 U 509/11
1. Der Eigentümer eines Wirtschaftsweges im Sinne von § 1 Abs. 5 LStrG-RP kann von einem Nachbarn, der eine Einfriedung in geringerem Abstand als 0,5 m zu diesem Weg errichtet, grundsätzlich gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 42 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 LNRG-RP Beseitigung verlangen, da in der Nichteinhaltung des Mindestabstandes eine Eigentumsstörung liegt.
2. Nach § 42 Abs. 1 Satz 3 LNRG-RP ist der Abstand von mindestens 50 cm jedoch nicht von der Grenze der Wegeparzelle, sondern "von der Grenze eines Wirtschaftsweges" einzuhalten. Nach Wortlaut und Sinn des Gesetzes ist als Wirtschaftsweg, soweit dieser Weg befestigt ist, die befestigte Wegefläche anzusehen.

IBRRS 2011, 3524

BGH, Urteil vom 15.07.2011 - V ZR 277/10
Eine an landesrechtliche Nachbarvorschriften anknüpfende deliktsrechtliche Haftung ist keine den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ausschließende Sonderregelung.*)

IBRRS 2011, 3482

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.02.2010 - 5 U 200/08
Kommt es bei durch eine Gemeinde beauftragten Straßenbauarbeiten infolge des Einsatzes von Baumaschinen zu Rissen in einem Wohngebäude, so kann der Grundstückseigentümer einen angemessenen Ausgleich in Geld nach der Vorschrift über die Zuführung unwägbarer Stoffe verlangen.

IBRRS 2011, 2839

OVG Bremen, Beschluss vom 19.07.2011 - 1 B 128/11
Zum Nachbarschutz bei einer Befreiung von den Festsetzungen über die überbaubaren Grundstücksflächen (hier: seitliche Baugrenzen) (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).*)

IBRRS 2011, 2831

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.07.2011 - 1 ME 57/11
1. Zur Frage, wann bei An- und Innenausbau die abstandsrechtliche Betrachtung auf die hinzutretenden Gebäudeteile zu beschränken ist.*)
2. Kleinere Lücken hindern die Annahme nicht, es handele sich um geschlossene Blockrandbebauung.*)

IBRRS 2011, 2561

LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011 - 49 S 106/10
Entscheidet die Feuerwehr nach der Befragung der Alarmperson, zur Rettung einer sich vermeintlich in einer Notsituation befindenden Person die Wohnungstür aufzubrechen, ist jedenfalls dann, wenn die Alarmperson guten Grund hatte, von einem Notfall auszugehen, der Zurechnungszusammenhang zwischen ihrer Auskunft an die Feuerwehr und dem Schaden unterbrochen.*)
IBRRS 2011, 2551

OVG Sachsen, Beschluss vom 24.05.2011 - 1 A 382/09
1. Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder geändert, kann die Bauaufsichtsbehörde die teilweise oder vollständige Beseitigung der Anlagen anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. Der Erlass einer solchen Beseitigungsanordnung setzt voraus, dass die bauliche Anlage formell rechtswidrig ist und gegen Vorschriften des materiellen öffentlichen Rechts verstößt.
2. Das Ableiten von Niederschlagswasser vom Dach einer den Vorschriften des materiellen öffentlichen Rechts entsprechenden baulichen Anlage auf das Nachbargrundstück begründet jedenfalls dann keinen Anspruch des betroffenen Nachbarn auf Erlass einer Beseitigungsanordnung, wenn das Nachbargrundstück nicht erheblich in seiner Substanz beeinträchtigt wird.

IBRRS 2011, 2533

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.05.2011 - 1 A 11186/08
1. Ein Nachbar kann nicht verlangen, dass jedes theoretische Risiko, durch den Betrieb einer Windenergieanlage von Eiswurf betroffen zu sein ausgeschlossen wird.*)
2. Zur Ermittlung der bauordnungsrechtlich erforderlichen Bestandsfläche bei Windenergieanlagen.*)

IBRRS 2011, 2512

VG Neustadt, Urteil vom 04.02.2011 - 4 K 950/10
Hat der Bauherr auf seinem Grundstück innerhalb der Abstandsflächen eine Einfriedung errichtet, die gemessen von der Geländeoberfläche auf seinem Grundstück höher als 2 m ist, gemessen vom Nachbargrundstück die Höhe von 2 m aber nicht überschreitet, so hat der Nachbar keinen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen den Bauherrn wegen Verstoßes gegen § 8 Abs. 3 Satz 3 LBO-RP.*)

IBRRS 2011, 2503

LG Heidelberg, Urteil vom 15.05.2009 - 3 S 21/08
Ein Hauseigentümer muss wesentliche Blendwirkungen, die durch die Reflexion von Sonnenstrahlen von einer auf dem Nachbargebäude befindlichen Photovoltaikanlage ausgehen, nicht hinnehmen, wenn die Anlage nach ihrer Beeinträchtigungswirkung nicht ortsüblich ist.*)

IBRRS 2011, 2415

OLG Celle, Urteil vom 29.06.2011 - 4 U 199/09
Die Beachtung von Lärmwerten erfordert in der Regel die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens. Überdies hat sich der Tatrichter grundsätzlich einen persönlichen Eindruck durch die Durchführung eines Ortstermins zu verschaffen.*)

IBRRS 2011, 2235

BGH, Urteil vom 29.04.2011 - V ZR 174/10
Die Ausschlussfrist nach § 3 Abs. 3 Satz 2 NRG-BW gilt auch bei genehmigungsfreien Vorhaben; Fristbeginn ist anstelle des Zugangs der Benachrichtigung nach § 55 LBO-BW der Zeitpunkt, in welchem der Nachbar von der (beabsichtigten) Baumaßnahme Kenntnis erlangt.*)

IBRRS 2011, 2149

VG Koblenz, Beschluss vom 09.05.2011 - 7 L 365/11
Dem Mieter eines Gebäudes fehlt die Klagebefugnis - und damit zugleich die Antragsbefugnis im Eilverfahren -, sich unter Berufung auf nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung zu wenden. Die Klagebefugnis kann nicht aus einer vom Normenkontrollgericht bejahten Antragsbefugnis des Mieters in Bezug auf den einschlägigen Bebauungsplan abgeleitet werden, da sich die Anforderungen an beide Prozessvoraussetzungen unterscheiden. Hier: Verneinung der Klagebefugnis eines Vereins, der in gemieteten Räumen ein Wohnheim für geistig Behinderte betreibt, gegen die Genehmigung zur Errichtung eines 400 m entfernten Wohnheims für psychisch Behinderte. Bei der Frage, ob eine relevante Nachbarrechtsverletzung vorliegt, ist auf das Gebäude und seine Nutzung im genehmigten Rahmen abzustellen. Das Verhalten der Bewohner außerhalb dessen, an beliebiger Stelle im Dorf- bzw. Stadtgebiet, ist irrelevant.*)

IBRRS 2011, 2148

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 05.05.2011 - 10 L 358/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 2098

OLG Köln, Urteil vom 22.12.2010 - 13 U 181/09
1. Wird durch einen Anbau die Ursache dafür gesetzt, dass an dem bereits vorhandenen Eigentum des Nachbarn ein entsprechender neuer Dachanschluss erforderlich wird, um aufgetreten Feuchtigkeit zu beseitigen und künftig zu verhindern, so hat der Anbauende die Kosten hierfür verschuldensunabhängig zu tragen.
2. Die verbindliche Erteilung der Aufträge mit Umsatzsteuerpflicht ist dem tatsächlichen Anfall der Umsatzsteuer im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht gleichzusetzen.

IBRRS 2011, 2077

LG Essen, Beschluss vom 04.05.2011 - 1 O 101/11
1. Es kann dahinstehen, ob eine Beeinträchtigung eines Nachbargrundstücks im Sinne einer verbotenen Eigenmacht bereits dann besteht, wenn aus Sicherheitsgründen der Nachbareigentümer während Abbrucharbeiten einen Teil seines Grundstücks nicht nutzen kann.
2. Das Hammerschlags- und Leiterrecht kann auch einredeweise geltend gemacht werden.
3. Ein gestellter Unterlassungsantrag muss auch unter Berücksichtigung der in § 938 Abs. 1 ZPO getroffenen Regelung hinreichend bestimmt sein und einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Bei einer Unterlassungsverfügung muss die zu unterlassende Handlung konkret bezeichnet werden.
4. Die gemäß §§ 16, 24 Abs. 3 NachbG-NW erforderliche Anzeige ist auch dann ordnungsgemäß, wenn diese nur vorsorglich ergeht und ein Hinweis darauf erfolgt, dass eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks wohl nicht erfolgen wird.
IBRRS 2011, 2017

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.03.2011 - 1 LA 239/08
Zu den nachbarrechtlichen Abwehrmöglichkeiten gegen einen Omnibusbetrieb am Ende der (diffusen) Bebauung einer in den Außenbereich hineinführenden Straße.*)

IBRRS 2011, 1905

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 LA 2/09
1. Zur Bedeutung des ungeschriebenen Belangs des Planungserfordernisses für Außenbereichsvorhaben in Nachbarstreitfällen.*)
2. Zur Überzeugungskraft eines Lärmgutachtens, wenn der Gutachter die Lärmmessung unter Bereitstellung eines "Messkoffers" dem betroffenen Nachbarn selbst überlassen hat.*)

IBRRS 2011, 1694

BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 193/10
Störer ist auch der Eigentümer eines Hauses, das infolge eines technischen Defekts an elektrischen Leitungen oder Geräten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt.

IBRRS 2011, 1422

VG Hannover, Urteil vom 07.01.2011 - 4 A 3345/10
Eine Annahmestelle für Grüngut ist nicht zu laut für eine dörfliche Umgebung und kann in direkter Nachbarschaft zu Wohngebäuden errichtet werden.

IBRRS 2011, 1421

VG Hannover, Beschluss vom 07.01.2011 - 4 B 5513/10
Eine Annahmestelle für Grüngut ist nicht zu laut für eine dörfliche Umgebung und kann in direkter Nachbarschaft zu Wohngebäuden errichtet werden.

IBRRS 2011, 1354

OVG Niedersachsen, Urteil vom 01.06.2010 - 12 LB 32/07
In der prozessualen Konstellation der Nachbarklage führt das fehlerhafte Unterbleiben des förmlichen Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG allein nicht zur Aufhebung der statt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erteilten Baugenehmigung. Entsprechendes gilt auch, wenn für das angegriffene Vorhaben statt der vorgeschriebenen allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt wurde. Derartige Mängel im Genehmigungsverfahren können nicht ohne Anknüpfung an materielle Rechtspositionen betrachtet werden.*)

IBRRS 2011, 1140

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.01.2011 - 1 ME 275/10
Ist in einer älteren Baugenehmigung zugelassen worden, dass anstelle von ursprünglich vorgesehenen Fenstern in einer Grenzwand (Brandwand) Glasbausteine für die zusätzliche Belichtung eines Treppenhauses verwendet werden dürfen, kann sich der Genehmigungsinhaber bei faktisch geschlossener Bauweise jedenfalls dann nicht mit Erfolg gegen eine Baugenehmigung für ein Nachbarvorhaben wenden, das an diese Grenzwand angebaut werden soll, wenn das Nachbargrundstück bei einem behördlichem Verlangen nach Einhaltung eines Abstandes (§ 8 Abs. 4 NBauO) baulich nicht mehr angemessen nutzbar wäre.*)

IBRRS 2011, 0977

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.01.2011 - 4 W 43/10
1. Dem Eigentümer eines Grundstücks kann in entsprechender Anwendung der Vorschriften über das Hammerschlags- und Leiterrecht ein Benutzungsrecht am Nachbargrundstück des Inhalts zustehen, dass der Anleger eines auf seinem Grundstück stehenden Baukrans über dem Luftraum des Nachbargrundstücks schwenken darf.*)
2. Das Benutzungsrecht entsteht jedoch erst mit Ablauf der zweiwöchigen Frist nach Anzeige der beabsichtigten Benutzung (NachbG-HE § 24 Abs. 1, § 29 ).*)
IBRRS 2011, 0874

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2011 - 7 B 1803/10
(Ohne amtlichen Leitsatz.)

IBRRS 2011, 0797

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.02.2011 - 1 ME 252/10
1. Bei zunächst summarischer Prüfung im Eilverfahren schließt sich der Senat der Auffassung an, dass bei der Bauleitplanung für ein (einziges) Hersteller-Direktverkaufszentrum (Factory Outlet Center) Verkaufsflächenobergrenzen gesetzt werden dürfen.*)
2. Zum Umfang der Vorlagepflicht nach § 99 VwGO im Normenkontrollverfahren.*)
3. Zu den Anforderungen an die Widerlegung fachlicher Gutachten.*)
